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  • Ein Gradmesser für die Demokratie.
    Rolle der Satire Thema des 11. Parlamentsgesprächs.
    S. 22 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    15. März 2022 - "Wie viel Satire verträgt die Demokratie?" - unter diese Leitfrage hatte der Präsident des Landtags, André Kuper, das 11. Parlamentsgespräch gestellt. Zu der Diskussionsrunde konnte er wieder zahlreiche Gäste im Parlament begrüßen. Es diskutierten u. a. der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident und Bundesminister Peer Steinbrück und die Direktorin des Grimme-Instituts, Dr. Frauke Gerlach.
    Der Präsident nannte die Satire einen "Ausdruck der Demokratie". Sie sei damit auch das Ziel von Feinden der Demokratie, wie nicht zuletzt der terroristische Angriff auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo 2015 in Paris mit zwölf Toten gezeigt habe. Satire entlarve und halte den Spiegel vor, gehe aber auch an die Grenzen des guten Geschmacks, teilweise darüber hinaus.
    "An der Freiheit der Satire und der Satirekunst lässt sich der Freiheitsgrad der Demokratie messen", betonte Ministerpräsident a. D. Peer Steinbrück in seinem Impulsreferat zu Beginn der Veranstaltung. Eine demokratisch-freiheitlich verfasste Gesellschaft müsse daher so viel Satire wie möglich zulassen. Dies sei in Deutschland der Fall, und hierzulande werde die Satirekunst sehr vielfältig gepflegt. Steinbrück war selbst nach dem Ende seiner politischen Karriere mit dem Kabarettisten Florian Schroeder auf Tour gegangen.

    "Keine Frage der Moral"

    Die Funktion von Satire sei seit den Zeiten der Hofnarren klar: in einer spielerischen Auseinandersetzung gesellschaftlich relevante Themen aufzuspießen, sie zu verspotten, lächerlich zu machen, zu verzerren und dadurch eine besondere Art der Kritik vorzutragen. Satire sei dabei notwendigerweise verletzend, respektlos, nicht gerecht und auch nicht ausgewogen.
    Bei der Bewertung von Satire müssten Geschmack und Moral ausgeblendet werden, so Steinbrück weiter. Denn diese seien Privatsache. Die Grenzen zwischen gutem und schlechtem Geschmack seien individuell sehr unterschiedlich. Satire könne stil- und würdelos sein, sei aber von der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit gedeckt. Diese gelte auch dann, wenn es sich um schlechte Kunst handle. Satire sei aber kein Freibrief für Beleidigungen. Dann sei sie ein Fall für die Gerichte.
    In der sich anschließenden Diskussionsrunde tauschten sich Steinbrück, Dr. Gerlach vom Grimme-Institut und der Journalist Helge Fuhst u. a. über die Rolle der Satire in der Demokratie und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung aus. Studien zeigten, dass es - auch bei jungen Zuschauerinnen und Zuschauern - ein großes Vertrauen in Nachrichtensendungen gebe. Zudem wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger mehr Satire und sähen diese als wichtige Ergänzung, erläuterte Dr. Gerlach.
    Auch der Zweite Chefredakteur von ARD-aktuell, Helge Fuhst, nannte Satiresendungen eine Erweiterung, nicht eine Konkurrenz für Nachrichtensendungen. Satire könne auch ein Weg sein, junge Menschen an Politik heranzuführen. Allerdings nur, wenn dies begleitet werde durch Medienbildung und den Zugang zu klassischen Informationsmedien.
    red

    Bildunterschrift:
    Zum 11. Parlamentsgespräch begrüßte der Präsident des Landtags, André Kuper (2.v.r.), den Journalisten Helge Fuhst (v.r.), die Direktorin des Grimme-Instituts, Dr. Frauke Gerlach, und Ministerpräsident und Bundesminister a. D., Peer Steinbrück. Vivien Leue moderierte die Diskussion.

    Zusatzinformation:
    Das vollständige Parlamentsgespräch als Video finden Sie im Internet: www.landtag.nrw.de/Mediathek/Videoportal/ Veranstaltungen und Ausstellungen

    ID: LI220321

  • Aufruf zur Wahl.

    S. 23 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Bildunterschrift:
    Liebe Bürgerinnen und Bürger, zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 sind Sie aufgerufen, über die zukünftige Zusammensetzung Ihres Parlaments und über die Landespolitik der nächsten fünf Jahre mitzuentscheiden.
    Als Wählerin und als Wähler haben Sie zwei Stimmen. Mit Ihrer Erststimme bestimmen Sie mit, welche Kandidatin oder welcher Kandidat aus Ihrem Wahlkreis Sie zukünftig als Abgeordnete oder Abgeordneter im Landesparlament vertreten soll. Ihre Zweitstimme geben Sie einer der zur Wahl stehenden Parteien und üben somit weiteren Einfluss auf die politischen Mehrheitsverhältnisse im Landtag der 18. Wahlperiode aus.
    Die Abgeordneten treffen im Landtag regelmäßig Entscheidungen, die das Zusammenleben der Menschen in Nordrhein-Westfalen und damit auch Ihr persönliches, direktes Lebensumfeld unmittelbar betreffen. Zu den landespolitischen Gestaltungskompetenzen gehören die Bildungs-, Schul- und Hochschulpolitik, die Innere Sicherheit, Aufgaben des sozialen Zusammenhalts, die Handlungsfähigkeit der Kommunen, Industrie- und Energiepolitik, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz, die Kultur- und Medienlandschaft und viele Themenfelder mehr. Zusätzlich sind in der Corona-Pandemie die Regelungskompetenzen des Landesparlaments deutlich sichtbar geworden.
    Wir alle sind derzeit täglich mit grausamen Nachrichten konfrontiert, die deutlich machen: Frieden, Freiheit und Demokratie sind keine Selbstverständlichkeit. Und die sie tragenden Werte wie Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und politische Entscheidungsfreiheit müssen von uns allen gelebt werden. Wir in Europa werden von den Feinden unserer freiheitlichen und demokratischen Lebensweise offen - auch wieder mit Waffengewalt - angegriffen.
    Indem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, stärken Sie unsere Demokratie und tragen zur politischen Vielfalt und Freiheit in unserem Land bei. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch eine vorherige Stimmabgabe per Briefwahl ist möglich.
    Die Landtagswahl ist Ihre Wahl!
    Bitte beteiligen Sie sich.

    André Kuper (CDU)
    Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Carina Gödecke (SPD)
    Landtagsvizepräsidentin
    Angela Freimuth (FDP)
    Landtagsvizepräsidentin
    Oliver Keymis (Grüne)
    Landtagsvizepräsident

    Systematik: 1220 Landesregierung; 1080 Wahlen

    ID: LI220304

  • Juniorwahl: Praxisübung mit Langzeitwirkung.
    S. 24-25 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    April 2022 - In wenigen Wochen ist es soweit: Nordrhein-Westfalen wählt einen neuen Landtag. Wenn am 15. Mai die Wahllokale öffnen, haben sich rund 200.000 Jugendliche bereits entschieden und ihre Kreuze gemacht - nämlich in der Schule. In einer von rund 772 Schulen, die an der Juniorwahl teilnehmen. Die Juniorwahl stellt Jugendlichen ab der 7. Klasse die Fragen: Wie würdet ihr euch bei dieser konkreten Landtagswahl entscheiden? Wie ist das und wie geht das: wählen gehen? Zur Wahl stehen dieselben Parteien wie bei der echten Landtagswahl und die tatsächlichen Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis.
    Bereits seit Januar ist Gerit Geisbüsch, Lehrer für Sozialwissenschaften und Gesellschaftslehre, mit der Vorbereitung der Juniorwahl beschäftigt. Nach den Osterferien beginnt in den Klassen und Kursen der Theorieteil rund um Wahlsystem, Demokratie, Landtag und Parteien. Anstelle einer Klausur steht für die Schülerinnen und Schüler am Ende der Wahlakt.
    Für Geisbüsch war klar, dass seine Schule wieder dabei sein soll. Es ist nach den Juniorwahlen zur Landtagswahl 2017 und zur Bundestagswahl im vergangenen Herbst die dritte an der Gesamtschule Holweide in Köln. Wer selbst in der Corona-Pandemie ein relevantes Stundenkontingent des wertvollen Präsenzunterrichts für die Juniorwahl zur Verfügung stellt, ist Überzeugungstäter. Zu Demokratie zu erziehen, für Demokratie zu begeistern, das sei ein fächerübergreifender Bildungsauftrag, meint der Lehrer. So schafft er es, auch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen zu überzeugen, Unterrichtszeit für die Juniorwahl zu nutzen und den Jugendlichen den Wahlakt zu ermöglichen. Demokratie hautnah kennenzulernen, sei etwas anderes, als sich nur theoretisch damit zu beschäftigen. "Bei vielen ist es bis zur ersten echten Wahl nur ein bis drei Jahre hin", sagt Geisbüsch. Einen Wahlakt vorher mitgemacht zu haben, nehme denjenigen Hemmungen, die gar nicht wüssten, ob sie dem gewachsen seien. Schließlich soll niemand aus Unsicherheit an einem echten Wahltag zu Hause bleiben.

    Drei Wahlen fürs Leben

    Tatsächlich sei wissenschaftlich belegt, dass Menschen, die an den ersten drei Wahlen ihres Lebens teilgenommen hätten, ein Leben lang von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, erklärt Gerald Wolff vom Verein Kumulus e. V., Organisator der Juniorwahl. Wenn die Juniorwahl bereits eine oder zwei Wahlen von den kritischen dreien abdecken könne - umso besser. Und die Effekte gingen über die Jugendlichen hinaus: Wenn Schülerinnen und Schüler an der Juniorwahl teilnehmen, dann steige auch die Wahlbeteiligung ihrer Eltern um bis zu 9 Prozent. Gerade in sozial benachteiligten Familien mache sich dies bemerkbar, sagt Wolff.
    An der Gesamtschule in Köln-Holweide lernen nicht nur Kinder und Jugendliche aus bildungsnahen Elternhäusern. Im Gegenteil ist das Einzugsgebiet sehr gemischt. Auch in diesem Jahr wird es wieder spannend. Weil 1.650 Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 7 bis 12 für die Juniorwahl angemeldet sind, reicht ein Wahltag nicht aus. Stattdessen wird in einer ganzen Wahlwoche der demokratische Akt täglich stattfinden und die Stimmung in der Schule prägen. Wo sonst die Spieleausleihe der Schule ist, befindet sich dann der Wahlraum. Mit besonderer Begeisterung sind die Wahlhelferinnen und -helfer dabei. Sie empfangen die Jugendlichen, prüfen deren Wahlberechtigung, haben Wahlkabinen aufgestellt und wachen über die Wahlurne.
    Trotz digitalen Zeitalters hat sich die Online-Wahl nicht durchgesetzt, berichtet uniorwahl-Organisator Wolff. Von 4.500 teilnehmenden Schulen bei der Juniorwahl zur Bundestagswahl hätten sich zuletzt nur elf für die Online-Variante entschieden, die seitdem nicht mehr angeboten wird. Auch Lehrer Geisbüsch hält das realistische Setting für wesentlich. Der Wahlakt werde lebensnah simuliert, diese praktische Erfahrung mache Eindruck. Auch die Vorbereitung umfasst nicht nur Theorie, sondern daneben begleitende Veranstaltungen. So will die Schule wie bereits bei der Bundestagswahl eine Podiumsdiskussion mit Kandidierenden im Wahlkreis organisieren.
    Den Termin - oder die Zeitspanne - für die Juniorwahl dürfen die Schulen selbst bestimmen. Die Wahl muss aber in den letzten zwei Wochen vor der echten Landtagswahl geschehen. Damit es keine beeinflussenden Effekte gibt, wird das Ergebnis der Juniorwahl erst veröffentlicht, wenn am 15. Mai um 18 Uhr die Wahllokale der echten Landtagswahl geschlossen sind und keine Stimme mehr abgegeben werden kann. Bei Lehrer Geisbüsch gehen erfahrungsgemäß schon vorher die ersten digitalen Nachfragen von Schülerinnen und Schülern ein: Wie ist die Juniorwahl ausgegangen?

    Effekte

    Ganz egal, wie die Jugendlichen gewählt haben: Bestimmte Effekte seien klar auszumachen, sagt Organisator Wolff und verweist erneut auf wissenschaftliche Studien. Die Juniorwahl wirke nachhaltig und stärke die parlamentarische Demokratie. Das Vertrauen ins Wahlsystem steige und Wählen werde als Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Vor allem an nicht-gymnasialen Schulformen sei dieser Effekt deutlich. Die Juniorwahl führe nicht zu politischer Verortung, sondern zu mehr Kenntnissen über das Wahlsystem, über Parteien und Inhalte. Auch die Kompetenz, sich relevante Informationen zu beschaffen, nehme zu. Gesamtschullehrer Geisbüsch bestätigt aus der Praxis, dass sich die Jugendlichen, die an Juniorwahlen teilgenommen hätten, intensiver mit politischen Inhalten beschäftigten.
    Wie im echten Leben sei das Interesse unter den Jugendlichen unterschiedlich groß. Die einen seien sich des Privilegs, wählen zu dürfen, bewusst, seien auch aufgeregt am großen Wahltag. Andere berühre das weniger. Alle bereiteten sich auf die Juniorwahl vor, aber anders als der vorbereitende Unterricht sei der Wahlakt freiwillig - ebenfalls wie bei der echten Wahl.
    Einige Kölner Jugendliche an der Gesamtschule Holweide werden bei der Juniorwahl zur Landtagswahl 2022 bereits zum dritten Mal gewählt haben. Die Chancen stehen gut, dass sie auch bei der nächsten Wahl dabei sein werden - dann als regulär Wahlberechtigte. Ein Stück weit dabei sind in diesem Jahr bei der Landtagswahl bereits einige Jugendliche aus dem Leistungskurs Sozialwissenschaften. Gemeinsam mit ihrem Lehrer Gerit Geisbüsch werden sie als Wahlhelfer im Briefwahlzentrum Köln arbeiten. Die Aufwandsentschädigung fließt in die Klassenkasse.
    sow

    Bildunterschriften:
    Gerit Geisbüsch, Lehrer für Sozialwissenschaften und Gesellschaftslehre in Köln.
    Vom Klassenraum ins Wahllokal: alles unter einem Dach.
    Vom Mitschüler zum Wahlhelfer: Prüfen der Wahlberechtigung.
    Vom Pult zur Wahlkabine: geheime Stimmabgabe der Erst- und Zweitstimme.
    Von der Schülerin zur Wählerin: Juniorwahlen wirken nachhaltig.

    Zusatzinformation:
    Zum Thema
    Schirmherr der Juniorwahl zur Landtagswahl 2022 ist der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, André Kuper. Der Landtag finanziert die Juniorwahl in NRW gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung.
    Mit 772 teilnehmenden Schulen an der NRW-Juniorwahl im Mai ist das Interesse in der Schullandschaft noch größer als bei der zurückliegenden Bundestagswahl, die ebenfalls als Juniorwahl stattgefunden hat.
    Für Juniorwahlen im Lockdown gibt es eine Homeschooling- Variante.
    Organisator ist der Verein Kumulus e. V. in Berlin. Seit 1999 organisiert er Juniorwahlen in ganz Deutschland. Mitgemacht haben bisher rund 5,3 Millionen Jugendliche.
    Die Juniorwahl bildet die Schullandschaft ab. Es beteiligen sich Gesamtschulen, Realschulen, Hauptschulen und Gymnasien ebenso wie Berufskollegs, Sekundarschulen und Waldorfschulen bis hin zu Förderschulen. Unterrichtsmaterial gibt es nach Niveaustufen passend für alle mitmachenden Klassen und Kurse.
    Weitere Informationen und später das Ergebnis gibt es unter www.juniorwahl.de.

    SERIE: TEIL 3

    Systematik: 1080 Wahlen; 1220 Landesregierung; 5030 Kinder/Jugendliche

    ID: LI220322

  • Die 17. Wahlperiode - ein Rückblick in Zahlen.
    S. 26-27 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Wenige Wochen noch, dann ist die 17. Wahlperiode Geschichte. Landtag Intern lässt Zahlen erzählen: Wie oft kam das Plenum zusammen, wie viele Drucksachen wurden veröffentlicht? Wie viele Gesetze wurden verabschiedet? Wie viele Sachverständigenanhörungen standen auf den Tagesordnungen der Ausschüsse? Wie viele Frauen saßen in den Reihen der Abgeordneten, wie viele Männer? Um die Zahlen besser einordnen zu können, werden in einigen Fällen Daten aus der 16. Wahlperiode (2012-2017) genannt. Stichtag für die aktuellen Zahlen ist der 8. April 2022.

    199
    Dem Landtag gehörten in der 17. Wahlperiode 199 Abgeordnete an, allerdings nicht in stets gleicher Besetzung. 23 Abgeordnete sind aus unterschiedlichen Gründen ausgeschieden - zum Beispiel, weil sie nach der Kommunalwahl 2020 Ämter in Rathäusern oder Kreisverwaltungen übernahmen. Entsprechend rückten 23 Frauen und Männer nach, sodass dem Landtag alles in allem - wenn auch nicht zur selben Zeit - 222 Abgeordnete angehörten.

    54
    Zu Beginn der Wahlperiode waren von den 199 Abgeordneten 54 weiblich (27,1 Prozent). Der Anteil der Frauen stieg zum Ende der Wahlperiode, bedingt durch personelle Veränderungen, auf 30,7 Prozent. In der 16. Wahlperiode lag der Frauenanteil anfangs bei 29,5 und am Ende bei 30,4 Prozent.

    170
    170 Plenarsitzungen kamen zusammen, darunter waren 16 Sondersitzungen. Dabei wurden 2.340 Tagesordnungspunkte behandelt. Es gab 103 Aktuelle Stunden. In der 16. Wahlperiode waren es insgesamt 143 Plenarsitzungen.

    75 und 29
    Der älteste Abgeordnete ist aktuell 75, der jüngste 29 Jahre alt.

    3
    Drei Abgeordnete (alle AfD) haben in der 17. Wahlperiode ihre Fraktion verlassen - sie wurden fraktionslos.

    17.013
    Insgesamt 17.013 Drucksachen wurden verteilt.

    1.751
    Die Fach- und Unterausschüsse kamen auf 1.751 Sitzungen, darunter waren 510 Sachverständigenanhörungen. Die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse kamen auf 249, die Enquetekommissionen auf 135 Sitzungen (davon 28 Anhörungen).

    4
    Glückwünsche sprach Landtagspräsident André Kuper stets am 10. Februar, 14. März und 13. Mai aus - an diesen Tagen haben jeweils vier Abgeordnete Geburtstag. Die Statistik nennt zudem 31 Doppel- und 8 Dreifachgeburtstage.

    243
    243 Gesetze wurden verabschiedet (16. Wahlperiode: 244).

    5
    Jeweils 5 Enquetekommissionen und Parlamentarische Untersuchungsausschüsse wurden eingesetzt.

    14
    Köln war die Stadt mit den meisten Abgeordneten (14), gefolgt von Düsseldorf (12).

    ID: LI220323

  • Kunstpremiere - Pia Krajewski gewinnt ersten Nachwuchspreis des Landtags.

    S. 28-29 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    21. März 2022 - Sie sei "sprachlos und überrascht" - mit diesen Worten reagierte die sichtbar gerührte Künstlerin Pia Krajewski auf die Nachricht, dass sie die erste Preisträgerin des "Kunstpreises des Landtags Nordrhein-Westfalen" ist. Präsident André Kuper gratulierte der Siegerin und übergab ihr die Urkunde sowie den mit 15.000 Euro dotierten Förderpreis.
    Die 1990 in Köln geborene Meisterschülerin der Kunstakademie Düsseldorf hatte die Jury des Kunstpreises mit ihrem 2,30 mal 4,50 Meter großen Ölgemälde "o. T. (Vorsitzende)" überzeugt. Sie setzte sich unter insgesamt 122 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Ihr Werk sowie die Werke der 19 weiteren Finalistinnen und Finalisten zeigte der Landtag mehrere Wochen lang in einer Ausstellung.
    Die Jury urteilte über das Werk der Preisträgerin: "Pia Krajewskis Arbeit verfolgt einen feministischen Ansatz. Mit malerischen Mitteln wird ein abstraktes Ideal einer weiblichen Führungspersönlichkeit entworfen. Formal entspricht die monumentale Größe der Arbeit einer traditionell staatstragenden Historiendarstellung und setzt somit ein deutliches Statement bezüglich eines repräsentativen Anspruchs. Formfindung und Bildaufbau des Motivs hingegen verweisen auf archaisch-amorphe Stilelemente, die natürlich gewachsenen Strukturen entlehnt sind. Die monochrome Tonalität der Arbeit bedient Assoziationen an erd- und naturverbundene Gesellschaften prähistorischer Epochen. Formaler Aufbau und inhaltliche Aussage bestärken sich gegenseitig in konsequenter, überzeugender Umsetzung."

    "Neue Blickwinkel"

    Die Preisverleihung fand coronabedingt in kleinerem Rahmen im Landtag statt und wurde live im Internet übertragen. Der Präsident sagte in seiner Rede: "Wir leben in Zeiten, in denen neue Blickwinkel dringend benötigt werden, vielleicht mehr als jemals zuvor. Kunst und Politik stehen in einem unsichtbaren, nicht ausgesprochenen Verhältnis zueinander. Der Blick in unsere eigene Geschichte zeigt: Wo die Kunstfreiheit, die Freiheit auch des Wortes und der Kultur unterdrückt wurden, da wurden auch Menschen unterdrückt. Kunst in einer Demokratie ist auch Ausdruck jener Freiheit, der sich die Kunst selber verdankt. In den vergangenen zwei Jahren sind jungen Künstlerinnen und Künstlern zusätzliche Bürden auferlegt worden auf einem ohnehin nicht gerade einfachen beruflichen Weg. Mit dem Kunstpreis des Landtags Nordrhein-Westfalen setzen wir ein Zeichen für die Unverzichtbarkeit der Kunst und für junge Menschen, die sich dieser gesellschaftlichen Aufgabe verschrieben haben."
    Der Präsident hatte den Preis für Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler im vergangenen Jahr aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des Parlaments ins Leben gerufen. Eine unabhängige Jury aus Kunst und Politik bewertete die Beiträge aus allen Bereichen der bildenden Kunst.
    Im Landtag ist seit dem Gründungsjahr 1946 eine Kunstsammlung entstanden, die mittlerweile mehr als 800 Exponate von internationaler Bedeutung umfasst. Schwerpunkt sind Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Im und am Landtag sind Werke u. a. von Otto Piene, Ferdinand Kriwet, Günther Uecker, Jörg Immendorff, Prof. Gotthard Graubner, Heinz Mack, George Rickey und Dani Karavan zu sehen.
    red

    Bildunterschriften:
    Die Jury-Mitglieder (v.l.) Prof. Yasmil Raymond, Dr. Christiane Hoffmans und Carina Gödecke, Vizepräsidentin des Landtags, im Gespräch mit dem Moderator der Preisverleihung, dem Journalisten Andreas Dörnfelder.
    Der Präsident des Landtags, André Kuper, hatte den Kunstpreis 2021 ins Leben gerufen.
    Präsident Kuper und die Siegerin Pia Krajewski vor dem Ölgemälde "o.T. (Vorsitzende)".

    Zusatzinformation:
    Die Jury des Kunstpreises
    - Prof. Bogomir Ecker, Bildhauer und Objektkünstler, Düsseldorf
    - Dr. Andrea Firmenich, Generalsekretärin der Kunststiftung Nordrhein-Westfalen
    - Dr. Christiane Hoffmans, Kulturredakteurin der "Welt am Sonntag"
    - Prof. Yasmil Raymond, Rektorin der Hochschule für Bildende Künste Städelschule
    - Dr. Marcel Schumacher, Leitung und Kurator des Kunsthauses NRW Kornelimünster
    - André Kuper, Präsident des Landtags
    - Carina Gödecke, Vizepräsidentin des Landtags
    - Angela Freimuth, Vizepräsidentin des Landtags
    - Oliver Keymis, Vizepräsident des Landtags

    Systematik: 7100 Kunst/Kultur

    ID: LI220305

  • Laufende Gesetzgebung.
    Gesetzgebung
    S. 30 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Reihenfolge: Name des Gesetzes | Drucksachennummer | Antragsteller | ggf. federführender Ausschuss | Beratungsstand

    Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona- Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes | Drs. 17/16322 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16323 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16324 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen (Wählergruppentransparenzgesetz - WählGTranspG) | Drs. 17/15264, Drs. 17/16789 | CDU und FDP | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16756 | SPD und Grüne | 1. Lesung am 23. März 2022 | abgelehnt

    Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung - Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) - | Drs. 17/14280 | CDU und FDP | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) - Stärkung der Beschlüsse des Inklusionsbeirates | Drs. 17/16697 | CDU, SPD, FDP, Grüne | 1. und 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere" | Drs. 17/16529 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Viertes Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes NRW | Drs. 17/16444 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Modernisierung des Landwirtschaftskammerrechts | Drs. 17/16256, Drs. 17/16727 | Landesregierung | 2. Lesung am 23. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen | Drs. 17/4115 | SPD | 2. Lesung am 24. März 2022 | abgelehnt

    Zweites Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes | Drs. 17/15477, Drs. 17/16794 | Landesregierung | 2. Lesung am 24. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des SodEG-Ausführungsgesetzes | Drs. 17/16775 | CDU und FDP | 1. und 2. Lesung am 24. März 2022 | verabschiedet

    Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes | Drs. 17/16445 | Landesregierung | 2. Lesung am 24. März 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16383, Drs. 17/16931 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15188 (Neudruck), Drs. 17/16994, Drs. 17/16996 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Viertes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15517 (Neudruck), Drs. 17/16934 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15940 (Neudruck), Drs. 17/16935 | Landesregierung | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Novellierung der nordrhein-westfälischen Landesjustizvollzugsgesetze | Drs. 17/15234, Drs. 17/16936 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz | Drs. 17/16487 | CDU und FDP | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze an das Telekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetz | Drs. 17/16517 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zu dem Sechsten Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - , dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts , der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. | Drs. 17/16802 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Auflösung des Paderborner Studienfonds | Drs. 17/16728 | Landesregierung | 2. Lesung am 5. April 2022 | verabschiedet

    Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes | Drs. 17/16232 (Neudruck), Drs. 17/16997, Drs. 17/17003 | Landesregierung | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz | Drs. 17/16518, Drs. 17/16999 | Landesregierung | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16295, Drs. 17/16949 | Landesregierung | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/8722 (Neudruck) | Grüne | 2. Lesung am 6. April 2022 | abgelehnt

    Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten | Drs. 17/16317, Drs. 17/17002 (2. Neudruck), Drs. 17/17019 | Landesregierung | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16553, Drs. 1716955 | CDU und FDP | 2. Lesung am 6. April 2022 | verabschiedet

    Zusatzinformation:
    Diskontinuität
    Vorlagen, die mit Abschluss der Wahlperiode noch nicht zu Ende beraten sind, gelten als erledigt. Sinn dieser Regelung ist es, die neu gewählten Abgeordneten nicht an Entscheidungen ihrer Vorgänger zu binden. Ein nicht mehr erledigtes Gesetz zum Beispiel muss also neu eingebracht werden. In der 17. Wahlperiode betrifft dies zwei Gesetzvorlagen:
    Gesetz zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes (Drs. 17/16552; CDU und FDP) sowie Gesetz zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption (Drs. 17/13070; SPD)

    ID: LI220324

  • Porträt: Eva-Maria Voigt-Küppers (SPD).
    Porträt
    S. 31 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Wie kamen sie in die Politik? Wo liegen ihre politischen Schwerpunkte? Landtag Intern stellt in jeder Ausgabe Abgeordnete vor. Diesmal im Porträt: Eva-Maria Voigt-Küppers (SPD). Die 63-jährige staatlich anerkannte Erzieherin ist u. a. Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Kinder und Jugend sowie Schule und Bildung.
    An ein Leben ohne Politik kann sich Eva-Maria Voigt-Küppers nicht erinnern: "Schon als ich ein kleines Mädchen war, wurde beim Abendbrot über politische Themen diskutiert", erzählt die 63-jährige SPD-Politikerin, die in Rheine geboren wurde und gemeinsam mit ihrer alleinerziehenden Mutter und ihren Großeltern in Würselen aufwuchs. "Meine Mutter war eine engagierte Gewerkschafterin, soziale Ungerechtigkeit hat sie immer fürchterlich aufgeregt."
    So war Eva-Maria Voigt-Küppers nicht nur die Politik, sondern auch die Partei ein Stück weit in die Wiege gelegt: "Als ich selbst begann, mich zu engagieren, war klar, dass ich in die SPD eintrete", sagt sie. Es war die Zeit von Willy Brandt und seinem Credo "mehr Demokratie wagen", die Voigt-Küppers prägte: "Das war eine sehr politisierte Zeit damals und ich hatte Glück, an einer Schule zu sein, die sehr viel Wert auf Mitwirkung legte."
    Voigt-Küppers engagierte sich in der Vertretung der Schülerinnen und Schüler, später in Elterninitiativen, stieg bei den Jusos bis in den Landesvorstand auf. "Da ergab sich meist das eine aus dem anderen: Wir hatten einen ziemlich verrotteten Spielplatz in der Nachbarschaft, also habe ich mich in einer Elterninitiative dafür eingesetzt, dass er saniert wird", erzählt die SPD-Politikerin. "Danach kamen viele auf mich zu und sagten: Du kennst die Lebenswelt von Familien und weißt um ihre Probleme - setz dich doch für sie in der Kommunalpolitik ein."
    Was sie stets begleitete, politisch wie privat: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als Mutter von vier Kindern lebte sie gemeinsam mit ihrem Mann in Würselen bei Aachen, versuchte zunächst auch ihr Studium der Germanistik und Sozialwissenschaften und das politische Engagement weiterzuführen.
    Als das nicht mehr ging, entschied Voigt-Küppers sich, das Studium abzubrechen, mehr für ihre Kinder da zu sein - Ganztagsbetreuung habe es in den 1980er-Jahren noch kaum gegeben: "Wir wohnten sehr ländlich, alles war übersichtlich, beschaulich. Der Preis für dieses Idyll war aber ein Rollenbild ohne Gleichberechtigung. Ich musste zu Hause bleiben." Erst mit Mitte 30 begann sie eine Ausbildung zur Erzieherin. Als sie die gerade abgeschlossen hatte, starb ihr Mann an einer Hirnblutung. "Ich war nun allein verantwortlich für vier Kinder und für das Einkommen. Den Wert einer guten Familienpolitik habe ich damals am eigenen Leib erfahren."
    Seither ist gute Betreuung und Bildung von Kindern für die SPD-Politikerin ein Lebensthema: Als Kommunalpolitikerin habe sie für die Einführung des Offenen Ganztags gekämpft, auf Landesebene wolle sie den verbessern und für alle Kinder möglich machen: "Wichtig ist, dass die Kinder dort nicht nur betreut, sondern auch gebildet werden", sagt Voigt-Küppers. Bei der Kleinkind-Betreuung sei dort schon einiges geschehen: "Wir haben heute keine Kindergärten mehr, sondern Kindertagesstätten, in denen klar ist: Die Kinder müssen nicht nur versorgt, sondern auch gefördert werden."

    "Chancen für Familien"

    Auch hier verbinden sich in ihrem Leben Politisches und Privates: Sie selbst habe als Erzieherin gesehen, welche Chancen eine gute Kinderbetreuung Familien ermöglicht. "Ich habe lange in der Heimerziehung gearbeitet und gesehen: Es könnte diesen Kindern besser gehen, wenn die Rahmenbedingungen bessere wären."
    Und die nächste Generation, die von ihrer politischen Arbeit profitiert, gibt es in der Familie auch schon: Voigt-Küppers ist Großmutter von vier Enkeln, um die sie sich in ihrer Freizeit gerne kümmert. "Meine Kinder wohnen nicht weit entfernt und ich freue mich immer, wenn sie spontan vorbeikommen, wir alle zusammen Zeit verbringen."
    Der Politikbetrieb ist aus ihrer Sicht zumindest etwas familienfreundlicher geworden: Lange Sitzungen in den Abendstunden, die sie als junge Frau noch viel erlebte, werden seltener. "Da hat uns die Pandemie ein bisschen geholfen: Plötzlich sind Videokonferenzen von zu Hause möglich, Homeoffice wird selbstverständlicher - das kommt auch der Politik zugute", sagt sie.
    Wenn sie sich gerade nicht um Familienpolitik kümmert, fährt Voigt-Küppers gerne Fahrrad, liest oder geht wandern. Doch wenn es nach ihr geht, bleibt dafür auch in den kommenden fünf Jahren wenig Zeit: Im Mai kandidiert sie erneut für ein Landtagsmandat.
    Maike von Galen

    Zur Person
    Eva-Maria Voigt-Küppers wurde in Rheine geboren. Sie ist verheiratet und hat vier Kinder. Nach dem Abitur 1977 studierte sie zunächst Germanistik und Sozialwissenschaften an der RWTH Aachen, arbeitete als Dozentin an der VHS Würselen und war freie Mitarbeiterin einer Tageszeitung. Seit 1998 ist sie staatlich anerkannte Erzieherin. 1974 trat sie in die SPD ein und war von 1984 bis 1988 Mitglied des Landesvorstands der NRW-Jusos. Sie ist Mitglied des SPD-Unterbezirksvorstands Kreis Aachen, seit 2010 stellvertretende Vorsitzende. Voigt-Küppers war bereits vom 9. Juni 2010 bis 14. März 2012 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags. Am 31. Mai 2012 zog sie erneut ins Landesparlament ein.

    Nachgefragt
    Was ist Ihr Lieblingsbuch und warum?
    Ich lese gern und viel, deshalb ist die Frage schwer zu beantworten. Sehr viel nachgedacht in der letzten Zeit habe ich aber über "Über Menschen" von Juli Zeh.

    Welche Musik hören Sie gerne?
    Alles, was gute Laune macht.

    Was haben Sie immer in Ihrem Kühlschrank vorrätig?
    Jungen Gouda, rohen Schinken, aber auch vegane Brotaufstriche.

    Ihr liebstes Reiseziel?
    Einmal im Jahr fahren wir mit allen Kindern und Enkeln zusammen zum Skiurlaub nach Südtirol. Das ist eine besondere Zeit im Jahr, auf die wir uns immer lange freuen. Ich liebe aber auch das Meer.

    ID: LI220325

  • Besuch aus Sachsen-Anhalt.
    S. 32 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Der Präsident des Landtags, André Kuper, hat am 15. März 2022 seinen Amtskollegen aus Sachsen-Anhalt, Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger, empfangen. Themen des Arbeitsgesprächs waren u. a. die aktuellen Herausforderungen für die Parlamente, die Rolle der Landespolitik in der Pandemie und die Aufgaben aufgrund des Krieges in der Ukraine. Kuper betonte: "Die Parlamente der Länder sind wichtige Stabilisatoren der Demokratie in unserem Land und haben eine zentrale Funktion für die Beratung aktueller politischer Themen. Die Landtage von Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben sich in Plenarsitzungen mit der Lage in der Ukraine befasst. Wir verurteilen den Angriff Putins. Die Abgeordneten und die Bürger der Bundesländer stehen an der Seite des ukrainischen Volkes." Im Anschluss nahm Dr. Gunnar Schellenberger am Parlamentsgespräch zum Thema "Wie viel Satire verträgt die Demokratie?" teil. Mehr zum Parlamentsgespräch lesen Sie auf S. 22

    ID: LI220326

  • Osterprogramm.
    S. 32 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Der Landtag lädt Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren und ihre Eltern sowie organisierte Ferienfreizeiten zu einem Sonderprogramm in den Osterferien ein. Bei "Landtag macht Schule - Ferien im Parlament" erkunden die Gäste zwei Stunden lang gemeinsam mit Landtagseule Helene das Parlamentsgebäude, erfahren, wie hier Politik gemacht wird, und können im Plenarsaal das Wort ergreifen. Die Eltern dürfen zuschauen oder an einer Führung teilnehmen. Termine werden angeboten vom 11. bis 14. April und vom 19. bis 22. April, jeweils von 10.30 bis 12.30 Uhr oder von 14 bis 16 Uhr. Auch Gruppen dürfen sich gerne anmelden. Die Kinder und ihre Eltern werden während des Programms zu einem Imbiss eingeladen. Anmeldung und weitere Informationen beim Besucherdienst des Landtags: besucherdienst@landtag.nrw.de

    ID: LI220327

  • Neue Ausgabe.
    S. 32 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Die nächste Ausgabe von Landtag Intern erscheint nach der Landtagswahl, voraussichtlich am 24. Mai 2022.

    ID: LI220328

  • Abschied.
    S. 32 in Ausgabe 3 - 12.04.2022

    Bildunterschrift:
    Die beiden langjährigen Präsidiumsmitglieder, Vizepräsidentin Carina Gödecke und Vizepräsident Oliver Keymis, sagen dem Landtag Adieu: Die SPD-Abgeordnete und der Grünen-Abgeordnete kandidieren nicht erneut bei der Landtagswahl im Mai. Die Bochumerin Carina Gödecke gehört dem Landtag seit 27 Jahren (seit 1995) und dem Präsidium seit 2010 an. In der 16. Legislaturperiode (2012 bis 2017) war sie Präsidentin des Landtags. Der in Meerbusch lebende Oliver Keymis ist seit 2000 Mitglied des Landesparlaments und seit 2006 Vizepräsident des Landtags. Die beiden Vizepräsidenten sind zudem eng verbunden mit dem internationalen Austausch des Landtags: Gödecke leitet die Parlamentariergruppe NRW-Türkei, Keymis ist Vorsitzender der Parlamentariergruppe NRW-Frankreich.

    ID: LI220329

  • Angsträume.
    Vorschläge für mehr Sicherheit.

    S. 1 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Bahnhof, Unterführung

    ID: LI220201

  • Inhalt.
    S. 2 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Inhaltsverzeichnis siehe Originalseite

    ID: LI220206

  • Zeit der Lockerungen.
    Debatte zu neuer Phase in der Corona-Pandemie.
    Plenarbericht;

    S. 3 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    17. Februar 2022 - Die Länder haben sich mit dem Bund auf schrittweise Lockerungen der Corona- Schutzmaßnahmen verständigt. Über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse in Nordrhein-Westfalen debattierte der Landtag nach einer Unterrichtung durch Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
    In Nordrhein-Westfalen sollten zunächst die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel bei gleichzeitiger Maskenpflicht enden. Weitere Schritte waren vorgesehen. Am 20. März sollten dann alle einschneidenden Auflagen auslaufen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Es gilt weiter ein "Basisschutz", darunter die Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen.
    "Die Pandemie wird bleiben, aber die aktuelle Entwicklung gibt uns Grund zur Hoffnung", sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Trotz angekündigter Öffnungen gelte: "Wir müssen achtsam bleiben." Über den 19. März hinaus brauche es eine "Rechtsgrundlage für bewährten Basisschutz". Dazu zählten Maske, Abstands- und Hygienekonzepte sowie Testnachweise, "wenn immer es nötig ist". Im kommenden Herbst sei mit einer weiteren Coronawelle zu rechnen. "Wir müssen die einrichtungsbezogene Impfpflicht hinkriegen." Im Bund müsse die Debatte um die Impfpflicht weitergeführt werden, auch wenn die Zahl der Infizierten aktuell sinke.

    "Impfpflicht in diesem Sommer"

    "Wir erlauben uns jetzt Lockerungen, das ist gut und richtig", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Diese müssten verknüpft werden mit einer "Impfpflicht jetzt in diesem Sommer". Es sei zu begrüßen, dass sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, die Impfpflicht einzuführen. Einzelne Unionspolitiker äußerten aber bereits Einschränkungen. Ministerpräsident Wüst müsse konkretisieren, welche Vorstellung die Landesregierung habe. Die von ihr angekündigte Abschaffung von PCR-Pooltests an Grundschulen zum 28. Februar bezeichnete Kutschaty als "Flucht vor Verantwortung - das ist schlecht für unsere Schülerinnen und Schüler".
    Sein Vorredner habe versucht, "dem Ministerpräsidenten die Verantwortung für die allgemeine Impfpflicht in die Schuhe zu schieben", sagte CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen. Tatsächlich habe die Bundesregierung die Verantwortung von Anfang an abgelehnt und wie eine "heiße Kartoffel" ins Parlament geschoben. Die Corona-Politik in Nordrhein-Westfalen dagegen sei seit Beginn ein "Erfolgsmodell", sagte Löttgen.
    Das Land führe nach wie vor das "Team Vernunft" an. Der beschlossene "Dreischritt zur Aufhebung von Grundrechtsbeschränkungen" sei ein "planvolles Vorgehen" und gebe Sicherheit.
    Die aktuelle Coronalage mache "Lockerungen mit Augenmaß" möglich, sagte Grünen- Fraktionschefin Josefine Paul. Der von der Bund-Länder-Konferenz vereinbarte Stufenplan sei deshalb grundsätzlich der richtige Ansatz, Schritt für Schritt Einschränkungen zurückzunehmen. Allerdings müssten die Öffnungsschritte an "klare Kriterien" wie etwa die Hospitalisierungsrate gebunden werden. Stattdessen gehe man "rein nach Terminkalender" vor. Paul wies darauf hin, dass noch immer zu wenig Menschen geimpft seien. Die Impfkampagne müsse wieder in Schwung kommen, um auf Herbst und Winter vorbereitet zu sein.
    "Wir wollen und müssen das Leben mit Corona organisieren", unterstrich FDP-Fraktionschef Christof Rasche. Mit dem Vortag seien aus Hoffnung Perspektiven geworden. Die Jugend, das Ehrenamt, Kunst und Kultur, die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche - "alle atmen wieder auf ", sagte Rasche. Es gebe guten Grund, mutig und optimistisch auf die kommenden Monate zu blicken und auch Osterfeuer und Schützenfeste nicht frühzeitig abzusagen. "Die politische Corona-Strategie der Angst ist vorbei", betonte der Abgeordnete. "Die Menschen in NRW können sich auf die NRW-Koalition verlassen."
    "Was mir viel mehr Sorge bereitet als die Spaziergänger, sind Teile der Regierung in Land und Bund, die sich ganz offensichtlich von der Wissenschaft distanziert, ja fast abgekoppelt haben", sagte Dr. Martin Vincentz (AfD). "Sie geben klein bei vor Eltern, die sie erst verunsichert haben mit ihrer Politik", kritisierte er Masken und "Massentests" in Schulen. Nicht die Erkrankung, sondern die Quarantäneregeln bedrohten die kritische Infrastruktur, denn die Menschen lägen nicht krank im Bett. "Geben Sie den Menschen endlich ihre Freiheit zurück, und zwar sofort", forderte der Abgeordnete.
    Der Landtag beschloss den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP "Pandemische Leitlinien gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz" (Drs. 17/16488). Für den Antrag stimmten CDU und FDP, dagegen SPD, Grüne und AfD.
    tob, zab, sow

    Zusatzinformation:
    Bereits am Tag vor der Bund-Länder-Konferenz (15.2.2022) hatte der Landtag in einer Sondersitzung über die Coronalage beraten. In einer Unterrichtung informierte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Abgeordneten über die Position der Landesregierung für die Konferenz. Es schloss sich eine teils kontroverse Debatte an. Die Sondersitzung war von den Fraktionen von SPD und Grünen beantragt worden. Mehr über die Sitzung lesen Sie im Internet: www.landtag.nrw.de/Aktuelles/Meldungsarchiv.

    Systematik: 5210 Gesundheitsschutz

    ID: LI220202

  • Plenum: Meldungen.
    Plenarmeldungen
    S. 4-6 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Änderungen im Schulrecht

    16.2.2022 - Das Parlament hat Änderungen im Schulrecht beschlossen. Seit September vergangenen Jahres hatten Abgeordnete und Sachverständige über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf für das "Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz)" diskutiert. Es geht um neue Freiräume und Möglichkeiten für Schulen, eigene Entscheidungen zu treffen, etwa bei der Gestaltung des Unterrichts und digitalen Angeboten. "In Zeiten pandemiebedingter Einschränkungen des Schulbetriebs war die Anwendung von digitalen Systemen ein Kernelement der pädagogischen Kommunikation und Arbeit. Auch außerhalb von Pandemiezeiten werden solche Instrumente künftig weiterhin und verstärkt von den Schulen genutzt werden", schreibt die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Auch werde Digitalisierung explizit Gegenstand des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Weitere Änderungen betreffen eine stärkere Mitwirkung der Eltern- und Schülerschaft, die Herausbildung einer europäischen Identität und ein von jeder Schule einzurichtendes Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 17/15911) wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen. Dagegen stimmten SPD, Grüne und AfD. Ein Änderungsantrag der AfD (Drs. 17/16559) wurde ebenso wie ein Entschließungsantrag von SPD und Grünen (Drs. 17/16546) abgelehnt.

    A45 - Hilfe für die Region

    16.2.2022 - Die schwierige Verkehrssituation in und um Lüdenscheid hat das Plenum beschäftigt. Seit Anfang Dezember 2021 müssen Transit- und Ortsverkehr wegen der vollgesperrten Autobahn 45 ausweichen, deren marode Talbrücke Rahmede gesprengt werden muss. Mit einem Antrag will die Grünen-Fraktion "die von der Brückensperrung der A45 betroffene Region unterstützen und entlasten" (Drs. 17/16465). Die Landesregierung solle u. a. beim Bund auf einen schnellen und rechtssicheren Neubau der Brücke hinwirken, eine koordinierende Ansprechperson vor Ort einsetzen und einen Hilfsfonds für Lärmschutz, Schadenersatz und weitere Zwecke einrichten. Vorsorge sei nötig: Eine solche Verkehrskatastrophe dürfe sich nicht wiederholen. Ebenso Grundlage der Debatte war der SPD-Antrag "Lebensader A45 durchtrennt - Menschen, Wirtschaft und Kommunen in Südwestfalen brauchen verlässliche Hilfen!" (Drs. 17/16481). Die Fraktion verweist u. a. auf "massiv gestiegene Emissionen", in Mitleidenschaft gezogenes Privateigentum und die belastete regionale Wirtschaft. Entsprechende Hilfestellung sei zu leisten. Die Fraktion fordert ebenfalls u. a. einen Sonderfonds, ein Koordinierungsbüro vor Ort und einen engen Austausch mit den lokalen Akteuren. Der Antrag der Grünen wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Der SPD-Antrag wurde abgelehnt.

    Opferschutz

    16.2.2022 - Der Landtag hat die Errichtung einer "Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen" beschlossen. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen (Drs. 17/15877, Drs. 17/16498) wurde einstimmig angenommen. Die Stiftung soll einen Fonds verwalten, aus dem Opfer von Gewalttaten finanzielle Leistungen erhalten können. Mit dem Geld könnten sie zum Beispiel Akutbedarfe decken oder erforderliche Zahlungen leisten. "Menschen, die unverschuldet Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben nicht unbedingt Anspruch auf finanzielle Hilfen", heißt es im Antrag. So komme es "regelmäßig vor, dass ein grundsätzlich bestehender zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch der Betroffenen nicht befriedigt werden kann, weil der Täter mittellos ist". In anderen Fällen könnten staatliche Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes nicht gewährt werden, "weil die immer noch relativ engen rechtlichen Voraussetzungen dieses Gesetzes (...) nicht erfüllt sind". Im schlimmsten Fall seien Opfer von Gewalttaten dann auf Sozialhilfe angewiesen.

    Kinderschutzkommission

    16.2.2022 - Die Kinderschutzkommission hat im Landtag ihren Jahresbericht 2021 vorgestellt (Vorlage 17/6309). Sie war im November 2019 auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend eingerichtet worden. Die Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres seien "Kinder- und Jugendmedienschutz/ sexualisierte Gewalt und digitale Medien", "Bildung und Schule" sowie "Polizei und Justiz" gewesen, berichtete Vorsitzende Britta Altenkamp (SPD). Zudem habe die Kommission ein Gutachten zu "Organisation, Struktur, Größe, Standards, Qualität, Fortbildung und Weiterbildung in nordrhein-westfälischen Jugendämtern" in Auftrag gegeben. In diesem Zusammenhang empfehle man, die Schaffung von "Jugendämterverbünden" zu prüfen, heißt im Bericht. Durch den Zusammenschluss kleinerer Jugendämter in NRW könnte deren Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Die Kinderschutzkommission hat im vergangenen Jahr insgesamt neunmal getagt.

    Große Anfrage: Abfallwirtschaft

    16.2.2022 - Um die Zukunftsfähigkeit der Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ging es in einer Großen Anfrage (Drs. 17/14402) der Grünen-Fraktion und der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/15753). Die Fraktion hatte rund 180 Einzelfragen zu sechs Themenkomplexen gestellt. Themen waren die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Deponiekapazitäten, gefährliche Abfälle, Altlasten, Baustoffrecycling sowie Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen auf Deponien. Die Antwort der Landesregierung umfasst 94 Seiten. Acht Ministerien seien an der Beantwortung beteiligt gewesen.

    Schutz vor Sexismus

    17.2.2022 - Die Landesregierung soll eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Thema "Sexismus" auflegen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/16482) hat der Landtag mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen angenommen bei Gegenstimmen der anderen Fraktionen. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern solle die Landesregierung zudem die Präventionsarbeit an Schulen ausbauen und sich dabei mit Beratungsstellen sowie weiteren "zivilgesellschaftlichen Akteuren" vernetzen. "Sexismus wird als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Darstellungs-, Ausdrucks-, Übergriffs- und Herabwürdigungsformen verstanden", heißt es im Antrag der Fraktionen. Mit Sexismus gingen stets Abwertung, Diskriminierung und Hass einher, "die im schlimmsten Falle zu körperlicher Gewalt führen können". Sexismus habe in einer offenen Gesellschaft keinen Platz und widerspreche einem respektvollen Umgang miteinander.

    Große Anfrage: Ländlicher Raum

    17.2.2022 - Knapp 300 Fragen hat die SPD-Fraktion an die Landesregierung gerichtet, um sich ein Bild zu verschaffen über die "Chancen für das Leben auf dem Land - Entwicklungsperspektiven der ländlichen Räume in NRW" (Drs. 17/13205). Es handle sich in NRW nicht um klassische ländliche Räume, die durch die land- oder forstwirtschaftliche Produktion dominiert würden, sondern um Regionen unter starkem urbanen Einfluss. Sie hätten sich zunehmend zu einem Schwerpunkt für Gewerbe und Industrie entwickelt mit guter Ausgangssituation im bundesdeutschen Vergleich. Es gelte, dem demografischen Wandel, dem Fachkräftemangel und einem mangelnden Anschluss an den Öffentlichen Nahverkehr zu begegnen. In ihrer Antwort (Drs. 17/14894) auf die Große Anfrage der SPD erläutert die Landesregierung auf 536 Seiten Text und Tabellen den derzeitigen Zustand und Perspektiven für den ländlichen Raum, in dem mit rund 5,3 Millionen Menschen knapp ein Drittel der NRW-Bevölkerung lebt. Ein Entschließungsantrag der SPD (Drs. 17/16549) wurde abgelehnt.

    Windanlagen im Wald

    17.2.2022 - Die AfD-Fraktion hat in einem Antrag (Drs. 17/16476) gefordert, dass der Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten "ausnahmslos" untersagt werden solle. Bereits jetzt zeige sich, dass "der massive Ausbau der Windindustrialisierung" auf immer größeren Widerstand bei der örtlichen Bevölkerung stoße, heißt es im Antrag. Vögel, Fledermäuse und andere flugfähige Tierarten fänden "in beachtlicher Anzahl den Tod durch die Rotorblätter der Anlagen". Zusätzlich wirkten sich die mit dem Anlagenbau einhergehenden Waldrodungen nachteilig auf die bestehende Fauna aus, indem der heimischen Tierwelt große Flächen als Nahrungs- und Rückzugsbereich entzogen würden. Der Antrag wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

    Wohnraum

    17.2.2022 - Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, Wohnraum für Familien und ältere Menschen zu fördern. Grundlage sind zwei Anträge der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/16484 Neudruck; Drs. 17/16486), die mit Mehrheit angenommen wurden. Die Landesregierung solle u. a. das bestehende Programm "Jung kauft Alt. Junge Menschen kaufen Bestandsimmobilien" erhalten, stärken und weiterentwickeln. Dabei sollen Familien gefördert werden, die ältere Immobilien kaufen möchten. Die Landesregierung solle zudem prüfen, ob ein Programm "Jung kauft Alt Plus" durch ein Modellprojekt in mindestens zehn Kommunen gefördert werden könne. Bei diesem Programm solle der Wohnungstausch gefördert werden, schreiben die Fraktionen: Seniorinnen und Senioren suchten oft eine kleinere und altersgerechte Wohnung, während Familien Ausschau nach einem größeren Zuhause hielten. Beim Tausch von Mietwohnungen zwischen den Generationen sollen Renovierungsarbeiten gefördert und bisherige Mietkonditionen für fünf Jahre garantiert werden. Zudem sollen Förderangebote zum Thema "Wohnen im Alter" gestärkt und bauliche Barrieren abgebaut werden. Zwei Entschließungsanträge der SPD (Drs. 17/16575, Drs. 17/16576) wurden abgelehnt.

    Aktuelle Stunde: Energiepreise

    18.2.2022 - Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über die gestiegenen Energiepreise und die damit verbundenen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher debattiert. Der Aussprache lagen Anträge der Fraktionen von AfD (Drs. 17/16543) sowie CDU und FDP (Drs. 17/16544) zugrunde. Christian Loose (AfD) kritisierte, die Landesregierung schalte reihenweise Kraftwerke ab und verfolge die "dümmste Energiepolitik der Welt". Das treibe die Preise nach oben, wovon Russland und Frankreich profitierten. Abgeschaltete Kraftwerke müssten wieder in Betrieb genommen werden, um Energiepreise zu senken. Die CO2-Zertifikate sollten "wieder in den Markt gegeben" oder abgeschafft werden. Dr. Christian Untrieser (CDU) sagte mit Blick auf seinen Vorredner: "Sie vermengen und vermischen alles." Wahr sei, dass die Bürgerinnen und Bürger für Energie mehr bezahlen müssten. Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, müssten u. a. die EEG-Umlage und die "anachronistische" Stromsteuer abgeschafft sowie die Mehrwertsteuer auf Energie gesenkt werden. Dietmar Brockes (FDP) sagte: "Hohe Energiepreise gefährden die Akzeptanz der Energiewende." Sie drohten auch zum Bremsklotz einer wirtschaftlichen Erholung zu werden. Die Erneuerbaren Energien seien nun nahezu wettbewerbsfähig. Die EEG-Umlage, die die Verbraucherinnen und Verbraucher belaste, könne deshalb abgeschafft werden. Dietmar Bell (SPD) kündigte an, seine Fraktion wolle die soziale Dimension der gestiegenen Energiepreise in den Fokus rücken, ebenso die Lenkungswirkung bestimmter Maßnahmen. Außerdem gelte es, einen starken Standort NRW zu sichern. Dazu gehörten ausdrücklich wettbewerbsfähige Energiekosten für die energieintensiven Unternehmen. Wibke Brems (Grüne) kritisierte, alle Vorschläge der Koalition beträfen den Bund. Es werde keine Maßnahme genannt, die die Landesregierung umsetzen könne, um die Menschen zu entlasten. Dies sei "schwach". Die Forderungen würden mehr als 20 Milliarden Euro Belastungen für den Bundeshaushalt bedeuten. Es werde aber nicht gesagt, woher das Geld kommen solle. Dies sei "unseriös". Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) verwies darauf, dass die Landesregierung ein Maßnahmenpaket in den Bundesrat eingebracht habe, um die Energiekosten zu senken. So müsse der Strom von staatlichen Steuern und Belastungen befreit werden. Pinkwart begrüßte, dass die Bundesregierung die EEG-Umlage abschaffen wolle. Sie verteuere den Strom und sei sozial ungerecht.

    ID: LI220207

  • Trauer um Dr. Klose.
    S. 4 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Bildunterschrift:
    15.2.2022 - Der Landtag hat Abschied von seinem langjährigen früheren Vizepräsidenten Dr. Hans-Ulrich Klose (Foto) genommen. Die Abgeordneten gedachten des CDU-Politikers vor Beginn der Sondersitzung mit einer Schweigeminute. Er war am 7. Februar 2022 im Alter von 86 Jahren gestorben. Der Präsident des Landtags, André Kuper, würdigte Klose als einen "leidenschaftlichen Parlamentarier", der durch seine "herausragende Persönlichkeit" die Entwicklung und politische Kultur des Landes über Jahrzehnte mitgestaltet habe. "Wir verlieren einen Kämpfer für Demokratie und Freiheit." Sein vier Jahrzehnte währendes Wirken im Landtag sei geprägt gewesen von einer beeindruckenden Sachkenntnis, unermüdlichem Engagement und großer Fairness.
    Klose war 18 Jahre lang (1982-2000) Vizepräsident des Landtags und gehörte dem Parlament insgesamt 39 Jahre an (1966-2005). In dieser Zeit wirkte er auch als Ausschussvorsitzender sowie als Justiziar und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. Von 1994 bis 1999 war er Bürgermeister seiner Heimatstadt Korschenbroich. Geboren wurde er 1935 im brandenburgischen Rüdersdorf. Er studierte Rechts- und Wirtschafts- sowie Politische Wissenschaft in Berlin und Köln.

    ID: LI220208

  • Verpflichtung.
    S. 5 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Bildunterschrift:
    Der Präsident des Landtags, André Kuper (r.), hat am 15. Februar 2022 Falk Heinrichs (SPD) als neuen Abgeordneten verpflichtet. Der Präsident hieß den Abgeordneten herzlich willkommen und wünschte ihm viel Erfolg bei seiner Arbeit "zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens". Der 61-jährige Berufssoldat aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein rückt für den SPD-Abgeordneten Hubertus Kramer nach, der am 24. Januar 2022 nach schwerer Krankheit gestorben war. Heinrichs gehörte dem Landesparlament bereits von 2012 bis 2017 an.

    ID: LI220209

  • Lehramt und Numerus clausus.
    Debatte über möglichen Wegfall der Zulassungsbeschränkungen fürs Studium.
    Plenarbericht;

    S. 7 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    16. Februar 2022 - Um mehr Lehrkräfte für die nordrhein-westfälischen Schulen zu gewinnen, hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) vorgeschlagen. Der Landtag debattierte auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen über den möglichen Wegfall der Zulassungsbeschränkungen fürs Lehramtsstudium.
    Die SPD-Fraktion schreibt in ihrem Antrag (Drs. 17/16541) von einem "überraschenden und inhaltlich fragwürdigen Vorstoß zum Ende der Wahlperiode". Hochschulen und Lehrerverbände hätten darauf "mit Zurückhaltung und Verwunderung" reagiert. Die Grünen-Fraktion spricht vom "Offenbarungseid einer gescheiterten Schulpolitik" (Drs. 17/16542). Den Mangel an Lehrkräften in der Primarstufe und der Sekundarstufe I führt die Fraktion auf die im Vergleich zur Sekundarstufe II schlechtere Besoldung zurück.
    Das Schulministerium sei "großspurig" gestartet und als "Bettvorleger" gelandet, sagte Jochen Ott (SPD). Es gebe kein Konzept. Er sprach von rund 8.000 unbesetzten Stellen an Schulen. Das sei ein "Offenbarungseid". Es fehlten Lehrkräfte an Berufskollegs sowie an Grund-, Haupt- und Realschulen. "Wann werden Sie endlich wach?", fragte er in Richtung Landesregierung. Ott warnte vor einer Abschaffung des Numerus clausus ohne vorherige Verhandlungen mit den Hochschulen und ohne die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Erforderlich seien u. a. mehr Studienplätze und mehr Geld für die Universitäten.
    Schulministerin Gebauer habe es versäumt, wirksame Maßnahmen gegen den Lehrermangel auf den Weg zu bringen, sagte Sigrid Beer (Grüne). Grundschulen hingen als "Zeichen der tiefen Erschöpfung und der Kapitulation vor dieser Schulpolitik" bereits weiße Tücher aus den Fenstern. Die Ministerin habe auf diesen Protest bisher nicht reagiert. Der Vorstoß, den Numerus clausus abzuschaffen, habe "keine Substanz", sagte Beer. An zusätzliche Kapazitäten an den Universitäten sei offenbar nicht gedacht worden. Sie forderte "A13 als gleiche Eingangsbesoldung" auch für die Grundschule und die Sekundarstufe I.

    "Keine Denkverbote"

    Petra Vogt (CDU) wies darauf hin, dass die Landesregierung beim Lehrkräftemangel von Anfang an klargemacht habe, dass es "keine Denkverbote" geben solle. "Und sicherlich kann man auch über den NC nachdenken." Wichtiger sei aber, die Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Dabei gehe es primär um die vorhandenen Studienplätze sowie den Erhalt der Ausbildungsqualität. Die Landesregierung habe in den vergangenen Jahren "schnell und zielorientiert" mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zähle eine "Studienplatzoffensive". Es seien rund 1.450 neue Studienplätze geschaffen und dauerhaft gesichert worden.
    Die rot-grüne Vorgängerregierung habe schulpolitisch einen "Scherbenhaufen" hinterlassen, kritisierte Daniela Beihl (FDP). Schwarz- Gelb dagegen habe seit 2017 den Schuletat um 3,1 Milliarden Euro erhöht und seit 2018 mehr als 10.000 Stellen für Lehrkräfte eingerichtet. Da die Lehrämter gleichwertig seien, so Beihl, sei eine "einheitliche Einstiegsbesoldung" erforderlich. Die FDP-Fraktion unterstütze das Vorhaben, weitere Lehramtsstudienplätze einzurichten. Somit werde die Voraussetzung geschaffen, mehr Lehrkräfte auszubilden und den Numerus clausus "an immer mehr Hochschulen dann auch perspektivisch entfallen zu lassen".
    Die Lehrerausbildung sei früher zweckmäßig gewesen und habe für eine genügende Anzahl an Lehrkräften in allen Schulstufen gesorgt, sagte Helmut Seifen (AfD). Die Änderung der Lehrerausbildung aus dem Jahr 2009 habe das Grundschulstudium derart erschwert, dass viele Studierende das Studium abbrächen. Insgesamt habe die Landesregierung zwar "die schlimmsten Verwerfungen sozialistischer Bildungspolitik geheilt", traue sich aber nicht, grundlegende Reformen anzugehen. Sie könne somit nur "an Symptomen herumdoktern", kritisierte der Abgeordnete im Plenum.
    Möglicherweise hätten SPD und Grüne ein schlechtes Gewissen, weil sie eine "völlig ungeregelte und völlig ungesteuerte Situation für die Ausbildung von Lehrkräften hinterlassen" hätten, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Die Landesregierung habe hingegen den tatsächlichen Bedarf ermittelt und vier Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, die bereits zu mehr als 5.700 zusätzlichen Einstellungen und zu rund 1.400 zusätzlichen Studienplätzen geführt hätten. Sie sei anspruchsvoll und wolle weitere Lösungen finden, betonte Gebauer. Die Universität Siegen verzichte beim Lehramtsstudium bereits auf den Numerus clausus.
    zab, tob, sow

    Systematik: 4210 Lehrer

    ID: LI220203

  • "Wir machen keine Prognosen, wir veröffentlichen Ergebnisse".

    S. 8-9 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Alles wie immer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022? Nicht ganz. Die Corona-Pandemie hat ein paar Änderungen mit sich gebracht. Dass etwa nur noch halb so viele Unterschriften beigebracht werden müssen, damit eine Partei für die Wahl zugelassen wird. Und sonst? Landeswahlleiter Wolfgang Schellen über Neuigkeiten und Altbewährtes.

    Herr Schellen, wo werden Sie sich am Wahltag aufhalten?
    Wolfgang Schellen: Ich gehe morgens wählen und bin ab nachmittags in meinem Büro in der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung in Düsseldorf, wo ich bis in die Morgenstunden des nächsten Tages bleibe. So lange wird es vermutlich dauern, bis das vorläufige Wahlergebnis feststeht. Wenn ich ins Büro komme, sind die Kollegen schon da. Die Geschäftsstelle ist ab 8 Uhr geöffnet, also ab Beginn der Wahl.

    Wie viele Parteien treten an?
    Die Zahl der landesweit antretenden Parteien steht erst nach der Sitzung des Landeswahlausschusses am 29. März fest, wenn wir über die Zulassung der Landeslisten entscheiden. Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2017 wurden 31 Landeslisten von Parteien zugelassen. Bei weiteren vier Gruppierungen wurde die Zulassung abgelehnt. Ausschlaggebend dafür sind in der Regel formale Gründe, wenn etwa Unterstützungsunterschriften nicht in ausreichender Zahl erbracht worden sind.

    Trudeln aktuell viele Zulassungsanträge in der Geschäftsstelle ein?
    Noch sind es wenige. Das liegt auch daran, dass bis vor Kurzem offen war, wie viele Unterstützungsunterschriften benötigt werden, um bei der Wahl zugelassen zu werden. Größere Parteien haben da keine Probleme, aber für kleine Parteien und Wählergruppen kann die Quote eine Hürde darstellen. Mittlerweile herrscht Klarheit: Der Landtag hat am 26. Januar 2022 unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie beschlossen, die Zahl von 1.000 auf 500 Unterstützungsunterschriften für eine Landesliste und von 100 auf 50 für einen Kreiswahlvorschlag abzusenken.

    Ist durch die Änderung zu erwarten, dass mehr Parteien zur Wahl zugelassen werden?
    Die eine oder andere Partei könnte es schaffen, die ansonsten gescheitert wäre. Erfahrungsgemäß sind die ersten 100 oder 150 Unterschriften recht schnell zu bekommen. Wenn es auf 300 oder 400 zugeht, wird es schwerer. Die 1.000er-Hürde wäre für manche Parteien sicherlich zu hoch.

    Hinzu kommt, dass die Corona-Pandemie die Sammlung von Unterschriften erschweren dürfte.
    In der Begründung des Gesetzentwurfs für die entsprechende Änderung zur Landtagswahl heißt es, dass man es jedenfalls nicht ausschließen könne, dass die Pandemie die Sammlung von Unterschriften erschwert.

    Neu bei der Landtagswahl 2022 ist auch das sogenannte Beteiligungsanzeigeverfahren. Was hat es damit auf sich?
    Das ist eine Regelung, die es erstmals in Nordrhein- Westfalen gibt. Sie knüpft an eine Vorschrift im Bundeswahlrecht an: Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind oder deren Parteieigenschaft nicht bei der letzten Bundestagswahl festgestellt worden ist, müssen anzeigen, dass sie sich an der Landtagswahl beteiligen möchten. Aktuell betrifft das mehr als ein Dutzend Fälle. Das hat uns etwas überrascht, denn immerhin sind allein 45 kleinere, noch nicht etablierte Parteien bei der letzten Bundestagswahl anerkannt worden. Es gibt also immer wieder Neugründungen, die sich einem solchen Verfahren stellen.

    Wie kann man sich über Parteien informieren - werden Wahlprogramme zentral veröffentlicht?
    Die Parteien informieren üblicherweise im Internet über ihre Ziele. Daneben gibt es diverse Formate wie die Berichterstattung über die Wahl und den Wahlkampf in elektronischen und Print-Medien, in TV- und Radiowerbung der Parteien, Diskussionsrunden, Informationsstände oder Flyer. Die Wahlprogramme werden nicht zentral durch die Landeswahlleitung vorgehalten. Regelmäßig stellt die Landeszentrale für politische Bildung vor der Wahl einen sogenannten Wahl-O-Mat bereit, der es ermöglicht, anhand bestimmter Ziele zur Wahl stehender Parteien die eigene Meinung mit den Positionen dieser Parteien zu vergleichen. Bei den letzten Wahlen hat auch der sogenannte Kandidatencheck eines großen TV-Senders viel Interesse gefunden, bei dem Direktkandidatinnen und -kandidaten aus den Wahlkreisen die Möglichkeit haben, sich den Wählerinnen und Wählern in kurzen Videos vorzustellen.

    Welche Regeln gelten angesichts der Corona-Pandemie am Wahltag für den Zugang zu Wahlräumen?
    Das wird im Bedarfsfall die Corona-Schutzverordnung regeln. Im Moment sind wir noch zu weit vom Wahltag entfernt, um Genaueres sagen zu können. Bei der Bundestagswahl im September galt grundsätzlich eine Maskenpflicht im Wahlraum. Man durfte aber auch ungeimpft wählen, da das Wahlrecht eine fundamentale Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger hat. Ich unterstütze die Urnenwahl, weil sie unmittelbar vor einem unabhängigen Wahlorgan stattfindet.

    Ist zu erwarten, dass die Zahl der Briefwählerinnen und -wähler angesichts der Corona-Pandemie zunehmen wird?
    Davon ist auszugehen. Bei der Landtagswahl 2017 lag der Briefwähleranteil noch bei 24,9 Prozent. Bei der Bundestagswahl im September 2021 war der Anteil unter Corona-Einfluss bundesweit deutlich höher und betrug 47,3 Prozent, nach 28,6 Prozent im Jahr 2017. Der Spitzenwert bei einer Landtagswahl wurde in Rheinland-Pfalz im März 2021 mit 66 Prozent Briefwählerinnen und -wählern erreicht.

    Wie werden die Stimmen am Wahltag an die Landeswahlleitung übermittelt?
    Die Ergebnisübermittlung erfolgt durch eine sogenannte Schnellmeldung vom Wahlraum über die Gemeinde zum Kreiswahlleiter oder zur Kreiswahlleiterin und schließlich zum Landeswahlleiter, der von IT.NRW tatkräftig unterstützt wird. Die Ergebnisse werden in der Regel über Telefon mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen übermittelt.

    Die erste Prognose erscheint am Wahltag erst um 18 Uhr. Bestünde sonst die Gefahr der Wahlbeeinflussung?
    Da hat der Gesetzgeber entschieden: Das Landeswahlgesetz lässt eine Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe erst nach Ablauf der Wahlzeit zu, um eine Beeinflussung von Wahlberechtigten auszuschließen.

    "Die 18-Uhr-Grenze ist noch nie verletzt worden"

    Ist die Landeswahlleitung an Hochrechnungen und Prognosen beteiligt?
    Nein. Prognosen und Hochrechnungen werden oft von Medien in Auftrag gegeben und von Meinungsforschungsinstituten erstellt. Sie befragen Wählerinnen und Wähler, nachdem diese ihre Stimme abgegeben und den Wahlraum verlassen haben. Wir haben bisher nie Probleme gehabt, die 18-Uhr-Grenze ist nie verletzt worden.

    Als Landeswahlleiter ist es Ihre Aufgabe, das Wahlergebnis festzustellen. Wie gehen Sie vor?
    Der Wahlvorstand meldet das Stimmenergebnis an die Gemeinde, die den Kreiswahlleiter bzw. die Kreiswahlleiterin informiert, der oder die das Ergebnis wiederum an uns meldet. Das geschieht 128 Mal, weil wir 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen haben. Aus den Meldungen ermitteln wir wiederum mit Unterstützung von IT.NRW das Landesergebnis. Bei der Landtagswahl 2017 konnte um 3.30 Uhr das vorläufige amtliche Wahlergebnis bekannt gegeben werden. Wir sagen immer: Wir machen keine Prognosen, wir veröffentlichen Ergebnisse.

    Wie lange dauert es, bis das Endergebnis feststeht?
    Rund zwei Wochen. Die Kreiswahlleiter sammeln die Niederschriften der Wahlvorstände, gleichen sie mit den Schnellmeldungen ab und prüfen etwaige Auffälligkeiten. Das Resultat wird dem jeweiligen Kreiswahlausschuss vorgetragen, der das Erst- und Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis und die dort gewählte Bewerberin oder den gewählten Bewerber abschließend feststellt. Auf dieser Grundlage werden hier die Daten aller Wahlkreise für den Landeswahlausschuss zusammengestellt. Der Landeswahlausschuss tagt am 30. Mai und stellt das endgültige amtliche Ergebnis für die Landeslisten fest, d. h. wie viele Sitze den Parteien nach den landesweit vergebenen Zweitstimmen zuzuteilen sind und welche Bewerberinnen und Bewerber aus den Landeslisten gewählt sind.

    Und danach können Sie sich erstmal ausruhen?
    Nein. Ganz zu Ende ist das Wahlverfahren noch nicht, weil nach der Bekanntgabe noch die Möglichkeit besteht, ein Wahlprüfungsverfahren zu initiieren. Zuständig für Beschwerden ist der Wahlprüfungsausschuss des Landtags, der in der Regel den Landeswahlleiter um Stellungnahme bittet. Am Ende entscheidet das Plenum. Danach besteht noch die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen anzurufen. Mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ist also das Wahlverfahren noch nicht beendet.
    tob

    Bildunterschrift:
    Zur Person
    Leitender Ministerialrat Wolfgang Schellen ist seit 2015 Landeswahlleiter. In Nordrhein-Westfalen ist er zuständig für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen.

    Zusatzinformationen:
    Korrektur
    In der Ausgabe 1/2022 war im Text "Was zählt: Stimmen für die Demokratie" (S. 8) zu lesen: "Wer entmündigt ist, ist von der Wahl ausgeschlossen." Das ist nicht korrekt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, sind wahlberechtigt, auch Menschen, die unter Betreuung stehen. Das Wahlrecht kann ausschließlich richterlich entzogen werden. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

    SERIE: TEIL 2

    ID: LI220204

  • Laufende Gesetzgebung.
    Gesetzgebung
    S. 10 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Reihenfolge: Name des Gesetzes | Drucksachennummer | Antragsteller | ggf. federführender Ausschuss | Beratungsstand

    Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz) | Drs. 17/15911 | Landesregierung | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen" | Drs. 17/15877, Drs. 17/16498 | CDU, SPD, FDP und Grüne | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes | Drs. 17/14911 | Landesregierung | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Fraktionsgesetzes zur Erhöhung der Transparenz und Sicherheit im Landtag | Drs. 17/16469 | CDU, SPD, FDP, Grüne | 1. und 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein- Westfalen und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW -) | Drs. 17/15476 | Landesregierung | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen an das Telekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetz | Drs. 17/16517 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Innenausschuss

    Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz | Drs. 17/16518 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

    Gesetz zur Änderung von Vorschriften der kommunalen Investitionsförderung | Drs. 17/15912 | Landesregierung | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16383 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Rechtsausschuss

    Viertes Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes NRW | Drs. 17/16444 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Innenausschuss

    Drittes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes | Drs. 17/16445 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere" | Drs. 17/16529 | Landesregierung | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Wissenschaftsausschuss

    Gesetz zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz | Drs. 17/16487 | CDU, FDP | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Rechtsausschuss

    Sechstes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein- Westfalen | Drs. 17/16263 | Landesregierung | 2. Lesung am 16. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes und des Landesbeamtengesetzes im Zusammenhang mit einer weiteren Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16294, Drs. 17/16504 | Landesregierung | 2. Lesung am 17. Februar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes | Drs. 17/16552 | CDU und FDP | 1. Lesung am 16. Februar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz

    Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16553 | CDU und FDP | 1. Lesung am 17. Februar 2022 / Überweisung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

    Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16293 | Landesregierung | 2. Lesung am 17. Februar 2022 | verabschiedet

    Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes | Drs. 17/16232 (Neudruck) | Landesregierung | Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend | in Beratung

    Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona- Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes | Drs. 17/16322 | Landesregierung | Haushalts- und Finanzausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16323 | Landesregierung | Haushalts- und Finanzausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16324 | Landesregierung | Haushalts- und Finanzausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16295 | Landesregierung | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    Gesetz zur Modernisierung des Landwirtschaftskammerrechts | Drs. 17/16256 | Landesregierung | Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz | in Beratung

    Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten | Drs. 17/16317 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15940 (Neudruck) | Landesregierung | Haushalts- und Finanzausschuss | in Beratung

    Viertes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15517 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit | Drs. 17/15586 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Zweites Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes | Drs. 17/15660 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Zweites Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes | Drs. 17/15477 | Landesregierung | Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung | in Beratung

    Gesetz zur Novellierung der nordrhein-westfälischen Landesjustizvollzugsgesetze | Drs. 17/15234 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen (Wählergruppentransparenzgesetz - WählGTranspG) | Drs. 17/15264 | CDU und FDP | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15188 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung - Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) | Drs. 17/14280 | CDU und FDP | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption | Drs. 17/13070 | SPD | Hauptausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/8722 | Grüne | Innenausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen | Drs. 17/4115 | SPD | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    ID: LI220210

  • Dunkle Ecken.
    Sachverständige beraten Forderungen nach mehr Sicherheit.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 11-12 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    3. Februar 2022 - Verwahrlost, verschmutzt, düster, unheimlich - solche Orte rücken SPD und Grüne mit jeweils eigenen Anträgen ins Zentrum der Aufmerksamkeit. In und an Bahnhöfen, aber auch im sonstigen Ortsgebiet gebe es Angsträume, an denen sich Menschen nicht wohlfühlten. Was ist zu tun? In einer Anhörung des Innenausschusses haben externe Fachleute aus der Wissenschaft, vonseiten der Polizei und aus dem Bahn-Umfeld Vorschläge der Fraktionen beleuchtet.
    Während große Bahnhöfe oftmals Hotspots der Kriminalität seien, fielen kleinere Haltepunkte häufig durch Schmutz, Müll und dunkle Zugänge auf, problematisiert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag "Angsträume beseitigen, Sicherheit erhöhen - die Verkehrswende braucht attraktive Bahnhöfe und Haltepunkte!" (Drs. 17/15462). Deshalb sollten u. a. an großen Bahnhöfen Waffenverbote herrschen und Sicherheitsakteure besser kooperieren. Mittlere und kleine Bahnhöfe sollten wieder eine Bahnhofsaufsicht - möglicherweise aus dem sozialen Arbeitsmarkt - erhalten, die für einen guten Zustand sorgen und Ansprechperson vor Ort sein könnte.
    Die Grünen verweisen in ihrem Antrag "Initiative zur Stärkung der Sicherheit in öffentlichen Räumen im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention" (Drs. 17/15631) auf Niedersachsen. Das dortige Landeskriminalamt (LKA) habe ein Kompetenzzentrum für Urbane Sicherheit gegründet, das u. a. die Kommunen in der Städtebauplanung beratend unterstütze. Öffentliche Plätze seien für alle da, somit müssten sich dort Menschen aller Geschlechter, aller Nationalitäten, jeden Alters und mit wie ohne Behinderung sicher fühlen können.
    Dr. Anke Schröder vom LKA Niedersachsen erläuterte in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss, ein interdisziplinäres Team berücksichtige technisch-bauliche wie auch sozialräumliche Aspekte bei der Neubauplanung und bei bestehenden Gebäuden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft NRW bezeichnete es in ihrer Stellungnahme als zielführend, auch in NRW ein solches Kompetenzzentrum einzurichten.
    Ein und derselbe Ansatz für alle Bahnhöfe mache wegen unterschiedlicher Ausgangslagen wenig Sinn, erklärte Prof. Dr. Bernhard Frevel von der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Generell sei es für die Kriminalprävention aber wichtig, interdisziplinär und Ebenen übergreifend zusammenzuarbeiten, von der kommunalen Sozialarbeit über die zivilgesellschaftliche Wohlfahrtspflege und die Privatwirtschaft bis hin zur Polizeistreife.

    Waffenverbotszonen

    Zu den Einzelmaßnahmen gab es unterschiedliche Stimmen. Während die geladenen Polizeigewerkschaften Waffenverbotszonen begrüßten, erklärte Dr. Tim Lukas von der Bergischen Universität Wuppertal, sie könnten keine sozialen Ursachen beheben und seien daher nur als Ultima Ratio einzusetzen. Sichtbare Videokameras erhöhten das subjektive Sicherheitsgefühl kaum, eher suggerierten sie die offensichtliche Gefahr des Ortes, so Lukas weiter. Ob Videoüberwachung potenzielle Täterinnen und Täter abschrecke, sei aus wissenschaftlicher Sicht unklar. "Wenn die Bilder von Videokameras nicht permanent beobachtet werden", fügte Michael Mertens von der Gewerkschaft der Polizei NRW hinzu, "und man vor allen Dingen nicht auch Personal hat, das sofort zur Gefahrenabwehr aktiv werden kann, verpufft der Effekt des Videokameraeinsatzes aus polizeilicher Sicht im Grunde genommen."
    Dunkle Ecken könnten zwar ausgeleuchtet und Wege einsehbar gestaltet werden, erklärte der Soziologe Lukas. Die Beleuchtung erhöhe auch das persönliche Sicherheitsempfinden. Jedoch bedeute dies schlicht eine Verlagerung des Brennpunkts auf andere Orte. Deshalb sei eine solche Maßnahme nur ein Puzzleteil in einem Gesamtkonzept, das die jeweils örtlich unterschiedlichen Problemlagen berücksichtigen müsse.
    Die vorgeschlagenen Bahnhofsaufsichten müssten qualifiziert und reflektiert sein, um als soziale Kontrollinstanz zu funktionieren, gab der Soziologe zu bedenken. Regelmäßige Streifen trügen auch an kleinen Haltepunkten am Abend dem Sicherheitsbedürfnis von Frauen und älteren Menschen Rechnung. Personalpräsenz hielten alle Sachverständigen für wichtig.
    Auch die Deutsche Bahn erklärte, von ihr befragte Reisende hielten dies für das Wichtigste, um sich sicherer zu fühlen, gefolgt von besserer Beleuchtung und Videoanlagen. Positive Erfahrungen mit einer Bahnhofsaufsicht als "Servicehelfer" und Ansprechperson habe man in einem Pilotprojekt in Wanne-Eickel gemacht, wo Langzeitarbeitslose diese Position übernähmen.

    Angsträume

    "Der Fahrgast muss sich in seiner gesamten Wegekette wohlfühlen", betonte Lothar Ebbers vom Fahrgastverband Pro Bahn. Als eine der Ursachen für entstehende "Angsträume" benannte er in rechten Winkeln gebaute und damit nicht einsehbare Unterführungen zu Bahnsteigen.
    Zu Wort kam auch das Kompetenzcenter Sicherheit des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. In der entsprechenden Stellungnahme wurden Waffenverbote und Videoüberwachung begrüßt - jedenfalls bei genügend Personal.
    Kontrollgänge, Videobeobachtung und Prävention allgemein seien personalintensiv, das klang in Stellungnahmen wiederholt an. Zum Thema Personalmangel als ein durchgängiges Problem stellte Manuel Ostermann von der Gewerkschaft der Polizei in Aussicht: "Durch gemeinsame Streifen von Bundespolizei, Polizei NRW und Ordnungsbehörden entstehen auch möglicherweise beim Personalverteilungsschlüssel neue Kapazitäten." Eine bessere Zusammenarbeit der für die Sicherheit relevanten Akteure hielten alle Sachverständigen für sinnvoll. Diese Idee sei allerdings nicht neu, merkte Prof. Dr. Daniel Zerbin, Kriminalitätswissenschaftler von der Northern Business School an. Die Idee möglicher Waffenverbotszonen bewertete er als ambivalent: Auch potenzielle Opfer könnten sich dann schlechter verteidigen.
    sow

    Systematik: 2640 Schienenverkehr; 1300 Innere Sicherheit

    ID: LI220211

  • Dr. Katzidis, Christos (CDU); Ganzke, Hartmut (SPD); Lürbke, Marc (FDP); Schäffer, Verena (Grüne); Wagner, Markus (AfD)
    Standpunkte: "Vorschläge für mehr Sicherheit".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Ein Kompetenzzentrum für urbane Sicherheit ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... bedeutet zusätzliche Bürokratie ohne nachgewiesenen Mehrwert. Anwendungsorientierte Forschung zur Sicherheit im öffentlichen Raum kann und sollte von allen Bundesländern im Rahmen eines gemeinsamen Projektes an der Deutschen Hochschule der Polizei gemacht werden. Darüber hinaus könnte eine "regionale" Forschung für NRW an der Hochschule für Polizei des Landes NRW sinnvoll sein.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... sollte man ernsthaft prüfen.
    Marc Lürbke (FDP) ... kann Ansätze liefern, um die Sicherheit zu erhöhen. Gefragt sind vor allem kurzfristige Lösungen: Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften sollten überall im Land ausgebaut werden. Alle Akteure von Kommunen, Land, Bund und der Deutschen Bahn müssen gleichermaßen konsequent ihre Hausaufgaben machen, um Angsträumen rund um Bus und Bahn konsequent den Riegel vorzuschieben.
    Verena Schäffer (Grüne) ... kann die kommunale Kriminalprävention stärken, landesweit das Wissen über Kriminalität und Kriminalprävention bündeln sowie Vernetzungs- und Koordinierungsarbeit übernehmen. Daneben bietet es sich an, dass dort wissenschaftliche Evaluationen und Untersuchungen durchgeführt werden, wie z. B. einen periodischen Sicherheitsbericht zu erstellen.
    Markus Wagner (AfD) ... ist zu begrüßen. Handlungsbedarf besteht hier insbesondere bei der Erstellung von konkreten Lagebildern für die Täter-Opfer-Relationen. Leider sind beispielsweise die Quoten von nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Gewalt-, Drogen- und Eigentumsdelikten überproportional hoch. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen müssen hier, wo immer rechtlich möglich, durchgesetzt werden.

    Videoüberwachung ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger. Gerade an neuralgischen öffentlichen Plätzen und Flächen, an zentralen Omnibusbahnhöfen und Bahnhöfen sollte eine Videobeobachtung Standard sein. Dabei sollte insbesondere auch künstliche Intelligenz genutzt werden. Hier gibt es noch Handlungsbedarf. Wir werden uns weiterhin dafür starkmachen.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... kann einen Beitrag leisten, die Sicherheit im Umfeld von Bahnhöfen zu verbessern. Straftäter könnten noch vor Ort gestellt bzw. im Nachhinein durch die Videoauswertung einer Verfolgung zugeführt werden. Wichtig für eine Abschreckungswirkung ist, dass Kameras gut sichtbar angebracht werden. Zudem müssen die Kamerabilder permanent beobachtet werden, damit Sicherheitskräfte sofort eingreifen können.
    Marc Lürbke (FDP) ... ersetzt keine Einsatzkräfte vor Ort - im Gegenteil: Ohne ausreichend Personal, das in Gefahrsituationen auch sofort einschreiten und helfen kann, bergen Kameras zum Teil sogar gefährliche Scheinsicherheit. Ein echtes Sicherheitsplus stellt sich nur dann ein, wenn die Kameralinsen wie echte Augenpaare auch eine echte, reale Reaktion in Person von Sicherheitskräften zur Folge haben.
    Verena Schäffer (Grüne) ... als polizeiliche Videobeobachtung zur Gefahrenabwehr ist wirksam, wenn die Polizei sofort eingreifen kann. Kameras allein haben aber kaum abschreckende Wirkung auf Täterinnen und Täter und erhöhen auch nicht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Wenn Videobeobachtung Kriminalität nur an andere Orte verdrängt, ist sie problematisch, denn sie greift immer in die Grundrechte unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger ein.
    Markus Wagner (AfD) ... trägt an relevanten Orten dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen, und hat auch eine abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäter. Darüber hinaus erleichtert sie die Strafverfolgung und Überführung von Tätern. Videoüberwachung allein verhindert keine Straftaten oder Attentate, aber sie ist wichtiger Bestandteil eines Maßnahmenbündels, das zu mehr Sicherheit führt.

    Waffenverbotszonen ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... können genauso wie Alkoholverbotszonen eine adäquate Ergänzung zu weiteren Maßnahmen sein, um in bestimmten stark frequentierten Bereichen, wie zum Beispiel Bahnhöfen, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Jahrmärkten etc., das Sicherheitsempfinden zu verbessern. Für die Durchsetzung muss in der Folge allerdings auch das notwendige Personal eingesetzt werden, damit es etwas bringt.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... haben nicht nur eine wichtige Symbolwirkung, sondern geben der Polizei vor Ort auch bessere Möglichkeiten, um niedrigschwelliger als bisher zu kontrollieren, präventiv einzuschreiten und Verstöße zu sanktionieren. Somit kann gegen potentielle Gewalttäter mit Waffen besser vorgegangen werden. Grundsätzlich muss kein Mensch am Bahnhof mit Waffen herumlaufen, diese haben dort nichts verloren!
    Marc Lürbke (FDP) ... lösen alleine noch kein Problem. Für wirksame Kontrollen braucht es vor allem ausreichend Personal bei Polizei und Ordnungskräften, eine schnelle Justiz und drittens auch wieder mehr gesellschaftlichen Rückhalt für die gefährliche Arbeit der Polizei. Diese Punkte müssen zusammenkommen, dann kann eine Waffenverbotszone in bestimmten Bereichen auch ein effektives Mittel zur Eindämmung von Gewalt sein.
    Verena Schäffer (Grüne) ... sind kein Allheilmittel. Sie können Straftaten mit Waffen verringern, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger vor Ort aber nicht erhöhen. Das zeigt eine Studie aus Leipzig. Waffenverbotszonen sollten nur eingebunden in ein Gesamtkonzept erfolgen, dazu gehören die Kooperation mit anderen Akteuren im Stadtteil und die Stärkung der Polizeiarbeit vor Ort.
    Markus Wagner (AfD) ... bieten der Polizei eine höhere Einschreitungskompetenz und sind - vor allem symbolpolitisch - ein Instrument, um Gewaltkriminalität zu reduzieren. Allerdings trifft diese Maßnahme potentielle Täter und gesetzestreue Bürger gleichermaßen. Der unbescholtene Passant, der ein Taschenmesser "am Mann hat", wird mit einem Gewalttäter gleichgesetzt, obwohl von ihm keine Gefahr ausgeht.

    Eine Bahnhofsaufsicht ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... kann das Sicherheitsempfinden an Bahnhöfen nicht so steigern wie eine durchgehende Polizeipräsenz. Zielführender wäre eine Intensivierung der Ordnungspartnerschaften zwischen Bundes- und Landespolizei sowie Ordnungsämtern und Bahnpersonal. Gemeinsame Dienststellen bzw. gemeinsame Streifen sollten Standard an jedem Bahnhof sein, dann wäre eine Wiederbelebung der Bahnaufsicht entbehrlich.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... benötigen wir, um den Zustand der Verwahrlosung zu bekämpfen, der insbesondere an zu vielen kleinen und mittleren Bahnhöfen besteht. Eine erfolgreiche Verkehrswende gibt es nur mit Bahnhöfen, an denen sich die Menschen wohl und sicher fühlen.
    Marc Lürbke (FDP) ... kann ein Baustein in der Sicherheitsarchitektur sein, keinesfalls ist sie das Fundament. Zur Steigerung der Sicherheit hilft neben durchdachten baulichen Maßnahmen am Ende tatsächlich nur mehr Präsenz von sichtbarem, ansprechbarem und vor allem qualifiziertem Sicherheitspersonal in der Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen.
    Verena Schäffer (Grüne) ... eignet sich als erfolgreiche Präventionsmaßnahme, wenn sie entsprechend qualifiziert ist und vor Ort vorausschauend und professionell auftritt. Abhängig von der Lage kleinerer Bahnhöfe können dort anstelle einer Bahnhofsaufsicht andere Nutzungskonzepte wie Gastronomie, Vereine, soziale Angebote usw. ebenso für ein besseres Sicherheitsempfinden und mehr Sicherheit allgemein sorgen.
    Markus Wagner (AfD) ... sollte unbedingt an allen Bahnhöfen NRWs eingerichtet werden. Denn sie trägt maßgeblich dazu bei, dass der Sicherheitsfaktor spürbar steigt - mehr Personal führt zu mehr Sicherheit. Genau deswegen setzen wir uns daher auch für einen insgesamt stärkeren Personalaufwuchs bei der Polizei ein. Dieses Mehr an Polizei muss dann zwischen Bund und Land allerdings noch deutlich besser verzahnt werden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220212

  • Sag es mit Heine, Brecht und Co.

    S. 14-15 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Oft zitieren Abgeordnete im Plenum aus Anträgen, Gesetzen, Studien, Richtlinien. Um ihre Meinung zu begründen, berufen sie sich bisweilen auch auf Zitate von Dichtern und Denkerinnen, von Staatsmännern und Künstlerinnen. Eine Auswahl von Zitaten, die Abgeordnete in der aktuellen Wahlperiode geäußert haben.

    "Ja, mach nur einen Plan, sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch 'nen zweiten Plan, geh'n tun sie beide nicht."
    (Aus dem "Lied von der Unzulänglichkeit menschlichen Strebens" von Bertolt Brecht)
    Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP), 27. Januar 2021
    Mündliche Anfrage zum Thema "Wann genau wird die Landesregierung dem Landtag einen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes zuleiten?"

    "Ich rate, lieber mehr zu können, als man macht, als mehr zu machen, als man kann."
    (Bertolt Brecht)
    René Schneider (SPD), 27. Januar 2021
    Thema: "Vorhandene Potenziale nutzen: Innovationsschub für Nordrhein-Westfalen durch intelligentes Cluster-Management"

    "Wer vor seiner Vergangenheit flieht, verliert immer das Rennen."
    (T. S. Eliot)
    Olaf Lehne (CDU), 3. März 2021
    Thema: "Rückkehr zu nachhaltiger und stabiler Anlagestrategie beim Pensionsfonds des Landes!"

    "Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht zu allem eine Bemerkung."
    (Heinrich Heine)
    Bodo Löttgen (CDU), 3. November 2021
    Thema: Zwischenrufe anlässlich der Regierungserklärung von Ministerpräsident Hendrik Wüst

    "Debattenfähigkeit ist kein Erbgut, sondern eine Kulturkompetenz."
    (Jörg Sommer, Direktor des Berlin-Institut für Partizipation)
    Henning Höne (FDP), 7. Oktober 2021
    Thema: "Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Ersetzung der Fragestunde durch eine Regierungsbefragung"

    "Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist."
    (Victor Hugo)
    Arndt Klocke (Grüne), 12. Februar 2020
    Thema: "Die Zeit ist reif - Tempolimit auf Autobahnen jetzt!"

    "Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird zu leben."
    (Marc Aurel)
    Dr. Martin Vincentz (AfD), 30. Juni 2021
    Thema: "Verantwortung, Vorsicht und Vorbereitung - mit diesem Dreiklang steuern wir das Land durch die Pandemie hin zur verantwortungsvollen Normalität"

    "Momente gibt's, da fehlt die Maske, und Momente, da fällt die Maske."
    (Harald Rauchfuss, Neurologe, Psychiater, Psychotherapeut)
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne), 17. Juni 2021
    Thema: Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler

    "Everything is going to be fine in the end. If it's not fine, it's not the end."
    (Oscar Wilde)
    Raphael Tigges (CDU), 26. März 2021
    Thema: Abschlussbericht der Enquetekommission zum Thema "Brexit und die Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen"

    "Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung."
    (John F. Kennedy)
    Regina Kopp-Herr (SPD), 20. Mai 2021
    Thema: "Zusammen aufwachsen in Nordrhein-Westfalen: Aufbruch in ein selbstbestimmtes Leben. Nordrhein-Westfalen braucht eine Familien- und Bildungsoffensive!"

    "Keine Macht der Welt kann Menschenwürde und Freiheit auf Dauer stoppen."
    (Hans-Dietrich Genscher)
    Angela Freimuth (FDP), 1. Juli 2021
    Thema: "60 Jahre Mauerbau: NRW soll der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl gedenken!"

    "Man kann den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können und sollten."
    (Abraham Lincoln)
    Herbert Strotebeck (AfD), 8. September 2021
    Thema: Gesetzentwurf für den Landeshaushalt 2022

    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
    (Jean-Jacques Rousseau)
    Thomas Kutschaty (SPD), 17. November 2021
    Thema: Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

    Am Rande
    "Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten" - so leiten Abgeordnete meist ein Zitat ein, das sie im Plenum vortragen möchten. Reine Höflichkeit? Jein. Noch in der Geschäftsordnung des Landtags aus dem Jahr 1965 gab es einen klaren Hinweis auf die Genehmigungspflicht: "Im Wortlaut vorbereitete Reden oder Schriftstücke", hieß es, "dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten verlesen werden."
    In der Geschäftsordnung der aktuellen Wahlperiode ist dieser Passus nicht mehr aufgeführt. In Paragraf 32 steht lediglich: "Die Rednerinnen bzw. Redner sollen in freier Rede sprechen." Nicht gewollt ist demnach das Verlesen längerer oder ausführlicher Zitate. Dennoch ist es auch bei nur kurzen Abschnitten üblich, vor dem Zitieren um Genehmigung des Präsidenten oder der Präsidentin zu fragen, wobei die Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt wird. Manchmal drehen sich Abgeordnete auch kurz um, suchen den Blickkontakt und fahren nach einem bestätigenden Nicken fort. Aber warum überhaupt um Erlaubnis bitten, wo Rede und Mandat von Abgeordneten doch frei sind und auch Zitate frei vorgetragen werden?
    Der Ursprung dieses parlamentarischen Brauches sei nicht sicher in Erfahrung zu bringen, heißt es in einem Kommentar zur Geschäftsordnung des Bundestags. Ein Verweis finde sich aber schon in der Geschäftsordnung der Deutschen Nationalversammlung aus dem Jahr 1848: Aktenstücke durften seinerzeit nur verlesen werden, wenn die Versammlung dem ausdrücklich zustimmte, schließlich sollten Abgeordnete ja frei sprechen. Bei einer Sitzung im November 1848 ließ der damalige Präsident in der Nationalversammlung gleich zweimal darüber abstimmen, ob ein Aktenstück vorgetragen werden durfte. Anschließend sei auch für das Verlesen "weniger Zeilen" die Erlaubnis des Präsidenten erbeten worden. Eine Gepflogenheit, die sich bis heute gehalten hat und als alter Parlamentsbrauch zum parlamentarischen Stil gehört.
    Klar ist aber auch: Widersprechen Zitat oder Redewendung der Würde des Parlaments, können der sitzungsleitende Präsident oder die Präsidentin den Redner oder die Rednerin zur Ordnung rufen oder gar das Wort entziehen.
    tob

    Zusatzinformation:
    Plenarprotokolle
    Mehr zum Kontext der Zitate erfahren Sie in den Plenarprotokollen, die auf der Internetseite des Landtag veröffentlicht sind unter www.landtag.nrw.de (Dokumente/Dokumentensuche/ Reden & Protokolle, Filter: Plenum).

    ID: LI220205

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Mehr Qualität und Wertschätzung im Beruf für unsere Hebammen.
    Aus den Fraktionen
    S. 16 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Die Geburt eines Kindes soll der aufregende und schöne Start in ein gemeinsames Familienleben sein. Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag, damit dieser Start möglichst entspannt und glatt verläuft. Im vergangenen Jahr kamen in NRW mehr als 174.000 Kinder zur Welt - in deren Sinne hat es sich die NRW-Koalition zur Aufgabe gemacht, für gut ausgebildete Hebammen zu sorgen, die ihren Beruf unter guten Bedingungen ausüben können. In der Plenarwoche im Januar wurde das Gesetz zur Akademisierung des Hebammenberufes im Landtag mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das ist ein weiterer Schritt für mehr Qualität und Wertschätzung im Beruf für unsere Hebammen in Nordrhein-Westfalen.
    "Erfahrungen aus anderen Bundesländern und die hohe Zahl an Bewerbungen für unsere Studienplätze zeigen, dass wir mit dem Gesetz den wichtigen Beruf der Hebamme attraktiver machen. Mit der Vergütung des dualen Studiums setzen wir weitere Anreize. Im parlamentarischen Beratungsverfahren haben wir großen Zuspruch aus den Reihen der Hebammen erhalten", erklärt Katharina Gebauer, die sich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die CDU-Fraktion schon lange für Verbesserungen im Hebammen-Beruf einsetzt.
    Wir haben zudem die Zahl der Hebammenkreißsäle, in denen Hebammen Entbindungen eigenverantwortlich ohne Arzt begleiten, verdreifacht. Allein im Laufe dieses Jahres werden 20 weitere Hebammenkreißsäle hinzukommen, die laut Forschungsprojekt des Gesundheitsministeriums sehr zur Arbeitszufriedenheit der Geburtsbegleiterinnen beitragen. Durch die nun geplante Meldepflicht schaffen wir zudem endlich Klarheit, wie viele Hebammen es in Nordrhein-Westfalen gibt, wo und wie sie arbeiten. Das wird uns eine Grundlage geben, um in Zukunft weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220213

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Ausbildungskonferenz "Wirtschaft und Schule Hand in Hand gegen den Fachkräftemangel".
    Aus den Fraktionen
    S. 16 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Wenn in NRW das Abitur der einzige verlässliche Garant für einen Ausbildungsplatz geworden ist, dann läuft etwas ordentlich schief in unserem Bildungssystem. Laut einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung beginnen in unserem Bundesland nur noch 60 Prozent der Absolventinnen und Absolventen von Real- und Hauptschulen und ein Drittel der jungen Menschen ohne Schulabschluss eine qualifizierende Ausbildung. Bundesweit sind es 90 Prozent. Für die Zukunftschancen der jungen Generation und damit auch für den Ausbildungsmarkt in NRW ist diese Studie ein Alarmsignal.
    Daher haben wir auf unserer digitalen Ausbildungskonferenz am 8. Februar diskutiert, wie wir diesen Zustand verbessern und dem drohenden Fachkräftemangel begegnen können. Anja Weber (Vorsitzende des DGB NRW), Antonia Kühn (Regionalleiterin IG BAU Rheinland), Andreas Ehlert (Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf), die Auszubildende Lena Hölscher, der Werkstattlehrer Frank Hoppen und weitere Expertinnen und Experten zeigten mögliche Lösungen auf: Wichtige Pfeiler für die Attraktivität einer Berufsausbildung sind eine gute Balance zwischen Privat- und Arbeitsleben, eine hervorragende Ausstattung der Berufskollegs und Wertschätzung der Auszubildenden. Aufstieg gelingt auch durch eine berufliche Ausbildung - dafür gibt es zahlreiche Beispiele in NRW.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220214

  • FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Der Unterricht von morgen - digitaler Schulkongress der FDP-Landtagsfraktion.
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Die Digitalisierung verändert das Lernen und Lehren in den Schulen. Tablet oder Laptop sind inzwischen fester Bestandteil von Unterricht in den Schulen in NRW. Welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben, darüber hat die FDP-Landtagsfraktion bei einem digitalen Schulkongress mit Experten aus Schulpraxis, Wissenschaft und Wirtschaft gesprochen.
    Schulministerin Yvonne Gebauer erinnerte in ihrem Grußwort daran, welchen "digitalen Nachholbedarf" es 2017 bei Übernahme der Gestaltungsverantwortung gab. NRW sei in Regierungsverantwortung von FDP und CDU einen großen Schritt vorangekommen. Gebauer dankte allen Lehrkräften, die diesen Weg mit Elan, Kreativität und Ausdauer mitgehen.
    Die Lehrkräfte Nicole Burda, Willy Bartz und Michael Germann berichteten, welche alternativen Prüfungsformate sie in der Pandemie angewendet haben, um die kreativen Potenziale der Schülerinnen und Schüler besonders zu würdigen. Ob Podcasts, Erklärvideos oder Karikaturen: Die Talente sind so vielfältig wie die Schülerinnen und Schüler selbst. "Alternative Prüfungsformate bieten ein großes Potenzial für die individuelle Talentwürdigung und -förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Dies ist nur eine von vielen neuen Erkenntnissen aus der Pandemie, die wir für den Unterricht der Zukunft nutzen wollen", betonte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Franziska Müller-Rech.
    Das Experten-Panel mit Prof. Dr. Birgit Eickelmann vom Lehrstuhl Schulpädagogik von der Universität Paderborn, Elisabeth Allmendinger vom Digitalverband Bitkom sowie Stephan Kemper von bettermarks verdeutlichte, wie wichtig Freiraum für die Schulen und ihre Träger ist, um mit digitalen Angeboten auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können. "Bildungsstartups haben spannende Ideen, wie wir den Unterricht moderner und spannender gestalten. Darin wollen wir unsere Lehrkräfte noch besser unterstützen und ihre Aus- und Fortbildung in Fragen der Digitalisierung neu aufstellen", erklärte Müller-Rech.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220215

  • Fraktion DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Grüne Fraktion im Fachgespräch Sozialpolitik.
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Gleiche Bildungschancen, gutes Essen für alle oder Schutz vor Armut und Gewalt - mit diesen und vielen weiteren Themen hat sich die Grüne Landtagsfraktion im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Grüne Sozialpolitik in NRW" beschäftigt. In zehn Fachgesprächen sind wir mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen und Wissenschaft der Frage nachgegangen, wie wir in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für alle sichern können.
    Ob Stadtentwicklung, Digitalisierung oder Innenpolitik - Sozialpolitik strahlt in alle gesellschaftlichen Bereiche aus. Der Austausch hat gezeigt, wie viel Ungerechtigkeit und Handlungsbedarf gerade auch in solchen Themenfeldern steckt, die nicht auf den ersten Blick sozialpolitisch erscheinen. Unser Ziel ist es, die soziale Frage in allen Themenbereichen mitzudenken, um mit unserer Arbeit im Landtag ein gerechtes und gleichberechtigtes Leben für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
    Der Weg dorthin beginnt für uns Grüne bereits im Kindesalter und zieht sich von hier aus durch alle weiteren Lebensabschnitte. Von der Kita bis zum Berufseinstieg setzen wir uns für ein gerechtes Bildungssystem ein. Wir wollen, dass Arbeit fair entlohnt wird. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen Hand in Hand gehen. Die Pandemie wirkt zudem wie ein Brennglas für soziale Ungleichheit und fordert Politik, einmal mehr tätig zu werden. Als Grüne Fraktion nehmen wir diese Herausforderung an, NRW klimaneutral umzubauen und das auch sozial gerecht zu machen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220216

  • AfD-Landtagsfraktion NRW
    Gewalttätige Klimaproteste sind Form von Extremismus.
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Sie blockieren Autobahnen, kleben sich an Straßen fest, werfen als illegale Waldbesetzer Kot und Steine auf Polizisten und philosophieren offen über Anschläge auf Industrieanlagen oder Autohäuser: Sogenannte "Klimaschützer" fühlen sich zunehmend legitimiert, Gesetze zu brechen, um ihren Forderungen radikalen Nachdruck zu verleihen. Über Sinn und Unsinn einzelner Postulate wird dabei schon längst nicht mehr diskutiert, im Vordergrund stehen Ideologien. Im Gegensatz dazu ist der AfD als realitätsbezogener Umweltpartei sehr bewusst, dass Klima generell einem stetigen Wandel unterliegt, der nicht dadurch zum Stillstand kommt, dass wir Menschen auf sämtliche Errungenschaften der Moderne verzichten. Während wir uns also für eine möglichst pragmatische Umweltpolitik einsetzen, wird insbesondere aus linksgrünen Kreisen eine regelrechte Klimahysterie erzeugt - die sich immer öfter auch radikale Gruppierungen zunutze machen. Hat die Landesregierung das im Blick? Auf eine entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion wollte das Innenministerium in seiner Antwort keinen Zusammenhang zwischen Sabotageaufrufen und bereits erfolgten Angriffen auf Einrichtungen des Energieversorgers RWE sehen. Immerhin stellte es zumindest fest, dass "Extremisten versuchen, zivildemokratische Gruppen oder bereits linksextremistisch beeinflusste Bündnisse zu radikalisieren". Doch Aufrufe zu Straftaten werden als "linksextremistische Interpretation des sogenannten zivilen Ungehorsams" verharmlost. Solches Herunterspielen erlaubt sich die Landesregierung im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktionen nie - sie muss also auf dem linken Auge mindestens stark kurzsichtig sein. Damit ignoriert sie den Umstand, dass gewalttätige Klimaproteste eine besorgniserregende Form von Extremismus darstellen. Angestachelt von Teilen der Politik und Medien, welche die Klima-Dystopie befeuern, haben die oft noch sehr jungen Täter kaum Unrechtsbewusstsein, fühlen sich eher noch als Helden. Ihre zunehmende Radikalisierung geht jedoch Hand in Hand mit der steigenden Zahl gewaltbereiter Linksextremisten.

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    ID: LI220217

  • Ausschussmitteilungen.
    Ausschussmeldungen
    S. 18 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Terrorverdacht

    3.2.2022 - Die Landesregierung hat den Innenausschuss über die Festnahme eines 17-jährigen Kerpeners informiert. Ihm werde die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vorgeworfen, teilte Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Dringliche Frage aus der SPD-Fraktion mit. Die Bundespolizei habe den Jugendlichen Ende Januar nach Hinweisen des Polizeipräsidiums Köln am Hauptbahnhof Hannover festgenommen. Er habe Textnachrichten verschickt, die auf einen geplanten islamistischen Anschlag in Köln hingedeutet hätten, und "selbstbelastende Angaben" gemacht. Waffen oder Sprengstoff seien jedoch nicht gefunden worden. Nach Angaben Reuls ist der 17-Jährige bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Anfang 2020 habe er sich islamistisch radikalisiert. "Die Polizei hatte ihn auf dem Schirm", sagte der Innenminister. Sven Wolf (SPD) fragte nach Kontakten des Jugendlichen zu einer Moschee in Hildesheim, die im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis A., bekannt geworden sei. Innenminister Reul äußerte sich dazu mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Gregor Golland (CDU) wollte wissen, ob "ausländische Netzwerke" beteiligt gewesen seien. In der Tat würden bestimmte junge Leute "aus der Ferne" gezielt angeworben, sagte Reul. Auch in diesem Fall gebe es Hinweise, dass der 17-Jährige systematisch in die Szene hineingezogen worden sei.

    Schnelltests an Schulen

    9.2.2022 - Der Ausschuss für Schule und Bildung hat über die Zuverlässigkeit der an Schulen verwendeten Corona-Schnelltests diskutiert. In einer Dringlichen Frage äußerte Jochen Ott (SPD) die Befürchtung, die genutzten Fabrikate seien weniger wirksam als die Vorgänger- Tests einer anderen Firma. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) versicherte, sie böten hundertprozentige Sensitivität bei sehr hoher Viruslast, und verwies auf eine entsprechende Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut. Das bedeute: Wer ansteckend sei, werde mit diesem Test erkannt. Wer zwar infiziert, aber wegen geringer Viruslast (noch) nicht ansteckend sei, falle im Schnelltest nicht auf. Für die letzteren Fälle seien die PCR-Pooltests da: Sie reagierten auch auf Proben von infizierten, aber noch nicht ansteckenden Kindern und Jugendlichen. Ob diese auch ansteckend seien, müsse mit dem nachfolgenden Antigen-Schnelltest täglich geprüft werden, bis der betroffene Pool wieder negativ getestet sei. Sigrid Beer (Grüne) zeigte sich besorgt darüber, dass infizierte Kinder weiterhin zur Schule gingen, obwohl die Schnelltests erst nach vier bis sechs Tagen anschlügen.

    Covid-19-Pandemie

    9.2.2022 - Das Parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales seinen Bericht (Vorlage 17/6402) über die Arbeit im Jahr 2021 vorgestellt. Die themenübergreifende Betrachtung der Pandemie stelle einen "wichtigen Mehrwert für das parlamentarische Handeln und die Bearbeitung der sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen dar", heißt es im Bericht. Aus der bisherigen Arbeit des Gremiums könnten generalisierte Schlussfolgerungen für vergleichbare Krisen oder pandemische Situationen gezogen werden. Da die Corona-Pandemie den Landtag vermutlich über die 17. Wahlperiode hinaus begleiten werde, sei eine Wiedereinsetzung des Gremiums nach der Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu empfehlen. Der Bericht wurde zudem am 17.2.2022 im Plenum debattiert. Das Begleitgremium Covid-19-Pandemie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und wurde im März 2021 durch den Landtag eingesetzt.

    Einzelunterricht am Bildschirm

    9.2.2022 - Schülerinnen und Schüler, die körperlich oder seelisch so stark beeinträchtigt sind, dass sie keinem regulär strukturierten Unterricht folgen können, waren Thema im Ausschuss für Schule und Bildung. Eine Hausbeschulung für solche Kinder, etwa mit vertauschtem Tag- und Nacht-Rhythmus, könnten die Schulen nicht leisten, sagte Sigrid Beer (Grüne). Die private Bochumer "Web-Individualschule" gilt als deutschlandweit einzige Schule, die solche Kinder aus ganz Deutschland per Online-Einzelunterricht zum Haupt-, Real- oder Förderschulabschluss führt. Anerkannte Abschlüsse erlangen sie dadurch, dass die Bezirksregierung Arnsberg die sogenannte Externenprüfung abnimmt (Vorlage 17/6146). Dies soll in diesem Schuljahr erneut, jedoch nicht auf Dauer möglich sein, kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an. Vielmehr sei ein staatliches Angebot in Planung. Denn eine Bezirksregierung könne nicht allein "Externenprüfungen" für Kinder aus ganz Deutschland stemmen. Zu überlegen wäre, warf Jochen Ott (SPD) ein, ob man den anderen Bundesländern den in NRW entstandenen Aufwand in Rechnung stellen könne. Einig waren sich die Ausschussmitglieder darin, dass es grundsätzlich ein staatliches Angebot für betroffene Kinder und Jugendliche geben solle. Es dürfe keine Schule für Besserverdienende sein, sagte Franziska Müller-Rech (FDP).

    ID: LI220218

  • Porträt: Guido Déus (CDU).
    Porträt
    S. 19 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Wie kamen sie in die Politik? Wo liegen ihre politischen Schwerpunkte? Landtag Intern stellt in jeder Ausgabe Abgeordnete vor. Diesmal im Porträt: Guido Déus (CDU). Der 53-jährige Diplom-Finanzwirt aus Bonn ist Sprecher seiner Fraktion im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen.
    Woher sein seltener Nachname kommt, weiß Guido Déus, CDU-Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Bonn, selbst nicht genau. Einige vermuten, dass er aus dem Hugenottischen stammt, andere glauben an portugiesische Wurzeln.
    Schon in seinem Elternhaus hat Déus erlebt, wie selbstverständlich man sich politisch und gesellschaftlich engagiert. Seine Mutter war im Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand, sein Vater in der Schul- und Stadtschulpflegschaft aktiv. Früh wurde Déus Messdiener in der wunderschönen Doppelkirche in Bonn- Schwarzrheindorf, engagierte sich in der Jugendarbeit und leitete Jugendgruppen.
    Seine politische Karriere war vorgezeichnet, als ihn sein Vater mit in den Ortsverband der CDU nahm. Mit 19 Jahren trat er selbst in die Partei ein. Dabei sei es ihm weniger um die "große Weltpolitik" gegangen. Er habe sich um die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort gekümmert, um die Ausstattung der Schulen, den Zustand der Straßen, die Schaffung von Baugebieten, die Einrichtung von barrierefreien Bushaltestellen, bis hin zur Rettung des Tante-Emma-Ladens oder der Jugendbegegnungsstätte im Stadtteil.
    Geradezu zwangsläufig führte ihn sein Ansatz in den Rat der Stadt Bonn und in die Bezirksvertretung von Bonn-Beuel, wo er ab 2014 sechs Jahre lang als Bezirksbürgermeister amtierte. Als 2016 die Frage an ihn gerichtet wurde, ob er nicht 2017 für den Landtag kandidieren wolle, habe er lange mit sich gerungen, ob er Berufspolitiker werden wolle. Bislang hatte der Diplom- Finanzwirt bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gearbeitet und zuletzt die Abteilung für Presse und Kommunikation geleitet. Déus trat an und gewann seinen Wahlkreis, der zuvor lange von der SPD gehalten worden war.

    Respekt vor dem Ehrenamt

    Schon zwei Jahre nach seiner Wahl wurde die Position des kommunalpolitischen Sprechers in der CDU-Fraktion neu besetzt, und die Wahl fiel auf den im rheinischen Teil der Partei bestens vernetzten Déus, der jetzt im Landtag fortsetzt, was er in Bezirksvertretung und Rat begonnen hat. Er kümmere sich fortan auf NRW-Ebene um die Sorgen und Nöte der Menschen, um Gesundheit und Arbeitsplatz, um die mittelständische Wirtschaft, den Einzelhandel, um Gastronomie oder Veranstalter, aber auch Vereine, denen in der Pandemie die Einnahmen weggebrochen seien. Aus tiefem Respekt vor der Arbeit unzähliger Ehrenamtlicher unterstütze er Vereine wie Bürgerinitiativen, die aus seiner Sicht den sozialen Kitt unserer Gesellschaft darstellen, kurz, er versuche, Landesund Kommunalpolitik bestmöglich miteinander zu verschränken, so berichtet er aus seiner Ausschussarbeit.
    Die Folgen der Corona-Pandemie haben auch ihn in doppelter Hinsicht getroffen. Trotz zweifacher Impfung, Nutzung der Corona-Warn-App und regelmäßigem Testen steckte er sich vor einigen Monaten an. Der Verlauf habe einer schweren Grippe geähnelt, zwei Wochen musste er mit Fieber und anderen Symptomen zu Hause bleiben. Seine politische Arbeitsweise habe sich in Zeiten der Pandemie auch erheblich verändert. Déus fehlt das direkte persönliche Gespräch. In anderen Zeiten würde er in den ersten Monaten des Jahres Gast und Ansprechpartner für viele auf Neujahrsempfängen und Karnevalsveranstaltungen sein, jetzt sitzt er zu Hause oft vor drei Bildschirmen und springt von einer Videokonferenz zur nächsten. Doch er ist zuversichtlich, dass die Pandemie in überschaubarer Zeit abklingt und sich nur noch wie eine normale Grippe bemerkbar macht.
    Wenn Déus, was selten genug vorkommt, nicht von der Politik in Beschlag genommen ist, dann versucht er, für ein paar Tage wegzufahren. Ganz ohne Politik geht‘s dann allerdings auch nicht, Handy und iPad sind immer dabei. Und wenn er nur ein paar Stunden frei hat, dann trifft er sich mit engen Freunden zum Essen, Trinken und Klönen.
    Peter Jansen

    Zur Person
    Guido Déus wurde am 29. Mai 1968 in Köln-Porz geboren. Nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesvermögensverwaltung sowie ein Studium an der Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen, das er als Diplom-Finanzwirt abschloss. Déus ist Bundesbeamter bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Seit 1987 ist er Mitglied der CDU und seit 2017 Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen.

    Nachgefragt
    Was ist Ihr Lieblingsbuch und warum?
    "Homo Deus" von Yuval Noah Harari, ein Buch, auf das ich aufgrund des Titels aufmerksam wurde, welches sich beim Lesen aber als wertvolle Lektüre entpuppte. Das Thema ist die Auseinandersetzung mit einer möglichen Zukunft der Menschheit und die Aufforderung, diese Zukunft selbst mitzugestalten.

    Welche Musik hören Sie gerne?
    Mein Musikgeschmack ist weit gefächert und stimmungsabhängig. Von 50er-/60er-Jahre- Musik über die meine Generation prägende 80er-Jahre-Musik, auch mal Klassik, bis zu manch überwiegend deutschsprachigen Sängern dieser Tage. Einer meiner Lieblingssänger ist aber Billy Joel.

    Was haben Sie immer in Ihrem Kühlschrank vorrätig?
    Orangensaft, Kaffeemilch und eine leckere Pfeffersalami.

    Ihr liebstes Reiseziel?
    Von klein auf das Stubaital in Tirol. In dieser herrlichen Umgebung habe ich die Möglichkeit, einen Schritt zurückzutreten, das Erlebte selbstkritisch zu reflektieren und meinen Kopf frei zu bekommen. Dort kann ich neue Energie und Kraft schöpfen sowie neue Visionen und Projekte entwickeln. Aber auch in meiner Heimatstadt Bonn gibt es viele Orte, an denen ich entspannen und Abstand gewinnen kann: etwa die Rheinufer in Bonn und Beuel, die Doppelkirche in Schwarzrheindorf oder eines der gemütlichen Straßencafés.

    ID: LI220219

  • Antrittsbesuch.
    S. 20 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Der neue griechische Generalkonsul in Düsseldorf, Vassilis Koinis, hat dem Landtag Nordrhein-Westfalen am 16. Februar 2022 seinen Antrittsbesuch abgestattet. Der Präsident des Landtags, André Kuper, tauschte sich mit dem Diplomaten über bilaterale und europapolitische Themen aus. Der Präsident sagte: "Viele Vorfahren der heute in Nordrhein-Westfalen lebenden Griechinnen und Griechen kamen bereits in den 1950er- und 1960er-Jahren in unser Land. Sie halfen beim Aufbau und unterstützten den wirtschaftlichen Aufschwung. Und unsere Länder pflegen schon lange enge und gute Beziehungen auf politischer, wirtschaftlicher und persönlicher Ebene zueinander. Gemeinsam arbeiten wir daran, sie zu pflegen und weiter zu vertiefen." Nordrhein-Westfalen beheimatet mit rund 140.000 Menschen die größte griechische Gemeinde außerhalb Griechenlands in Europa. In ganz Deutschland leben mehr als 300.000 Menschen griechischer Herkunft.

    ID: LI220220

  • Honorarkonsulin.
    S. 20 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Am 17. Februar 2022 hat der Präsident des Landtags, André Kuper, die Honorarkonsulin des Vereinigten Königreichs und Nordirland in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Paderborn, Susan Speller, empfangen. Mit der Ernennung von Speller möchte die britische Regierung die besondere Beziehung zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich würdigen. Diese spiegelt sich wider in der Präsenz der seit 1945 stationierten britischen Streitkräfte, der mehr als 3.000 in Nordrhein-Westfalen lebenden britischen Staatsbürgerinnen und -bürger sowie den zahlreichen wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Verbindungen.

    ID: LI220221

  • Neue Ausgabe.
    S. 20 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Die nächste Ausgabe von Landtag Intern erscheint am 12. April 2022.

    ID: LI220222

  • Band der Solidarität.
    S. 20 in Ausgabe 2 - 22.02.2022

    Bildunterschrift:
    Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat auch in diesem Jahr den Tag der Kinderhospizarbeit unterstützt. Auf der Videowand am Vorplatz des Parlaments wurde am 10. Februar auf die wichtige Arbeit von Kinderhospizen und ambulanten Hospizdiensten hingewiesen. Die bundesweite Aktion "Ein grünes Band, das verbindet" macht auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzender Erkrankung und deren Familien aufmerksam. Der Präsident des Landtags, André Kuper (Foto), sagte: "Die Hospizarbeit ist ein wichtiges Angebot für Familien in einer besonders schwierigen und emotionalen Lebenssituation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben kranken Kindern Geborgenheit, entlasten Eltern und Angehörige und sorgen für ein Stück Normalität. Als Zeichen der Verbundenheit tragen wir diese Arbeit in die Öffentlichkeit." www.deutscher-kinderhospizverein.de

    ID: LI220223

  • Landtagswahl 2022.

    S. 1 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Logo zur Landtagswahl 2022

    ID: LI220101

  • Inhalt.
    S. 2 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Inhaltsverzeichnis siehe Originalseite

    ID: LI220106

  • Nordrhein-Westfalen in der Omikron-Welle.
    Unterrichtung und Debatte zur aktuellen Corona-Lage.
    Plenarbericht;

    S. 3 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    26. Januar 2022 - Die hoch ansteckende Omikron-Variante des Corona-Virus sorgt für immer neue Höchstwerte bei den Infektionszahlen. Bund und Länder wollen daher an den bisherigen Schutzmaßnahmen festhalten und zunächst keine Lockerungen beschließen. Nach einer Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten debattierte der Landtag über die aktuelle Lage.
    Bund und Länder hatten zu Beginn der Woche zudem wegen Engpässen bei den PCR-Tests eine Priorisierung beschlossen, u. a. für vulnerable Gruppen und medizinisches Personal.
    Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte, es sei nicht die Zeit für Signale zur Lockerung der Schutzmaßnahmen. Die Infektionszahlen seien extrem hoch, die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten in den Kliniken steige an, der Expertenrat der Bundesregierung schließe eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht aus. Daher gehe es weiter um "Achtsamkeit und entschiedenes Handeln". Zugleich würden Konzepte für Öffnungen vorbereitet. Wüst verteidigte die Entscheidung für die Priorisierung bei den PCR-Tests. Er rief zugleich den Bund auf, den Mangel bei den Kapazitäten zu beseitigen.

    "Chaos an Schulen"

    SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty kritisierte die Entscheidung der Landesregierung, das "Lolli"-PCR-Testverfahren an Grundschulen kurzfristig zu ändern. Es herrsche Chaos an den Schulen. Die Pläne zur Priorisierung seien bereits seit Ende der vergangenen Woche bekannt gewesen. Die Landesregierung habe die Schulleitungen aber erst in der vorangegangenen Nacht um 22.15 Uhr über das neue Vorgehen informiert. "Warum haben Sie nicht früher gehandelt?", fragte Kutschaty. Wieder habe es keine klare Kommunikation gegeben. Die Landesregierung schiebe die Verantwortung auf die Lehrerinnen und Lehrer ab.
    Ministerpräsident Wüst habe die Pandemie- Situation "präzise und schnörkellos" beschrieben, sagte CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen. Nordrhein-Westfalen komme gut durch die Pandemie. Gemeinsam werde man alle Anstrengungen unternehmen, um die gesundheitlichen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen zu mildern. Die SPD-Fraktion dagegen verbreite "alternative Fakten" und verunsichere Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Ihr Ziel sei es, der Landesregierung Schaden zuzufügen, um davon "im Wahlkampf politisch zu profitieren". Löttgen sprach von einer "Vorgehensweise, die für Demokraten tabu sein sollte".
    Die Landesregierung sei zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie "weiter denn je davon entfernt, Verlässlichkeit in ihr Krisenmanagement zu bringen", sagte Josefine Paul, Fraktionschefin der Grünen. "Ausbaden" müssten dies vor allem Kinder und Familien. Viele Schulen fühlten sich von der Landesregierung alleingelassen: "Sie können nicht mehr, sie sind an ihren Grenzen." An den Schulen sei Flexibilität erforderlich, "um lageangepasst und eigenverantwortlich ohne Verzögerungen reagieren zu können". Das Schulministerium habe dies jedoch stets abgelehnt und verweigert, sagte Paul. Auch in Kitas spitze sich die Situation zu.
    Die Inzidenz steige stärker denn je, sagte FDP-Fraktionschef Christof Rasche. Die Belegung der Intensivstationen jedoch sinke aktuell. "Es sind halt, Gott sei Dank, mildere Verläufe." Ändere sich eine Situation, müsse die Politik reagieren. Expertinnen und Experten forderten bereits eine "kontrollierte Exit-Strategie" für die Pandemie. Ansteckungsraten bei kurzen Aufenthalten in Restaurants und im Einzelhandel lägen bei unter einem Prozent. Nötig seien Maßnahmen, die Menschen akzeptierten. Es müsse "klug" überlegt werden, "wie wir die nächsten Tage und Wochen gestalten".
    AfD-Fraktionschef Markus Wagner sagte, nach zwei Jahren Corona-Pandemie würden die Schäden immer größer. Es seien nicht ausreichend PCR-Tests bestellt und Intensivbetten abgebaut worden. Grundrechte würden durch "nachgeordnete Behörden" eingeschränkt, etwa durch das Robert Koch-Institut. Und Ministerpräsident Wüst "verrücke" mit Blick auf die Impfpflicht seine Meinung "immer mehr ins Autoritäre". Die politischen Eliten würden das Land spalten. "Sie sind es, die das Vertrauen in unsere demokratische und freiheitliche Grundordnung untergraben." Daten zur Pandemie würden "gebogen und verfälscht".
    wib, zab, tob

    Systematik: 5210 Gesundheitsschutz

    ID: LI220102

  • Plenum: Meldungen.
    Plenarmeldungen
    S. 4-5 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Abschied

    26.1.2022 - Die Abgeordneten des Landtags haben Abschied von ihrem Kollegen Hubertus Kramer genommen. Vor Beginn der Plenarsitzung gedachten sie mit einer Schweigeminute des SPD-Politikers aus Gevelsberg, der am 24.1.2022 nach schwerer Krankheit im Alter von 62 Jahren gestorben war. Auf dem Sitzplatz des Abgeordneten lag ein Blumenbouquet. Der Präsident des Landtags, André Kuper, würdigte Kramer als Kommunalpolitiker mit "Leidenschaft und Augenmaß" und Landespolitiker, der sein Mandat "stets mit großer Verlässlichkeit und Geradlinigkeit" wahrgenommen habe. Seine Offenheit und Warmherzigkeit hätten ihn über Fraktionsgrenzen hinweg beliebt gemacht. Der im Kreis Olpe geborene Journalist gehörte dem Landtag seit 2005 an. Zuletzt war er Mitglied des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie des Innenausschusses.

    Kinderschutz

    26.1.2022 - Die Landesregierung von CDU und FDP hat einen Entwurf für ein Landeskinderschutzgesetz NRW in Verbindung mit Änderungen am Kinderbildungsgesetz (Drs. 17/16232 Neudruck) in den Landtag eingebracht. Anlass sind die Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre. "Es ist gut, dass die öffentlich bekannt gewordenen Fälle in der Gesellschaft eine gesteigerte Sensibilität für die Thematik hervorgerufen haben", heißt es in dem Entwurf. Mit dem geplanten Gesetz solle die staatliche Rolle im Kinderschutz präzisiert und qualitativ gestärkt werden. Geplant ist demnach, die Regelungen zur Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise bei Angeboten der Kinderund Jugendhilfe, klarzustellen. Darüber hinaus sollen u. a. Leitlinien für Kinderschutzkonzepte präzisiert werden, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen angemessen begegnen zu können. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (federführend) überwiesen.

    Hochwasserkatastrophe

    26.1.2022 - Die Landesregierung soll ein Traumazentrum für die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Betroffenen einrichten. Dies hat die SPD-Fraktion in einem Antrag (Drs. 17/16281) gefordert. Erforderlich sei eine Kooperation mit "Akteuren der seelischen Gesundheit". Das Zentrum solle mit Ärztinnen und Ärzten sowie psycho- und soziotherapeutischen Fachkräften besetzt werden. "Zu erleben, wie sich unaufhörlich Wassermassen ansammeln und zu gefährlichen Fluten werden, die Sicherheit des eigenen Zuhauses bedroht zu sehen und gar um das eigene Leben oder das von geliebten Menschen zu fürchten - das wirkt sich nachhaltig auf das seelische Wohlbefinden und die seelische Gesundheit aus", schreibt die Fraktion. Die Katastrophe belaste viele Menschen in den Gebieten, "insbesondere auch Kinder und Jugendliche". Notwendig sei eine "deutliche Verbesserung der psychiatrischen sowie psychotherapeutischen Regelversorgung in den betroffenen Regionen". Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD hatten für den Antrag gestimmt.

    Quartiere

    26.1.2022 - Die Grünen-Fraktion möchte Quartiere in Städten und Gemeinden stärken. "Für die Menschen ist ihr Quartier der Ausgangspunkt ihres Lebens", heißt es in einem Antrag (Drs. 17/16267), der an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) überwiesen wurde. Die Fraktion fordert eine "inklusive, kultursensible und generationen- und geschlechtergerechte Quartiersentwicklung". Die Landesregierung solle u. a. sogenannte Heimat-Schecks weiterentwickeln, mit denen beispielsweise kleinere Nachbarschaftsprojekte gefördert werden. Sie solle Kommunen zudem unterstützen, Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege auszubauen sowie die Quartiersarbeit zu fördern. Außerdem sei die Landesbauordnung anzupassen, "sodass alle Wohnungen im Neubau barrierefrei gebaut werden und genügend rollstuhlgerechter Wohnraum geschaffen wird, damit eine Mischung von Wohnraumangeboten für alle Nutzergruppen erreicht wird". Ergänzend zu den Mitteln der Städtebauförderung müsse die Landesregierung "ausreichend Fördermittel für den barrierefreien Stadtumbau" zur Verfügung stellen.

    Hebammen

    26.1.2022 - Der Landtag hat das "Gesetz zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen" (Drs. 17/14305, Drs. 17/16297, Drs. 17/16354) in 2. Lesung beschlossen. Für den Entwurf der Landesregierung stimmten CDU, FDP, Grüne und AfD bei Enthaltung der SPD. Ein Änderungsantrag von SPD und Grünen (Drs. 17/16358) wurde abgelehnt. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundes, der in Landesrecht umgesetzt werden muss. Demnach wird die Ausbildung zur Hebamme von einer dreijährigen, fachschulischen Ausbildung in ein duales Studium von mindestens sechs und höchstens acht Semestern überführt. Hebammen leisteten "einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und der Stillzeit sowie von Neugeborenen und Säuglingen", heißt es in dem Gesetz. "Ziel ist deshalb, den Hebammenberuf zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu gestalten und die Qualität der Ausbildung nachhaltig zu verbessern."

    Wölfe

    26.1.2022 - Die Rückkehr des Wolfs nach Nordrhein-Westfalen und die Folgen für Weidetierhalterinnen und -halter haben die Abgeordneten beschäftigt. Der Landtag verabschiedete einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/16285), mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Wolfsverordnung vorzulegen. Darin müsse der Schutzanspruch der Öffentlichkeit formuliert werden. Die Fraktionen setzen sich zudem u. a. dafür ein, alle Möglichkeiten "des Vergrämens von Wölfen zu nutzen" und die "rechtssichere Entnahme von verhaltensauffälligen Einzeltieren" zu regeln. Für den Antrag stimmten CDU und FDP bei Gegenstimmen von SPD und AfD sowie Enthaltung der Grünen. Ein mitberatener Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/14073) wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Fraktion hatte ein Herdenschutzgesetz gefordert, mit dem u. a. Regelungen für ein "flächendeckendes Informations- und Beratungsnetz" sowie hauptamtliche Wolfsberaterinnen und -berater hätten geschaffen werden sollen.

    Bildung

    26.1.2022 - Die Grünen-Fraktion fordert ein Umdenken in der Bildungspolitik. Während der Corona-Pandemie seien die Herausforderungen im Bildungssystem "allen deutlich vor Augen geführt worden", heißt es in einem Antrag der Fraktion (Drs. 17/16268). Er wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen. Die "Bildungsungerechtigkeit" sei während der Pandemie "verschärft" worden, schreiben die Grünen. Die Fraktion fordert u. a. mehr Investitionen in Bildung und mehr pädagogische Souveränität für die Schulen. Sie dürften "nicht ausgebremst werden, wenn sie Erfahrungs- und Lernräume über das enge bürokratische Korsett ministerieller Verordnungen hinaus erweitern wollen". Erforderlich seien zudem die "Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, das sich konsequent an der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen ausrichtet", sowie die "Entwicklung eines verbindlichen Leitbilds für alle Ebenen des Bildungssystems".

    Antisemitismus

    27.1.2022 - Die Abgeordneten haben über eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Antisemitismus (Drs. 17/13571) sowie die Antwort der Landesregierung (Drs. 17/15345) diskutiert. "Äußerst unbefriedigend", heißt es in der Anfrage, sei in parlamentarischen Debatten "die Verengung des Blickwinkels bei der Ursachenanalyse und der politischen Verortung des Antisemitismus". Und weiter: "Erst dann, wenn dem Parlament, aber auch der Antisemitismusbeauftragten ein möglichst umfassendes Bild antisemitischer Einstellungen und Aktivitäten in NRW vorliegt sowie deren personalen und institutionellen Bezüge offengelegt worden sind, können zielgerichtete Maßnahmen vom Gesetzgeber und der Exekutive getroffen werden." Die Antwort der Landesregierung umfasst 67 Seiten und nimmt Stellung zu 17 Fragekomplexen, die u. a. die Themen "Antisemitismus im Linksextremismus" und "Antisemitismus im Islamismus" betreffen.

    Naturschutz

    27.1.2022 - Der Landtag hat in 2. Lesung ein Änderungsgesetz zum Naturschutzgesetz NRW verabschiedet. Bisher fehle ein einheitliches "Online-Fachinformationssystem zur schnelleren und rechtssicheren Abwicklung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen sowie des Ökolandbaus", heißt es im Entwurf (Drs. 17/14066) von CDU und FDP. Durch die Novellierung des Naturschutzgesetzes 2016 habe sich vor allem der "Bürokratieaufwand der unteren Naturschutzbehörden immens erhöht". Der Flächenverlust für die heimische Landwirtschaft schreite voran. Dies sorge zu einem Preisanstieg für Pachten und verteuere die Herstellung von Lebensmitteln. Ein "landesweites, digitales und öffentliches Kompensationskataster" solle Abhilfe schaffen. CDU und FDP stimmten für das Gesetz, SPD und Grüne dagegen. Die AfD enthielt sich.

    Aktuelle Stunde zu PCR-Tests

    28.1.2022 - Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über eine Priorisierung bei PCR-Tests und Konsequenzen für die Schulen debattiert. Die SPD-Fraktion hatte die Aussprache beantragt (Drs. 17/16346). Bund und Länder hatten die Priorisierung angesichts knapp werdender Laborkapazitäten beschlossen. Die Landesregierung änderte daraufhin zu Beginn der Woche das "Lolli"-PCR-Testverfahren an den Grundschulen. Jochen Ott (SPD) sagte, das Vertrauen in die NRW-Schulpolitik schwinde rapide. Das "Fahren auf Sicht" müsse ein Ende haben. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf Bildung und körperliche Unversehrtheit. Claudia Schlottmann (CDU) wies darauf hin, dass es gelungen sei, einen "weitgehend normalen Schulunterricht" in der Zeit der Pandemie aufrechtzuerhalten. Der Bund müsse die Kapazitäten von PCR-Tests dringend aufstocken. Sigrid Beer (Grüne) sprach angesichts der neuen Testregeln an Schulen von einem "Unwohlsein" bei Eltern und Kindern, aber auch bei Lehrkräften. Die Schulen bräuchten "mehr Flexibilität im Umgang mit der Pandemie". Sie müssten eigenverantwortlich entscheiden können. Franziska Müller-Rech (FDP) wies die Vorwürfe ihrer Vorrednerin zurück. Nordrhein-Westfalen gehe bei der Priorisierung der PCR-Tests den "gemeinsamen Weg der Bundesländer". Es sei ein "drastischer, aber unausweichlicher Systemwechsel". Helmut Seifen (AfD) warf der SPD Panikmache vor. Die AfD weise seit Langem auf die "medizinische Unsinnigkeit" und die "katastrophalen Auswirkungen" der Corona-Schutzmaßnahmen für die Menschen hin. Sie werde aber nicht gehört. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) drückte ihr Bedauern über die kurzfristige Information zum neuen Testverfahren aus und bat um Verständnis. Ihr sei bewusst, dass Unmut ausgelöst worden sei. Diesen habe sie aber angesichts der Situation und der Dynamik "in Kauf nehmen müssen". Der SPD warf sie vor, mit "Unterstellungen" Unruhe an den Schulen zu stiften.

    ID: LI220107

  • Erinnerung und Mahnung.
    Debatte zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
    Plenarbericht;

    S. 6 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    27. Januar 2022 - Am 27. Januar 1945, vor 77 Jahren, befreiten sowjetische Truppen Auschwitz-Birkenau - das größte deutsche Vernichtungslager während der NS-Zeit. Allein dort wurden mehr als 1,1 Millionen Menschen ermordet, die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden. Zum Gedenken an die Opfer verabschiedete der Landtag einstimmig einen Antrag und setzte zugleich ein deutliches Zeichen gegen heutigen Antisemitismus.
    In dem Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen (Drs. 17/16269) heißt es u. a.: "Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Das Vertreten antisemitischer Positionen ist keine Meinungsäußerung, sondern Ausdruck von Menschenfeindlichkeit und widerspricht den Werten unseres Grundgesetzes und unserer demokratischen Gesellschaft. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft, sich solchen Äußerungen entschieden entgegenzustellen und klarzumachen, dass Nordrhein-Westfalen sich gegen Hass und Hetze, Antisemitismus, Rassismus und jede Art von Diskriminierung stellt."
    Bodo Löttgen, Chef der CDU-Fraktion, sagte, die Gräuel des Nationalsozialismus hätten seinerzeit vor den Haustüren begonnen. Das gelte auch für die Morde an Patientinnen und Patienten aus Heil- und Pflegeheimen, die von 1940 an vergast worden seien. Es handle sich um den ersten zentral organisierten Massenmord des NS-Staates und die Vorstufe des Holocaust. Der erste Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, habe bereits in der Nachkriegszeit gemahnt: "Das Vergessen zu verhindern, ist auch ein wichtiges Mittel, um Menschen zu Bewusstsein zu bringen, was sie an der Demokratie zu schätzen haben."
    Noch heute würden Täter des Nationalsozialismus vor Gericht gestellt, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. "Es darf keinen Schlussstrich geben. Es geht um Gerechtigkeit." Mit Blick auf die Shoa gelte weiterhin der Satz des Auschwitz-Überlebenden und Schriftstellers Primo Levi: "Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen." Nicht nur die Leugnung, auch die Verharmlosung der Shoa sollte unter Strafe gestellt werden, forderte Kutschaty. "Wenn Corona-Leugner dieser Tage mit gelbem Stern durch die Straßen ziehen, auf dem ‚Ungeimpft‘ steht, ist das für jeden anständigen Menschen unerträglich. Das darf es nicht mehr geben."
    "Wir wollen heute nicht nur gedenken, sondern auch den Blick auf die Gegenwart und die Zukunft richten", sagte FDP-Fraktionschef Christof Rasche. Man müsse die Vergangenheit kennen, um die Zukunft zu verstehen und zu gestalten. Auch heute "wächst leider wieder Antisemitismus in den Köpfen mancher Menschen", sagte Rasche. Wo Verschwörungstheorien verbreitet werden, sei der Antisemitismus in der Regel nicht weit. Auch heute würden Menschen wegen ihrer Religion, ihrer Anschauung und ihrer Herkunft verächtlich gemacht. Bildung sei "der Schlüssel, um dem Antisemitismus zu begegnen".

    "Unermessliches Leid"

    "Der heutige Tag erinnert uns an das unermessliche Leid der Shoa", sagte Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Sie sprach besonders die Schicksale jüdischer Kinder an. Etwa 1,5 Millionen seien vom NS-Terrorregime ermordet worden. Der 27. Januar sei "Erinnerung und Mahnung zugleich", sagte Schäffer. Dieser Tag müsse aber auch eine Handlungsaufforderung sein, "immer und überall Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und menschenverachtender Hetze zu widersprechen". Und das gelte nicht nur für den 27. Januar. Die Abwertung von Menschen dürfe an keinem Tag unwidersprochen stehen bleiben.
    Helmut Seifen (AfD) sagte, die Unterdrückung, Versklavung, Verfolgung und Ermordung von Menschen und Völkern seien "keine Betriebsunfälle" gewesen, sondern Hauptzweck der nationalsozialistischen Diktatur. Ziel sei die völlige Beseitigung des fünften Gebotes "Du sollst nicht töten" gewesen. Seifen sprach auch von einem "Gesellschaftsverbrechen". Das Abgleiten in diese Grausamkeit von Menschen, die diese Tötungsmaschinerie bedient hätten, sei nicht zu verstehen. Normale Menschen seien in einem verbrecherischen System auf das unmoralisch verbrecherische Niveau der Machthaber abgesunken.
    Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) mahnte, dass nationalsozialistisches Gedankengut und Antisemitismus auch heute noch trauriger Teil der Gegenwart seien. Damit dürfe sich die Gesellschaft nicht abfinden, sondern sie müsse diesen Tendenzen entschieden entgegentreten. Gegen solche Tendenzen helfe eine verantwortungsvolle Erinnerungskultur. Die Landesregierung unterstütze daher ausdrücklich den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen, weil dieser zusätzliche Impulse gebe, insbesondere im Bereich der politischen Bildung.
    Der Antrag der vier Fraktionen wurde bei Enthaltung der AfD angenommen. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 17/16359) wurde abgelehnt.
    tob, zab, wib

    Zusatzinformation:
    Vor Beginn der Plenardebatte hatten Landtag und Landesregierung in einer gemeinsamen Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 14 und 15.

    Systematik: 1060 Ideologien

    ID: LI220103

  • Debatte um Kiesabbau am Niederrhein.
    Aktuelle Stunde zu Plänen des Regionalverbands Ruhr.
    Plenarbericht;

    S. 7 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    27. Januar 2022 - Der Landtag hat über den neuen Regionalplan für das Ruhrgebiet und Teile des Niederrheins debattiert, den der Regionalverband Ruhr (RVR) zuvor öffentlich ausgelegt hatte. Der Aktuellen Stunde lag ein Antrag der Grünen-Fraktion zugrunde.
    Durch den Regionalplan würden Flächen für Wohnen, Gewerbe, Naturschutz, Wälder und Rohstoffabbau in der Region für die nächsten 15 bis 25 Jahre festgelegt, schreiben die Grünen in ihrem Antrag (Drs. 17/16345). Demnach sollen die möglichen Kies- und Sandabbaugebiete am Niederrhein von jetzt 1.200 auf 1.500 Hektar ausgeweitet werden. Sorge und Unmut in der Bevölkerung und bei Akteuren des Umweltschutzes seien groß. "Schon jetzt verschwinden in der Region für den Abbau von Sand und Kies immer mehr wertvolle Ackerflächen und Wiesen."
    Menschen vor Ort befürchteten einen "schleichenden Verlust von Heimat", sagte Norwich Rüße (Grüne). "Die Verwandlung der Landschaften am Niederrhein in eine Art Schweizer Käse mit Kieslöchern muss ein Ende finden." Die Landesregierung nehme aber "überhaupt keine Rücksicht auf Umwelt und Natur" und habe mehr Abbauflächen zur Verfügung gestellt - etwa durch Änderungen im Wasserschutzgesetz sowie im Landesentwicklungsplan. Es entstehe der Eindruck: "Hier bestellt die Kieslobby und die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf liefert die entsprechenden Flächen für neue Kieslöcher."
    Lange habe es einen "zeit- und kostenintensiven Diskurs" zum Regionalplan gegeben, der zu keinem Konsens geführt habe, sagte Dr. Anette Bunse (CDU). Im Rahmen eines gesetzlichen Abwägungs- und Meinungsausgleichsverfahrens sei schließlich ein zweiter Entwurf erarbeitet worden, bei dem Einwände einer ersten Beteiligungsrunde berücksichtigt worden seien. Die Grundlage für Abbauflächen habe jedoch die rot-grüne Vorgängerregierung mit Änderungen im Landesentwicklungsplan geliefert. "Dieses Konstrukt stammt aus Ihrer Feder", sagte Dr. Bunse in Richtung SPD- und Grünen-Fraktion.

    "Weg aus ungezügeltem Abbau"

    CDU und FDP hätten den Versorgungszeitraum willkürlich von 20 auf 25 Jahre erhöht, sagte René Schneider (SPD). Schon in einer Plenardebatte 2019 habe er nach den Gründen gefragt. Einem Industriezweig sei so ein Vierteljahrhundert Sicherheit gegeben worden - "25 Jahre, in denen die Kiesindustrie nicht über eine Anpassung ihres Geschäftsmodells nachdenken muss, weil Kies und Sand billig zu haben sind". Dies sei ein Fehler und führe "nicht zu Innovationen im Baustoffbereich", sagte Schneider. Es sei erforderlich, "endliche Rohstoffe sparsamer zu fördern" und einen "Weg aus dem ungezügelten Abbau von Kies und Sand" zu finden.
    SPD und Grüne hätten keine Alternative zum Kies- und Sandabbau genannt, hielt Jörn Freynick (FDP) seinen Vorrednern entgegen. Für Fahrradwege und Windräder brauche man Kies und Sand, ebenso für den Bau bezahlbaren Wohnraums und die Sanierung von Häusern. Würde weniger abgebaut, stiegen die Preise "ins Unermessliche". "Natürlich ist Kies- und Sandabbau nichts Schönes", sagte Freynick. Es belaste die Menschen vor Ort. Bestehende Löcher sollen daher bis zum Grund ausgeschöpft werden, damit neue erst später geschaffen werden müssen. Die Landesregierung habe die Interessen der Region im Blick.
    Christian Loose (AfD) warf der Grünen-Fraktion "wirtschaftspolitisches Irrlichtern" vor. Sie setze bei Rohstoffen auf eine Politik der Verknappung zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Die Rohstoffe Kies und Kiessand würden beispielsweise für die Betonherstellung benötigt. Beton komme zum Einsatz u. a. beim Bau von Wohnungen, Brücken und dem von den Grünen geforderten Ausbau von Windkraftanlagen. Wenn der Abbau von Kies und Kiessand begrenzt werde, sei nicht mehr genug für alle da. Die Grünen müssten daher "in der Realität" ankommen.
    Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) begrüßte die Entscheidung des RVR. Sie sei ein wichtiger Baustein, die Gewinnung von Kies und Kiessand zu sichern, entspreche den Vorgaben des Landesentwicklungsplans und stelle eine verlässliche Planung für alle Beteiligten dar. Alle Bereiche, die als Abbaugebiete vorgesehen seien, seien einer detaillierten Umweltprüfung unterzogen worden. Der Minister betonte auch, dass Kies und Kiessand benötigt würden, um die Aufgaben der Zukunft zu erledigen, darunter die Energiewende und der Wohnungsbau.
    tob, zab, wib

    Bildunterschrift:
    Kieswerk in Voerde am Niederrhein

    Systematik: 2200 Bergbau/Bodenschätze; 6400 Raumordnung

    ID: LI220104

  • Was zählt: Stimmen für die Demokratie.

    S. 8-9 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Januar 2022 - Das neue Jahr hat gerade begonnen, die Wahlperiode hingegen neigt sich dem Ende zu. Am 15. Mai 2022 sind die Wahlberechtigten Nordrhein-Westfalens aufgerufen, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben und eine neue Volksvertretung zu wählen. Was auf dem Papier zwei Kreuze sind, entspricht einem Auftrag für die Demokratie. Das Volk entscheidet. Es erteilt einen Auftrag, befristet auf fünf Jahre. Wie kommt es von der Wählerstimme zum Parlament? Ein Überblick.
    Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ihre Volksvertretung. Wie das Parlament zusammengesetzt ist, entscheiden sie anhand der Stimmen, die sie bei der Landtagswahl abgeben. Mit der Wahl verbunden ist der Auftrag an die Abgeordneten, ihr Mandat auszufüllen, nämlich die Bevölkerung politisch zu repräsentieren und Politik zu gestalten. Dabei sind sie an keinerlei Weisung gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. Insofern geben die Wählerinnen und Wähler den Politikerinnen und Politikern nicht nur ihre Stimme, sondern auch ihr Vertrauen.

    Aktives und passives Wahlrecht

    Von den knapp 18 Millionen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, sind mehr als 13 Millionen wahlberechtigt. Wer wählen geht, nutzt sein aktives Wahlrecht. Wer sich zudem selbst zur Wahl stellt, das passive. Wählen dürfen alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit wenigstens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen. Für das passive Wahlrecht gilt dasselbe, jedoch müssen es drei Monate mit Wohnsitz in NRW sein, statt nur 16 Tage.
    Alle Wahlberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über den Tag der Wahl und das Wahllokal, in dem sie jeweils ihre Stimme abgeben können. Wer die Benachrichtigung nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich an seine Gemeinde wenden. Die Bürgerinnen und Bürger können am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben. In diesem Zeitraum sind die Wahllokale geöffnet.
    Briefwahl ist ebenfalls möglich. Wahlberechtigte können im Vorfeld mit ihrer Benachrichtigung Briefwahlunterlagen anfordern. Diese enthalten einen Wahlschein, der ausgefüllt bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingetroffen sein muss, damit die Stimme zählt.

    Wer kein Wahlrecht hat

    Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht. Es kann nur unter bestimmten Voraussetzungen richterlich entzogen werden. Wer entmündigt ist, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ferner dürfen sich Vereinigungen und Personen, die die staatsbürgerlichen Freiheiten unterdrücken oder gegen Volk, Land oder die Verfassung Gewalt anwenden oder dies beabsichtigen, nicht an Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

    Erst- und Zweitstimme

    Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme unterstützen die Wählerinnen und Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis, die für den Landtag kandidiert. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich - unabhängig von der Erststimme - für eine der Parteien, die auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Darunter erscheinen erstmalig kandidierende Parteien oder Einzelpersonen chronologisch nach Bekanntgabe.
    Um als Kandidatin, Kandidat oder Partei auf dem Stimmzettel zu erscheinen, gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Solche Personen und Parteien müssen im Vorfeld u. a. nachweisen, dass ihre Partei nach demokratischen Grundsätzen organisiert ist, also der Vorstand demokratisch gewählt wurde und die Partei über eine Satzung und ein Programm verfügt.
    Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Kreuze für Erst- und Zweitstimme gemacht werden. Wer etwas anderes darauf vermerkt oder den Stimmzettel leer lässt, macht ihn ungültig. Ungültig ist er ebenfalls, wenn der politische Wille nicht klar erkennbar ist. Bei nur einem Kreuz statt der vorgesehenen zwei Kreuze bleibt der Stimmzettel gültig.
    Das nordrhein-westfälische Wahlrecht stellt eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht dar. Wie viele Mandate einer Partei zustehen, richtet sich nach ihrem Zweitstimmenanteil und wird somit nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt. 128 der insgesamt mindestens 181 Parlamentssitze werden jedoch mit den Personen besetzt, die in ihrem Wahlbezirk die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Das ist das Prinzip des Mehrheitswahlrechts. Weil das NRW-Wahlrecht beide Prinzipien berücksichtigt, spricht man von einer personalisierten Verhältniswahl.
    In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    Dann wird ausgerechnet, wie viele Landtagssitze insgesamt jeder Partei zustehen. Nur Parteien, die mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen bekommen haben, ziehen ins Parlament ein.
    Steht fest, wie viele Sitze den einzelnen Parteien zustehen, erhalten zunächst die erfolgreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten ein Mandat - auch diejenigen, deren Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Stehen einer Partei mehr Sitze im Landtag zu, als sie per Direktmandat in den Wahlkreisen erringen konnte, besetzt sie eine entsprechende Zahl der Restplätze mit Kandidatinnen und Kandidaten von ihrer Landesliste.
    Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr gemäß ihres Zweitstimmenanteils Sitze im Landtag zustehen, wird der Landtag vergrößert. Denn direkt gewählte Kandidatinnen und Kandidaten ziehen in jedem Fall ins Parlament ein. Solche "überverhältnismäßig" errungenen Mandate bleiben somit erhalten und werden als Überhangmandate bezeichnet. Um das Stimmenverhältnis wieder herzustellen, bekommen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Aus diesem Grund kann der Landtag auch über mehr als die mindestens 181 Sitze bestehen.
    Die Gesamtzahl der Landtagsabgeordneten muss immer ungerade sein. Ist das rechnerische Ergebnis eine gerade Zahl, wird der Landtag um ein weiteres Mandat vergrößert, damit bei Abstimmungen kein Patt entstehen kann.
    Aus wie vielen Abgeordneten wird der 18. Landtag Nordrhein-Westfalen bestehen? Wer wird dort vertreten sein? Das entscheiden Sie in weniger als vier Monaten.
    sow

    Zusatzinformationen:
    Grundsätze der Wahl
    - Die Wahl ist allgemein. Jede Bürgerin und jeder Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
    - Die Wahl ist gleich. Jede Stimme zählt gleich viel.
    - Die Wahl ist unmittelbar. Es gibt keine Zwischenschaltung eines Gremiums, das dann die Wahl vornimmt.
    - Die Wahl ist geheim. Die Stimme wird nicht öffentlich abgegeben, sondern unbeobachtet allein. Wer jedoch Hilfe braucht, kann eine Person seines Vertrauens in die Wahlkabine mitnehmen.
    - Die Wahl ist frei. Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang oder der Weisung einer anderen Person oder Stelle.

    SERIE: TEIL 1

    Systematik: 1080 Wahlen

    ID: LI220105

  • Laufende Gesetzgebung.
    Gesetzgebung
    S. 10 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Reihenfolge: Name des Gesetzes | Drucksachennummer | Antragsteller | ggf. federführender Ausschuss | Beratungsstand

    Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes | Drs. 17/16232 (Neudruck) | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

    Gesetz zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen | Drs. 17/14305, Drs. 17/16297, Drs. 17/16354 | Landesregierung | 2. Lesung am 26. Januar 2022 | verabschiedet

    Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Corona- Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes | Drs. 17/16322 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss

    Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16323 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss

    Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16324 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss

    Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften | Drs. 17/16295 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen

    Gesetz zur Durchführung der Landtagswahl 2022 | Drs. 17/16286 (Neudruck) | CDU, SPD, FDP, Grüne | 1. und 2. Lesung am 26. Januar 2022 | verabschiedet

    Viertes Gesetz zur Änderung des Landesabfallgesetzes | Drs. 17/14405, Drs. 17/16300 | Landesregierung | 2. Lesung am 26. Januar 2022 | verabschiedet

    Sechstes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein- Westfalen | Drs. 17/16263 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Rechtsausschuss

    Gesetz zur Modernisierung des Landwirtschaftskammerrechts | Drs. 17/16256 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

    Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/16293 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Hauptausschuss

    Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten | Drs. 17/16317 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes und des Landesbeamtengesetzes im Zusammenhang mit einer weiteren Verselbstständigung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein- Westfalen | Drs. 17/16294 | Landesregierung | 1. Lesung am 26. Januar 2022 | Überweisung an den Rechtsausschuss

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/14066 | Landesregierung | 2. Lesung am 27. Januar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung | Drs. 17/15478, Drs. 17/16355, Drs. 17/16356 | Landesregierung | 2. Lesung am 27. Januar 2022 | verabschiedet

    Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz) | Drs. 17/15911 | Landesregierung | Ausschuss für Schule und Bildung | in Beratung

    Gesetz zur Änderung von Vorschriften der kommunalen Investitionsförderung | Drs. 17/15912 | Landesregierung | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen" | Drs. 17/15877 | CDU, SPD, FDP und Grüne | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15940 (Neudruck) | Landesregierung | Haushalts- und Finanzausschuss | in Beratung

    Viertes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/15517 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit | Drs. 17/15586 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Zweites Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes | Drs. 17/15660 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Nordrhein- Westfalen und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen - SÜG NRW -) | Drs. 17/15476 | Landesregierung | Innenausschuss | in Beratung

    Zweites Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes | Drs. 17/15477 | Landesregierung | Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung | in Beratung

    Gesetz zur Novellierung der nordrhein-westfälischen Landesjustizvollzugsgesetze | Drs. 17/15234 | Landesregierung | Rechtsausschuss | in Beratung

    Gesetz über die Transparenz der Finanzierung kommunaler Wählergruppen (Wählergruppentransparenzgesetz - WählGTranspG) | Drs. 17/15264 | CDU und FDP | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein- Westfalen | Drs. 17/15188 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes | Drs. 17/14911 | Landesregierung | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz über den interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung - Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) - | Drs. 17/14280 | CDU und FDP | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | in Beratung

    Gesetz zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption | Drs. 17/13070 | SPD | Hauptausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen in Nordrhein-Westfalen | Drs. 17/8722 | Grüne | Innenausschuss | in Beratung

    Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen | Drs. 17/4115 | SPD | Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen | in Beratung

    ID: LI220108

  • Schutz vor Gewalt.
    Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt einer Anhörung.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 11-12 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    13. Januar 2022 - Die Landesregierung will den Gewaltschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung stärken. So sollen u. a. die Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringungen neu gefasst werden. Bei den Werkstätten ist zudem eine "kombinierte kommunale und staatliche Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz" vorgesehen. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales äußerten sich Sachverständige zur geplanten Gesetzesänderung.
    In ihrem Gesetzentwurf (Drs. 17/15188) bezieht sich die Landesregierung u. a. auf Vorkommnisse in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof im Kreis Minden-Lübbecke. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Beschäftigte der Einrichtung wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung. Der Fall zeige, "dass zwingend Regelungsbedarf bei der Verbesserung des Gewaltschutzes besteht, besonders in Einrichtungen der Eingliederungshilfe", schreibt die Landesregierung. Auch wenn die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei, "lässt sich bereits jetzt feststellen, dass die bestehenden Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes zur Anwendung von freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht eindeutig genug und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dazu oftmals nicht bekannt sind".
    "Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen ist nicht selten Ausdruck von Hilflosigkeit der Beteiligten", heißt es in der Stellungnahme der Expertenkommission "Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe". Die Landesregierung hatte die Kommission nach Bekanntwerden der Ermittlungen bei der Diakonischen Stiftung Wittekindshof eingesetzt. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen kämen nur "als Ultima Ratio in Betracht, nachdem andere Interventionen versagt haben". Die Kommission habe sich an den Beratungen zur Gesetzesreform beteiligt und begrüße, "dass ihre Anregungen weitgehend aufgegriffen wurden".
    Mit dem Gesetzentwurf werde die "überfällige Angleichung der Schutzrechte und behördlichen Schutzpraxis zur Gewaltvermeidung und Konfliktlösung für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung erreicht", so Prof. Dr. Harry Fuchs, Honorarprofessor im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf.

    "Änderungen verfrüht"

    Skeptisch äußerten sich Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen- Lippe in einer gemeinsamen Stellungnahme für den Ausschuss. "Der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt ist uns ein zentrales Anliegen", heißt es darin. Allerdings seien die vorgeschlagenen Änderungen verfrüht, "da die Ausschöpfung der in absehbarer Zeit zur Verfügung stehenden Ergebnisse und Evaluationen nicht abgewartet wurde". Der vorgelegte Entwurf sehe "nun ein undurchsichtiges Zusammenspiel verschiedener Prüfungsebenen und -behörden vor, das die Verantwortlichkeiten offenlässt und absehbar zu Reibungsverlusten führt". Zudem werde das Änderungsgesetz "zu einem tiefgreifenden Eingriff in die kommunale Handlungsfreiheit, dem Aufbau weiterer Bürokratie und der Verursachung beträchtlicher Kosten führen".
    Einen "deutlichen Bürokratiezuwachs" befürchtete auch die "Freie Wohlfahrtspflege NRW". Es werde ein "Personal- und Finanzierungsaufwand entstehen, der weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung ausreichend berücksichtigt wird". Positiv im Entwurf sei u. a. die Einrichtung einer zentralen Monitoring- und Beschwerdestelle.
    Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW begrüßte den Gesetzentwurf - und hob ebenfalls die geplante Einrichtung der Stelle hervor. Erforderlich sei darüber hinaus ein weiterer konsequenter Umbau der Versorgungs- und Einrichtungsstruktur: "Ziel muss es sein, die Konzentration auf wenige zentrale Einrichtungen zu vermeiden und kleine sozialraumorientierte Angebote zu ermöglichen." Der Verband regte zudem flächendeckende "Konsulentendienste" für die Begleitung und Beratung von Personen an, "die in der Betreuung von Menschen mit herausforderndem Verhalten tätig sind".

    Fachpersonal

    Auch der Sozialverband VdK äußerte sich positiv zum Gesetzentwurf. "Immer noch viel zu häufig wird von Übergriffen, Misshandlungen und erniedrigenden Behandlungen in der Pflege und der Betreuung von Menschen mit Behinderungen berichtet, so dass man anhaltend von strukturellen Verletzungsrisiken ausgehen kann", heißt es in der Stellungnahme. Studien gingen davon aus, "dass es z. B. heute noch täglich etwa 340.000 Maßnahmen in deutschen Pflegeheimen gibt, die als freiheitsentziehende Maßnahmen zu qualifizieren sind". Staatliche Prüfungen müssten verbessert werden, allerdings bräuchten die Bezirksregierungen dafür ausreichend Fachpersonal.
    Auf einen "dramatischen Mangel an Pflegefachkräften" wies der Sozialverband Deutschland hin: "Da sich aber Qualität nur dann in Einrichtungen ‚hineinkontrollieren‘ lässt, wenn zugleich die erforderlichen Ressourcen für eine bedarfsgerechte und hochwertige Qualität, für attraktive Arbeits- und Entgeltbedingungen sowie das benötigte Personal auch zur Verfügung stehen, wird eine einseitige Stärkung von Überwachung und Kontrolle nicht zielführend sein."
    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW hielt es für richtig, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung "von einer unabhängigen Behörde zum Thema Gewaltschutz überprüft werden". Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vertreten die Interessen der Beschäftigten in den Einrichtungen, vergleichbar einem Betriebs- oder Personalrat. Sie fordern Schulungen zu den Themen Gewalt und Gewaltschutz für "alle Personen in einer Werkstatt". Das Gewaltschutzkonzept müsse den Beschäftigten in Leichter Sprache vorgestellt werden.
    zab

    Systematik: 5050 Behinderte; 5130 Soziale Einrichtunge

    ID: LI220109

  • Preuß, Peter (CDU); Neumann, Josef (SPD); Schneider, Susanne (FDP); Mostofizadeh, Mehrdad (Grüne); Dr. Vincentz, Martin (AfD)
    Standpunkte: Beiträge zum Thema Gewaltschutz.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Menschen mit Behinderung ...

    Peter Preuß (CDU) ... sind nicht immer in der Lage, sich selbst zu schützen und werden daher leichter Opfer von Übergriffen und Gewalt. Die Neuregelungen im WTG dienen dazu, Gewalt jeglicher Ausprä¬gung zu verhindern. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben muss für jeden Menschen jederzeit angstfrei möglich sein.
    Josef Neumann (SPD) ... haben das Recht auf ein Leben in Würde. Der Schutz vor Gewalt ist dabei oberstes Prinzip und ist jederzeit staatlich sicherzustellen. Daher muss der Schutz vor Gewalt in den Einrichtungen des Wohnens und in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung an erster Stelle stehen.
    Susanne Schneider (FDP) ... müssen vor jeglicher Form von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Deshalb will die NRW-Koalition aus FDP und CDU den Gewaltschutz verbessern und die Aufsicht in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten stärken. Einrichtungen sollen künftig Konzepte zur Gewaltprävention erstellen, um dort alle Menschen besser zu schützen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... haben ein deutlich höheres Risiko, Gewalt und anderen Übergriffen ausgesetzt zu sein. Dies gilt für Frauen und Mädchen ganz besonders und noch einmal mehr, wenn sie in stationären Einrichtungen leben. Der Gewaltschutz muss dringend verbessert werden. Grundsätzlich können kleinere Wohnformen im Gegensatz zu großen Einrichtungen das Gewaltrisiko durch die engere Anbindung an die Gesellschaft senken.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... haben den Anspruch, einen gleichwertigen Zugang zum alltäglichen Leben zu haben wie jeder andere Bürger. Diese grundsätzlich gerechtfertigte Forderung stellt - insbesondere im Rahmen der Wohngruppen und Heime, und je nach Art und Grad der Einschränkung - Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen, die im Dialog Stück für Stück gelöst werden müssen.

    Freiheitsbeschränkende Maßnahmen ...

    Peter Preuß (CDU) ... sind in der Vergangenheit zu oft und zu willkürlich und unkontrolliert angeordnet worden. Mit den Änderungen im WTG sollen unter anderem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und stärker betont werden. Freiheitsentziehende und freiheitbeschränkende Maßnahmen sind grundsätzlich zu vermeiden und auf den Einzelfall zu beschränken.
    Josef Neumann (SPD) ... bei Menschen mit Behinderung sind massive Eingriffe in die Grundrechte. Sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Gefahren wirklich nicht anders abgewendet werden können. Im Gesetz muss daher rechtlich klar gestellt werden, wie diese Maßnahmen umgesetzt, dokumentiert und geprüft werden und wie Betroffene hierbei eingebunden werden.
    Susanne Schneider (FDP) ... dürfen immer nur letztes Mittel sein, um eine Selbstgefährdung oder eine Gefahr für andere Menschen zu verhindern. Die Anforderungen sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich erhöht worden. Wir sehen jetzt konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vor. Dazu zählen Dokumentation und Berichterstattung.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... sind grundsätzlich zum Schutz der Grund- und Menschenrechte zu vermeiden. Im deutschen Recht sind sie nur in sehr engen Grenzen und als letztes Mittel in Krisensituationen erlaubt. Damit diese Grenzen nicht überschritten werden, muss im Sinne aller gehandelt werden. Nötig ist ausreichend Personal in den Einrichtungen, das besser geschult und begleitet wird, andere Betreuungssituationen und konsequente wie sensible Führung.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... stellen eine manchmal unumgängliche Notwendigkeit dar. Da sie tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, müssen sie aber in jedem Einzelfall sehr gut begründet werden. Um ihren Gebrauch auf das absolute Minimum zu beschränken, gilt es, in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen praktikable Lösungen zu finden. Ganz besonders wichtig ist es, etwaige missbräuchliche Anwendungen zu unterbinden.

    Behördliche Prüfungen ...

    Peter Preuß (CDU) ... sollen verbessert, vereinheitlicht und unabhängiger werden. Dazu werden die Aufgaben aller beteiligten Aufsichtsstellen präzisiert, mehr stichprobenartige Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt und das Berichtswesen neu geregelt. Die bestehenden kommunalen Unterschiede bei den Prüfungen müssen beendet und Regelungen angeglichen werden. So wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen ihrer Arbeit frei von Gewalt und Belästigungen nachgehen können.
    Josef Neumann (SPD) ... sind notwendig, um den Schutz von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Der Staat hat die Aufgabe, die Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt und Gängeleien zu bewahren. Ziel behördlicher Prüfungen muss daher immer sein, die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben allumfassend zu sichern.
    Susanne Schneider (FDP) ... sind in der Eingliederungshilfe genauso konsequent durchzuführen wie bei Pflegeheimen. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Aufsichtsbehörden häufig auf den Bereich der Pflege konzentriert haben. Zudem fehlte bisher eine Rechtsgrundlage zur Prüfung der Werkstätten. Wir wollen mit einer stärkeren Einbeziehung der Landesaufsicht eine einheitliche Rechtsanwendung der örtlichen Behörden erreichen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... sollten effektiv sein und nach einem landeseinheitlichen Konzept durchgeführt werden. Wichtig ist, dass es wissenschaftlich erarbeitet und begleitet wird. Dabei sollten auch Menschen mit Beeinträchtigungen einbezogen werden. Die Aufsichtsbehörden müssen besser für den Gewaltschutz qualifiziert werden. Entscheidend sind nicht nur die gesetzlichen Grundlagen, sondern es ist vor allem die Umsetzung vor Ort.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Allerdings muss eine sinnvolle Balance gefunden werden zwischen Praktikabilität, Ressourceneinsatz (der an anderer Stelle schmerzvoll fehlen kann) und einem tatsächlichen Nutzen für die potentiell betroffenen Personen.

    Eine zentrale Monitoring- und Beschwerdestelle ...

    Peter Preuß (CDU) ... wird zukünftig die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und ihnen als Ansprechpartner dienen. Bei Problemen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung von freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen haben Betroffene eine Anlaufstelle, bei der sie um Hilfe bitten können. So stärken wir den Opferschutz!
    Josef Neumann (SPD) ... ist ein weiterer wichtiger Baustein, um Menschen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. Sie muss ausreichend ausgestattet sein, um Betroffene und Angehörige in Problemlagen zu beraten und Lösungen für die Beteiligten herbeizuführen.
    Susanne Schneider (FDP) ... ist ein wichtiges Instrument, um Probleme und Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und Beratung anbieten zu können. Wichtig sind dabei ein niedrigschwelliger Zugang über Informationen in barrierefreier Form bzw. in Leichter Sprache sowie unabhängige Ansprechpartner vor Ort wie die im Gesetz vorgesehenen Ombudspersonen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... muss gut konzipiert sein, damit sich Betroffene selbst, aber auch Angehörige an sie wenden können, ohne Nachteile in der betreffenden Einrichtung befürchten zu müssen. So eine Stelle muss für die Betroffenen vertraut und einfach zugänglich sein. Gewalttaten und andere Übergriffe müssen erfasst werden, damit bessere Präventionsmaßnahmen getroffen werden können.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... kann ein Weg sein, aufgetretene Missstände frühestmöglich und effektiv aufzuklären und abzubauen. Voraussetzungen sind aber nicht nur eine umfassende Vernetzung, sondern vor allem auch eine adäquate personelle und materielle Ausstattung einer solchen Stelle.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220110

  • "Ich bin durch die Hölle gegangen" - Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus.
    S. 14-15 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    27. Januar 2022 - Vor 77 Jahren, am 27. Januar 1945, befreiten sowjetische Soldaten das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Mehr als eine Million Menschen, die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden, wurden allein in Auschwitz ermordet. Mit einer bewegenden Gedenkstunde erinnerten Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen an die Opfer des Nationalsozialismus. Die 83-jährige Zeitzeugin Tamar Dreifuss schilderte eindrücklich ihre Erlebnisse im Ghetto und auf der Flucht.
    Tamar Dreifuss, geboren 1938 im litauischen Wilna, überlebte den Holocaust, weil ihrer Mutter Jetta Schapiro mit ihr die Flucht aus dem Durchgangslager Tauroggen gelungen war. Ihren Vater Jascha sah sie im September 1943 im Ghetto das letzte Mal.
    "Ich bin durch die Hölle gegangen", sagte die 83-Jährige. Als Kind habe sie ihre Mutter gefragt, woher sie den Mut zur Flucht genommen habe. "Du hast mir den Mut gegeben", habe ihre Mutter geantwortet. Sie sei eine starke Frau gewesen und habe lieber auf der Flucht sterben wollen, als "wie ein Schaf zum Schlachthof" geführt zu werden. Die Hand ihrer Mutter sei wie ein Fels in der Brandung gewesen. Sie habe gewusst, sie müsse diese Hand halten, sonst werde auch sie sterben.
    Nach der Flucht brachte die Mutter sich und Tamar als Arbeiterin auf Bauernhöfen durch. Dabei lebte sie in ständiger Angst, als Jüdin erkannt zu werden. Am 13. Juli 1944 wurde Wilna durch die Rote Armee befreit. Tamar und ihre Mutter kehrten dorthin zurück und erfuhren, dass der Vater im KZ ermordet worden war.
    Die Zeitzeugin berichtete auch von einem Besuch in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, wo sie angesichts der Bilder von Opfern des Holocaust entschieden habe, mit Jugendlichen über ihre Erlebnisse zu sprechen. Denn diese seien "unsere Zukunft". Dreifuss, die Deutschland als "meine Aufgabe" bezeichnet, mahnte: "Unsere Arbeit ist ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber viele Tropfen können den Stein zum Schmelzen bringen." Sie endete mit den Worten: "Solange die Demokratie besteht, haben wir Hoffnung. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Das Erinnern an den Holocaust sei "für uns alle, die wir heute in einem demokratischen Deutschland und in einem friedlichen Europa leben dürfen, unverzichtbare Pflicht", sagte André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen. Antisemitismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Menschenhass gehörten nicht allein der Vergangenheit an. "Ihre Auswüchse sind aktuell und sie sind höchst gefährlich", so Kuper. Er stellte klar: "Unser Parlament steht fest an der Seite aller Menschen jüdischen Glaubens."

    "Wir müssen hinsehen"

    Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hob hervor, wie wichtig es sei, sich die Zeit des Nationalsozialismus und die Verbrechen des Holocaust nicht nur anhand von Zahlen und Fakten zu vergegenwärtigen, sondern auch durch Erzählungen von Zeitzeugen. "Wir müssen an die Vergangenheit erinnern, um für die Zukunft zu lernen." Die Worte "Nie wieder" dürften keine leere Hülle werden. "Wir müssen hinsehen auf die Anfänge auch im Kleinen." Jeder antisemitische Vorfall sei ein "Angriff auf unsere offene und vielfältige Gesellschaft".
    "Antisemitismus in den verschiedenen Ursprüngen und Formen ist so verbreitet wie seit 75 Jahren nicht mehr", sagte Abraham Lehrer, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und Vorstand der Synagogengemeinde Köln. Dass Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen den 27. Januar künftig jedes Jahr mit einer Gedenkstunde begehen wollen, begrüße die jüdische Gemeinschaft ausdrücklich. Um den Antisemitismus zurückzudrängen, müssten alle Teile der Gesellschaft zusammenwirken, sagte Lehrer.
    Die Gedenkstunde endete mit einer Schweigeminute und dem Klagelied für die Opfer der Shoa "El Male Rachamim" ("Gott voller Erbarmen"), das der Kantor der jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Aaron Malinsky, vortrug.
    red

    Bildunterschrift:
    Tamar Dreifuss wurde nach ihrer bewegenden Rede von ihrer Enkelin Noemi Hagedorn umarmt. Der Präsident des Landtags, André Kuper (v. r.), Ministerpräsident Hendrik Wüst und der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Abraham Lehrer, sowie alle anderen Anwesenden applaudierten stehend.

    Zusatzinformation:
    In der Plenarsitzung am 27. Januar 2022 debattierten die Abgeordneten über einen Antrag zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Mehr dazu lesen Sie auf S. 6.

    Zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus hat der Landtag vom 25. Januar bis 6. Februar 2022 jeden Abend eine Videoinstallation auf seiner LED-Wand am Vorplatz gezeigt, die auf ein besonderes Projekt aufmerksam macht: Mit #everynamecounts wollen die "Arolsen Archives" den NS-Opfern ein digitales Denkmal errichten.
    Mit Unterstützung der Bürgerstiftung DUS-illuminated hatte der Künstler Klaus Gendrung die Videoinstallation für die LED-Wand des Landtags aufbereitet. Sie verdeutlicht, dass sich hinter jedem Namen der Opfer ein Mensch und eine Identität verbergen. Der Blick zurück soll zudem verdeutlichen, wohin Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus führen.
    Die "Arolsen Archives - International Center on Nazi Persecution" sind ein Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung über die nationalsozialistische Verfolgung, NS-Zwangsarbeit sowie den Holocaust. Der Name leitet sich vom Sitz ab: das hessische Bad Arolsen.

    ID: LI220111

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Das politische Ehrenamt wird attraktiver - mit digitalen Sitzungen.
    Aus den Fraktionen
    S. 16 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Politik für die Menschen vor Ort braucht die Ideen von Menschen vor Ort. Das ist unsere Überzeugung, denn die Kommunalpolitik ist Herz und Basis unserer Demokratie. Leider wird es immer schwieriger, Frauen und Männer dafür zu begeistern, sich in ihrer Heimat ehrenamtlich politisch zu engagieren. Ein Problem: Bis in den späten Abend hinein in Sitzungssälen anwesend sein zu müssen, verträgt sich für viele einfach nicht mit der Betreuung der Kinder, der Pflege von Angehörigen, dem Job, Studium oder anderen Verpflichtungen. Aber Corona hat uns einen möglichen Ausweg aufgezeigt. Wir haben uns alle daran gewöhnt, statt im Meeting in einer Videokonferenz zu sitzen. Können wir aus der Not der Pandemie eine Tugend für die Zukunft machen? Wir sagen: Ja.
    Deshalb wurde auf Antrag der NRW-Koalition ein Modellversuch gestartet, bei dem Kommunen die digitalen Sitzungen in ihren Rathäusern erprobt haben. Das Ergebnis: Es ist nicht einfach, aber es ist möglich. "Wir brauchen zwei gesonderte Anwendungen für die Videokonferenz und die Abstimmung - dann kann Politik auf der lokalen Ebene auch online gemacht werden", erklärt unser digitalpolitischer Sprecher Florian Braun.
    Aus den Ergebnissen des Praxistests sollen rasch neue Chancen für die politische Praxis erwachsen. Deshalb wird im Landtag jetzt ein Gesetzentwurf eingebracht, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Ratssitzungen und die sogenannten Pflichtausschüsse, wie etwa der Hauptausschuss, sollen in Krisenlagen wie Corona künftig digital oder hybrid stattfinden können. Alle weiteren Ausschüsse können dann krisenunabhängig immer hybrid - also ein Teil anwesend im Saal, ein Teil digital dabei - tagen. Unser kommunalpolitischer Sprecher Guido Déus ist sicher: "So machen wir Lokalpolitik krisenfest, aber vor allem auch attraktiver für mehr unterschiedliche Menschen."

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220112

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Unsere Diskussionsrunde: Viel Ehre, wenig Perspektiven - Alltag für Beschäftigte in Kitas?
    Aus den Fraktionen
    S. 16 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Die frühkindliche Bildung ist der Grundstein für den Bildungsweg eines Menschen. Doch die Kitas in Nordrhein-Westfalen stehen vor einem großen Fachkräftemangel. Dabei seien die Menschen in den Berufen mit Kindern hoch motiviert, stellte Thorsten Klute, AWO Ostwestfalen-Lippe, auf unserer digitalen Veranstaltung "Dringend gebraucht - zu wenig geschätzt? Fachkräfte in der frühen Bildung" fest. Allerdings sei die Zahl der Ausbildungsplätze an Berufskollegs nicht im Verhältnis zum gestiegenen Betreuungsbedarf angewachsen. Daran müsse man ansetzen, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen.
    Professorin Heike Wiemert von der Katholischen Hochschule NRW ergänzte, dass sich der Erziehungsauftrag in den Kitas in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt habe. Aber auf Themen wie Digitalisierung oder Inklusion seien die Beschäftigten nicht vorbereitet worden. Das führe nun zu einer erhöhten Belastung.
    Wir setzen uns dafür ein, die schlechten Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der frühkindlichen Bildung zu verbessern - mit Entwicklungsperspektiven, Aufstiegschancen und einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Ebenso gilt es, weitere Ausbildungskapazitäten zu schaffen, um der Nachfrage und dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220113

  • FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Katastrophenschutz noch leistungsfähiger aufstellen.
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Während der Jahrhundertflut im Juli 2021 haben die betroffenen Menschen, Einsatzkräfte und zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vor Ort Großartiges geleistet. "Es ist wichtig, den Betroffenen beim Wiederaufbau zu helfen und aus der Flutkatastrophe Erkenntnisse für einen besseren Katastrophenschutz zu entwickeln und diesen breiter aufzustellen", erklärt der Sprecher für Katastrophenschutz der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Werner Pfeil. Mit einer gemeinsamen Initiative bringen die Fraktionen von FDP und CDU eine Vielzahl an Verbesserungen für einen noch leistungsfähigeren Katastrophenschutz auf den Weg.
    Die Kommunikation zwischen Einsatzkräften, kommunalen Leitstellen und Behörden soll verbessert werden. "Dabei setzen wir auf digitale Möglichkeiten. Wir wollen landesweit den Einsatz einer Software vorantreiben, mit der in den Stabs- und Leitstellen Echtzeit-Lagebilder erstellt werden. Im Fall eines Großschadensereignisses muss in kürzester Zeit ein Echtzeit-Lagebild vorhanden sein, um schneller und zielgenauer handeln zu können", erläutert Pfeil. Auch die technische Ausrüstung der Einsatzkräfte soll verbessert werden. "Die Helferinnen und Helfer vor Ort brauchen geländegängige Fahrzeuge und leistungsstarke Wasserrettungszüge. Im Haushalt 2022 haben wir dafür bereits zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Aber Investitionen in Ausrüstung bleiben auch in Zukunft ein wichtiges Thema", betont Pfeil.
    Zudem sollen verschiedene Szenarien erarbeitet werden - beispielsweise für großflächige Stromausfälle, Cyberangriffe, Großwetterereignisse, Hochwasserfluten, Waldbrände oder den Störfall eines Atomkraftwerkes in der Grenzregion. Dabei sollen Experten aus verschiedenen Fachbereichen eingebunden werden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220114

  • Fraktion DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Moderne Quartiersentwicklung für alle Menschen.
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Der demografische, ökologische und soziale Wandel stellt unsere Städte und ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Wie wir die Quartiersentwicklung stärken und gestalten müssen, damit allen Menschen ein selbstbestimmtes und attraktives Leben in ihrem Heimatquartier möglich ist - diesem Thema widmen wir uns als Grüne Fraktion in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
    Barrierefreiheit ist die Grundlage, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Daher fordern wir in einem aktuellen Antrag, die Fördermittel für den barrierefreien Stadtumbau zu erhöhen. Denn der erste Teilhabebericht hat bereits 2020 gravierende Defizite bei der Umsetzung von Barrierefreiheit in NRW aufgezeigt. Die aktuelle Wohnungsmarktprognose des Landes sagt einen Bedarf an rund 700.000 neuen altersgerechten Wohnungen bis 2040 voraus. Doch statt den Aus- und Umbau zu forcieren, hat die Landesregierung weitere Hemmnisse in der Landesbauordnung eingebaut. Straßen und Wohnumfeld sind in Deutschland nur zu 50 Prozent und Zugänge zum ÖPNV nur zu 63 Prozent barrierefrei. Wir wollen nicht nur das ändern, sondern Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sollen zudem eine gut zugängliche und abgestimmte gesundheitliche Versorgung vor Ort erhalten.
    Wir setzen uns unter anderem mit unserem Antrag für starke und lebenswerte Nachbarschaften und Quartiere ein, die von Menschen für Menschen gestaltet werden. Kinder sollen sich in ihrem Wohnumfeld bewegen und spielen können - und das nicht nur auf Spielplätzen. Im Zuge der Quartiersentwicklung sollen Jugendliche Frei- und Gestaltungsräume bekommen. Für alle Menschen wünschen wir uns kurze Wege zu Schule, Arbeit oder Einkauf und wollen entsprechende Modellprojekte fördern. Soziale Netzwerke und Nachbarschaften wollen wir stärken und hierzu die Förderprogramme hin zu einem Unterstützungsprogramm für Quartiersprojekte auch in urbanen Gebieten weiterentwickeln.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220115

  • AfD-Landtagsfraktion NRW
    "Corona-Proteste" - Wer demonstriert denn da?
    Aus den Fraktionen
    S. 17 in Ausgabe 1 - 01.02.2022

    Was treibt Hunderttausende mitten im Winter bei Nässe, Kälte und Dunkelheit dazu, sich zu regelmäßigen sogenannten "Spaziergängen" zu versammeln? Das erfährt man, wenn man sich zu ihnen gesellt, ihnen zuhört, mit ihnen redet - so wie es Abgeordnete der AfD-Fraktion immer wieder tun. Dann weiß man auch: Es sind Lehrer, Ärzte, Selbstständige, Schüler und Studenten, ganze Familien, Menschen "wie Du und ich", die oft noch nie in ihrem Leben auf einer "Demo" waren. Diese Menschen fühlen sich von der Corona-Politik zunehmend eingeengt, entmündigt und betrogen. Immer wieder werden Zahlen und Aussagen korrigiert, aufgrund derer massive Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens und der wirtschaftlichen Kraft unseres Landes beschlossen wurden, für viele mit existenzgefährdenden Folgen. Dies inklusive der billigend in Kauf genommenen Nebenwirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Bürger - allen voran von Kindern und Jugendlichen. Die Impfstoffe halten nicht, was stets aufs Neue versprochen wird, der vierte "Piks" soll es mittlerweile sein, über eine faktische Impfpflicht wird ernsthaft diskutiert. Gesunde Ungeimpfte werden ohne jeglichen Grund diskriminiert und drangsaliert. All das erkennen auch immer mehr Geimpfte und gehen gemeinsam mit den Ungeimpften auf die Straße. Diese Menschen halten die Corona-Politik für zunehmend konzeptlos, willkürlich und übergriffig, in vielen Bereichen gar schädlich. Und sie alle wissen, dass zum Gesundbleiben noch viel mehr gehört, als kein Corona zu bekommen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI220116

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Die Fraktionen im Landtag NRW