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Rechnungsjahr 2023

Für das Rechnungsjahr 2023 werden die bestehenden Ausführungsbestimmungen überarbeitet und als neue verbindliche Handreichung mit veränderter Berichtsform zur Verfügung gestellt.

Die für Ende März 2024 geplante Bereitstellung eines Online-Formulars (OLF) für die Eingaben und Übersendung der Rechenschaftsberichte für das Jahr 2023 verzögert sich bis voraussichtlich Ende April 2024.

Mit der Freigabe des Verfahrens erhalten alle vom Landtag zum Rechnungsjahr 2022 erfassten Wählergruppen ein Informationsschreiben für die Authentifizierung am Portal des Online-Formulars.

Die Vordrucksätze für das Rechnungsjahr 2022 sind nicht zu verwenden!

Die Fraktionen im Landtag NRW