Rechnungsjahr 2022
Für das erste Rechnungsjahr nach Inkrafttreten des WählGTranspG im Jahr 2022 wurde über das Ministerium des Innern ein Anschreiben des Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen mit einer erläuternden Handreichung und einem Vordrucksatz an die Wählergruppen übersandt.
Der Vordrucksatz ist ausschließlich für das Rechnungjahr 2022 zu verwenden und kann hier bei Bedarf heruntergeladen werden.
Für die folgenden Rechnungsjahre werden gesonderte Hinweise zur Einreichungsform zur Verfügung gestellt.