Erklärung zur Barrierefreiheit 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Landtag Nordrhein-Westfalen bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Landtags www.landtag.nrw.de. 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 23.08.2021 bis 30.08.2021 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG-Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Für die Anwendungen gelten u. a. noch die nachstehend aufgeführten Sachverhalte: 
•    Einige Bilder, Grafiken, Buttons und Links haben keine oder keine aussagekräftigen Alternativ- oder Linktexte.
•    Einige Funktionen werden von Screenreadern nicht richtig vorgelesen.
•    Einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels Tastatur nutzbar.


Die aufgeführten Probleme werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. September 2021 erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte  

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere zwei Probleme: 

  • Die Dokumente im PDF-, Word- und HTML-Format sind nicht ausreichend barrierefrei. 
  • Die Videos sind teilweise nicht untertitelt. 

Da es sich um Hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie für Ihr Feedback  sowie alle weiteren Informationen das Formular zur Barrierefreiheit nutzen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter:

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Kontakt

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Telefon
(0211) 884 2442

E-Mail
oeffentlichkeitsarbeit@landtag.nrw.de

Die Fraktionen im Landtag NRW