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  • Heinz Paus.
    Zur Person
    S. 15 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Heinz Paus (CDU), innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, ist bei den Wahlen zum Fraktionsvorstand als Justitiar bestätigt worden. Die Abgeordnete Hannelore Brüning wurde als neue Finanzbeauftragte gewählt. Beide sind Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.

    ID: LI972037

  • Peter Krug.
    Zur Person
    S. 15 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Peter Krug, Kirchenrat und Beauftragter der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung, ist zum Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg gewählt worden. Das teilte Landtagsvizepräsident Dr. Hans-Ulrich Klose nach der letzten Landtagsandacht in diesem Jahr mit. Krug wird sein neues Amt am 1. Mai 1998 antreten.

    ID: LI972038

  • Porträt der Woche: Gerhard Wirth (SPD).
    Porträt
    S. 15 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Es ist außergewöhnlich, ausgerechnet über ein Hobby zur Politik zu kommen: Gerhard Wirth interessiert sich nicht nur für die Fotografie, der SPD-Landtagsabgeordnete ist ein beachteter Porträtist. Als Jugendlicher wurden seine Fähigkeiten nicht nur mit dem Bundes-Fotopreis der Jugend gewürdigt, auch auf zahlreichen Ausstellungen, selbst in Israel, fanden seine Arbeiten große Anerkennung. Als der damals 24jährige Meinerzhagener auch einmal einen SPD-Ratsvertreter fotografierte, fragte der ihn plötzlich: "Hast Du nicht Lust, in die Partei zu kommen?" Und er tat es.
    Seitdem prägt die Partei den Lebensweg des heute 45jährigen. Geboren im märkischen Kierspel, sah Gerhard Wirth seinen beruflichen Wirkungskreis eigentlich im Maschinenbau. Er absolvierte die Werkzeugmacherlehre und besuchte erfolgreich die Fachhochschule. Nach anschließendem zweijährigen Zivildienst wechselte der Meinerzhagener in jenen Bereich, der "mir in den Adern liegt": er studierte Sozialarbeit. Während seines Studiums engagierte sich der Sozialdemokrat bereits in seiner Partei, wurde Vorsitzender der örtlichen Jungsozialisten. Später war er Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten, und seit 1980 ist er Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks Märkischer Kreis. Seit 1979 gehört Gerhard Wirth auch dem Rat der Stadt Meinerzhagen an, wo er schon seit zahlreichen Jahren Vorsitzender der SPD-Fraktion ist. Wie auch als Kreistagsmitglied seit 1984, sind Planung und Verkehr die Schwerpunkte seines kommunalen Wirkens. 1990 in den Landtag gewählt, holte der SPD-Abgeordnete auch fünf Jahre später den Wahlkreis 148, Märkischer Kreis l, für seine Partei. Auch im Landesparlament gilt sein Interesse dem Verkehrs- und Baubereich, in deren zuständigen Ausschüssen er ist.
    Wenn es nicht zu einem Verkehrskollaps kommen solle, so müsse der Verkehr stärker von der Straße auf die Schiene "umdirigiert" werden, meint er. Daran mitzuarbeiten, hält der Meinerzhagener für eine seiner wichtigsten Aufgaben, nicht zuletzt aus Umweltschutzgründen. So engagiert er sich beispielsweise für eine Wiederbelebung der in den achtziger Jahren stillgelegten Strecke zwischen Hagen und Gummersbach für den Personenverkehr. Allerdings unterstützt er die Flughafenpolitik des Wirtschaftsministers im Interesse Nordrhein-Westfalens, "weil sonst die Leute nach Amsterdam fahren". Der SPD-Abgeordnete sieht sich als einen Vermittler zwischen dem Land und seinem Wahlkreis. Daher hat er nach eigenem Bekunden auch niemals versucht, die "Karriereleiter in Düsseldorf zu besteigen". Er hält in diesem Zusammenhang seine Zugehörigkeit zum Stadtrat und Kreistag für wichtig, "um mitzubekommen, was da unten passiert". So konnte Gerhard Wirth beispielsweise mithelfen, zahlreiche regionale Probleme mit Hilfe des Landes zu lösen.
    Trotz der zahlreichen politischen Aufgaben möchte der Vater von drei Kindern auch andere Aktivitäten nicht vermissen. "Ich mache gern Politik, aber es gibt auch etwas anderes im Leben." So ist er passionierter Segler, der vor allem die Ostsee und das Mittelmeer liebt. Und wer im Märkischen Kreis und seiner Umgebung eine schwarze "Moto Guzzi" sichtet, auf der siebzig PS starken Maschine könnte Gerhard Wirth sitzen. Aber auch der Wohnwagen ist für ihn ein unverzichtbares Gefährt, wenn das Urlaubsziel mitsamt Familie Griechenland ist.
    Jochen Jurettko

    ID: LI972039

  • Johannes Rau.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Johannes Rau (SPD), nordrhein-westfälischer Ministerpräsident, erhält vom Club der Schlitzohren in Mülheim an der Ruhr "Das Goldene Schlitzohr 1997" verliehen. Der Preis ist mit 10000 Mark dotiert, den die Preisträger traditionell dem eigentlichen Ziel des Vereins stiften. Der Club der Schlitzohren unterstützt weltweit bedürftige Kinder, baut Kinderkrankenstationen und Schulen. Vor Rau wurden unter anderem Franz-Josef Strauß, Sir Peter Ustinov, Heide Simonis und Mario Adorf ausgezeichnet.

    ID: LI972040

  • Dr. Andreas Lorenz.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Dr. Andreas Lorenz (CDU), Landtagsabgeordneter, begeht am 21. Dezember seinen 60. Geburtstag. Geboren in Grauschütz, studierte er nach dem Abitur 1955 zunächst Wirtschaftswissenschaften an der Universität Leipzig, dann bis 1968 Chemie an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Der Diplomchemiker promovierte zum Dr. rer. nat. und wurde Wissenschaftlicher Beamter an der TH Aachen. Lorenz ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Brennstoffe, Kraftstoffe und Schmierstoffe bei der IHK Aachen und Lehrbeauftragter für Brennstoffchemie an der TH seiner Heimatstadt. Der CDU gehört er seit 1961, dem Landtag seit 1990 an. Er ist Mitglied im Ausschuß für Umweltschutz und Raumordnung sowie im Ausschuß für Wissenschaft und Forschung. Andreas Lorenz ist verheiratet und hat drei Kinder.

    ID: LI972041

  • Horst-Dieter Vöge.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Horst-Dieter Vöge (SPD), Landtagsabgeordneter, vollendet am 22. Dezember sein 50. Lebensjahr. Zunächst zum Koch ausgebildet, studierte der in Negast/Stralsund geborene und heute in Dinslaken beheimatete Politiker über den 2. Bildungsweg Geschichte, Politik und Wirtschaft in Duisburg und war nach dem ersten Staatsexamen u.a. Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag und Angestellter im Bergbau. Er gehört der SPD seit 1973 und dem Landtag seit 1990 an, wo er im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuß für Kinder, Jugend und Familie tätig ist. Horst-Dieter Vöge ist verheiratet.

    ID: LI972042

  • Frank Sichau.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Frank Sichau (SPD), Landtagsabgeordneter, begeht am 18. Dezember seinen 50. Geburtstag. Der Politiker, von Beruf Pastor, wurde in Wanne-Eickel geboren, das heute zu Herne gehört. Er studierte evangelische Theologie in Bochum, Bethel und Münster und ist seit 1978 Pfarrer des Kirchenkreises Herne im Berufsschuldienst. Der SPD gehört Sichau seit 1968, dem Landtag seit 1995 an. Er ist Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie des Rechtsausschusses und Vorsitzender der Justizvollzugskommission dieses Ausschusses. Frank Sichau ist verheiratet und hat zwei Kinder.

    ID: LI972043

  • Weihnachtsmärkte.

    S. 16 in Ausgabe 20 - 16.12.1997

    Bildunterschrift:
    Weihnachtsmärkte finden sich im Advent in allen großen Städten des Landes, aber auch in kleineren Kommunen locken Stände mit weihnachtlichem Angebot. So in Much, einem Städtchen bei Siegburg im Bergischen Land (Bild oben). Much ist in dieser Region die älteste Siedlung und wurde bereits 1131 erstmals urkundlich erwähnt. Heute verfügt Much mit seinen 12 000 Einwohnern über einen Zentralort und 114 Ortschaften, die allerdings vielfach auf wenige Häuser beschränkt sind. Das ganze erstreckt sich über 78 km 2. Die höchste Erhebung im bergischen Much mißt 385 Meter, die tiefste 131 Meter über dem Meeresspiegel. Den Weihnachtsmarkt in Much zeichnet aus, daß er kaum kommerziell autgezogen ist. Da werden noch Plätzchen zugunsten krebskranker Kinder verkauft, und die Krippen stehen hoch im Kurs, denn der Krippenbau hat hier Tradition. Beim 16. Weihnachtsmarkt an diesem Advent ist auch ein Baumkuchenbäcker anzutreffen (Bild unten). Mit 60 Eiern auf 600 Gramm Mehl und anderthalb Pfund Butter bäckt der Mann in zwanzig Lagen in seinem alten Ofen zur Freude der Passanten seine Baumkuchen.

    ID: LI972044

  • Wort und Widerwort: Ist gegen Straftäter mehr Härte gefordert?
    S. 1 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Letztlich müsse es vorrangiges Ziel aller Kriminal- und Rechtspolitik sein, Straftaten zu verhindern. Dieses Ziel erreiche man nicht über härtere Strafen, sondern nur über eine Politik sozialer Gerechtigkeit, die allen Bevölkerungsgruppen — vor allem auch der Jugend — eine positive Perspektive der Lebensgestaltung gebe. In Nordrhein-Westfalen werde man auch in Zukunft alle Möglichkeiten präventiver Arbeit ausschöpfen. Das erklärt der SPD-Abgeordnete Robert Krumbein. Die CDU-Abgeordnete Maria Theresia Opladen betont, man brauche keine gesetzlichen Strafverschärfungen. Unsere Gesetze eröffneten hinreichenden Handlungsspielraum — nach oben und nach unten. Aber man müsse eine konsequente Strafverfolgung sicherstellen. Das bedeute auch eine schnelle Strafe mit Augenmaß sowohl für die Belange des Täters als auch für die Belange des Opfers. Dies könne in vielen Fällen auch eine härtere Bestrafung erfordern. Die GRÜNE-Abgeordnete Christiane Bainskl unterstreicht, statt um die Frage der Strafverschärfung gehe es vor allen Dingen um zwei wesentliche Aspekte in der Bekämpfung der Kriminalität. Es gehe um die Prävention durch eine gestaltende und soziale Gesellschaftspolitik und um die Entwicklung einer Palette von verschiedenen Sanktionsformen, die es möglich machten, auf rechtsstaatliche Weise auch individuell zu reagieren. (Seite 2)

    ID: LI971901

  • Schulabschlüsse an Sonderschulen sind gestiegen: Erfolgreiche pädagogische Arbeit.
    S. 1 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Die Landesregierung betrachte den insgesamt gestiegenen Anteil der Schulabschlüsse an Sonderschulen auch als Bestätigung für die erfolgreiche pädagogische Arbeit in diesen Schulen des Landes. Diese Auffassung vertritt Schulministerin Gabriele Behler (SPD) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNE-Abgeordneten Brigitte Schumann. Sonderpädagogische Förderung solle das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstütze und begleite diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für sie ein möglichst hohes Maß an schulischer und gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen. Nach der Prognose der Ministerin werden im Schuljahr 1996/97 rund 3420 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluß nach Klasse 9 und rund 570 nach Klasse 10 sowie 190 die Fachoberschulreife, zwei die Fachhochschulreife und 17 die Hochschulreife an Sonderschulen erwerben. Ferner gehen im laufenden Schuljahr insgesamt 723 Schülerinnen und Schüler von der Sonderschule in die Grundschule, 353 in die Hauptschule, sechs in die Realschule und einer ins Gymnasium über (Drs. 12/2550).

    Systematik: 4240 Sonderschulen

    ID: LI971902

  • Krumbein, Robert (SPD); Opladen, Maria Theresia (CDU); Bainski, Christiane (Grüne)
    Ziel muß die Verhinderung von Straftatensein.
    Wort und Widerwort
    S. 2 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Von Robert Krumbein
    SPD: Strafverschärfung ist kein Allheilmittel
    Es wäre zu einfach, derartige Fragen mit einem einfachen Nein oder Ja zu beantworten. Die Diskussionen in diesem Bereich haben gezeigt, daß die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Sicherheitsgefühl verunsichert sind. Es wäre auch zu einfach, dies zu ignorieren, da diese Verunsicherung sich nicht nur auf den Bereich der eigenen Unversehrtheit bezieht, sondern sich auf die allgemeine Stimmungslage im Land auswirkt und zu Gegenreaktionen führen kann, wie Ausländerfeindlichkeit, Aggressionen gegen Obdachlose, Gewaltanwendungen gegen Minderheiten. Nichtsdestotrotz gilt es aber sachgerecht zu prüfen, ob Strafverschärfungen, aber auch die Einführung neuartiger Sanktionen notwendig sind. Hier reicht nicht die allgemeine Stimmungslage und ggf. auch die bewußte Verunsicherung der Bevölkerung aus, Änderungen herbeizuführen. Nein, im Gegenteil ist es erforderlich, gerade in einer Zeit der Verunsicherung das populistische Eingehen auf diese Ängste zu unterlassen und damit weitere Verunsicherungen zu verhindern. Anzumerken ist, daß unser Rechtssystem grundsätzlich das Notwendige zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und gleichzeitig den Raum für die Gestaltung eines freien Lebens gewährt. Dies war immer unsere Zielsetzung, und daran hat sich nichts verändert.
    In Bereichen, wo über Strafverschärfungen nachgedacht werden mußte, wurde dies seitens der SPD-geführten Länder auch getan. So waren im Bereich der Sexualstraftaten die Strafmaße zu überdenken. Die Rechtsgüter der eigenen sexuellen Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit und insbesondere im Kinder- und Jugendbereich der Schutz der körperlichen und geistigen Entwicklung haben eine Strafverschärfung erfordert. Insbesondere das Unverhältnis dieser Rechtsgüter zu dem Rechtsgut Eigentum stand in einem nicht zu akzeptierenden Mißverhältnis. Diese Forderungen der SPD-geführten Länder wurden mittlerweile im Bundestag beschlossen. Gleichwohl zeigen die politischen Diskussionen und die Erfahrungen aus der Praxis, daß es letztlich wichtiger ist, Schwerpunkte im präventiven Bereich zu setzen. Letztlich muß es vorrangiges Ziel aller Kriminal- und Rechtspolitik sein, Straftaten zu verhindern. Und dieses Ziel erreicht man nicht über härtere Strafen, sondern nur über eine Politik sozialer Gerechtigkeit, die allen Bevölkerungsgruppen — vor allem auch der Jugend — eine positive Perspektive der Lebensgestaltung in unserer Gesellschaft gibt. Hier bestehen vor allem in Bonn deutliche Defizite, die ein Land allein nicht immer ausgleichen kann. In Nordrhein-Westfalen werden wir auch in Zukunft alle Möglichkeiten präventiver Arbeit ausschöpfen.

    Von Maria Theresia Opladen
    CDU: Konsequente und schnelle Bestrafung ist unumgänglich
    92 Prozent der Deutschen halten unsere Justiz für zu milde. Dies ergab eine erst jüngst durchgeführte Umfrage. Die Gerichte sind überlastet. Zwischen Tat und Urteil liegt regelmäßig ein zu großer Zeitraum. Zu häufig stehen die Belange des Täters im Mittelpunkt der Verfahren, nicht die der Opfer, nicht die Allgemeinheit und ihr berechtigtes Schutzinteresse. Beschleunigungsmöglichkeiten der Verfahren werden nicht ausgeschöpft, und gerade im Bereich der Jugendkriminalität sind sie in Nordrhein-Westfalen auch nicht gewollt. Die hoffnungslose Überbelegung in unseren Haftanstalten mag einen Richter auch dazu bewegen, sich bewußt am unteren Rand des Strafrahmens zu orientieren. 80 Prozent der Verurteilungen lauten auf Geldstrafe. 90 Prozent der ausgesprochenen Freiheitsstrafen liegen nicht über zwei Jahren, 74 Prozent davon werden zur Bewährung ausgesetzt.
    Dies muß angesichts der hohen Zahl der Mehrfachtäter und der zum Teil gravierenden Delikte erschrecken. Diese Zahlen belegen, daß in der Regel nicht das Mittel des Strafrahmens gewählt wird, sondern sich die Strafe vielmehr an den Mindestvorgaben orientiert. Dies kann aber nicht die Regel sein. Es entspricht auch nicht der Intention des Gesetzgebers, daß der über 18jährige Täter nicht als Erwachsener bestraft wird, sondern — und dies ist fast üblich — als Jugendlicher. Wir brauchen keine gesetzlichen Strafverschärfungen. Unsere Gesetze eröffnen hinreichenden Handlungsspielraum — nach oben und nach unten. Aber wir müssen eine konsequente Strafverfolgung sicherstellen, d.h. auch eine schnelle Strafe mit Augenmaß sowohl auf die Belange des Täters als auch insbesondere auf die Belange des Opfers. Dies mag in vielen Fällen auch eine härtere Bestrafung erfordern. Es erfordert aber in jedem Fall die sofortige und eindeutige Reaktion des Staates auf Vergehen und Verbrechen. Dem Täter und dem potentiellen Täter muß klarwerden, daß Justiz nicht vor dem Verbrechen kapituliert, daß die Gesellschaft gewillt ist, sich gegen Verbrechen zur Wehr zu setzen, und daß auch die vielschichtigen Umstände keine Entschuldigung für Verbrechen sind.

    Von Christiane Bainski
    GRÜNE: Prävention und Sanktionsformen
    Trotz des durch die aktuelle öffentliche Debatte entstandenen gegenteiligen Eindrucks gibt es in den letzten Jahren keinen signifikanten Anstieg von schwerer Kriminalität. Auch der Eindruck, daß Tötungs- und Gewaltdelikte stark gestiegen seien, entspricht nicht der Realität. Zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Deliktgruppen ist es vor allem zu Lasten der Eigentumsdelikte gekommen. Dennoch vermittelt die aktuelle öffentliche Debatte das Gegenteil, das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ist gewachsen. In dieser Situation begegnen wir immer wieder dem Ruf nach härteren Strafen. Die Frage stellt sich jedoch, kann dies das geeignete Mittel sein, dem Problem Kriminalität abzuhelfen? Der Ruf nach der sogenannten einfachen Lösung — in diesem Falle der härteren Strafe — suggeriert lediglich, man könne die Lage damit beherrschen, läßt jedoch Ursachen und Alternativen — auch im Sinne von Rechtsstaatlichkeit — völlig außer acht. Kriminalität gibt es in jeder Gesellschaft und in jeder Gesellschaftsschicht. Kriminelle Energie ist ein vielschichtiges und auch bei vielen Tätern individuelles Phänomen. Hierauf kann es nicht die einfache Patentlösung geben. Hinzu kommt, daß Kriminalität auch Ausdruck grundlegender gesellschaftlicher Probleme ist. Wen nimmt es Wunder, wenn in einer Zeit, in der Arbeitslosigkeit wächst, berufliche Perspektiven für Jugendliche in Frage gestellt sind, soziale Ausgrenzungsprozesse stattfinden, Familien auseinanderbrechen und Sozialabbau ständig fortschreitet, für viele Menschen Kriminalität als Ausweg aus einer Krisensituation, als Weg zur Bewältigung ihrer Alltagsprobleme angesehen wird? Wer darauf vor allem die Antwort "Strafverschärfung" parat hat, entzieht sich der Verantwortung, sich den gesellschaftlichen Ursachen und deren Überwindung zu stellen. Nicht zuletzt ist es hinlänglich bekannt, daß Abschreckungsmaßnahmen — wie eben härtere Strafen — nicht automatisch zur Kriminalitätssenkung führen. Die USA sind hierfür ein beredtes Beispiel.
    Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN geht es, statt um die Frage der Strafverschärfung, vor allen Dingen um zwei wesentliche Aspekte in der Bekämpfung von Kriminalität: Erstens um die Prävention durch eine gestaltende und soziale Gesellschaftspolitik und zweitens um die Entwicklung einer Palette von verschiedenen Sanktionsformen, die es möglich macht, auf rechtsstaatliche Weise auch individuell zu reagieren, so daß man der jeweiligen Tat, dem Täter — aber auch den Interessen des Opfers — gerecht wird. Diese Palette kann reichen von Haftvermeidung durch alternative Sanktionen, Schlichtungen, Wiedergutmachungsleistungen — z. B. im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs —, gemeinnützige Arbeit, Behandlungsangebote verschiedenster Art und—je nach Delikt und Täterpersönlichkeit — auch bis zur Freiheitsstrafe. Ziel jeglicher Sanktion sollte weiterhin nicht der Gedanke der Rache sein, sondern der Grundsatz zu versuchen, straffällig gewordene Menschen zu befähigen, ein Leben in Freiheit ohne erneute Straffälligkeit zu führen. Dies mag auf der populistischen Ebene nicht gut ankommen, entspricht aber letztlich den differenzierten Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, die in einer demokratischen und zivilen Gesellschaft unverzichtbar sind.

    Systematik: 1300 Innere Sicherheit; 3110 Strafrecht

    ID: LI971903

  • Großer Ärger bei CDU über das Verfahren.
    Haushaltsberatungen.
    Ausschussbericht;

    S. 3, 8 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Haushalts- und Finanzausschuß stimmte in der mehrstündigen, von Leo Dautzenberg (CDU) geleiteten Sitzung am 4. Dezember über die Änderungsanträge der Fachausschüsse und der Ausschußfraktionen zum Haushaltsentwurf 1998 ab. Außerdem waren die durch eine 225 Seiten dicke Ergänzungsvorlage (12/2580) eingearbeiteten Mindereinnahmen in den Ressorts mit einem Volumen von zwei Milliarden Mark zu beschließen. An die 80 Beamte aus allen Ministerien waren anwesend. Für den Finanzminister sprach Staatssekretär Ernst Gerlach. Große Verärgerung bei der oppositionellen CDU lösten die 55 gemeinsam von den Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNEN des Haushaltsausschusses vorgelegten Anträge bei der CDU aus, die erst am Vortag verteilt worden waren.
    Zunächst bedauerte CDU-Sprecher Helmut Diegel das unparlamentarische Verfahren, wonach die Ergänzungsvorlage in den Fachausschüssen nicht mehr beraten werden könne, nachdem im Ältestenrat eine von der Opposition beantragte Terminverschiebung um eine Woche abgelehnt worden war. Dann gab es zahlreiche Nachfragen der CDU zu Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen im GFG und im Haushaltsgesetz. Daß das Land jetzt auch Kreditgarantien nicht nur für Vorhaben, sondern auch für Lieferungen von NRW-Firmen in osteuropäische Staaten übernehme, wurde mit Wünschen mittelständischer Bergbauzulieferer begründet. Die CDU hatte eine zusätzliche Subventionierung der Steinkohleförderung vermutet und Kürzungen in wichtigen Bereichen der Landespolitik dagegen gehalten. Angezweifelt wurde auch eine hohe Ausweitung der Wohnungsbauförderung. Bestätigt fühlte sie sich dagegen durch neue Zweckbestimmungen für die Verwendung von Grundstock-Mitteln, die ein auch von ihr befürwortetes "aktives Immobilien-Management" ermöglichen.
    Bei den Änderungen in den Einzelplänen hielt Winfried Schittges (CDU) die Kürzung der pauschalen Zuweisungen für Asylbewerberleistungen um mehr als 300 Millionen Mark für nicht mehr nachvollziehbar. Innenstaatssekretär Wolfgang Riotte belegte jedoch den zahlenmäßig starken Rückgang der Asylbewerber. Beim Hochschul-Etat warnte Dr. Renate Düttmann-Braun (CDU) vor Einsparungen bei investiven Ausgaben im Rahmen der mit der Finanzautonomie der Hochschulen zu erwirtschaftenden globalen Minderausgabe, die zum Überschreiten der verfassungsmäßigen Verschuldungsgrenze führen könnten. Dr. Stefan Bajohr (GRÜNE) ließ sich vom Finanzstaatssekretär zusichern, daß bei der Erwirtschaftung der globalen Minderausgaben die Verfassungsgrenze von Investitionen bis zur Höhe der Neuverschuldung eingehalten werde.
    Aus dem Ressort Arbeit, Gesundheit, Soziales legte der Leiter des neuen Referats "Gleichgeschlechtliche Lebensformen" mit vier Mitarbeitern Rechenschaft über die Ausgaben 1997 in Höhe von rund einer Million Mark ab (Vorlage 12/1817) und begründete den Ausgabenansatz für 1998 in Höhe von 1,6 Millionen Mark, dessen Notwendigkeit von der Opposition angezweifelt wurde. Rainer Lux (CDU) zitierte aus der Werbung für eine Veranstaltung, wo Frauen in der Lesbenszene lernen sollten, "sich lustvoll zu streiten". Der MAGS-Vertreter räumte Anfangsschwierigkeiten ein, nachdem er die Lesbenszene, anders als bei den Schwulen, als sehr vielfältig und schwierig für die Landesadministration dargestellt hatte. Weitere Nachfragen gab es beim Ressort Arbeit und Soziales zu Umschichtungen bei der Arbeitsförderung, wozu auch ein erheblicher Anstieg der Schülerzahlen in der Altenpflegeausbildung und damit der Ausgaben gerechnet wurde. Erstaunen löste die Erklärung eines Ressortbeamten für zwei Millionen Mark Einsparungen beim Staatsbad Oeynhausen aus, die Kostenbremse bei Sach- und Personalkosten habe gegriffen.
    Nach Beratungen über den Haushaltstitel für das Medienkompetenzzentrum Mari im Wirtschaftsressort in vertraulicher Sitzung richtete Vorsitzender Dautzenberg die Frage an das Umweltministerium, ob für die neu bewilligten zwei Millionen Mark "zur Beschleunigung der wasserrechtlichen Erlaubnis" für den Braunkohletagebau Garzweiler II schon ein Gutachten-Auftrag vorliege, ob also die Summe schon etatreif sei. Vom Ressortvertreter und von Reinhold Trinius (SPD) wurde der Ansatz begründet mit einem absehbaren Gutachterstreit und mit der Vorsorge der Landesregierung, das Verfahren nicht aus Haushaltsgründen zu verzögern. Nachdem Helmut Diegel (CDU) den Koalitionsfraktionen ihre Streichliste bei Mitteln für Gutachten vorgehalten hatte, wies Trinius auf einen Kürzungsantrag bei Verpflichtungsermächtigungen hin.
    Nach der Mittagspause standen die Änderungsanträge der Fraktionen des Haushaltsausschusses zur Abstimmung. CDU-Sprecher Helmut Diegel monierte, die Opposition habe wegen der späten Vorlage der SPD'/GRÜNEN-Anträge keine Gelegenheit, sich mit den Fachkollegen rückzukoppeln. Als sich dann herausstellte, daß es dabei nicht nur um Umschichtungen bei einzelnen Titeln, sondern um eine Neuorganisation des Katastrophenschutzes als nunmehr Teil des Feuerschutz- und Rettungswesens ging, war von "Überfallkommando" und noch nie dagewesener Beratungsweise die Rede. Die Opposition lehnte alle Änderungsanträge ab, die mit der Ausschußmehrheit dann angenommen wurden. Reinhold Trinius (SPD) verwies auf die Möglichkeit zu Änderungsanträgen zwischen der zweiten und der dritten Lesung, die in der "Bereinigungssitzung" des Haushaltsausschusses am 12. Dezember beraten werden könnten.
    In ihren Änderungsanträgen hatte die CDU 1000 neue Lehrerstellen beantragt, um die Unterrichtsversorgung angesichts steigender Schülerzahlen sicherzustellen. Dafür hielt sie Kürzungen oder Wegfall von Ausgaben für die soziale Betreuung von Flüchtlingen, für Schulversuche, Arbeitnehmerweiterbildung, den Diskurs über Gentechnologie, für Soziale Betriebe, Untersuchungen, Modellversuche, Sachmittel beim Landesinstitut Soest und beim Verstärkungstitel für Personalausgaben für möglich. Außerdem wollte die CDU das Personal der Steuerfahndung verstärken und bei der Rechtspflege die Stellenbesetzungssperre außer Kraft setzen. Ferner beantragte sie, eine Stellenbörse für die gesamte Landesverwaltung einzurichten, um besser auf die Bewirtschaftung von kw-Vermerken und vakanten Stellen reagieren zu können.

    Bildunterschriften:
    Auf viele Papiere mit den Beratungsergebnissen der Fachausschüsse zum Haushaltsentwurf 1998 und mit Änderungsanträgen der Fraktionen griffen die Ressortbeamten bei der Schlußsitzung des Haushaltsausschusses zur 2. Lesung zu.
    Zu Beginn der Schlußsitzung des Haushaltsausschusses zur 2. Lesung sah es nach einem normalen Beratungsverlauf aus, v. l. Reinhold Trinius (SPD) neben Referent Jürgen Funke und Ernst-Martin Walsken (SPD), Dr. Stefan Bajohr (GRÜNE) neben Referent Hans Verheyen und Dr. Manfred Busch (GRÜNE), Helmut Diegel (CDU, vorn) neben Referent Werner Hommen, Winfried Schittges und Peter Sensmann (CDU).

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt

    ID: LI971906

  • Wissenschaft gibt Entscheidung an die Politiker weiter.
    Ausschüsse ziehen in Sachen Garzweiler II Sachverständige hinzu.
    Ausschussbericht;

    S. 4 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    In öffentlicher Sitzung haben die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Raumordnung (Vorsitzender Klaus Strehl, SPD) sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie (Vorsitzende Hannelore Brüning, CDU) am 28. November Wissenschaftler und Sachverständige des Wuppertal Instituts, der Basler Prognos AG und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Berlin) zu energiepolitischen Fragen im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau Garzweiler II zu Wort kommen lassen. Einbezogen in die Sitzung war der CDU-Antrag "Garzweiler II ist energiepolitisch und energiewirtschaftlich nach wie vor notwendig!" (Drs. 12/2488).
    "Die drei Gedankenskizzen sind in ihrer Zielrichtung nicht immer identisch", erklärte Klaus Strehl (SPD) zu Beginn. Darum habe die SPD-Fraktion den Antrag zu dieser Sitzung gestellt, um die Wissenschaftler hinzuzuziehen und aufgrund ihrer Statements die Entwicklung des Energiebedarfs und die Notwendigkeit von Garzweiler II zu erörtern. Zu Beginn seines Beitrags machte Professor Dr. Peter Hennicke vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie auf das Kernproblem aufmerksam: Es gehe um die Entscheidung in einem langfristigen Energieprojekt zu einer Zeit, "wo Prognosen so unsicher sind wie nie zuvor". Er nannte einige Unsicherheitsfaktoren wie die Langzeitprognosen der wirtschaftlichen Entwicklung und des Strombedarfs, die Auswirkungen der EU-Binnenrichtlinie Strom, die die Gebietsmonopole aufhebe und mehr Wettbewerb bringe sowie die rascher als vorhergesehene Effizienzsteigerung bei der Energienutzung. Daraus zögen die Wuppertaler den Schluß, daß diese Faktoren "das Risiko für Garzweiler II mehr hervorheben als die Chancen". Wenn das so sei, dann, so versicherte Hennicke, bedeute das keinesfalls einen Ausstieg aus der Braunkohle, denn bis zum Jahr 2015 bleibe es sozusagen beim alten; "es gibt keinen Fadenriß, alle nötigen Innovationen können umgesetzt werden", betonte er. Werde Klimaschutz im ausgehenden Jahrhundert mit der angestrebten COg-Reduzierung ernst genommen, "hat Garzweiler unter realistischen Bedingungen keine Chance". Die mit dem Verzicht verbundenen Nachteile seien durch energie- und strukturpolitische Entscheidungen zu kompensieren. Hennicke abschließend: "Der Verzicht ist für die RWE (den Betreiber) betriebswirtschaftlich zumutbar und für Nordrhein-Westfalen nicht nachteilig."
    Wenn man, wie Prognos das getan habe, die Rahmenbedingungen der Wuppertaler Gedankenskizze unter die Lupe nehme, dann sei festzuhalten, daß man dort das Wirtschaftswachstum als zu gering und den Rückgang beim Stromverbrauch als zu hoch angesetzt habe. Dabei betonte der Prognossprecher Konrad Eckerle ausdrücklich, daß sich die Wuppertaler Schätzung zwar am unteren Rand, aber noch in der Bandbreite der Prognosen bewege. Allerdings hätten die Wuppertaler bei der Heranziehung von Studien auf solche verzichtet, die ihrerseits die Aussagen der Prognos AG stützten. Eckerle: "Bei der Stromverbrauchsprognose fühle ich mich in guter Gesellschaft"; man habe sich nicht "reich gerechnet". So beziffere das Wuppertal Institut den Stromminderbrauch für das Jahr 2020 gegenüber dem Energiereport II auf 88 Terrawattstunden; das sei deutlich überschätzt. Und bei Wirtschaftswachstum gehe Wuppertal von einer Quote von 1,6 Prozent aus, während andere Institute bei der Steigerung des Bruttoinlandesproduktes eine Quote über zwei Prozent annehmen.
    Dr. Hans-Joachim Ziesing vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung forderte mit Blick auf die Gedankenskizze, die Bandbreite der Prognosen nicht zu klein zu halten. Für die Entscheidung über Garzweiler II gebe die prognostische Voraussage zur Zeit nicht genug her, so daß es eine Frage der politischen Entscheidung bleibe, wie weiter verfahren werde. Die Wuppertaler gingen sicherlich vom unteren Rand aus, "aber sie liegen nicht jenseits von Gut und Böse", wie er anmerkte. Es gebe zu viele Unsicherheiten, die Bandbreite der wirtschaftlichen Entwicklung liege zwischen 1,5 und 2,5 Prozentpunkten pro Jahr; es könne sich besser, aber auch schlechter entwickeln. Darum habe es keinen Sinn, sich nur am unteren Rand zu bewegen, zumal wenn man "sehr am unteren Rand" den Stromverbrauch einschätze. Dennoch sei es richtig, von einer sehr verhaltenen Entwicklung des Stromverbrauchs auszugehen, merkte Ziesing an und richtete das Augenmerk auf die Entwicklung des Stromimports bei einem freigegebenen europäischen Markt. Außerdem drängten verstärkt Erdgaskraftwerke auf den Stromerzeugungsmarkt, sie wurden zunehmend auch in der Grundlast wettbewerbsfähig.
    In der anschließenden Fragerunde der Abgeordneten wollte Gerd Mai (GRÜNE) wissen, ob es zutreffe, daß es eine große Unsicherheit bei der Einschätzung der Entwicklung bei der Bruttostromerzeugung in Nordrhein-Westfalen gebe und daß die Annahmen von 1991 bis 1995 heruntergefahren worden seien. Dr. Manfred Busch, parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜ- NEN, sah keine andere Lösung als zu warten, bis gesicherte Daten vorliegen. Der Braunkohle attestierte er bei einer veränderten Energiepolitik, etwa nach Einführung einer COg-Steuer, daß sie davon stärker als andere Energieträger betroffen sei. Das Wuppertal Institut stützte dies mit der Aussage, mit einem Verzicht auf Garzweiler II könnten die COa-Emissionen um maximal 42 Prozent gesenkt werden.
    Bodo Hombach (SPD) erkundigte sich, ob das Wuppertal Institut den Rückgang bei der Förderung heimischer Steinkohle einbezogen habe und wie diese Lücke geschlossen werde — von Importkohle oder durch aus Frankreich importierten Atomstrom? Und wie man die Auswirkungen der Verstromung von Importkohle auf das Klima einschätze? Er habe den Eindruck, die Prognosen über die Deckung des künftigen Strombedarfs seien alle nicht "belastbar". Sein Fraktionskollege Dr. Bernd Brunemeier konstatierte zur Sicherheit von Energiebedarfsprognosen "eine Flut von Nichtwissen"; da stelle sich die Frage nach der Solidität wissenschaftlicher Aussagen.
    Für die CDU gab Werner Stump seinen Eindruck wieder, man habe in der Sitzung einen "bunten, großen Strauß von Annahmen" gesehen und die Politik damit allein gelassen. Er drückte seine Überzeugung aus, daß die Entscheidung über den Tagebau jetzt, und nicht erst im Jahr 2005, wenn die Prognosen vielleicht sicherer seien, zu fallen habe. Er sei der Auffassung, daß es den Marktkräften überlassen werden könne, welcher Primärenergieträger sich durchsetze. "Wir müssen auf eine preiswerte und sichere Energie Wert legen", meinte Stump. Sein Fraktionskollege Christian Weisbrich gestand, er sei nach Abschluß der dreieinhalbstündigen Sitzung genauso ratlos wie zuvor, "nur auf einem höheren Niveau", wie er ein wenig ironisch hinzufügte. Und SPD- Sprecher Hombach brachte die Erfahrung mit der Wissenschaft auf den Nenner, die Politiker seien "einsam" geblieben.

    Bildunterschrift:
    Sie standen als Sachverständige im Mittelpunkt der Fragen von seiten der Ausschußmitglieder (v. l.): Peter Hennicke, Manfred Fischedick, Stefan Lechtenböhmer (alle Wuppertal Institut), Konrad Eckerle (Prognos AG) und Hans-Joachim Ziesing (DIW Berlin).

    Systematik: 2200 Bergbau/Bodenschätze; 2100 Energie

    ID: LI971909

  • "Wirtschaftswunder" der Nachbarn regt zu Initiativen gegen die Arbeitslosigkeit an.
    Hauptausschuß beriet über Erkenntnisse des Ministerpräsidenten aus den Niederlanden.
    Ausschussbericht;

    S. 5, 6 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Kann sich das Land Nordrhein-Westfalen an der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Niederlande orientieren? Diese Frage beschäftigte den Hauptausschuß unter der Leitung seines Vorsitzenden Klaus Matthiesen (SPD) bei der Aussprache über den CDU-Antrag "Umsetzung der Erkenntnisse des Ministerpräsidenten aus der Niederlandreise am 6. und 7. Februar 1997 — für eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage in NRW. In öffentlicher Sitzung forderte die CDU am 27. November, alle Kraft daran zu setzen, um eine Entwicklung für mehr Arbeitsplätze wie in Holland zu erreichen. SPD und GRÜNE äußerten sich zurückhaltender. Niederländische Erkenntnisse sollten durchaus aufgegriffen werden, das Modell des Nachbarlandes indessen könne wegen der anders gearteten Verhältnisse in Deutschland komplett als "Modell" so nicht übernommen werden. Der CDU- Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (Drs. 12/1798).
    Zu Beginn erinnerte der Vorsitzende daran, daß der Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluß des Landtags am 5. März an den Hauptausschuß federführend und an den Wirtschaftsausschuß überwiesen worden sei. Der Hauptausschuß habe zusammen mit dem Wirtschaftsausschuß am 12. Juni zu diesem Antrag ein Fachgespräch mit Experten durchgeführt. Der mitberatende Ausschuß habe am 13. November mitgeteilt, daß er den CDU-Antrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt habe.
    Die Sprecherin der CDU-Fraktion, Ruth Hieronymi, bedauerte nachdrücklich, daß der Wirtschaftsausschuß diese Initiative, die ja auf einer Reise und einer sich daraus ergebenden Bewertung des Ministerpräsidenten dieses Landes beruhe, abgelehnt habe. Der Ministerpräsident habe auf seiner Reise abschließend die Bilanz gezogen, daß es sich in den Niederlanden um ein kleines "Wirtschaftswunder" handele. Sie denke, es sollte eigentlich Einigkeit bestehen, wenn eine solche Entwicklung im Nachbarland zu verzeichnen sei, "daß wir dann auch alle gemeinsam alle Kraft daran setzen, um für die Menschen in unserem Land eine solche Entwicklung für mehr Arbeitsplätze zu erreichen." Drei Prozent Wirtschaftswachstum in den vergangenen Jahren in den Niederlanden, 800 000 zusätzliche Arbeitsplätze und eine fast nur halb so hohe Arbeitslosigkeit wie in Nordrhein-Westfalen, sie meine, das wäre ein Ziel, für das es sich gemeinsam zu kämpfen lohnte. Frau Hieronymi wies darauf hin, die Sachverständigen hätten hervorgehoben, daß dieser Erfolg nur möglich gewesen sei, weil die Tarifpartner sowie die politischen Kräfte in den Niederlanden bereit gewesen seien, über einen langen Zeitraum Kompromiß- und Konsensfähigkeit unter Beweis zu stellen. Man habe die Landesregierung aufgefordert, die Erkenntnisse des Ministerpräsidenten aus der Reise auch für NRW zu verwirklichen und darzulegen, durch welche Initiativen das Land bereit sei, dazu beizutragen, daß die Grundzüge dieser Politik auch im Bund und im Bundesrat verwirklicht werden könnten. Die Sprecherin vermißte diese Bereitschaft bei SPD und GRÜNEN.
    SPD-Sprecher Reinhard Grätz meinte knapp: "Wir lehnen den CDU-Antrag deshalb ab, weil er für uns zu kurz springt." Das heiße aber nicht, daß man sich nicht mit dem Thema beschäftige. Es sei ja so, daß das Land NRW, soweit es als Land überhaupt wirksam werden könne, ja schon vor der Niederlandreise wichtige niederländische Erkenntnisse aufgenommen habe. Er erinnerte an das Projekt "START". Grätz merkte allerdings an, er finde es schon bemerkenswert, daß die CDU die von ihr gestellte Bundesregierung für so inaktiv halte, daß es Initiativen eines Landes über den Bundesrat bedürfe, damit sie endlich wirtschafts- und beschäftigungspolitisch aufwache. Denn die Bundesebene sei die vergleichbare Ebene mit den Niederlanden. "Aber wenn es darum geht, die Bundesregierung endlich auf Trab zu bringen, damit sie niederländische Erkenntnisse und Modelle in Deutschland verwirklicht, dann sind wir immer dabei", erklärte der Abgeordnete. Zur unterschiedlichen Situation in beiden Ländern stellte er fest, in den letzten beiden Jahrzehnten sei der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, die im Erwerbsalter stünden, in Deutschland um vier auf 65 Prozent gesunken. Anders in den Niederlanden in den letzten zwanzig Jahren. Da sei der Anteil von 56 auf 64 Prozent gestiegen. Der enorme Unterschied erkläre günstigere Beschäftigungswerte in den Niederlanden. Der enorme Unterschied liege auch in den Zahlen, was Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung anlange. In Deutschland seien nach wie vor 75 Prozent der Menschen in einem sogenannten Vollzeitarbeitsverhältnis, in den Niederlanden nur 52 Prozent der beschäftigten Menschen. Daraus resultiere letztlich die bessere Quote der Niederlande bei der Arbeitslosenzahl. Die flexiblen Möglichkeiten, die man in den Niederlanden durch eine Vielzahl von Näherungsschritten in einem Prozeß des sozialen Konsenses gefunden habe, diese Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt, die nicht zu einer übermäßigen Verunsicherung der Menschen geführt habe, sei offenbar "bei uns" nicht möglich, denn seit der "geistig moralischen Wende" in Deutschland sei ja das soziale Klima hier so vergiftet, daß es eben nicht möglich scheine, zu einem solchen sozialen Konsens zu kommen, wie es in den Niederlanden zwischen den Tarifparteien, den Tarifparteien und Verbänden sowie zwischen Tarifparteien, Regierung und Parlament offenbar immer wieder möglich sei. Und da liege die entscheidende Aufgabe der Bundesregierung. Insoweit unterstütze man tendenziell die CDU. Initiativen über den Bundesrat seien offenbar weiter nötig, damit die Bundesregierung gute Beispiele aus dem Ausland übernehme. Grätz schloß, vieles aus den Niederlanden sei sicherlich übertragbar, gleichwohl sei man nicht der Meinung, daß das Ergebnis dieses langjährigen konsensualen Prozesses als Modell darzustellen sei, insbesondere weil die Größenordnungen und die ganz anderen gesellschaftlichen Strukturen in den Niederlanden nicht platt übertragbar seien auf andere Länder der Europäischen Gemeinschaft. Doch vieles sei beispielhaft und lasse sich erproben. Auch die GRÜNEN lehnten den Antrag ab, betonte deren Fraktionssprecherin Gisela Nacken. Von der Forderungsseite her sei er im Prinzip erfüllt. Für sie sei immer schon klar gewesen, daß dieser Antrag der CDU nur dazu diene, eine Reise des Ministerpräsidenten hier im Parlament zu thematisieren. Das Hauptproblem sei, daß auf Bundesebene das gesellschaftliche Klima nicht da sei, zu einer solchen konsensualen Anstrengung wie in den Niederlanden zu kommen. Frau Nacken erinnerte an das Bündnis für Arbeit, das vom Bundeskanzler zu Fall gebracht worden sei und nicht von den Gewerkschaften.
    Frau Hieronymi griff die Initiativen im Bundesrat auf. Sie hätten den Sinn, die bisherige Blockadehaltung des Bundesrates aufzubrechen, um überhaupt zu Ergebnissen zu kommen. Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lothar Hegemann (CDU) meinte, wenn der Ministerpräsident dieses Landes im Landtag von NRW erkläre, man könne viel von den Niederländern lernen, dann hätte der Abgeordnete Grätz den Zwischenruf machen müssen: "Das müssen Sie im Bundesrat erzählen und nicht hier, wir haben keinen Handlungsspielraum!" Hegemann machte klar, wenn man nach Gesprächen und Anhörungen auch zu dem Ergebnis komme, das Modell in den Niederlanden sei interessant, aber nicht kopierbar, müsse man dennoch an dieses Modell, zum Beispiel an den Vertrag von Wassenaar herangehen, der für ihn nicht viel mehr als ein Bündnis für Arbeit beinhalte. 1982 in Wassenaar sei ein ganz anderer Ausgangspunkt gewesen, als es der Abgeordnete Grätz mit der "geistig moralischen Wende" beschrieben habe.
    Der Abgeordnete Wolfram Kuschke (SPD) erinnerte anhand von zwei Beispielen daran, daß die Landesregierung initiativ im Bundesrat gewesen sei. Er nannte die Flexibilisierung im Bereich der Altersteilzeit "abgeschmettert von Ihrer Mehrheit im Bundestag". Das zweite, wo man versucht habe, ein anderes Arbeitsstruktur- und -förderungsgesetz auf den Weg zu bringen, sei ebenfalls von Bundestag und Bundesregierung abgeschmettert worden. Reinhard Grätz meldete sich noch einmal zu Wort: "Manmerkt, das Stichwort .geistig moralische Wende' tut weh, tut sehr weh." Das sei für ihn ein Fingerzeig, daß man es öfter gebrauchen müsse, um bestimmte Tatbestände in Erinnerung zu rufen. Er sage nicht allein im Scherz, das wäre vielleicht eine Initiative im Bundesrat wert, einmal abzufragen, was denn aus der "geistig moralischen Wende in diesem Lande geworden sei. Die Antwort werde sicher sehr kärglich ausfallen.
    Zum Schluß meldete sich die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Ruth Hieronymi noch einmal zu Wort und sagte: "Das, was wir hier beantragt haben, darzulegen, welche Initiativen die Landesregierung nach den Erkenntnissen des Ministerpräsidenten im Bundesrat einzubringen bereit ist, das ist gerade die notwendige Offenheit, die wir brauchen, wenn wir tatsächlich traditionelle Gräben überspringen wollen im Interesse der Menschen."

    Bildunterschriften:
    Bei der 31. Sitzung des Hauptausschusses: Vorsitzender Klaus Matthiesen (SPD).
    Das Beispiel Niederlande: v. l. Reinhard Grätz und Wolfram Kuschke (beide SPD), Karin Jung (SPD) und Gisela Nacken (GRÜNE) sowie Lothar Hegemann und Werner Jostmeier (beide CDU).

    Systematik: 2000 Wirtschaft; 2410 Arbeitsmarkt

    ID: LI971911

  • Haushaltsberatungen abgeschlossen.
    Ausschussbericht
    S. 6 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Hauptausschuß hat die Beratungen über die in seine Zuständigkeit fallenden Einzelpläne des Haushalts 1998 abgeschlossen und die Etats des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei, der Landeszentrale für politische Bildung aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Kapitels Medien aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums sowie den Einzelplan des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet.
    Beim Einzelplan des Landtags enthielt sich die CDU der Stimme. Vor der Abstimmung über diesen Einzelplan 01 gab CDU-Sprecherin Ruth Hieronymi für die CDU-Fraktion, die wesentliche Fragen in Zusammenhang mit ProKom nicht geklärt sah, eine Erklärung ab. Es handele sich um die Zuordnung des Aufgabenbereichs Controlling in der Landtagsverwaltung und um die Frage, wie der gewünschte neue Gutachter- und Beratungsdienst organisiert werden solle. Die Sprecherin kündigte Zustimmung bei der dritten Lesung an, sofern die für die Arbeit der Landtagsverwaltung grundsätzliche Fragestellung abschließend geklärt werde. Beim Aufruf des Antrags von SPD und GRÜ- NEN, den Titel "Geldgeschenke aus Anlaß von Jubiläen und Mehrlingsgeburten sowie Belohnungen für Rettungen aus Lebensgefahr" um 1,8 Millionen auf 744000 Mark zu senken, kamen Emotionen ins Spiel. Frau Hieronymi meinte, man solle lieber bei der Öffentlichkeitsarbeit des Ministerpräsidenten kürzen, aber bitte nicht bei Leistungen an Menschen, die in ihrem Leben Besonderes geleistet hätten. Auch der GRÜNE-Fraktionssprecher Roland Appel schloß sich an. Natürlich habe seine Vorrednerin recht. Aber die Zeiten seien schwierig. Der SPD-Abgeordnete Norbert Burger berichtete von seinen Erfahrungen als Kölner Oberbürgermeister. Man habe alle Zuwendungen u.a. bei Goldenen Hochzeiten abschaffen müssen, "weil einfach kein Geld mehr da ist in Köln". Burger räumte ein, daß da ein merkwürdiger Eindruck bei den Leuten entstehe. Zu den Sparzwängen meinte er: "Das hat uns alles wahnsinnig leid getan." Allerdings habe sich — nachkriegsbedingt — die Zahl der Goldenen Hochzeiten in den letzten zwei Jahren auch verdreifacht. "Deshalb mußten wir das abschaffen. Wir haben das blutenden Herzens gemacht." Der CDU rief er, mit Blick nach Bonn, zu: "Machen Sie eine vernünftige Familienpolitik." Er gestand ein, es sei eine schwere Entscheidung gewesen. Aber man könne das nur im Einklang begründen und deshalb sei dieser Antrag der Koalition gerechtfertigt.

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt

    ID: LI971913

  • CDU-Landtagsfraktion wählte Vorstand neu: Dr. Linssen bestätigt.
    S. 6 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Die CDU-Landtagsfraktion hat ihren Vorstand neu gewählt. Bei den Vorstandsneuwahlen wurde Dr. Helmut Linssen als Fraktionsvorsitzender bestätigt. Er erhielt 69 von 88 abgegebenen Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wiedergewählt wurden Hermann-Josef Arentz (57 Stimmen), Eckhard Uhlenberg (57 Stimmen), Herbert Reul (52 Stimmen), Lothar Hegemann (46 Stimmen/3. Wahlgang) und Regina van Dinther (39 Stimmen/3. Wahlgang). Neuer stellvertretender Fraktionsvorsitzender wurde Laurenz Meyer (42 Stimmen/3. Wahlgang). Der Parlamentarische Geschäftsführer Heinz Hardt sowie die Arbeitskreisvorsitzenden wurden alle wiedergewählt.

    ID: LI971915

  • Beim Straßenbau muß weiter gespart werden.
    Verkehrsausschuß bewilligte mehr Geld für die Schiene.
    Ausschussbericht
    S. 7 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Eine umfangreiche Tagesordnung wickelte der von Manfred Hemmer (SPD) geleitete Verkehrsausschuß am 27. November ab. Nach der Abstimmung über Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 1998 wurden neue Förderrichtlinien für den Stadtverkehr, ein Lärmschutzkonzept, das Sonntagsfahrverbot für Pflanzentransporte mit LKW's über 7,5 Tonnen und die Umsetzung der Bahn-Regionalisierung behandelt.
    Zunächst stimmten die Abgeordneten über Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsentwurf 1998 ab. Obwohl die Mehrheit aus SPD und GRÜNEN alle Anträge der CDU ablehnte, stimmte die CDU zwei Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu: der Erhöhung der Investitionszuschüsse an nichtbundeseigene Bahnen um vier auf fünf Millionen Mark und an Bahntechnik-Unternehmen um 1,5 auf 2,5 Millionen Mark. Bei diesem politischen Ziel, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, sind sich alle drei Fraktionen des NRW-Landtags einig. Allerdings hatte die CDU die gesamten Zuschüsse für nichtbundeseigene öffentliche Bahnen auf 27 Millionen Mark sowie die Mittel der "Landesinitiative Bahntechnik" um vier auf acht Millionen Mark verdoppeln wollen. Sie begründete den letzteren Antrag damit, in NRW gebe es rund 450 Unternehmen der Bahntechnik mit über 60 000 Beschäftigten. Die erst im Frühjahr 1997 vorgestellte Initiative dürfe durch Reduzierung der Mittel nicht im Keim erstickt werden. Die Verkehrspolitiker von SPD und GRÜNEN stellten haushaltsmäßig die Weichen für mehr direkte Förderung. Viele Unternehmen planten, Möglichkeiten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zu nutzen, was zur Entlastung des Straßenverkehrs und der Umwelt beitrage, begründeten sie die Aufstockung der Investitionszuschüsse, die auch für kommende Haushaltsjahre gesichert sein soll.
    Bei weiteren CDU-Anträgen, zehn Millionen Mark für Ausbau und Erneuerung von Regionalflughäfen und des Flughafens Münster/Osnabrück als neuen Titel zu etatisieren, den Ansatz für Planung und Bauaufsicht an Bundesfernstraßen sowie den Ansatz für Unterhalt von Landesstraßen um 15 bzw. sechs Millionen Mark aufzustocken, war es mit der Übereinstimmung der Fraktionen vorbei. Auch der Antrag der Opposition wurde abgelehnt, die Mittel für Erhaltungsinvestitionen beim Straßen- und Brükkenbau auf 115 Millionen Mark mehr als zu verdoppeln. Sie begründete vergeblich den dringenden Bedarf wegen oft verkehrsgefährdenden Zustands von Landesstraßen, die teilweise von Sperrung bedroht und nach starken Winterschäden unzureichend geflickt seien. Minister Clement wies jedoch auf die Obergrenze von 130 Millionen Mark für Landesstraßen hin. Vergeblich warb denn auch Günter Langen (CDU) für das Aufstocken der Mittel für Baumaßnahmen an Landesstraßen auf 200 Millionen, da rund 50 Maßnahmen nicht begonnen werden könnten. Heinz Hunger (SPD) bestätigte ernsthafte Probleme, die von Kommunalpolitikern und Landschaftsverbänden immer wieder vorgetragen würden. Lückenschlüsse, Ortsumgehungen, auch neue Straßen würden gefordert. Vor Versprechungen warne er jedoch dringend. 1999 gebe es noch weniger Mittel. Mit den 130 Millionen Mark solle intelligent gewirtschaftet werden. Johannes Remmel (GRÜNE) ergänzte einen Wortwechsel über Mittelkürzungen des Bundes und des Landes mit dem Hinweis, die Fernstraßenplanung sei überdimensioniert gewesen und habe auf das noch leistbare Niveau angepaßt werden müssen. Minister Clement deutete an, daß es noch Mittel aus nicht voll verausgabten Titeln geben könnte.
    Auch den Änderungsantrag der CDU zum Entwurf des Einzelplans 15 (Stadtentwicklung), den Gemeinden für den kommunalen Straßenbau statt 28,2 50,2 Millionen Mark zuzuweisen, lehnten die Koalitionsfraktionen ab und erhöhten den Haushaltsansatz für kommunalen Radwegebau um 3,5 auf 33,4 Millionen Mark.
    "Deutliche Veränderungen" in Richtung Umweltverbund durch die Neufassung der Förderrichtlinien Stadtverkehr (Vorlage 12/1792) stellte Staatssekretär Dr. Baedeker (Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport) vor. So sei eine Konkurrenzfinanzierung von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr künftig ausgeschlossen. Dem Straßenumbau im Bestand werde Vorrang vor Neubau gegeben. Beim Bau von Umgehungs- und Entlastungsstraßen sei der Baulastträger verpflichtet, einen Rückbau der entlasteten Straßen zeitnah sicherzustellen.
    Im einzelnen werden bei Eignung von Vorhaben für Vermeidung von Individualverkehr, Verlagerung auf Umweltverbund, Sicherheit und Umweltverträglichkeit als förderungswürdig aufgeführt: wichtige innerörtliche Straßen, Zubringerstraßen, Verkehrsleitsysteme, niveaufreie Kreuzungen, Güterverkehrszentren, Schulwegsicherung, Radwege, Busspuren, Haltestellen, Umsteigeparkplätze, Lärmsanierung.
    Bei Umsteigeparkplätzen werden je Fahrradabstellplatz bis zu 2000, bei Fahrradstationen bis zu 3000 Mark zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Beim passiven Lärmschutz beträgt die Zuwendung 400 Mark pro Quadratmeter geschützter Fenster- oder Türfläche, die bei Schlafräumen für den Einbau einer Lüftung um weitere 400 Mark pro Schlafraum erhöht wird.

    Bildunterschrift:
    Selten stimmen alle Fraktionen im Verkehrsausschuß überein, wie hier bei der Abstimmung über 1,5 Millionen Mark mehr Landeszuschüsse für Investitionen privater Unternehmen in Bahntechnik im Haushalt 1998, v. l. Heinz Hunger (SPD), Hartmut Spickermann (Fraktionsreferent), Charlotte Kann, Walter Bieber, Günter Weber (alle SPD), Johannes Remmel, Gisela Nacken, Peter Eichenseher (alle GRÜNE), Franz-Josef Pangels, Oliver Wittke, Helmut Harbich, Hannelore Brüning (alle CDU); vom Minister Wolfgang Clement und Ausschußvorsitzender Manfred Hemmer (SPD).

    Systematik: 2600 Verkehr; 2810 Verkehrswegebau

    ID: LI971916

  • Kontrollen und viel Geld.
    Fluglärm.
    Ausschussbericht
    S. 8 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Im Verkehrsausschuß trug Minister Wolfgang Clement am 27. November zum Lärmschutz vor, die Landesregierung schöpfe ihre Möglichkeiten zur Lärmminderung an Flughäfen voll aus. Aktive Lärmschutzmaßnahmen durch Flugbetriebsbeschränkungen könnten nur angeordnet werden, soweit sie mit den Verkehrsaufgaben eines Flughafens vereinbar seien. Zentrales Element sei die Bekämpfung des Fluglärms an der Quelle. Modernes, lärmarmes Fluggerät könne durch Landegebühren und Nachtflugbeschränkungen begünstigt werden. An den Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn sei innerhalb der Kapitel-3-Flugzeuge durch die Bonus-Liste für Flugzeuge mit deutlich geringerem Startlärm als andere Kapitel-3-Flugzeuge eine zusätzliche Umweltschutzkomponente eingeführt worden. Die Nachtflugregelung für Köln/Bonn habe er vor wenigen Wochen verschärft. Für Strahlflugzeuge nach Kapitel 2 gelte ein totales Nachtflugverbot und stufenweise Ausdehnung des Verbots auf Tagesrandstunden.
    Die Fluglärmentwicklung, erläuterte Clement, werde überwacht und durch Zentralrechner mit 13 Außenmeßstellen ständig kontrolliert. Die Fluggesellschaften würden in monatlichen Lärmbulletins auf Überschreitungen hingewiesen und zur Abhilfe aufgefordert. Bei der Deutschen Flugsicherung würden An- und Abflugverhalten analysiert und optimiert.
    Für passiven Lärmschutz durch bauliche Schallschutzmaßnahmen habe die Flughafengesellschaft Düsseldorf 16,6 Millionen Mark an 1731 Wohneinheiten gezahlt, darüber hinaus weitere 20 Millionen Mark für flankierende Maßnahmen an 2073 Wohneinheiten und eine Schule. Für 76,7 Millionen Mark seien in Lohausen Grundstücke aufgekauft worden, um freiwillige Umsiedlung zu erleichtern. Innerhalb eines Nachtschutzgebietes seien 10,7 Millionen Mark für Schallschutz an Schlafräumen ausgezahlt worden.
    Die Flughafengesellschaft Köln/Bonn habe ein Lärmschutzprogramm von 120 Millionen Mark aufgelegt, mit dem bis zum Jahr 2000 in den Schlafräumen von 12000 Wohnungen Schallschutzfenster mit schallgedämpfter Belüftung eingebaut würden.
    An Verkehrslandeplätzen sollten der besonders störende Platzrunden- und der Schulflugbetrieb reduziert werden. Fluglärmkommissionen seien berechtigt, der Genehmigungsbehörde Maßnahmen vorzuschlagen. Für fünf hochfrequentierte Verkehrslandeplätze seien Lärmschutzbeiräte gebildet worden.
    Auf eine Frage von Heinz-Helmich van Schewick (CDU) versicherte Leitender Ministerialrat Hünermann, der Bestandsschutz für (lautes) Fluggerät gelte nach dem Weggang eines Transportunternehmens nicht für ein nachfolgendes Unternehmen. Peter Eichenseher (GRÜNE) kommentierte, jede Bemühung sei zwecklos, wenn ständig der Luftverkehr anwachse. Die Daten der Flugrouten-Überwachung müßten zeitnah und am gleichen Tag übermittelt werden wie in den Nachbarländern.

    Systematik: 2650 Luftverkehr; 6160 Immissionen und Emissionen

    ID: LI971918

  • Lob für Ministerin.
    Frauenausschuß.
    Ausschussbericht
    S. 8 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Im Ausschuß für Frauenpolitik kündigte in der von Helga Gießelmann (SPD) geleiteten Sitzung am 21. November die Ministerin für die Gleichstellung von Frau und Mann, Ilse Ridder-Melchers, nach ihrem Bericht über das "Quoten- Urteil" des Europäischen Gerichtshofs ein Landesgleichstellungsgesetz an. Ein Vertreter des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport berichtete über Frauen- und Mädchenförderung des Ressorts sowie über Initiativen und Modellprojekte. In einer weiteren Sitzung stimmte der Frauenausschuß am 27. November über Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 1998 ab.
    Zur Beratung des Einzelplanentwurfs 11 (Ministerium für die Gleichstellung) lagen neun Änderungsanträge der Fraktionen vor. Den einzigen CDU-Antrag: 10000 Mark mehr für die Arbeit des Landesfrauenrats lehnte die Mehrheit ab. Die CDU stimmte jedoch zwei SPD- /GRÜNEN-Anträgen zu, nämlich Zuschüssen für eine zentrale Anlaufstelle bei organisierter sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für das (erfolgreich arbeitende) Netzwerk behinderter Frauen und Mädchen. SPD und GRÜNE setzten mehrheitlich 330000 Mark für einen vierten Dienstleistungspool durch, ferner 600000 Mark mehr für Zufluchtstätten für von Gewalt betroffene Mädchen, 1,25 Millionen Mark für autonome Fraueninitiativen bei sexualisierter Gewalt und 800000 Mark mehr für Selbstbehauptungskurse an Schulen und Sexualaufklärung.
    In der Sitzung am 21. November gab es nach dem Bericht zur Frauen- und Mädchenförderung im Ressort Stadtentwicklung, Kultur und Sport Lob aus allen Fraktionen für die abwesende Ministerin Ilse Brusis. Angelika Gemkow (CDU) schlug eine Ausschußbereisung und weitere Behandlung der Einzelaspekte einschließlich des Sports vor, wobei sie mehr Einfluß für Übungsleiterinnen befürwortete. Brigitte Speth (SPD) äußerte sich angetan über die durchgängige Berücksichtigung von Frauenaspekten und die Vernetzung der Bereiche Kultur und Sport mit der Stadtentwicklung. Marianne Hürten (GRÜNE) brachte es auf den Punkt: Das integrative Denken im Ressort gehe auf die Frau an der Spitze zurück.
    Abteilungsleiter Hans Brauser hatte zuvor das Konzept der vitalen und multifunktionalen Stadt erläutert. Attraktivere Stadtteile bedeuteten auch mehr Sicherheit und weniger Angst. An "Angsträumen" setzten die Strategieüberlegungen an. Eine Erfolgsbilanz konnte Brauser auch beim Thema Frauenkultur vortragen: internationaler Kongreß "Frau Musica Nova" in Köln, Verzeichnis bildender Künstlerinnen auf CD-ROM, Ausstellungen, Stipendien, Preise. Zum Breitensport seien in 13 Städten Aktionstage durchgeführt worden. Ein Trainingskonzept für Mädchen im Leistungssport sei entstanden.

    Systematik: 5040 Frauen

    ID: LI971919

  • Sprachheilpädagogen.
    Ausschussbericht
    S. 8 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    In der Sitzung am 13. November befaßte sich der Haushalts- und Finanzausschuß auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion erneut mit der Umsatzbesteuerung kassenzugelassener Sprachheilpädagogen/-innen. Die GRÜNEN-Abgeordneten Daniel Kreutz, Dr. Stefan Bajohr und Dr. Manfred Busch verwiesen darauf, daß sich der Ausschuß schon 1994 mit dem Thema befaßt hatte und wollten wissen, wie die Landesregierung einen Landtagsbeschluß dazu umgesetzt habe. Leider sei das Problem immer noch nicht gelöst; auch in den Petitionsausschüssen des Bundestages und des Landtags NRW seien mehrere Petitionen von Betroffenen anhängig.
    Das Finanzministerium stellte klar, der Bund sei für Änderungen des Umsatzsteuerrechts zuständig. Dazu wäre aber eine landesrechtliche Berufsregelung notwendig, damit Sprachheilpädagogen/innen den Logopäden gleichgestellt und damit von der Umsatzsteuer befreit werden können. Nach dem Landtagsbeschluß habe das Arbeitsministerium NRW ein pragmatisches Anerkennungsverfahren für Sprachheilpädagogen/innen mit Kassenzulassung mit einem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren angeboten, das im Jahr 1996 von 16 Sprachheilpädagogen genutzt worden sei. Bei der berufsrechtlichen Anerkennung sei noch kein Ergebnis gefunden worden. Die zuständige Arbeitsgruppe der Fachbeamten der Länder habe vom Bundesgesundheitsministerium zunächst eine Bestands- und Bedarfsanalyse erbeten, um dann das weitere Verfahren besprechen zu können. Die Ausschußmitglieder zeigten sich unzufrieden mit den bisherigen Ergebnissen und beschlossen einvernehmlich, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten und einen Beschluß dazu zu erarbeiten. Silvia Winands

    Systematik: 8100 Abgaben; 5230 Medizinische Berufe

    ID: LI971920

  • NRW hat mit Regionen Wallonie, Flandern und Valencia Absprachen über interregionale Zusammenarbeit.
    Kooperationsangebote des Regionalparlaments Katalonien an den Landtag.
    Ausschussbericht
    S. 9 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    "Zusammenarbeit des Landes Nordrheinwestfalen in der Europäischen Union mit anderen Regionen" hieß das Thema auf der Tagesordnung des Ausschusses für Europa- und Eine-Welt-Politik, der unter Leitung seines Vorsitzenden Professor Dr. Horst Posdorf (CDU) tagte. Grundlage für die Beratung war ein Papier mit der Überschrift "Nordrhein-Westfalen in der interregionalen Zusammenarbeit" des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten, aus dem Staatssekretärin Heide Dörrhöfer-Tucholski (SPD) auch zitierte. Der Bericht hatte im Juni dem Kabinett vorgelegen.
    Die politische Landschaft Europas und vor allem der Europäischen Union sei in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch die zunehmende Regionalisierung politischer Strukturen und durch eine Aufwertung der Rolle der Regionen und ihrer Gestaltungs- und Handlungsspielräume geprägt worden, heißt es in der Zusammenfassung. Nicht nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sondern auch auf der Ebene der Union selbst, hätten die Regionen an Bedeutung gewonnen. Auf der Ebene der Europäischen Union habe die Neubewertung regionaler Politik zur Einrichtung des Ausschusses der Regionen (AdR), zur Öffnung der Mitwirkung von Länderministern im Rat der Europäischen Union und zur Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag über die Europäische Union vom Februar 1992 geführt. Mit ihm hätten die Regionen erstmals ein offizielles Sprachrohr im europäischen Einigungsprozeß erhalten.
    Die Aufwertung der Regionen im europäischen Kontext werde auch durch die Intensivierung der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Regionen unterstrichen. Als Dachorgan der Regionen habe bei der Entwicklung der interregionalen Zusammenarbeit die Versammlung der Regionen Europas (VRE) eine wichtige Rolle gespielt. NRW sei der Versammlung im Jahr 1990 beigetreten und habe seither intensiv in ihren Gremien mitgearbeitet, wird betont.
    Der Zusammenarbeit zwischen den Regionen liege insgesamt das Bemühen zugrunde, durch die Abstimmung gemeinsamer Positionen, vor allem gegenüber den Organen der Europäischen Union, die Durchsetzbarkeit eigener Interessen zu erhöhen. Durch den Austausch von Erfahrungen und durch konkrete projektorientierte Zusammenarbeit würden die eigenen Entwicklungschancen verbessert und werde ein Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau von Handlungs- und Gestaltungsspielräumen auf der regionalen Ebene geleistet. Die von den Regionen wahrgenommenen Aufgaben wiesen in der Regel grenzüberschreitende und europäische Bezüge auf.
    Es wird darauf hingewiesen, daß erst seit kurzer Zeit auch von der Europäischen Union unmittelbare Anreize zur Intensivierung der interregionalen Zusammenarbeit ausgingen. Seit kurzem bestünden spezifische EU-Programme zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen wie die Pilotprojekte nach Artikel 10 der Verordnung über den europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE). Es sei davon auszugehen, daß solche Programme in der Zukunft an Bedeutung gewinnen würden und daß es daher notwendig sei, schon frühzeitig Erfahrungen zu sammeln und längerfristige Kontakte zu möglichen Kooperationspartnern zu knüpfen. Der Ausschuß der Regionen entwickele sich hierbei zum Focus der Kontaktaufnahme zwischen den Regionen und der Europäischen Kommission sowie anderen EU-Organen und zum Ort der Festlegung gemeinsamer Handlungsfelder und Prioritäten.
    Diese Tendenzen auf der Ebene der Europäischen Union seien grundsätzlich begrüßenswert. Sie zeugten davon, daß die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen erkannt worden sei. Aufgrund der noch geringen finanziellen Ausstattung der Programme einerseits und dem hohen Verwaltungsaufwand andererseits, der für eine erfolgreiche Teilnahme an diesen Programmen notwendig sei, müsse die weitere Entwicklung dennoch mit Sorgfalt beobachtet und begleitet werden. Dabei sei zu berücksichtigen, daß die Europäische Union über ihre Programme zur interregionalen Zusammenarbeit ebenfalls versuche, inhaltlich auf die Politikgestaltung der Regionen Einfluß zu nehmen.
    Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen habe bisher mit drei Regionen Absprachen über die interregionale Zusammenarbeit getroffen: mit der Wallonie (1990), mit Flandern (1991) und mit Valencia (1992), heißt es weiter. In den vergangenen Jahren hätten weitere Regionen, unter anderem Kuopio in Finnland, Emilia-Romagna und Lombardei in Italien und Extremadura in Spanien NRW den Vorschlag unterbreitet, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu begründen. Auf solche Angebote sei jeweils mit dem Vorschlag geantwortet worden, den Einstieg in eine längerfristige und strukturierte Zusammenarbeit über konkrete Projektarbeit zu suchen und die Frage nach einem formalen Rahmen, wie etwa einer gemeinsamen Erklärung, vorerst zurückzustellen. Auch dem Landtag lägen Kooperationsangebote, unter anderem aus dem Regionalparlament von Katalonien, vor.
    Von besonderer Bedeutung für das Land NRW seien die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarregionen in Belgien und in den Niederlanden. Neben der Zusammenarbeit auf der Ebene der Regionen besitze hierbei vor allem die intensive Zusammenarbeit im Rahmen der grenzüberschreitenden Euregios einen großen Stellenwert. Entlang der Grenze Nordrhein-Westfalens zu den Niederlanden und zu Belgien gebe es vier derartige Einrichtungen: die EURE- GIO mit Sitz in Gronau, die Euregio Rhein- Waal mit Sitz in Kleve, die euregio rheinmaas-nord mit Sitz in Mönchengladbach und die Euregio Maas-Rhein mit Sitz in Maastricht, zu der die Regio Aachen e.V. mit Sitz in Aachen gehöre. Das Land unterstütze die Arbeit der Euregios und damit die grenzüberschreitende Kooperation der Gemeinden.
    Gerade um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Kommunen beiderseits der deutsch-niederländischen und der deutsch-belgischen Grenze zu fördern, habe das Land zwei mehrseitige Staatsverträge abgeschlossen, wird berichtet. Da sei zum einen das Abkommen zwischen dem Land NRW, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften ("Anholter Abkommen") und anderen öffentlichen Stellen sowie zum anderen das Abkommen zwischen dem Land NRW, dem Land Rheinland-Pfalz, der wallonischen Region und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen ("Mainzer Abkommen").

    Bildunterschrift:
    Zukunft Europas in den Regionen: v. r. Ausschußvorsitzender Professor Dr. Horst Posdorf (CDU), Staatssekretärin Heide Dörrhöter-Tucholski (SPD) und Dr. Christian Engel, Leiter des Europareferats im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten.

    Systematik: 1600 Europäische Gemeinschaften/Europäische Union; 1510 Internationale Beziehungen

    ID: LI971921

  • Enttäuschung über Bonner Konzept: "Nur noch eine Oberfinanzdirektion in NRW".
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Von Staatssekretär Dr. Manfred Overhaus (Bundesfinanzministerium) ließ sich der Haushalts- und Finanzausschuß am 27. November über die Reduzierung der Zahl der Oberfinanzdirektionen (OFD) unterrichten. Anmerkung der Redaktion: Oberfinanzdirektionen leiten die Finanzverwaltung des Bundes und des Landes in einem Bezirk. Dem Bund obliegen nur die Zoll- und die Bundesvermögensverwaltung, alles andere ist Aufgabe des Landes. Der Präsident einer OFD ist sowohl Bundes- als auch Landesbeamter. In NRW gibt es je eine OFD in Köln, Düsseldorf und Münster.
    Dr. Overhaus erläuterte, der Bund habe sich, nachdem nur Baden-Württemberg auf Gespräche eingegangen sei, für das Straffungskonzept "8-8-8" entschieden: je acht Abteilungen für Zoll- und Bundesvermögensverwaltung und acht Oberfinanzdirektionen mit einem OFD-Präsidenten. Auf längere Sicht sollten 1400 Stellen eingespart werden. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollten je eine OFD erhalten, die übrigen Länder würden zusammengefaßt. In NRW solle es eine OFD als Steuerungszentrale für eine Zollabteilung in Köln und eine Abteilung für Bundesvermögensverwaltung in Münster geben. Der Bund könne sich auch einen einzigen Standort vorstellen. Als Standort für die künftig einzige OFD in NRW komme sowohl Köln als auch Münster in Frage.
    Staatssekretär Ernst Gerlach (NRW-Finanzministerium) ergänzte, das Land akzeptiere die Organisationshoheit des Bundes, halte aber die späte Information nicht für den richtigen Weg: NRW habe die Absichten aus der Presse erfahren. NRW schlage ferner eine längere Frist für eine gemeinsame Lösung vor, und zwar bis Ostern 1998. Gleiche Lösungen wie für Bayern und Baden-Württemberg seien für NRW nicht angemessen. Dr. Renate Düttmann-Braun (CDU) fügte hinzu, die Größe des Landes, der 22,8 Prozent NRW-Anteil an allen Unternehmen und fast ein Viertel in NRW erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts müßten berücksichtigt werden. Die Landesteile Rheinland und Westfalen sollten je eine OFD behalten. Reinhold Trinius (SPD) wies auf das NRW-Steueraufkommen von 38 von insgesamt 110 Milliarden Mark hin und zitierte das zwischen Bund und Ländern herzustellende Benehmen nach dem Finanzverwaltungsgesetz. Helmut Diegel (CDU) schloß sich namens der Landtagsfraktion dem einmütigen Votum der NRW-Landesgruppe im Bundestag für zwei OFDen in NRW hin. Wie er bat auch Peter Bensmann (CDU) um Einvernehmen und Aufschub der Entscheidung.
    Dr. Overhaus antwortete, in einem Vierteljahr würde sich an den Sachproblemen nichts ändern, bei den Kosten sehr wohl. Er könne sich auch weniger als acht Standorte vorstellen. In allen 16 Ländern gebe es die gleiche Diskussion. Die Finanzverwaltung müsse nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten organisiert werden.
    NRW-Staatssekretär Gerlach wies auf eine Menge Probleme und einen Rattenschwanz von Konsequenzen durch den weitreichenden Eingriff hin und fragte, ob nicht auch das Finanzverwaltungsgesetz geändert werden müsse. Er verglich die Situation mit einem Doppelhaus: Wenn eine Haushälfte einbreche, habe das Konsequenzen für die Stabilität der anderen. Zwingender Handlungsbedarf ergebe sich, wenn rund tausend Leute der Zoll- und der Bundesvermögensverwaltung in Köln wegfielen. Nach weiteren Bitten von Abgeordneten um Aufschub erklärte sich Overhaus bereit, sich dem Prozeß der Neuorganisation sehr konstruktiv zu stellen. Die Grundentscheidung werde noch vor Weihnachten getroffen. Dann erst gebe es Details.
    Dem Haushaltsausschuß war zuvor das "Straffungskonzept" des Bundesfinanzministers vom 30. September und ein "Protestschreiben" von Finanzminister Heinz Schleußer vom 10. November zur Kenntnis gegeben worden (Vorlage 12/1754). Im Straffungsmodell erläuterte der Bundesfinanzminister, Ländergrenzen seien für bundesweite Verwaltungsaufgaben nachrangig. Die Arbeitsverwaltung mit 184 Arbeitsämtern und rund 90000 Bediensteten erfülle ihre mittelinstanzlichen Aufgaben mit nur noch zehn Landesarbeitsämtern. Es gebe nur noch neun Landeszentralbanken. Auch der Bundesrechnungshof richte nur noch neun Rechnungsprüfungsämter ein.

    Bildunterschrift:
    Im Haushaltsausschuß berichtete Staatssekretär Dr. Manfred Overhaus (Bundesfinanzniinisterium) über das "Stratfungskonzept" des Bundes, wonach es insgesamt nur noch acht Oberfinanzdirektionen geben soll: einziger Standort von bisher drei OFDen in NRW soll entweder Köln oder Münster sein; die Abteilungen und Ämter der Zoll- und der Bundesvermögensverwaltung bleiben bestehen, Staatssekretär Ernst Gerlach (NRW- Finanzministerium, l.) und Ausschußvorsitzender Leo Dautzenberg (CDU) kritisierten, wie auch die Fraktionen der SPD und der CDU im Ausschuß, das Verfahren und das Konzept.

    Systematik: 8200 Finanzverwaltung

    ID: LI971923

  • Beratung der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 1998 im Ausschuß für Kommunalpolitik.
    S. 10 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Bildunterschrift:
    Im Ausschuß für Kommunalpolitik als einzigem Fachausschuß wurde die Ergänzungsvorlage zum Haushalt 1998 noch beraten. Wegen des Bundeskongresses der SPD in Hannover hatten die Koalitionsfraktionen mit der Opposition ein Pairing vereinbart, aber die Präsenz war auch ohne die Ausschußprominem gut; oben 2. v. l. SPD-Sprecher Jürgen Thulke, unten 2. v. r. CDU-Specher Albert Leifert, vorn: GRÜNEN-Sprecherin Sylvia Löhrmann.

    ID: LI971925

  • CDU beantragt Auflösung des Ministeriums wegen "Defiziten bei der Koordinierung".
    Ausschussbericht
    S. 11 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Mit von der Koalition initiierten Änderungen zum Grundstücksfonds, zum REN-Programm und zugunsten des Deutschen Siedlerbundes Nordrhein-Westfalen beendete der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen unter Leitung von Adolf Hetz (SPD) am 26. November die Etatberatungen. Verschiedene von der CDU-Opposition vorgelegte Änderungsanträge fanden keine Mehrheit.
    So wollte die CDU den Ansatz für Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen durch Ausbringen einer höheren Verzinsung bei landesbeteiligten Gesellschaften um sieben Millionen Mark erhöhen. Durch Ausbringung eines Einnahmeansatzes von 50 Millionen sollte zur Bildung von Wohneigentum für junge Familien beigetragen werden. Finanziert werden sollte dies durch Erlöse aus dem Verkauf von landeseigenen Wohnungen.
    Außerdem beantragte die CDU Streichung des Gesamtansatzes von 2064800 DM für die Fortbildungseinrichtung des Ministeriums für Bauen und Wohnen. Begründung dazu: Ein eigenes Fortbildungszentrum sei nicht zu rechtfertigen. Fortbildungsangebote und -einrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen ausreichend vorhanden. Die Folgekosten waren abzusehen, wurden jedoch in der Vergangenheit bestritten. Die Einrichtung soll durch einen privaten Investor genutzt werden.
    Beim Einzelplan 15 wurde die Auflösung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport beantragt. Die Fachbereiche Verkehr, Stadtentwicklung, Kultur und Sport sollten auf vorhandene Ministerien verteilt werden. Durch Streichung der Planstellen der Ministerin und des Staatssekretärs, durch Umschichtung von Stellen innerhalb der Landesregierung sowie über eine Reduzierung der Sachmittel und Raumkosten würde eine Einsparung von 15 Millionen erzielt. Begründung: Die Gründung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport sei sachlich nicht zu vertreten gewesen. Im Gegenteil seien erhebliche Koordinierungsdefizite aufgetreten. Zudem seien einzelne Fachbereiche deutlich geschwächt worden — so etwa der kommunale Stadtverkehr.
    Weitere Anträge betrafen den Einzelplan 20 und hatten zum Inhalt, den Ansatz für die staatliche Bauverwaltung, Bauunterhaltung und kleine Baumaßnahmen von 627040600 um 100 Millionen auf 727040600 Mark aufzustocken. Bei den öffentlichen Liegenschaften des Landes gebe es einen Investitionsrückstau von insgesamt sechs Milliarden Mark. Mit den angekündigten Contracting- Modellen sei dieser Investitionsstau nicht zu beheben. Deckung ergebe sich aus einem dem Plenum vorliegenden Antrag (Drs. 12/2556).
    Schließlich sollte beim Ansatz für Einnahmen aus der Sonderrücklage Wohnungsbauförderungsanstalt bei der Westdeutschen Landesbank Girozentrale folgender Haushaltsvermerk eingefügt werden: Mehreinnahmen werden für die Förderung des Wohneigentums für junge Familien verwandt und fließen Titel 89 260 Einzelplan 14 zu.
    Harald Holler

    Systematik: 2820 Städtebau

    ID: LI971926

  • Immer mehr Bescheide werden angefochten.
    Ausschussbericht
    S. 11 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Rechtsausschuß des Landtags hat sich Mitte November unter seinem Vorsitzenden Gunther Sieg (SPD) an Ort und Stelle über Arbeitsweise und Probleme des Finanzgerichts Düsseldorf informiert. Dieses Gericht betreut mit 154 Beschäftigten, davon 71 Richterinnen und Richter, einen Bezirk mit gut fünf Millionen Einwohnern und einem Steueraufkommen von 62 Milliarden Mark. Es ist zusammen mit dem Sozialgericht, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs untergebracht.
    In seinem Bericht erklärte der Präsident des Finanzgerichts, Johannemann, die Finanzgerichtsbarkeit realisiere für den Bereich des Steuerrechts den verfassungsrechtlichen Anspruch des Staatsbürgers auf umfassenden Rechtsschutz gegen die Maßnahmen der Finanzverwaltung. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehöre die Überprüfung von Steuerverwaltungsakten, die in der Regel von den Finanzämtern erlassen werden. Sie sei aber — entgegen landläufiger Meinung — nicht zuständig für Steuerstrafverfahren; denn die gehörten ausschließlich in das Aufgabenfeld der Strafgerichtsbarkeit.
    Die 71 Richter des Gerichts bilden 18 Senate, sie können aber alle nach einer Änderung der Gerichtsordnung vermehrt als Einzelrichter in einfach gelagerten Fällen ohne grundsätzliche Bedeutung tätig werden. Im vergangenen Jahr wurden von den Senaten 1600 und von Einzelrichtern 5700 Fälle abschließend bearbeitet. Bei den Eingängen (etwa 7 000 pro Jahr) sei in letzter Zeit eine deutliche Steigerung um 30 Prozent zu verzeichnen, die ihre Ursache in der herkömmlichen Steuerverwaltung habe. Die Erledigungskapazität liege bei 9000 Fällen im Jahr, wobei der Bestand sich immer noch auf rund 13000 unerledigte Fälle belaufe. Dessen Abarbeitung mache Fortschritte; so seien in den vergangenen Jahren immer 800 Fälle mehr erledigt worden, als eingegangen sind. Wenn das Finanzgericht Düsseldorf im Ruf stehe, es habe im bundesweiten Vergleich die längsten Verfahrenszeiten, so lägen die Ursachen dafür wohl an die 20 Jahre zurück, stellte der Gerichtspräsident fest.
    Durch organisatorische Maßnahmen, etwa der Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechniken, sei es gelungen, die Aktenlaufzeiten zugunsten der Bearbeitungszeiten zurückzudrängen. 146 Arbeitsplätze seien inzwischen vernetzt. Johannemann: "Besser ausgestattete Büros finden Sie auch in der freien Wirtschaft nicht."
    Der Vorsitzende des Richterrats, Peters, fragte sich, ob die Steigerung der Eingangszahlen um 30 Prozent eine vorübergehende oder andauernde Erscheinung sei; wenn letzteres zuträfe, dann habe man in fünf Jahren den ehemaligen Bestand von 18000 unerledigten Verfahren wieder erreicht. Es sei erfreulich, daß das Landeskabinett den von der Unternehmensberatung Wibera als erforderlich erachteten acht neuen Stellen gefolgt sei. Bei der Verteilung sollte Düsseldorf angesichts der hohen Zahl der Altfälle und des starken Eingangszuwachses mit mehr Stellen versehen werden als die anderen Gerichte, schlug Peters vor.
    Zum Schluß kam der Vorsitzende des Personalrats, Regierungsamtmann Oberdieck, zu Wort. Er hob die Anforderungen an das Personal hervor, die mit der Umstellung auf moderne Technik und die Umorganisation in Serviceeinheiten verbunden waren. Es seien modernere und von den Anforderungen her hochwertigere Arbeitsplätze geschaffen worden. Er gab zu bedenken, bei der Erhöhung der Richtstellen den nachrichterlichen Dienst nicht aus dem Auge zu verlieren, denn der müsse die nachfolgenden Arbeiten erledigen. Alles in allem sei die Motivation im Hause "sehr hoch".

    Systematik: 3310 Gerichte und Staatsanwaltschaften

    ID: LI971927

  • Kultursponsoring.
    S. 11 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Bildunterschrift:
    Kultursponsoring war Anlaß und Thema eines Informationsbesuchs von Mitgliedern des Kulturausschusses des Landtags bei den Ford-Werken in Köln. Entsprechende Aktivitäten des Konzerns, der sich in besonderem Maße auch dem kulturellen Bereich verpflichtet fühlt, erstrecken sich nicht nur auf den Raum Köln und das Land Nordrhein-Westfalen, sondern inzwischen auch auf Thüringen und Leipzig. Es wird daran gedacht, sich in Zukunft bei größeren Veranstaltungen, auch in anderen Flegionen Deutschlands, zu engagieren. — Unser Bild zeigt Besucher und Gastgeber in der ersten Reihe von rechts: Renate Brunswicker (CDU), Ford-Vorstandsmitglied Dr. Hermann H. Hollmann, Manfred Böcker (SPD, im Mantel), rechts hinter ihm Staatssekretär Dr. Hans Jürgen Baedeker, Ausschußvorsitzender Leonhard Kuckart (CDU), Richard Blömer (CDU) und Marc Jan Eumann (SPD).

    ID: LI971928

  • Standardcontrolling bei den Kommunen, Prüfraster für Erlasse der Ressorts, Motivation durch Mitarbeiterorientierung.
    Erfolgsberichte im Ausschuß für Verwaltungsstrukturreform.
    Ausschussbericht
    S. 12 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    In der Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsstrukturreform am 26. November wiesen Ausschußvorsitzende Renate Drewke und Fraktionssprecher Johannes Pflug (beide SPD) bei verschiedenen Tagesordnungspunkten darauf hin, daß die Sinnhaftigkeit der in der vergangenen Wahlperiode gefaßten Beschlüsse nun immer deutlicher werde.
    So hatte der Ausschuß damals dem Innenministerium das Versprechen abgerungen, den kommunalen Spitzenverbänden ein Initiativrecht für Vorstöße zum weiteren Abbau bestehender kommunaler Standards einzuräumen. Staatssekretär Wolfgang Riotte (Innenministerium) berichtete nun über die bisherige Arbeit des Arbeitsstabs "Standardcontrolling" und der zunehmenden Sensibilisierung der Fachressorts, rechtzeitig die Verbände einzubeziehen. Oftmals sei bei den Kommunen so frühzeitig Widerspruch spürbar gewesen, daß von einer Einführung neuer Standards abgesehen wurde. Andererseits würden aber auch im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden viele neue Standards gesetzt.
    Hinsichtlich des Abbaus älterer Standards und der von Johannes Pflug befürchteten Zurückhaltung der Verbände, das Clearingverfahren einzuleiten, sagte Riotte ein klärendes Gespräch mit den Verbänden in naher Zukunft zu. Er wies ergänzend auf die Vielzahl der veröffentlichten Erlasse hin, die vom Fachreferat der Clearing-Stelle nicht alle darzustellen wären. Besser als eine zentrale Kontrolle sei die den Betroffenen zur Verfügung stehende Möglichkeit des Standardcontrollings. Brigitte Herrmann (GRÜ- NE) bat um einen Bericht zu gegebener Zeit, wie sich denn die soeben mit dem Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit beschlossene Experimentierklausel in den Kommunen auswirke.
    Anspielend auf die von einem Spitzenverband geäußerte Kritik zum Standardcontrolling wollte Franz-Josef Britz (CDU) wissen, wie denn sichergestellt werde, daß in diesem Verfahren nicht nur fachliche Gesichtspunkte überwögen. Dies werde durch rechtzeitige Information der kommunalen Spitzenverbände in Verbindung mit der Bitte erreicht, keine Geschäftstellenmeinung zu liefern, sondern ein innerhalb der Spitzenverbände abgestimmtes Votum zu übermitteln. Als weiteren Schritt der Verwaltungsmodernisierung stellte Wolfgang Riotte sodann die im Kabinett durch Selbstbindung der Ressorts beschlossenen Regelungen über Prüffragen für die Schaffung und Änderung von Rechtsnormen vor. Diese sehen u.a. vor, daß die Ressorts vor jeder Entwurfsfassung eines Erlasses, einer Verordnung oder eines Gesetzes intern prüfen, ob eine Regelungsverpflichtung besteht — sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, ob andere Regelungsmöglichkeiten bestehen, ob die Regelung befristet werden kann, welchen Umfang und Inhalt sie haben muß, wie sich der Vollzug auswirkt und wem welche Kosten entstehen. Der Ausschuß stimmte dem Innenministerium in der Annahme zu, daß dieses Verfahren dazu führe, daß einige Vorhaben nicht realisiert würden, und erwartet einen Erfahrungsbericht nach Ablauf eines Jahres.
    In der vorigen Wahlperiode hatte der Ausschuß bei der Beratung des Zuwendungscontrollings gebeten, auch schrittweise alte Förderprogramme einzubeziehen und zunächst die Beratungsprogramme aufzugreifen. Ein darauf hin von der Fa. Prognos & Simma gefertigtes Gutachten wurde nunmehr durch einen Vertreter des Finanzministeriums vorgestellt. Als Konsequenz aus der Feststellung der Gutachter, daß der Fortbestand eines Programms nicht immer ausreichend begründet war, sieht die Landesregierung jetzt vor, daß künftig alle Ressorts nach einem einheitlichen System des Programmcontrollings, dem sogenannten Pflichtenheft Neues Förderrichtlinienkonzept, vorgehen. Das Pflichtenheft umfaßt zwölf Prüfschritte in vier Phasen (Planung/Umsetzung/Effektivitäts- und Wirkungsanalyse/Wirtschaftlichkeitskontrolle). Nach den ersten Erfahrungen soll geprüft werden, ob ein vergleichbares Verfahren auch auf andere Programme übertragbar ist.
    Franz-Josef Britz (CDU) möchte, daß sich der Ausschuß nach Behandlung der Gesamtthematik in den Fraktionen nochmals damit befaßt, und Johannes Pflug (SPD) legt Wert darauf, daß der Ausschuß federführend die Anwendungs- und Auswertungsphase beobachtet, hält aber auch eine Erörterung in den betroffenen Fachausschüssen für denkbar.
    Auf Wunsch der Ausschußvorsitzenden Renate Drewke (SPD) erstattete sodann Stefan Frechen (Arbeitsstab Aufgabenkritik der Landesregierung — AStA) einen umfangreichen Bericht über Aufgaben, Leistung, bisherige Ergebnisse und zukünftige Pläne. Mit der Auswertung und Umsetzung der bisherigen Organisationsuntersuchungen hätten bereits erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden können. Besonders positiv zu bewerten sei die Motivations- und Leistungssteigerung bei den Verwaltungen durch die Einführung der Mitarbeiterorientierung. Es seien Rationalisierungspotentiale entdeckt worden, die sich in ca. 14000 Kw-Vermerken ("künftig wegfallend") niedergeschlagen hätten. Hinzu kämen 2400 Stellen bei der Polizei, die allerdings nicht wegfallen, sondern an anderer Stelle zur Leistungsstärkung im Polizeibereich genutzt werden sollten. 700 Millionen Mark wären aber auch für neue Informations- und Kommunikationstechnik verausgabt worden, die Hälfte dieses Betrages alleine im Bereich der Justiz. Nach Abschluß aller Organisationsuntersuchungen sollten im Vordergrund der weiteren Arbeit die Überprüfung der Verwaltungsaufgaben und -Strukturen, der Verfahren und der Programme stehen.
    Renate Drewke betonte, der Ausschuß werde die Arbeit und die Absichten des AStA unterstützen. Johannes Pflug (SPD) möchte, daß bei zukünftiger Auftragsvergabe an externe Gutachter die Fragestellung des Parlaments stärker Berücksichtigung finde, bei Erhebungen in den Behörden durch Fragebögen die Mitarbeiter/innen einbezogen werden und daß die Frage geprüft wird, ob die Auswertung der vielen Gutachten ein Benchmarking (Vergleichsraster) möglich macht.
    Franz-Josef Britz (CDU) erkundigte sich nach den Möglichkeiten der Umsetzung von Kw-Vermerken bis zum Ende der laufenden Wahlperiode und der Möglichkeit, alle Einzeluntersuchungen zu vernetzen, um eine Gesamtansicht des Hauses Landesverwaltung gewinnen zu können.
    Jens Petring (GRÜNE) drückte die Hoffnung aus, daß die bei den Haushaltsberatungen beschlossene Kürzung der Mittel für Gutachten nicht den AStA-Bereich betreffen. Im übrigen wünscht er sich, der AStA möge sicherstellen, daß nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor Ideen in den politischen Entscheidungsprozeß einfließen, wenn die Gutachtenergebnisse in den Gremien und der Landesregierung erörtert werden. Abschließend nahm der Ausschuß Berichte über die Umsetzung des Diebold-Gutachtens betreffend das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik und die Gemeinsamen Gebietsrechenzentren (Hagen und Köln) sowie des Wibera-Gutachtens zum System der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen Dienst der Finanzgerichte zur Kenntnis.
    Wolfgang Fröhlecke

    Systematik: 1200 Öffentliche Verwaltung; 1230 Kommunale Angelegenheiten

    ID: LI971929

  • Kommunalausschuß beschloß GFG-Entwurf 1998.
    Ausschussbericht
    S. 12 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Ausschuß für Kommunalpolitik beschloß in der von Winfried Schittges (CDU) geleiteten Sitzung am 2. Dezember die Änderungsanträge zu dem um die Ergänzungsvorlage des Finanzministers berichtigten Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1998.
    Die CDU-Fraktion beantragte, die Schlüsselzuweisungen um 194 Millionen Mark zu erhöhen. Die Deckung sollte, wie Albert Leifert erläuterte, durch pauschale Kürzung der Zweckzuweisungen um 159 Millionen Mark erfolgen. Außerdem sollten der Ansatz für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von neun Millionen Mark ersatzlos gestrichen und einmalige Bedarfszuweisungen zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungssituationen von 36,8 um 10,8 Millionen Mark gekürzt sowie die Mittel für Projekte zur Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung sowie zur vorzeitigen Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen gestrichen werden.
    Die Vorschläge wurden von SPD und GRÜNEN abgelehnt, die ihrerseits die Schlüsselmasse um 32,3 Millionen Mark anzuheben beschlossen. Jürgen Thulke (SPD) erläuterte die Deckung durch Kürzungen bei den Bedarfszuweisungen (Härteausgleich bei Abwassergebühren), bei Zuweisungen an die Landschaftsverbände für vollstationäre Betreuung von Sozialhilfeempfängern und bei Zuweisungen für außergewöhnliche Belastungen.

    Systematik: 1230 Kommunale Angelegenheiten; 8340 Finanzausgleich

    ID: LI971930

  • NRW hat lange Tradition bei Integration von Migrantenkindern.
    Plenarbericht
    S. 13 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Qualifizierte Unterrichtsangebote für Migrantenkinder zu sichern und weiterzuentwickeln, haben die Koalitionsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem gemeinsamen Antrag (Drs. 12/2552) verlangt und die Landesregierung aufgefordert, an den Integrationshilfen für Migrantenkinder festzuhalten und das bisherige Konzept des "Muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts" weiterzuentwickeln. Ziel sei dabei, "die Integration unter uns lebender sprachlicher Minderheiten in das deutsche Schul- und Gesellschaftssystem zu fördern und den Ausbau von Zwei- und Mehrsprachigkeit als wesentlichen Bestandteil einer interkulturellen Bildung in einer international mobilen Gesellschaft fortzuführen und weiterzuentwickeln". — Der Antrag wurde Ende November vom Plenum einstimmig an den federführenden Ausschuß für Migrationsangelegenheiten überwiesen.
    Vera Dedanwala (SPD) forderte für die sehr heterogene Gruppe der Migrantenkinder im Lande — sie bezifferte ihre Zahl auf 473 000 —, daß erstes Ziel das Erlernen der deutschen Sprache sein müsse. Genauso gleichwertig sei das Ziel, diese Kinder in ihrer Herkunftssprache zu fördern. So nannte sie es denkbar, "Türkisch als eine auch als Fremdsprache anerkannte Zweitsprache im Rahmen der Abschlußvergaben anzuerkennen". Unerläßlich sei auch die ständige Fortbildung der Lehrkräfte, die Unterricht in der Herkunftssprache erteilten.
    Christiane Bainski (GRÜNE) sah ein Angebot in der Herkunftssprache als unverzichtbar an, denn je besser ein Kind die Sozialisationssprache beherrsche, desto besser könne es eine zweite oder dritte Sprache erlernen. Die Herkunftssprache sei von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und das Selbstbewußtsein. Und nur so ließen sich schulische und berufliche Erfolge sicherstellen. Sie hoffe auf Angebote an den Schulen, die allen Migrantenkindern eine Eingliederung in das Bildungs- und Ausbildungssystem ermöglichten, bei gleichzeitigem Erhalt der Partizipationsfähigkeit in beiden Kulturen.
    Oliver Wittke (CDU) sah seine Hoffnung auf einen großen Wurf mit der Vorlage des Koalitionsantrags enttäuscht: Es sei ein bißchen zu wenig, an den bisherigen Maßnahmen festhalten zu wollen. Wittke: "Bei aller Stärkung muttersprachlicher Kompetenz ist es wichtig und notwendig, daß die deutsche Sprache absolut im Vordergrund steht." Nur das Beherrschen der deutschen Sprache werde zu sinnvoller Integration führen. Im übrigen stehe im Antrag nur das, was Regierung und Ressortministerin seit Jahren (und ohne daß es dazu eines Parlamentsbeschlusses bedurft hätte) in eigener Kompetenz hätten regeln können.
    Schulministerin Gabriele Behler (SPD) wies unter Bezug auf die Schulstatistik darauf hin, der Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen ausländischer Herkunft habe sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, aber: "Gleichzeitig finden wir die gegenteilige Situation vor." NRW gehöre zu den Pionieren auf dem Gebiet der Integration, es habe da eine lange Tradition. Der Antrag, den die Landesregierung begrüße, stellte zurecht die Förderung der Deutschkenntnisse und die Pflege der Herkunftssprache in den Vordergrund. Die Ministerin erklärte, daß man die religiöse Erziehung als religionskundliche Unterweisung (und nicht als Religionsunterricht) der 240 000 Schulkinder muslimischen Glaubens ausbauen wolle.
    Bernhard Recker (CDU) berichtete, es gebe erhebliche Vorbehalte gegen die Forderung einer Gleichstellung des Unterrichts in der Herkunftssprache mit einer Fremdsprache, denn dazu müßte ein qualifizierter Fremdsprachenunterricht eingefordert werden. Wichtig sei aber vor allem, daß den Kindern vernünftige äußere Rahmenbedingungen gewährt werden müßten, um Lernen möglich zu machen, etwa durch nachmittägliche Angebote. Es sei in höchstem Maße ungerecht und "schreie zum Himmel", daß so etwas nur an Gesamtschulen möglich sei, an den anderen Schulformen, etwa der Hauptschule, aber nicht.

    Systematik: 5030 Kinder/Jugendliche; 5070 Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler

    ID: LI971931

  • Schulsport für die Gesundheit wichtig.
    Plenarbericht
    S. 13 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Ein "Jahr des Schulsports" soll im Schuljahr 1999/2000 im Land begangen werden. Dazu hat der Landtag aufgrund eines Antrags der Koalitionsfraktionen (Drs. 12/2553) die Landesregierung aufgefordert und den Antrag (wie den der CDU) Ende November einstimmig an den federführenden Sportausschuß überwiesen. Gegenstand der Beratung war auch der Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 12/2540), in dem vor dem Hintergrund zunehmender Gesundheitsschäden die Gewährleistung von drei Wochenstunden Sportunterricht und die Schaffung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen gefordert wurden.
    Dr. Annemarie Schraps (CDU) skizzierte die Lage des Schulsports so: drei bis zehn Prozent Stundenausfall, keine Fachlehrer an den Grundschulen. Statt Grundvoraussetzungen zu schaffen, suche die Landesregierung ihr Heil in Programmen wie "Kompensatorischer Sport". Aber: "Nach meiner Meinung fehlen dem Sportunterricht in Nordrhein-Westfalen keine Programme, son-dern Grundsatzentscheidungen, mit denen der Sport wieder auf feste Füße gestellt wird." Dazu gehörten funktionierende Sportstätten und entsprechende Lehrkräfte.
    Dr. Hans Kraft (SPD) wies die Vorwürfe zurück; die Landesregierung habe sehr wohl gehandelt, es habe jede Menge Initiativen, Gesundheitserziehung in der Schule, Unfallverhütung in der Schule und Programme, Symposien, Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen gegeben. Die dritte Stunde etwa in der Grundschule sei fest zugesagt, die Richtlinien des Landes zum Schulsport seien die besten in der Republik. Kraft schlug vor, das Trennende beiseite zu lassen und das Gemeinsame im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu suchen.
    Gerd Mai (GRÜNE) hielt nichts davon, vom Schulsport die Kompensation all dessen zu verlangen, was in Gesellschaft und Familie falsch laufe. Sport könne man nicht verordnen, sondern sei eine freiwillige Angelegenheit, die sich zudem für neue Inhalte und Methoden von Bewegung, Spiel und Sport öffnen müsse. Sportpädagogik habe sich um Kinder zu kümmern, die sportschwach, leistungsschwächer und vom Sport enttäuscht seien.
    Sportministerin Ilse Brusis (SPD) erinnerte an den Bericht zum Schulsport, vorgelegt Ende vergangenen Jahres von der Landesregierung, die zu dem bekenne, was erreicht worden sei, von der CDU allenfalls in einem Nebensatz erwähnt werde. Die kündigte an, die Richtlinien für das Fach Sport würden fortgeschrieben — nicht nur unter Beteiligung der Wissenschaft, sondern auch der Schulpraxis. Es gebe ein Programm "Mehr Bewegung in die Schule", das an 21 Standorten gestartet sei und die Aktion "Schulsport plus", deren Beispiele ausstrahlen sollen. Es seien aber große Anstrengungen nötig, "damit Spiel und Sport und Bewegung im Leben der Kinder und Jugendlichen wieder einen angemessenen Platz bekommen".
    Bernhard Recker (CDU) nannte das alles "Aktionismus pur", der Antrag von SPD und GRÜNEN zeige keinerlei konkrete Hilfe. Das angekündigte "Jahr des Schulsports" allein, ohne viele kleine Einzelschritte zur Verbesserung der Situation, "nutzt niemandem und ist Augenwischerei".

    Bildunterschrift:
    Tut die Landesregierung für den Schulsport genug oder nicht — darüber waren unterschiedlicher Meinung (v. l.): Dr. Annemarie Schraps (CDU), Dr. Hans Kraft (SPD), Gerd Mai (GRÜNE) und Sportministerin Ilse Brusis (SPD).

    Systematik: 4200 Schulen; 7600 Sport

    ID: LI971932

  • Minister nennt die Haftentlassung zweier mutmaßlicher Verbrecher "unverständlich".
    Plenarbericht
    S. 14 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Statt "Der Justizminister muß Verantwortung übernehmen", wie es der Antrag der CDU Fraktion (Drs. 12/2561) formulierte, solle es heißen "Justiz muß entlastet werden" — dies schlugen SPD und GRÜNE in einem gemeinsamen Änderungsantrag (Drs. 12/2596) vor. Davon wollte die Opposition nichts wissen: Sie lehnte in der Plenardebatte Ende November den so geänderten Antrag ab. Hintergrund der Anträge bildete die gerichtliche Entlassung zweier mutmaßlicher Verbrecher, die für den Tod von acht Menschen verantwortlich gemacht werden, aus der Untersuchungshaft in Münster.
    Wilhelm Drösle (CDU) bezeichnete das Geschehen als "rein rechtspolitisch eine Katastrophe, denn das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, ihr Gefühl für Gerechtigkeit und Sicherheit ist bis ins Mark erschüttert worden". Weil es sich dabei nicht um bedauerliche Einzelfälle handele, sei unübersehbar, "daß das System unserer Justiz an den Grenzen seiner Funktionsfähigkeit angelangt ist". Der Minister, der für diesen Bereich die Rahmenbedingungen vorgebe, müsse die Verantwortung übernehmen und habe unverzüglich auf der gesamten Ebene der Justiz zu handeln. Es sei keine Zeit mehr für das "Schwarze-Peter- Spiel", das die beiden Koalitionsfraktionen etwa in der Frage des beschleunigten Verfahrens aufführe, betonte er und verlangte, die Strukturen im Justizwesen so neu zu formen, daß die Justiz als Serviceleistung in Sachen von Recht und Gerechtigkeit für den Bürger erkennbar werde und die Rechte von Tatern und Opfern wieder in ein, auch für die Öffentlichkeit, nachvollziehbares Verhältnis gebracht würden.
    Gunther Sieg (SPD) richtete das Augenmerk auf die Ursachen für die von unabhängigen Richtern gefällte Entscheidung, die, wie er sagte, ein "unverständliches und ärgerliches Ereignis" zur Folge gehabt habe. Dem CDU-Antrag hielt er eingeengten Blickwinkel und Voreingenommenheit vor, den Oppositionspolitikern bescheinigte er: "Ihre Schüsse liegen zu kurz". Anders der Antrag der Koalition: Er erweitere die Angelegenheit um die "gesamtstaatliche Komponente", indem er Bundestag und Bundesregierung mit einbeziehe und darauf hinweise, "welche bundesgesetzlichen Regelungen die Justiz tatsächlich belastet haben". Sieg: "Wir lenken damit nicht von der Verantwortung für die Landesjustizverwaltung ab"; aber man zeige, "wo die Musik spielt, nämlich in Bonn auf Gesetzgebungsebene". Er wählte das Bild vom Dach über dem Justizgebäude, das Löcher habe, wobei der Justizminister nur zehn Finger habe, um sie zuzuhalten, "beim elften funktioniert das nicht mehr". Nötig sei, das Gebäude von Grund auf zu sanieren, damit solche Pannen wie in Münster nicht mehr passierten. "Dabei sind mehrere Hauseigentümer gefordert, nicht nur die in Düsseldorf, sondern in weit größerem Umfang die in Bonn."
    Christiane Bainski (GRÜNE) bezeichnete den CDU-Antrag als "Effekthascherei", die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger weiter erschüttere, "und zwar — das finde ich besonders schlimm daran — zum Preis der Infragestellung von Rechtsstaatlichkeit." Der Justizminister habe in der Sache gehandelt und Abhilfemaßnahmen getroffen. Überhaupt sei die Landesregierung längst auch im Sinne von Beschleunigung von Verfahren und Entlastung der Justiz tätig. Daß Straftäter nach sechs Monaten Untersuchungshaft zu entlassen sind, wenn es bis dahin noch zu keiner Verurteilung gekommen ist, sei kein Symptom einer Justizkrise, sondern ein "Gebot der Rechtsstaatlichkeit".
    Justizminister Dr. Fritz Behrens (SPD) gab zu, er könne Unverständnis und Empörung über die Freilassung der Angeklagten gut verstehen, "allerdings sind die gerichtlichen Entscheidungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren getroffen worden". Bei einem Vergleich erfolgten in NRW keinesfalls mehr Haftentlassungen als in anderen Bundesländern, fuhr er fort, in diesem Jahr seien es erst sieben gewesen — "von sicherlich ganz vielen Tausenden". Entlassungen wegen zu langer Untersuchungshaft seien also im Lande die ganz seltene Ausnahme. Er habe die Prüfung von Abhilfemaßnahmen in Auftrag gegeben, sagte der Justizminister; als Sofortmaßnahme habe er verfügt, daß "die Abschriften sämtlicher Entscheidungen in Haftprüfungsverfahren der Oberlandesgerichte den jeweiligen Gerichtspräsidenten unmittelbar vorgelegt werden." Außerdem werde auf Länderebene zu überlegen sein, ob die Frist von sechs auf neun Monate heraufgesetzt werden kann — bei eng umrissenen Voraussetzungen. Der Minister kündigte an, die Justiz werde in den nächsten Jahren, nicht zuletzt mit Hilfe der Datenverarbeitung, "runderneuert".
    Wilhelm Droste (CDU) stellte richtig: Der CDU gehe es um Sachstandsanalyse. Die Koalition antworte darauf mit Schuldzuweisungen in Richtung Bonn. Seine Fraktion könne der Änderung ihres Antrags nicht zustimmen.
    Robert Krumbein (SPD) erläuterte die Änderungen, die die Koalition vorschlage. Als Beispiele für die wachsende Belastung durch Bundesrecht nannte er das neue Betreuungs- und die Verbraucherinsolvenzenrechtsreform.
    Christiane Bainski (GRÜNE) hoffte auf ein Umdenken bei der CDU in Richtung differenzierterer Betrachtungsweise. Wenn die GRÜNEN die Bürgerrechtsverträglichkeit bei juristischen Neuerungen einforderten, dann heiße das nicht, "daß die Landesregierung dadurch handlungsunfähig geworden

    Systematik: 3330 Justizvollzug; 1300 Innere Sicherheit

    ID: LI971934

  • Streit um Umsetzung der FFH-Richtlinie.
    Plenarbericht
    S. 14 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Unterschiede zwischen den Koalitionspartnern will die CDU entdeckt haben: Während die SPD die Meldung von Flächen nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU ohne nationale Rechtsgrundlage ablehne, denke die grüne Umweltministerin nicht daran, sich an den entsprechenden SPD- Fraktionsbeschluß zu halten. Darum forderte die CDU in ihrem Antrag: " Verwirrspiel in NRW um FFH-Richtlinie endlich beenden" (Drs. 12/2541). Die plenare Erörterung des Antrags endete mit der Überweisung an den Landwirtschaftsausschuß.
    Eckhard Uhlenberg (CDU) erläuterte, ein Moratorium bei der Ausweisung neuer Gebiete entspreche dem dringenden Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, der Landwirtschaft und der Wirtschaft. Die Ministerin aber setze die Richtlinie in undurchsichtiger Art um, ohne mit den Menschen vor Ort zu sprechen und ohne zu sagen, was auf Kommunen, die Regionen und die Landwirtschaft zukomme. Und die SPD- Fraktion denke nicht daran, ihren Beschluß im Landtag umzusetzen.
    Heinrich Borcherding (SPD) sah eine Menge Unklarheiten, über die Auswirkungen und in der Rechtslage, da die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch nicht abgeschlossen sei. Deswegen sei ein sinnvoller Konsens mit den Betroffenen sehr schwierig, mit denen ja in Sachen Naturschutzgebiete im Lande immer die Kooperation gesucht werde. Auch die EU gehe vom Konsens aus; die Verantwortung für die fehlende Umsetzung in nationales Recht liege in Bonn.
    Silke Mackenthun (GRÜNE) rief die CDU auf, dem Vorbild der Umweltministerin zu folgen und sich vor Ort ebenfalls für eine ruhige und sachliche Debatte einzusetzen, aber das Gegenteil sei der Fall: "Sie hetzen vor Ort auf, was das Zeug hält, verbreiten Unwahrheiten ohne Ende und verfolgen strikt Ihr Ziel, Naturschutz und Landwirtschaft zu entzweien". Ihre Fraktion, die GRÜNEN, sage ja zu einem gemeinsamen europäischen Naturschutzrecht, das sei für alle Betroffenen nicht leicht, aber kein Kriterium diesen Weg nicht zu gehen.
    Umweltministerin Bärbel Höhn (GRÜNE) warf Bonn vor, es habe die Länder erpressen wollen, damit die der Bonner Variante des Bundesnaturschutzgesetzes zustimmten. Sie erinnerte daran, daß die Richtlinie 1992 erlassen worden ist, sie hätte 1994 in nationales Recht umgesetzt werden, die Gebiete hätten bis 1995 gemeldet werden müssen. Die Folge: Die EU habe inzwischen zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Bei der Meldung eines FFH- Gebiets gehe es nicht um die Verhinderung von Straßen oder eines Flugplatzes, sondern "einfach nur um die Darstellung eines Gebietes im Sinne des Naturschutzes".
    Wilhelm Krömer (CDU) verlangte Vertrauen: "Wir brauchen ein verantwortungsvolles Miteinander, nicht eine Morgenthau-Politik des ländlichen Raumes, sondern einen Marschall-Plan, der uns erfolgreich in die Zukunft führt."
    Siegfried Martsch (GRÜNE) machte der CDU den Vorwurf, sie mache die Bauern zu "Geiseln ihrer schmutzigen Politik". Es sei schließlich ein CDU-Bundesminister gewesen, der die Richtlinie völkerrechtlich auf den Weg gebracht habe. Dazu sollte sich die CDU bekennen, anstatt die Menschen zu verunsichern.

    Systematik: 1600 Europäische Gemeinschaften/Europäische Union; 6110 Natur

    ID: LI971935

  • 360 000 Haushalte in NRW sind überschuldet.
    Beratungshilfe nach Reform der Insolvenzordnung.
    Plenarbericht
    S. 15 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der CDU-Antrag "Verbraucherinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) muß schnellstens umgesetzt werden" (Drs. 12/2560) wurde nach der Aussprache im Plenum am 20. November in die Ausschußberatung überwiesen.
    Bernhard Tenhumberg (CDU) erklärte, Verschuldung sei zu einer normalen Begebenheit geworden. Immer mehr Menschen seien überschuldet und gerieten häufig in massive Lebenskrisen. Schuldnerberatung sei ein Angebot der Sozialarbeit, um die finanzielle Lage in einem längerfristigen Prozeß zu stabilisieren. Für die ganzheitliche Querschnittsarbeit müsse Beratung flächendeckend gesichert werden. Bereits ohne das neue Insolvenzrecht gebe es Wartezeiten von über drei Monaten. Die Mitfinanzierung durch die Sparkassen sei gescheitert. Als Teil der neuen Insolvenzordnung trete ab 1999 auch das neue Verbraucherinsolvenzverfahren in Kraft. Zahlungsunfähigen könnten Restschulden erlassen werden. In NRW seien 360000 Haushalte überschuldet. Erheblicher Beratungsmehrbedarf werde entstehen. Die Schuldnerberatungsstellen müßten personell aufgestockt und dafür Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch seien unverzüglich ein Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung und Anerkennungsrichtlinien erforderlich. Der Justizminister habe bereits die 19 Insolvenzgerichte mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet und 200 zusätzliche Rechtspfleger bestellt.
    Horst Vöge (SPD) bemerkte, viele Menschen überschätzten ihre Möglichkeiten, was die Summe von 440 Milliarden Mark an Konsumkrediten für Wohnungseinrichtungen und Autos erweise. Anders als im CDU- Antrag behauptet, solle das neue Insolvenzrecht nach Vorstellungen einiger Länder erst im Jahr 2000 in Kraft treten. Eine gesetzliche Mindestquote von zehn Prozent der Verbindlichkeit halte er für problematisch, weil dadurch Sozialhilfeempfänger von den gerichtlichen Entschuldungsverfahren ausgeschlossen würden. NRW beantrage im Bundesrat fünf Prozent. Im übrigen stehe die SPD-Landtagsfraktion äußerst positiv zu dem gesamten Paket. NRW habe über ein Ausführungsgesetz, Richtlinien und Landesförderung zu entscheiden. Auch müsse zwischen Verbraucherinsolvenz selbstverantwortlicher Bürger und Schuldnerberatung mit psychosozialer Krisenbewältigung unterschieden werden. Bisher werde Schuldnerberatung durch die Kommunen, nicht vom Land finanziert. Künftig gebe es einen Systemwechsel. Auch über einen Sparkassenfonds werde noch beraten. Existenzängste machten sich in den Beratungsstellen breit. Manches deute auf noch höhere Verschuldung als angenommen hin. Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung NRW rechne mit einem Bedarf an Landesmitteln von 54,4 Millionen Mark.
    Daniel Kreutz (GRÜNE) versicherte, auch ohne den CDU-Antrag werde rechtzeitig alles Notwendige zur Umsetzung des Insolvenzrechts veranlaßt. Wer für die bundesweit 1,7 Millionen überschuldeter Haushalte verantwortlich sei, wer die Falltüren in die Armut weit aufgerissen habe, wer Arbeit und Einkommen entkoppele, wer die Weichen auf "Heuern und Feuern" und dadurch überschuldete Langzeiterwerbslose stelle, wer Dispo-Kredite für Jugendliche zulasse, wer auf Kreditwirtschaft und Versandhandel als Verursacher verzichte, der wolle sich jetzt von einem Problemgebirge entlasten und in einer sozialen Großtat auf Kosten der Länder sonnen. Die Bonner Koalition sei Spitze darin, andere die von ihr eingebrockten Suppen auslöffeln zu lassen. Nur ein Minimum der Kosten des neuen Insolvenzrechts verspreche der Bund im Justizbereich. Trotzdem seien die GRÜNEN für fristgerechte Umsetzung und gegen eine Verschiebung. Qualifizierte unentgeltliche Schuldnerberatung werde das wichtigste Instrument sein. Jede außergerichtliche Einigung entlaste die Justiz um 4000 Mark, und 1600 Mark koste jeder Fall der Beratung. Sparen bei Schuldnerberatung könne sich das Land nicht leisten.
    Sozialminister Dr. Axel Horstmann (SPD) nannte die Reform des Insolvenzrechts einen sozialpolitischen Meilenstein, denn sie trage zu lohnenswerten Perspektiven aus der Schuldenfalle zahlloser Privatpersonen bei. Daß es ein Anrecht auf Unterstützung der Gesellschaft bis hin zum Schuldenerlaß bei längerem Wohlverhalten gebe, habe eines langen Überzeugungsprozesses bedurft. Es sei nicht immer akzeptiert worden, daß nicht nur individuelles Fehlverhalten, sondern auch Arbeitslosigkeit, Mietsteigerungen, Trennungen, Scheidungen und Fehlleitung von Verbrauchern ursächlich für Überschuldungen seien. Meist sei es die Kombination aus mehreren. Angesichts der Kräfteverhältnisse müsse die Position des Schuldners gestärkt werden. Sanfter Druck hin zu mehr Verantwortung bei Kreditvergaben sei auch wichtig. Die vom Bund versprochene Entlastung der Justiz sei bisher nicht eingelöst. Das NRW- Sozialministerium habe dennoch die Weichen gestellt und die erforderliche Beratungsarchitektur erarbeitet. Das Land mache seine Hausaufgaben bis zum 18. Dezember, so daß die neue Insolvenzordnung ab 1999 in Kraft treten könne.

    Bildunterschrift:
    Übereinstimmend sahen alle Redner Handlungsbedarf bei der Schuldnerberatung nach dem neuen Insolvenzrecht, v. l. Bernhard Tenhumberg (CDU), Horst Vöge (SPD), Daniel Kreutz (GRÜNE), Sozialminister Dr. Axel Horstmann (SPD).

    Systematik: 2070 Verbraucher

    ID: LI971936

  • SPD für gemeinsamen Weg aus der Krise.
    CDU: Haushaltssperre wegen "Finanzkatastrophe".
    Plenarbericht
    S. 15, 16 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Den CDU-Antrag "Finanzkatastrophe in NRW — sofortige Haushaltssperre für 1997 und sofortige Ergänzungsvortage für den Haushaltsentwurf 1998 erforderlich" (Drs. 12/2559) lehnte die Landtagsmehrheit aus SPD und GRÜNEN, auch im Hinblick auf die bereits kabinettsreife Ergänzungsvorlage des Finanzministers, am 19. November ab. Minister Kniola sah eine noch nie dagewesene Krise, lehnte eine Haushaltssperre aber ab. SPD-Sprecher Trinius hielt gemeinsames Handeln von SPD, CDU und GRÜNEN für notwendig.
    Volkmar Klein (CDU) begründete den Antrag mit deutlich reduzierten Steuereinnahmeerwartungen, die bei der aktuellen Schätzung unter Mitarbeit von NRW-Experten ermittelt worden seien. Auch im Mai habe Schleußer eine Haushaltssperre sechseinhalb Wochen vor dem Nachtragshaushalt J997 erlassen. Im "Dezemberfieber" gäben die Bundesländer 40 Prozent mehr aus als in den ersten drei Vierteljahren. Deshalb sei die Haushaltssperre jetzt noch notwendiger als im Mai. Die Regierungsfraktionen wollten aber lieber ein Dezember- als ein Koalitionsfieber. Die CDU sei bereit, die Haushaltsprobleme gemeinsam anzugehen.
    Erwin Siekmann (SPD) stellte fest, alle drei staatlichen Ebenen erwarteten die Steuerschätzungen seit Jahren auch mit großer Sorge. Die Substanz staatlichen Handelns dürfe aber nicht durch überzogene Sparorgien unter die Räder kommen. Steuerprivilegien müßten abgebaut und Steuerschlupflöcher geschlossen werden, was Mehreinnahmen von 30 bis 40 Milliarden Mark bedeute. Eine rechtlich zulässige Vermögensteuer solle wiedereingeführt werden. Anders als der Bund reagiere die Landesregierung sofort und solide. Landesbeteiligungen von 500 Millionen würden verkauft, und eine globale Minderausgabe von einer Milliarde Mark werde erwirtschaftet. Die Kommunen bekämen 600 Millionen Mark weniger. Eine Haushaltssperre greife jetzt nicht mehr.
    Dr. Stefan Bajohr (GRÜNE) hielt den CDU- Antrag für scheinheilig, denn die Finanzkatastrophe sei von einer verantwortungslosen Bundesregierung herbeigeführt worden. Bei zwei Billionen Staatsverschuldung seien fünf Billionen privates Vermögen angehäuft worden. Allein die abenteuerliche Senkung des Soli-Zuschlags mindere die Einnahmen um fünf Milliarden Mark. Die Bonner Koalition habe die Scheunentore für Abschreibungskünstler geöffnet, so daß beim Staat nichts mehr reinkomme. Steuerfrust verstärke die Steuerunehrlichkeit. Beschäftigte aus Hochlohnbranchen würden in Niedriglohnsektoren weggedrückt.
    Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) bestätigte eine noch nie dagewesene Krise der Staatsfinanzen. Trotz 2,5 Prozent Wirtschaftswachstum gebe es 0,6 Prozent weniger Steuereinnahmen. Die Einkommensteuer sei zu einer Bagatellsteuer geworden. NRW müsse mit Ausfällen von zwei Milliarden und 300 Millionen Mark Mehrbelastung im Finanzausgleich rechnen. Die Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 1998 werde dem Landtag in der kommenden Woche zugeleitet. Eine Haushaltssperre mache keinen Sinn. Die Bonner Union sei mit einer Steuerpolitik der Vernunft an der FDP gescheitert. Die SPD wäre auch zu höherer Mehrwert- und Mineralölsteuer bereit.
    Volkmar Klein (CDU) wunderte sich über die Äußerungen und das negative Ergebnis von Lohnsteuerrückzahlungen aus Sparmodellen für ostdeutsche Investitionen für falsch ausgeschlachtet. In NRW seien in den sieben Wochen bis Jahresende nennenswerte Beträge einzusparen. Erlöse aus Verkäufen dürften nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Und eine globale Minderausgabe ohne Transparenz und ohne Landtag dürfe es nicht geben.
    Reinhold Trinius (SPD) sagte, erstmals brächen die Landessteuern zusammen, gingen Erbschaftsteuereinnahmen zurück und breche die Grunderwerbsteuer weg, wirke sich die Abschaffung der Vermögensteuer aus. Damit sei die Geschäftsgrundlage kaputt. Es gehe um Systemfehler und um die Grenze des Wirtschaftssteuerns durch Steuerpolitik. Die drei Landtagsparteien sollten sich so schnell wie möglich zusammenraufen und die FDP zurückpfeifen, um das Gemeinwohl wiederherzustellen.

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt

    ID: LI971938

  • Fernstraßenbau mittleres Ruhrgebiet.
    Plenarbericht
    S. 16 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    In namentlicher Abstimmung lehnte die SPD-/GRÜNE-Mehrheit des Landtags am 19. November den CDU-Antrag "Fernstraßenbau im mittleren Ruhrgebiet" (Drs. 12/2386) gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses (Drs. 12/2573) ab.
    Oliver Wittke (CDU) erinnerte an den Bonner "Verkehrsgipfel" vom 3. September mit bahnbrechenden und absolut neuen Vereinbarungen für das jahrelange Problem. Ein Ende der Belastungen für Bürger und Wirtschaft des Ruhrgebiets sei absehbar gewesen durch den überfälligen Ausbau der A 40. Die CDU wolle schnellstmögliche Verwirklichung der Bochumer Lösung, Anbindung des Opel-Werkes an die A 43, sechsstreifigen Ausbau der A 40 Stahlhausen bis Gelsenkirchen und den Lückenschluß A 52 zwischen Essen-Ost und -Nord, der jetzt in den vordringlichen Bedarf gebracht werde. Bonn realisiere nur eine Paketlösung mit allen Beteiligten. Sonst werde der Verkehrsinfarkt zum Dauerzustand. Es gehe jetzt um ein eindeutiges Signal des NRW-Landtags an den Bund, daß Minister Clement nicht im Alleingang zugesagt habe und nun Taten folgen lasse.
    Heinz Wirtz (SPD) verwies auf seine Plenarrede vom 5. März dazu und nannte die Gesprächsergebnisse von Clement erfreulich. Mit geringerem Aufwand seien erhebliche Verbesserungen der Mobilität zu erreichen und Ressourcen zu schonen. Straßenbeförderte Güter stünden ihrer Verwertung schneller zur Verfügung. Die SPD stehe hinter diesen Vereinbarungen. Vermessung, Planung bis zur Baureife würden bereits umgesetzt. Die Menschen in der Region wollten die Schuppe in die Hand nehmen, arbeiten und erwarteten das nötige Geld aus Bonn. Der Begrüßungsantrag der CDU bewege nichts und werde deshalb abgelehnt.
    Johannes Remmel (GRÜNE) hielt ebenfalls von Begrüßungsritualen nichts und von handfester tatsächlicher Politik sehr viel. Die Fortschreibung des Bedarfsplans, und damit aller NRW-Maßnahmen, stehe ab dem Jahr 2000 an. Die GRÜNEN lehnten Teile des Bonner Pakets ab, bei denen es noch Prüfungsbedarf gebe. Nur durch eine integrierte regionale Verkehrsverteilung könne Mobilität im Ruhrgebiet gesichert werden. Die CDU wolle einfach bei Stau eine neue Straße. Die Bonner Gutachter stuften die A 40 selbst nach dem Ausbau als überlastet ein. Fernstraßenbau im Ruhrgebiet ziehe eine Verdoppelung der Verkehrsbelastung nach sich. Viele Verkehrsprobleme seien hausgemacht. Im Ruhrgebiet wachse der Kurzstrecken- und Freizeitverkehr mehr als der Transitverkehr. Verhaltensänderungen, Ausbau des Umweltverbunds, neue Leistungen, ein intelligentes Verkehrsmanagement seien nach Ansicht des Kommunalverbands Ruhrgebiet der Schlüssel zur Verkehrswende.
    Verkehrsminister Wolfgang Clement (SPD) bestätigte die Verständigung über die Heraufstufung der A 40 mit dem Bundesverkehrsminister, Zurückstufung der DüBoDo und die Notwendigkeit von Schienenverkehrsoptimierung. Grußadressen und Aufforderungen an die Landesregierung seien überflüssig.
    Oliver Wittke (CDU) forderte die GRÜNEN auf, wie die SPD ihr Einverständnis mit den Inhalten des Antrags zu erklären. Der große Streit zwischen SPD und GRÜNEN werde verschwiegen. Es sei traurig, wie sich die ehemals mächtige einflußreiche SPD-Fraktion am grünen Nasenring durch die Arena führen lasse. Die CDU wolle die Projekte schnell und ohne grünes Störfeuer über die Bühne bringen.
    Minister Wolfgang Clement (SPD) wiederholte, über die Projekte entscheide der Bundesgesetzgeber. Sie würden wie geplant durchgeführt. Heinz Hunger (SPD) versicherte, die SPD unterstütze voll die Verkehrspolitik dieser Landesregierung und stimme dem von Clement ausgehandelten Paket ausdrücklich zu.

    Systematik: 2810 Verkehrswegebau

    ID: LI971939

  • Weiter Zwangsbelegung von Sozialwohnungen.
    CDU-Antrag abgelehnt.
    Plenarbericht
    S. 16 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Den CDU-Antrag "Zwangsbelegungsverordnung für Sozialwohnungen muß aufgegeben werden" (Drs. 12/2554) überwies der Landtag nach der Aussprache im Plenum am 20. November in die Ausschußberatung.
    Siegfried Zellnig (CDU) begründete den Antrag mit der Absicht, die Überlassungsverordnung vom 1. Juli 1997 ersatzlos zu streichen. Die Zwangsbelegung sei überflüssig, mit erhöhtem Verwaltungsaufwand verbunden, schrecke Investoren ab und sei sozialpolitisch unsinnig. Selbst die gemeinnützige Wohnungswirtschaft halte die Verordnung für eine Duftmarke des rot-grünen Bauministers Vesper. Nach ausführlicher Darstellung der frei vereinbarten Belegungspolitik von 1994 bis 1996 erklärte Zellnig, der neue GRÜNE Wohnungsbauminister habe 1997 plötzlich die unsinnige, überflüssige Verordnung durchgesetzt.
    Gerd-Peter Wolf (SPD) widersprach, die NRW-Verordnung sei nicht das zentrale Investitionshindernis, sondern die Sättigung der Märkte und eine negative Einkommensentwicklung. Die Verordnung sei jetzt sechs Wochen in Kraft. Die Praxis solle weiter geprüft werden. Es gebe keinen einheitlichen Wohnungsmarkt, sondern sehr viele Unterschiede. Die vielen privaten Investoren sollten eingebunden werden. Die Verordnung werde in 36 von 396 Städten angewandt. Das zeige den großen Gestaltungsspielraum. Fördergeld für den Bau von 27000 Wohnungen stehe bereit. Die Wirkung des vom Bauministerium vorgelegten vernünftigen Vorschlags solle ein halbes Jahr abgewartet werden.
    Hedwig Tarner (GRÜNE) vermutete, der CDU-Antrag sei nicht so ernst gemeint und nur die Suche nach einem Thema schwieriger rot-grüner Zusammenarbeit. Seit Anfang der 90er Jahre seien immer mehr Menschen ohne angemessenen Wohnraum. Nur mit Neubau komme die Wohnungspolitik nicht gegen den Bedarf an. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und Teile der SPD hätten mit viel Anstrengung die Verordnung verhindern wollen. Freiwillige Belegungen seien vereinbart worden. Aber Privateigentümer seien nicht mit erfaßt worden. Das Land stelle Investoren Geld zur Verfügung und wolle dafür auch Leistung bekommen. Nach der neuen Verordnung würden drei Mietparteien vorgeschlagen. Eine davon sei zu nehmen, bei schwerwiegenden Gründen alle drei sogar abzulehnen. Die 36 Kommunen seien sorgfältig ausgesucht worden.
    Wohnungsminister Dr. Michael Vesper (GRÜNE) hielt der CDU Wohnungspolitik von vorgestern vor und verteidigte die Verordnung mit hoher Nachfrage nach Sozialwohnungen. Die betroffenen Gemeinden seien bei der Versorgung gestärkt worden. Trotz langer Vorlaufzeit seien nur drei freiwillige Belegungsvereinbarungen abgeschlossen worden. Auch mit der Verordnung seien noch Kooperationsverträge möglich. Eine Aussetzung der Verordnung komme nicht in Betracht.

    Systematik: 2830 Wohnungswesen

    ID: LI971940

  • Umsetzung von Berufskolleggesetz steigert Wert der dualen Ausbildung.
    Plenarbericht;

    S. 17 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Landtag hat die Novelle zum Schulverwaltungsgesetz, wonach mit dem Berufskolleg die Forderung nach Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung unter Betonung des eigenständigen Wertes der beruflichen Bildung verwirklicht werden soll, im Entwurf der Landesregierung mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU in zweiter Lesung verabschiedet (Drs. 12/2549).
    Manfred Degen (SPD) erklärte, das Berufskolleggesetz sei ein bewußt schlankes Gesetz. Die differenzierte Ausgestaltung werde in den Rechtsverordnungen geschehen. Die wichtigsten Eckpunkte lägen bereits vor. Für die Umsetzung des Gesetzes in den Schulen habe man einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
    Marie-Theres Ley (CDU) meinte, eine wichtige Forderung der Betriebe und auch vieler Schulen beziehe sich auf die Differenzierung. Es sei schon erstaunlich, wie unterschiedlich man das Wort "Differenzierung" verstehen könne. Überall werde bemängelt, daß in den berufsbildenden Schulen Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten in einer Klasse säßen und eine Differenzierung nach Vorbildung dringend erforderlich sei. Das aber lehne die Regierung ab. Auch reine Abiturientenklassen würden aus ideologischen Gründen abgelehnt. Das Berufskolleggesetz solle das duale System stärken. Wie das durch diesen Gesetzentwurf möglich sein solle, sei ihr schleierhaft.
    Brigitte Schumann (GRÜNE) sagte, die GRÜNEN hätten mit dem Prozeß der Zusammenführung zweier Systeme im Berufskolleg immer die berufsbildungspolitische Absicht verfolgt, die berufliche Bildung zu reformieren. Das sei mehr als bloße Modernisierung in Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen. Das meine eine qualitative Verbesserung der Ausbildung im Sinne eines umfassenden Bildungsbegriffs. Das Berufskolleg stelle einen Paradigmenwechsel dar. Man nehme Kurs auf die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung in der Sekundarstufe II.
    Schulmimsterin Gabriele Behler (SPD) unterstrich, viele Eltern hätten bisher das Gymnasium als Königsweg gesehen, um ihren Kindern eine sichere berufliche Lebensperspektive zu eröffnen. Mit dem Berufskolleggesetz stelle man diesem Königsweg eine attraktive Alternative zur Seite. Während das Gymnasium die Studienberechtigung verleihe und den Eintritt in eine duale Ausbildung ermögliche, könne der Jugendliche im Berufskolleg in kürzerer Zeit in einem einheitlichen Bildungsgang einen Beruf erlernen und weitere allgemeinbildende Abschlüsse bis hin zur Studienberechtigung erwerben. Die Attraktivitätssteigerung müsse von einer ständigen Anpassung der Lerninhalte in den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen an den technologischen Wandel und durch die Schaffung neuer zukunftsorientierter Ausbildungsberufe begleitet werden, die einerseits die Veränderungen in der Wirtschaft aufnähmen und andererseits am Berufsprinzip festhielten.
    Hubert Schulte (CDU) kritisierte, die Bedeutung der schulischen Ausbildung werde gegenüber der Ausbildung im Betrieb weiter an Bedeutung gewinnen. Das duale System werde dadurch geschwächt. Die 480 Jahresstunden würden festgeschrieben. Eine Abweichung in der Form, daß besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler wie beispielsweise Abiturientinnen und Abiturienten weniger als 480 Jahresstunden Unterricht hätten, sei jetzt nicht möglich. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn das sture Festhalten an den 480 Jahresstunden für alle aufgegeben worden wäre. Es gebe nun einmal verschiedene Berufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Ausbildung.
    Carina Gödecke (SPD) empfand es als unverschämt, wenn man der SPD unterstelle, sie würde der dualen Ausbildung das Wasser abgraben wollen. Das sei nicht der Fall. Sie berichtete, das Berufskolleg umfasse die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschulen. Ziel des Berufskollegs, im Unterschied zur gymnasialen Oberstufe, sei es, berufliche und allgemeine Bildung miteinander zu verbinden und die Gleichwertigkeit der beruflichen und der allgemeinen Bildung zu verwirklichen. In einfach und doppelt qualifizierenden Bildungsgängen könnten zukünftig sowohl berufliche Qualifizierungen als auch allgemeinbildende Abschlüsse der Sekundarstufe II erworben werden. Die Abschlüsse der Sekundarstufe i könnten nachgeholt werden.

    Bildunterschriften:
    Streiflicht: v. r. Fraktionsvorsitzender Dr. Helmut Linssen sowie die Abgeordneten Franz-Josef Britz und Michael Breuer (alle CDU) in einer plenaren Pause.
    Meinungsaustausch: v. l. Ministerpräsident Johannes Rau und Fraktionsvorsitzender Klaus Matthiesen (beide SPD) im Plenum.

    Systematik: 4230 Berufsbildende Schulen

    ID: LI971941

  • Aber strafbares Verhalten nicht allein der Grund für Mindereinnahme.
    Opposition fordert Stärkung der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.
    Plenarbericht
    S. 18 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Die CDU-Opposition hat die Landesregierung mit einem Antrag noch einmal aufgefordert, sich intensiver und konsequenter um die Fälle von Steuerhinterziehung bei den Banken zu kümmern. Justizminister Dr. Fritz Bohrens (SPD) wies allerdings darauf hin, daß die auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Mindereinnahme nicht ausschließlich auf strafbares Ausweichverhalten von Steuerpflichtigen zurückzuführen, sondern bei der Aufkommensschätzung von einem überhöhten Wert des relevanten Kapitalvermögens und einem noch höheren Zinsniveau ausgegangen worden sei. Der Antrag der CDU (Drs. 12/2558) wurde an den Haushalts- und Finanzausschuß überwiesen.
    Peter Bensmann (CDU) führte aus, mit der Einführung der Quellensteuer zum 1. Januar 1993 sei die Steuerschätzungskommission davon ausgegangen, daß aufgrund des bekannten und vorhandenen Vermögens in der Bundesrepublik bei einem Zinsabschlagssteuersatz von 30 Prozent mit großzügigen Freibeträgen jährlich etwa 25 bis 35 Milliarden DM zu zahlen seien. Tatsächlich sei jedoch weniger als die Hälfte in die Staatskasse gekommen. Der Verdacht, daß ein Großteil des Sparvermögens ins Ausland transferiert worden sei — insbesondere auf die Luxemburg-Töchter der deutschen Kreditinstitute, wo es eben keine Quellensteuer und keine Zinsbesteuerung gebe —, sei erhärtet worden, als die erste Durchsuchungsaktion bei der Dresdner Bank 1994 erfolgt sei. Als gravierenden Beweis für organisierte Steuerflucht nach Luxemburg bezeichnete Bensmann die größte Durchsuchungsaktion der Nachkriegsgeschichte bei der Westdeutschen Landesbank.
    Robert Krumbein (SPD) erwähnte, im Antrag der CDU-Fraktion seien verschiedene Zahlen aufgeworfen worden: 10000 Ermittlungen Dresdner Bank, 20000 Ermittlungen WestLB. Zahlen, die die CDU auf Zuruf von verschiedenen Akteuren in diesem Geschäft aufgeschnappt habe, ohne daß sich ihre tatsächliche Relevanz gegenwärtig abschließend beurteilen ließe. Ob sich aus der Zahl dieser möglichen Verdachtsfälle, die letztlich eine Kontobewegung als Ursprung hätten, zum Schluß immer ein Justizfall ergebe, das werde heute niemand sicher voraussagen können, genauso wie niemand aus den bislang abgearbeiteten Fällen auf steuerliche Mehrergebnisse der noch offenen Fälle schließen sollte. Der Abgeordnete wies im übrigen darauf hin, daß die Verstärkung der Steuerfahndung durch Landesregierung und Landtag in den vergangenen Jahren bereits schrittweise erfolgt sei.
    Dr. Stefan Bajohr (GRÜNE) meinte, der Bundesregierung seien die Steuereinnahmen weggebrochen. Das Dogma der neoliberalen Angebotspolitik ende in einem völligen Desaster. Es sei ja auch so, daß das Kapital nicht "einfach so" abwandere, sondern es wandere deshalb ab, weil es in dieser Bundesrepublik bei den Rahmenbedingungen, "die Sie geschaffen haben", keine Anlagemöglichkeiten finde, weil man keine Rahmenbedingungen geschaffen habe, in denen das Kapital hier vernünftig Rendite erarbeiten könne. Der legale wie der illegale Exodus des Kapitals sei der Ausdruck des Mißtrauens in 15 Jahren CDU- und F.D.P.-Wirtschaftspolitik. Es sei unattraktiv, hier unter der Regierung Kohl Geld anzulegen.
    Justizminister Dr. Fritz Behrens (SPD) merkte an, im übrigen seien die Steuerausfälle durch sogenannte legale Steuervermeidungen oder die Nutzung von sogenannten Schlupflöchern sehr viel höher. "Schlupfloch" sei ein Wort, das modern geworden sei. Der Abgeordnete Trinius habe sich des Begriffs "Systemfehler" bedient, den er auch für richtiger halte. Das betreffe vor allem die Einkommen- und Körperschaftssteuer. Die von der CDU genannte Zahl von 10000 Verfahren bei einer Bank bezeichnete der Minister als "zumindest mißverständlich". Denn hier würden Äpfel und Birnen miteinander verglichen. In der im Antrag genannten Bank möge eine derartig große Zahl von Transaktionen oder Überweisungsvorgängen überprüft worden sein. Diese Zahl sei aber nicht identisch mit der Zahl von etwaigen Verfahren.
    Rainer Lux (CDU) erinnerte daran, der Justizminister habe in der letzten Plenarsitzung stolz davon gesprochen, daß 85 Prozent der Ermittlungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen seien. "Ich denke, wenn Sie diese Erfolgsbilanz nicht zu sehr in den Keller drücken wollen, dann müssen Sie uns auch unterstützen bei dem Anliegen, daß diese Ermittlungsverfahren möglichst zeitnahe durchgeführt und dann auch zur Sanktion geführt werden."

    Systematik: 1300 Innere Sicherheit; 8100 Abgaben; 8400 Finanzmarkt

    ID: LI971944

  • Kommunen sollen sich im Bereich der Telekommunikation betätigen können.
    Plenarbericht
    S. 18, 19 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Landtag hat in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die CDU-Opposition den Gesetzentwurf der Koalition zur Stärkung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Kommunikationsleistungen angenommen (Drs. 12/2113).
    Jürgen Thulke (SPD) führte aus, bereits jetzt seien nach dem geltenden kommunalen Wirtschaftsrecht vielfache kommunale Aktivitäten in der Telekommunikation möglich, die nicht auf den Sektor des Eigenbedarfs begrenzt seien. Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Telekommunikationsmonopols der Deutschen Telekom am 31. Dezember und der restriktiven Rechtslage wolle man durch eine Änderung der Gemeindeordnung die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Telekommunikation für die Gemeinden weitgehend liberalisieren. Es gehe um den Ausbau eines modernen Infrastrukturangebotes durch die Gemeinden und um die Schaffung von Rechtssicherheit. Thulke wies darauf hin, man habe eine Aussage in das Gesetz übernommen, wonach das Betreiben eines Telekommunikationsnetzes nicht den Vertrieb oder die Installation von Telekommunikationsendanlagen umfasse.
    Franz-Josef Britz (CDU) sagte, worum es hier gehe: um die öffentliche Hand als Unternehmer. Er beschrieb die Position der CDU-Fraktion. Danach bejahe diese grundsätzlich das Recht der Kommune auf wirtschaftliche Betätigung, ziehe ihr jedoch enge Grenzen dort, wo die Kommune in Konkurrenz, insbesondere zur mittelständischen Wirtschaft trete. Britz führte ferner verfassungsrechtliche Bedenken an. Er machte deutlich, es sei unstrittig, daß die Kommunen im Bereich der Telekommunikationsleistungen keinen Infrastrukturauftrag hätten. Diesen weise das Grundgesetz eindeutig dem Bund zu.
    Ewald Groth (GRÜNE) betonte, nach Aufhebung des Monopols der Telekom sei es natürlich richtig zu verhindern, daß an diese Stelle ein neues staatliches Monopol in neuem Gewand trete. Ziel sei es auch weiterhin, daß der Telekommunikationssektor für den Wettbewerb geöffnet werde. Dieses Ziel werde nicht dadurch konterkariert, daß auch öffentliche Unternehmen in den Wettbewerbsmarkt einstiegen. Genau das Gegenteil sei der Fall. Es sei doch ordnungspolitisch höchst wünschenswert, wenn dezentrale Strukturen, wie sie die kommunalen Unternehmen darstellten, in diesen Markt einstiegen, statt daß der gesamte Markt unter drei oder vier Großunternehmen oligopolartig aufgeteilt werde.
    Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) erklärte, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen berühre entscheidend das Verhältnis zwischen Gemeinde- und privater Wirtschaft. Deshalb halte er es für bemerkenswert, daß die Industrie- und Handelskammern in NRW ein kommunales Engagement auf dem Telekommunikationssektor begrüßten. Zur "Handwerksschutzklausel", dem Ausschluß des Vertriebes und der Installation von Endgeräten, sagte der Minister, diese solle verhindern, daß kommunale Telekommunikationsunternehmen dem örtlichen Handwerk massiv Konkurrenz machten.

    Bildunterschrift:
    Blick ins Plenum: im linken Bild v. l. die CDU-Abgeordneten Dietrich Thiede und Renate Brunswicker, im rechten Bild v. l. der SPD-Abgeordnete Fleinhold Trinius sowie der GRÜNE-Parlamentarier Ewald Groth.

    Systematik: 1230 Kommunale Angelegenheiten; 7740 Informations- und Kommunikationstechnologien

    ID: LI971945

  • 25jähriges Bestehen der Verkehrskadetten Düsseldorf.
    S. 18 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Bildunterschrift:
    Die Verkehrskadetten Düsseldorf haben ihr 25jähriges Bestehen begangen. Aus Anlaß dieses Jubiläums hat die Vorsitzende des Ausschusses Kinder, Jugend und Familie, Annegret Krauskopf (SPD, vorne Mitte), rund 85 Verkehrskadetten in den Landtag eingeladen und einen Blumenstrauß überreicht. An der Gratulation nahm auch der Landtagsabgeordnete und Düsseldorfer Bürgermeister Heinz Hardt (CDU, vorne links) teil. Gemeinsam mit dem Ehrenvorsitzenden der Verkehrswacht, Kurt Dreist, und dem Leiter der Verkehrskadetten, Horst Jakobskrüger, wurde eine Geburtstagstorte angeschnitten.

    ID: LI971946

  • Lokaler Rundfunk muß Draht zum Bürger gewinnen.
    Plenarbericht
    S. 19 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Mit dem 9. Rundfunkänderungsgesetz will die Landesregierung das nordrhein-westfälische Lokalfunkmodell sichern und seine Entwicklung stützen. Nach erster Lesung wurde der Entwurf an den Hauptausschuß überwiesen (Drs. 12/2531).

    Justizminister Dr. Fritz Behrens (SPD), der den Ministerpräsidenten vertrat, erklärte bei der Einbringung, der dauerhafte Erfolg des Lokalfunks lasse sich nicht durch den Gesetzgeber verordnen. Lokaler Rundfunk müsse den Draht zum Bürger in seinem Verbreitungsgebiet gewinnen. Der Zusammenhang zwischen lokalen Programmen und Bürgerfunk solle gestärkt werden. Wenn die lokale Veranstaltergemeinschaft aus wirtschaftlichen Gründen ihr lokales Programm einschränken müsse, könne der Bürgerfunk diese Lücke füllen. Bei einigen Lokalveranstaltern beruhten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf sehr hohen Sende- und Leitungskosten. Alle Fraktionen hätten dieses Problem gesehen. Der Gesetzentwurf schlage eine ausdrückliche Ermächtigung für die Landesanstalt für Rundfunk vor, eine Ausgleichsleistung von einem Rahmenprogrammveranstalter zu erheben. Ferner habe die Landesregierung im Gesetzentwurf eine Ermächtigung für die Landesanstalt für Rundfunk vorgeschlagen, nach der sie feste Termine für die Kabelbelegungsentscheidungen vorsehen könne.
    Marc Jan Eumann (SPD) meinte, bei dieser kleinen Novelle gehe es der SPD-Landtagsfraktion um viel. Man wolle den nordrheinwestfälischen Lokalfunk stärken und das Landesrundfunkgesetz an dieser Stelle weiterentwickeln. Die SPD-Fraktion wisse um die Chancen, die das Zwei-Säulen-Modell für die Menschen und für das Medienland NRW biete. Es gebe auch Handlungsbedarf. Dieser ergebe sich aus der sich verändernden Medienlandschaft, den veränderten publizistischen Wettbewerbssituationen und auch den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Und das gelte für den Lokalfunk in seinem achten Jahr ganz besonders. Über die pluralistisch zusammengesetzte Veranstaltergemeinschaft und den Bürgerfunk sei es gelungen, die Menschen in NRW in die publizistische Verantwortung ihres Lokalsenders einzubinden, und den örtlichen Zeitungsverlegern werde es ermöglicht, ihr Engagement im Verbreitungsgebiet zu ergänzen. "Wir wollen an diesem System festhalten", folgerte Eumann.
    Ruth Hieronymi (CDU), stellvertretende Fraktionsvorsitzende, betonte, die CDU-Fraktion begrüße das 9. Rundfunkänderungsgesetz in all den Punkten, in denen es von der CDU-Fraktion lange geforderte Veränderungen zugunsten des Lokalfunks in NRW endlich verwirkliche. Aber der Lokalfunk lebe nicht vom Konsens allein, sondern er brauche auch entsprechende materielle, technische und finanzielle Ausstattung. Und darin liege der Grund, warum heute immer noch über die Hälfte der Veranstalter nicht in schwarzen Zahlen sei, sondern nach wie vor rote Zahlen schreibe. Insbesondere gehöre dazu die Flexibilisierung der Sendezeiten, die für die einzelnen Verbreitungsgebiete sehr unterschiedlich sein müßten, um tatsächlich die lokalen Erfordernisse erfüllen zu können. Deshalb: maximal fünf Stunden täglich unter der Woche und maximal drei Stunden am Wochenende. Im übrigen vertrat Frau Hieronymi die Auffassung, daß der Lokalfunk in NRW nicht nur eine kleine Reform, sondern einen wirksamen Push gebraucht hätte.
    Gisela Nacken (GRÜNE), Fraktionssprecherin, äußerte sich kritisch, es sei bedenklich, daß die Mitglieder der Betriebsgesellschaften über ihre Beteiligung am Lokalradio ihre Gewinne im Zeitungsgeschäft nicht nur sicherten, sondern außerdem damit auch noch Steuern sparen könnten. Man wisse aber auch aus vielen Gesprächen mit der Landesanstalt für Rundfunk, mit dem WDR, mit Radio NRW mit Lokalradioveranstaltern und mit Bürgerfunkern und — funkerinnen, daß in dieser Branche viel und vorwiegend schlecht übereinander geredet werde. Wenn hier aber in Sachen Kooperationsbereitschaft so vieles im argen liege, könne es wohl kaum an den Schwächsten in diesem Kreis, also an den Bürgerfunkern mit weniger als zwei abendlichen Sendestunden liegen, daß das erträumte Geschäft mit dem lokalen Radio nicht brumme.

    Systematik: 7720 Rundfunk/Fernsehen

    ID: LI971947

  • Ein politischer Wegweiser.
    Sachliteratur "So arbeitet der Landtag Nordrhein-Westfalen" in Neuauflage.

    S. 20 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Nach rund vier Jahren ist eine aktualisierte Ausgabe des Handbuchs "So arbeitet der Landtag Nordrhein-Westfalen" erschienen. Der höchst informative Band im Taschenbuchformat aus der Neuen Darmstädter Verlagsanstalt gibt umfassend Auskunft über "Aufgaben, Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise des Parlaments". (Das Buch kann schriftlich — Anschrift im Impressum — oder über email @ landtag.nrw.de. bestellt werden). Die Verfasser Jürgen Ockermann und Andrea Glende hielten eine Überarbeitung für erforderlich, weil sich unter anderem 1995 ein neues Parlament mit veränderten politischen Mehrheitsverhältnissen gebildet hatte. Aber auch die geänderte Geschäftsordnung, Veränderungen des Grundgesetzes im Hinblick auf die Europäische Union, eine veränderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einem neuen System der Parteienfinanzierung haben nach Auffassung der beiden Verfasser eine Neuauflage erforderlich gemacht.
    Wer wirklich am Parlamentarismus und damit an der Handhabung der Demokratie und am Parlament des bevölkerungsreichsten Bundeslandes interessiert ist, dem sei dieser politische Wegweiser empfohlen. Der Band gliedert sich in sechs Teile. In Teil l werden die Aufgaben und Funktionen des Parlaments beschrieben, so die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, das Gewaltenteilungsprinzip, die Funktionen, die die Legislative auszuüben hat, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Parlamentsfunktionen sowie Kompetenzverlust und Funktionswandel. Auch der Bannmeile ist ein Absatz gewidmet.
    Der Teil II befaßt sich mit dem Wahlverfahren und der Konstituierung des Landtags, wobei auch die Kandidatenaufstellung erläutert wird. Teil III beschreibt die Organe des Landtags vom Plenum über den Präsidenten bis zu Enquetekommissionen. Teil IV umfaßt den Status der Abgeordneten und Fraktionen, und Teil V geht auf die Aufgaben und die Organisation der Landtagsverwaltung ein.
    Für den interessierten Leser wird es dann im Teil VI lebhart, denn dort kommt die Praxis zum Zuge, der parlamentarische Arbeitsalltag öffnet sich. Grundsätzliche Arbeitsweise, Wahl- und Gesetzgebungsfunktion werden erklärt. Aber auch Begriffe wie Budgetrecht, Kontrolle, Artikulation, Information, Repräsentation, Kommunikation und Öffentlichkeit erfahren in ihrem funktionellen Zusammenhang Aufhellung. Die europapolitischen Funktionen gewinnen ebenfalls an Gewicht. Leserinnen und Leser können sich sodann vom persönlichen Arbeitsalltag eines Abgeordneten überzeugen, erhalten Einblick in die finanzielle Ausstattung eines Mitglieds des Landtags, dürfen ein wenig über den Zaun schauen, wobei sie erfahren, wie bayrische Landtagsabgeordnete ihr Amt sehen und welche konkreten Arbeiten Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein statistisch leisten. Der Gang der Rechtsprechung ist am Beispiel des Gesetzes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, einschließlich der Plenardebatte zu diesem Thema vom November 1995, aufgezeichnet. Farbfotos, farbige Schaubilder und Statistiken geben dem Handbuch, das in der Tat stets brauchbar handlich ist, eine lebendige Note.
    Landtagspräsident Ulrich Schmidt vergleicht in seinem Vorwort den Gang der politischen Dinge im Düsseldorfer Parlament mit der transparenten Architektur des neuen Landtags. Parlamentarische Demokratie bedeutet nach seinen Worten in erster Linie Kontrollierbarkeit von Entscheidungsvorgängen, Transparenz, Offenheit und Bürgernähe. Diese Elemente finden sich, so der Präsident, in der Architektur des Gebäudes wieder. Das Foto des Einbandes, das die gläserne Front des Landtages im Eingangsbereich zeigt, setzt gleichsam ein bildhaftes Zeichen für die Öffnung des Parlaments hin zu allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes zwischen Weser und Rhein.
    e.h.

    Bildunterschrift:
    Frisch überarbeitet: Ein Wegweiser

    ID: LI971949

  • Werbung für Toleranz.
    S. 20 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Am Welt-AIDS-Tag, 1. Dezember, hatte die AIDS-Hilfe Düsseldorf e.V. einen Stand im Landtag aufgebaut, um auf die ungebrochen große Problematik aufmerksam zu machen, die mit dieser Krankheit verbunden ist. Für die Düsseldorfer Einrichtung, eine Mischung aus professioneller Arbeit, ehrenamtlichem Engagement und Selbsthilfe stand Monika Aigner Rede und Antwort. Im Auftrag des Landtagspräsidenten überreichte ihr Ministerialrat Dietmar Stark eine Spende. Die AIDS-Hilfe Düsseldorf war 1985 entstanden. Sie stellt ein Angebot für die 450 an AIDS erkrankten und die 6000 mit HIV infizierten Menschen in der Landeshauptstadt dar. Die AIDS-Hilfe Düsseldorf wirbt für Akzeptanz und Toleranz für die von HIV und AIDS betroffenen Menschen. Düsseldorf gehört zu den am stärksten betroffenen Städten in der Bundesrepublik Deutschland. 32 (Teilzeit-) Angestellte und 100 ehrenamtliche Helfer sind in den sieben verschiedenen Arbeitsbereichen der AIDS- Hilfe Düsseldorf und ihrem Spezialpflegedienst, einem ambulanten Dienst in Form einer GmbH, tätig. 45 persönliche Beratungen, 43 telefonische Beratungen und Informationsgespräche, sieben Hausbesuche und drei Gruppenveranstaltungen finden im Durchschnitt täglich statt. Gleichzeitig werden 35 Patienten im Haushalt oder pflegerisch bis zu 24 Stunden versorgt. Das Angebot der AIDS-Hilfe umfaßt unter anderem Selbsthilfe- und Gesprächsgruppen, psychologische Beratung und sozialarbeiterische Betreuung für Menschen mit HIV und AIDS, ihre Freunde und Angehörigen, Betreuung zu Hause, im Krankenhaus und im Justizvollzug, finanzielle Unterstützung in Fällen von Not, ambulante Versorgung und Pflege, Ernährungsberatung sowie Aufklärungs- und Fortbildungsveranstaltungen.

    Bildunterschrift:
    Das Bild zeigt Landtagspressesprecher Friedhelm Geraedts (l.) und Dietmar Stark, Leiter des Präsidialbüros (r.), der im Auftrag des Landtagspräsidenten eine Spende an Frau Aigner (M.) weitergab.

    ID: LI971951

  • Landtag berät an drei Tagen.
    S. 21 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Landtag befaßt sich an den beiden ersten der drei Plenartage mit dem Haushaltsgesetz sowie dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1998 in 2. Lesung. Am Mittwoch, 10. Dezember, werden die Einzelpläne des Wirtschaftsministeriums, des Arbeitsministeriums, des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Gleichstellungsministeriums, des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei, des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und des Landtages aufgerufen. Am Donnerstag folgen die Einzelpläne des Schulministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des Stadtentwicklungs- und Kulturministeriums, des Bauministeriums, das Gemeindefinanzierungsgesetz und Stellenpläne sowie die Einzelpläne des Landesrechnungshofs, des Finanzministers und der Allgemeinen Finanzverwaltung sowie abschließend das Haushaltsgesetz 1998. Der Plenartag am Freitag, 12. Dezember, beginnt mit einer Fragestunde. Es werden dann u.a. die Themen Pflege, Frauenhandel, kommunale Bauleitplanung, Abwasser, Feuerschutz und Hilfeleistungen sowie der Jahresbericht des Petitionsausschusses beraten.

    ID: LI971953

  • Hegemann wieder Kreisvorsitzender.
    S. 21 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lothar Hegemann ist mit einer Mehrheit von 230 der 249 abgegebenen Stimmen beim Kreisparteitag der CDU in Der-Erkenschwick zum achten Mal zum Kreisvorsitzenden gewählt worden. 14 Delegierte stimmten gegen ihn, fünf enthielten sich der Stimme.

    ID: LI971954

  • Übergabe einer rund zwanzig alten Nordmannstanne an den Landtag durch den Präsidenten des nordrhein-westfälischen Waldbauernverbandes.
    S. 21 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Bildunterschrift:
    Eine rund zwanzig Jahre alte Nordmannstanne hat der neue Präsident des nordrhein-westfälischen Waldbauernverbandes, Dietrich Graf von Nesselrode, am 3. Dezember dem Landtag übergeben. Die Tanne wurde von der Gräflich Spee'schen Verwaltung Schloß Heitorf/Angermund zur Verfügung gestellt. Mit der Übergabe des Baumes verband der aus Mechernich in der Eifel stammende neue Waldbauernpräsident die Bitte um Aufgeschlossenheit der Landespolitik für die Aufgaben und Probleme der Forstwirtschaft. In Gegenwart von Landtagspräsident Ulrich Schmidt bat Nesselrode das Parlament und seine Abgeordneten, die Forstwirtschaft insgesamt, den Waldbesitz und die Leute, die dahinterstünden, im Auge zu behalten. "Das wäre eigentlich unser größter Wunsch", sagte der Graf. Gleichzeitig warnte er davor, sich leichtfertig auf Zertifizierungsbestrebungen von Umweltverbänden einzulassen. Er betonte die Gemeinsamkeit der Waldbesitzarten. Der Landtagspräsident wies darauf hin, daß der Waldbauernverband alle Jahre wieder "hier bei uns" sei. Er freute sich, daß Graf Nesselrode für den Verband und auch für den nordrhein-westfälischen Wald insgesamt und alle die damit zu tun hätten, ein Signal setze. Schmidt gab seiner Freude über die Tradition Ausdruck und daß der neue Verbandspräsident diese Tradition fortsetze. Daß dieser ein Problem "angeklickt" habe, empfand Ulrich Schmidt als klug und geschickt, weil dadurch die Parlamentarier auf Forstprobleme hingewiesen würden. Das Bild zeigt vor der Tanne v. l. Revlerforstwart Klaus Weinem von der Graf Spee'schen Forstverwaltung, Heinrich Kruse (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, Landtagspräsident Ulrich Schmidt, Dietrich Graf von Nesselrode, Vorsitzender des Waldbauernverbandes sowie Verbandspressesprecher Nicolaus von Köckritz.

    ID: LI971955

  • Grätz erneut Vorsitzender des Rundfunkrates.
    S. 21 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Der Landtagsabgeordnete Reinhard Grätz (SPD) ist am 1. Dezember in Köln zum zweiten Mal als Vorsitzender des Rundfunkrates des Westdeutschen Rundfunks wiedergewählt worden. Es gab keinen Gegenkandidaten. Wie der WDR nach der konstituierenden Sitzung berichtete, wurde Anneliese Meyer zu Altenschildesche, Bürgermeisterin von Emsdetten, zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie war von den kommunalen Spitzenorganisationen entsandt worden. Reinhard Grätz ist einer von dreizehn Landtagsabgeordneten im Rundfunkrat. Der Politiker betonte, der 42köpfige Rundfunkrat sei auf seinem Ziel einer paritätischen Besetzung "ein gutes Stück vorangekommen". Der Rat habe jetzt dreizehn weibliche Mitglieder im Vergleich zu sechs Frauen im vorigen Rundfunkrat. Die Amtsperiode des neuen Rundfunkrates endet am 30. November 2003. Nach dem WDR-Gesetz vertritt der Rundfunkrat im WDR die "Interessen der Allgemeinheit".

    ID: LI971956

  • Antrittsbesuch des griechischen Generalkonsuls.
    S. 21 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Bildunterschrift:
    Der griechische Generalkonsul Karl Gadis (l.) hat dem Landtag Nordrhein-Westfalen einen Antrittsbesuch abgestattet und ist von Landtagspräsident Ulrich Schmidt (r.) empfangen worden.

    ID: LI971957

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Mehr Mittel für Arbeit, Forschung, Ausbildung.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    Die SPD-Landtagsfraktion hat einstimmig dem Verhandlungsergebnis der Koalitionsfraktionen zum Landeshaushalt 1998 zugestimmt. "Für uns ist besonders wichtig, daß es keine Erhöhung der Nettokreditaufnahme gibt", erklärte Fraktionsvorsitzender Klaus Matthiesen. Es gebe keine zusätzlichen Ausgaben ohne Einsparungen an anderer Stelle. "Wir sind mit dem jetzt gefundenen Kompromiß sehr zufrieden", kommentierte Matthiesen. Es liege jetzt ein mehrheitsfähiger Haushaltsplan vor. Die der SPD besonders wichtigen Haushaltsansätze für mehr Arbeitsplätze, für Forschung, Hilfe für junge Arbeitslose und für die Innere Sicherheit würden verstärkt.
    Die Koalitionsfraktionen wollen im wesentlichen den von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf tragen, der ein Volumen von insgesamt rund 90,7 Milliarden Mark umfaßt. Durch Einsparungen gedeckte Änderungsvorschläge gibt es in Höhe von insgesamt 81,52 Millionen Mark. 40,76 Millionen Mark davon will die SPD-Fraktion vor allem für die Verstärkung der folgenden Haushaltstitel einsetzen:
    - Ausstattung der Polizei (+ 7,25 Millionen Mark);
    - Innovationsprogramm Forschung (+ 4,5 Millionen Mark);
    - Integration junger Arbeitsloser (+ 8 Millionen Mark);
    - Meistergründungsprämie (+ 5 Millionen Mark);
    - Grundstücksfonds Brachflächen (+ 10 Millionen Mark);
    - Beratungshilfe für bedrohte Betriebe (+ 1,7 Millionen Mark).
    "Der Ausbildungskonsens NRW ist ein Erfolg." Dieses Fazit zog SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Matthiesen nach einem Bilanz-Gespräch mit Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und den Partnern des Ausbildungskonsenses. Mit 1,9 Prozent mehr Ausbildungsplätzen gegenüber dem Vorjahr sei Nordrhein-Westfalen das einzige westliche Bundesland, das einen Zuwachs verzeichnen könne. Es gebe deshalb keinen Grund, von dem freiwillig zustande gekommenen Ausbildungskonsens abzurücken. "Ein solcher Erfolg hätte mit einer zwangsweise eingeführten Ausbildungsplatzabgabe nie erreicht werden können", ist Matthiesen überzeugt.
    Obwohl die Zahl der Ausbildungsplatzbewerber in diesem Vermittlungsjahr um 9,4 Prozent gewachsen sei, hätten Mitte November nur 847 Stellen zum rechnerischen Ausgleich gefehlt, dieser solle jedoch bis zum Jahresende erreicht werden, erläuterte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement. Alle Partner des Ausbildungskonsenses NRW versicherten, es gelte auch in Zukunft: "Jeder junge Mensch in Nordrhein-Westfalen, der ausgebildet werden will, wird auch ausgebildet." Dazu ist es wichtig, daß die noch unversorgten jungen Menschen bei Ausbildungswahl und -ort flexibel seien, betonte Wirtschaftsminister Clement. Das Land zahle Jugendlichen, die einen weiten Weg zu ihrem Ausbildungsbetrieb in Kauf nehmen, eine Mobilitätshilfe in Höhe von 250 Mark monatlich.
    Die Partner des Ausbildungskonsenses zogen auch bei den qualitativen Reformen des dualen Ausbildungssystems eine positive Zwischenbilanz. So habe es bei der Differenzierung der Berufe, bei der Schaffung neuer Ausbildungsberufe und im Verhältnis Betrieb — Betriebsschule deutliche Fortschritte gegeben.

    ID: LI971958

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Ministerin Behler soll Rechtschreibreform aussetzen.
    Aus den Fraktionen
    S. 22 in Ausgabe 19 - 09.12.1997

    "Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes muß die per Erlaß verordnete Rechtschreibreform nun auch in NRW ausgesetzt werden. Unsere Kinder dürfen nicht zu Versuchskaninchen der rot-grünen Regierungskoalition werden", stellte der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Rekker, fest.
    Nach dem Berliner Urteil sei es an der Schulministerin Behler, "auch in NRW die Runderlaßreform auszusetzen und vor einer Einführung der neuen Rechtschreibregeln nicht nur die juristischen Entscheidungen, sondern auch die Überarbeitung der unausgegorenen Reform durch die Fachleute abzuwarten", forderte der CDU-Politiker.
    Recker stellte fest: "Es kann nicht angehen, daß die Schülerinnen und Schüler unter dem Starrsinn einer SPD-Ministerin und den Betonköpfen der rot-grünen Koalition leiden müssen. Frau Behler hat offensichtlich den Blick für die Realität verloren und will entgegen aller Vernunft mit dem Kopf durch die Wand."

    CDU fordert mehr Geld für Hochschulen

    Mit zusätzlich 250 Millionen Mark will die CDU-Landtagsfraktion den nordrheinwestfälischen Hochschulen unter die Arme greifen. Wie der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Manfred Kuhmichel, mitteilte, werden für den Landeshaushalt 1998 zusätzliche 200 Millionen Mark für den Hochschulbau und 50 Millionen Mark für die Bibliotheken und die Geräteausstattung gefordert.
    Kuhmichel: "Während sich Ministerin Brunn auf eine durchsichtige Schuldzuweisung nach Bonn beschränkt, fordern wir zum wiederholten Mal vom Land in seiner Zuständigkeit für die Hochschulpolitik erhebliche finanzielle Anstrengungen zur Schadensbegrenzung bei Forschung und Lehre in unseren Hochschulen!" Die CDU will die geforderten Investitionen durch Veräußerung von entbehrlichem Landesvermögen und durch aktives Immobilienmanagement seriös finanzieren. Kuhmichel wies darauf hin, daß das Wissenschaftsministerium in Düsseldorf allein für den Bereich des Hochschulbaus, insbesondere für die Sanierung der desolaten Bausubstanz an zahlreichen nordrhein-westfälischen Hochschulen einen Investitionsbedarf von rund 4 Milliarden Mark ermittelt hat. Auch im Bereich der Hochschulbibliotheken und der Ausstattung mit modernen Forschungsgeräten gebe es nach Auskunft der Hochschulen und der protestierenden Studenten einen enormen Nachholbedarf.

    ID: LI971959

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Die Fraktionen im Landtag NRW