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  • Minister sieht keinen Stau bei der Förderung.
    Plenarbericht
    S. 6 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Wirtschaftsminister Jochimsen (SPD) bestreitet, daß es bei der Bewilligung von Förderungsmitteln des Landes für den Mittelstand zu einem größeren Antragsstau gekommen ist, wie ihn der CDU-Abgeordnete Franz Ebert in seiner Mündlichen Anfrage angesprochen hat. Der Abgeordnete hatte diesen Umstand als wenig geeignet bezeichnet, "dringend notwendige Existenzgründungen zur Entlastung des Arbeitsmarktes und zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation der mittelständischen Wirtschaft zu fördern". Der Wirtschaftsminister machte die Gegenrechnung auf: Von September vergangenen Jahres bis Januar 1982 seien 2439 Anträge mit einer Kreditsumme von über 160 Millionen Mark bewilligt worden. Außerdem sei es nach den Richtlinien nicht verboten, Vorhaben mit beantragter Förderung schon vor der Bewilligung zu beginnen. Es habe zwar Anfang des Jahres einen gewissen Stau gegeben, der wegen der Überarbeitung der Richtlinien eingetreten sei; er werde jetzt aufgearbeitet. Jochimsen wies auf die verbesserten Förderungsbedingungen hin: So sei der Zinssatz inzwischen auf 7,75 Prozent gesenkt worden, die Auszahlungsquote liege nun bei 99 Prozent, während es zuvor 97 Prozent gewesen seien. Den Kredithöchstbetrag für Existenzgründungen habe man um 50000 auf 200000 Mark erhöht, bei Betriebsverlagerungen sei man von 720000 auf 900000 Mark gegangen; Existenzfestigungen seien jetzt bis zu fünf Jahren und nicht mehr nur bis zu drei Jahren nach Gründung förderbar. Außerdem bemühe man sich, das Förderungsverfahren zu vereinfachen. Verzögerungen seien aber nicht auszuschließen, wenn Anträge unvollständig seien.

    Systematik: 2050 Mittelständische Wirtschaft

    ID: LI82090B

  • Finanzämter drängen nicht auf höhere Mieten.
    Plenarbericht
    S. 6 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Nach dem Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen hat der CDU-Abgeordnete Bernhard Spellerberg die Landesregierung gefragt: Ob es zutreffe, daß Finanzämter dazu übergingen, unter Bezug auf ortsübliche Vergleichsmieten Eigentümer zu höheren Mieten gegenüber den Mietern aufzufordern. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Diether Posser (SPD) dementierte dies in seiner Antwort auf die Mündliche Anfrage: Das treffe nicht zu; Finanzämter hätten keine Möglichkeit, auf das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter Einfluß zu nehmen. Posser: "Vermietet der Eigentümer eines Wohnhauses Wohnräume, so werden bei der Ermittlung der Einkünfte grundsätzlich die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen eingesetzt." Dabei spiele es keine Rolle, ob der tatsächlich erzielte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspreche. Ein Sonderfall liege allenfalls vor, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung verbilligt überlasse; dann gehöre der Vorteil in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Marktmiete und der tatsächlich gezahlten Miete zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Er sei bereit, räumte der Finanzminister ein, eine Reihe von Fällen, die der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein festgestellt habe, überprüfen zu lassen. Die Finanzämter würden bei Lohnsteuerprüfungen Landesbedienstetenwohnungen nicht anders beurteilen, als das bei vergleichbaren Dienstverhältnissen in der privaten Wirtschaft geschehe. Wenn es zur Überlassung von Dienst- oder Werkswohnungen komme, werde der ortsübliche Mietspiegel zugrunde gelegt, der ja fast überall vorhanden sei.

    Systematik: 2830 Wohnungswesen

    ID: LI82090C

  • Hohe Hürden vor dem Sonderurlaub.
    Ausschussbericht
    S. 7 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Mit dem Familienbericht und dem Landesentwicklungsbericht der Landesregierung beschäftigte sich der Ausschuß für Jugend, Familie und politische Bildung in seiner letzten Sitzung. Staatsseketär Paul Nelles vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ging auf die öffentliche Anhörung zum Familienbericht am 27. und 28. Oktober 1981 ein.
    Nelles machte deutlich, daß alle Sachverständigen und Verbandsvertreter, die an der Anhörung teilgenommen haben, den Familienbericht als einen brauchbaren Überblick über die Zusammenhänge der Familienpolitik bezeichnet hätten, in dem eine im wesentlichen zutreffende Sicht der Situation der Familie und der darauf bezogenen Hilfen weitergegeben werde. Wegen der notwendigerweise gestrafften Darstellung sei jedoch angemerkt worden, daß in Einzelbereichen Lücken vorlägen. Als vom Ansatz her problematische Einschränkung sei auch vermerkt worden, daß die Familienpolitik bereits in der Einleitung unter dem Vorbehalt finanzieller Leistbarkeit gestellt worden sei.
    Bei einer heutigen Bewertung der im Familienbericht dargestellten Sachlage könne, so der Staatssekretär weiter, nicht außer acht gelassen werden, daß sich die Gesamtlage wesentlich verändert habe. Insbesondere die wirtschaftliche Situation und die daraus folgenden Perspektiven sähen anders aus. Die Familienpolitik müsse sich in Zeiten engerer wirtschaftlicher Möglichkeiten mit den Politikbereichen verbünden, die auch in solchen Zeiten finanzielle Priorität haben.
    Dies gelte beispielsweise für den investiven Bereich. Hier würden in jedem Fall Schwerpunkte der Landespolitik erhalten bleiben müssen. Der Staatssekretär berichtete weiter, daß unter diesem Gesichtspunkt die Anregungen und Sachbeiträge in den Vordergrund rückten, die beispielsweise zum Themenbereich Familie, Wohnen und Umwelt gemacht worden seien. Dazu habe die Anhörung eine ganze Anzahl von Ansatzpunkten aufgezeigt, die Perspektiven für Familienpolitik auch in schwierigen Zeiten eröffneten. Die Überlegungen sollten jedoch nicht bedeuten, daß die Förderungsbereiche "klassischer Familienpolitik" leichten Herzens vernachlässigt werden könnten. Familienberatung, Familienbildung, auch die Familienerholung, blieben von unbezweifelbarer Wichtigkeit. Aber die Vergangenheit habe gezeigt, daß die wirtschaftlichen Zwänge auch hier Einschnitte verlangen können, die nicht vermeidbar seien. Mit besonderer Dringlichkeit solle daran festgehalten werden, daß die Beratungshilfen gerade in schwierigen Zeiten unverzichtbar seien.
    Die Sprecher beider Fraktionen sagten eine gründliche Analyse der Anhörung zu und versprachen, die Ergebnisse ihrer Beratungen alsbald vorzulegen.
    Zum Landesentwicklungsbericht nahm Heinz-Josef Nüchel für die Fraktion der CDU Stellung. Er bezeichnete den Bericht als einen selbstgefälligen Rückblick der Landesregierung auf die Jahre 1979 und 1980, der bei der Einbringung schon Makulatur gewesen sei. Die Angaben und Zahlen entbehrten inzwischen jeder Realität und Perspektiven für die Zukunft seien im Bericht ebenfalls nicht erkennbar. Loke Mernizka (SPD) hielt dem entgegen, daß der Bericht auch dazu diene, der Bevölkerung Rechenschaft über die Landespolitik der letzten Jahre zu geben. Er mache deutlich, daß wesentliche Problembereiche durch Parlament und Landesregierung positiv beeinflußt werden konnten. Der Bericht liefere wichtige Daten, um zu erwartende Schwierigkeiten rechtzeitig auffangen zu können. Schon aus diesem Grunde sei der Bericht notwendig und werde von seiner Fraktion uneingeschränkt begrüßt. Der Ausschuß sprach sich dafür aus, zum Landesentwicklungsbericht eine abgestimmte Stellungnahme für die weitere parlamentarische Behandlung abzugeben.
    Erneut auf der Tagesordnung stand das durch Artikel 7 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes geänderte Sonderurlaubsgesetz. Der Ausschuß ließ sich über das für 1982 vorgesehene Verfahren zur Ausführung des Gesetzes unterrichten und beriet die Neufassung der Verordnung über das Erstattungsverfahren. Staatssekretär Nelles berichtete, daß die betroffenen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen umfassend über die Gesetzesänderungen und die Besonderheiten beim Antragsverfahren informiert worden seien. Außerdem seien die Landschaftsverbände sowie der Landesjugendring mit den neuen Verfahrensregelungen vertraut gemachtworden. Die notwendigen Antragsvordrucke lägen ebenfalls vor.
    Ausschußvorsitzender Helmut Hellwig (SPD) kritisierte das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeitete Verfahren, das eine erhebliche Ausweitung der Bürokratie für die betroffenen Träger bedeute. Er sah jedoch für 1982 keine Chance, zu einer Änderung zu kommen. Er empfahl, für das nächste Jahr ein vereinfachtes Verfahren zu entwickeln und falls notwendig, eine frühzeitige Korrektur des Sonderurlaubsgesetzes vorzusehen.
    Heinz-Josef Nüchel (CDU) bedauerte, daß trotz mehrfacher Beratungen das gemeinsame Wollen des Ausschusses bei der Erarbeitung des Verfahrens zur Ausführung des Sonderurlaubsgesetzes nicht ausreichend beachtet worden sei. Die gesetzlichen Bestimmungen seien nach wie vor unklar, und es gebe bereits Anzeichen dafür, daß aus diesen Gründen der Sonderurlaub versagt werde. Er befürchte, daß die Arbeitnehmer zur Vermeidung von Kontroversen mit dem Arbeitgeber auf Anträge auf Sonderurlaub verzichten werden und die für 1982 zur Verfügung stehenden Mittel trotz erheblicher Kürzungen nicht verausgabt werden können. Seine Partei halte außerdem ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz weiter aufrecht und behalte sich Anträge auf Gesetzesänderung vor.
    Der Ausschuß stimmte dem Vorschlag des Ausschußvorsitzenden zu, sich im Oktober dieses Jahres erneut mit dem Thema zu befassen und anhand eines Erfahrungsberichtes über notwendige Vereinfachungen und gesetzliche Korrekturen zu beraten.

    Systematik: 5010 Lebensgemeinschaften

    ID: LI82090D

  • Aufstellung neuer Studienordnung kann 1982 wegen ihrer Komplexität nicht ganz verwirklicht werden.
    Wissenschaftsausschuß beriet über Lehrerausbildung.
    Ausschussbericht
    S. 8 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Im April 1981 war die Neufassung des Lehrerausbildungsgesetzes verkündet worden. Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung unter Vorsitz von Dr. Wilfried Heimes (CDU) befaßte sich bei seiner letzten Sitzung mit der Durchführung der in diesem Gesetz vorgesehenen Änderungen der Lehrerausbildung.
    Die erste Konsequenz aus der Gesetzesänderung wurde mit der Veröffentlichung der Lehramtsprüfungsordnung im August 1981 gezogen. Der zweite Schritt, die Aufstellung einer neuen Studienordnung, ist allerdings noch nicht vollzogen und kann nach Aussage des Kultusministeriums wegen seiner Komplexität und Vielfältigkeit im Laufe des Jahres 1982 auch noch nicht vollkommen verwirklicht werden. Die Anmerkung des Abgeordneten Trinius (SPD), sich zunächst auf Teilgebiete zu beschränken, die für die Studienpraxis erforderlich seien, wurde vom Abgeordneten Reymann (SPD) mit Skepsis aufgenommen. Durch eine abschnittsweise Aufstellung der Studienordnung sah er die Intention des Lehrerausbildungsgesetzes in Frage gestellt. Einhellig wurde jedoch von allen Ausschußmitgliedern die Dringlichkeit einer neuen Studienordnung zum Ausdruck gebracht.

    Nachdiplomierung

    Als weiterer Beratungspunkt stand die Nachdiplomierung gemäß Artikel IV Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vom 21. Juli 1981 auf der Tagesordnung. Die Vielzahl der wegen Fristversäumnisse abgelehnten Anträge auf nachträgliche Graduierung als gesetzliche Voraussetzung für die Berechtigung zur Führung des Diplomgrades und darin gesehene Härtefälle haben den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung veranlaßt, die Wiedereröffnung der am 30. Juli 1981 abgelaufenen Antragsfrist als Lösungsmöglichkeit in seine Überlegungen einzubeziehen. Der Minister für Wissenschaft und Forschung, Hans Schwier (SPD), hatte ursprünglich ins Auge gefaßt, eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung vorzuschlagen, die ihm die Bestimmung der weiteren Einzelheiten überläßt.
    Von diesem Vorhaben hat er jedoch wieder Abstand genommen und dem Ausschuß auf dessen Bitte hin in der Sitzung eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung vorgelegt, die die Festlegung der Einzelregelungen "per lege" vorsieht.
    Dieser Änderungsvorschlag umfaßt in erster Linie eine neue Beschreibung des Personenkreises, der zur Führung des Diplomgrades berechtigt ist. Danach wären wie bisher alle Personen dazu berechtigt, die nach Abschluß ihrer Ausbildung an einer allgemein zugänglichen Bildungseinrichtung nach den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen graduiert worden sind. Anstelle der Personen, denen nach geltendem Recht die Berechtigung zur Führung des Diplomgrades zuerkannt werden muß, wenn sie aufgrund eines bis zum 30. Juli 1981 gestellten Antrages nachgraduiert worden sind, hätten nach Änderung des Gesetzes die Personen einen Anspruch auf Nachdiplomierung, die
    a) die Abschlußprüfung an einer in den Fachhochschulbereich einbezogenen Bildungseinrichtung abgelegt haben,
    b) die Abschlußprüfung an einer anderen Bildungseinrichtung abgelegt haben, deren Gleichwertigkeit mit einer Einrichtung nach Buchstabe a der Minister für Wissenschaft und Forschung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes festgestellt hat oder
    c) eine der Abschlußprüfung nach Buchstabe a entsprechende Externenprüfung abgelegt haben und aufgrund eines bis zum 30. Juni 1982 gestellten Antrages nachträglich graduiert werden,
    d) in einem anderen Bundesland einschließlich des Landes Berlin graduiert worden sind, nach dortigem Landesrecht jedoch wegen ihres zwischenzeitlichen Wohnsitzwechsels in das Land Nordrhein-Westfalen nicht nachträglich diplomiert werden.
    Der Ausschußvorsitzende dankte dem Ministerium für diese Formulierungshilfe und folgte der Auffassung des Abgeordneten Kniola, Sprecher der SPD-Fraktion, daß ein Beschluß im Ausschuß erst nach Beratung in den Fraktionen gefaßt werden könnte. Er rief dann den Antrag der CDU-Fraktion zur praktischen Medizinerausbildung in Universitätskliniken und der damit verbundenen Belastung der Patienten als Tagesordnungspunkt auf.
    Nach den Ausführungen des Wissenschaftsministers, der sich im wesentlichen auf seine schriftliche Stellungnahme zu diesem Antrag bezog, warf der Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Gerhard Rödding, die Frage auf, ob die Einbindung der ambulanten Patienten in die praktische Medizinerausbildung nicht "graue Theorie" sei. Ein Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung vertrat dazu die Meinung, daß die Ausbildung an ambulanten Patienten besonders für Allgemeinmediziner sehr wichtig und auch praktikabel sei.

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI82090E

  • CDU-Abgeordneter Spellerberg erhält Bundesverdienstkreuz.
    S. 8 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Bildunterschrift:
    Bernhard Spellerberg (50), Landtagsabgeordneter der CDU, ist vom Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden, das ihm Landtagspräsident John van Nes Ziegler überreichte. Der Politiker gehört seit 1963 der CDU an und ist seit 1970 Vorsitzender des CDU-Stadtbezirksverbandes in Rheydt. Seit 1975 gehört er dem Kreisvorstand in Mönchengladbach an und ist Mitglied des Rates dieser Stadt. In den Landtag zog Spellerberg 1970 ein. Er ist Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses und betätigte sich im Rechnungsprüfungsausschuß und im Wirtschaftsausschuß. Foto: Tüsselmann

    ID: LI82090F

  • CDU siegt bei Niedersachsen-Wahl.
    S. 8 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Bei der niedersächsischen Landtagswahl gab es - so das Institut für angewandte Sozialwissenschaften (Infas) in Bonn - einen Sieger, zwei Gewinner und einen Verlierer. Ohne Änderung der Machtverhältnisse wurde das Zwei-Parteien-Parlament durch ein Vier-Parteien-Parlament ersetzt. Gesiegt hat die CDU, gewonnen haben die Grünen und die F.D.P., verloren hat die SPD.
    Das Endergebnis in Hannover
    Tabelle hier nicht wiedergegeben

    Systematik: 1080 Wahlen

    ID: LI820910

  • Delegation von Wirtschaftsausschuß führte bei Leipziger Frühjahrsmesse auch Gespräche mit Firmen aus NRW.
    Erstmalig Besuch eines offiziellen Gremiums des Landtags in der DDR.
    Ausschussbericht
    S. 9 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Die mit der Förderung der Wirtschaft verbundenen Probleme stellen ganz wesentliche Beratungsschwerpunkte für den Wirtschaftsausschuß dar. Nach Auffassung der Ausschußmitglieder gehört hierzu eine kontinuierliche intensive Information, um die in steter Bewegung befindlichen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen und Prioritäten sowie die ständig weiterentwickelten Technologien im Rahmen des Leistungsstandes unserer und der internationalen Wirtschaft rechtzeitig erkennen, werten und in die politische und parlamentarische Arbeit im Rahmen der nordrhein-westfälischen Wirtschaftspolitik einbeziehen zu können.
    Besonders Industriemessen gelten anerkanntermaßen als Spiegelbild sich wandelnder Märkte und sicherer Pulsfühler technisch-aktueller Schwerpunkte. So besuchte eine Delegation des Wirtschaftsausschusses unter Leitung des Ausschußvorsitzenden Hilmar Selle (SPD) für zwei Tage die Leipziger Frühjahrsmesse, auf der die nordrhein-westfälische Wirtschaft außerordentlich stark vertreten war. Es handelte sich dabei um den erstmaligen Besuch eines offiziellen Gremiums des Landtags Nordrhein-Westfalen in der DDR überhaupt.
    Die Abgeordneten nutzten den Aufenthalt in Leipzig zu intensiven Gesprächen mit der Treuhandstelle für Industrie und Handel, der Arbeitsgemeinschaft Handel mit der DDR und DIHT, mit dem Generaldirektor der Leipziger Messe, Fischer, und dessen Stellvertreter Kynast sowie mit Repräsentanten einer Reihe von ausstellenden Firmen aus Nordrhein-Westfalen. Der innerdeutsche Handel richtet sich nach dem sogenannten Berliner Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der DM-West und DM-Ost aus dem Jahre 1961. Die Weitergeltung wird bestätigt im Grundlagenvertrag aus dem Jahre 1972. Die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wickeln sich nach einem Verrechnungssystem ab. Zahlungseinheit ist die Verrechnungseinheit (VE) = 1 DM-West, weil alle kommerziellen Verträge auf der Basis DM-West abgeschlossen werden. Die Zahlungen erfolgen im Verrechnungswege über die Notenbanken beider Staaten. Eine vereinbarte Überziehungsmöglichkeit - Swing genannt, zur Zeit 850 Millionen DM und bis 30. Juni 1982 befristet - sorgt dafür, daß ein Auseinanderfallen von Lieferungen und Bezügen nicht gleich zu Zahlungsschwierigkeiten führt.
    Die DDR wird als Zollinland behandelt, was ihr einen Sonderstatus gegenüber der EG verschafft, der immer wieder Anlaß kritischer Betrachtung durch andere EG-Mitgliedstaaten ist. Auch bei der Umsatzsteuer ergeben sich erhebliche Vergünstigungen im innerdeutschen Handel. Der innerdeutsche Handel hat 1981 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent zugenommen. Er erreichte wertmäßig einen Umsatz von 12,5 Milliarden VE (1980: 11,7 Milliarden). Damit hat sich zwar der Zuwachs des Handels gegenüber dem Vorjahr (1980 plus 19 Prozent) verlangsamt, angesichts der weltweit zunehmenden Wirtschaftsprobleme ist das Ergebnis aber insgesamt nicht ungünstig. Die Lieferungen haben sich 1981 gegenüber 1980 um vier Prozent auf 6,1 Milliarden VE und die Bezüge um acht Prozent auf 6,3 Milliarden VE (1981) erhöht.

    Gesamtsaldo

    Der Gesamtsaldo der gegenseitigen Verbindlichkeiten einschließlich der Swinginanspruchnahme, der seit 1980 bei 3,9 Milliarden VE gelegen hatte, verringerte sich dadurch auf knapp 3,7 Milliarden VE. Das entspricht dem Stand von Ende 1978. Westdeutsche Lieferungen in die DDR haben sich um 254 Millionen VE erhöht. Die Entwicklung des Warenverkehrs zwischen Nordrhein-Westfalen und der DDR zeigt nach dem starken Rückgang im Jahre 1979 weiter steigende Tendenzen auf der Lieferseite, die am 30. November 1981 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum in einer erfreulichen Zuwachsrate von 15,9 Prozent ihren Niederschlag finden. Bemerkenswert bleibt, daß Nordrhein-Westfalen gegenüber der Bundesrepublik im Warenverkehr mit der DDR weiterhin eine positive Warenverkehrsbilanz aufzuweisen hat und die Zuwächse bei den Bezügen sogar stagnieren. Der Anteil des Landes am Warenverkehr der Bundesrepublik mit der DDR hat im übrigen durchschnittlich auf der Lieferseite bei rund 30 Prozent und auf der Bezugsseite bei 24 Prozent gelegen.
    Insgesamt beteiligten sich an der Ausstellung 780 Firmen aus der Bundesrepublik (einschließlich Berlin), die zum weitaus größten Teil aus dem Bereich des Mittelstandes kamen. Die Bundesrepublik war damit nach der DDR der größte Aussteller. Erkennbar ist der Trend zum Informationsstand. Der Schwerpunkt lag beim Maschinenbau, der Metallurgie und beim Landmaschinenbau. Die Stimmung der Aussteller war verhalten optimistisch. Die mittelständischen Unternehmen beurteilten die Aussichten im allgemeinen als günstiger, weil das Grundgeschäft gleichzeitig weiterlaufen wird.
    Klagen wurden vor allem erhoben über den erhöhten Druck der DDR bei der Preisgestaltung auf längere Zahlungsziele hin und auf Gegengeschäfte oder Kompensationsware, die gegenwärtig bis zu 100 Prozent des Gegenwertes von der DDR verlangt werden. Großunternehmen sind von den Gegengeschäften weniger betroffen, weil sie ohnehin Ware durch ihre Unternehmen in der DDR einkaufen. Ihre weniger günstige Beurteilung der Ansichten des DDR-Geschäftes begründet sich darauf, daß Großgeschäfte wegen des Devisenmangels der DDR in nächster Zeit kaum erwartet werden. Allgemein wurde bemerkt, daß der verstärkte Wettbewerb insbesondere aus Österreich, Frankreich und Italien die Lage hiesiger Firmen erschwere. Firmen aus diesen Ländern könnten zu subventionierten Preisen anbieten.

    Bildunterschrift:
    Wirtschaftsausschuß in Leipzig: v. l. Abgeordneter Karl Frey (CDU), Referent Dr. Ott, die Abgeordneten Dr. Manfred Sanden, Günther Detert, Hans-Karl von Unger (alle CDU), Ausschußvorsitzender Hilmar Selle, Ursula Kraus (beide SPD), Ausschußassistent Althoff, Abgeordneter Horst Sommerfeld (SPD), Ministerialrat Moseler vom Wirtschaftsministerium und Abgeordneter Gunther Sieg (SPD). Foto: Wegner

    Systematik: 2020 Handel

    ID: LI820911

  • Volkszählung gibt Gelegenheit zur Umstellung von Melderegister.
    Anhörung: Meldegesetz.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten des Landes haben die kommunalen Spitzenverbände keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf eines neuen Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. "Wir stimmen dem Gesetz in Tendenz und Grundaussage in vollem Umfang zu", erklärte der Sprecher des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages, Dr. Erich Rehn, bei einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages unter dem Vorsitz von Willi Pohlmann (SPD).
    Begrüßt wurde die klare Aussage im Gesetzentwurf, daß die Gemeinden mit ihren Ordnungsbehörden Meldebehörde sein sollen. Auch die Klarstellung des Begriffes "Hauptwohnung" fand bei den Spitzenverbänden Anerkennung. Bisher sei es dem Meldepflichtigen überlassen gewesen, sich subjektiv für einen Wohnsitz zu entscheiden, hieß es. Dadurch sei die Wohnbevölkerung nicht mehr exakt zu ermitteln. Nicht verschwiegen wurde, daß sich für viele kommunale Mandatsträger künftig Probleme ergeben könnten, die nicht am Ort ihrer Wahl ansässig seien. Die Meldebehörde sei auch bei Ratsmitgliedern gehalten, notfalls durch Verwaltungsakt den Hauptwohnsitz festzustellen.

    Berufliche Struktur

    Auch die kritische Frage, ob denn der Beruf mit ins Melderegister aufgenommen werden müsse, wurde von den Spitzenverbänden bejaht. Auch unter dem aktuellen Gesichtspunkt der Arbeitslosigkeit sei es von Bedeutung, die berufliche Struktur der Bevölkerung zu erfassen.
    Daß die Gemeinden Meldebehörden sein sollen, wurde von Rehn mit der Feststellung gutgeheißen: "Dies entspricht der Verfassung." Ferner garantiere es die Organisationshoheit der Kommunen. Der Sprecher begrüßte auch, daß sich die Verfasser des Gesetzentwurfs zu einer Vollregelung entschlossen hätten. Dies diene der Transparenz für den Bürger und erleichtere den Meldebehörden die Handhabung.
    Zu den Kosten meinte Rehn, Kostenprobleme könnten als Folge bereichsspezifischer Datenregelung sowie durch den Automatisierungszwang entstehen. Zur Weitergabe von Daten aus dem Melderegister an andere Behörden erklärte er, bei regelmäßiger Übermittlung würde geregelt, wessen Interessen beim Empfangen und Geben berührt seien. Der Sprecher warnte jedoch davor, die Kosten "über den fehlerhaften Begriff der Amtshilfe den Gemeinden ans Bein zu binden". Auf Fragen des CDU-Abgeordneten Rolf Klein zur Datenerfassung, betonte Sigmund Wimmer vom Deutschen Städtetag, bei der kommunalen Selbstverwaltung könne die Aufgabenstellung unterschiedlich erfolgen. Eine Fremdenverkehrsgemeinde müsse unter Umständen andere Daten erheben als eine Stadt im Ruhrgebiet. Auf die Zusatzfrage, ob eine Gemeinde Daten erheben müsse, 'die andere nicht haben wollten, meinte Wimmer: "Glücklich über die Nebenmeldepflicht des Wohnungsgebers ist niemand." Er würde einer Modifizierung zustimmen.

    Erster Wohnsitz

    Die Festlegung des ersten Wohnsitzes beschäftigte den Ausschuß bei der Diskussion mit den Abgeordneten besonders. So hielt der SPD-Abgeordnete Jürgen Guttenberger den Kommunalexperten vor, es müsse für eine Gemeinde doch mit Schwierigkeiten verbunden sein, als Behörde einen subjektiven Lebensmittelpunkt zu bestimmen. Rehn meinte darauf, das hänge auch von der Formulierung im Meldeschein ab. Der CDU-Abgeordnete Helmut Schwartz wollte wissen, ob es möglich sei, zum Beispiel Schuldner über die Meldebehörde ausfindig zu machen. Städtetagsprecher Wimmer erwiderte, er sehe die Möglichkeit zu erweiterten Auskünften als gegeben, wenn rechtliche Interessen geltend gemacht werden könnten.
    Grundsätzlich vertraten die kommunalen Spitzenverbände die Auffassung, die Wimmer mit dem Satz umriß: "Wir begrüßen sehr, daß das Meldegesetz rechtzeitig vor dem Stichtag der Volkszählung kommt." Dies sei nicht in allen Ländern gegeben. "Wir sind praktisch gezwungen, das Melderegister umzustellen. Entweder wir machen es aus Anlaß der Volkszählung oder bei anderer Gelegenheit", sagte Wimmer. Sein Kollege Rehn wurde deutlicher. Die Volkszählung biete die einmalige Gelegenheit zu einem Registerabgleich zu kommen. Das sei sonst erst wieder 1990 der Fall. Bis dahin befürchtete er jedoch "ein Auseinanderklaffen der Wohnbevölkerung".
    Landeskirchenrat Winterhoff vom Evangelischen Büro regte an, das Konfessionsmerkmal genauer zu fassen: Innerhalb der Evangelischen Kirche gebe es unterschiedliche Bekenntnisse; nicht zuletzt wegen der innerkirchlichen Verteilung der Kirchensteuer sei es notwendig und hilfreich, wenn das genaue Bekenntnis (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert oder evangelisch) vom Staat den Kirchen mitgeteilt würde.
    Bedenken erhob der Sprecher der Hauseigentümerorganisationen, Rechtsanwalt Schulz, gegen die Verpflichtung des Vermieters, eine Nichtanmeldung des Mieters innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das sei geeignet, das Verhältnis zwischen beiden zu belasten. Von seiten des Innenministeriums wurde erklärt, daß dieses Bedenken durch eine Änderung des Entwurfs inzwischen hinfällig geworden sei.

    Systematik: 1330 Ordnungsrecht

    ID: LI820912

  • Mr. drs. F. Bolkestein besucht Landtag.
    S. 10 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Bildunterschrift:
    Mr. drs. F. Bolkestein (rechts), Mitglied der "theede Kamer der Staten-Generaal" der Niederlande, hat Landtagspräsident John van Nes Ziegler (Mitte) einen Höflichkeitsbesuch abgestattet und anschließend ein politisches Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Karl Josef Denzer, geführt. Bolkestein wurde vom holländischen Generalkonsul in NRW, Hendrik C. Maclaine Pont (links), begleitet. Foto: Tüsselmann

    ID: LI820913

  • "Landtag intern": Neuer Kopf im Titelblatt mehrfarbig mit Signet.
    S. 10 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    "Landtag intern" stellt sich seinen Lesern seit der letzten Ausgabe mit einem neuen, mehrfarbigen Kopf im Titelblatt dar. Rechts oben in der Leiste ist auch das Signet abgebildet, daß inzwischen alle vom Landtag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegebenen Publikationen ausweist.

    ID: LI820914

  • Haft ohne Gitter: Hartes Glas und Hochbauten lassen Flucht scheitern.
    Justizausschuß besichtigte niederländischeJustizvollzugsanstalten.
    Ausschussbericht
    S. 11 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Eine Justizvollzugsanstalt kann auch ohne die gewohnten Gitter ausbruchssicher sein. Dies ist eine der Erkenntnisse, die der Justizausschuß von seiner Besichtigungsfahrt durch niederländische Strafvollzugsanstalten mitbrachte. Besonders gehärtetes Glas, gegebenenfalls auch mit Alarmdrähten durchzogen, sowie die besondere Hochbauweise der Anstalt, wie zum Beispiel in Maastricht (acht Etagen), ließen bisherige Fluchtversuche scheitern.
    Neben der guten personellen Besetzung (in Maastricht sind für 228 Gefangene 325 Bedienstete im Einsatz) fiel auch das gute Klima in den besichtigten Einrichtungen auf. Die Struktur des Vollzugs mit einer größtmöglichen Beteiligung der Gefangenen an der Gestaltung läßt - so die Beobachtungen - eine freundliche und weniger strenge Atmosphäre entstehen.
    Die Reiseteilnehmer wurden auch vertraut gemacht mit den Aufgaben der Aufsichtskommissionen, die für jede Vollzugseinrichtung vom Justizminister ernannt wird. Die Mitglieder sind unabhängige Bürger und haben jederzeit Zutritt zu Anstalt und Insassen und wachen darüber, daß bei der Behandlung der Gefangenen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Aus ihrer Mitte rekrutiert sich eine Beschwerdekommission, die Entscheidungen des Direktors der Anstalten sogar abändern kann.
    Bei einem Besuch der Jugendpolizei in Den Haag erhielten die Abgeordneten ferner die Möglichkeit, sich über diese in Nordrhein-Westfalen nicht bestehende Einrichtung zu informieren. Auf der Grundlage des geltenden Opportunitätsprinzips (in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Legalitätsprinzip) ist es der Jugendpolizei möglich, den Schwerpunkt ihrer Arbeit nicht in der Strafverfolgung zu sehen, sondern in der sozialen Arbeit mit dem Jugendlichen.
    Deutlich wurden bei einem Besuch des Rates für Bewährungshilfe in Amsterdam auch die bestehenden Unterschiede im System der beiden Nachbarländer. Die Arbeit beginnt in den Niederlanden bereits schon unmittelbar nach der Verhaftung des Täters (Frühhilfe) und verpflichtet den Bewährungshelfer zur Lösung erster praktischer Probleme und zur Knüpfung wichtiger Kontakte und Bindungen. Der Ausschußvorsitzende, Egbert Reinhard (SPD), hat in diesem Zusammenhang in seinem Programm auch ein informatives Gespräch mit Mitarbeitern des deutschen Hilfevereins vorgesehen. Dieser Verein betreut vornehmlich junge Deutsche und ihre Angehörigen, die in den Niederlanden in Schwierigkeiten geraten sind. Dabei hat sich der Akzent in den letzten Jahren immer mehr auf solche Leute verschoben, die Probleme mit dem Gebrauch von harten Drogen haben.
    Diese Erfahrungen könnten zu konkreten Anregungen zur Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Strafvollzugs führen. Weitere Ergebnisse der Besichtigungen und Diskussionen sowie Eindrükke der Reise wird der Ausschuß in seinem Bericht festhalten.

    Bildunterschrift:
    Vor der Abfahrt des Justizausschusses nach Holland: v. l. Ausschußvorsitzender Egbert Reinhard (SPD), Abgeordnete Maria Jammes (SPD) und stellvertretende Ausschußvorsitzende Elsbeth Rickers (CDU), dahinter die Abgeordneten Hans Wagner (CDU) und Albert Klütsch (SPD). Foto: Tüsselmann

    Systematik: 3330 Justizvollzug

    ID: LI820915

  • Ernährungsausschuß bei Emschergenossenschaft und Lippeverband.
    Ausschussbericht
    S. 11-12,14 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Über die Probleme der Wasserwirtschaft informierte sich der Ausschuß für Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft unter Leitung seines Vorsitzenden Heinrich Ostrop (CDU) in einer zweitägigen Sitzung bei der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband in Essen. Abwasserbeseitigung und -reinigung in der Industriezone zwischen Lippe und Emscher, Behandlung und Beseitigung von Klärschlämmen und die Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sowie der landschaftsgerechte Wasserbau standen im Mittelpunkt der Ausschußsitzung.
    Die durch den Kohlenbergbau verursachten Bodenabsenkungen machten im Gebiet der Emscher und der Lippe schon zu Beginn dieses Jahrhunderts umfassende Regelungen von wasserwirtschaftlichen Fragen nach übergeordneten Gesichtspunkten erforderlich, so Geschäftsführer Dr. Günther Annen vor dem Ausschuß. 1904 wurde die Emschergenossenschaft und 1924 der Lippeverband gegründet. Beide Verbände umfassen eine Fläche von rund 3650 Quadratkilometern mit fast vier Millionen Einwohnern. In der Emschergenossenschaft sind Gemeinden, Bergbau- und Industrieunternehmen Mitglieder. Im Lippeverband ist zusätzlich das Land Nordrhein-Westfalen Mitglied. Die Ausgaben für Betrieb und Unterhaltung der Anlagen, der Schuldendienst für aufgenommene Investitionsdarlehen und die Ausgaben für die vom Bergbau verursachten Wiederherstellungsarbeiten werden durch Beiträge gedeckt, die die veranlagten Mitglieder aufbringen. Bei der Veranlagung sind einerseits die durch die Mitglieder in dem Verbandsgebiet herbeigeführten Schädigungen, andererseits die durch die Durchführung, die Unterhaltung und den Betrieb der genossenschaftlichen Anlagen zu erwartenden Vorteile zu berücksichtigen.
    Die Emschergenossenschaft unterhält 356 Kilometer Wasserläufe, die das Abwasser abführen und die großen Regenwasserabflüsse bewältigen können. Da infolge des großen Abbauens immer wieder Teilflächen des Emschergebietes absinken - die größte Senkung in Dortmund-Deusen betrug mehr als 24 Meter müssen an vielen Stellen die Wasserläufe vertieft oder gehoben werden. Hohe Deiche schützen abgesunkene Gebiete gegen Überflutung. 89 Pumpwerke sorgen für künstliche Entwässerung, wo ein natürlicher Abfluß nicht mehr gegeben ist. Die vom Lippeverband unterhaltenen Wasserläufe haben eine Gesamtlänge von 307 Kilometer. Es werden 34 Pumpwerke unterhalten. Schwerpunkte des Hochwasserschutzes sind Hamm, Lünen, Dorsten und Marl. Der Hochwasserdeich an der Lippe in Hamm-Herringen ist mit einer Höhe von 17 Metern der höchste Flußdeich in der Bundesrepublik.
    Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband unterhalten insgesamt 91 Kläranlagen und 12 Entphenolungsanlagen in Kokereien, die die schädlichen Phenole aus den Kokereiabwässern entfernen. Bei der Besichtigung des Labors beider Verbände informierte der Leiter der Abteilung Chemie, Professor Dr. Franz Malz, die Ausschußmitglieder über Analyseverfahren zum Nachweis von Schwermetallen und organischen Wasserverunreinigungen. Der Abgeordnete Johannes Gorlas (SPD), ein früherer Mitarbeiter von Professor Malz, erläuterte seinen Landtagskollegen die Analyseverfahren.
    Am zweiten Sitzungstag besichtigte der Ausschuß das Großklärwerk Emschermündung bei Dinslaken. Das Klärwerk, das im Städtedreieck Dinslaken, Duisburg und Oberhausen liegt, wurde 1974 mit der mechanischen Stufe und 1976 mit der biologischen Stufe in Betrieb genommen. Die Anlage gehört mit etwa 5 Millionen angeschlossenen Einwohnern und Einwohnergleichwerten zu den größten Klärwerken der Welt. In diesem Klärwerk werden die aus dem Einzugsgebiet der Emscher abfließenden Abwässer vor Einleitung in den Rhein mechanisch und biologisch gereinigt. In der Kläranlage Dorsten informierte sich der Ausschuß über Möglichkeiten und Probleme der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.

    Bildunterschrift:
    Der Ernährungsausschuß im Klärwerk Emschermündung, einem der größten der Welt. 4. v. L. Ausschußvorsitzender Heinrich Ostrop (CDU).

    Systematik: 6140 Wasser

    ID: LI820916

  • Verkehrsausschuß billigte die Investitionsplanungen der beiden Stadtbahngesellschaften Rhein-Ruhr und Rhein-Sieg.
    Ausschussbericht;

    S. 12 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Als wichtige Entscheidung für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wertete Ausschußvorsitzender Erich Kröhan (SPD) die Entscheidung des Verkehrsausschusses, der Investitionsplanung 1981 der Stadtbahngesellschaften Rhein-Ruhr und Rhein-Sieg zuzustimmen. Gleichzeitig konnte damit ein entsprechender CDU-Antrag zu Finanzierung und Ausbau der in der Investitionsplanung bis 1990 vorgesehenen Stadtbahnprojekte (Drs. 9/725) für erledigt erklärt werden.
    Der Verkehrsausschuß kam einmütig zu der Auffassung, daß in der Investitionsplanung 1981 der derzeitige Ausbaustand und die künftige Entwicklung einvernehmlich zwischen den Beteiligten dargestellt worden ist. Dabei wird in Rechnung gestellt, daß sich die Werte der Investitionsplanung nicht zu sofortigen Entscheidungen in der Bewirtschaftung der Mittel heranziehen lassen, da sie eine Überhöhung von etwa 20 Prozent beinhalten. Die Vorhaltung dieser Reservegröße erscheine jedoch vertretbar, um eine völlige Ausschöpfung des jährlich fortzuschreibenden GVFG-Programms für das Land Nordrhein-Westfalen zu erreichen.

    Kostenvolumen

    Auf der Grundlage dieses von SPD-Sprecher Georg Aigner in die Diskussion eingebrachten Beschlußvorschlags hatte sich zunächst eine lebhafte Diskussion entzündet. So wies der Sprecher der CDU-Fraktion, Heinz Hardt, darauf hin, daß die Investitionsplanung ein Kostenvolumen von 6,8 Milliarden DM bis 1990 ausweise, nach heutigem Kostenstand aber nur 5,5 Milliarden DM erreichbar seien. Hieran zeige sich, daß das ehrgeizige Projekt der Stadtbahn gestreckt werden müsse aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten. Daraus müßten Konsequenzen des "realistischen Maßes" gezogen werden, um den Gemeinden eine Gelegenheit zu geben, sich auf diese Situation einzustellen.
    Staatssekretär Dr. Heinz Nehrling vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium widersprach der vom CDU-Sprecher gezogenen politischen Schlußfolgerung entschieden. Im Grunde sei man auch gar nicht so weit auseinander, wenn man feststelle, daß die Zielsetzung des Stadtbahnprogramms vom gesamten Ausschuß getragen werde. Es gehe nur darum, wie man die vorgelegte Zusammenstellung politisch werte. Während die CDU davon ausgehe, daß das Programm einer Minderdotierung um 20 Prozent ausweise, gehe die Landesregierung umgekehrt vor und stelle fest, daß das Programm das darstelle, was im GVFG-Bereich bis 1990 machbar sei. Dabei müsse man auch einen gewissen Planungsspielraum einkalkulieren.
    Für die SPD nannte Uwe Herder die Investitionsplanung einen guten Handlungsspielraum, der weiter überarbeitet und weiter entwickelt werde. Deshalb sei es falsch, von "Kurskorrektur" oder "Erwartungshorizont" zu sprechen. Heinz Hardt entgegnete, dies sei alles zwar richtig, doch mache die Diskussion vor Ort Schwierigkeiten. Damit käme, wenn man dies den stadtbahnbauenden Städten nicht deutlich mache, der öffentliche Personennahverkehr in die Debatte.
    Ausschußvorsitzender Erich Kröhan zeigte sein Unverständnis darüber, daß die Vertreter der Städte und Gesellschaften nicht informiert sein sollten. Er wies darauf hin, daß hierüber in der Stadtbahngesellschaft ausführlich gesprochen worden sei, wodurch eine entsprechende Information vorläge. Durch Herausarbeiten der Reservegröße von etwa 20 Prozent in dem Beschlußvorschlag konnte anschließend die Grundlage für die einstimmige Beschlußfassung geschaffen werden.

    Landesstraßengesetz

    Zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes (Drs. 9/860) führte ein Vertreter des Ministeriums aus, die Anhörung habe gezeigt, daß nur einige wenige Vorschriften in der Diskussion stünden, diese allerdings Punkte mit erheblichen Auswirkungen seien. Heinz Hardt stellte fest, die CDU-Fraktion stehe noch am Anfang der Diskussion, die man mit den Kollegen aus dem Ausschuß für Kommunalpolitik vertiefen wolle. Von der Tendenz her könne man schon sagen, daß seine Fraktion weitgehend der von den kommunalen Spitzenverbänden und der Straßenliga eingeschlagenen Richtung folgen wolle. Für die SPD-Fraktion erklärte Uwe Herder, es sei noch keine Tendenz festzustellen, man befinde sich erst in der Diskussion. Erich Kröhan stellte daraufhin fest, es sei Ziel des Ausschusses, den Gesetzentwurf so zügig zu beraten, daß er nach der Sommerpause vom Plenum in zweiter Lesung verabschiedet werden könne.

    Bildunterschrift:
    Beispiel für gelungene Stadtbahnplanung und -errichtung: Stadtbahn in Essen, Haltestelle Savignystraße. Foto: KVR

    Systematik: 2640 Schienenverkehr; 2610 Öffentlicher Personenverkehr

    ID: LI820917

  • Sicherheit hat bei Konstruktion von Maschinen für Bergbau Priorität.
    Grubenausschuß in Lünen.
    Ausschussbericht
    S. 13, 15 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Der Ausschuß für Grubensicherheit hielt seine letzte Sitzung bei der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia in Lünen ab, um sich über die technischen Fortschritte auf den Gebieten der Sicherheit und der Humanisierung der Arbeitsplätze im Untertagebereich zu informieren.
    Der Ausschuß wurde vom Leiter des Firmenbereiches Entwicklung und Konstruktion, Prof. Dr. Beckmann, empfangen und zunächst in Geschichte und Programm des Unternehmens eingeführt. Die Eisenhütte Westfalia wurde im Jahre 1826 als Gewerkschaft nach altem preußischen Bergrecht gegründet, um die Raseneisenerze zu verhütten, die in den Lippeniederungen bei Lünen bis hinaus nach Lippstadt im Tagebau gewonnen wurden. Noch im 19. Jahrhundert wurde die Umstellung vom Hüttenbetrieb zum Maschinenbau eingegliedert. Weltruf gewann die Westfalia seit den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts durch die Konstruktion bergbaugerechter neuartiger Fördermittel für Abbaubetriebe, Strecken und Schächte. Die Entwicklung der modernen Bergtechnik, insbesondere des Langfrontbaus, ist zu einem großen Teil mit Westfalia-Geräten verknüpft.
    So ermöglichten die "Panzerförderer" eine vorher nicht erreichbare Leistungssteigerung und Betriebssicherheit. Der zweite bedeutende Fortschritt der Strebmechanisierung war die Konstruktion eines Kohlenhobels, der nach seinem Erfinder den Namen "Löbbe-Hobel" erhielt. Der Großteil der auch danach noch verbliebenen schweren körperlichen Arbeit, das Rauben und Setzen der Stempel, wurde in den fünfziger Jahren durch Entwicklung eines schreitenden hydraulischen Ausbaus, des sogenannten Panzerausbaus, erfolgreich mechanisiert. Gegen Mitte der sechziger Jahre hat sich die Westfalia auch dem Tiefbau zugewandt. Die unter den harten Bedingungen des Bergbaus bewährten Fördermittel, Ladegeräte und Hydraulikelemente waren im wesentlichen auch für den Tunnel- und Stollenbau geeignet. Der Erfahrungsaustausch mit den neuen Abnehmern führte jedoch auch zu einer Reihe von Neukonstruktionen. Sehr bald war die Westfalia im stände, für das Vorpressen und für den Schildvortrieb komplette mechanische und hydraulische Ausrüstungen zu liefern. Fördermittel der Westfalia Lünen haben auch Eingang in die Automobilindustrie sowie in Aluminium- und Kupferhütten gefunden.
    Schon früh hat die Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia Sozialeinrichtungen für ihre Mitarbeiter ins Leben gerufen. Nachweislich 1853, möglicherweise aber bereits 1852 war von den Gewerken eine Witwen- und Waisenkasse geschaffen worden. Das Statut der Betriebskrankenkasse aus dem Jahre 1884 bezeugt, daß die Kasse schon seit 1874 bestanden haben muß. Eine Pensionskasse für Arbeiter wurde ab 1. Januar 1885 gegründet. Als Gründungstag der heute staatlich anerkannten Werksberufsschule kann der 17. November 1907 angesehen werden.
    Die Westfalia Lünen hat im Zuge ihrer Entwicklung manche Umwandlung durchgemacht, sich dabei aber ständig vergrößert. Die erfahrene Belegschaft und der moderne Maschinenpark bieten gute Voraussetzungen für ihr weiteres Gedeihen. Mehrere Vertretungen sowie selbst fertigende Tochtergesellschaften in Europa und Übersee verbinden das Altlüner Stammhaus mit allen bedeutenden Märkten der Welt.

    "Messerschild"

    In einem Referat vom Assessor des Bergfachs Lothar Freytag wurden Beispiele zur Humanisierung der Arbeit im Bergbau vorgestellt. Bedeutsame Verbesserungen im Strebbereich konnten durch die entwicklungen beim Schildausbau erzielt werden. Die Bemühungen konzentrieren sich zur Zeit besonders auf die Arbeitsbedingungen an den Strebenden und am Übergangsbereich Streb-Strecke. Für den Abbaustreckenvortrieb wurde ein Messerschild mit integrierter Teilschnittmaschine beschrieben, der im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erstellt wurde. Erfreulich ist, daß sich bei zwei Einsätzen mit insgesamt rund zwei Kilometer Auffahrlänge einschließlich der Montage- und Demontagearbeiten für das Gesamtsystem kein Unfall ereignet hat.
    Ähnlich gute Ergebnisse werden von einem Gerätesystem berichtet, das ebenfalls im Rahmen eines Forschungsvorhabens mit der Ruhrkohle AG zum mechanisierten Durchbauen von Strecken erstellt worden ist. Im Kalibergbau hat der Einsatz der Westfalia-Firstenfräse die Mechanisierung der vormals von Hand ausgeführten Bergbauarbeit in den Strecken ermöglicht, die damit heute wirkungsvoller und unfallsicherer bewältigt werden kann.
    Besonders in geringmächtigen und einfallenden Flözen sind Reparaturarbeiten an Gewinnungsgeräten schwierig durchzuführen. Deshalb ist mit dem Versuchsfeld Bergtechnik des Steinkohlenbergbauvereins ein neuer Hobeltyp, der Gleitschwerthobel, entwickelt worden, der die gewinnungstechnischen Vorzüge des Gleithobels mit dem sicherheitlichen Vorteil einer bergestoßseitig geführten Zugkette kombiniert. Dieser Hobel ist bei der Ruhrkohle AG erfolgreich erprobt worden.
    Bei großen Streblängen und geringer Flözmächtigkeit ist die Fahrung im Streb eine der anstrengendsten Tätigkeiten. Um sie zu erleichtern und im Gefahrenfall einen Punkt im Streb schneller erreichen zu können, hat die Westfalia Lünen eine Befahrungseinrichtung entwickelt, die dem Ausschuß vorgestellt wurde. Automatiksteuerungen für Gewinnungs- und Ausbausysteme befinden sich in der Entwicklung. Sie werden handhabungssicherer sein als bisherige Verfahren.

    "Entspannungsbohren"

    Gebirgsschlagsgefahren werden heute nach dem Testbohren vor allem durch das Entspannungsbohren bekämpft. Auf Anregung des Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen hat die Westfalia Lünen zusammen mit der Ruhrkohle AG und der Turmag eine Lösung gefunden, die es gestattet, Entspannungsbohrmaschinen zur Gebirgsschlagverhütung auch in Flözen mittlerer und geringer Mächtigkeit einzusetzen. Die Arbeitsweise wurde dem Ausschuß erläutert.
    Speziell im Bereich des Abbaus und des Abbaustreckenvortriebs scheint es gelungen zu sein, mit einigen Entwicklungen zumindest Anstöße dazu zu geben, wie man die physische und psychische Belastung der Bergleute herabsetzen kann. Auch eine Verbesserung der Arbeitsstruktur und der Arbeitsorganisation im Strekkenvortrieb ist durch den Messerschildvortrieb erreicht worden. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens konnten im Film veranschaulicht werden.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Grubensicherheit, Hans Ferner (SPD), stellte zum Abschluß der lebhaften Diskussion der durch Referate, Vorführungen und Werksbesichtigung angesprochenen Themen fest, daß es für den Ausschuß eine positive Erfahrung war, zu sehen, mit welch hohem Prioritätswert Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Bergbau bereits bei der Konstruktion der Maschinen und Geräte Eingang finden.

    Bildunterschrift:
    Vor einer Tunnel-Streckenvortriebsmaschine: ab 4. v.l.: Ausschußvorsitzender Hans Ferner, Karlheinz Edelbrock, Helmut Pardon, Heinz Netta (alle SPD), ab 3. v.r.n.l: stellvertretender Ausschußvorsitzender Ernst Kraft (CDU) und Kurt Nowack (SPD) sowie Professor Beckmann. Foto: Westfalia Lünen

    Systematik: 2200 Bergbau/Bodenschätze

    ID: LI820918

  • Abschiedsbesuch von Generalmajor Walter Windisch.
    S. 13 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Bildunterschrift:
    Seinen Abschiedsbesuch stattete der Befehlshaber im Wehrbereich III (Nordrhein-Westfalen), Generalmajor Walter Windisch (2. v.l.), dem Präsidenten des Landtags, John van Nes Ziegler, ab. Windisch verläßt Düsseldorf und wird stellvertretender Generalinspekteur der Bundeswehr in Bonn. Sein Nachfolger in der Düsseldorfer Reitzensteinkaserne ist Brigadegeneral Wolfhard Galinski (r.). Links im Bild: der Adjudant des Befehlshabers, Hauptmann Wischnewski. Foto: Tüsselmann

    ID: LI820919

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Erleichterung von Mieterhöhungen kritisiert.
    Aus den Fraktionen
    S. 14 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Mit Bedauern hat die SPD-Landtagsfraktion darauf reagiert, daß die F.D.P. als "Gegenleistung" für die Zustimmung zum Beschäftigungsprogramm die Erleichterung von Mieterhöhungen erzwungen hat. Trotz der Zusatzrenditen im häufig ohnehin schon rentablen Wohnungsbestand wird es nach Meinung der SPD zu keinem erheblichen Neubau von Mietwohnungen kommen; die Hauptursache für den Rückgang im Mietwohnungsbauhohe Baukosten und hohe Zinsen - seien nämlich nach wie vor wirksam.
    Wie der wohnungsbaupolitische Sprecher der Fraktion, Erwin Pfänder, erklärte, sind nach den mietrechtlichen Beschlüssen der Bundesregierung vom 3. Februar 1982 in nichtpreisgebundenen Wohnungen zum Teil erhebliche Mieterhöhungen zu befürchten. Daraus ergeben sich beachtliche Folgekosten für die Haushalte von Bund und Ländern, da die Mieterhöhungen sich in steigenden Wohngeldansprüchen niederschlagen. Schon jetzt geben Bund und Länder etwa 2,3 Milliarden DM für Wohngeld aus; Nordrhein-Westfalen alleine zahlte etwa 425 Millionen DM. Die SPD-Landtagsfraktion befürchtet darüber hinaus, daß bei steigenden Mieten der Kündigungsschutz faktisch ausgehöhlt wird: Mieterwerden ausziehen müssen, weil sie Mieterhöhungen nicht mehr verkraften können.
    Die Mieterhöhungen werden zu einer erheblichen Vermögensumverteilung führen. Nach vorsichtigen Schätzungen würden mehrere Milliarden DM in die Kassen der Vermieter fließen, und zwar ohne jede Zweckbindung für den Wohnungsbau. Würden diese Mittel gezielt für den Wohnungsbau verwendet, könnten damit Zigtausende von dringend benötigten Sozialmietwohnungen finanziert werden. Nach Meinung der SPD muß der soziale Wohnungsbau erhalten und fortgeführt werden, weil er die effektivste Form ist, diejenigen mit Wohnungen zu versorgen, die die hohen Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau niemals bezahlen könnten.
    Als Positivpunkte des Mietrechtänderungsgesetzes wertet die SPD-Landtagsfraktion den erweiterten Kündigungsschutz von Mietern bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Der Verkäufer kann sich erst nach fünf Jahren (bisher drei Jahre) auf Eigenbedarf berufen. Außerdem erhält der Mieter ein generelles Vorkaufsrecht und braucht Modernisierungen eingeschränkter als bisher zu dulden.

    Die Wahlen zum Richterrat und zum Präsidialrat sollen ab Herbst auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts erfolgen. Für eine entsprechende Änderung des Landesrichtergesetzes hat sich die SPD-Landtagsfraktion ausgesprochen. In dem Gesetzentwurf ist ferner die zahlenmäßige Zusammensetzung der Richter- und Präsidialräte in den einzelnen Gerichtszweigen neu geregelt. Die Vorschriften der Wahlordnung nach dem Personalvertretungsgesetz sollen entsprechende Anwendung finden.

    ID: LI82091A

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    CDU besucht Kindergärten mit hohem Ausländeranteil.
    Aus den Fraktionen
    S. 14 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Über die Situation der Kindergärten mit einem hohen Ausländeranteil informierte sich der Arbeitskreis "Jugend und Familie" der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen unter Führung des Kölner Landtagsabgeordneten Hermann-Josef Arentz in den Kindergärten an der Zonser Straße in Köln-Nippes und am Fröbelplatz in Köln-Ehrenfeld. Beide Kindergärten werden zu etwa 50 Prozent von ausländischen, meist türkischen Kindern, besucht. Als ein erstes Ergebnis in ihrer Informationsreise stellten die CDU-Politiker fest, es lohne sich unbedingt, Kindergärten in Stadtteilen mit hohem Ausländeranteil besonders zu fördern. Unser Foto zeigt v.l.: Antonius Rüsenberg, Hermann-Josef Arentz und Heinz-Josef Nüchel mit Kindern.

    ID: LI82091B

  • Porträt der Woche: Helmut Kupski (SPD).
    Porträt
    S. 15 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Inzwischen hat er sich an das "Genosse" und das "Du" unter den Genossen längst gewöhnt. Mehr noch, er hat es als Ausdruck besonderer Verbundenheit und Solidarität untereinander schätzengelernt. Aber Helmut Kupski verhehlt nicht, daß er Schwierigkeiten gehabt hatte mit dem "Du" und dem "Genosse", damals, 1972, als er in Krefeld von der CDU zur SPD wechselte. Damals arbeitete Kupski schon ein Dutzend Jahre beim Landeskirchenamt in Düsseldorf, sozusagen ein Arbeitsplatz nach Wunsch für den gebürtigen Ostpreußen, der in einer betont christlich geprägten Familie aufgewachsen war und in eine ähnlich stark geprägte Familie hineingeheiratet hatte. Warum er die CDU verlassen hatte und statt dessen - unter "Mitnahme" seines kommunalpolitischen Mandates in Krefeld - in die SPD eingetreten war? Helmut Kupski wird diese Frage natürlich nicht zum erstenmal gestellt. Er hat darauf eine klare Antwort: "Ich habe gesehen, daß die praktische CDU-Politik mit dem Anspruch des 'C' in ihrem Namen nicht übereinstimmt." Er habe auf die Sozialausschüsse gehofft, gehofft, daß sie sich mit ihrer Politik in der CDU durchsetzen, wenigstens einen Teil des Ahlener Programms in die Tat umsetzen könnten. Als diese Hoffnung in immer weitere Ferne rückte, begann Kupski über einen Wechsel zu den Sozialdemokraten nachzudenken, weil deren politischer Anspruch und deren praktische Politik mehr miteinander übereinstimmten, als dies für sein Empfinden bei der CDU der Fall war.
    Das Tüpfelchen auf dem i war für den Parteiwechsel dann der Anspruch der CDU, für alle Vertriebenen zu sprechen. Noch als CDU-Mitglied habe er, der Ostpreuße, sich genötigt gesehen, öffentlich der Vertriebenenpolitik der CDU zu widersprechen, erinnert sich der Gewerkschafter und Presbyter an diese wilde Zeit des Wechsels. Und er erinnert sich auch, daß seine Frau "gewisse Schwierigkeiten" hatte mit der Entscheidung ihres Mannes und bei den beiden Schwägern bestehen diese Schwierigkeiten noch heute.
    Für das, was einen engagierten Christen besonders anspricht in der SPD, hat Helmut Kupski eine griffige Formel parat. Er schickt den Satz voraus, daß das Wort von der Nächstenliebe bei vielen Christen leider zu einem Lippenbekenntnis verkümmert sei, und fährt dann fort: "Solidarität ist Nächstenliebe plus Konsequenzen - das ist für mich sozialdemokratische Politik, oder", setzt er selbstkritisch lächelnd hinzu, "das ist es zumindest im Ideal fall." Solche Idealfälle sind selten.
    Ein Idealfall ganz anderer Art verhalf Helmut Kupski in den Landtag. Daß er den Wahlkreis 59 (Krefeld II) mit 45,7 Prozent der Stimmen gewann, rechnet er zuletzt seinem eigenen Verdienst an. Da hätten vielmehr die früheren Parteifreunde von der CDU geholfen, weil die Franz Josef Strauß zum Kanzlerkandidaten der Union für die Bundestagswahl gekürt hätten, eine Fehlentscheidung, die auf die nordrhein-westfälische Landtagswahl einen für die CDU Kurt Biedenkopfs dunklen Schatten warf. "Strauß hat mir geholfen", räumt Kupski freimütig ein. Mit Hilfe des Bayern jagte der Neuling keinem Geringeren als Konrad Grundmann den Wahlkreis ab, eine Niederlage, an der der heutige Landtagsvizepräsident damals im Mai 1980 schwer zu schlucken hatte. Erst beim Gottesdienst vor der ersten Plenarsitzung brachte es Grundmann über sich und gratulierte dem Sieger mit Handschlag. Kupski nimmt ihm diese Verspätung nicht krumm: "Wir kommen heute gut miteinander aus." In der sozialdemokratischen Landtagsfraktion wissen die Kollegen Kupskis inzwischen, daß der Neue aus Krefeld zu den harten Arbeitern gehört, dem nichts ferner liegt, als ständig fromme Sprüche zu klopfen. Und wenn er doch mal etwas über seinen Glauben und seine berufliche Bindung an das Landeskirchenamt sagt, hört sich das ganz handfest an. Etwa so: Das Christsein habe sich hier auf der Erde zu beweisen. Kupski: "Ob es ein Leben nach dem Tod gibt, ist da von sekundärer Bedeutung. "Dieses Christsein hier auf Erden kann sich für Kupski an so banalen Dingen wie an einer Straßen führung erweisen. Der Abgeordnete gehörte zu den Initiatoren und Haupttreibern, die sich gegen die linksrheinische Autobahn wehrten. Gegen die Autobahn wurde der Kampf verloren. "Aber wir haben immerhin erreicht, daß der Nordzubringer in Krefeld nicht autobahnmäßig ausgebaut wurde, wie dies ursprünglich geplant war, und wir haben Lärmschutzmaßnahmen durchgesetzt." Das sei mehr als nichts.
    Reinhard Voss

    ID: LI82091C

  • Arno Wulst.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Arno Wulst(46), Oberregierungsrat, war seit 1970 Assistent im Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung sowie im Gutachterdienst des Landesparlaments. Arno Wulst ist am 15. März zum Landesrechnungshof gewechselt und befaßt sich dort im 1. Senat in einem Prüfungsgebiet mit Organisations- und Personalfragen.

    ID: LI82091D

  • Reinhard Schmidt-Küntzel.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Reinhard Schmidt-Küntzel, ehemaliger Chef vom Dienst im Landespresse- und Informationsamt, wurde neuer Pressesprecher des F.D.P.-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Er ist zugleich Geschäftsführer der (Außer-)Parlamentarischen Arbeitsgruppe der F.D.P. und für die Zeitschrift "Forum liberal" verantwortlich.

    ID: LI82091E

  • Der wissenschaftliche Hilfsdienst.
    Friedemann Wenck.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Friedemann Wenck (48) ist seit September 1975 als Referent bei der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landesparlament und zuständig für die Bereiche "Landesplanung und Verwaltungsreform", "Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft" sowie "Petitionen". Zuvor war er als Kreisdirektor des im Zuge der kommunalen Neugliederung aufgelösten Rhein-Wupper-Kreises tätig, bei dem er ab März 1967 zunächst das Rechts- und anschließend vier Jahre lang das Sozialdezernat leitete. Wenck bestand im April 1962 das juristische Assessorexamen in Berlin. Er ist Vorsitzender des bei der SPD-Landtagsfraktion gebildeten Betriebsrats.

    ID: LI82091F

  • Landtag wählt Verfassungsrichter.
    Plenarbericht
    S. 16 in Ausgabe 9 - 29.03.1982

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat auf seiner 44. Sitzung am 24. März in geheimer Wahl und ohne Aussprache vier Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen und vier Vertreter neu gewählt. 177 Parlamentarier stimmten für den Wahlvorschlag der beiden Fraktionen, vier votierten mit "Nein", vier enthielten sich der Stimme. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde damit deutlich überschritten.
    Nach der Wahl und der Vereidigung wies Landtagspräsident John van Nes Ziegler auf den hohen Vertrauensbeweis hin, den der Landtag nicht nur den für ihre sechsjährige Amtszeit gewählten Richtern persönlich entgegengebracht habe, sondern auch dem Verfassungsorgan Verfassungsgerichtshof: "Ich bitte Sie, sich bei Ihren Tätigkeiten, Arbeiten, Urteilen dieses Vertrauensbeweises immer bewußt zu bleiben." Die drei Gewalten des Staates ständen nicht in einem gegenseitigen Unterordnungsverhältnis, sondern gleichberechtigt und gleichwertig nebeneinander. "Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, daß diese Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der drei Gewalten in unserem Lande auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz beibehalten werden", führte van Nes Ziegler weiter aus. Im Interesse des Landes und aller seiner Bürger wünsche er den Gewählten Weisheit und Ausgeglichenheit und eine glückliche Hand, um Konflikte, die in jedem Staat und jeder Demokratie auftreten können, lösen zu helfen.
    Zu Wahlmitgliedern wurden vom Landtag gewählt: Professor Dr. Martin Kriele (Leverkusen), Rechtsanwältin Renate Schwarz (Düsseldorf), Professor Dr. Hans Brox (Münster) und Professor Dr. Klaus Stern (Köln). Stellvertretende Wahlmitglieder wurden Rechtsanwalt Dr. Heinz Gerster (Düsseldorf), Dr. Horst Ronsdorf (Radevormwald), Professor Dr. Johannes Wessels (Münster) und Dr. Bernhard Freiherr von Falkenhausen (Essen). Ihre Amtszeit dauert vom 12. Mai 1982 bis 11. Mai 1988. Der Verfassungsgerichtshof des Landes (Sitz in Münster) setzt sich nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten und den vier vom Landtag zu wählenden Mitgliedern zusammen.

    Bildunterschrift:
    Der Wahlakt ist vorbei, die vier neugewählten Verfassungsrichter und ihre Vertreter werden gleich von Landtagspräsident John van Nes Ziegler (rechts) auf ihr Amt vereidigt. Foto: Tüsselmann

    Systematik: 1080 Wahlen

    ID: LI820920

  • WORT UND WIDERWORT: Immer mehr Studierende: Was tun gegen die Überlastung?
    S. 1 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    "Der räumliche Ausbau der Hochschulen muß fortgesetzt werden", fordert der SPD-Abgeordnete Franz-Josef Kniola. Teure medizinische Projekte im Krankenversorgungsbereich müßten zugunsten der schnellen Errichtung weiterer Studienkapazitäten zurückstehen, erklärt der SPD-Parlamentarier. Eine gegensätzliche Meinung vertritt der CDU-Abgeordnete Dr. Gerhard Rödding. Die Problematik der Überlastung unserer Hochschulen könne man nicht, "wie die Landesregierung meint, mit der einfachen Formel lösen, an der Öffnung der Hochschulen für alle müsse man festhalten".
    Als erstes Bundesland habe Nordrhein-Westfalen ein Programm zur Bewältigung der zur Zeit bestehenden Überlastung der Hochschulen aufgestellt und finanziert, betont Kniola. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten sei es auch gelungen, mit dem Programm "Notzuschlag auf Zeit" Ausbildungsengpässe in Numerus-clausus-Fächern zu beseitigen. Das Programm sei der richtige Ansatz für die Bereitstellung von Zeitstellen.
    Nur die "wirklich Studierfähigen" sollten nach der Meinung von Dr. Rödding einen Studienplatz bekommen. Die Zahl derer, die ihr Studium abbrächen und darum einen Studienplatz blockierten, sei zu groß. In diesem Zusammenhang müsse auch die Frage gestellt werden, "ob die gymnasiale Oberstufe nicht unter diesem Gesichtspunkt zu reformieren ist". Außerdem müßten die Studienzeiten verkürzt werden. (Seite 2)

    ID: LI82080D

  • Weiter Ringen um Hauptschule in NRW.
    Landesparlament berät Beschäftigungspolitik.
    S. 1 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Eine mehrstündige Debatte über die Hauptschule in Nordrhein-Westfalen steht im Vordergrund der Landtagssitzung am Mittwoch, 24. März 1982. Die Aussprache geht auf einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Weiterentwicklung der Hauptschule und zur Beendigung des Gesamtschulversuchs in NRW zurück.
    Das Landesparlament berät ferner einen von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung eines Gesetzes über Grunderwerbssteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie ein Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Antrag der Landesregierung). Die Plenarsitzung beginnt mit einer Fragestunde.
    Am Donnerstag, 25. März, debattiert das Landesparlament unter anderem über die Beschäftigungspolitik in Nordrhein-Westfalen. Der Debatte liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zugrunde. Die Opposition hat die Landesregierung aufgefordert, "unter Berücksichtigung der neuesten Arbeitslosenzahlen unverzüglich ihre jetzige beschäftigungspolitische Konzeption vorzulegen, in der sie vor allem ihre Absichten und Möglichkeiten darlegt, den Arbeitsmarkt günstig zu beeinflussen".

    Systematik: 4200 Schulen

    ID: LI82080E

  • Kniola, Franz-Josef (SPD); Dr. Rödding, Gerhard (CDU)
    Studentenberg und Studienqualität.
    Wort und Widerwort
    S. 2 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    SPD: Die begonnene Politik muß fortgesetzt werden
    Von Franz-Josef Kniola

    Die Zahl der Studenten in NRW hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Wintersemester 81/82 studierten über 350000 Studenten an den Hochschulen in NRW, eine Studentenzahl von mindestens 400000 in NRW scheint für die nächsten Jahre realistisch. Die entscheidenden Ursachen für diese deutliche Zunahme liegen einmal im veränderten Bildungsverhalten und außerdem in der demographischen Entwicklung.
    Das Land NRW hat sich schon früh auf die besonderen Belastungen im Hochschulbereich eingestellt. Dabei sind drei Maßnahmen besonders hervorzuheben:
    1. Das Land NRW hat neue Hochschulen gebaut und bestehende erweitert. Wie kein anderes Flächenland hat NRW sich bemüht, seinen baulichen Verpflichtungen nachzukommen. Die durch die Bund-Länder-Kommission vorgegebene räumliche Studienplatzzielzahl von 285000 ist zu 94 Prozent erfüllt.
    2. Durch die Bereitstellung des entsprechenden Personals ist es gelungen, bereits über die räumlichen Zielzahlen hinaus Studienplätze zu schaffen und somit fast allen Studienberechtigten einen Studienplatz zu sichern.
    3. Als erstes Bundesland hat NRW ein besonderes Programm zur Bewältigung der zur Zeit bestehenden Überlastung der Hochschulen aufgestellt und finanziert. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten gelang es auch, mit dem Programm "Notzuschlag auf Zeit" Ausbildungsengpässe in den NC-Fächern zu beseitigen.
    Es wird darauf ankommen, in allen drei Bereichen die begonnene Politik fortzusetzen:
    1. Der räumliche Ausbau der Hochschulen muß fortgesetzt werden, während meines Erachtens teure medizinische Projekte im Krankenversorgungsbereich zugunsten der schnellen Errichtung weiterer Studienkapazitäten zurückzustehen haben.
    2. Im Bereich des Wissenschaftshaushalts darf es für die Dauer des Studentenbergs keinen Personalabbau geben, und wenn möglich sollte zusätzliches Personal für die Krankenversorgung nicht aus Mitteln des Wissenschaftshaushalts finanziert werden.
    3. Durch die Bereitstellung von Zeitstellen muß der zeitlich begrenzten Überlastung Rechnung getragen werden. Das Programm "Notzuschlag auf Zeit" ist hierfür der richtige Ansatz.

    CDU: Optimum zwischen Quantität und Qualität
    Von Dr. Gerhard Rödding

    Die zunehmende Zahl von Studenten belastet die Hochschulen unseres Landes über Gebühr und stellt das Niveau von Forschung und Lehre in Frage. Für die wirtschaftliche und geistige Zukunft unseres Volkes jedoch ist es entscheidend, daß Forschung und Lehre ihren international anerkannten Standard behalten und ihn dort, wo er bereits verlorengegangen ist, wiederfinden.
    Diese Problematik kann man nicht, wie die Landesregierung meint, mit der einfachen Formel lösen, an der Öffnung der Hochschulen für alle müsse man festhalten. Eine solche Politik heißt, den Verlust des internationalen Rufes unserer Hochschulen zugunsten egalitärer Ziele in Kauf zu nehmen. Vielmehr gilt es, die Fragestellung anzuerkennen, daß ein Optimum zwischen zwei Zielen gefunden werden muß: möglichst vielen Studierwilligen einen Studienplatz zu verschaffen und gleichzeitig die Qualität von Forschung und Lehre zu sichern. Die bisherige Politik der Landesregierung zeigt, daß sie nicht mal eine solche Fragestellung anerkennt und darum auch zu Lösungen nicht imstande ist. Worüber sollte nun diskutiert werden, um der Sache Herr zu werden?
    1. Nur die wirklich Studierfähigen sollten einen Studienplatz bekommen. Die Zahl derer, die ihr Studium abbrechen und darum einen Studienplatz blockieren, ist zu groß. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, ob die gymnasiale Oberstufe nicht unter diesem Gesichtspunkt zu reformieren ist.
    2. Die Studienzeiten müssen verkürzt werden. Die deutschen Studenten kommen gegenüber ihren ausländischen Kommilitonen ohnehin zu spät ins Berufsleben. Dabei kommt es darauf an, daß die Landesregierung zu Entscheidungen veranlaßt wird.
    3. Nichtakademische Berufswege müssen für Abiturienten attraktiver gemacht werden. Dazu gehört vor allem die Reform des öffentlichen Laufbahnrechts, das den Leistungsfähigen mehr als bisher den Aufstieg in den höheren Dienst ermöglichen soll. Dabei ist auch zu prüfen, ob den Akademikern von vornherein die Besoldung des höheren Dienstes garantiert wird.
    In diesen drei Bereichen gilt es eine Fülle von Einzelfragen zu lösen, die man aber nur dann in Angriff nehmen kann, wenn man das Problem des Optimums zwischen Qualität und Quantität von Lehre und Forschung an den Hochschulen sieht.

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI82080F

  • Arbeitsschutz als Bestandteil von Schulungsprogramm der IG Bergbau.
    Grubenausschuß in Haltern.
    Ausschussbericht
    S. 2 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Fragen des Arbeitsschutzes im Bergbau und die Mitverantwortung der Arbeitnehmer bei dieser Aufgabe standen im Vordergrund einer Sitzung des Ausschusses für Grubensicherheit, unter der Leitung seines Vorsitzenden Hans Ferner (SPD), in der Schule der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie in Haltern.
    Die im Jahre 1953 eröffnete und in der Zeit von 1975 bis 1978 erweiterte und modernisierte Schule bietet schon durch ihre gelungene architektonische Gestaltung und landschaftlich reizvolle Lage unmittelbar am Halterner Stausee günstige äußere Voraussetzungen für die etwa 2000 Lehrgangsteilnehmer, die hier jährlich meist in mehrwöchigen Lehrgängen in den Ausbildungsschwerpunkten Arbeitsrecht, Sozial recht, Betriebsarbeit, Tarifarbeit sowie Arbeitsschutz unterrichtet werden.
    Die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie hat bereits seit Ende des letzten Krieges den Arbeitsschutz als festen Bestandteil in ihr Schulungsprogramm aufgenommen. In entsprechenden Lehrgängen wird besonderer Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Betriebsräte und deren Arbeitsschutzbeauftragten in allgemeinen und aktuellen Fragen der Grubensicherheit und des Gesundheitsschutzes gelegt. Für diese Lehrgänge werden als Referenten Experten aus zahlreichen Fachbereichen eingesetzt. Sie kommen vornehmlich aus den Betrieben des deutschen Bergbaus, von den Bergbehörden, den Bergbau-Berufsgenossenschaften sowie verschiedenen Forschungsinstituten und Fachstellen.

    Unfallentwicklung

    Im Verlauf der Diskussion zwischen den Vertretern der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie und den Mitgliedern des Ausschusses für Grubensicherheit wurde unter anderem die Entwicklung der Unfälle und Berufskrankheiten im deutschen Bergbau im Vergleich zu den übrigen bedeutenden Bergbauländern der Europäischen Gemeinschaft sowie der übrigen gewerblichen Wirtschaft erörtert. Dabei zeigte letzterer Vergleich, daß der Bergbau immer noch der unfallträchtigste Berufsbereich in der gesamten deutschen Wirtschaft ist. An der Lösung dieser Probleme ist die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie nicht nur stark interessiert, sondern in erheblichem Umfange auch selbst bemüht, das Risiko zu senken und die Sicherheit im Bergbau zu erhöhen. Ausschußvorsitzender Hans Ferner dankte den Vertretern der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie für die bisher gezeigte Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes.

    Systematik: 2200 Bergbau/Bodenschätze

    ID: LI820810

  • Die Sportpolitik im Land soll aus dem Berichterstattungs-Abseits nun endlich herausgeführt werden.
    Ausschuß und Spitze einer Nachrichtenagentur saßen an einem Tisch.
    Ausschussbericht;

    S. 3 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Zu einem ersten Kontaktgespräch sind die Mitglieder des Sportausschusses mit der Leitung von Verlag und Redaktion des Sportinformationsdienstes (SID) in Neuss zusammengekommen. Das Gespräch diente dem gegenseitigen Kennenlernen und sollte die Chancen einer engeren Zusammenarbeit ergründen. In der Diskussion beklagten die Abgeordneten, daß Sportpolitik auf Landesebene kaum in den Spalten der Zeitungen vorkomme, während dem Leistungssport und dem Lokalsport breiter Raum zugestanden würde.
    Von den Sprechern des SID - Rede und Antwort standen an diesem Nachmittag Alfons Gerz, geschäftsführender Gesellschafter und Verleger des SID, Chefredakteur Dieter Kühnle, Erich Acker, stellvertretender Chefredakteur und Chef vom Dienst, sowie Alfons Kranz, Verlagsleiter der Neusser Zeitungsverlag GmbH - wurde dieser landespolitische Nachholbedarf neben weiteren Bereichen, denen sich der Sport noch zu öffnen habe, gar nicht bestritten: Sie sahen das Problem eher in den einzelnen Sportredaktionen angesiedelt als bei sich. Man verwies auf die eigenen Anstrengungen, gesellschaftspolitische Aspekte in das eigene Angebot einfließen zu lassen, um von der 1:0- Berichterstattung zu mehr Hintergrundinformationen zu kommen. Hier habe man schon einen Prozentsatz von 20 vom Hundert erreicht, während der Ergebnisdienst 80 Prozent ausmache. Kühnle: "Wir lassen uns nicht entmutigen. Auch wenn es nicht gedruckt wird, bleiben wir uns unserer Verantwortung bewußt." Und Geschäftsführer Gerz ergänzte: Selbst nicht veröffentlichte Berichte blieben im Bewußtsein des Sportredakteurs haften, das zahle sich dann irgendwann aus.
    Als Beispiele für Informationsangebote, die noch zuwenig Gegenliebe bei den Zeitungsredaktionen finden, wurde neben der Sportpolitik des Landes die Frage der Integration von Gastarbeitern im und durch den Sport genannt. Auch die Probleme, die derzeit Diplomsportlehrer auf dem Arbeitsmarkt haben, seien noch zuwenig ins Bewußtsein von Journalisten gedrungen; ganz abgesehen von der Bedrängnis, in die der Breitensport durch die aktuelle Finanzlage der öffentlichen Hände zu geraten drohe. Dazu Vorsitzender Richard Winkels (SPD): "Sport könnte zu einem Luxus werden, den sich bald niemand mehr leisten kann." Er erinnerte an die Initiative des Sportausschusses, der gegen die Absicht der Landesregierung die Gebührenfreiheit für Vereine bei Benutzung landeseigener Sporteinrichtungen gesichert hat. Nun kämen auf die Vereine in den Kommunen Gebühren zu. Erich Acker erklärte, daß die Agentur dies Thema schon aufgegriffen habe.
    Kühnle nannte noch einen anderen Grund für die mangelnde Berücksichtigung sozialpolitischer Themen. Der Sport müsse lernen, daß er mit dem Platz, der ihm von den Verlagen eingeräumt wird, nicht auskommen könne: "Mit den derzeitigen Platzverhältnissen kann es keinen Fortschritt geben." Neben mehr Raum für sportliche Belange forderte der SID-Chefredakteur, daß auch Rundfunk und Fernsehen in stärkerem Maße sozialpolitische Aspekte im Sport behandeln. Eine weitere wichtige Sache sei es, die Weiterbildung von Sportredakteuren zu fördern. In diesem Zusammenhang stellte Gerz die Frage: "Wo bleibt der Lehrstuhl für Sportpublizistik an der Deutschen Sporthochschule in Köln?" NGZ-Verleger Kranz stellte fest, daß der Sport immer noch nicht den gesellschaftlichen. Rang eingenommen habe, der ihm zustehe; der Sport spiele in der Öffentlichkeit eine untergeordnete Rolle. Ausschußvorsitzender Winkels gab dem Sport für diese Entwicklung die Mitschuld: Jahrelang habe der Sport politische Neutralität mit politischer Abstinenz verwechselt. Winkels: "Sport hat deswegen keine Lobby." Der Sport müsse sich ändern, denn durch die finanzielle Entwicklung könne er bald an seinem Nerv getroffen werden.
    Die Zeit vor diesem Austausch grundsätzlicher Fragen war von den Vertretern des SID genutzt worden, um ihre Arbeit vorzustellen. Der SID, dessen Zentrale in Neuss liegt, hat etwa 60 Mitarbeiter, von denen rund 35 im redaktionellen Bereich tätig sind. Als Zulieferer dienen die drei Zweigstellen in Hamburg, München und Frankfurt mit je drei Beschäftigten. Sie geben ihre Berichte und Informationen an die Nachrichtenzentrale in Neuss weiter, die von hier für die bundesweite und in Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtenagenturen auch für die weltweite Verbreitung sorgt. Hilfreich ist dabei die modernste Nachrichtentechnik, auf die man sich inzwischen umgestellt hat- per Funk, nicht mehr per Draht. SID-Chefredakteur Kühnle stolz: "Unser Sportangebot kann bis in die Setzerei hineingesendet werden." Den für eine Agentur lebensnotwendigen Nachrichtenfluß halten die rund 400 bundesdeutschen freien Mitarbeiter in Gang. In Neuss entstehen Tag für Tag zwischen 2000 und 3000 Zeilen, in Spitzenzeiten sogar mitunter 5000 Schreibmaschinenzeilen, mit denen sich Tag für Tag eine ganze Zeitung füllen ließe, die nur über sportliche Ereignisse berichtet. Angeschlossen sind dieser reinen Sportagentur (die Konkurrenz, die Deutsche Presse-Agentur, widmet sich dem Sport nur als einem von mehreren Gebieten) rund 95 Prozent aller bundesdeutschen Tageszeitungen. Dort finden die zuständigen Redakteure oft nicht mehr die Zeit, die einlaufende Nachrichtenmenge nach eigenen Maßstäben zu bearbeiten. Bei der Nachdruckkontrolle stellt man in der Neusser Zentrale immer wieder fest, daß ganze Artikel wortgetreu, ohne Veränderung von Überschrift oder Aufmachung, übernommen werden.
    Bei SID erklärt man dies mit dem enormen Zeitdruck, unter den man immer stärker gerate: Längst sei Sport keine Wochenendveranstaltung mehr, er dränge in die Abende der Woche und lasse vielen Journalisten nicht mehr die Zeit, kritisch über ihr eigenes Tun nachzudenken. Hinzu komme der Umstand, daß der Leistungssport nachhaltig die Terminkalender erobere. Kühnle: "Vieles muß einfach mit der heißen Nadel genäht werden."

    Bildunterschrift:
    Der Computer hilft, daß nur zwei Minuten nach Ende eines Spiels Ergebnis und Spielbericht den angeschlossenen Zeitungsredaktionen vorliegen, über die Arbeit an Schreibmaschine und Bildschirm informierte sich der Sportausschuß bei einem Rundgang. Das Bild zeigt im Kreis der Ausschußmitglieder den Ausschußvorsitzenden Richard Winkels (SPD, zweiter von rechts) und den stellvertretenden Vorsitzenden Kurt Schmelter (CDU, Bildmitte) im Gespräch mit Chefredakteur Kühnle (rechts).

    Systematik: 7600 Sport

    ID: LI820811

  • Haushaltskontrolle: Nach Feierstunde "hartes Tagesgeschäft" - Rückstände von Verwendungsnachweisen für Gelder kritisiert.
    Vizepräsident des Landesrechnungshofs Albert Graf verabschiedet.
    Ausschussbericht
    S. 4 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete der Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung den Vizepräsidenten des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofs, Albert Graf, der nach fast 22jähriger Tätigkeit beim Rechnungshof im Ablauf des Monats März 1982 in den Ruhestand tritt. Ausschußvorsitzender Franz Riehemann (CDU) würdigte die Verdienste des Beamten und überreichte ein kleines Geschenk.
    Albert Graf habe über mehr als zwei Jahrzehnte mit großem Sachverstand und besonderem persönlichen Engagement für die Sache der Haushaltskontrolle, insbesondere für die alten und heute mehr denn je aktuellen Tugenden der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, mit Erfolg "gestritten", betonte Riehemann. Darüber hinaus sei er aufgrund seiner profunden Fachkenntnisse und Loyalität ein kompetenter Gesprächspartner und Berater für den Landtag und seine Ausschüsse gewesen, so daß sich eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt habe. Besonders hervorzuheben sei auch seine hervorragende Leistung bei der Erarbeitung und Durchführung der Haushaltsreform Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre. Ohne Übertreibung könne man Graf zu den Vätern dieser Reform zählen. Insgesamt gebühre ihm Dank und Anerkennung nicht nur des Ausschusses, sondern des gesamten Parlaments. Der Bundespräsident habe seine besonderen Verdienste bereits im Jahre 1980 mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse gewürdigt.

    Mißbilligung

    Von der harmonischen Feierstunde müßten die Abgeordneten zum "harten Tagesgeschäft" der Landeshaushaltsrechnung 1979 und den Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs übergehen. Im Verlauf dieser Beratungen ergab sich bedauerlicherweise mehrfach Anlaß zu scharfer Kritik und Mißbilligung. Nach einem detaillierten Vortrag seines Berichterstatters Herbert Dahlhof (SPD) rügte der Ausschuß einstimmig, daß die seit Jahren bestehenden Rückstände hinsichtlich der Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise über Haushaltsmittel in Milliardenhöhe für den Ausbau der Hochschulen trotz mehrfacher Terminzusagen bisher nicht wesentlich abgebaut wurden. Dies ist um so gravierender, als keine organisatorischen bzw. verwaltungstechnischen Änderungen erkennbar sind, welche die Prüfungsverfahren beschleunigen würden. Der vom jetzt zuständigen Minister für Landes- und Stadtentwicklung in der Vorlage 9/761 entwickelte Zeitplan wurde als unbefriedigend bezeichnet.
    Im übrigen ging diese umfangreiche Vorlage den Ausschußmitgliedern zu spät am Samstag vor der am Dienstag stattfindenden Sitzung - zu, so daß eine sachgerechte Vorbereitung auf die Beratung nur in Wochenendarbeit möglich war. Dieses Verfahren wurde als unzumutbar kritisiert, zumal die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs in seinem Jahresbericht seit etwa einem Jahr bekannt sind und die Ausschußsitzung frühzeitig anberaumt worden war.

    Überprüfung

    Da die Schwierigkeiten bei diesem Fall durch Zeitablauf wachsen werden und die Gefahr der finanziellen Nachteile für das Land immer größer wird, sind nach einhelliger Auffassung des Ausschusses außerordentliche Anstrengungen und Maßnahmen erforderlich, um die Mängel schleunigst zu beheben. Sowohl der Landesrechnungshof als auch der Ausschuß werden daher diese bedeutsame Angelegenheit mit Nachdruck weiterverfolgen.
    In einem anderen Fall, der von Helmut Harbich (CDU) vorgetragen wurde, und bei dem es um schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften des Personalverwaltungsrechts - vor allem um fehlerhafte Stellenbewirtschaftung und -bewertung im Hochschulbereich geht, lag überhaupt keine schriftliche Stellungnahme des zuständigen Ministers für Wissenschaft und Forschung vor. Die mündlichen Erklärungen des Ressorts waren insgesamt unbefriedigend, zum Teil vage und widersprüchlich, so daß der Ausschußvorsitzende feststellte, eine derartige Mißachtung des Parlaments könne man sich nicht bieten lassen. Bei dem für den 29. April dieses Jahres geplanten Besuch der Universitätsklinik in Münster werde dieser Fall Gegenstand einer Überprüfung "vor Ort" sein. Der Ausschuß habe dann über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

    Bildunterschrift:
    Bei der Verabschiedung des LRH-Vizepräsidenten Albert Graf (links, stehend) durch den Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung: Ausschußvorsitzender Franz Riehemann (CDU) verliest die Widmung in einem Bildband über Berlin, der Graf aus Anlaß seines Eintritts in den Ruhestand als Abschiedsgeschenk überreicht wurde. Links im Bild: stellvertretender Ausschußvorsitzender Herbert Dahlhof (SPD), rechts LRH-Präsident Dr. Günter Heidecke. Foto: Gisy

    Systematik: 1110 Abgeordnete; 8300 Öffentlicher Haushalt

    ID: LI820812

  • Mittleres Revier: Nur der Bergbau verzeichnete 1981 mehr Beschäftigte.
    S. 4 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Im mittleren Ruhrgebiet ging 1981 die Zahl der Beschäftigten in der Industrie auf 111000 (minus drei Prozent) zurück. Nach Berechnungen der Essener Industrie- und Handelskammer (IHK), die auch für die Städte Mülheim und Oberhausen zuständig ist, konnte nur der Bergbau 1981 einen leichten Anstieg der Beschäftigtenzahl um ein Prozent auf jetzt knapp 13000 Bergleute erreichen.

    ID: LI820813

  • Reicht die Frist für freiwillige Lösungen beim Zusammenschluß von Sparkassen?
    Gericht unterstreicht im Sparkassenstreit Prinzip der Deckungsgleichheit.
    Ausschussbericht
    S. 5 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Eingehend hat sich der Ausschuß für Landesplanung und Verwaltungsreform in seiner Sitzung am 17. März 1982 unter dem Vorsitz von Dr. Bernhard Worms (CDU) mit der Neuordnung der Sparkassen beschäftigt. Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, Professor Dr. Reimut Jochimsen (SPD), informierte die Ausschußmitglieder über den aktuellen Sachstand.
    Er kann so zusammengefaßt werden: Die Überleitungen der kommunalen Neuordnungen auf die Sparkassenneuordnung haben dazu geführt, daß sich die Zahl der Sparkassen um 96 auf 163 verringert hat. Dabei beruhte die Lösung dieser Fälle letztlich auf freiwilliger Basis. In zwölf Neuordnungsräumen wurden ministerielle Verordnungen zur Neuordnung erlassen, nachdem alle Bemühungen auf freiwillige Lösungen gescheitert waren. Auch nach Erlaß der Verordnungen hatten die beteiligten Gemeinden und Kreise Gelegenheit, einer Anordnung der Regierungspräsidenten durch einvernehmliche Lösungen zuvorzukommen. Dieser Weg ist in 19 Fällen beschritten worden.

    Abschlußfrist: Mitte 1982

    Minister Jochimsen beabsichtigt, die Gemeinden und Kreise nunmehr aufzufordern, bis Mitte des Jahres 1982 zu freiwilligen Lösungen zu kommen. Er will dabei deutlich machen, in welchem Terrain sie sich jetzt noch bewegen können.
    Abgeordneter Schumacher (CDU) erklärte dazu, er hielte die Frist für zu knapp bemessen und sprach sich bezüglich der Terminierung für mehr Flexibilität aus, während der Sprecher der CDU-Fraktion, Johannes Kaptain, die Meinung vertrat, bei dem angestrebten Verfahren sei die Frage des Besitzstandes und des Bestandsschutzes auch jetzt noch nicht voll ausgelotet.
    Der Sprecher der SPD-Fraktion, Gerhard Wendzinski, äußerte sich nicht ablehnend zu den Lösungsvorschlägen des Wirtschaftsministers, brachte jedoch zum Ausdruck, daß er eine gesetzliche Regelung im Rahmen der Gebietsreform für besser gehalten hätte. Außerdem hielt er die Frist für freiwillige Vereinbarungen nicht in allen Fällen für ausreichend.

    Erklärung zur Neuordnung

    Der Ausschußvorsitzende schloß die Beratung dieses Tagesordnungspunktes einvernehmlich mit folgender Erklärung ab:
    1. Der Ausschuß betrachtet den Bericht des Wirtschaftsministers als Grundlage für eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über den beabsichtigten Abschluß der Sparkassenneuordnung.
    2. Der Wirtschaftsminister hat zu erkennen gegeben, daß er von den betroffenen Kreisen und Gemeinden erwartet, daß sie bereit sind, bis Mitte des Jahres die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen.
    3. Sollte dies nicht geschehen, geht der Ausschuß davon aus, daß die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidenten noch im Laufe des Jahres 1982 die entsprechenden Verwaltungsanordnungen treffen.
    4. Nach übereinstimmender Auffassung soll der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr spätestens im Herbst 1982 den Abschluß der Sparkassenneuordnung zum 1.1. 1983 herbeiführen.

    Die Ziele des LEP III

    Zur Novellierung des Landesentwicklungsplans III (LEP III), der sich mit Gebieten mit besonderer Bedeutung für Freiraumfunktionen und der Sicherung von natürlichen Lebensgrundlagen befaßt, machte der Minister für Landes- und Stadtentwicklung detaillierte Ausführungen mit der Schlußfolgerung, daß die Novellierungsüberlegungen zum LEP III insbesondere drei Ziele verfolgen:
    - Verbesserung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen durch Ergänzung und Erweiterung der Plandarstellungen,
    - Überprüfung der Aussagen zu Erholung und Freizeit und
    - Konkretisierung der Umsetzung des Planes durch Aufnahme textlicher Ziele und Wahl eines geeigneten Planungsmaßstabs.
    Der LEP III soll dabei auch verstärkt auf die vernachlässigten Siedlungsräume eingehen.
    Außerdem soll der Erhaltung von vorhandenem Wald und von aus Gründen des Naturschutzes unverzichtbaren Feuchtgebieten sowie der Schaffung von neuen Waldflächen bei der Fortschreibung des LEP III Vorrang eingeräumt werden.
    Das bekräftigte auch der Abgeordnete Herbert Faust (CDU). Gerhard Wendzinski (SPD) begrüßte, daß die Novelle des LEP III bis Ende 1983 vorliegen soll und bezeichnete den Bericht des Ministeriums als ein erfreuliches Ergebnis, das der Auffassung der SPD-Fraktion entspricht.
    Bildunterschrift:
    Gespräch zwischen sachkundigen Politikern im Ausschuß für Landesplanung und Verwaltungsreform: v.l. Wirtschafts- und Verkehrsminister Professor Dr. Reimut Jochimsen (SPD) und Ausschußvorsitzender Dr. Bernhard Worms (CDU). Foto: Tüsselmann

    Systematik: 8400 Finanzmarkt; 6400 Raumordnung

    ID: LI820814

  • Brief vom Amt nennt Bürgern Busverbindungen für Behördenbesuch.
    S. 5 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Die Behörden in Nordrhein-Westfalen sollen für den Bürger zugänglicher werden: Auf allen amtlichen Briefköpfen und Verlautbarungen wird nach einer Empfehlung der Landesregierung künftig ein Hinweis stehen, wie die Behörden mit Bussen und Bahnen am besten zu erreichen sind. Verkehrsminister Professor Jochimsen (SPD) teilte dazu in Düsseldorf mit, solche Hinweise seien besonders nützlich für die vielen zentral gelegenen Dienststellen, in deren Umgebung es kaum Parkplätze gebe. In Zukunft sollen nach den Bestrebungen der Landesregierung auch auf allen Werbeplakaten für öffentliche Großveranstaltungen diese Informationen aufgedruckt sein. Die neue Maßnahme wurde aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion angeregt.

    ID: LI820815

  • In Ergänzung zum regulären Unterricht werden für Schüler aus Südländern Muttersprache und Landeskunde angeboten.
    Für Ausländerkinder hat das Erlernen der deutschen Sprache Priorität.
    Ausschussbericht
    S. 6 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Die Arbeitsgruppe "Schulische und berufliche Förderung von ausländischen Jugendlichen" hat unter Leitung von Jürgen Schaufuß (SPD) in ihrer siebten Sitzung den Erlaßentwurf des Kultusministers zum "Unterricht für ausländische Schüler" beraten. Positiv wertete die Arbeitsgruppe die breite Beteiligung der Verbände, der Aufsichtsbehörden und der besonders betroffenen Schulträger an der Entstehung des Erlasses. Dadurch sei die Praxisnähe gewährleistet.
    Der Erlaß knüpft an die Entschließung des Landtages zur Ausländerpolitik an. Er macht deutlich, daß die öffentlichen Schulen allen Kindern und Jugendlichen, die auf Dauer oder vorübergehend im Land Nordrhein-Westfalen wohnen, in gleicher Weise offenstehen. Für ausländische Schüler hat das Erlernen der deutschen Sprache Priorität in der Zielsetzung des Unterrichts und der gemeinsame Unterricht von deutschen und ausländischen Schülern Vorrang vor jeder getrennten Form.
    In Klassen mit deutschen und ausländischen Schülern sollen gleichermaßen zusätzliche Fördermaßnahmen für deutsche wie für ausländische Schülar durchgeführt werden. In Ergänzung zum regulären Unterricht werden für ausländische Schüler Muttersprache und Landeskunde angeboten. Unter diesen Prämissen ist aus dem Erlaßentwurf die bisherige Kritik, die deutsche Schule fördere eine Germanisierung der Ausländer, oder die Ausländer würden bevorzugt, nicht mehr herauslesbar.
    Der Erlaß stellt klar, daß ausländische Schüler die Schule besuchen, in deren Bezirk oder Einzugsbereich sie wohnen (Regelklasse) und grundsätzlich am gesamten Unterricht teilnehmen. Regelklassen, die ausschließlich von ausländischen Schülern besucht werden, sollen generell vermieden werden. Nur im Einzelfall dürfen solche Regelklassen von der Schulaufsicht zugelassen werden. Dieser Einzelfall beschränkt sich auf solche Gebiete, in denen der Ausländeranteil so hoch ist, daß eine die Integration fördernde Klassenbildung für alle deutschen und ausländischen Schüler nicht zustande kommen kann. Die Arbeitsgruppe legte Wert darauf, daß für solche Regelklassen in jedem Fall im Schulbezirk und Schuleinzugsbereich Veranstaltungen mit deutschen Schülern durchzuführen sind. Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse dürfen allein kein Kriterium für die Überweisung in einen Schulkindergarten sein.

    Für Jahrgangsstufen

    Ausländische Schüler, deren Kenntnisse der deutschen Sprache noch nicht für die Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse ausreichen, besuchen sogenannte Vorbereitungsklassen, die bei Bedarf für jede Jahrgangsstufe eingerichtet werden können. Ziel der Vorbereitungsklasse ist ausschließlich die schnellstmögliche Eingliederung der ausländischen Schüler in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse. Die Verweildauer in der Vorbereitungsklasse soll in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Auch in den Vorbereitungsklassen ist die Unterrichtssprache deutsch. Als Klassenlehrer sind in der Regel deutsche Lehrer einzusetzen, die schulpraktische Erfahrung besitzen.
    Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht wird in griechischer, italienischer, portugiesischer, serbokroatischer, spanischer und türkischer Sprache angeboten. Er ergänzt den Unterricht in Regelklassen und Vorbereitungsklassen der Grundschule sowie der Sekundarstufe 1. Durch diesen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht sollen die muttersprachlichen Fähigkeiten erhalten und erweitert sowie die für die Landeskunde wichtigen Inhalte vermittelt werden. Der muttersprachliche Ergänzungsunterricht wird in der Regel durch ausländische Lehrer erteilt. Sie müssen entweder die Befähigung für ein Lehramt für die entsprechende Schulform, beziehungsweise Schulstufe nach deutschem Recht besitzen oder eine vergleichbare Lehramtsprüfung ihres Heimatlandes und mehrjährige Unterrichtserfahrung nachweisen.
    Der Erlaß soll am 1. August 1982 in Kraft treten. Die Arbeitsgruppe äußerte zum Ende ihrer Beratungen die Bitte, die durch die Ergebnisse der Sitzung geänderte Fassung des Erlasses noch vor dem Inkrafttreten zu erhalten.

    Systematik: 5070 Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler; 5030 Kinder/Jugendliche

    ID: LI820816

  • Hearing zur Arbeitsmarktpolitik auf Antrag der CDU im April - Im Fragenkatalog der SPD auch Mikroelektronik angesprochen.
    Ausschussbericht
    S. 6 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge befaßte sich unter Vorsitz des Abgeordneten Helmut Brömmelhaus (CDU) erneut mit dem Antrag der Fraktion der CDU zur Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen (Drs. 9/960) und beschloß, am 28. April 1982 gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuß eine öffentliche Anhörung zu diesem Antrag durchzuführen.
    Bei der Anhörung, die im Plenarsaal des Landtags stattfinden wird, sollen unter anderem angehört werden: der Präsident des Landesarbeitsamtes, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, die kommunalen Spitzenverbände, die Landesvereinigung der Industriellen Arbeitgeberverbände, die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern, der Westdeutsche Handwerkskammertag, das Berufsförderungswerk Essen und das Berufsfortbildungswerkdes Deutschen Gewerkschaftsbundes.
    Ferner wurde ein Katalog mit 15 Fragen beschlossen, der unter anderem auf Anregung der Fraktion der SPD folgende Fragestellungen vorsieht:

    Prognosen

    - Wie sieht die Prognose des Arbeitskräfteangebots und der Arbeitsnachfrage in Nordrhein-Westfalen für die Jahre bis 1985 und bis 1990 aus?
    - Wie viele betriebliche Ausbildungsplätze müssen jährlich für diese Zeiträume zur Verfügung gestellt werden?
    - Lassen sich aufgrund der gemachten Erfahrungen Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung im Sinne einer größeren Effektivität verbessern?
    - Gibt es Hemmnisse bei der Arbeitsvermittlung, die ausgeräumt werden können?
    - Lassen sich die Auswirkungen eines sich abzeichnenden verstärkten Einsatzes von Mikroelektronik und Industrierobotern auf die Anzahl der künftig zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze schon heute präzisieren?
    - Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Überlegungen zur Verkürzung der Arbeitszeit, z.B. der Lebensarbeitszeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit?
    - Welche Ansätze werden für eine verbesserte Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kammern, Arbeitsämtern und örtlichen Selbstverwaltungskörperschaften gesehen?
    - Durch welche Maßnahmen kann die betriebliche Beschäftigungspolitik verbessert werden, insbesondere welche Verbesserungen sind durch längerfristige Personalplanung, berufliche Bildungsmaßnahmen, Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen und Vorruhestandsregelungen für die Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten?
    Außerdem soll zu den im CDU-Antrag genannten und im Fragenkatalog nicht berücksichtigten Problemen Stellung genommen werden.

    Systematik: 2410 Arbeitsmarkt

    ID: LI820817

  • Günstigere Sätze sollen auch kinderreichen Familien die Eigentumsbildung in Ballungsgebieten erleichtern.
    Ausschussbericht
    S. 7 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen hat sich am 17. März 1982 mit der Abwicklung des Wohnungsbauförderungsprogramms im Jahre 1981 und den vorgesehenen Änderungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen für 1982 befaßt. Wie Ausschußvorsitzender Karl Trabalski (SPD) zum Abschluß der umfangreichen Erörterungen feststellte, bringen die neuen Bestimmungen zur Wohnungsbauförderung vor allem Verbesserungen für die Eigentumsbildung kinderreicher Familien und aller Antragsteller in Ballungskernen und solitären Verdichtungsgebieten.
    Dr. Christoph Zöpel, Minister für Landes- und Stadtentwicklung, betonte in seinen Ausführungen, in Kürze könnte eine erste Marge von 20000 bis 25000 Wohneinheiten zur Bewilligung freigegeben werden. Eine genaue Zahl des Förderungsvolumens 1982 könne er im Augenblick noch nicht nennen, da er vor dem bisher nicht gelösten Problem stehe, daß der Auszahlungsbedarf für dieses Jahr in einer Größenordnung von 450 bis 500 Millionen DM überschritten werde. Es sei sein Ziel, Entwicklungen wie im vergangenen Jahr mit dem Nachbewilligungsbedarf zu vermeiden. Auf keinen Fall wolle er aber unter 35000 Wohneinheiten kommen. Auch müsse er bei seiner Prioritätensetzung darauf achten, daß die Städtebauförderung nicht unter 500 Millionen DM absinke.
    Nach den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen sind folgende Förderungssätze für Eigentumsmaßnahmen vorgesehen:
    Im Modell A (Familien ab fünf Kinder in der Einkommensgrenze des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder mit drei und vier Kindern, wenn das Einkommen die maßgebliche Grenze um mindestens 20 v. H, unterschreitet - siehe Tabelle).
    Im Modell B (alle Familien mit einem Einkommen innerhalb der Grenze, ab drei Kinder darf die Grenze bis 20 v. H. überschritten werden - siehe Tabelle).
    Im Modell C (alle Antragsteller mit einem Einkommen bis 40 v. H. über der Grenze): Bei einer Kinderzahl von zwei wird eine Wohnfläche von 90 qm durch Aufwandsubventionen wie folgt gefördert:
    In Ballungskernen mit 42 120 DM
    In Ballungsrandzonen mit 35 640 DM
    In sonstigen Gebieten mit 32 400 DM
    CDU-Sprecher Heinz Soenius regte an, der Ausschuß solle sich alsbald mit den Instrumenten der Wohnungsbauförderung insgesamt befassen. Dabei müsse man dann auch, so Josef Schürgers (CDU), das Problem der ungleichen Miethöhen der einzelnen Förderjahrgänge umfassend diskutieren. Schürgers stellte fest, bei den Wohnungsbauförderungsbestimmungen seien keinerlei finanzielle Verbesserungen für Mietwohnungen vorgesehen. Darauf antwortete SPD-Sprecher Erwin Pfänder, dies sei so gewollt. Eine ständige Erhöhung der Fördersätze für Mietwohnungen sei nicht durchzustehen und würde Ansätzen zum kostengünstigeren Bauen und zur Schaffung eines anderen Förderungssystems geradezu zuwiderlaufen. In diesem Zusammenhang machte Robert Schumacher (SPD) auf eine weitere Änderung aufmerksam, die die Möglichkeit schaffe, das sozialpolitische Ziel der kostengünstigsten erzielbaren Miete zu erreichen. Damit könne man die Konkurrenz am Markt einsetzen bei dem Bemühen, die Fördermark effektiv auszugeben.

    Zusatzinformation:
    Tabelle zu den Modellen A und B hier nicht erfasst
    Bildunterschrift:
    Wohnungsbau bedeutet auch urbanes Leben: Wohnsiedlung mit Kinderspielflächen in Duisburg. Foto: KVR

    Systematik: 2830 Wohnungswesen

    ID: LI820818

  • Delegation des Landtags besucht das Parlament von Katalonien.
    Gespräche in Spanien.

    S. 8 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Abschlußbericht über die Gespräche des Präsidiums des Parlaments von Katalonien und einer Delegation des Landtags Nordrhein-Westfalen bei ihrem Besuch in Katalonien vom 11. bis 14. März.
    Aufgrund einer Einladung des Präsidenten des Parlaments von Katalonien, Heribert Barrera, besuchte eine Delegation des Landtags Nordrhein-Westfalen unter der Leitung des Landtagspräsidenten John van Nes Ziegler vom 11. bis 14. März 1982 die autonome Gemeinschaft Katalonien.
    Die beiden Delegationen schätzten die bisherige Zusammenarbeit zwischen der autonomen Gemeinschaft Katalonien und dem Land Nordrhein-Westfalen, die sich im Rahmen der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Spanien und der Bundesrepublik Deutschland und dem zukünftigen Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft entwickelt, positiv ein.
    Beide Seiten haben die Bedeutung des Besuchs, den die Delegation Kataloniens unter der Leitung des Präsidenten des Parlaments der autonomen Gemeinschaft Kataloniens, Heribert Barrera, im Oktober 1981 Nordrhein-Westfalen abgestattet hat, betont. Dieser Besuch hat zu einem besseren gegenseitigen Kennenlernen beigetragen und zu einem ersten Erfahrungsaustausch über gemeinsam berührende Fragen und Probleme geführt.
    In Fortsetzung der damals hergestellten Kontakte haben beide Seiten dem jetzigen Besuch der Delegation des Landtags Nordrhein-Westfalen in Katalonien, der zu einer Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses geführt hat, eine besondere Bedeutung beigemessen.
    Beide Seiten streben an, die Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Katalonien in grundsätzlichen Fragen des Föderalismus und allen landespolitischen Bereichen zu konkretisieren und zu erweitern.
    Beide Delegationen stimmen überein über den Nutzen eines Erfahrungsaustausches im Hinblick auf eine Verankerung des demokratischen Bewußtseins. Darüber hinaus wird angestrebt, Patenschaften zwischen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen und Gebietskörperschaften in Katalonien zu fördern und durch gegenseitige Besuche von Vereinen, Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und kulturellen Institutionen das Kennenlernen möglichst großer Teile der Bevölkerung der autonomen Gemeinschaft Kataloniens und Nordrhein-Westfalen zu fördern.
    Die Gesprächspartner streben an, Kontakte zwischen den Universitäten, Oberschulen und Unterrichtsinstitutionen beider Länder herbeizuführen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zu fördern sowie einen Studenten- und Professorenaustausch anzuregen.
    Beide Seiten wollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, die schulische Ausbildung von jungen Spaniern und Deutschen im jeweiligen Ausland zu fördern und zu verbessern, um eine möglichst gleichwertige Schulausbildung mit den Kindern der eigenen Nationalität anzustreben.
    Beide Seiten erklären ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit zur Lösung aller Probleme der spanischen Arbeiter, Bürger Kataloniens, die vorübergehend in Nordrhein-Westfalen leben und beschäftigt sind, fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
    Beide Gesprächspartner fordern ihre Landesregierung auf, sich der zwischen den Parlamenten begonnenen Zusammenarbeit anzuschließen und für eine Umsetzung der gemeinsamen Ziele und Interessen Sorge zu tragen. Beide Delegationen begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Einladung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, an den Präsidenten der Generalität, Jordi Pujol, nach Düsseldorf.
    Die Gesprächspartner stimmen darüber überein, die nächste Konferenz zur Vertiefung und Konkretisierung der gegenseitigen Freundschaftsbeziehungen auf Einladung des Landtagspräsidenten von Nordrhein-Westfalen , John van Nes Ziegler, in Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
    Dieser Abschlußbericht wird dem Präsidium und dem Ältestenrat ihrer jeweiligen Parlamente vorgelegt werden zur zustimmenden Kenntnisnahme.
    Dieser Abschlußbericht wurde in Barcelona am 12. März 1982 abgestimmt und in katalonischer und in deutscher Sprache erarbeitet, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen Gültigkeit hat.
    Für die Delegation des Landtags Nordrhein-Westfalen John van Nes Ziegler
    Für die Delegation des Parlaments von Katalonien Heribert Barrera

    Bildunterschrift:
    Unser Bild zeigt den Präsidenten des katatonischen Parlaments, Heribert Barrera, und den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, John van Nes Ziegler, in der Generalität (Regierung von Katalonien).

    Systematik: 1500 Außenpolitik

    ID: LI820819

  • Die Partnerschaft zwischen Ländern Katalonien und Nordrhein-Westfalen von beiden Delegationen bekräftigt.
    Präsident Barrera: Gemeinsames Europa als lebendige Wirklichkeit.
    S. 9 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Historische Wurzeln der Gemeinsamkeit reichen bis zur Römerzeit zurück.

    Aus den Tischreden der Präsidenten Heribert Barrera und John van Nes Ziegler:
    Präsident Heribert Barrera: "Beide Länder haben eine vergleichbare Rolle auszuüben. Historische Wurzeln der Verbindung zwischen Nordrhein- Westfalen und Katalonien reichen über zwei Jahrtausende zurück. Wir in Katalonien sind erst seit wenigen Jahren zur Normalität zurückgekehrt. Die Autonomie ist für uns keine Frage der Destabilisierung, sondern eine Frage der Identität. Wir müssen jetzt unsere Kontakte umsetzen in konkrete Maßnahmen, wie sie in der Abschlußerklärung zum Ausdruck kommen. Dies gilt auch für den baldigen Eintritt Spaniens in die Europäische Gemeinschaft. Wir wollen ein gemeinsames Europa als lebendige Wirklichkeit. Dies ist der Sinn der Abschlußvereinbarung, die wir unterzeichnet haben."
    Präsident John van Nes Ziegler in seiner Erwiderung: "Katalonien und Nordrhein-Westfalen haben vergleichbare Strukturen. Deshalb haben wir zueinander gefunden. Unsere Länder beherbergen die jeweils größten Industrieregionen ihrer Nationen. Sie bilden damit die jeweiligen Herzstücke ihrer Länder. Darüber hinaus gibt es historische Verbindungen zwischen Katalonien und Nordrhein-Westfalen, die bis in die Römerzeit zurückreichen. Die gewonnenen Freundschaften sind nicht an die parteipolitischen Mehrheiten in den jeweiligen Ländern gebunden, sondern betreffen auch die Parteien unserer beiden Länder. Es kommt jetzt darauf an, die Zusammenarbeit zu verstetigen und zu institutionalisieren. Dies gilt auch für die Absicherung und Festigung der Demokratie und des Parlamentarismus in unseren beiden Ländern."

    Demonstration für Autonomie in Barcelona

    Am letzten Tag des Besuchs der nordrhein-westfälischen Landtagsdelegation in Katalonien fand in Barcelona eine große Demonstration für die Autonomie Kataloniens im spanischen Staatsverband statt. Aus diesem Anlaß bewaffneten sich die Delegationsmitglieder Jürgen Rosorius, Landtagsabgeordneter der CDU, und der Leiter des Präsidentenbüros und persönliche Referent, Ministerialrat Dr. Hartwig Möller, mit katalonischen Fahnen, um sich mit den Demonstranten, die sich für die Autonomie aussprachen, zu solidarisieren.

    A. Cumella stellt Keramik in Düsseldorf aus

    Der Besuch des Landtagspräsidiums in Katalonien hat bereits erste Früchte getragen. Antone Cumella (68), der "Picasso" der spanischen Keramik, wird im September 1982 im Hetjens-Museum seine Keramikarbeiten ausstellen. Für die Eröffnung dieser Ausstellung hat Landtagspräsident John van Nes Ziegler den Präsidenten der Generalität von Katalonien eingeladen.

    Bildunterschriften:
    Unser Bild zeigt von rechts nach links die Mitglieder der deutschen Delegation in dem Parlamentsgebäude von Katalonien: Abgeordneter Rainer Maedge, Abgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose, Generalkonsul Konrad Gracher, Präsident Heribert Barrera, Abgeordnete Margarete Verstegen, Pressesprecher Friedhelm Geraedts, Präsident John van Nes Ziegler, Abgeordneter Jürgen Rosorius, Vizepräsident Richard Winkels und Ministerialrat Dr. Hartwig Möller.
    Unser Bild zeigt den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, der seiner Delegation das Gastgeschenk des katatonischen Parlaments präsentiert: einen Teller mit einer 3-Mast-Bark und der Flagge Kataloniens.

    Systematik: 1500 Außenpolitik

    ID: LI82081A

  • Überleitung kommunaler Neuordnung: Auf freiwilliger Basis die Zahl der Sparkassen auf 163 verringert.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Über den Stand der Neuordnung der Sparkassen gab Wirtschaftsminister Professor Dr. Reimut Jochimsen (SPD) einen Überblick vor dem Wirtschaftsausschuß des Landtags. Die Überleitungen der kommunalen Neuordnungen auf die Sparkassenneuordnung haben sich nach seinen Angaben länger als erwartet hingezogen. Immerhin wurden bisher 172 Sparkassen zu 76 Sparkassen vereinigt sowie 236 Zweigstellen übertragen. Die Zahl der Sparkassen hat sich um 96 auf 163 verringert. Dabei beruhte die Lösung dieser Fälle letztlich auf freiwilliger Basis.
    In 12 Neuordnungsräumen hat der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr im Einvernehmen mit dem Innenminister im Jahre 1979 Verordnungen zur Neuordnung erlassen, nachdem zunächst alle Bemühungen auf freiwillige Lösungen gescheitert waren. Hierbei handelte es sich um 155 Zweigstellen in 30 Gemeinden und vier Kreisen.
    Selbstverständlich hatten die beteiligten Gemeinden und Kreise auch nach Erlaß der Verordnungen Gelegenheit, einer Anordnung der Regierungspräsidenten durch einvernehmliche Lösungen zuvorzukommen. Dieser Weg ist nach Erlaß der Verordnungen in 19 Fällen beschritten worden. Auf diese Weise wurden neun Sparkassen zu vier Sparkassen vereinigt sowie in zehn Fällen 22 Zweigstellen übertragen. Vereinbarungen der Beteiligten wurden vom Wirtschaftsministerium gefördert. Die oberste Sparkassenaufsichtsbehörde hat bei der ihr obliegenden Genehmigung derartiger Vereinbarungen alle rechtlich möglichen Lösungen toleriert.
    Von den beteiligten Sparkassengewährträgern wurde in 15 Fällen der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen angerufen, der in der Zwischenzeit alle anhängigen Beschwerden entschieden hat. In neun Fällen wurden Anordnungen aufgehoben, in sechs Fällen wurden die Beschwerden zurückgewiesen, eine für unzulässig erklärt.

    Tragende Grundsätze

    Aus den Urteilsgründen ergeben sich für die Sparkassenneuordnung folgende tragende Grundsätze:
    . Freiwillige Vereinbarungen der Beteiligten haben Vorrang vor Anordnungen des Verordnungsgebers.
    . Die Gemeinden haben bei der Wahrnehmung des Sparkassenwesens Vorrang vor den Gemeindeverbänden.
    . Neuordnungsmaßnahmen haben die Ergebnisse und Ziele der kommunalen Neuordnung zu berücksichtigen.
    . Durch Neuordnungsmaßnahmen darf die sparkassenwirtschaftliche Versorgung des jeweiligen Neuordnungsgebietes (Leistungsfähigkeit) nicht in Frage gestellt werden. Die Erhaltung oder Schaffung leistungsfähiger Sparkassen ist Voraussetzung und Schranke, nicht aber Leitprinzip der vorgesehenen Neuordnung.
    Seit dem 18. Januar 1982 liegt auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Kölner Sparkassenstreit vor, das zu wichtigen Teilaspekten Stellung nimmt. Das OVG Münster faßt die ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zusammen und spricht vom Verbot der Doppelverwaltung und der Mehrfachgewährträgerschaft von Gemeinden. Es konkretisiert das sparkassenrechtliche Regionalprinzip dahin, daß die Deckungsgleichheit von Sparkassen- und Gewährträgergebiet verlangt wird. Auf Grund der vorliegenden Urteile kann die Sparkassenneuordnung nunmehr zu einem Abschluß gebracht werden. In 21 Gemeinden und Kreisen bestehen noch Zweigstellenüberlagerungen, die es zu beseitigen gilt. Dabei ist in 16 Fällen die Rechtslage nach den Urteilen sehr klar. In sieben Fällen liegen unanfechtbare Rechtsverordnungen vor, nach denen die Regierungspräsidenten ihre Anordnungen sofort treffen können. In weiteren neun Fällen hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtslage so klar dargestellt, daß nicht von der Linie des Gerichts abgewichen werden kann, wenn die Gemeinden und Kreise zu keinen freiwilligen Lösungen kommen. Erwähnenswert ist noch Vlotho. Hier liegt die Petition einer Bürgerinitiative vor, zu der nunmehr gegenüber dem Petitionsausschuß auf der Basis des Verfassungsgerichtshofsurteils Stellung genommen wird.
    Übrig bleiben fünf Problemkomplexe, vor deren Entscheidung zunächst laufende Verhandlungen der Beteiligten (Oberbergischer Kreis einschließlich Wiehl und Gummersbach) oder neue Gutachten der Verbände (Rietberg und Willich) abgewartet werden sollten. Zusätzlich kann im Kreis Gütersloh eine Lösung der Mehrfachgewährträgerschaft des Kreises über die Kreissparkassen Wiedenbrück und Halle erforderlich werden.
    Zum weiteren Verfahren bemerkte der Minister, er wolle am 17. März 1982 diese Konzepte dem Ausschuß für Landesplanung und Verwaltungsreform vortragen und die Regierungspräsidenten über den erreichten Sachstand unterrichten. Sodann werde er die Gemeinden und Kreise erneut auffordern, zu freiwilligen Lösungen zu kommen. Er werde dabei deutlich machen, in welchem Terrain sie sich jetzt noch bewegen könnten. Dies verbinde er mit dem Appell, nunmehr die Kraft aufzubringen, in Verantwortung und ohne staatlichen Zwang zu Lösungen zu kommen.

    Systematik: 8400 Finanzmarkt; 1230 Kommunale Angelegenheiten

    ID: LI82081F

  • Spitze bei 450 000.
    Aber Studentenzahlen fallen 1995 unter Stand von heute.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Bis Ende der achtziger Jahre ist in Nordrhein-Westfalen mit voraussichtlich 400 000 bis 450 000 Studenten ohne Berücksichtigung der Studierenden der Fernuniversität in Hagen zu rechnen. In den neunziger Jahren werden sich nach Schätzungen die Studentenzahlen wieder erheblich verringern und ab 1995 unter dem heutigen Stand liegen. Auf diese Prognosen hat der SPD-Abgeordnete Franz Josef Kniola im Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hingewiesen.
    Der SPD-Sprecher sowie der nordrheinwestfälische Wissenschaftsminister Professor Dr. Reimut Jochimsen (SPD) stellten in der Sitzung unter dem Vorsitz von Dr. Wilfried Heimes (CDU) folgende Maßnahmen zur Bewältigung des "Studentenberges" heraus:
    . Die zwischen dem Bund und den Bundesländern festgelegten Ausbauziele im Hochschulbau sind Ende 1979 in Nordrhein-Westfalen zu 90,3 Prozent erfüllt worden. Der Sanierungs- und Renovierungsbedarf ist entsprechend der Haushaltslage in den weiteren Planungen zum Hochschulbau vorgesehen.
    . Die Stellen im Hochschulbereich sind seit 1971 um rund 57 Prozent ausgeweitet worden, von 34265 Stellen auf 53626 Stellen im Jahr 1981. Die Probleme der Altersgliederung beträfen im übrigen nicht nur die Hochschulen, sondern alle menschlichen Bereiche.
    . Eine intensivere Nutzung, gleichmäßigere Ausnutzung und Notzuschlagsmaßnahmen ergänzten die Anstrengungen. Im übrigen wurde betont, daß die steigenden Studienanfänger- und Studentenzahlen bei entsprechender Entwicklung der Finanzlage des Landes auch die Überprüfung der Lehrverpflichtung des Lehrpersonals erforderlich machen könnte, um vorübergehend zur Bewältigung der geburtenstarken Jahrgänge die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen.
    . Eine Konzentration und Kooperation von Studiengängen und Hochschulen soll weitere Möglichkeiten für Lehr- und Forschungsbedingungen schaffen.
    Übereinstimmend sprachen sich beide Fraktionen nach einem Vortrag des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes, Rascher-Friesenhausen, und des Dekans der Universität Bielefeld, Professor Dr. Lampe, für den Erhalt und Ausbau der einstufigen Juristenausbildung an der Universität Bielefeld aus. Die einstufige Juristenausbildung habe ihre Ziele der Integration von Theorie und Praxis und die schwerpunktmäßige Vertiefung in einem Wahlbereich bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der notwendigen einheitlichen Grundqualifikation erreicht. Die Ausbildungsdauer sei durchschnittlich um 2,5 Jahre verkürzt worden.
    Besonders wiesen die Hochschulpolitiker und der Dekan der Universität darauf hin, daß noch freie Studienplätze für die einstufige Juristenausbildung in Bielefeld zur Verfügung stehen.

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI820820

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Gespräch mit der GEW.
    Aus den Fraktionen
    S. 11 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Fragen der Schul- und Bildungspolitik, der Lehrerbeschäftigung und der Organisation des Ganztagsunterrichts standen im Mittelpunkt eines Gesprächs, das der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Karl Josef Denzer (2. v.l.) sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Ausschusses "Schule und Weiterbildung", Reinhard Grätz (3. v.l.), mit dem nordrhein-westfälischen Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) führten. Für die GEW nahmen an der Unterredung der Vorsitzende Alf Hammelrath (r.) sowie dessen Stellvertreter Karl Heinz Mrosek (2.v.r.), Dr. Hans Jürgen Belke (1.) und Ulrich Hinz teil.

    ID: LI820821

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Norwegens Außenminister bei Biedenkopf.
    Aus den Fraktionen
    S. 11 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Der norwegische Außenminister Svenn Thorkild Stray hat dem Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag einen Arbeitsbesuch in Düsseldorf abgestattet. Das Treffen im Landtag fand auf Wunsch des Außenministers statt, der vorher in Bonn mit der Bundesregierung und dem CDU-Bundesvorsitzenden Dr. Helmut Kohl Gespräche geführt hat. Im Mittelpunkt des längeren Meinungsaustausches zwischen dem Außenminister und Prof. Biedenkopf standen die Entwicklung der Nordatlantischen Gemeinschaft und Fragen im Zusammenhang mit den Abrüstungsverhandlungen der beiden Großmächte in Genf. Der norwegische Außenminister wurde von einer siebenköpfigen Delegation begleitet.

    ID: LI820822

  • Schulausschuß stimmt ab: Klassen fünf bis neun in den Hauptschulen mindestens zweizügig.
    Ausschussbericht
    S. 11,13,15 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Mit den Stimmen der SPD-Fraktion und gegen die Auffassung der CDU-Fraktion verabschiedete der Ausschuß für Schule und Weiterbildung des Landtags Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes. Anlaß der Beratungen war ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur organisatorischen Stärkung und inhaltlichen Weiterentwicklung der Hauptschule vom Juni 1981.
    Nunmehr wird festgelegt, daß Hauptschulen in den Klassen 5 bis 9 mindestens zweizügig gegliedert sind; dabei gelten 28 Schüler als eine Klasse. Eine Hauptschule kann einzügig fortgeführt werden, wenn den betroffenen Schülern der Weg zu einer zweizügig gegliederten Hauptschule nicht zugemutet werden kann oder wenn sich aus dem Standort der Schule und dem Schulentwicklungsplan ergibt, daß ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der lehrplanmäßige Unterricht der einzügigen Hauptschule ist gemeinsam mit anderen Schulen (Paragraph 5 Schulverwaltungsgesetz) und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicherzustellen.
    Die Fortführung von einzügigen Hauptschulen wurde von beiden Fraktionen grundsätzlich anerkannt, die Fortführung muß jedoch an gesetzlich definierte Kriterien gebunden werden:
    1. Kriterium "zumutbarer Schulweg"; Der zumutbare Schulweg für die betroffenen Schüler zu einer zweizügig gegliederten Hauptschule ist für beide Fraktionen ein unstrittiges Kriterium für die Fortführung einzügiger Hauptschulen.
    Oder
    2. Kriterium "gemeindliche Infrastruktur": Die infrastrukturelle oder schulplanerische Bedeutung des Schulstandortes und der Schule der einzügig fortzuführenden Hauptschule soll als ein weiteres Kriterium für die Fortführung einzügiger Hauptschulen gesetzlich definiert werden. Beide Fraktionen legten auf dieser Grundlage jedoch unterschiedliche Formulierungen vor.
    Die CDU-Fraktion sah dieses infrastrukturelle Kriterium für die Fortführung einer einzügigen Hauptschule dann als erfüllt an, wenn "wegen der besonderen örtlichen Bedeutung der Schule ihre Fortführung erforderlich ist".
    Die SPD-Fraktion lehnte diese Formulierung wegen mangelnder inhaltlicher Klarheit und Praktikabilität für die Schulträger ab. Demgegenüber müsse dieses infrastrukturelle Kriterium genau definiert und abgegrenzt werden gegenüber schulfremden Kriterien: "Eine einzügige Hauptschule kann fortgeführt werden, wenn den betroffenen Schülern der Weg zu einer zweizügig gegliederten Schule nicht zugemutet werden kann oder wenn sich aus dem Standort der Schule und dem Schulentwicklungsplan ergibt, daß ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht wahrgenommen werden kann."
    Diese Fassung wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt, weil die Formulierung "von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann" inhaltlich ungeklärt sei. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, daß hiermit lediglich die bereits bestehende Praxis in einzelnen Gemeinden anerkannt würde. Die infrastrukturelle Aufgabe einer Schule könne von einer einzügigen Hauptschule am Ort, aber auch von einer anderen vorhandenen weiterführenden Schule (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) am Ort wahrgenommen werden.
    Unterschiedliche und letztlich unüberbrückbare Auffassungen bestanden zwischen den Fraktionen in der Frage, ob bei Erfüllung dieser alternativen Kriterien eine einzügige Hauptschule fortzuführen ist (CDU-Fraktion) oder ob die einzügige Hauptschule fortgeführt werden kann (SPD-Fraktion). Während die CDU-Fraktion somit einen eindeutigen Gesetzesbefehl für die Fortführung einzügiger Hauptschulen formuliert wissen wollte, ist auch nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion die Fortführung einzügiger Hauptschulen gewollt, aber die grundsätzliche Möglichkeit zu schulfachlichen und kommunalpolitischen Prüfungen dürfe nicht ausgeschlossen werden. Über diese Frage (CDU: ist einzügig fortzuführen, SPD: kann einzügig fortgeführt werden) konnte letztlich keine Einigung zwischen den beiden Fraktionen erzielt werden.
    Während der Beratungen war auch von der SPD-Fraktion erörtert worden, ob die Ausnahmeregelung für die Zulassung einzügiger Hauptschulen auch an die Bedingungen geknüpft werden sollte, daß den betroffenen Schülern der Weg zu einer Gesamtschule nicht zugemutet werden kann.
    Im übrigen hat der Ausschuß beschlossen, daß Realschulen und Gymnasien bis Klasse 10 mindestens zweizügig, Gesamtschulen bis Klasse 10 in der Regel mindestens vierzügig gegliedert sein sollen. Ausnahmeregelungen von dieser Mindestzügigkeit sind bei der Fortführung bestehender Schulen vorgesehen. Diese Bestimmung wurde ebenfalls auf Vorschlag der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
    Zur inhaltlichen und organisatorischen Verbesserung der Förderung von deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen im Bildungswesen faßte der Ausschuß für Schule und Weiterbildung auf Antrag der SPD-Fraktion eine Entschließung, die von der Kommission des Landtages zur Fortentwicklung der Ausländerpolitik weiter beraten werden wird. Außerdem wurden bei Enthaltung der CDU-Fraktion mit den Stimmen der SPD- Fraktion in einer Entschließung an das Plenum des Landtages zur Weiterentwicklung der Hauptschule organisatorische und pädagogische Forderungen festgelegt, die der Kultusminister sobald wie möglich in die Praxis umsetzen soll. Hauptschulen sollen hiernach auch verstärkt in Ganztagsform geführt werden können.
    Die SPD hat zuvor eine Entschließung der CDU abgelehnt, diese organisatorischen und pädagogischen Forderungen bis zum 1. Februar 1983 in eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Hauptschule umzusetzen.

    Systematik: 4200 Schulen

    ID: LI820823

  • Vorfinanzierung der Stadtbahn auf andere Bereiche nicht übertragbar.
    Verkehrsausschuß.
    Ausschussbericht;

    S. 12 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Im Rahmen seiner Beratungen zur Investitionsplanung 1981-1990 der Stadtbahngesellschaften und dem damit verknüpften CDU-Antrag (Drucksache 9/725) hat sich der Verkehrsausschuß in seiner letzten Sitzung intensiv mit einer Vorlage des Verkehrsministers über Hilfsmöglichkeiten des Landes bei der Vorfinanzierung von Stadtbahnvorhaben befaßt. Die Vorlage basiert auf einem Beschluß des Ausschusses vom 3. Dezember vergangenen Jahres (siehe "Landtag intern" Nr. 30 vom 11. Dezember 1981), der auf Vorschlag der SPD-Fraktion gefaßt wurde. - In der nächsten Sitzung wird der Ausschuß seine Beratungen zur Investitionsplanung abschließen und dabei auch einen Beschluß über die Vorfinanzierung von Stadtbahnvorhaben fassen.
    Staatssekretär Dr. Heinz Nehrling erläuterte dem Ausschuß die Überlegungen des Ministeriums zur Vorfinanzierung. Er betonte, eine verstärkte Förderung konnte neben der termingerechten Inbetriebnahme bzw. vor der Fertigstellung von Stadtbahnstrecken auch einen beschäftigungspolitischen Beitrag leisten. Zum Verfahren der Vorfinanzierung erklärte der Staatssekretär, es sei an einer Aufnahme der Kredite durch die begünstigten Städte gedacht. Das Land werde sich an den Kosten der Vorfinanzierung durch Schuldendiensthilfen beteiligen. Die Tilgung müßte bei den begünstigten Städten aus den Zuwendungen nach dem G9FG in einem Zeitraum von fünf Jahren vorgenommen werden.
    Durch verstärkten Mitteleinsatz könnten bis 1985 Strecken in Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln in Betrieb genommen werden (Modell A). Das Modell B umfaßt neben dem Modell A zusätzliche Strecken, in denen bis 1985 zumindestens der Rohbau fertig sein könnte. Das wäre in Bielefeld, Bochum und Herne möglich.

    Bauvolumen

    Die zusätzlichen Bauvolumen betragen bei ModellA rund 177 Millionen und bei Modell B rund 344 Millionen Mark. Dr. Nehrling sprach sich gegen die Deckung der Schuldendiensthilfe an Stadtbahnbaumitteln aus. Dadurch würde das angestrebte Ziel, zusätzliches Bauvolumen zu schaffen, ins Gegenteil verkehrt. Er kündigte entsprechende Deckungsvorschläge für nächste Haushaltsberatungen an. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Erich Kröhan (SPD), stellte fest, daß der Ausschuß aus verkehrspolitischer Sicht die Möglichkeit begrüße, durch verstärkten Mitteleinsatz zur beschleunigten Betriebsaufnahme von Stadtbahnstrekken zu kommen. Heinz Hardt (CDU) wie auch Georg Aigner (SPD) sahen in dem Vorfinanzierungsmodell ein zusätzliches Angebot an die Städte.
    Die Städte hätten zu entscheiden, ob sie von dem Angebot Gebrauch machten. Auf eine Frage des Abgeordneten Hardt nach der Beteiligung der betroffenen Städte, machte Ministerialdirigent Karl Heinrich Hilker darauf aufmerksam, daß mit den Städten lediglich die Größenordnung der zusätzlichen Investitionsmittel abgestimmt sei.
    Josef Köhler (CDU) warnte davor, dieses Modell auf andere Bereiche der Landespolitik zu übertragen. Staatssekretär Nehrling bestätigte, daß dieses Modell nicht auf andere Bereiche angewendet werden könne. Karl Böse (SPD) betonte den Verkehrswert, der durch die Vorfinanzierung erreichbar sei. In Dortmund könnten elf Kilometer Stadtbahnstrecke mit insgesamt 13 Bahnhöfen in Betrieb gehen. Ludwig Eichhorn (SPD) machte auf das Interesse der Bürger an einer zügigen Wiederherstellung der durch Baustellen beeinträchtigten Innenstädte aufmerksam. Von daher werde bei Modell B zusätzlicher Verkehrswert erreicht. Georg Aigner (SPD) kündigte für die nächste Sitzung einen Beschlußentwurf seiner Fraktion zur Vorfinanzierung an.

    Systematik: 2610 Öffentlicher Personenverkehr

    ID: LI820801

  • Gerichtstage in Moers und Viersen offen: Rückfragen bei Arbeitsgerichten soll Frage des Geschäftsanfalls klären.
    Ausschussbericht
    S. 12 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge beschäftigte sich auf Anregung des Abgeordneten Peter Daners (CDU) mit der Einrichtung von Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Paul- Arnold Nelles (SPD), ging unter Hinweis auf die Neugliederung auf die noch offene Frage der Gerichtstage in Moers und Viersen ein.
    Im Zuge der Neugliederung der Arbeitsgerichtsbezirke sei auch die Abhaltung von Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Rechtsverordnung vom 15. Dezember 1981 neu geregelt worden, berichtete Nelles. Danach stimmten die neuen Gerichtstage weitgehend mit den alten überein. Weggefallen sei lediglich der Gerichtstag Bocholt des Arbeitsgerichtes Wesel, weil in Bocholt ein eigenständiges Arbeitsgericht errichtet worden sei. Wie von den zuständigen Landtagsausschüssen bei der Beratung der Neuordnung der Arbeitsgerichtsbezirke vorgeschlagen, seien drei neue Gerichtstage in Ahlen (Arbeitsgericht Münster), Heinsberg (Arbeitsgericht Aachen) und Lippstadt (Arbeitsgericht Hamm) hinzugekommen.
    Zu den ebenfalls von den Landtagsausschüssen vorgeschlagenen Gerichtstagen in Moers (Arbeitsgericht Wesel) und Viersen (Arbeitsgericht Krefeld) habe der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer der letzten Ausschußsitzungen erklärt, daß diese Frage durch "Rückfragen bei den einzelnen Gerichten" erst noch geprüft werden müsse.

    Geschäftsanfall

    Es sei nur dann sinnvoll, einen Gerichtstag einzurichten, wenn ein ausreichender Geschäftsanfall vorliege. Zu geringe Eingänge könnten zu Verzögerungen bei der Abwicklung der Verfahren führen, weil der Gerichtstag dann nicht häufig genug abgehalten werden könne. Außerdem sei es bedenklich, wenn der Gerichtstag zwar häufig genug, aber mit zu wenig anstehenden Sachen abgehalten werde. Auf diese Weise würde richterliche Kapazität ungenutzt gelassen. Das wäre angesichts des außergewöhnlich hohen Geschäftsanfalls in der Arbeitsgerichtsbarkeit unvertretbar. Denn im Jahre 1981 seien die Klageneingänge um 17,7 Prozent auf 93512 angestiegen und hätten damit den Höchststand seit mehr als zehn Jahren erreicht.
    Eine sorgfältige Prüfung der Frage, ob weitere Gerichtstage abgehalten werden sollten, sei auch deshalb geboten, weil die Einrichtung Kosten (Miete, Reisekosten) verursache. Im Rahmen dieser Prüfung sei veranlaßt worden, daß ab Januar 1982 für etwaige Gerichtstage in Moers und Viersen die Geschäftsanfälle für die Dauer eines Jahres ermittelt würden. Die Einrichtung eines Gerichtstages sei erst dann gerechtfertigt, wenn auf Dauer ein Geschäftsanfall im Monat erreicht werde, der dem durchschnittlichen Klageeingang je Richterplanstelle entspräche. Dieser liege zur Zeit bei 60 Bearbeitungsfällen.
    Im übrigen wies Staatssekretär Nelles als Sprecher des Arbeitsministeriums darauf hin, daß sowohl in der Presse als auch in Zuschriften an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales fälschlicherweise davon ausgegangen worden sei, Minister Professor Dr. Farthmann (SPD) wolle nicht nur prüfen, sondern habe bereits negativ entschieden. Das Ministerium habe dies nie zum Ausdruck gebracht, sondern immer nur auf das Erfordernis der Prüfung anhand von bisher noch nicht statistisch ermittelten Eingangszahlen hingewiesen.

    Landesberichte

    Der Ausschuß nahm den Bericht von Staatssekretär Nelles zur Kenntnis und beschloß, sich Ende dieses Jahres erneut mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ferner befaßte sich der Ausschuß mit dem Landesentwicklungsbericht 1980, mit dem Verwaltungsverfahrensrechts-Anpassungsgesetz und mit dem Landes- Kinderbericht.

    Systematik: 3310 Gerichte und Staatsanwaltschaften

    ID: LI820802

  • Eschweiler pfiff die Fußballpartie prominenter Politiker in der Eifel.
    Landtag verlor mit 5:1 Toren gegen Bundestag.
    S. 13 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Ein Spitzenspiel für die noch junge Fußballmannschaft des Landesparlaments: Bundestag gegen Landtag im Stadion "Euskirchener Auel". Das Polizeimusikkorps Köln spielte auf, FIFA-Schiedsrichter Walter Eschweiler pfiff die Partie, Hans Gerd König, Stadionsprecher des 1. FC Köln, sorgte für Kommentierung. Die Partie ging 5:1 für den nordrhein-westfälischen Landtag verloren. Das Ergebnis aber tat dem Spaß keinen Abbruch.
    Sogar 143 Mark gingen ein, die einer Euskirchener Schule im Rahmen der Aktion "Nachbar in Not" für Ferienmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Daß die Landtags-Kicker den "Bundes"-Ligisten aus Bonn unterlagen, hat seinen Grund auch in der längeren Erfahrung und Spielpraxis des Bundestagsteams. Seit 20 Jahren schon sind die Politiker aus Bonn am Ball, allen voran ihr "Zugpferd", der bereits 60jährige Dr. Adolf Müller-Emmert, der auch diesmal wieder seinen Bonner Sturm in Bewegung brachte.

    Empfang im Kreishaus

    Daß Eintrübungen der politischen Großwetterlage auf dem Spielfeld vergessen sind, bewies der Bundestagsabgeordnete Manfred Koppik. Er paßte sich harmonisch in die Bundeself ein, ging aber keinem Zweikampf aus dem Wege. Die Idee zu diesem Spiel hatte der Landtagsabgeordnete des Kreises Euskirchen, Werner Schumacher, gehabt. Er war in seinem Vorhaben von seinem Düsseldorfer Parlamentskollegen Albert Klütsch unterstützt worden.
    Die Schirmherrschaft oblag dem Euskirchener Landrat Josef Linden. Alle drei luden nach dem Spiel zu einem Empfang in das Kreishaus ein.

    Bürgermeister im Tor

    Während die Bonner Mannschaft sich rein aus Männern des Bundestages zusammensetzte, hatte der Landtag Verstärkung von außen einbezogen. So hütete der Euskirchener Bürgermeister Wolf Bauer das Tor der Düsseldorfer Parlamentarier. Der zweite Gastspieler war der Pressereferent des Kreises Euskirchen, Norbert Born. Bürgermeister Bauer war nach übereinstimmender Ansicht an den fünf Treffern der Bonner schuldlos. Immerhin schafften die Landtags-Fußballer aus dem Düsseldorfer Lager ein Ehrentor. Der Schütze: Albert Klütsch.
    Ausschlaggebend für die Niederlage waren jedoch nicht nur Können und mannschaftliche Geschlossenheit der Bonner Polit-Fußballer, sondern auch die widrige Witterung. Teilweise fand das Spiel in der Eifel im Schneegestöber statt. Dazu Albert Klütsch: "Wir sind eben eine Schönwettermannschaft."

    Bildunterschrift:
    Die Mannschaft des Landtags in dunklen Trikots: untere Reihe ab dritter von links: Dr. Helmut Linssen (CDU), Werner Schumacher (CDU), Hans Watzke (CDU), Albert Klütsch (SPD), Jupp Siebert (Wirtschaftsbetriebe des Landtags), Torwart Wolf Bauer und Herbert Born (beide Euskirchen). Dahinter in der mittleren Reihe von links: Rainer Maedge (SPD), Johannes Pflug (SPD), Dirk Dautzenberg (CDU) und Joachim Westermann (SPD). Hinter Westermann das Schiedsrichtergespann mit Walter Eschweiler (dritter von rechts) an der Spitze. Foto: Lemm

    Systematik: 7600 Sport

    ID: LI820803

  • Eintragung von Freibeträgen: Finanzamt entscheidet über Zeitpunkt selbst.
    S. 14 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Grundsätzlich werde in den 105 Finanzämtern des Landes auch bei der Eintragung von Freibeträgen in die Lohnsteuerkarten einheitlich verfahren, stellt Finanzminister Dr. Diether Posser (SPD) auf die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernd Feldhaus fest. Der Abgeordnete hatte aus der Praxis zweier Finanzämter in Münster anderes geschlossen: Das eine ließ nach persönlicher Vorlage die Steuerkarte mit dem Freibetrag durch die Post zustellen, das andere benachbarte Amt gab die Karte sofort wieder mit. Darum hatte sich ein Bürger an Feldhaus gewandt und vorgerechnet: "Rechne ich die Mehrarbeit mit zwei Mark plus Porto und Briefumschlag, so kommen ganz locker 2,6 Millionen Mark zusammen, sofern bei jedem zweiten Finanzamt solche Handhabung praktiziert wird und eine Million Steuerzahler so bearbeitet werden."
    In der verschiedenen Verfahrensweise sieht der Finanzminister keine ungleichmäßige Behandlung. Die Entscheidung darüber, ob der Freibetrag sofort eingetragen oder die abschließende Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt erfolge, hänge viel mehr von der personellen Besetzung des Finanzamts ab und derZahl dervorliegenden Anträge. Er, der Finanzminister, gebe bei der Eintragung von Freibeträgen dem schriftlichen Verfahren den Vorzug, weil es eine gleichmäßigere Personalauslastung ermögliche und deshalb insgesamt wirtschaftlicher sei (Drs. 9/1457).

    Systematik: 8200 Finanzverwaltung

    ID: LI820804

  • Klimaanlage nicht für jeden Hörsaal.
    S. 14 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    "Ist die Landesregierung bereit, zusammen mit den Vertretungen der Universitäten und Hochschulen den Studenten des Landes die Benutzung nichtklimatisierter Hörsäle zuzumuten, um damit den Vorlesungsablauf sicherzustellen?" Diese Frage stellen neun CDU-Abgeordnete, nachdem sie in den Mitteilungen der Universität Köln eine Glosse des Kanzlers der Fernuniversität Hagen gelesen hatten. Unter dem Titel "Wir sind doch sparsam und wirtschaftlich" war der Kanzler ironisch auf die Folgen eines Hörsaalbrandes an der Universität Köln eingegangen: Obwohl die Wiederherstellung des alten Zustandes nur zwei Millionen Mark kosten würde, müßten nach den Richtlinien für den Bau von Auditorien nun acht Millionen aufgewendet werden. Weil dieses Geld nicht da sei, würde der Hörsaal eingemottet.
    In seiner Antwort vermag Wissenschaftsminister Hans Schwier (SPD) die Angaben des Kanzlers nicht zu bestätigen. Die Wiederherstellung der vier Hörsäle koste nicht acht, sondern nach Ermittlungen der staatlichen Bauverwaltung nur fünf Millionen Mark. Auch sei für die Wiederherstellung der Einbau von Klimaanlagen keinesfalls zwingend erforderlich. Darüber könne man erst nach Abschluß der Planungen Konkretes sagen.
    Unter Hinweis auf bestehende Vorschriften erklärt Schwier, daß durchaus auch unter bestimmten Voraussetzungen eine freie Lüftung möglich sei; lüftungstechnische Anlagen würden dann erforderlich, wenn eine besondere Nutzung vorliege oder die Größe der Räume einer freien Lüftung entgegenstehe. Der Wissenschaftsminister wörtlich: "Die Landesregierung wird bei der weiteren Planung alle rechtlichen und konstruktiven Möglichkeiten ausschöpfen, um zu einer wirtschaftlichen sowie kostengünstigen Lösung zu gelangen und um dabei möglichst eine aufwendige Vollklimatisierung zu vermeiden." Schwier erinnert in diesem Zusammenhang an einen Erlaß des Finanzministers vom 23. Juli 1971 zu lüftungstechnischen Bauten des Landes, in dem der Grundsatz stehe: "Bei den in Deutschland herrschenden klimatischen Verhältnissen reicht eine zentrale Heizung üblicher Bauart mit freier Fensterlüftung in Verbindung mit einem wirksamen Sonnenschutz im allgemeinen aus" (Drs. 9/1487).

    Bildunterschrift:
    Werden im Hochschulbau zu hohe und damit kostspielige Ausstattungsstandards zugrunde gelegt? Dieser Frage sind neun CDU-Abgeordnete anhand eines konkreten Beispiels nachgegangen, das sich allerdings nicht auf den abgebildeten klimatisierten Raum in der Bibliothek der Universität Bielefeld bezieht. Foto: Tüsselmann

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI820805

  • Bald Wohnhäuser auf verunreinigtem Grund und Boden?
    Gutachten soll klären.
    S. 14 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Nach dem Verbleib eines angekündigten Gutachtens fragt der SPD-Abgeordnete Gerhard Wendzinski. Es sei als Ergänzung 1979 von der Stadt Dortmund angefordert worden, um Klarheit über das Ausmaß der Verseuchung von Grundwasser und Untergrund auf dem Gelände der stillgelegten Benzol-Reinigung Adolf von Hansemann in Dortmund-Mengede zu erhalten. Dieses Gutachten sei immer noch nicht in Auftrag gegeben. Der Abgeordnete will wissen, wo der Grund für diese Verzögerung liegt, ferner, welche Grundwasserzonen und Brunnen von Verseuchung bedroht sind, wenn ein langsames Verfließen der Giftstoffe in Richtung Emscher erfolge.
    Der zuständige Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Hans Otto Bäumer (SPD), teilt mit, daß das ergänzende Gutachten am 10. Dezember vergangenen Jahres an das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen vergeben worden sei; mit seiner Vorlage sei für Ende Mai 1982 zu rechnen. Der Grund für die Verzögerung sei darin zu suchen, daß sich die Absicht der Stadt Dortmund, das gewünschte Ergänzungsgutachten zu Lasten der Bergbau AG Lippe durchzusetzen, nicht verwirklichen ließ. Das Gutachten sei darum auf Kosten des Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen vergeben worden. Im übrigen sei eine weitere Ausdehnung der Verunreinigungen unwahrscheinlich, obwohl sich das Grundwasser in der Tat - mit einer Geschwindigkeit von allenfalls Dezimetern pro Jahr - zur Emscher hin bewege. Die Verunreinigungen seien ortsfest geblieben, und es gebe auch keine Brunnen in der Umgebung, die gefährdet seien. Das Gelände sei grundsätzlich zu nutzen, wenn dabei nicht die verunreinigten Bodenschichten mobilisiert werden. Das Gutachten werde auch darüber eine Aussage machen, ob das Gelände für eine Wohnbebauung, als Gewerbe- oder Industriegebiet oder für die Freizeit und Erholung in Frage komme (Drs. 9/1460).

    Systematik: 6130 Boden

    ID: LI820806

  • Porträt der Woche: Heinz Paus (CDU).
    Porträt
    S. 15 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Der Rechtsanwalt Heinz Paus hat vor knapp zwei Jahren, als die CDU ihn auf Platz 40 ihrer Landesliste nominierte, "nicht ernsthaft" damit gerechnet, für die laufende fünfjährige Legislaturperiode in den Düsseldorfer Landtag einzuziehen. Zu aussichtslos erschien ihm dieser Warteplatz. Aber die Wahlarithmetik, die sich aus dem Ausscheiden der F.D.P. ergab, begünstigte ihn und auch einige andere CDU-Bewerber. Gleichwohl, meint Paus, hat ihn das vor Illusionen geschützt. Er kam damals "ohne große Erwartungshaltung" von Detmold nach Düsseldorf und dies, sagt er, erspare ihm heute, wo er nahezu arbeitstäglich anreisen muß, die Enttäuschung mancher seiner Kollegen.
    Heinz Paus ist soeben 34 Jahre alt geworden. Er gehört zu den jüngsten unter den 201 Abgeordneten. Zur CDU stieß er 1972, über die Junge Union. "Das war nach der verlorenen Barzel-Wahl in Bonn", als beim konstruktiven Mißtrauensvotum im Bundestag Korruptionsverdacht aufkam. "Da habe ich mich entschieden, jetzt muß man sich engagieren. "Paus führte erst sein Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Tübingen zu Ende, ließ sich zusätzlich an der Verwaltungshochschule in Speyer ausbilden. Nach beiden Staatsprüfungen ließ er sich 1976 als Anwalt in Detmold nieder. Ein früh verknöcherter Jurist, ein blutarmer Advokat?
    Keineswegs. Da müßte man über das Elternhaus sprechen, das bei Ahaus im Münsterland steht. Ein kleiner Landwirtschaftsbetrieb, wo von der Großmutter bis zum Enkel, jeder im Stall und auf dem Felde anpacken mußte. Im Nebenerwerb die Dorf kneipe, wo nach getaner Arbeit hinter dem Tresen ein gutes Pils gezapft wurde. Als Junge lernte er dort, wie man offen und vernünftig miteinander spricht, nicht in den oft schablonenhaft erstarrten Sprachformeln der Berufspolitiker. Nimmt es wunder, daß Paus auch in der Düsseldorfer CDU- Landtagsfraktion eine Art von Stammtischrunde eingeführt hat? "Wir sollten viel mehr miteinander reden, denken, uns austauschen", meint er, bevor man mit großer Attitüde vor die Wähler und Bürger trete.
    Lehrer gehen in die Schulausschüsse, Juristen in die Justizausschüsse. So ist das überall in den Parlamenten. Paus lobt die Freiheit der politischen Arbeit, die sein Vorsitzender Kollege Klose ihm im Justizausschuß gewähre. Doch man hat nicht den Eindruck, dieser junge Abgeordnete habe damit schon sein endgültiges Arbeitsfeld gefunden. Er tut sich auch in anderen Bereichen um: die Ausländerproblematik beschäftigt ihn, auch kirchenrechtliche Fragen. Was wird aus der Förderung der Landestheater? Wie geht es mit der allgemeinen Wirtschaftsförderung weiter? Erhalten mittelständische Unternehmen die Chance, ihr Eigenkapital so zu verstärken, daß sie widrigen Winden der Konjunktur besser widerstehen können? Paus sorgt sich um die Möbelindustrie in Ostwestfalen, die noch stark handwerklich orientiert ist.
    Er formuliert Einsichten, die sympathisch wirken, weil sie ehrlich sind: Man könne als Abgeordneter nicht die großen Dinge bewegen, schon gar nicht in der Opposition. Man habe sich dem Detail zu widmen, der täglichen Kleinarbeit, wenn man etwas verbessern wolle. Und auch dann müsse man sich das meiste mühsam selbst erarbeiten. Die Ausstattung der Abgeordneten sei unzulänglich bei der Aufbereitung von Themen, bei der Zuarbeit von Problemlösungen. Recht hat er, denn nur Berufspolitiker genießen alle Vorteile des Systems. Paus widmet zwei Wochentage seiner Anwaltskanzlei, drei weitere gehören der Landtagsarbeit. Dann muß man, wenn andere Bürger ihre 40-Stunden- Woche abhaken, noch an die Rückkoppelung zur Parteibasis denken, die heimische Wählerschaft betreuen. "Was da oft läuft an ununterbrochenem latentem Wahlkampfeinsatz, ist eine fürchterliche Ressourcenvergeudung", sagt er, "vor allem bei den Spitzenpolitikern." Auch der einfache Landtagsabgeordnete habe nach spätestens zwei Parlamentsjahren gelernt, daß Freizeit nur noch ganz kleingeschrieben wird. Paus zieht sich dann die Jogger-Schuhe an, läuft in die Wälder hinaus, oder er spielt Squash, oder auch ein wenig Fußball. Und dennoch bleiben Skrupel, denn da liegen zugleich Stapel von Büchern, Schriften, Akten auf dem Schreibtisch, die auch noch gelesen werden müßten. Vielleicht haben Juristen da einen Vorteil: Man erkenne das Wesentliche und beschränke sich dann auch darauf.
    Lothar Bewerunge

    ID: LI820807

  • Franz Ebert.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Franz Ebert (41), CDU-Landtagsabgeordneter, ist bei der Landesdelegiertentagung der Mittelstandsvereinigung der CDU Rheinland in Mönchengladbach mit großer Mehrheit zum stellvertretenden Landesvorsitzenden wiedergewählt worden.

    ID: LI820808

  • Johannes Rau.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Johannes Rau (SPD), nordrhein-westfälischer Ministerpräsident, hat sich auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung eine Woche lang in Brasilien aufgehalten. Auf dem Programm standen Gespräche mit dem brasilianischen Staatspräsidenten Joa Batista Figueiredo sowie Außenminister Saraiva Guerreiro. Ferner wurde der NRW-Regierungschef von Kardinal Evaristo Arns zu einer Audienz empfangen. Raus Besuch in Brasilien sollte vor allem die wirtschaftlichen Kontakte zwischen Brasilien und Nordrhein-Westfalen fördern.

    ID: LI820809

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Die Fraktionen im Landtag NRW