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  • Der wissenschaftliche Hilfsdienst.
    Wolfgang Welz.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Wolfgang Welz (34), wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Fraktion, stammt aus Bochum. Nach dem Abitur leistete er 18 Monate Wehrdienst und studierte dann Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Münster. Nach dem Assessorexamen im Jahr 1978 trat er in die Finanzverwaltung des Landes NRW ein. Er war Sachgebietsleiter in den Finanzämtern Duisburg-Hamborn und Essen-Süd. Seit November 1980 ist Welz beurlaubt für seine Tätigkeit bei der SPD-Landtagsfraktion und dort zuständig für die Fachbereiche "Haushalt und Finanzen" sowie "Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung". Sein Hobby ist der Sport. Er betreibt aktiv Langlauf.

    ID: LI82080A

  • Parlamentsneubau geht zügig voran.
    S. 16 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Bildunterschrift:
    Die Vorarbeiten für den Neubau des Landesparlaments im Düsseldorfer Berger Hafen gehen zügig voran. Abgerissen werden muß noch der letzte Speicher der Fortin-Werke (links). Vorne ist die Baugrube schon ausgehoben. Hinten rechts im Bild das Mannesmannufer mit dem Verwaltungshochhaus des gleichnamigen Konzerns. Foto: Tüsselmann

    ID: LI82080B

  • Barcelona mit größtem Hafen ist Zentrum für Wirtschaft und Kultur.
    Landtagsdelegation vertiefte gute Beziehungen.
    S. 16 in Ausgabe 8 - 22.03.1982

    Durch den Besuch einer Delegation in Barcelona hat das nordrhein-westfälische Landesparlament seine Beziehungen zu Katalonien vertieft (siehe Seiten 8 und 9 dieser Ausgabe). Barcelona ist die Hauptstadt der vier Provinzen umfassenden autonomen Region Katalonien, der größte Hafen des Landes, nach Madrid zweitgrößte Stadt und führendes Wirtschafts- und Kulturzentrum Spaniens. Barcelona hat mit den Industrievororten rund 2,5 Millionen Einwohner.
    Barcelona war einst phönizische Siedlung und wurde später von Karthagern und Römern erobert. Letztere umgaben die Stadt im 3. Jahrhundert nach Christus mit einer Mauer. Westgoten und Araber waren dann Herren der Stadt. 801 eroberte Karl der Große Barcelona und gründete die Spanische Mark. Im 12. Jahrhundert wurde Barcelona Hauptstadt eines durch Heirat vereinigten Königreichs Katalonien und Aragon. Mit der Zentralisierung des spanischen Reiches unter Ferdinand von Aragon und Isabella von Kastilien 1469 nahm die Bedeutung von Barcelona ab, das sich bis dahin mit Venedig, Neapel und Genua messen konnte.
    Vorbildlich war im Mittelalter die Seerechtssammlung der Stadt "Consulado del Mar". Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Barcelona und Katalonien von der spanischen Krone besiegt. Erst Ende des 19. Jahrhunderts gewann die Stadt wieder ihre frühere Bedeutung. Sie war Sitz der Weltausstellungen von 1888 und 1929. Im spanischen Bürgerkrieg von 1936 bis 1939 wurde Barcelona erst im Januar 1939 von Franco-Truppen erobert. In Barcelona und Umgebung wohnen rund 5000 deutsche Staatsangehörige. Es gibt eine moderne deutsche Schule, ein Deutsches Kulturinstitut, eine spanischdeutsche Vereinigung "Altamira" sowie eine evangelische und katholische deutschsprachige Gemeinde. Jeden Abend sendet "Radio Maritim" eine Stunde lang in deutscher Sprache.

    Systematik: 1500 Außenpolitik

    ID: LI82080C

  • WORT UND WIDERWORT: Stellt sich NRW als Gliedstaat der Bundesrepublik den Bürgern richtig dar?
    S. 1 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Gegensätzliche Meinungen vertreten die beiden Landtagsfraktionen SPD und CDU in der Frage, ob sich das Land Nordrhein-Westfalen seinen Bürgern als Gliedstaat der Bundesrepublik richtig darstellt. Der SPD-Abgeordnete Günther Einert betont unter anderem: "Die hohe Wahlbeteiligung und insbesondere die letzten Wahlergebnisse sind lebendiger Ausdruck der Zustimmung des Bürgers zu diesem Land." Eine Änderung des Namens Nordrhein-Westfalen lehnt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion ab. Dagegen erklärt der CDU-Abgeordnete Dr. Bernhard Worms, NRW stelle sich den Bürgern ,,nicht richtig" dar. Der stellvertretende Oppositionsführer bewertet das Wort Nordrhein im Landesnamen als "blutleeren Begriff". Worms regt an, "über den Namen unseres Bundeslandes erneut zu diskutieren".
    "Der Name Nordrhein-Westfalen hat inzwischen auch über die Landesgrenzen hinaus einen Stellenwert", unterstreicht Günther Einert. Auch die Identifizierung der Bürger mit diesem Bundesland und seinem Namen sei gewachsen, erklärt der SPD-Politiker. Dabei gibt er zu bedenken, ob es nicht andere Probleme gebe, "die anzupacken unsere politische Kraft notwendiger erfordern". Dr. Worms bezeichnet den Namensteil "Nordrhein" als Relikt aus der britischen Besatzungszeit, der "nicht für das Bekenntnis zu unserer Heimat taugt". Die bessere Darstellung Nordrhein-Westfalens habe auch damit zu tun, "daß wir in unserem westfälischen wie auch in unserem rheinischen Selbstbewußtsein stärker werden und uns mit unserer gemeinsamen Heimat identifizieren", stellt der CDU-Abgeordnete in seinem Beitrag fest. (Seite 2)

    ID: LI820701

  • Keine dienstrechtliche Verfehlung.
    Ausschussbericht
    S. 1, 3 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    In einer Aktuellen Viertelstunde zu Beginn der Sitzung des Hauptausschusses unter Vorsitz von Karl Josef Denzer (SPD) wies Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) den von der CDU in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf zurück, er nehme "Rechtsbrüche augenzwinkernd in Kauf".
    Mit seiner Erklärung vor dem Hauptausschuß des nordrhein-westfälischen Landtags nahm der Regierungschef zu einem Vorfall Stellung, der Anfang März durch Presseveröffentlichungen bekanntgeworden war. Darin wurde unter anderem mitgeteilt, Rau habe einen Mitarbeiter der Staatskanzlei verteidigt, der eine Patenschaft für Düsseldorfer Hausbesetzer übernommen habe. Der CDU-Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Klose hatte danach die Aktuelle Stunde beantragt.
    Der Ministerpräsident erklärte, er habe sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls überprüft, ob der betreffende Mitarbeiter seine dienstrechtlichen Pflichten als Landesbediensteter verletzt habe. Die Überprüfung habe ergeben, daß der Angestellte, als er eine Patenschaftserklärung unterschrieben habe, sich keiner dienstrechtlichen Verfehlung schuldig gemacht habe. Ausdrücklich sei ihm von dem Angestellten versichert worden, unterstrich Rau, daß er nur mit rechtlichen Mitteln für die Erhaltung von Wohnraum eintrete. Er habe die Bediensteten des öffentlichen Dienstes aufgefordert, bei ihrer politischen Betätigung Zurückhaltung zu üben. Peter Daners (CDU) warf die Frage auf, ob es überhaupt eine "gerechtfertigte Hausbesetzung" gebe. Dies sei bereits der zweite Fall im Bereich der Landesregierung, in dem Mitarbeiter Patenschaftserklärungen für Hausbesetzer unterzeichnet hätten. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende, Professor Dr. Kurt H. Biedenkopf, vertrat die Auffassung, eine Hausbesetzung sei ein rechtswidriger Vorgang.
    Auch wenn jemand eine Patenschaftserklärung unterschreibe, dann solidarisiere er sich mit einem solchen Vorgang. Jürgen Büssow (SPD) machte darauf aufmerksam, beide Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst hätten sich dafür eingesetzt, daß kein zusätzlicher Wohnraum zerstört werde. In Düsseldorf gebe es 11000 Wohnungssuchende. Die Patenschaften dienten dem Ziel, den dringend notwendigen Wohnraum zu erhalten und die Zerstörung von Wohnungen zu stoppen.

    "Unteilbares Deutschland"

    Im Dialog mit Sprechern der Landeskuratorien Rheinland und Westfalen-Lippe "Unteilbares Deutschland" erörterten die Parlamentarier aktuelle Probleme gegenwärtiger deutschlandpolitischer Arbeit. Eingangs betonte Ausschußvorsitzender Karl Josef Denzer (SPD), während der Haushaltsberatungen für den Landesetat 1982 habe sich der Hauptausschuß entschlossen, mit den Vertretern verschiedener Gruppen Informationsgespräche zu führen. Der Entschluß sei auf die notwendigen Etatkürzungen zurückgegangen, von denen auch die beiden Landeskuratorien betroffen worden seien. Jetzt wolle sich der Ausschuß über deren Arbeit umfassend informieren, insbesondere angesichts der auch künftig angespannten Finanzlage.
    Der Sprecher des Landeskuratoriums Rheinland, Kühn, bezeichnete die Kuratorien als "verlängerten Arm der politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen". Noch immer hätten die Kuratorien eine wichtige Funktion zu erfüllen.
    "Die deutschlandpolitische Arbeit soll gerade in der jungen Generation das Bewußtsein wecken, daß Deutschland nicht nur die Bundesrepublik ist." Überdies müsse in der gesamten Öffentlichkeit der Gedanke "mobilisiert werden für die Unteilbarkeit Deutschlands". Für die Zukunft sei eine Verstärkung der deutschlandpolitischen Bildungsarbeit unerläßlich.
    "Wichtigste Aufgabe der Kuratorien" sei die gründliche Information der Öffentlichkeit. Dies erklärte der Regierungspräsident von Münster, Erwin Schleeberger, als Sprecher des Landeskuratoriums Westfalen. "Wir möchten allen zur Verfügung stehen, die sich für die Deutschlandpolitik interessieren." Schleeberger teilte mit, das Landeskuratorium Westfalen-Lippe verzeichne wachsendes Interesse besonders bei jungen Menschen.
    Eckhard Uhlenberg (CDU) wollte über die Jugendarbeit der Kuratorien informiert werden. Hans Jürgen Büssow (SPD) fragte, wie die Landeskuratorien ihre Aufgaben angesichts der aktuellen Friedensdiskussion in der evangelischen Kirche und der Friedensbewegung sehe. Dr. Ottmar Pohl begrüßte die vielfältige Informationsarbeit der Kuratorien, vor allem auch bei der Lehrerfortbildung. Leo Dautzenberg (CDU) zeigte sich "dankbar, daß die Arbeit der Kuratorien auf der Basis des Grundgesetzes geleistet" werde.
    Helmut Hellwig (SPD) stellte die Frage, ob der ursprüngliche Denkansatz des Kuratoriums "Unteilbares Deutschland" noch stimme. Heute sei es doch wichtig zu erkennen, wo die Ursachen der Teilung lägen. Helmut Loos (CDU) plädierte dafür, das Kuratorium müsse überall ein lebendiges politisches Forum werden; seine Arbeit sei noch längst nicht erschöpft. Regierungspräsident Schleeberger und der frühere westfälische Landesdirektor antworteten, alle aktuellen deutschlandpolitischen Fragen, so auch die Sicherheits- und Friedensdiskussion, flössen in die Tätigkeit des gesamten Kuratoriums ein. Beide Sprecher betonten die große Bedeutung der Basisarbeit.

    "Kleineuropäische Arbeit"

    Ein weiteres Gespräch führte der Ausschuß mit den Vertretern der Euregio Gronau, Regio Rhein-Waal, Grenzregio Rhein-Maas und der Regio Aachen. Als Sprecher der vier Regionen des deutschniederländisch-belgischen Grenzraums in unserem Land erklärte der Kölner Regierungspräsident Dr. Antwerpes, schon in den vergangenen Jahren seien in den Euro-Regionen viele grenzüberschreitende Projekte und Maßnahmen, vor allem auf kulturellem und sportlichem Gebiet, verwirklicht worden.
    Antwerpes und weitere Sprecher des Grenzlandes entwarfen vor dem Ausschuß ein umfassendes Bild "europäischer Kleinarbeit", die viele Aktivitäten einschließt, beispielsweise gemeinsame wirtschaftliche, kulturpolitische, verkehrstechnische Maßnahmen sowie auch Begegnungen und große gemeinsame Veranstaltungen mit den Nachbarvölkern. Auch hier sind gemeinsame Projekte mit Jugendlichen ein wichtiger Bestandteil grenznachbarschaftlicher Tätigkeit.
    Eines der wichtigsten Mittel zur Vertiefung der guten Nachbarschaft diesseits und jenseits der Grenze sind Informationsmaterialien, die Kenntnisse auch über wissenschaftliche und historische Zusammenhänge vermitteln. Der Kölner Regierungspräsident zog abschließend die Bilanz: "Ein weiterer Abbau der Landesmittel ist nicht vertretbar."
    Hans Jürgen Büssow (SPD) verwies auf die Notwendigkeit der Kürzung des Landeszuschusses bei den letzten Etatberatungen. Auch in allen anderen Bereichen der Landespolitik habe der Rotstift angesetzt werden müssen. Peter Daners (CDU) wollte über die Auswirkungen der Sparmaßnahmen des Landes informiert werden. Antwort der Gesprächspartner aus den Grenzregionen: Da die Zuschüsse ausschließlich für Projekte und Maßnahmen in den Euro-Regionen genutzt werden, bedeute eine Kürzung der Zuschüsse die Verminderung des wichtigen Informationsangebots.
    Über den Bericht des Ministers für Bundesangelegenheiten, Dr. Dieter Haak (SPD), vor dem Hauptausschuß berichtet "Landtag intern" in der nächsten Ausgabe.

    Bildunterschriften:
    Probleme des deutsch-niederländisch-belgischen Grenzraums berieten Vertreter der Euro-Regionen Gronau, Rhein-Waal, Rhein-Maas und Aachen mit dem Hauptausschuß des Landtags. Fotos: Tüsselmann

    Sprecher der Landeskuratorien Rheinland und Westfalen-Lippe,, Unteilbares Deutschland" erörterten mit den Landespolitikern aktuelle Fragen politischer Bildung.

    Systematik: 1240 Öffentlicher Dienst; 1070 Politische Kräfte; 1050 Nation; 1600 Europäische Union

    ID: LI820702

  • Einert, Günther (SPD); Dr. Worms, Bernhard (CDU)
    NRW: Ein "Bindestrichland" als Einheit.
    Wort und Widerwort
    S. 2 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    SPD: Zustimmung des Bürgers zu unserem Land gewachsen

    Von Günther Einert
    Die Darstellung des Landes Nordrhein- Westfalen gegenüber den Bürgern muß sich zuerst an dem orientieren, was den Bürger interessiert, was er von "seinem Staat" erwartet. Das betrifft in erster Linie die Wohnsituation der Familie, den nahen Arbeitsplatz mit günstiger Verkehrsanbindung, die Schulen und Ausbildungsstätten in Nähe und ein ausreichendes Kultur- und Freizeitangebot.
    Wenn die Politik, wenn der Staat, wenn das Land Nordrhein-Westfalen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen für diesen Bedarfskatalog, dann fühlt der Bürger sich wohl, dann identifiziert er sich mit "seinem Staat", dann nimmt er teil am staatlichen Geschehen.
    Hohe Wahlbeteiligung und die letzten Wahlergebnisse Nordrhein-Westfalens sind lebendiger Ausdruck der Zustimmung des Bürgers zu diesem Land.
    Unter diesem Gesichtspunkt befremdet der Vorschlag des rheinischen CDU- Vorsitzenden Worms, den Namen "Nordrhein-Westfalen" zu ändern. Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach dem Kriege aus den beiden Provinzen Rheinland und Westfalen-Lippe gebildet worden. Einige nennen es verächtlich "Bindestrichland"; als wenn die beiden Landesteile nicht längst zu einer Einheit zusammengewachsen wären.
    Natürlich gibt es Unterschiede; aber da ist auch der Sauerländer wiederum zuerst Sauerländer und der überzeugte Bewohner des Ruhrgebiets zunächst dem "Kohlenpott" verbunden.
    Der Name "Nordrhein-Westfalen" hat inzwischen auch über die Landesgrenzen hinaus einen Stellenwert. Nordrhein-Westfalen ist das Industrieland der Bundesrepublik. Auch der Bürger dieses Landes spürt das, wenn er seine Heimat benennen kann, ohne fragend angeschaut zu werden.
    In gleichem Maße ist auch die Identifizierung der Bürger mit diesem Land und mit seinem Namen gewachsen. Auch die geplante Landesausstellung und eine Verstärkung der Kulturpolitik sind geeignet, diesen Prozeß eher zu fördern als eine Änderung des Namens.
    Die Geschichte dieses Landes sollte nicht durch eine fragwürdige Namensänderung durcheinandergebracht werden.
    Schließlich: Hat die CDU einmal überlegt, was die Namensänderung kostet und welche Verwirrung sie bei anderen stiftet? Und gibt es nicht andere Probleme, die anzupacken unsere politische Kraft notwendiger erfordern als das Empfinden von Herrn Worms, "daß wir noch etwas nachzuholen haben"?

    CDU: Begriff "Nordrhein" ist blutleer

    Von Dr. Bernhard Worms
    Fragt man einen Bayern oder Schwaben, Hessen oder Holsteiner, was ihm beim Gedanken an Nordrhein-Westfalen spontan einfällt, erhält man unweigerlich folgende Antwort: Ihr seid das Land der Schlote und Kamine, der Zechen und Fabriken; Nordrhein-Westfalen das ist für viele Bundesbürger die Summe von Industriestandorten, das Revier an der Ruhr ist Synonym für ein ganzes Bundesland.
    Nichts gegen die arbeitenden Menschen an der Ruhr, auf deren Leistungskraft wir zu Recht stolz sein können. Aber das Bewußtsein, das andere von uns zwischen Flensburg und Konstanz haben, beantwortet schon die Frage: Nordrhein-Westfalen stellt sich als Gliedstaat der Bundesrepublik den Bürgern nicht richtig dar.
    Wir alle spüren: Das Ansehen, oder, um ein Modewort zu gebrauchen, das "Image" eines Landes oder einer Region ist nicht mit Produktionsziffern oder Statistiken über Leistungsfähigkeit zu fördern. Übliche Vorgaben politischer "Öffentlichkeitsarbeit" reichen nicht aus.
    Wenn Hunderttausende eine Staufer- Ausstellung in Stuttgart oder eine Preußen-Ausstellung in Berlin besucht haben, dann zeigt sich hier, wie Bürger sich mit ihrer Region identifizieren: In der Besinnung auf die alle verbindenden historischen Wurzeln, im Stolz auf eine gemeinsame Tradition.
    Die bessere Darstellung Nordrhein- Westfalens hat deshalb auch damit etwas zu tun, daß wir in unserem westfälischen wie auch in unserem rheinischen Selbstbewußtsein stärker werden und uns mit unserer gemeinsamen Heimat identifizieren. Dann auch werden sich die Bürger zu diesem Land bekennen und automatisch sein Ansehen auch in anderen Regionen verbessern.
    Als Rheinländer zum Beispiel habe ich mich mit dem blutleeren Begriff "Nordrhein" im Namen unseres Landes nie anfreunden können. Dieser künstliche Begriff, Relikt aus der britischen Besatzungszeit, taugt nicht für das Bekenntnis zur Heimat wie es für die Hessen, die Bayern oder die Berliner selbstverständlich ist. Deshalb auch meine Anregung, über den Namen unseres Bundeslandes erneut zu diskutieren.
    Eine solche Diskussion, die in ganz Deutschland wieder bewußtmacht, daß die Westfalen und die Rheinländer über eine eigene, stolze geschichtliche Tradition verfügen, daß ihre Heimat mehr ist als ein Bindestrichland, ist mit Sicherheit für unsere Selbstdarstellung nützlicher als jede kostenträchtige PR-Aktion.

    Systematik: 1010 Staatsaufbau

    ID: LI820703

  • Elternbeteiligung an Internatskosten seit 1. Januar 1982 zehnfach gestiegen.
    Ausschussbericht
    S. 2 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der CDU-Abgeordnete Heinrich Dreyer hat in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge die Änderung des Paragraphen 43 Absatz 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) angesprochen. Von betroffenen Eltern war darauf aufmerksam gemacht worden, daß durch die Änderung dieses Paragraphen die Beteiligung der Eltern an den Internatskosten neu geregelt werden müsse. Ihr Kostenanteil steige um fast das Zehnfache an und könne bis zu 845 DM je Monat betragen.
    Von der Neuregelung sind die Eltern der Schüler des Schülerinternats in Dortmund, die Eltern der Kinder, die dem Förderverein für die Weiterbildung hörgeschädigter Kinder angehören, sowie Eltern der Kinder, die die Rheinisch-Westfälische Realschule für Hörgeschädigte in Dortmund besuchen, betroffen.
    Dazu erklärten der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Professor Dr. Friedhelm Farthmann und sein Staatssekretär Paul-Arnold Nelles (beide SPD), daß durch das Zweite Haushaltsstrukturgesetz eine Reihe von Eingriffen in soziale Leistungen vorgenommen worden sei. Dazu gehöre auch die Änderung des Paragraphen 43 Absatz 2 BSHG. Dabei sei nicht zu verkennen, daß Eltern behinderter Kinder, die sich bisher nur mit der "häuslichen Ersparnis" an den Kosten der Unterbringung zu beteiligen brauchten, sich besonders benachteiligt fühlten. Der Vorschlag der Bundesratsmehrheit, getragen von dem Bestreben, die Ausgaben für die Sozialhilfe zu verringern, wurde nach Angaben der beiden Politiker damit begründet, daß die Beschränkung auf die Kosten zum Lebensunterhalt, auf die Abführung häuslicher Ersparnisse dem Selbsthilfeprinzip widersprechen.
    Der Vermittlungsausschuß hat den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen und in seinen Vermittlungsvorschlag aufgenommen. Dementsprechend ist die Gesetzesänderung im Rahmen des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit großen Mehrheiten im Dezember 1981 verabschiedet worden. Bei dieser Sachlage läßt sich schwer einschätzen, ob der Bundesgesetzgeber bereit sei, die ab 1. Januar 1982 geltende Regelung in absehbarer Zeit wieder abzuändern, hieß es.
    Bisher hätten die Landschaftsverbände in der Regel unabhängig vom Einkommen der Eltern einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis für den Lebensunterhalt gefordert. Daneben könne nach den neuen Bestimmungen ein nach Einkommen und Vermögen der Eltern bemessener Kostenbeitrag erhoben werden. Allerdings sei entgegen den Befürchtungen der betroffenen Eltern beabsichtigt, den Höchstbetrag nur dann zu fordern, wenn der Behinderte ohne Unterbrechungen durch Wochenenden oder Ferien im Internat verbleibe. Für die nicht im Internat verbrachten Tage solle kein Elternbeitrag gefordert werden, wurde betont.

    Systematik: 4100 Bildung; 5120 Sozialleistungen; 5050 Behinderte

    ID: LI820704

  • Ausschuß erörterte Stück für Stück mit den betroffenen Verbänden die Sparabsichten des Kultusministers.
    Ausschussbericht
    S. 4 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Über die Folgen der Sparbeschlüsse zum nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetz hat der Ausschuß für Jugend, Familie und politische Bildung - die Federführung liegt in dieser Frage beim Ausschuß für Schule und Weiterbildung - mit den Trägern der Familienbildung und der politischen Bildung gesprochen. Dabei wurden Zweifel laut, ob die vom Kultusminister geplanten Ausführungsbestimmungen angesichts des ohnehin schon eingeschränkten Förderungsrahmens überhaupt notwendig sind. Der Ausschuß sagte zu, daß die Verbände bei Änderungen rechtzeitig gehört werden sollen.
    Ausschußvorsftzender Hellwig wies gleich zu Beginn der Beratung mit den Trägern aus dem Bereich der Familienbildung und der politischen Bildung die Richtung für das gemeinsame Gespräch: Über alles könne man reden, nur nicht über eine Ausweitung des finanziellen Rahmens, den das Parlament gesteckt habe. Im übrigen plädierte er dafür, auch und gerade in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten die Chance zur Entbürokratisierung zu nutzen und zu Vereinfachungen zur Entlastung der Träger zu finden.
    Dazu bot dann die systematische Diskussion über die vom Kultusminister erarbeitete und schon am 28. Januar mit den Weiterbildungsträgern besprochene Verordnung über die Förderung von Lehrveranstaltungen ausreichend Gelegenheit. Nachdem man festgestellt hatte, daß die neue Bestimmung, wonach förderungsfähige Unterrichtsstunden in einem entsprechend ausgestatteten Raum stattfinden müssen (der Kultusminister will damit verhindern, daß er für Weiterbildungsveranstaltungen zahlen muß, die im fahrenden Bus abrollen), keine Ersparnis, aber ein Mehr an Bürokratie für die nachweispflichtigen Träger bringen würde, kam die Sprache auf einen besonders strittigen Punkt: die Absicht nämlich, Studienfahrten und Exkursionen - ein Teilnehmer fand für Auswüchse auf diesem Gebiet das Wort "Polittourismus" - künftig aus der Förderung herausfallen zu lassen. Hier veranschlagt der Kultusminister die Einsparung auf 1 bis 1,2 Millionen Mark. Ausschußvorsitzender Hellwig meldete erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Änderung an; sie stehe in keinem Verhältnis zu den finanziellen Folgen. Die Weiterbildungsträger pochten darauf, daß Exkursionen weiter gefördert werden sollten, da sie wichtiger Bestandteil der Bildungsarbeit seien: Eine auf eine Exkursion ausgelagerte Lehrveranstaltung sei anders zu behandeln als eine Erbauungsreise.
    Auch die in der Verordnung vorgesehene "Landeskinderklausel" fand bei Trägern, aber auch bei Ausschußmitgliedern wenig Gegenliebe. Wenn die Förderung auf Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen demnächst begrenzt werde, wo bleibe dann zum Beispiel die Gruppe aus Israel, die unser Land zu Studienzwecken besuchen wolle? Wolfgang Heinz von der Friedrich- Naumann-Stiftung brachte es auf diesen Nenner: "Solche Sparabsichten sind mit massiven Eingriffen in die pädagogische Freiheit der Träger verbunden." Der Ausschußvorsitzende faßte zusammen: Es gehe zwar darum, Mißbrauch zu verhindern; aber es gebe gute Gründe, auch Teilnehmer außerhalb Nordrhein-Westfalens zuzulassen. Die Regierung solle die Regelung noch einmal überdenken.
    Einsparungen wurden nicht gesehen bei einer weiteren Beschränkung, die in der Verordnung geplant ist: Veranstaltungen in Häusern außerhalb des Landes sollen grundsätzlich nicht mehr unter die Förderung fallen. Hier machten die Interessenvertreter geltend, daß schon jetzt die Fahrt zu Häusern nur innerhalb des Landes bezuschußt werde, während die Fahrtkosten für Weiterbildung etwa in Bayern selbst getragen werden müßten. Auch hier der Rat an die Landesregierung, die Sache noch einmal zu überdenken.
    Auf die sozialen Folgen einer weiteren Beschränkung machten die Verbände der Familienbildung aufmerksam. Wenn Internatsveranstaltungen vom Samstagnachmittag bis Sonntagmittag nicht mehr förderungsfähig sein sollten, dann könne der bisherige Personenkreis, etwa Verkäuferinnen, nicht mehr angesprochen werden. Das blieb nicht ohne Wirkung: Der Ausschuß sprach sich mehrheitlich gegen eine Änderung aus. Er fand auch keine Notwendigkeit, die Förderung wie vorgesehen auf 40 Personen zu beschränken, um, wie der Kultusminister meinte, "Feldgottesdienste" zu verhindern. Dem wurde entgegengehalten, daß die Übernachtungskapazität der meisten Häuser auf 60 Teilnehmer ausgerichtet sei; jede Grenze müsse willkürlich erscheinen, deshalb sei eine Einschränkung wie auch immer wenig sinnvoll. Die Verbände boten an, wenn schon eine Obergrenze notwendig sei, dann sollte sie auf den Jahresdurchschnitt aller Veranstaltungen bezogen werden.
    Erhebliche Vorleistungen stehen ins Haus, wenn die Verordnung über Einzelheiten von Einrichtungen der Weiterbildung in Kraft gesetzt werden sollte: Darin ist geplant, daß neue Träger vor ihrer Anerkennung 600 Unterrichtsstunden bzw. 1500 Teilnehmertage zu erbringen haben. Darin sahen die Verbände einen unerwünschten Numerus clausus für Neueinrichtungen. Die Einwände vor allem kleinerer und finanzschwacher Träger beantwortete Hellwig mit dem Hinweis, daß weitere Einrichtungen nicht zu Lasten der vorhandenen gehen dürften. Ausschußmitglied Hartmut Schauerte (CDU) hielt dagegen, daß die Vielfalt der Träger erhalten bleiben müsse. Keinen Anlaß sah man für die Pläne des Kultusministers, mit den hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften eine Gesamtarbeitszeit von 40 Wochenstunden zu vereinbaren; dies sei ausreichend in den Arbeitsverträgen bereits geregelt. Der Vertreter des Kultusministers teilte auf der Sitzung mit, daß der Plan eines rückwirkenden Inkrafttretens der Verordnungen vom Tisch sei; jetzt sei damit frühestens zum 1. August oder 1. Oktober zu rechnen. Die Verbände vernahmen dies mit einiger Erleichterung.

    Bildunterschrift:
    Wolfgang Heinz (rechts), parlamentarischer Geschäftsführer der F.D.P.-Fraktion in der achten Wahlperiode, kehrte in den Landtag zurück - diesmal als Vertreter der Friedrich-Naumann-Stiftung bei der Beratung über das geänderte Weiterbildungsgesetz. Ausschußvorsitzender Helmut Hellwig (SPD) - links im Bild- begrüßte den Ex-Parlamentarier. Foto: Tüsselmann

    Systematik: 4500 Fort- und Weiterbildung

    ID: LI820705

  • Definition von "Bedarfsplan" im Mittelpunkt der Aussprache.
    Verkehrsausschuß nahm Beratung zum Landesstraßenbedarfsplangesetz auf.
    Ausschussbericht
    S. 5 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Verkehrsausschuß nahm unter Leitung seines Vorsitzenden Erich Kröhan (SPD) seine Beratungen zum Landesstraßenbedarfsplangesetz (Drs. 9/1250) auf. Beide Fraktionen waren sich darin einig, das Gesetz noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung vom Plenum verabschieden zu lassen. Die Definition des Begriffes "Bedarfsplan" bildete den Mittelpunkt der Ausschußdebatte.
    Vorsitzender Erich Kröhan (SPD) hatte zu Beginn der Sitzung nochmals darauf hingewiesen, daß Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen Bedarfsplan für Landesstraßen per Gesetz feststelle. Der stellvertretende Vorsitzende Joseph Köhler (CDU) wollte wissen, ob der Gesetzentwurf nur den Bedarf der nächsten 20 Jahre feststellt oder ob auch die Strekkenführung Grundlage der Festlegung im Bedarfsplan sei. Eine bloße Bedarfsfeststellung lasse die Trassenführung seiner Auffassung nach völlig offen.
    Für die SPD-Fraktion machte Hans Rohe deutlich, niemand könne aus der Feststellung des Bedarfs für eine bestimmte Landstraße und die Aufnahme dieser Straße in die dem Gesetz beigefügte Karte im Maßstab 1 zu 500000 schließen, der Landtag hätte bereits eine bestimmte Trasse für diese Landesstraße festgelegt. Ilse Ridder (SPD) wies in diesem Zusammenhang auf die bei den Landschaftsverbänden bereits fertiggestellten Vorplanungen hin.
    Staatssekretär Dr. Heinz Nehrling stellte klar, daß mit diesem Gesetz nur der Bedarf festgestellt würde. Das Land betrete mit diesem Gesetz Neuland, von daher seien die verschiedentlich aufgetretenen Unsicherheiten zu verstehen. Er erklärte dem Ausschuß verbindlich, die Streckenführung und auch die Endpunkte einer bestimmten Strecke seien variabel. Über sie werde erst im Ausbauplan entschieden.
    Heinz Hardt (CDU) wies darauf hin, daß die Landschaftsverbände ursprünglich einen Bedarfsplan mit einem Finanzvolumen von rund 11 Milliarden DM vorgelegt hätten. Das Ministerium habe für den Bedarfsplan ein Finanzvolumen von rund 5 Milliarden DM vorgegeben.
    Staatssekretär Dr. Heinz Nehrling machte darauf aufmerksam, in dem vorgesehenen Zeitraum von 20 Jahren seien aufgrund der bisherigen Dotierung im Landeshaushalt 5 Milliarden finanzierbar. Der Bedarf hätte sich an dieser Marke zu orientieren.
    Weiterer Beratungsgegenstand der Ausschußsitzung war der CDU-Antrag "Ausbau und Entwicklung der beiden internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn in Nordrhein-Westfalen" (Drs. 9/1242). Heinz Hardt (CDU) und Volkmar Schultz (SPD) erklärten übereinstimmend, daß der Ausschuß nach der Sommerpause einen Bericht des Ministers zu der Flughafenproblematik erwarte. Ebenfalls nach der Sommerpause will der Verkehrsausschuß die Reiseveranstalter zu einer Anhörung über Fragen des Charterverkehrs einladen.

    Bildunterschrift:
    Landesstraßen in der Erörterung des Verkehrsausschusses: die L 403 zwischen Mettmann und Wülfrath im Rheinland. Foto: Tüsselmann

    Systematik: 2810 Verkehrswegebau

    ID: LI820706

  • Neuorientierung der Hochschulpolitik soll Qualität der Lehre garantieren.
    Ausschussbericht
    S. 5 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Eine Neuorientierung der Hochschulpolitik ist nach den Vorstellungen des Vorsitzenden des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, Dr. Wilfried Heimes (CDU), erforderlich, um die Qualität von Lehre und Forschung zu garantieren. Dieses Ziel sei bei einer Beibehaltung der Öffnungspolitik der Hochschulen und angesichts rückläufiger Finanzen so nicht mehr zu erreichen. Demgegenüber sieht der Sprecher der Fraktion der SPD, Franz-Josef Kniola, in Übereinstimmung mit dem Wissenschaftsminister keinen Grund, die Studienchancen zu verringern.
    Nach den weiteren Beiträgen der CDU- Abgeordneten Dr. Rödding (Bielefeld) und Katzy (Aachen) ist die vom Wissenschaftsminister eingeleitete Konzentration und Neuordnung der Studiengänge sowie Studienrichtungen und Studienschwerpunkte an den Hochschulen ein Annähern an frühere CDU-Forderungen, den Hochschulausbau an den erkennbaren Bedarf des Beschäftigungssystems anzupassen. Wenn die Landesregierung darüber hinaus in ihrem Entwicklungsbericht feststelle, daß "infolge der Expansion der Hochschulen Ende der sechziger und in den siebziger Jahren und der dadurch verursachten schnellen Aufnahme junger Wissenschaftler die natürliche Erneuerungsrate auf ein bis zwei Prozent abgesunken sei", so bedeute dies eine vollendete Katastrophe. Im Hochschulbau ist nach den Erklärungen der CDU-Politiker der Beginn neuer Maßnahmen sowieso nicht möglich, aber auch der Sanierungs- und Renovierungsbedarf der alten Hochschulen könne kaum erfüllt werden. In diesem Zusammenhang seien auch besonders die Studienbedingungen in den Ingenieurwissenschaften von Bedeutung und auch die Frage, ob und inwieweit frühere Strukturentscheidungen beibehalten werden könnten.
    Für die Fraktion der SPD und für den Wissenschaftsminister ist es nach den Worten des Abgeordneten Kniola selbstverständlich eine Gratwanderung, Studienbeschränkungen zu verhindern und Studienchancen zu erhalten. Wenn allgemein mit einem Anwachsen der Steuereinnahmen nicht gerechnet werden kann, müßten Staat und Hochschulen versuchen, mit dem vorhandenen und beträchtlichen personellen und sächlichen Bestand die Qualität von Lehre und Forschung zu sichern. Ohne Berücksichtigung der Fernuniversität sei bis Ende der achtziger Jahre für Nordrhein-Westfalen voraussichtlich mit einem Maximum von rund 400000 Studenten, voraussichtlich sogar von 450000 Studenten, zu rechnen. ("Landtag intern" wird noch auf den "Studentenberg" eingehen.)

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI820707

  • Aussschuss für Schule und Weiterbildung legt fest: Schüler-Lehrerstellen-Relation wird für die Sekundarstufe I der Gesamtschule auf 18,6 verbessert.
    Ausschussbericht;

    S. 6-7 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Ausschuß für Schule und Weiterbildung legte in seiner letzten Sitzung die künftigen Schüler-Lehrerstellen-Relationen der nordrhein-westfälischen Schulen (siehe Schaubild Seite 7) für das Schuljahr 1982/83 fest. Er stimmte damit ohne Änderungen den Stimmen der SPD und gegen die Auffassung der CDU-Fraktion einer entsprechenden Rechtsverordnung der Landesregierung zu, die auf das Haushaltsgesetz 1982 zurückgeht.
    Die Schüler-Lehrerstellen-Relationen für das Schuljahr 1982/83 werden gegenüber denen des Schuljahres 1981/82 mit Ausnahme der Relation für die Sekundarstufe I der Gesamtschule nicht verändert. Diese wird von 20,5 auf 18,6 verbessert, um den besonderen Bedingungen der Gesamtschule (ungleichartige Schülerschaft, umfangreiche pädagogische Differenzierung) entsprechen zu können.
    Der bisher veranschlagte Stellenzuschlag für den Schulversuch Gesamtschule in Höhe von 10 Prozent der Grundstellenzahl in den Sekundarstufen I und II entfällt, während für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule wie bei dem Gymnasium ein Stellenzuschlag von 5 Prozent ausgebracht wird.

    Ganztagszuschlag

    Für die Ganztagsschulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sonderschule für Lernbehinderte wird der Stellenzuschlag von 30 auf 20 Prozent gesenkt.
    Der Ganztagszuschlag in der Sekundarstufe II der Gesamtschule und der Kollegschule entfällt.
    Die Relationsverbesserung in der Sekundarstufe I der Gesamtschule wird stellenmäßig durch den teilweisen Wegfall oder die Reduzierung des Ganztagszuschlages abgedeckt. Zur Klarstellung sind in der Kollegschule für den durch schulpflichtige Kinder von ausländischen Arbeitnehmern und Spätaussiedlern entstehenden Unterrichtsmehrbedarf ebenfalls Zuschlagsrelationen - 60 im Berufsvorbereitungsjahr und J80 in der Tei)zeitberufsschule - wie bei der Berufsschule ausgewiesen.
    Die zusätzlichen Relationen für den durch schulpflichtige Kinder von ausländischen Arbeitnehmern und Spätaussiedlern entstehenden Unterrichtsmehrbedarf betragen im übrigen
    1. in der Grundschule: 85
    2, in der Hauptschule: 60
    3, in der Gesamtschule: 60
    4, in der Sonderschule: 50
    5, in der Berufsschule und in der Kollegschule
    - Berufsvorbereitungsjahr: 60
    - Teilzeitberufsschule: 180.
    Für die CDU-Fraktion bedeutete die Regelung über die Lehrerversorgung in der Gesamtschule eine Bevorzugung gegenüber den anderen Schulen. Die SPD-Fraktion wies noch einmal auf die besonderen Bedingungen der Gesamtschule (andersartige Schülerschaft, umfangreiche pädagogische Differenzierung) hin.
    Auf Grund eines konkreten Einzelfalles stellte die Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meuffels (CDU) noch einmal den Grundsatz bei dem Besuch von Ausländerkindern in Bekenntnisschulen heraus. Danach nehmen Bekenntnisschulen nur Schüler auf, die dem entsprechenden Bekenntnis angehören. Die Verfassung (Artikel 13) sieht nur eine Ausnahme von diesem Grundsatz vor. Wenn Kinder nicht die Möglichkeit haben, eine ihrem Bekenntnis entsprechende Schule oder eine Gemeinschaftsschule zu besuchen, müssen sie als Minderheit aufgenommen werden. Freiwillige Regelungen der einzelnen Schulen bleiben unberührt.
    Bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Kultusministers ließ sich der Ausschuß für Schule und Weiterbildung vom Ministerium über Inhalt der Beratungen in der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und in der Kultusministerkonferenz über folgende Probleme informieren:
    1. Bund-Länder-Kommission:
    . Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes
    . die Reorganisation der Kommission
    . die Auswertungen der Modellversuche mit Gesamtschulen in den Bundesländern
    2. Kultusministerkonferenz:
    . gegenseitige Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse
    . Beschäftigungssituation für Lehrer
    . neugestaltete gymnasiale Oberstufe
    Die Auseinandersetzungen zwischen den Finanzministern und den Kultusministern aller Bundesländer über den künftigen Finanzierungsrahmen für die Bildungspolitik (90 Milliarden oder 85 Milliarden für das Jahr 1985) sind aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen nur dadurch zu bereinigen, indem die Regierungschefs von Bund und Ländern in ihren Beratungen einen Weg finden, die im Rahmen der Bund-Länder-Kommission nicht zu überwindenden Gegensätze zwischen Bildungs- und Finanzseite zu überwinden. Da Sach- und Finanzplanung im Bildungsgesamtplan gemeinsam ausgewiesen werden müssen, ist eine Abkoppelung der Sachplanung von der Finanzplanung nicht ohne weiteres möglich. Denkbar wäre allerdings, daß die Sachplanung selbst unter dem Vorbehalt der jährlichen Finanzverhandlungen in Bund und Ländern akzeptiert werden könnte. Ob ein solcher Weg beschreitbar ist, ist noch nicht abzusehen.
    Der Auswertungsbericht über die Modellversuche mit Gesamtschulen in allen Bundesländern ist erstellt worden und liegt zur Abschlußberatung vor.

    Rahmenvereinbarung

    Die in Aussicht genommene Rahmenvereinbarung zur unbefristeten Anerkennung der Abschlüsse an Gesamtschulen sucht die Gleichwertigkeit der Qualifikationen über die Festlegung von Mindestanforderungen in Gesamtschulen und gegliedertem Schulwesen zu sichern. Sie trifft deswegen Regelungen für Mindestanteile von Stunden bestimmter Fächer (Deutsch, Mathematik, 3. Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre) sowie für den Gesamtstundenrahmen der Lernprogramme. Das fachlich und politisch strittigste Problem war das der Differenzierungsregelungen in Gesamtschulen. Zweier- und Dreierdifferenzierungen haben hier lange Zeit kontrovers gegeneinander gestanden. Es scheint nunmehr ein Weg sichtbar zu sein, beide Differenzierungssysteme als gleichwertig zu akzeptieren und von beiden Differenzierungssystemen aus die Bedingungen für die Vergabe der Abschlüsse festzulegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist sich aber bewußt, daß die Gesamtschule als System eigener Prägung ihrer spezifischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht beraubt werden darf. Aus diesem Grunde hat Nordrhein-Westfalen die Zweierdifferenzierung als Mindestdifferenzierung für unaufgebbar erklärt, unbeschadet der Möglichkeiten anderer Differenzierungssysteme. Der Kultusminister hat zugleich deutlich gemacht, daß die föderative Struktur der Bundesrepublik davon ausgeht, daß die einzelnen Länder selbst im Rahmen ihrer Planungen, Unterrichtsvorgaben und schulaufsichtlichen Maßnahmen die Gleichwertigkeit der Standards in den unterschiedlichen Schulsystemen garantieren.
    Die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation für Lehrer werden zu einem besonderen Tagesordnungspunkt erhoben, zumal alle Fraktionen auch in der Vergangenheit bereits ihre teilweise unterschiedlichen Auffassungen in dieser Frage verdeutlicht haben.
    Auf Grund des Urteils des Hessischen Verfassungsgerichtshofes gibt es für Nordrhein-Westfalen zur Zeit keine Veranlassung, Änderungen der bestehenden Regelungen über die neugestaltete gymnasiale Oberstufe zu treffen. Im übrigen ist daran gedacht, einen Zusammenhang herzustellen zwischen den Ergebnissen der Gespräche der Kultusminister aller Bundesländer mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz und den Überlegungen einzelner Länder zu Einzelkorrekturen auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung zu kommen.

    Bildunterschrift:
    Verbesserte Relationen: Gesamtschüler im Freizeitraum der Düsseldorfer Gesamtschule am Kikweg. Foto: Tüsselmann

    Zusatzinformtion: Karte Übersicht über einzelne Schulformen in Verwaltungsgrenzen Nordrhein-Westfalens(S.7) in der Datenbank nicht erfasst.

    Systematik: 4220 Allgemeinbildende Schulen

    ID: LI820708

  • Schon vor 2500 Jahren gewannen Kelten im Siegerland Erz Heute Schwerpunkt für Edelstahl und Oberflächenveredlung.
    Ausschussbericht;

    S. 8 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Probleme der Stahlindustrie erörterte der Wirtschaftsausschuß mit den Betriebsleitungen und den Betriebsräten der Estel Siegerlandwerke AG (vormals Hoesch) in Kreuztal und der Krupp Südwestfalen AG in Siegen.
    Den Abgeordneten und Wirtschaftsminister Professor Dr. Jochimsen (SPD), der ebenfalls an dieser ganztägigen Sitzung des Ausschusses teilnahm, wurde ein eindrucksvolles Bild von der Bedeutung der Stahlindustrie für den Siegener Raum sowie der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der dort hart arbeitenden Bevölkerung vermittelt. Ausschußvorsitzender Hilmar Selle (SPD) hatte nach Auffassung aller Beteiligten für die 25. Sitzung des Wirtschaftsausschusses in dieser Legislaturperiode des Landtags einen besonderen Beratungsschwerpunkt angesetzt und damit die diesem Stahlstandort gemäße Bedeutung zum Ausdruck gebracht.

    Stahlland

    Das Siegerland und seine engere Nachbarschaft sind eines der ältesten Gebiete der Montanindustrie und Stahlland seit undenklicher Zeit. Schon vor gut 2500 Jahren haben die Kelten das hier geförderte Erz in einfachen Öfen verhüttet und den Stahl praktisch erfunden. Heute stellt das Siegerland einen Schwerpunkt der Edelstahlerzeugung und der Oberflächenveredlung dar. Beispiele sind die Bandveredlungsanlage für Bleche von Estel in Eichen und Ferndorf und Europas leistungsstärkster Stahl-Elektrolichtbogenofen mit angeschlossener Stranggußanlage von Krupp in Geisweid.
    Auch nach der Stillegung der letzten Erzgruben vor fast 20 Jahren und dem Abbau von Hochöfen und Eisenhütten sind in dieser Region noch über 12000 Arbeitnehmer in der eisenschaffenden und weiterverarbeitenden Industrie tätig. Die wirtschaftliche Existenz von über 100000 Menschen in vielen anderen Gewerbezweigen hängt von der Prosperität eben dieser Industrie ganz unmittelbar ab. Wenn nun vor dem Hintergrund der Europa- oder sogar weltweiten Stahlkrise versucht wird, zwei notleidende Konzerne, nämlich Estel-Hoesch und Krupp, durch ihre Verschmelzung zu einer neuen Ruhrstahl AG wieder gesunden zu lassen, dann sind das Siegerland und seine Nachbargebiete davon direkt betroffen, denn beide Konzerne haben im Laufe des vergangenen Jahrzehnts mit dem Hüttenwerk im Siegerland, der Siegener AG und den Stahlwerken Südwestfalen die größten und lukrativsten Betriebe hierzulande übernommen. Viele Stahlwerker und Metallarbeiter an der Sieg fürchten, die Konzerne an der Ruhr könnten ihre eigenen Probleme auch auf Kosten ihrer revierfernen Tochterbetriebe lösen wollen, denn immerhin sind heute in diesen Betrieben bereits 2500 Arbeitnehmer weniger beschäftigt als noch vor einigen Jahren.
    Vor allem die Betriebsratsvorsitzenden von Estel, Antonius Clemens, und von Krupp, Gottfried Koch, forderten die Abgeordneten und den Wirtschaftsminister eindringlich auf, alles zu tun, um den Stahlstandort Siegerland auch für die Zukunft uneingeschränkt zu erhalten. Hierzu gehöre die Aufnahme der Region in das Stahlhilfeprogramm wie auch in das Programm zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in Stahlstandorten.

    Arbeitsplätze

    Die Betriebsräte brachten aber auch ihre Sorge zum Ausdruck, daß durch den angestrebten Zusammenschluß von Estel und Krupp zu einer Ruhrstahl AG weitere Arbeitsplätze möglichen Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer fielen.
    Alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses brachten einmütig zum Ausdruck, daß das Siegerland ein Standort für Stahl bleiben und in das gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern einbezogen werden müsse.
    Hilmar Selle betonte, bei der vom Land Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Starthilfe für die Ruhrstahl AG müsse bei deren Grundkonzeption auch die Leistungsfähigkeit der Siegerländer Stahlindustrie berücksichtigt werden.
    Wirtschaftsminister Professor Dr. Jochimsen faßte das Fazit des Besuches in Siegen dahingehend zusammen, daß das Siegerland wohl eindeutig nicht als Randlage einzustufen sei, sondern ausgezeichnete Standortbedingungen habe, die genutzt werden müßten. Das bedeute jedoch nicht, daß man hier wie in Duisburg oder Dortmund weiter oder noch mehr Rohstahl erzeugen, sondern daß die Edelstahlerzeugung und die Oberflächenveredlung Schwerpunkt bleiben solle.

    Systematik: 2000 Wirtschaft

    ID: LI820709

  • Gesetzesdokumentation.
    Aus dem Hause
    S. 8 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Das Landtagsarchiv hat soeben folgende Gesetzesdokumentationen fertiggestellt: Gesetzesdokumentation (Archiv-5ign. A 0303181104) zum Gesetz zur Neuordnung des Polizei-, Ordnungs-, Verwaltungsvollstreckungs- und Melderechts. Vom 25. 3. 1980 (1769 SJ2 Bd.).
    Gesetzesdokumentation (Archiv-Sign. A 030319111) zum Gesetz über den VerfassungsschUtz in Nordrhein-Westfalen. Vom 21. 7.1981 (376 S.)
    Gesetzesdokumentation (AXchiv-Sign. A 030319/13) zum Gesetz zur Anderung des Schulverwaltungsgesetzes. Vom 14. 7. 1981 (1282 S/2 Bd.).
    Die Gesetzesdokumentationen können beim Archiv des Landtags NordrheinWestfalen, Kronprinzenstraße 2, Postfach 1143, 4000 Düsseldorf 1, Telefon (0211) 884-478, eingesehen oder ausgeliehen werden.

    ID: LI82071E

  • Kernforschungsanlage in Jülich.
    S. 8 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Bildunterschrift:
    Die Kernforschungsanlage in Jüllch war das Ziel einer ganztägigen Informationstagung der CDULandtagsfraktion. Die Abgeordneten hörten eine Reihe von Fachvorträgen und ließen sich an Ort und Stelle die verschiedenen Einrichtungen erläutern. Das Bild zeigt in der Kernforschungsanlage die CDU-Abgeordneten Lothar Hegemann (2. v.I.), Wolfgang Jaeger (3. v.I.), Dr. Hans-Jürgen Lichtenberg (5. v. I.) und Bernd Wilz(3.v.r.).

    ID: LI82071G

  • Kontroversen im Kommunalausschuß über Gesamtschule.
    Ausschussbericht
    S. 9 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Die Gesamtschule darf nicht bevorzugt behandelt werden. Diese Forderung der Fraktion der CDU wiederholte ihr Sprecher im Ausschuß für Kommunalpolitik, Lukas Schaa, anläßlich der Beratung des Entwurfs der Änderungsverordnung zur Verordnung zu Paragraph 5 Schulfinanzgesetz in einer Sitzung unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Hans Daniels (CDU). Der Entwurf dieser Verordnung sieht vor, die Schüler-Lehrerstellen-Relation für das Schuljahr 1982/83 gegenüber denen des Schuljahres 1981/82 mit Ausnahme der Relation für die Sekundarstufe I der Gesamtschule nicht zu verändern. Diese soll allerdings von 20,5 auf 18,6 verbessert werden, um den besonderen Bedingungen der Gesamtschule Rechnung zu tragen.
    Diese Verbesserung hält die Fraktion der CDU nicht für gerechtfertigt. Sie fordert vielmehr eine Gleichbehandlung aller Schulformen, um einen objektiven Leistungsvergleich bei gleichen Voraussetzungen durchführen zu können.
    Der Sprecher der Fraktion der SPD, Reinhard Wilmbusse, bezeichnete die im Entwurf vorgesehene Regelung als sachgerecht. Die unterschiedlichen Meinungen der Fraktionen spiegelten sich auch im Abstimmungsergebnis wider. Der Verordnung wurde gegen die Stimmen der Fraktion der CDU zugestimmt.

    Systematik: 4220 Allgemeinbildende Schulen

    ID: LI82070A

  • Für Rohbauten des neuen Landtags 27 Millionen DM im Etatentwurf.
    S. 9 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Neubau für das Landesparlament am Fuße des 234 Meter hohen Düsseldorfer Fernmeldeturms macht haushaltstechnisch bereits Fortschritte. In den Entwurf des Parlamentsetats im kommenden Jahr sind 27 Millionen Mark für Rohbauten eingestellt worden.
    Zur Zeit laufen die Vorarbeiten für die Einrichtung der Baustelle in einem früheren Düsseldorfer Rheinhafen. Die Abdichtung gegen aufsteigendes Grundwasser war längere Zeit behindert worden, weil der Rhein Hochwasser führte. Wasserdicht aber muß die Sache werden, sonst würde die Tiefgarage zur Schwimmhalle. Insgesamt braucht das Parlament nach dem vom Präsidium beschlossenen Haushaltsentwurf für 1983 knapp 86 Millionen Mark. Die Mehrausgaben von zehn Millionen gegenüber dem Ansatz für das laufende Jahr resultieren aber nicht nur aus Kosten für den Neubau, sondern auch eine höhere Rate der gesetzlich geregelten Erstattung von Wahlkampfkosten schlägt zu Buch.

    Systematik: 1100 Parlament; 2800 Bauwesen

    ID: LI82070B

  • Abordnung des Mindener Pionierbataillons zu Besuch im Landtag.
    S. 9 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Bildunterschrift:
    Zu einem Gegenbesuch hielt sich eine Abordnung des Mindener Pionierbataillons in Düsseldorf auf. Die Soldaten führten bei dieser Gelegenheit eine angeregte Diskussion mit ostwestfälischen Landtagsabgeordneten und einem Vertreter des Kultusministeriums über das Thema "Gesellschaft und Bundeswehr". Unser Bild: Oberst Drexler, Chef des I. Pionierbataillons in Minden, erhält von Landtagspräsident John van Nes Ziegler ein Erinnerungsgeschenk: im Hintergrund der Abgeordnete Hans Rohe (SPD).

    ID: LI82070C

  • SPD: Fünf Musikkorps der Polizei dienen der Öffentlichkeitsarbeit und sollten beibehalten werden.
    Opposition: Keine sozialen Schwierigkeiten beschwören.
    Ausschussbericht
    S. 9, 13 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Vom Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung erging an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufforderung, auch im Bereich der Polizei- Musikkorps Einsparungen vorzunehmen. Der zuständige Fachausschuß für Innere Verwaltung unter dem Vorsitz von Willi Pohlmann (SPD) durchleuchtete in einer Sitzung diesen Antrag aus verschiedener Position.
    Staatssekretär Brodeßer vom Innenministerium führte aus, für die bestehenden Polizeimusikkorps müßten neben den Personalkosten auch jährlich rund 80000 DM an Materialkosten für die 160 Musiker aufgebracht werden. Eingespielt würden dagegen jährlich rund 130000 DM. Folglich könnten Einsparungen allenfalls im Personalbereich vorgenommen werden. Allerdings würden echte Einsparungen solange nicht möglich, wie in den Korps Beamte eingesetzt seien, die bei einer Auflösung anderweitig untergebracht werden müßten.

    Alternativen

    Im Innenministerium, so der Staatssekretär, werden derzeit folgende Alternativen diskutiert:
    J . Alle Polizeikorps werden aufgelöst und zwei neue bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen geschaffen.
    2. Die bestehenden Korps werden auf zwei oder drei reduziert, wobei es zu "unverständlichen Ungerechtigkeiten" kommen würde, da alle ihre Aufgabe ohne Beanstandung erfüllten.
    3. Erhalt aller vorhandenen fünf Korps mit der Maßgabe auf lange Sicht die Beamten durch Angestellte zu ersetzen.

    Abwägung

    Der Abgeordnete Gorlas (SPD) stellte fest, daß keine Einsparungen erkennbar seien, für ihn aber der immaterielle Wert derart Bedeutung habe, daß man die Korps in der jetzigen Form erhalten müsse. Auch lehnte er angestellte Berufsmusiker in Polizeiuniform ab. Der Abgeordnete Schwartz (CDU) bestritt, daß durch die musizierenden Abteilungen ein negativer Eindruck aus einem Einsatz der Polizei korrigiert werden könnte. Im übrigen seien gleichwohl die Kosten der Ausbildung für die Beamten im Vollzugsdienst zu sparen, da die Musiker nunmehr ebenfalls in ihrem eigentlichen Aufgabenbereich tätig werden könnten. Egbert Reinhard (SPD) strich unterdessen den ideellen Wert heraus. "Hier können Vorbehalte gegenüber der Polizei abgebaut werden." Der Abgeordnete Klein (CDU) wollte die Diskussion an der Frage zwischen Wünschenswertem und Möglichem orientiert sehen. Bei der Gegenüberstellung der Aufgaben müsse man, so sein Vortrag, dann eine politische Abwägung vornehmen. Gerade hieraus, so Gorlas, erhebe er aber seine Forderung nach der Beibehaltung aller Musikkorps. Die Polizei, so habe er in zahlreichen Aufführungsveranstaltungen festgestellt, bedürfte der Darstellung nach außen und der positiven Öffentlichkeitsarbeit durch die Polizeimusikkorps.
    Seitens des Innenministeriums wurde die große Breitenwirkung anhand von Zahlen belegt.
    Schwartz stellte noch einmal klar, daß der Rechnungsprüfungsausschuß keinesfalls einen "Kahlschlag" gefordert habe, sondern drei Musikkorps für ausreichend halte, wobei auch er keine sozialen Schwierigkeiten heraufbeschwören wolle. Reinhard verwies darauf, daß durch einen Abbau bestehende Kontakte in die Brüche gingen. Er plädierte nochmals nachhaltig für den Erhalt der Musikkorps. Beide Fraktionen waren sich im übrigen über den hohen kulturellen Wert einig, den die Korps verkörpern und vermitteln.
    Der Ausschuß beriet in einem ersten Durchgang darüber hinaus auch das Polizeiorganisationsgesetz. Beide Fraktionen signalisierten ihre Bereitschaft, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Hierzu forderten sie allerdings noch die Abklärung auch einiger verfassungsrechtlicher Fragen. Besonders die Beteiligung des Parlaments bei der Einrichtung von Polizeipräsidenten und Direktoren sowie die Bestimmung der Oberkreisdirektoren zu Kreispolizeibehördennach dem Gesetzentwurf ist die Landesregierung nach Anhörung des Ausschusses für Innere Verwaltung hierzu ermächtigt - sollte, so Rolf Klein, verfassungsrechtlich noch einmal überprüft werden, darüber hinaus auch die abgeänderte umfassendere Zuständigkeit der Polizeivollzugsbeamten sowie die Zuständigkeit des Landeskriminalamtes.

    Polizeibeiräte

    Ein Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Änderung der Vorschriften über die Zusammensetzung und Aufgaben der Polizeibeiräte, die Bindeglied sein sollen zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Hieraus leiten sich zahlreiche Aufgaben und Rechte ab, die nach Auffassung der CDU-Fraktion allerdings unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit in einigen Punkten einer Einschränkung bedürften.
    Horst Hein (SPD) regte für die SPD-Fraktion an, in den Gesetzestext auch eine Bestimmung aufzunehmen, die besage daß der Personalrat in bestimmten Fällen an Beiratssitzungen teilnehmen könne.
    Dem Ausschuß gegenüber gab Staatssekretär Brodeßer schließlich auch die Zusage, daß durch die vorgesehenen Änderungen in den Polizeibezirken keine zusätzlichen Stellen geschaffen würden.

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt; 1310 Polizei

    ID: LI82070D

  • Wettbewerb beim Stahl durch Subventionen stark verzerrt.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Wirtschaftsausschuß hat aufgrund einer Anregung der CDU-Fraktion den Wirtschaftsministergebeten, einmal zu " Wettbewerbsverzerrungen in der Edelstahlerzeugung infolge staatlicher Beihilfen bei der Stahlerzeugung" Stellung zu nehmen. Wirtschaftsminister Professor Dr. Jochimsen (SPD) nahm die Gelegenheit zu einem Ausblick auf den Stahlmarkt wahr.
    Die Edelstahlindustrie befaßt sich nach seinen Angaben mit den Produktbereichen Bau- und Wälzlagerstähle, rost-, säure- und hitzebeständige Stähle (13 Prozent) sowie Werkzeug- und Schnellarbeitsstähle (7 Prozent). Dieser Industriezweig umfaßt neben den beiden führenden Edelstahlherstellern Krupp Stahl und Thyssen Edelstahlwerke noch eine Reihe mittelständischer Unternehmen.
    Die Produktionsmengen an Rohstahl und Edelstahl haben sich seit 1971 laut Jochimsen in der Bundesrepublik unterschiedlich entwickelt. Während die Rohstahlerzeugung von 53,2 Millionen Tonnen im Jahre 1974 auf 41,6 Millionen Tonnen im Jahre 1981 gesunken ist, stieg im gleichen Zeitraum die Edelstahl-Rohstahlerzeugung von 5,1 auf 6,2 Millionen Tonnen, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 3,1 Prozent entspricht. Der Anteil des Edelrohstahls betrug 1981 rund 15 Prozent an der gesamten Rohstahlerzeugung, während er 1974 bei 9,6 Prozent lag. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Edelstahlindustrie war also von daher gesehen in den vergangenen Jahren deutlich günstiger als in der Massenstahlindustrie.

    Überkapazitäten

    Trotz des angestiegenen Verbrauchs an Edelstahl sind bei Herstellern in Westeuropa Überkapazitäten vorhanden.
    Die allgemeine Verschärfung des Wettbewerbs auch auf dem Edelstahlsektor hat dazu geführt, daß die großen Unternehmen in zunehmendem Maße ihre Aktivitäten auch in die Bereiche der Weiterverarbeitung und Veredelung ausdehnen, die bisher mehr den mittelständischen Unternehmen vorbehalten waren. Es müßten bereits eine Reihe mittlerer und kleinerer Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden.
    Alle hochentwickelten Industriestaaten verfügen über eine eigene Edelstahlerzeugung, was zu einem verstärkten internationalen Wettbewerb geführt hat. In Deutschland hat diese Situation dazu beigetragen, daß sich seit 1975 die Importquote bei legierten Edelstahlen von zehn auf 18 Prozent erhöhte.
    Die Importe stammen nicht nur aus den EG-Ländern, sondern auch aus Spanien, Finnland und Japan. Auch Schwellenländer wie Brasilien und Südkorea treten bereits international als Anbieter auf.
    Der Wettbewerb ist wie im Stahlbereich allgemein auch im Edelstahlbereich durch staatliche Subventionen stark verzerrt worden. Dies gilt neben einigen EG- Ländern auch für Österreich, Spanien, Schweden und Finnland. Nach einer Untersuchung der Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie sind für den Zeitraum von 1975 bis 1983 etwa 60 Milliarden DM an Subventionen an die europäische Stahlindustrie gezahlt oder zugesagt worden. Ende 1981 hat die EG-Kommission zusätzlich staatliche Beihilfen in Höhe von fast drei Milliarden DM für die Stahlindustrie in Frankreich, Italien und Belgien bewilligt.

    Systematik: 2000 Wirtschaft; 1600 Europäische Union

    ID: LI82070E

  • Betriebsgröße ist wichtiger Faktor für Einkommenshöhe der Landwirte.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft befaßte sich mit dem Agrarbereich 1982 der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Entwicklung in NRW. Nachdem schon im Wirtschaftsjahr 1979/80 die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft in der Bundesrepublik leicht rückläufig war, müßten die Bauern 1980/81 einen nochmaligen stärkeren Einkommensrückgang hinnehmen.
    Im Bundesgebiet ging 1980/81 der Gewinn je Familienarbeitskraft um 12,6 Prozent auf 21245 DM zurück. Im Vorjahr trat ein Rückgang von 1,9 Prozent ein. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre verbleibt damit eine jährliche Steigerungsrate des landwirtschaftlichen Reineinkommens von 4,4 Prozent (NRW plus 5,5 Prozent) gegenüber 7,7 Prozent beim gewerblichen Vergleichslohn.
    In NRW hatten die Vollerwerbsbetriebe gleichfalls einen Gewinnrückgang um 7,3 Prozent hinzunehmen. Nur in Niedersachsen war der Einkommensverlust geringer (minus 4,9 Prozent). Der erzielte Gewinn betrug in den NRW-Vollerwerbsbetrieben 1980/81 25627 DM je Familienarbeitskraft und lag damit um 20,6 Prozent höher als im Bundesgebiet. Er liegt somit mit einem Vorsprung von 2295 DM an der Spitze des Bundesgebiets vor dem zweitbesten Ergebnis in Niedersachsen.
    Die Betriebsgröße ist ein wichtiger Faktor für die Einkommenshöhe der Betriebe. Die kleineren Vollerwerbsbetriebe hatten die stärksten prozentualen Einkommensverluste, die größeren Betriebe konnten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten besser begegnen. Jedoch ist Betriebsgröße nicht allein für die Höhe des Einkommens entscheidend, auch andere Faktoren wie die natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Betriebsleiterqualifikation spielen eine wesentliche Rolle. Denn anders sind die großen Einkommensunterschiede zwischen den Betrieben mit dem höchsten und dem niedrigsten Gewinn nicht zu erklären. In NRW weist dieser Unterschied ein Verhältnis von 1 zu 5,8 in 1979/80 aus und hat sich 1980/81 auf 1 zu 27 erhöht.
    Die von Jahr zu Jahr auftretenden Preis-, Kosten- und Mengenveränderungen wirken sich auf die Betriebsformen unterschiedlich aus. Innerhalb der Betriebsformen hielten 1980/81 die Marktfruchtbaubetriebe wieder die Einkommensspitze. Bei ihnen waren bundesweit mit 5,3 Prozent die geringsten Einkommensminderungen zu verzeichnen. In NRW konnten sie, vor allem wegen der günstigen Absatzlage bei Zuckerrüben, als einzige von allen Betriebsformen noch einen Einkommenszuwachs von plus 2,3 Prozent erwirtschaften. Im Vorjahr hatten diese Betriebe allerdings die größten Gewinneinbußen (minus 5,5 Prozent).
    Bundesweit sind die Veredlungsbetriebe am stärksten von den Einkommensminderungen betroffen (minus 16,8 Prozent). In NRW lag ihr Gewinnrückgang bei 9,3 Prozent, da hier die hochspezialisierten größeren Schweinemastbetriebe noch einen Einkommenszuwachs von 7,5 Prozent erzielten. Gerade in dieser Betriebsform schwanken die Gewinnentwicklungen stark aufgrund der zyklisch bedingten Preisschwankungen bei Mastschweinen und Ferkeln.

    Futterbaubetriebe

    Die Futterbaubetriebe haben im Bundesgebiet 13,2 Prozent, in Nordrhein- Westfalen 11,4 Prozent ihres Gewinns gegenüber 1979/80 verloren. Sie bildeten wieder hier und im Bundesgebiet die einkommensschwächste Betriebsform. Die NRW-Futterbaubetriebe haben jedoch immer noch einen um fast 2000 DM höheren Gewinn je Arbeitskraft als der Durchschnitt aller Betriebe im Bundesgebiet. Überdurchschnittliche Aufwandssteigerungen bei Futtermitteln konnten nicht durch höhere Erträge wettgemacht werden. Mehr zugekaufte Ware, um die Folgen einer schlechteren Grundfutterernte auszugleichen, und höhere Futtermittelpreise drücken die Einkommen dieser Betriebe stark.
    Die Investitionstätigkeit der Vollerwerbsbetriebe war im Vergleich zu dem hohen Niveau der Vorjahre deutlich geringer. Dies ist teils eine Folge der schlechteren Einkommenssituation und der hohen Zinsen, teils wurden wahrscheinlich aber auch fällige Investitionen wegen der 1982 beginnenden steuerlichen Buchführungspflicht um ein Jahr verschoben.
    Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab ein Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche ging 1981 im Bundesgebiet um 17000 Betriebe (minus 2,1 Prozent) auf 780400 Betriebe und in NRW um 1700 (minus 1,7 Prozent) auf 98600 Betriebe zurück. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt im Bundesgebiet 15,5, in NRW 16,7 und in Schleswig- Holstein/Hamburg 33,6 Hektar Nutzfläche.

    Systematik: 6510 Landwirtschaftliche Betriebe

    ID: LI82070F

  • Jahrelange Provisorien fanden nun endlich ein Ende.
    Vor 33 Jahren wurde der wiederaufgebaute Landtag feierlich eingeweiht.
    S. 11 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Schwarze Limousinen fuhren vor, Polizisten standen Spalier und salutierten, Hunderte von Zuschauern drängten sich, um die anrollende Prominenz zu begrüßen, nur Altvater Rhein und seine Töchter blickten ehern wie eh und je auf das Schauspiel, das vor ihrem Sockel ablief: Am Morgen des 15. März 1949 um 11 Uhr begann im wiedererstandenen Landtag der Festakt zur Eröffnung des Ständehauses. Damit waren jahrelange Provisorien zu Ende, die die Arbeit der 216 Abgeordneten von CDU, SPD, KPD, Zentrum und F.D.P. am Wiederaufbau des neugeschaffenen Bundeslandes belastet hatten. Ihre Stoßseufzer der Erleichterung übertönte das städtische Orchester Düsseldorf, als es unter Leitung des Generalmusikdirektors Hollreiser die Ouvertüre zu Beethovens "Coriolan" anstimmte.
    Einen Monat zuvor, am 11. Februar in der 81. Sitzung, hatte Landtagspräsident Josef Gockeln dem bisherigen Hausherrn des Landesparlaments, den Henkel-Werken in Düsseldorf-Reisholz, scherzhaft die "Kündigung" ausgesprochen und dabei betont, daß man sich freundschaftlich trenne. Schwierigkeiten habe man in den ersten zwei Jahren vor allem mit einer anderen Macht im Hause gehabt. Gockeln vermied es, Namen zu nennen, aber jedem war klar, wen er meinte: die englischen Besatzungstruppen. Mit ihnen mußte stets Rücksprache genommen werde, wenn im Theatersaal des Werkes Plenarsitzungen geplant waren. Oft genug geschah es, daß von allen Seiten Zusagen vorlagen, der Einheitsführer der britischen Truppen aber eine Tagung unmöglich machte oder vorzeitig beendete, weil im Saal für seine Soldaten ein Film gezeigt werden sollte. Daß im Plenarsaal die Abgeordneten ihre Aktentaschen mangels geeigneter Ablagen mitsamt allen Landtagsdrucksachen auf den Knien balancieren müßten, sei nur am Rande erwähnt, auch das Gepolter und Rumoren, daß immer dann entstand, wenn einer der Abgeordneten der großen Fraktionen seinen Kinoklappstuhl verlassen mußte, und sei es nur, um sich ein wenig die Füße zu vertreten, weil kein Mensch stundenlang mit angezogenen Knien ruhig sitzen kann.
    Das alles hatte nun sein wohlverdientes Ende. Das alte Ständehaus, ergänzt durch den Wirtschaftstrakt, der an die Stelle des zerstörten Dachs gesetzt wurde, erstrahlte in neuem Glanz. Niemand konnte mehr erkennen, daß das Gebäude, das am 12. Juni 1943 einem alliierten Bombenangriff zum Opfer gefallen war, für andere Bauvorhaben ausgeschlachtet worden war und vollständig zu verfallen drohte.
    Landtagspräsident Ernst Gnoss (SPD) wurde Ende November 1946 im Hauptausschuß beauftragt, "das Ständehaus seinem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen und dem Landtag Nordrhein-Westfalen ein würdiges und zweckmäßiges Heim zu schaffen". Gnoss erlebte nicht mehr die Vollendung. Drei Tage vor der Einweihung starb er; am 18. März fand die Trauerfeier im neuen Landtag statt.
    Die Arbeiten kamen nur zögernd voran; der Mangel an Arbeitskräften und Materialien verschleppte den Fortgang. Erst die Währungsreform Mitte 1948 brachte die Wende. So blieben nur acht bis neun Monate, um den Wiederaufbau zu vollenden. Landtagspräsident Gockeln meinte unter Anspielung auf den ständisch gegliederten preußischen Landtag, der hier einst getagt hatte: "Heute ist das Bild des Parlaments ein anderes. Jeder Abgeordnete tritt ohne Rücksicht auf seine berufliche oder gesellschaftliche Stellung mit dem gleichen Recht hier ein. An die Stelle ständischer Gruppierungen mit Privilegien und abgestuften Rechten ist das Prinzip des gleichen Rechts getreten. Wir bezeichnen dieses Prinzip als das der Demokratie. Wir sind überzeugt, daß es in diesem Jahrhundert die einzig mögliche Grundlage ist, von der die Führung eines Volkes gefunden werden kann".
    Konrad Adenauer, der hier noch als Abgeordneter im Preußischen Provinziallandtag gesessen hatte und an diesem Tag als Präsident des Parlamentarischen Rates zu den Versammelten sprach, wünschte, daß die Arbeit im neuen Haus zum Wiederaufbau des ganzen Deutschland beitragen möge; dieser Wiederaufbau solle vom "stärksten und wichtigsten" Land, Nordrhein- Westfalen, starke Impulse bekommen.
    Jürgen Knepper.

    Bildunterschriften:
    Die Einweihung des wiederhergestellten Ständehauses war ein Ereignis, das viele Leute auf die Beine brachte: Zahlreiche Zuschauer warten vor dem Landtag auf das Eintreffen der Prominenz.
    Polizisten standen Spalier, als die Gäste des Festaktes, darunter auch Vertreter anderer Landesparlamente, vor dem neuen Haus vorfuhren. Fotos: Archiv des Landtags

    Systematik: 1100 Parlament

    ID: LI820710

  • Strafrechtliche Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen worden.
    Funde bei Klinik-Abbruch: Krankenblätter, Arzneimittel und Mobiliar.
    S. 12 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Zeitpunkt sowie Art und Weise der Abbrucharbeiten seien durch den Träger bestimmt worden. Die Durchführung einer genehmigten Baumaßnahme liege in seiner Verantwortung. Mit dieser Klarstellung reagiert Gesundheitsminister Professor Dr. Friedhelm Farthmann (SPD) auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Dr. Wilfried Heimes. Der Abgeordnete hat sich nach den Vorgängen beim Abbruch des Evangelischen Krankenhauses in Essen-Kettwig erkundigt. Dabei seien vertrauliche Krankenhausakten aufgefunden und durchwühlt worden; außerdem seien dabei Einrichtungsgegenstände vernichtet und in den Trümmern Medikamente gefunden worden. Minister Farthmann führt in seiner Antwort weiter aus, daß wegen der laufenden straf rechlichen Ermittlungen zur Zeit eine abschließende Stellungnahme nicht möglich sei. Schon 1979 seien die Krankenhäuser durch Runderlaß darauf hingewiesen worden, daß sie zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen auch nach Einstellung des Krankenhausbetriebs verpflichtet seien. Nach Darstellung des zuständigen Geschäftsführers seien nur unbrauchbare Gegenstände im Altbau zurückgelassen worden. Ob unbrauchbare Arzneimittel entgegen bestehender Vorschriften nicht vernichtet worden seien, müßte in den laufenden Ermittlungen geklärt werden. Im Fall des Abbruchs in Essen-Kettwig habe das Gesundheitsamt der Stadt Essen den Träger rechtzeitig auf seine Verpflichtungen aufmerksam gemacht und gebeten, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Krankenunterlagen nach Schließung des Krankenhauses und Aufnahme des Altenkrankenheimes Sorge zu tragen (Drs. 9/1468).

    Systematik: 5220 Gesundheitseinrichtungen

    ID: LI820711

  • Handwerk sieht Meisterprüfung diskriminiert.
    S. 12 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Die Meisterprüfung in einem Handwerksberuf kann nicht mit der Fachhochschulreife oder einem Technikerabschluß gleichgesetzt werden. Mit dieser Feststellung beantwortet Kultusminister Jürgen Girgensohn (SPD) eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Günther Detert. Der hatte die Ansicht des Handwerks wiedergegeben, wonach die Meisterprüfung der Fachhochschulreife oder dem Technikerabschluß gleichzusetzen wäre. Der jetzige Zustand werde vom Handwerk als eine Diskriminierung der Meisterprüfung angesehen. Girgensohn läßt das nicht gelten: Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker unterscheide sich zeitlich und inhaltlich erheblich von den Vorbereitungslehrgängen zur Meisterprüfung. Das gelte auch für den Besuch der Klasse 12b der Fachoberschule. In diesem Zusammenhang, so der Minister weiter, stelle sich jedoch die Frage nach der Gleichwertigkeit mit der Fachoberschulreife: "Die Landesregierung steht dieser Frage aufgeschlossen gegenüber." Sie habe bereits eine Prüfung der damit verbundenen Probleme eingeleitet (Drs. 9/ 1412).

    Systematik: 2420 Berufsausbildung

    ID: LI820712

  • Strittige Patenschaft.
    S. 12 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Die Patenschaft eines Angestellten der Staatskanzlei für Hausbesetzer im Düsseldorfer Stadtteil Bilk hat die CDU-Abgeordneten Peter Daners, Heinz Hardt und Dr. Hans-Ulrich Klose zu einer Kleinen Anfrage veranlaßt: Wie beurteile die Landesregierung den Vorgang unter strafrechtlichen und allgemeinpolitischen Gesichtspunkten? Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) in seiner Antwort: Die Erklärung enthalte erkennbar keine strafrechtlich relevanten Ausführungen. Die übernommene Patenschaft solle mit rechtmäßigen Mitteln preiswerten Wohnraum erhalten helfen; rechtswidrige Maßnahmen wie rechtsgrundlose Hausbesetzungen würden durch sie nicht gebilligt. Weil einige Punkte der Patenschaftserklärung bei flüchtiger Betrachtung mißverstanden werden könnten, sei der Angestellte aufgefordert worden, dies künftig zu berücksichtigen. Landesangestellte müßten bei politischer Betätigung außerhalb des Dienstes maßvoll und zurückhaltend sein und hätten zu unterlassen, was das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beeinträchtigen könnte (Drs. 9/1476).

    Bildunterschrift:
    Eines der Bilker Häuser, für die eine Patenschaft übernommen worden ist. Die Beteiligung eines Landesangestellten hat drei Abgeordnete zu einer Kleinen Anfrage veranlaßt.

    Systematik: 1240 Öffentlicher Dienst; 1070 Politische Kräfte

    ID: LI820713

  • Schnellstudium.
    S. 12 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    In nur drei Monaten schaffte er das Diplom in Sozialarbeit, doch die Studenten des Fachbereichs bekamen ihren eifrigen Kommilitonen nie zu Gesicht, wie sie feststellten. Dieser in den Medien beschriebene außergewöhnlich schnelle und erfolgreiche Studienverlauf des umstrittenen Leiters einer Dortmunder Behindertenwerkstatt war für den SDP-Abgeordneten Franz-Josef Kniola Grund, einmal nachzuhorchen -zumal aus dem Wissenschaftsministerium die Auskunft kam: "Uns sind noch andere Fälle an der Fachhochschule Dortmund bekannt, in denen Personen nach äußerst kurzer Zeit zu Studienabschlüssen gelangt sind."
    Wissenschaftsminister Hans Schwier (SPD) in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten: Es handele sich um Einzelfälle, denen er nachgehen werde. Studenten könnten zwar anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorangegangenen Studium nachweisen und - das sei für später vorgesehen - in einer Einstufungsprüfung in einem fortgeschrittenen Abschnitt des Studienganges zugelassen werden. "Es ist jedoch ungewöhnlich, daß nach einer Studienzeit von weniger als einem Semester die Prüfungsleistungen der Abschlußprüfung vollständig erbracht werden können", meint Schwier. Fachhochschule und staatliches Prüfungsamt müßten erläutern, nach welchen rechtlich zutreffenden Gesichtspunkten im vorliegenden Falle anders verfahren worden sei (Drs. 9f3469).

    Systematik: 4300 Hochschulen

    ID: LI820714

  • SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Gegen Kürzung des Schüler-BaföG.
    Aus den Fraktionen
    S. 13 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Entschieden hat sich der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Karl Josef Denzer, gegen die von der CDU/CSU geforderte Streichung der Ausbildungsförderung für Schüler (Schüler-BaföG) gewandt. Für Denzer zählt dieses Schüler-BaföG zu den Reformen, die es ermöglicht haben, daß mehr Kinder aus "kleinen Kreisen" eine bessere Ausbildung erhalten. Seit 1971 gibt es die finanzielle Förderung von Schülern und Studenten aus einkommensschwachen Familien nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Bei 75 Prozent der 500000 Schüler, die 1980 in der Bundesrepublik Deutschland mit bis zu 260 DM monatlich unterstützt wurden, gehören die Eltern der unteren Einkommensgruppen an. 50 Prozent der Eltern verdienten weniger als 1500 DM, 25 Prozent sogar weniger als 1000 DM. Denzer: "Viele dieser Eltern könnten ohne die monatliche Unterstützung ihren Kindern die Schulausbildung nicht ermöglichen. Wenn der Plan der CDU/CSU aufgeht, dann müßten Arbeiterkinder wieder die höhere Schule verlassen."
    Als Unsinn wertete Denzer die Behauptung der CDU, mit dem Schüler-BaföG würden vor allem Jugendliche unterstützt, die aus "Lust und Tollerei" ihr Elternhaus verlassen hätten. In Wirklichkeit aber wohnten 94 Prozent der geförderten Gymnasiasten bei ihren Eltern. Und die 6 Prozent der Schüler, die außerhalb wohnten, müßten dies deshalb, weil sie an ihrem Wohnort keine entsprechende Schule fänden.
    Eine Streichung des Schüler-BaföG wird nach Ansicht Denzers zwangsläufig die Jugendarbeitslosigkeit erhöhen. Viele Schüler, die die Schule aus finanziellen Gründen dann verlassen müßten, würden keinen Ausbildungsplatz bekommen.
    Fazit von Denzer: "Die Vorschläge der Union, das Schüler-BaföG zu kürzen, sind unsinnig. Hier wollen CDU und CSU einen Kahlschlag im Bildungswesen erreichen, damit ,die da oben' wieder ,unter sich' sein können. Für Sozialdemokraten aber gilt: Ausbildung darf kein Privileg der besserverdienenden Schichten sein."

    Der verkehrspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der SPD- Landtagsfraktion, Georg Aigner, hat Verkehrsminister Prof. Dr. Jochimsen gebeten, sich für eine Aufnahme des Ausbaus der Hütteltalstraße und die Fortführung der A 4 von Olpe bis zur Krombacher Höhe in die Baustufe la einzusetzen, wenn die Voraussetzungen hierzu im Wege des Austauschs in den nächsten Jahren entstehen würden. Bislang sind beide Straßenbaumaßnahmen in der nachrangigeren Dringlichkeitsstufe Ib enthalten. Gleichzeitig wurde der Minister gebeten, für einen zügigen Fortgang der Planungsarbeiten Sorge zu tragen.

    ID: LI820715

  • CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen
    Regierung versagt vor der jungen Generation.
    Aus den Fraktionen
    S. 13 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Mit großem Erschrecken hat der Arbeitskreis Schule der CDU-Landtagsfraktion von dem Entwurf einer "Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I" Kenntnis genommen, die - sollte sie Wirklichkeit werden - einen weiteren Niveauverlust in der schulischen Bildung bringen wird.
    Der CDU-Arbeitskreis ist der Meinung, daß hier auf kaltem Weg versucht wird, die Leistungserfordernisse von Realschulen und Gymnasien auf den "Anspruch" der Gesamtschule herabzuziehen.
    Er verweist auch darauf, daß dies gerade zu einem Zeitpunkt geschieht, wo CDU und SPD im Landtag darum ringen, den von der CDU vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Hauptschule zu verabschieden.
    Wenn diese Verordnung, die unter anderem eine Versetzung bei mehreren mangelhaften Leistungen vorsieht, vom Kultusminister genehmigt würde, erklärten die CDU-Schulpolitiker im Landtag, werde dies ein Versagen vor der jungen Generation sein, die in unserer technischen Zeit auf die Leistungserwartungen der Zukunft vorbereitet werden müsse.
    Eine solche Verordnung könne mit Sicherheit keine Antwort sein auf die zunehmenden Klagen der Wirtschaft und der Universitäten über mangelnde schulische Vorbereitung und Ausbildung der Schüler. Sie werde dazu beitragen, die Aushöhlung des Leistungsprinzips durch Versagen der Schulpolitik voranzutreiben.

    Den Abbau unzulässiger Wettbewerbsverzerrungen im Gartenbau innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat der Agrarexperte der CDU-Landtagsfraktion, Walter Neuhaus, gefordert. Als "völlig unangebracht" bezeichnete Neuhaus eine zusätzliche Ausdehnung der Gewerbesteuer für den Gartenbau.
    Die Landesregierung müsse ihren Einfluß im Bundesrat geltend machen, um auch weiterhin einen leistungsfähigen Gartenbau in Nordrhein-Westfalen unter veränderten Rahmenbedingungen und bei aktuellen Schwierigkeiten sichern zu helfen. Der Ausschuß Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft des Landtags Nordrhein-Westfalen hatte auf Initiative aus der CDU-Landtagsfraktion in einer öffentlichen Sitzung die Präsidenten der Landesverbände Gartenbau in NRW und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer sowie Experten aus den Landwirtschaftskammern zu Versorgungs- und Qualitätsfragen im nordrheinwestfälischen Gartenbau angehört.
    Die Experten bezeichneten die Wettbewerbsverzerrungen durch das Nachbarland Holland wegen der unterschiedlichen Energiekosten und des Einsatzes in der Bundesrepublik nicht zulässiger Pflanzenschutzmittel als "besonders problematisch".

    ID: LI820716

  • Rhetorik in Parlament und Hörsaal: Reden sind unlösbar von ihrem Autor.
    Professor Fritz Holthoff bei seiner Ehrenpromotion.
    S. 14 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der ehemalige nordrhein-westfälische Kultusminister Professor Dr. paed. h. c. Fritz Holthoff hat bei einem Festakt aus Anlaß seiner Ehrenpromotion in der Universität/Gesamthochschule Duisburg einen Vortrag zum Thema "Rhetorik in Parlament und Hörsaal" gehalten. Darin vertrat er die These, die Sprache sei das Werkzeug des Alltags eines Parlamentariers. Die Rede aber bei Bedenken ihrer klassischen Wurzel sei dem Politiker "was den homerischen Sirenen der betörende Gesang, der Artemis Pfeil und Bogen, der Pythia die narkotisierenden Dämpfe, dem Odysseus die List und der Aphrodite die Liebe", verglich der Ex-Minister. Um anhand von konkreten Redesituationen eine Annäherung an "Wesenszüge des Rhetorischen" zu erlauben, gab Holthoff zwei "rhetorische Exempel aus den fünfziger und sechziger Jahren", wie folgt wieder:
    "Ort der Handlung ist der Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen. Zwei Debatten treten in unser Blickfeld, ihr Thema ist die Bildungspolitik, ein Öffentlichkeitsbereich von natürlicher Anziehung, dem man heute eher reserviert begegnet, der damals aber, von einem bewegten Für und Wider der Meinungen erfüllt, das allgemeine Interesse fand. Die Redner sind der Abgeordnete Heinz Kühn, der spätere Ministerpräsident und der damalige Kultusminister Professor Paul Mikat. Heinz Kühn sprach 1952 zur Vorlage eines Schulgesetzes, das in seiner konfessionellen Bestimmtheit die Magna Charta des nordrhein-westfälischen Schulwesens werden sollte. Kultusminister Christine Teusch, die Kühn den einzigen Mann im Kabinett nannte, verteidigte das Gesetz in bitterem Ernst, während Kühn ihr mehr als fröhlicher Streiter entgegentrat. In seiner Rede wandelte er in elegantem rhetorischem Wurf ein Gedicht Walthers von der Vogelweide über die Welt für seine Zwecke ab und sagte: "Das Gesetz ist außen lieblich, ist grün, weiß und rot, doch innen schwarz von Farbe, finster wie der Tod." Nachdem sich die Heiterkeit der einen und der Unmut der anderen gelegt hatte, zog der Redner das Fazit aus seiner Koproduktion mit dem Minnesänger und sagte: "Nehmen sie Grün, Weiß und Rot als die lieblichen Farben unseres Landes und den Rest für die Parteifahne der Frau Kultusminister."

    Cicero, Scipio

    Nun zu Professor Mikat. Ein Abgeordneter der Opposition hatte ihm 1963 ironisch zugerufen, daß ein Lehrerverband ihn einen Publicus Cornelius Scipio genannt habe. In seiner Replik sagte der Kultusminister: ,Der Herr Vertreter der interpellierenden Fraktionen hat eben eine Parallele gezogen zwischen dem amtierenden Kultusminister und einem gewissen Cicero -' um sich dann zu verbessern: ,- nein Scipio war es.' Die Folge dieser irrtümlichen Bezugnahme auf den Rednerkollegen Cicero war eine unangenehme Heiterkeit, in die sich noch der Zwischenruf mischte: ,Die sind nicht identisch!' In dieser kritischen Situation zeigte sich die Souveränität des Redners. Nicht nur übergeht er generös seine Verwechslung von Cicero und Scipio, sondern er präpariert sogleich eine Fallgrube für die Opposition, indem er sagt: ,Zu diesem Vergleich muß ich sagen: Ich weiß nicht, ob das so ganz hinkommt. Denn wo sind denn da die Karthager?' Die Opposition fällt prompt in die Grube und ruft: .Hier!' Darauf Professor Mikat zu dem Zwischenrufer: .Herr Möller, das wollen wir doch nicht hoffen; denn der angesprochene Feldherr hat einmal auf den Trümmern Karthagos gestanden!'"
    Reden hätten eine "situative Originalität" und seien unlösbar von ihrem Autor, folgerte Holthoff und unternahm den Versuch einer Charakteristik des "Redners": "Der Redner ist demnach als Person Teil einer .kunstgemäßen Gestaltung der Rede'. Ein Schriftsteller mag sich mit dem ästhetischen Behagen seiner Leser begnügen, der Redner will das Fühlen, Denken und Wollen der Menschen beeinflussen, um sie in die Bahn seiner Absichten zu lenken. Das kann er nicht nur mit Worten tun, er muß sich selber wagen, will er als ganze Person auf Menschen wirken. Der Redner könnte kein Pseudonym wählen wie der Literat, eine Tarnkappe ist ihm verwehrt. Einsam und preisgegeben an die kritische Beobachtung des Auditoriums steht er in den unkalkulierbaren Momenten der freien Rede. Wenn es ihm gelingt, die Motive seines Lebens und Denkens mit denen seiner Rede zur Kongruenz zu bringen, wenn die Gedanken, die er entzünden will, auch ihn beherrschen, dann wird er das Ohr des Auditoriums haben. Die Person des Redners ist das Pfand seiner Worte."

    Systematik: 1100 Parlament

    ID: LI820717

  • Justizausschuß: Rechnerisch für "Klientel" genügend Haftraum vorhanden.
    Ausschussbericht;

    S. 14 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Auf Antrag der CDU-Fraktion beschäftigte sich der Justizausschuß mit der Haftraumsituation im Lande Nordrhein-Westfalen und nahm dazu einen Bericht der Justizministerin entgegen. Rein rechnerisch, so ließ Inge Donnepp (SPD) vortragen, sei "für die Zahl der Klientel" genügend Haftraum vorhanden. Tatsächlich ergebe sich aber eine Überbelegung. Wegen Umbaumaßnahmen könnten regelmäßig 200 bis 400 der vorhandenen Haftplätze nicht genutzt werden.
    Auch läßt die differenzierte Ausgestaltung des Vollzugs nach Angaben der Ministerin einen beliebigen Austausch innerhalb der Anstalt nicht ohne weiteres zu.
    Der Vorsitzende Egbert Reinhard (SPD) stellte fest, daß eine Belegungssituation, die 1970 zu einem Vollstreckungsstopp geführt habe, nicht gegeben sei. Die Justizministerin verwies darauf, daß man in der Vergangenheit die Finanzsituation ausgenutzt habe, auch Anstaltsneubauten zu errichten. Deshalb stehe man heute in Nordrhein-Westfalen weitaus besser da.
    Elsbeth Rickers (CDU) stimmte den Überlegungen zu, vorrangig offene Anstalten mit einer Überbelegung zu belasten, forderte aber zugleich Beachtung regionaler Probleme und regte an, auch einmal die Kriterien der Entlassung nach der Hälfte der Strafzeitverbüßung zu überprüfen.
    Maria Jammes (SPD) hielt es für möglich, durch einen vermehrten Einsatz des Instruments der Bewährung die Belegungssituation zu verbessern. Dr. Hans-Ulrich Klose (CDU) befürchtete weitere Verschärfung der Situation und forderte für seine Fraktion Initiativen des Gesetzgebers.
    Inge Donnepp zeigte auf, daß alle Anregungen in der Praxis eine größere Zahl von Bewährungshelfern verlangen. Wenn man mehr Strafen zur Bewährung aussetze, könne man eine vernünftigere Relation von Probanden zu Bewährungshelfern nicht über die Verkürzung der Bewährungszeit erreichen. Hiervor warnte auch Hans Wagner (CDU). Er führte an, daß auch rein rechnerisch der Proband nur mit vier DM pro Tag, der Häftling jedoch mit 80 DM je Tag das Land belaste.

    Systematik: 3330 Justizvollzug

    ID: LI820718

  • Porträt der Woche: Manfred Ludwig Mayer (SPD).
    Porträt
    S. 15 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Manfred Ludwig Mayer ist das, was man sich landläufig unter einem ordentlichen, erdverbundenen Sozialdemokraten vorstellen mag: sachlich, eher ruhig als temperamentvoll, kein begnadeter Redner, vielmehr einer, der zuhört und abwägt, ehe er, dann aber beharrlich, eine Sache anpackt. Der 1934 in Magdeburg geborene, nun aber schon seit Jahren in Düsseldorf lebende Abgeordnete sagt von sich selbst, daß er kein "Senkrechtstarter" sei. Die Umstände seines Lebens waren auch nicht danach. Nach dem Volksaufstand 1953 in der DDR verließ Manfred Ludwig Mayer seine Heimat. Über die Schwierigkeiten, die er damals nach dem niedergeschlagenen Aufstand hatte, mag er heute nicht mehr viele Worte machen. Er war eine kurze Weile inhaftiert und haute nach der Entlassung gleich ab über die Grenze. Da saß er dann im Auffanglager bei Hannover. In seinem Beruf als Elektrotechniker gab es damals keinen Job. "Bergbau oder Landwirtschaft wurde uns angeboten, sonst nichts", erinnert sich Mayer mit einem leisen Lächeln in den Mundwinkeln. Weil er aus dem Lager raus, arbeiten und den Lebensunterhalt selbst verdienen wollte, meldete er sich als Knecht auf einem Hof im Rheinischen, in der Nähe von Radevorm wald. Das war, Mayer lacht heute darüber, ein Schuß in den Ofen. Er habe beinahe Angst vor den Hühnern gehabt, und eine Kuh zu melken - allein der Gedanke war ihm unvorstellbar. Der Bauer war ihm dennoch nicht gram. Denn der neue Knecht ohne Draht zu Feder- oder Borstenvieh verstand um so mehr von anderen Drähten: Manfred Ludwig Mayer erneuerte und modernisierte die gesamte elektrische Installation des Hofes. Und als das gemacht war, zog er wieder seiner Wege. Er fand dann bald einen Job in seinem Fach, aber die Fummelei mit den Kabeln füllte ihn doch nicht aus. "Ich wollte", erzählt Mayer, "mit Menschen zu tun haben, im weitesten Sinne, irgendwie mehr kreativ." Er träumte eine Zeitlang davon, Dramaturg zu werden, klopfte sogar ganz arglos einmal beim großen Gustaf Gründgens an die Tür.
    Von den Träumen in die Realität zurückgekehrt, schulte Mayer um. Er wurde Berufsberater, machte so etwas wie Karriere in dem Beruf und ist heute Leiter einer Arbeitsgruppe, die überall im Lande versucht, im direkten Kontakt mit den jungen Leuten deren Berufswünsche zu erfahren - und wenn möglich - zu erfüllen.
    Weil er nicht nur nörgeln, sondern selbst "etwas gestalten" wollte, wurde Manfred Ludwig Mayer Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Acht Jahre später saß er im Rat der Stadt Düsseldorf, wieder zehn Jahre später erhielt er dort den Ehrenring der Stadt. Er fühlte sich "rundum wohl" als Kommunalpolitiker. Handfeste Arbeit sei das dort gewesen, erinnert sich Mayer gern an diese Zeit zurück. Die Düsseldorfer Bürger waren mit seiner Arbeit offensichtlich zufrieden. Denn als Mayer 1980 in einem als "todsicher schwarz" geltenden Wahlkreis antrat, jagte er seinem Mitbewerber von der CDU rund acht Prozent der Stimmen ab und sorgte damit, zum ersten und bisher einzigen Mal in seinem Leben, für eine Schlagzeile: "Der große Sieger heißt Mayer", meldete die "Rheinische Post" in ihrem Lokalteil am Montag nach der Wahl ihren Düsseldorfer Lesern.
    Es gibt Menschenkenner, die teilen die Leute in zwei Gruppen auf: in eine große, von denen man kein, und eine sehr viel kleinere, von denen man unbesehen jedes gebrauchte Auto kaufen würde. Mayer gehört zur zweiten Kategorie. Vielleicht hat er deshalb auch so viel Erfolg als Schiedsmann, ein Ehrenamt, das er mehr als ein Dutzend Jahre ausübte, zuletzt als Vorsitzender der Schiedsmannsvereinigung im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Und vielleicht rührt auch von dieser Tätigkeit Mayers überraschendste Bemerkung während des Gesprächs für dieses Porträt. Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann wäre Karl Heinz Hansen heute noch wie er selbst Mitglied der Düsseldorfer SPD. Manfred Ludwig Mayer: "Die Partei hätte ihn ertragen müssen. Wo kommmen wir hin, wenn wir alle kritischen Geister ausgrenzen?" Womit sich der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete nicht mit den politischen Inhalten - und schon gar nicht mit der Form des bekannteren Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten identifizieren möchte. Aber, so weiß Mayer auch aus eigener Erfahrung: "Wenn man in einer für einen selbst sehr wichtigen Sache immer gegen die Wand zu laufen meint, kann man schon wütend werden, sich auch mal im Ton vergreifen." Doch bei allem Verständnis zu Hansen Über einen Unterschied /äßt Mayer keinen Zweifel: "Hätte ich solche Konflikte mit der Partei, gäbe ich mein Mandat zurück." Solche Konflikte sind zur Zeit nicht in Sicht. Aber das ist kein Grund, an der Ernsthaftigkeit von Mayers ehrenwerter Absicht für den Fall X zu zweifeln.
    Reinhard Voss

    ID: LI820719

  • Klaus von Bismarck.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Klaus von Bismarck, bis 1976 Intendant des Westdeutschen Rundfunks in Köln, ist 70 Jahre alt geworden. Der Sohn eines pommerschen Großgrundbesitzers, Regimentskommandeur im Zweiten Weltkrieg und Ritterkreuzträger, war nach dem Zusammenbruch zunächst Leiter des Jugendamtes in Herford. Er gründete den Jugendhof Vlotho und übernahm die Leitung des Sozialamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen, ehe er Intendant der größten Sendeanstalt der Bundesrepublik wurde. Der engagierte Christ Klaus von Bismarck gehörte auch dem Vorstand des Deutschen Evangelischen Kirchentages an und ist seit 1977 Präsident des Goethe-Institutes.

    ID: LI82071A

  • Franz Josef Schmitt.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Franz Josef Schmitt(CDU), Neusser Oberbürgermeister, ist in Witten zum neuen Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen gewählt worden. Schmitt (50), der seit 1976 bereits Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages ist, löste im Vorsitz den Essener Oberbürgermeister Horst Katzor (SPD) ab.

    ID: LI82071B

  • Otto Beukmann.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Otto Beukmann, Düsseldorfer Bürger, hat dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Johannes Rau einen Lotto- Monatsschein zugunsten der Aktion Sorgenkind geschenkt, der zum "Treffer" wurde. Mit drei Richtigen gewann Rau 8,60 DM. Der Regierungschef rundete den Gewinn auf und überwies den Sorgenkindern 100 DM. Otto Beukmann, der wegen einer Kriegsbeschädigung zu 70 Prozent behindert ist, kauft und verschenkt schon seit langem Glückslose an Prominente zugunsten der Krebshilfe oder der Aktion Sorgenkind. Auch dem Ministerpräsidenten hatte er bereits im zweiten Jahr einen Monatsschein geschickt.

    ID: LI82071C

  • Der wissenschaftliche Hilfsdienst.
    Hans J. Wegner.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Hans J. Wegner (38) ist seit November 1980 als Referent bei der SPD-Fraktion und zuständig für die Bereiche "Wirtschaft" und "Jugend, Familie und politische Bildung". Wegner studierte in Köln Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Nach Tätigkeiten als kaufmännischer Leiter eines mittelständischen Unternehmens und als wissenschaftlicher Angestellter an einem Hochschulinstitut für Raumordnung und Entwicklungsplanung trat er im Jahre 1975 beim Regierungspräsidenten Arnsberg in den Landesdienst ein und war dort als Wirtschaftsdezernent tätig.

    ID: LI82071D

  • Mann des Ausgleichs und der Mitte.
    Finanzminister Dr. Diether Posser wurde 60 Jahre alt.
    Zur Person
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Dr. Diether Posser (SPD), nordrhein-westfälischer Finanzminister, hat seinen 60. Geburtstag begangen. Der Rechtsanwalt und Notar aus Essen war Mitbegründer der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) bis zu deren Auflösung 1957. Mit Gustav Heinemann und dem heutigen Ministerpräsidenten Johannes Rau trat er der SPD bei. 1966 wurde Posser in den Landtag gewählt. 1968 schickte ihn der damalige Regierungschef Heinz Kühn (SPD) als Minister in die nordrhein-westfälische Landesvertretung nach Bonn. 1972 wurde Dr. Diether Posser Justizminister. Seit 1978 steht er an der Spitze des Finanzministeriums. Im Jahre 1970 wurde Posser Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seit 1975 gehört er dem Senat der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften an. Zu seinen engen Freunden gehörte Gustav Heinemann, der später Bundespräsident wurde. In dessen Essener Anwaltskanzlei war Posser als Sozius tätig. Der Jurist, Vater vierer Kinder, der an den Universitäten Münster und Köln Rechts- und Wirtschaftswissenschaften studierte, 1948 die Referendarprüfung und 1951 das Assessorexamen abgelegt hatte, gilt innerhalb seiner Partei, der SPD, als ein Mann des Ausgleichs und der Mitte. Bei der Wahl des Nachfolgers von Ministerpräsident Kühn unterlag er in einer Kampfabstimmung nur knapp seinem Konkurrenten Rau. Das gute Verhältnis beider wurde davon nicht beeinträchtigt. Posser hat einmal von sich gesagt, eine politische Aufgabe sei für ihn um so reizvoller, je schwieriger sie sei.

    Bildunterschrift:
    Auch vom politischen Gegner als geradliniger Politiker geschätzt: Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Diether Posser (SPD) wurde 60. Das Bild zeigt ihn am Rednerpult während der letzten Plenardebatte des Landtags. Auf offizielle Feierlichkeiten zu seinem Geburtstag hatte er von vornherein verzichtet. Foto: Öge

    ID: LI82071F

  • Duisburger Förderpreis.
    S. 16 in Ausgabe 7 - 15.03.1982

    Der Förderkreis des Wilhelm-Lehmbruck- Museums in Duisburg hat zu Ehren des ehemaligen Oberbürgermeisters dieser Stadt einen mit 10000 Mark dotierten "August-Seeling-Förderpreis" für Objektkunst ausgeschrieben. Die alle drei Jahre (erstmals 1982) zu vergebende Auszeichnung soll einen zeitgenössischen Bildhauer oder Objektkünstler fördern. Verbunden mit diesem Preis ist eine Ausstellung im Wilhelm-Lehmbruck-Museurrf.

    ID: LI820720

  • WORT UND WIDERWORT: Streik im öffentlichen Dienst richtiges Mittel bei Tarifkonflikten?
    S. 1 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    "Beamte haben kein Streikrecht", erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Hein auf die Frage, ob Streik im öffentlichen Dienst ein richtiges Mittel bei Tarifkonflikten sei. Staat und Gesellschaft gingen davon aus, erläutert Hein, daß öffentliche Dienstleistungen und die Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen nicht durch Tarifkonflikte unmöglich gemacht würden. Der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Schwartz weist ebenfalls auf die gesetzliche Grundlage hin: "das Beamtenrecht läßt einen Streik nicht zu". Jedoch betont Schwartz ebenso wie sein SPD-Kollege grundsätzlich das Recht zum Streik bei den Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes.
    Das Streikrecht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes sei ebenso unabdingbar wie die Tarifautonomie ihrer Gewerkschaften, unterstreicht der SPD-Parlamentarier. Notfalls müsse - wie in allen anderen Bereichen auch - "erst der Ausfall öffentlicher Dienstleistungen deren Wert erweisen". Ausdrücklich betont Hein: "Alle Arbeitnehmer sitzen in einem Boot." Sie dürfen sich nicht "auseinanderdividieren" lassen.
    Wer ein überzeugtes Ja zu den Gewerkschaften sage, der sage auch ein klares Ja zu den ihnen zur Verfügung stehenden Kampfmitteln, führt der CDU-Politiker weiter aus. Dazu gehöre für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst auch der Streik. Wie denn "wollten die Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder glaubwürdig vertreten, wenn sie auf dieses Mittel verzichteten?" erinnert Schwartz. (Seite 2)

    ID: LI820601

  • Gartenbaubetriebe unter Importdruck.
    Vorschlag bei Hearing: Landesförderungsprogramm.
    Ausschussbericht
    S. 1 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Die Gartenbaubetriebe in der Bundesrepublik sehen sich zunehmend starkem Importdruck aus EG-Ländern ausgesetzt. Besonders bei Schnittblumen und Topfpflanzen haben sich in den letzten Jahren die Marktanteile drastisch vermindert. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland ist besonders betroffen. Vor allem Anbieter aus den Niederlanden mit eindeutigen Standortvorteilen gegenüber der deutschen Konkurrenz drängen auf den attraktiven Markt an Rhein und Ruhr.
    Bei einem Hearing des Ausschusses für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft des Landtags unter Vorsitz von Heinrich Ostrop (CDU) haben sich die Gartenbau-Landesverbände daher für ein Landesförderungsprogramm ausgesprochen. Ein solches Gartenbau-Programm für das Land NRW sollte nach den Vorstellungen des gärtnerischen Berufsstandes die Förderung der gartenbaulichen Forschung, Nutzungsmöglichkeiten der industriellen Abwärme für den Gartenbau sowie die Ausführung von Pilotprojekten enthalten. Sprecher erinnerten daran, daß die Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Blumen- und Zierpflanzenbau heute noch 300 000 DM koste.
    Von den Landwirtschaftskammern wurde ferner ein Energiestrukturplan erstmalig vorgestellt. (Seite 3)

    Systematik: 6500 Landwirtschaft

    ID: LI820602

  • Hein, Horst (SPD); Schwartz, Helmut (CDU)
    Streik: Kampfmittel im äußersten Fall.
    Wort und Widerwort
    S. 2 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    SPD: Finanzlage muß berücksichtigt werden
    Von Horst Hein

    Die Frage läßt sich nicht einheitlich beantworten: Beamte haben kein Streikrecht, weil Staat und Gesellschaft davon ausgehen, daß öffentliche Dienstleistungen und vor allem die Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen nicht durch Tarifkonflikte unmöglich gemacht werden dürfen. Als Ausgleich für diesen erheblichen Nachteil haben Beamte Anspruch auf staatliche Alimentation und unkündbare Arbeitsplätze. Die in letzter Zeit stark diskutierte Unkündbarkeit der Beamten ist also keine staatliche Sozialleistung. Bei der Diskussion um Besoldungskürzungen müssen Sozialdemokraten immer im Auge behalten, wer sich als "Bundesgenosse" zur Seite stellt:
    So hat eben erst die niedersächsische Wirtschaftsministerin, Frau Breuel (CDU) deutlich gemacht, daß der öffentliche Dienst bei Sparmaßnahmen nur die Vorreiterrolle für die Beschäftigten der freien Wirtschaft übernehmen solle. Hieraus ergeben sich vier Folgerungen:
    1. Die Beamten als Nichtinhaber eines Streikrechts dürfen nicht in eine Pilotfunktion für die Kürzung von Arbeitsentgelt gedrängt werden.
    2. Das Streikrecht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes ist ebenso unabdingbar wie die Tarifautonomie ihrer Gewerkschaften. Notfalls muß - wie in allen anderen Bereichen auch - erst der Ausfall öffentlicher Dienstleistungen deren Wert erweisen. Dabei ist es für mich selbstverständlich, daß die Gewerkschaften das besondere Instrument des Streiks nur im äußersten Fall verantwortungsbewußt einsetzen und daß sie bei den Tarifverhandlungen auch Einsicht in die schwierige finanzpolitische Lage der öffentlichen Hände zeigen werden.
    3. Alle Arbeitnehmer sitzen in einem Boot. Sie dürfen sich bei aller Kritik an Mißständen nicht durch eine auf Entsolidarisierung gerichtete Privilegiendebatte auseinanderdividieren lassen.
    4. Bei dieser gemeinsamen Interessenlage ist die alte Forderung von Sozialdemokraten und Gewerkschaften nach einem einheitlichen öffentlichen Dienstrecht erneut in Erinnerung zu bringen. Wir könnten uns dann die leidigen Diskussionen um die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer auch bei der Arbeitsmarktabgabe ersparen. Im übrigen würde die Verwirklichung dieser Forderung nicht den Ausfall aller staatlichen Funktionen im Falle eines Tarifkonflikts bedeuten, wie manche meinen.

    CDU: Zurückhaltung ist geboten
    Von Helmut Schwartz

    Das Beamtenrecht läßt einen Streik nicht zu. Für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst ließe sich die gestellte Frage schnell beantworten, wenn nicht das Wort "richtiges" darin enthalten wäre: wer in einem demokratischen Staat ein überzeugtes Ja zu den Gewerkschaften sagt, der sagt auch ein klares Ja zu den ihnen zur Verfügung stehenden Kampfmitteln. Dazu gehört auch der Streik. Wie wollten die Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Verhandlungspartner öffentlicher Dienst vertreten, wenn sie auf dieses Mittel verzichteten? Ist der Streik im öffentlichen Dienst also ein richtiges Mittel bei Tarifkonflikten? Diese Frage ist sicher nicht ohne Grund gestellt. Vor dem Hintergrund der Diskussionen der letzten Wochen und der schlechten Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Da liegt eine Menge Zündstoff. Nur, wer sich wundert, wenn er das Wort "Streik" hört, weil er das Verhandlungsergebnis aus Gründen des politischen Kalküls aus bereits als feststehendes Ergebnis öffentlich gefeiert hat, der provoziert entweder den Streik oder er ist als Verhandlungspartner ungeeignet. Zu beobachten ist natürlich auch das Problem der in den letzten Wochen in diesem Zusammenhang diskutierten Macht der Gewerkschaften. Gerade der öffentliche Dienst mit seinen Dienstleistungen und der Sicherheit des Arbeitsplatzes ist ein besonders sensibler Teilbereich des Arbeitsmarktes. Hier kennen wir ja nicht die in der Marktwirtschaft ausgeprägtere Form der Trennung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Ein Streik in der Wirtschaft richtet sich in seiner Zielsetzung und in seinen Auswirkungen zuerst einmal gegen den Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst mag das Ziel der Auseinandersetzung offiziell der Arbeitgeber sein, die Auswirkungen werden jedoch von den Bürgern getragen. Darum ist gerade beim Benutzen des Wortes Streik im öffentlichen Dienst Zurückhaltung geboten. Im Rückblick auf die Vergangenheit bin ich guten Mutes. Zusammenfassend will ich noch einmal feststellen: Unser Verständnis von Freiheit sagt Ja zum Streik. Außerdem: ob ein Streik gerade in dieser problematischen Situation, in der sich die öffentlichen Hände befinden, ein "richtiges" Mittel ist, ist eine Frage des Augenmaßes derjenigen, die am Verhandlungstisch sitzen.

    Systematik: 1240 Öffentlicher Dienst

    ID: LI820603

  • Lebenslänglicher kann vorzeitig auf Bewährung entlassen werden.
    Gesetz statt Gnadenpraxis.
    Plenarbericht
    S. 2 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Der Landtag hat in 1. Lesung das Gesetz zur Übertragung von Beschwerdeentscheidungen über die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe auf das Oberlandesgericht Hamm beraten. Das Gesetz sieht vor, die Gnadenpraxis in Rechtsregeln einzufangen.
    Justizministerin Inge Donnepp (SPD) erklärte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, dieses Gesetz, das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten werde, vollziehe einen Schritt bei der Aussetzung der Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafe nach, den der Gesetzgeber für die zeitige Freiheitsstrafe schon im Jahre 1953 getan habe, nämlich die gesetzliche Einräumung der Möglichkeit, daß durch eine Entscheidung des Gerichtes die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Bisher könne dem Lebenslänglichen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nur durch eine Entscheidung des Trägers des Gnadenrechts, des Ministerpräsidenten, ermöglicht werden. Wenn man bedenke, daß die meisten Lebenslänglichen nicht bis zum Ende ihres Lebens, sondern nach einer Verbüßungszeit von 15 bis 20 Jahren im Gnadenwege bedingt entlassen würden, nehme es nicht wunder, daß mehrfach der Versuch unternommen worden sei, diese Gnadenpraxis in Rechtsregeln einzufangen. Die Erfahrungen, die mit auf Bewährung entlassenen, lebenslangen Strafgefangenen gemacht worden seien, bewertete die Ministerin als positiv. Von 700 seit Kriegsende bis Ende 1975 seien nur ganz wenige bis 1976, und zwar fast ausschließlich mit nicht einschlägigen Straftaten, rückfällig geworden. Frau Donnepp ging dann auf den "gerechten Ausgleich" zwischen dem Interesse des Verurteilten an Resozialisierung und der Allgemeinheit an Schutz vor weiteren Taten ein. "Das Gesetz trägt diesem Gesichtspunkt dadurch Rechnung, daß es die Entlassung Lebenslänglicher von einer fünfzehnjährigen Mindestverbüßungsdauer und von einer günstigen Prognose hinsichtlich ihres Verhaltens nach der Entlassung abhängig macht", sagte die Ministerin. Dazu sei vor Aussetzung der weiteren Strafvollstrekkung das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, das zu der Frage Stellung nehmen müsse. Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung übertrage das Gesetz den Vollstreckungskammern der Landgerichte. Deren Beschlüsse könnten mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden. "Mit solchen Beschwerden wird gerade in der Anlaufphase der neuen Regelung vermehrt gerechnet werden müssen", meinte Inge Donnepp. Der vorliegende Gesetzentwurf empfehle eine Zusammenfassung der Beschwerdeentscheidungen beim Oberlandesgericht Hamm.

    Systematik: 3330 Justizvollzug

    ID: LI820604

  • Gartenbaubetriebe im Land leiden unter Energieverteuerung und wachsendem Importdruck aus EG-Südländern und Holland.
    Hearing des Landwirtschaftsausschusses: Wettbewerbsverzerrung beklagt.
    Ausschussbericht
    S. 3, 13 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Mit den Sorgen des nordrhein-westfälischen Gartenbaus befaßte sich der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei einem Hearing im Landtag. Mehr als zum Beispiel in den Niederlanden haben die heimischen Gartenbaubetriebe unter der Energieverteuerung zu leiden. Hinzu kommt ein erheblicher Importdruck auch aus dem Süden der EG. So hat sich nach Aussagen der Experten die Freilandproduktion zugunsten südlicher Standorte vor allem in Italien verschoben. Bei der Unterglasproduktion liegt die Konkurrenz jedoch eindeutig in Holland. Der gärtnerische Landschaftsbau rechnet bei leeren öffentlichen Kassen ebenfalls mit erheblichen Problemen. Selbst die Baumschulen, die immer "Musterkinder" waren, müssen kämpfen. Die Landesverbände des Gartenbaus haben deshalb ein Landesförderungsprogramm angeregt, um die 30000 Arbeitsplätze in NRW zu erhalten. Ausschußvorsitzender Heinrich Ostrop (CDU) wertete zu Beginn der Anhörung den Gartenbau als eine wichtige Wirtschaftsgruppe, deren Bedeutung von Landtag und Landesregierung immer unterstrichen worden sei.
    Der Präsident des Landesverbandes Gartenbau Rheinland, Bernd Werner, meinte bei seiner Begrüßung, überall wo sich Menschen Verbundenheit zum Boden und zur Pflanze bewahrt hätten, gebe es keine Entwicklung zum Extremismus. Dafür lasten andere Sorgen auf den Gärtnern. Wettbewerbsdruck und sinkende Marktanteile haben nach Angaben von Professor Dr. Harmen Storck von der Technischen Hochschule Hannover dazu geführt, daß sich bei allen Produktgruppen, besonders aber bei Schnittblumen und Topfpflanzen in den letzten Jahren die Marktanteile weiter drastisch verminderten. Bei Freilandprodukten habe sich die Nachfrage "auf die südliche Saison" verschoben. Die wichtigsten Ursachen für die abnehmenden Marktanteile seien Verschiebung der Nachfrage, Konzentration der Absatzsysteme sowie Standortvorteile. Bei der Unterglasproduktion hätten die Niederlande Agglomerationsvorteile. Als Vorsprung für die Holländer wertete Storck vor allem den seit 1972 in zunehmendem Maße wachsenden Abstand der Energiepreise des niederländischen Gartenbaus gegenüber den Betrieben in der Bundesrepublik. Als Folgen der "Süderweiterung" wird es laut Storck "Nachregelungen" geben. "Das mag uns passen oder nicht." Auf die Energieverteuerung eingehend, von der die Branche so stark abhängig sei, meinte der Professor, die Betriebe hätten in relativ kurzer Zeit eine Anpassung ihres Sortiments vorgenommen. Glasflächen würden intensiver genutzt. Sparen um jeden Preis hielt er jedoch für "außerordentlich gefährlich". Das führe nur zu einem "Abmelken" der vorhandenen Betriebsanlagen, aber nicht zur Erneuerung.

    Strukturwandel

    Für den Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe wies dessen Präsident Günter Gregg darauf hin, in NRW gebe es 4363 Zierpflanzenbetriebe, 850 Baumschulen und 4180 Betriebe, die sich mit dem Anbau von Gemüse befaßten. Die Auswirkungen der Wettbewerbsverzerrungen durch die Niederlande auf die heimischen Märkte seien wesentliche Ursache eines starken Strukturwandels. Die Suche nach besserer Auslastung habe zu enormen Investitionen für Umstellungen auf den Topfpflanzenbau geführt. Im Zierpflanzenbau sei die Betriebsgrößenstruktur seit Jahren unverändert. Die Investitionen hätten fast ausschließlich zur Steigerung der Produktivität und zur Minderung der Energiekosten eingesetzt werden müssen. Die dennoch gestiegenen Erträge verdeutlichten den Willen zur Anpassung. Gregg betonte, wenn nur 50 Prozent der vor 1960 errichteten Produktionsflächen den Erfordernissen entsprechend neu gebaut würden, müßte ein Investitionsvolumen von einer halben Milliarde Mark eingesetzt werden.
    Bernd Werner befürwortete zur Sicherung des Absatzes steigender Topfpflanzenproduktion die Schaffung eines konzentrierten nordrhein-westfälischen Angebotes. Dazu sollte eine Einrichtung geschaffen werden, die zentrale Erfassung ermögliche. Besondere Gefahren für die Marktstruktur erwachsen laut Werner für den Zierpflanzenbau aus dem zunehmenden Einfluß der sogenannten "fliegenden Holländer", die direkt an den deutschen Einzelhandel lieferten. Sie nähmen vielfach ungerechtfertigte Vorteile durch Umgehung der Versteuerung in Anspruch. Darüber hinaus bereite das Feiertagsgesetz Probleme. Werner wies auf einen Brief des Innenministers hin, den der Ausschußvorsitzende zu Beginn des Hearings verlesen hatte. Darin wird bekräftigt, daß eine Ausnahme vom Verkaufsverbot am Karfreitag nicht möglich sei.
    Auf einer Fläche von 5600 Hektar für Obst und 11600 Hektar für Gemüse wird nach Angaben des Präsidenten des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Josef Fleischer, in NRW ein Produktionsvolumen von rund 100000 Tonnen Obst und 250000 Tonnen Gemüse erzeugt. Der Produktionswert belaufe sich auf 600 Millionen DM. Der Obst- und Gemüsebau trage in bedeutendem Maße zur Versorgung des Landes bei. Seine Absatzaussichten könnten jedoch nur dann zufriedenstellend sein, wenn zwei wirtschaftspolitische Voraussetzungen erfüllt würden: wirtschaftspolitische Gleichbehandlung aller Erzeuger in allen Mitgliedsstaaten, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Gewährung einer ausreichend langen Übergangszeit bis zur Erweiterung der EG für einen Anpassungsprozeß.
    Zu den Pflanzenbehandlungsmitteln nahm außer Fleischer, der auf die Verwendung des krebserregenden Benomyl in Holland hingewiesen hatte, auch Raymund Wachendorff als Leiter des Pflanzenschutzamtes in Bonn Stellung. Er betonte, die Bundesregierung habe sich um eine Harmonisierung der Pflanzenschutzbehandlung in der EG bemüht. Das sei ohne Erfolg geblieben. Für die Zukunft sei auch kein schneller Fortschritt zu erwarten.
    Abteilungsdirektor Professor Dr. Günter Reinken von der Landwirtschaftskammer Rheinland erklärte, auf die Energiesituation verweisend, durch die Steigerung der Energiepreise seit 1960 um das Siebenfache und die anhaltende Wettbewerbsverzerrung zum Hauptimportland Holland sei die Unterglasproduktion in NRW in die kritischste Situation seit ihrem Bestehen gebracht worden. Nach der neuesten Erhebung über Zierpflanzen hätten von 1975 bis 1981 in NRW 515 Betriebe, das seien zehn Prozent, ihre Produktion im Zierpflanzenbau eingestellt oder ihren Betrieb aufgegeben. Beim Gemüseanbau seien 60 Prozent der Gewächshausfläche im Winter stillgelegt worden, beim Schnittblumenanbau 45 Prozent und bei den Topfblumen 25 Prozent. Durch diese Maßnahmen seien Marktanteile verlorengegangen. Sie hätten jedoch nicht durch Verlagerung der Produktion in den mediterranen Raum zu Energieeinsparungen der EG geführt, sondern seien größtenteils durch Wettbewerbsverzerrungen den Niederlanden zugefallen. Zur Existenzsicherung sei daher von der Landwirtschaftskammer ein Energiestrukturplan ausgearbeitet worden, an dem mehrere Landesanstalten, der Deutsche Wetterdienst, Gewerbeaufsicht, Industriefirmen, Energieversorgungsunternehmen und Unterglasgartenbaubetriebe beteiligt seien. Für jeden Betrieb würden die in Frage kommenden Energiearten kritisch beleuchtet.

    Abwärmestandorte

    "Ziel des Planes ist es, Beratungsunterlagen zu schaffen, die Realisierbarkeit für den Einzelbetrieb und die entstehenden Kosten aufzuführen, rasch zu handeln und keine übertriebenen Hoffnungen bei den Unternehmen zu wecken", meinte der Professor. So seien auch Abwärmestandorte in die Planung einbezogen worden. Als empfehlenswert hätten sich bis zum heutigen Zeitpunkt Standorte in Oberhausen und in Gelsenkirchen-Scholven herauskristallisiert. Beide erfüllten die Kriterien für eine langfristige und wirtschaftliche Abwärmenutzung, In Nordrhein seien drei weitere Standorte, zwei an Kraftwerken und einer an einer Raffinerie, in engerer Prüfung. Für das größte Unterglasgebiet der Bundesrepublik im Raum Straelen sei auf Anregung der Kammer 1979 mit Förderung durch den Bund ein Sonderplan erarbeitet worden. Er sehe die Errichtung einer zentralen Müllverbrennungsanlage zur Abwärmeversorgung der meisten Betriebe vor.
    Bildunterschrift:
    Beim Hearing über den Gartenbau: v. r. Ausschußvorsitzender Heinrich Ostrop (CDU), stellvertretender Vorsitzender und ehemaliger Landwirtschaftsminister Dr. Diether Deneke sowie sein Amtsnachfolger und amtierender Minister Hans Otto Bäumer (beide SPD). Foto: Tüsselmann

    Systematik: 6500 Landwirtschaft

    ID: LI820605

  • Infrastrukturdatei-Anhörung bringt keine Annäherung der Standpunkte.
    Kreise und Kommunen sind weiter gegen zentrales Informationssystem.
    Ausschussbericht;

    S. 4 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    In einer ganztägigen öffentlichen Anhörung hat der Ausschuß für Landesplanung und Verwaltungsreform unter dem Vorsitz von Dr. Bernhard Worms (CDU) am 3. März Experten zum Einsatz einer Infrastrukturdatei und Referenzdatei zu Wort kommen lassen. Mit diesen beiden planerischen Instrumenten, über die seit 1978 oft sehr kontrovers diskutiert wird, sollen die unterschiedlichen Lebensverhältnisse innerhalb des Landes angeglichen und Beiträge zur Entwicklung von Land und Gemeinden geleistet werden.
    Dezernent Wimmer vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen warnte vor zu hochgeschraubten Erwartungen an solche Informationssysteme; sie seien zu 90 Prozent Selbstzweck, nur ein Zehntel diene tatsächlich der Nutzung. Seine Bedenken wollte Wimmer nicht so verstanden wissen, als habe man auf kommunaler Ebene etwas zu verbergen; der Sprecher des Städtetags bot den Landespolitikern an, alle Daten, die das Land benötige, ihm auch zur Verfügung zu stellen. Er habe nur Sorge, daß von zentraler Stelle Daten abgerufen und auf Landesebene Entscheidungen getroffen werden könnten, die auf kommunaler Ebene nicht nachzuvollziehen seien. Wimmer sprach von der Scheinobjektivität der in Dateien gesammelten Informationen: Auch eine noch so gute Datei könne nicht alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung relevant seien. Er gab zu bedenken, daß man gerade in der Zeit des knappen Geldes ein solches Informationssystem benötigen würde; Aufbau, Fortführung und Betrieb könnten aber erst in einigen Jahren erfolgen.
    Den einhelligen Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gegen ein Informationskataster auf Landesebene sprach auch Dr. Erich Rehn, 1. Beigeordneter des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, an. Gewiß gebe es krasse Unterschiede in der Infrastruktur dieses Landes, aber um das festzustellen benötige man kein solches Instrument. Rehn: "Den Kommunen soll ein Instrument aufgezwungen werden, das sie nicht haben wollen und daß sie nicht brauchen können." Die Notwendigkeit eines zentral geführten Katasters für Planungszwecke bestritt der Sprecher sowohl für das Land als auch für die Kommunen; die Raumplanung sei Sache der Gemeinden und solle es auch bleiben. Rehn wörtlich: "Man kann den Rat der Bürger nicht durch einen Ministerialrat ersetzen." Er setzte die Auskunftbereitschaft der Gemeinden, die auch der Sprecher des Städtetages erklärt hatte, gegen ein zentrales Instrument, dessen Notwendigkeit nicht zu erkennen sei. Rehn räumte zwar ein Informationsinteresse für die Landesplanung ein, befürchtete aber, daß Maßnahmen der Gemeinden zentral durch die Landesplanung gesteuert werden könnten. Er sei zudem nicht in der Lage, eine Rechtsgrundlage zu erkennen.
    Dr. Roland Kirchhof nahm aus der Sicht des Landkreistags Stellung. Auch er unterstrich die Skepsis, mit der seine Organisation die beiden Dateien betrachte und bezifferte den zusätzlichen personellen Aufwand für die Referenzdatei bei den Kreisen auf durchschnittlich eine Arbeitskraft; viel größer noch sei der Aufwand für die geplante Infrastrukturdatei. Auch Kirchhof hatte Zweifel an der Notwendigkeit eines zentralen Planungsinstruments und sprach sich statt dessen dafür aus, auf vorhandene Systeme in kommunaler Trägerschaft zurückzugreifen. Er räumte einen Mangel an relevanten Daten für Umwelt und Landschaftsplanung ein, gab jedoch auch zu bedenken, daß inzwischen die Versorgung mit einer Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen im Lande ausreichend sei, so daß hier kein Planungs- und Datenbedarf mehr bestehe. Kirchhof schlug ein Planungsinformationssystem vor, das auf den kommunalen Datenverarbeitungszentralen basiere; gegen Kostenbeteiligung könne das Land daran teilhaben.
    Vorbehalte kamen auch vom Kommunalverband Ruhrgebiet, dessen Sprecher Dr. Walter Anderle auf die "sachlichen und ökonomischen Nachteile" hinwies, die mit Erstellung und Fortschreibung einer solchen Datei verbunden seien. Die Kosten würden weder für Groß- noch Klein- und Mittelstädte in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Abstriche machte Anderle am Prinzip der Freiwilligkeit; Angesichts der Konsequenzen sei eine Gemeinde gezwungen, sich am Aufbau zu beteiligen, um Nachteile für sich auszuschließen. Eine Infrastrukturdatei könne kaum die aktuellen Probleme auf kommunaler Ebene beachten, sondern werde wohl ausschließlich nach Zielen des Landes aufgebaut und betrieben. Der Sprecher: "Die notwendige Konzentration auf quantifizierbare Tatbestände würde eine Vernachlässigung qualitativer Aspekte bedeuten, denen in den letzten Jahren ein zunehmend höherer Stellenwert beigemessen wird." Politische Prioritätensetzung würde durch technokratische Planung im Ansatz ersetzt.
    Eine positive Stellungnahme gab Ratsherr Dr. Walter Fricke aus Münster ab, der dem Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten in Münster angehört. Für die Arbeit im Bezirksplanungsrat wäre die Infrastruktur- und Referenzdatei eine wünschenswerte Entscheidungshilfe. Fricke beklagte die mangelnde Transparenz der Förderungsprogramme, unter der die Beratungstätigkeit leide: "Die Priorisierung der zu fördernden Maßnahmen durch den Regierungspräsidenten ist für den Bezirksplanungsrat nicht nachvollziehbar. Ihm fehlen die aktuellen Informationen über den Grad der Versorgung mit der jeweiligen Infrastruktur in dem betreffenden Raum." Offen sei für ihn die Frage, ob der unbestreitbare Nutzen den ebenfalls nicht zu bestreitenden Aufwand rechtfertige; um dies nachzuprüfen, schlug Fricke einen Anwendungstest vor.
    Als weitere Sachverständige kamen zu Wort: Vertreter der Landschaftsverbände, Professor Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt vom Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin, Dr. Karl Thomas vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, ein Vertreter des Regierungspräsidenten in Köln, German Bensch vom Amt für Statistik und Stadtforschung der Stadt Duisburg und Dipl.-Ing Klaus Plücker, Recklinghausen, als Vertreter einer Kreisverwaltung.
    Bildunterschrift:
    Anhörung zur Infrastrukturdatei: Ausschußvorsitzender Dr. Bernhard Worms (CDU) begrüßt den Sprecher des Städtetags, Dezernent Wimmer (links): rechts neben Dr. Worms Dr. Erich Rehn vom Städte- und Gemeindebund und Dr. Roland Kirchhof, Sprecher des Landkreistages. Foto: Tüsselmann

    Systematik: 1200 Öffentliche Verwaltung; 7740 Informations- und Kommunikationstechnologien

    ID: LI820606

  • Depressionen schon bei Kindern führen zu Drogen und Selbstmord.
    Debatte über Landes-Kinderbericht: Wohnungen für junge Familien erforderlich.
    Plenarbericht
    S. 5 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    In Wissenschaft und Praxis würde eine auffällige Zunahme verhaltensschwieriger und verhaltensgestörter Jugendlicher beklagt, betonte Arbeits- und Sozialminister Professor Dr. Friedhelm Farthmann (SPD) bei der Debatte über den Landes-Kinderbericht (Drs. 9/930) im Landtag. Bei der Einbringung des Berichtes über die Situation des Kindes im Land wies der Minister auf die steigende Zahl der Selbstmorde hin, die in der Statistik der Todesursachen junger Leute inzwischen an vierter Stelle ständen. Aggressivität, Angst, Depressionen und Drogenkonsum bei Kindern und Jugendlichen könnten "keinen von uns unberührt lassen". Der familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Norbert Schlottmann, wies darauf hin, in Nordrhein-Westfalen gebe es inzwischen mehr Haushalte ohne als mit Kindern. Von der Opposition, auf deren Initiative der Bericht durch eine Kommission unabhängiger Wissenschaftler erarbeitet worden war, wurde ferner der Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbaus beklagt.
    Arbeits- und Sozialminister Professor Dr. Friedhelm Farthmann (SPD) erläuterte, mit dem Landes-Kinderbericht sollten politische Aktivitäten ausgelöst werden, damit sobald wie möglich Notstände beseitigt und Fehlentwicklungen verhindert werden könnten. Zehn unabhängige Kommissionsmitglieder hätten an dem Bericht rund zweieinhalb Jahre gearbeitet. Darin werde unter anderem festgestellt, daß in der Statistik der Todesursachen von Kindern und Jugendlichen der Selbstmord inzwischen an vierter Stelle stehe. Die Zahl der kindlichen Selbstmorde habe sich in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt, wobei immer auch jüngere Kinder Selbstmord begingen. Jedem gelungenen Selbstmord ständen zwanzigmal so viele Versuche gegenüber. Ein weiteres Indiz für depressives Verhalten sei die Zunahme des Drogenkonsums. Nach einer empirischen Untersuchung aus dem Jahr 1979 in NRW hätten mehr als 27 Prozent der befragten 3483 Schüler bereits Erfahrungen mit Drogen unter Einfluß von Alkohol- und Nikotinkonsum. 4,7 Prozent der Zwölfjährigen, 9,3 Prozent der Siebzehnjährigen, 18,2 Prozent der Achtzehnjährigen und bereits 52,2 Prozent - über die Hälfte - der Neunzehnjährigen hätten Erfahrungen mit Haschisch besessen. 89,8 Prozent der in der Drogenszene integrierten Schüler kämen aus äußerlich intakten Familien. "Sowohl Aggressivität einerseits, aber auch Angst, Resignation und Depressivität von Kindern und Jugendlichen andererseits können in ihren Folgen niemanden von uns unberührt lassen", schloß Farthmann.
    Norbert Schlottmann (CDU) erklärte, die CDU begrüße den Bericht. Er sprach sich dafür aus, die nächsten Jugend- und Familienberichte auch von einer unabhängigen Fachkommission erstellen zu lassen. Der Politiker wies auf ein Dilemma in NRW hin, das Kind, Familie und Geburtenentwicklung betreffe. 1981 habe es 798000 Kinder von 0 bis 5 Jahren, 955000 von 5 bis 10 Jahren, 1,3 Millionen von 10 bis 15 Jahren, insgesamt also 3,1 Millionen Kinder bis zu 15 Jahren in 3,026 Millionen Familien gegeben. "Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits mehr Haushalte ohne Kinder als Haushalte mit Kindern", betonte Schlottmann. Es gebe Prognosen, die sagten, wenn hier zuwenig Kinder geboren würden, würden eines Tages vielleicht über eine europäische Regierung aus dem Süden Europas Menschen mehr und mehr nach Norddeutschland geschickt in Bereiche, in denen es weniger Menschen gebe.
    Waltraud Lauer (SPD) wies darauf hin nicht abwertend, wie sie betonte -, die Kommission habe Vorbehalte bestätigt, daß nur eine Zusammenstellung bekannter wissenschaftlicher Ergebnisse zu erwarten sei, nicht aber eine umfassende Grundlagenforschung, die wesentliche neue Erkenntnisse in diesen Politikbereich hätte einführen können.
    Hermann-Josef Arentz (CDU) bezweifelte, daß die Landesregierung noch ihre Hochglanzbroschüre "Ein Land für Kinder Nordrhein-Westfalen" hätte herausbringen können, wenn der Kinderbericht vorher hier vorgelegt worden wäre. Der Abgeordnete beklagte die Kinderfeindlichkeit vieler Wohnsilos und die Unwirtlichkeit der Städte. "Für Kinder ist oft weder die Wohnung noch das Wohnumfeld das, was wir eigentlich mit Heimat bezeichnen können", meinte Arentz. Junge und kinderreiche Familien seien die Hauptleidtragenden der verfehlten Wohnungspolitik in NRW und im Bund. Nach einer Ein- Prozent-Stichprobe von 1978 lebten in NRW 40900 Familien mit Kindern in Wohnungen mit ein bis zwei Räumen und weitere 25000 Familien in Wohnungen mit einem Raum.
    Erich Heckelmann (SPD) stellte dagegen fest, daß im Lande NRW 40 Prozent der in der Bundesrepublik überhaupt im öffentlichen Wohnungsbau geförderten Wohnungen im Jahre 1981 entstanden seien. Zum Bereich "Kinder und Medien" erklärte der Politiker, die "heimlichen oder auch bekannten Miterzieher", die Medien, bedürften kritischer Sichtweise, kritischer Überprüfung. Gerade die Nutzungsgewohnheiten der Kinder beim Fernsehen bedürften des Nachdenkens.
    Doris Altewischer (CDU) begrüßte den Bericht als vielseitig, der sich beispielsweise auch im Kapitel "Kinder in Problemlagen" den Zigeunerkindern widme, über die normalerweise hier nicht gesprochen werde. Ein anderes Kapitel gelte den Strafgefangenen. Vieles, was die CDU "in diesem Haus" seit Jahren tauben Ohren gepredigt habe, werde mit diesem Bericht der Landesregierung ins Stammbuch geschrieben. Das Kapitel über Kinder und Schule sei der Regierung offensichtlich besonders unangenehm.
    Landes- und Stadtentwicklungsminister Dr. Christoph Zöpel (SPD) stimmte dem CDU-Sprecher Arentz zu, daß die Wohnungsbedingungen von Familien mit Kindern das Kernproblem der Wohnungs- und Städtebaupolitik seien. Das Hauptproblem für Familien mit Kindern sei, daß sie ausreichend große Wohnungen haben müßten und diese bezahlen könnten. Gebraucht würden öffentlich geförderte Wohnungen sowohl im Eigenheimbereich wie im Mietwohnungsbereich für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Er setzte sich dafür ein, öffentlich geförderte Wohnungen in ausreichender Zahl und Größe im Ruhrgebiet zu bauen.
    Bildunterschrift:
    Bei der Diskussion über den Landes-Kinderbericht: Arbeits- und Sozialminister Farthmann (rechts) im Gespräch mit dem Abgeordneten Hans Jürgen Büssow (beide SPD). Foto: Öge

    Systematik: 5030 Kinder/Jugendliche

    ID: LI820607

  • Plädoyer für die beiden internationalen Flughäfen in NRW.
    Plenarbericht
    S. 6 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Zu einem Plädoyer für die beiden internationalen Flughäfen des Landes in Düsseldorf und Köln geriet die Debatte des Landtags am 11. Februar über einen Antrag der CDU-Fraktion zu Ausbau und Entwicklung dieser zwei Verkehrsflughäfen, über die das Land verfügt. Bei allen Unterschieden im Detail stimmten SPD- Fraktion, CDU-Fraktion und Regierung überein: Nordrhein-Westfalen braucht Anschluß an das internationale Liniennetz, eine einseitige Konzentration auf Frankfurt soll nicht hingenommen werden.
    Heinz Hardt (CDU) erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Nordrhein-Westfalen brauche weitere direkte Luftverbindungen zu den Absatzmärkten in Europa und Übersee. Darum werde die CDU niemals akzeptieren, daß die nationale Aufgabe des Luftverkehrs eines Tages "Konzentration des internationalen Liniendienstes in Frankfurt und des nationalen Charterdienstes in Düsseldorf" lauten werde. Hardt begrüßte die Arbeitsgemeinschaft, die von beiden Flughäfen im Lande inzwischen gebildet worden ist und schloß eine Fusion nachdrücklich aus. Der Abgeordnete zu den Konsequenzen einer solchen Fusion: "Wir hätten über Nacht keinen genehmigten Großflughafen mehr. Solch einen Sturzflug ins Nichts, gefordert von Bundesverkehrsminister Hauff, macht die CDU Nordrhein-Westfalens nicht mit." Das Land sei im interkontinentalen Luftverkehr unterversorgt. Als ganz gefährlich bezeichnete der Abgeordnete die Entwicklung, die durch den "Lufthansa-Airport-Expreß" mit seinen vier täglichen Verbindungen Düsseldorf-Frankfurt über Köln und Bonn ab 27. März 1982 entsteht: "Das geht voll zu Lasten des Köln/Bonner Flughafens, der dann noch weiter in ein Nichts zurückfällt."
    Erich Kröhan (SPD) teilte die Befürchtungen über die kommende Zugverbindung in die hessische Metropole; auf lange Sicht werde das auch Flugverbindungen und Passagiere aus Düsseldorf abziehen. Hier sei man in den Fraktionen gar nicht so weit auseinander. Für den Flughafen Köln/Bonn sollte die Devise nicht Abkoppeln, sondern Ankoppeln heißen. Voraussetzung sei dafür aber der Bau einer S- Bahn zum Flughafen in der Wahner Heide. Sonst werde auf Zeit der Flughafen regelrecht "leergefahren". Seine Fraktion habe mit ihrer Forderung nach mehr Linienverkehr für Köln/Bonn die volle Unterstützung der Landesregierung gefunden. Der Bundesverkehrsminister solle neue Verkehrsrechte vorrangig für diesen Flugplatz vergeben; das läge schließlich auch im Interesse des dreißigprozentigen Anteilseigners Bund. Von politischer Seite sei auch auf die Partner im Luftverkehr nicht nur Reiseveranstalter, sondern auch Charterunternehmen, Spediteure und Wirtschaft - einzuwirken. Kröhan: "Es muß unser aller Interesse sein, daß die originären Verkehre aus und nach Nordrhein-Westfalen auch hier abgewickelt werden." Nur in vielen kleinen Schritten werde der Weg möglich sein, eine bessere Auslastung für Köln/Bonn zu erreichen, ohne die wirtschaftliche Stabilität des Flughafens Düsseldorf in Frage zu stellen. Man stimme der Überweisung des CDU- Antrags ("zwar schweren Herzens") zu.
    Verkehrsminister Professor Dr. Reimut Jochimsen (SPD) hieß den Dialog gut, der zwischen beiden nordrhein-westfälischen Flughäfen begonnen hat. Er müsse fortgesetzt werden, damit bald konkrete Modelle für Kooperation und Aufgabenteilung vorliegen. Eine Fusion schloß der Minister aus genehmigungs- und kartellrechtlichen Bedenken aus. Der S-Bahn- Anschluß von Köln/Bonn müsse mit höchster Priorität verwirklicht werden; auch wenn die Anbindungstrasse noch nicht festliege, sollte man schon mit der Erweiterung der Hohenzollernbrücke in Köln beginnen; er sei bereit, vorab einen Finanzierungsvertrag über dieses Projekt abzuschließen. Das Land dränge zudem beim Bundesverkehrsminister darauf, neue Verkehrsrechte für Linien- und Charterverkehr in erster Linie für Köln/ Bonn zu vereinbaren. Die Regierung werde ihr Äußerstes tun, um einseitigen Konzentrationen des Charterflugverkehrs auf Düsseldorf entgegenzuwirken. Aus Gründen der Energiepreisentwicklung und des Umweltschutzes halte er, fuhr Jochimsen fort, den Lufthansa-Airport-Expreß im Grundsatz für richtig. Man müsse - bevor man ihn vorschnell verdamme - die Versuchsergebnisse abwarten. Er könne sich durchaus vorstellen, daß der Zug auch Fluggäste aus dem Raum Frankfurt nach Nordrhein-Westfalen befördere. Keinesfalls wolle er die Entscheidung des Kunden darüber, von wo aus er fliegen will, in Frage gestellt sehen. Im Zusammenhang mit dem Bau einer Parallelbahn in Düsseldorf schloß Jochimsen ähnliche Entwicklungen wie in Frankfurt bei der Startbahn West aus: Die zweite Bahn für Düsseldorf diene nicht der Kapazitätsausweitung, sondern der erhöhten Verkehrssicherheit.
    Dr. Ottmar Pohl (CDU) stellte Fragen aus kritischer Kölner Sicht: Es gehe inzwischen um die Existenz des Flughafens Köln/Bonn. Das "Sterben auf Raten" müsse gestoppt werden. Er bezweifle die Notwendigkeit einer zweiten Bahn für Düsseldorf, es müsse sichergestellt werden, daß es sich nur um eine Ersatzbahn handele. "Wir als Kölner Abgeordnete werden einer funktionsfähigen die Kapazität ausweitenden Parallelbahn in einem Genehmigungsverfahren für den Düsseldorfer Flughafen erbitterten Widerstand leisten", kündigte Pohl an. Den Verkehrsminister forderte er auf, daß Instrument unterschiedlicher Landegebühren zur Steigerung der Attraktivität von Köln/Bonn zu nutzen. Beim Experiment mit dem Lufthansa-Airport-Expreß sei der Minister beweispflichtig, daß dieser Versuch auch in umgekehrter Richtung etwas für das Land bringe und nicht nur Fluggäste erst von Köln und dann von Düsseldorf abziehe. Der Abgeordnete bemängelte das Tempo der S-Bahn-Planung: Wenn es so weitergehe, werde eine Entscheidung erst im Jahr 2100 fallen.
    Volkmar Schultz (SPD) warf Dr. Pohl vor, die notwendige Kooperation zwischen Düsseldorf und Köln zu lange unter dem Gesichtspunkt der Konkurrenz angesehen zu haben; dabei werde verkannt, daß beide Flughäfen "in einem, nämlich im nordrhein-westfälischen Boot" säßen. Auf dem Wege dieser Erkenntnis sei man inzwischen weitergekommen; neben Klimaverbesserungen gebe es erste Handlungsansätze. Man sollte beide Flughäfen ermutigen, damit fortzufahren. Die Interessen Nordrhein-Westfalens, stellte der Abgeordnete fest, dürften nicht betriebswirtschaftlichen Interessen einzelner Fluggesellschaften untergeordnet werden. Der Rückgang in Köln könne nicht mit mangelnder Attraktivität begründet werden; er sei einer der sichersten und angenehmsten Flughäfen. Er sei gut ans Straßennetz angeschlossen, was fehle, sei allerdings der S-Bahn-Anschluß. Die erwähnte "höchste Priorität" müsse auch in die Tat umgesetzt werden.
    Joseph Köhler (CDU) unterstrich den Zweck des CDU-Antrags: Der Bürger solle am Ende der Diskussion wissen, wie sich die politisch Verantwortlichen die Lösung der Probleme des Luftverkehrs vorstellen. Es gehe um funktionierenden Luftverkehr für dieses Land. Der Düsseldorfer Flughafen sei weit über Revier und Region hinaus ein Wirtschaftsfaktor: "Die Störung der Funktionsfähigkeit dieses Flughafens hätte mittel- und langfristig verheerende Folgen für eine große Region." Man sei darum auch eindeutig für die parallele Ersatzbahn. Angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt, fügte der Abgeordnete hinzu, müsse man einmal am Beispiel der Luftfahrtpolitik über das Verhältnis von Ökonomie und Umwelt nachdenken.
    Bildunterschriften:
    Engagierte sich für den Flughafen in Köln: Dr. Ottmar Pohl (CDU). Foto: Öge
    Beide Flughäfen sitzen in einem Boot: Volkmar Schultz (SPD). Foto: Tüsselmann

    Systematik: 2650 Luftverkehr

    ID: LI820608

  • Nachwachsende Rohstoffe zur Substitution von Energie aus Öl.
    CDU: Agrarüberschüsse abbauen - Regierung: Bedenken wegen Hunger in der Welt.
    Plenarbericht
    S. 7 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Die CDU-Opposition hat sich dafür eingesetzt, nachwachsende heimische Rohstoffe stärker zur Substitution des Erdöls heranzuziehen. Bei der Debatte über die Große Anfrage 4 der Fraktion der CDU "Gewinnung und Erzeugung nachwachsender Rohstoffe" (Drs. 9/911) sowie die Antwort der Landesregierung (Drs. 9/1301) befürwortete die Opposition, Agrarüberschüsse stärker zur Gewinnung von Produkten wie Äthanol, Methan oder Biogas zu verwenden. Vom Regierungslager wurde dagegen auf die noch mangelnde Wirtschaftlichkeit sowie die noch in den Anfängen steckende Forschung verwiesen. Einig waren sich beide Fraktionen, daß Energie aus nachwachsenden Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen künftig fünf bis zehn Prozent des Verbrauchs decken könnte.
    Otto-Friedrich von Schönberg (CDU) ging zunächst auf Bedenken der Landesregierung gegenüber dem Anbau nachwachsender Rohstoffe wegen des Hungers in großen Teilen der Welt ein. Die Industrienationen könnten den Nahrungsmittelbedarf der Hungerländer einfach nicht abdecken, meinte der Abgeordnete. Auch die europäischen Agrarüberschüsse, deren Umfang von Jahr zu Jahr mehr zunehme, könnten nur zu verschwindend geringen Teilen in der Form der unentgeltlichen Nahrungsmittelhilfe an die Notgebiete verschenkt werden. Zu weiteren Vorbehalten, daß angesichts der knappen land- und forstwirtschaftlichen Nutzfläche in NRW der industriemäßige Anbau nachwachsender Rohstoffe aus Gründen des Umweltschutzes nicht möglich sein solle, erklärte von Schönberg, die Erzeugung von wesentlich größeren Mengen von Biomasse würde vielmehr zum Abbau der in unserem Land unverhältnismäßig hohen Emissionen, besonders CO2, führen, die durch die Verwendung fossiler Rohstoffe immer wieder entstünden. Bei den Voraussetzungen in NRW biete sich die Synthese von Ökonomie und Ökologie geradezu an. Der Politiker ging besonders auf das Produkt Äthanol ein. Die Substitution des Erdöls durch Äthanol sei möglich.
    Landwirtschaftsminister Hans Otto Bäumer (SPD) betonte, nachwachsende Rohstoffe hätten immer ihren Platz in der Volkswirtschaft gehabt. Er erinnerte an das Holz. Was in anderen Ländern, wie die Äthanolerzeugung in Nord- oder Südamerika, wirtschaftlich und richtig sei, könne auf die Bundesrepublik nicht von vornherein übertragen werden. Die Millionen Biogasanlagen Chinas seien bei den gegebenen Voraussetzungen nicht vorstellbar. Der Minister machte darauf aufmerksam, daß es bei der weltweiten Verflechtung unserer Wirtschaft nicht allein entscheidend sei, ob ein Rohstoff bereitgestellt werden könne, sondern diese Rohstoffe müßten auch zu Wettbewerbspreisen zur Verfügung stehen. Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen seien zur Zeit noch teurer als vergleichbare Rohstoffe. Bäumer bekräftigte abschließend: "Bei der begrenzten landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland wird der Nahrungsmittelproduktion zweifellos immer erste Priorität einzuräumen sein."
    Johannes Wilde (CDU) wies auf die "gesicherte und von Wissenschaftlern bestätigte Erkenntnis" hin, daß die fossilen Rohstoffvorräte bei der heutigen Wirtschaftsform in vorhersehbarer Zeit erschöpft sein werden. Zudem würden die fossil-organischen Energieträger mit fortschreitendem Abbau teurer. Für die Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen müsse es eine ernst zu nehmende Perspektive sein, einen Teil der für die Nahrungsmittelerzeugung nicht benötigten Produktionskapazitäten zur Befriedigung der praktisch unbegrenzten Energie- und Rohstoffnachfrage einzusetzen. "Wir sind davon überzeugt, daß nachwachsende Rohstoffe zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitgestellt werden können und sich so für die Agrarpolitik völlig neue Lösungen auftun würden", sagte der Abgeordnete. Derartige Ausblicke seien bereits keine Utopie mehr. Nach Überzeugung der Opposition könnte in einigen Jahren auch in NRW eine breitere Wettbewerbsfähigkeit für die meisten Verwertungsformen aus nachwachsenden Rohstoffen bei einem weiteren Preisanstieg für Erdöl gegeben sein.
    Friedrich Schreiber (SPD) entgegnete, abgesehen vom Rohstoff Holz und wenigen anderen Produkten sei unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen und den heute bekannten Produktionsverfahren und Herstellungskosten eben noch kein Markt für nachwachsende Rohstoffe vorhanden. Wenn in einzelnen Bereichen eine Wirtschaftlichkeit tatsächlich gegeben sei, wäre die Industrie dem schon gefolgt. Schreiber verwies auf Schätzungen, wonach eines Tages etwa fünf bis höchstens zehn Prozent des Energieverbrauchs über nachwachsende Rohstoffe abgedeckt werden könne. Der Politiker räumte jedoch unter Hinweis auf Forschungsaufträge des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Produkten Äthanol, Methan sowie technischen ölen und Fetten ein, hier liege eine echte Bundesaufgabe vor.
    Dr. Helmut Linssen (CDU) unterstrich, daß man sich mit der weiteren Forschung und Entwicklung befassen solle. An Landwirtschaftsminister Bäumer gerichtet, bekräftigte Linssen: "Mehr wollen wir heute gar nicht von Ihnen verlangen. Wir wollen nicht morgen in die Großserienproduktion gehen." Die Landesregierung solle sich jedoch "sehr intensiv" um Forschung und Entwicklung kümmern und nicht die Arbeit von anderen Bundesländern, das heiße von Bayern, übernehmen. "Wir glauben fest daran, daß wir in absehbarer Zeit die Wirtschaftlichkeitsschwelle dieser Projekte erreichen können, nämlich dann, wenn die Annahmen über die Steigerung des Ölpreises zutreffen."
    Franz-Josef Kniola (SPD) stellte fest: "Klar ist, daß im Maximum ein Anteil von fünf bis zehn Prozent im Bereich der Energieerzeugung durch nachwachsende Rohstoffe erbracht werden kann." Die energiepolitische Diskussion müsse darüber geführt werden, welchen Punkt in dieser Bandbreite von fünf bis zehn Prozent mit welchen Mitteln erreicht werden könne. Der Abgeordnete griff dann die "politisch kitzlige Frage" auf, ob man mit dem Thema der nachwachsenden Rohstoffe und den Möglichkeiten, die darin steckten, agrarpolitische Fehlentscheidungen korrigieren könne. "Ich glaube, daß das ein großer Trugschluß ist."
    Bildunterschrift:
    Vertraten den Standpunkt der Opposition zu Chancen biologischer Rohstoffe: v.r. Otto-Friedrich von Schönberg und Johannes Wilde. Links der Abgeordnete Toni Schröder (alle CDU). Foto: Öge

    Systematik: 6500 Landwirtschaft; 2100 Energie

    ID: LI820609

  • Versuchsklausel in Landesbauordnung soll neue Bau- und Wohnungsformen bei Kostensenkungen möglich machen.
    SPD und CDU einig - Zöpel: Architekten aufgerufen.
    Plenarbericht
    S. 8 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Eine neue Vorschrift soll es möglich machen, daß Versuchsprojekte zur Erprobung neuer Bau- und Wohnungsformen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden können. Beide Fraktionen im Landesparlament wie auch die Landesregierung erhoffen sich davon einen Abbau bürokratischer Hemmnisse beim Bauen sowie Kostensenkungen. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen, Karl Trabalski (SPD), wies bei der 1. Lesung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für das Land NRW (Drs. 9/1421) darauf hin, die von SPD und CDU vorgeschlagene Aufnahme einer Versuchsklausel in die Landesbauordnung stelle einen ersten Schritt dar, kontrollierte Versuchsvorhaben durchzuführen. Landes- und Stadtentwicklungsminister Dr. Christoph Zöpel (SPD) betonte, jetzt seien besonders die Architekten aufgerufen, ihr Ideenpotential zur Verfügung zu stellen.
    Karl Trabalski (SPD) ging auf die Ergebnisse zweier wohnungspolitischer Anhörungen ein, die der Plenarberatung vorausgegangen waren. Die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens sei vor allem abhängig von der Menge und Regelungsdichte der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, von der Anzahl der am Prüfungsverfahren beteiligten Dienststellen, von deren Prüfungskapazität und schließlich von der Organisation der Prüfungsverfahren und der Prüfungsdichte. "Je mehr wir Einzelregelungen schaffen, um so enger wird der Entscheidungsspielraum der diese Vorschriften anwendenden Personen", sagte der Abgeordnete. Umgekehrt sei festzustellen, daß bei Wegfall von Vorschriften, also bei Verminderung der Regelungsdichte, zwar der Entscheidungsspielraum - das Ermessen des prüfenden Beamten - vergrößert werde, daß aber zugleich an die Stelle von gesetzlichen Regeln eine Vielzahl von Erlassen, internen Verwaltungsvorschriften und Gerichtsentscheidungen träten. "Zuerst wollen wir das Bauordnungsrecht neu ordnen", erklärte Trabalski. Die von SPD und CDU vorgeschlagene Aufnahme einer Versuchsklausel in die Landesbauordnung für NRW stelle einen ersten Schritt dar, kontrollierte Versuchsvorhaben durchzuführen. "Wir wollten feststellen, in welchem Umfang von zwingenden Vorschriften der Landesbauordnung abgewichen werden kann, ohne daß unverzichtbare ordnungspolitische und soziale Belange berührt werden, welche Kosteneinsparungen damit ermöglicht werden, und in welchem Maße die Zufriedenheit der Wohnungsnutzer gesteigert werden kann. Als Gegenleistung erwarten wir von den Trägern der Versuche, daß sie die Karten offen auf den Tisch legen", betonte der Politiker. Bei dieser Gelegenheit sollte auch geprüft werden, ob es notwendig sei, die Bestimmungen über Ausnahmen und Befreiungen des Paragraphen 31 des Bundesbaugesetzes in ähnlicher Weise auszugestalten, damit es zu größerer Baufreiheit komme. Bebauungspläne drückten immer die jeweils herrschenden Planungsvorstellungen der Städtebauer und Gemeindevertretungen aus. Die städtebaulichen Entwicklungen seien sehr schnell darüber hinweggegangen.
    Landes- und Stadtentwicklungsminister Dr. Christoph Zöpel (SPD) wies darauf hin, daß dieser Gesetzentwurf, der auf einen neuen Paragraphen 87a der Landesbauordnung ziele, gemeinsam von beiden Fraktionen des Landtags eingebracht worden sei. Dieser gemeinsame Antrag beider Fraktionen zeige, daß die Kostensenkung im Wohnungsbau und die Entbürokratisierung des Bauordnungsrechts eine Frage sei, über die man sich in der Sache streiten könne, bei der es aber abwegig wäre, nach parteipolitischen Unterschieden zu suchen. Es müsse ein gemeinsamen Anliegen der Parlamentarier, der Regierung, aber darüber hinaus der Architekten, der Bauherren und der Bauingenieure sein, ein richtiges Spannungsverhältnis zwischen unkompliziertem und demokratischem Bauen auf der einen Seite und der Erfüllung der notwendigen Sicherheitsvorschriften auf der anderen Seite zu finden. Sichergestellt werden müsse, daß die Erprobung neuer Bau- und Wohnungsformen mit dem Ziel der Kostensenkung nicht unnötig durch Vorschriften des Bauordnungsrechts behindert werde. "Zur Klarstellung möchte ich ausdrücklich betonen, daß die Versuchsklausel nicht dazu dienen soll, die Anforderungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Beispiel an die Standsicherheit oder den Brandschutz gestellt werden müssen, zu mindern", betonte der Minister. Hier liege der eigentliche Zielkonflikt. Die neue Vorschrift wolle unter Beachtung des notwendigen Sicherheitsmaßes denjenigen Entwürfen neuer Bauten eine Chance geben, die nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig wären. Die Landesregierung verbinde mit der Einführung der neuen Vorschrift die Erwartung, daß Versuchsprojekte zur Erprobung neuer Bau- und Wohnungsformen in ausreichender Zahl vorgelegt werden. Besonders die Architekten seien aufgerufen, ihr Ideenpotential zur Verfügung zu stellen, meinte der Minister.
    Bildunterschrift:
    Versuchsklausel erläutert: Der Minister für Landes- und Stadtentwicklung, Dr. Christoph Zöpel (SPD). Foto: Öge

    Systematik: 2800 Bauwesen

    ID: LI82060A

  • Hessens Architekten wollen sich künftig NRW-Versorgungswerk anschließen.
    Plenarbericht
    S. 8 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    Die hessische Architektenschaft will sich dem Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anschließen. Dazu muß jedoch das Architektengesetz des Landes NRW geändert werden. Der Landtag hat bei seiner letzten Plenarsitzung in erster Lesung die Weichen gestellt.
    Landes- und Stadtentwicklungsminister Dr. Christoph Zöpel (SPD) berichtete, die Architekten in Hessen möchten davon absehen, selbst ein Versorgungswerk zu schaffen. Deshalb beabsichtigten sie, sich dem Versorgungswerk in Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Die Architekten in beiden Bundesländern erhofften sich davon eine Effizienz bei der Versorgung. In anderen Ländern sei das auch schon so gemacht worden. So hätten die Architekten von Baden-Württemberg, Bayern und Saarland ein eigenes Versorgungswerk. Diesen sinnvollen Absichten stehe bisher das geltende nordrhein-westfälische Architektengesetz entgegen. Es bestimme, daß die Architektenkammer NRW nur ermächtigt sei, ein Versorgungswerk für ihre Mitglieder zu schaffen. Das sollte geändert werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trage dem Rechnung. Neben der Aufnahme von Mitgliedern anderer Architektenkammern könne sich das Versorgungswerk auch einer entsprechenden Einrichtung in anderen Bundesländern anschließen oder eine gemeinsame Versorgungseinrichtung schaffen. Um Rechtsbedenken auszuräumen, habe der hessische Innenminister bereits eine Novellierung des hessischen Architektengesetzes eingeleitet, schloß Zöpel.

    Systematik: 5110 Sozialversicherung

    ID: LI82060B

  • Justizminister: Landesbehörden sollen Bedarf an neuen Möbeln möglichst über Werkstätten der Justizvollzugsanstalten decken.
    Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung tagte in Rheinbach.
    Ausschussbericht;

    S. 9, 15 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    In ungewohnter Umgebung, in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach (Rhein-Sieg- Kreis), tagte der Ausschuß für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung unter der Leitung seines Vorsitzenden Franz Riehemann (CDU). Die Ausschußmitglieder besuchten damit erstmalig eine Behörde oder - wie es korrekt heißt - ein "Organ der Rechtspflege im Geschäftsbereich des Justizministers". Mit diesem Termin "vor Ort" wurde eine Reihe von Informationsbesuchen in der Landesverwaltung fortgesetzt, bei denen sich die Abgeordneten ein unmittelbares Bild von der Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel, damit der Steuergelder der Bürger, verschaffen wollen. Justizministerin Inge Donnepp (SPD) und der Präsident des Landesrechnungshofs, Dr. Günter Heidecke, begleiteten den Ausschuß "ins Gefängnis".
    Wie der Anstaltsleiter, Leitender Regierungsdirektor Breitkreuz, bei der Begrüßung des Ausschusses erläuterte, wurde die Justizvollzugsanstalt Rheinbach in den Jahren 1910 bis 1914 erbaut und später (1963 und 1970) durch Anbauten im Unterbringungstrakt sowie durch ein Wirtschaftsgebäude und eine Arbeitshalle erweitert. Sie hat eine Belegungsfähigkeit von 503 Plätzen. In Rheinbach sind ausschließlich Gefangene mit längeren Freiheitsstrafen - davon 65 "Lebenslängliche" - untergebracht. An Personal stehen der Anstalt 240 Bedienstete zur Verfügung, darunter drei Psychologen, vier Pädagogen und acht Sozialarbeiter.
    Unmittelbarer Anlaß für den "Lokaltermin" waren Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht 1979 zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Wäschereien in den Justizvollzugsanstalten des Landes. In diesem Zusammenhang wollte sich der Ausschuß generell über die Auftrags- und Beschäftigungslage in den Eigenbetrieben der Vollzugsanstalten unterrichten, wobei die jüngsten haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen (Sparmaßnahmen) eine besondere Rolle spielten.
    Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen in den Justizvollzugsanstalten 14 Wäschereien, davon neun mit Chemisch-Reinigungs-Anlagen. Sie wurden vom Rechnungshof nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Strafvollzuges und unter Einbeziehung der Möglichkeit berufsbildender Maßnahmen für die Gefangenen geprüft. Dabei wurden unter anderem auf Landsebene eine zu geringe Auslastung sowohl der Wäschereien als auch der Betriebe für chemische Reinigung sowie erhebliche Unterschiede im Verbrauch an Waschmitteln festgestellt (siehe Jahresbericht des Landesrechnungshofs 1979, Drs. 9/731, Seite 85). Hierzu und zu anderen Punkten hat der Landesrechnungshof dem Justizminister Verbesserungsvorschläge, vor allem zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit - Änderung und Anpassung der Kapazitäts-Planungszahlen, zentrale Beschaffung der Waschmittel und der Investitionsgüter, Umwandlung der Wäschereien in Eigenbetriebe, Intensivierung der Aus- und Fortbildung des Personals unterbreitet.
    Die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs wurden, wie der Ausschuß nach einem detaillierten Vortrag seines Berichterstatters Bernd Poulheim (SPD) mit Befriedigung feststellte, vom Justizminister schnell aufgegriffen und zu einem großen Teil bereits erledigt. Einige Punkte müssen noch weiterverfolgt werden. Sie sind in einem einstimmig gefaßten Beschluß genannt, mit dem der Ausschuß aus seiner Sicht die Angelegenheit für erledigt erklärte.

    Handwerksbetriebe

    Mit besonderem Interesse informierten sich die Ausschußmitglieder bei einem Rundgang durch die Anstalt über den Einsatz der Gefangenen in den Arbeits- und Wirtschaftsbetrieben. In Rheinbach wird - wie auch in anderen Justizvollzugsanstalten - ein breites Spektrum qualifizierter Arbeitsplätze in modern ausgestatteten handwerklichen Betrieben (Bäckerei, Wäscherei, Schlosserei, Drukkerei, Schreinerei) angeboten und von den Gefangenen, von wenigen Arbeitsunwilligen abgesehen, mit gutem Erfolg genutzt. Im Hinblick auf die langen Freiheitsstrafen ist der Arbeitseinsatz in dieser Anstalt von besonderer Bedeutung, zumal Arbeit heute nicht mehr primär unter fiskalischen Gesichtspunkten, sondern als ein wesentlicher Bestandteil der Behandlung der Gefangenen unter sozialpädagogischen Aspekten gesehen wird. Nach der modernen Zielsetzung des Strafvollzugsgesetzes geht es darum, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern; hierzu gehört auch, den Gefangenen auf die Leistungsanforderungen, denen er sich nach der Entlassung stellen muß, entsprechend vorzubereiten.
    Die Auftrags- und Beschäftigungslage in den Arbeitsbetrieben konnte bis 1980 im Durchschnitt als gut bezeichnet werden. Seit 1981 hat sie sich jedoch aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Einschränkungen, die in der gesamten Landesverwaltung notwendig wurden, und der allgemeinen Wirtschaftslage erheblich verschlechtert. Betroffen ist vor allem die Möbelproduktion. Der Schreinereibetrieb in Rheinbach, in dem 40 bis 45 Gefangene beschäftigt werden können und der noch 1980 einen Umsatz von 1,7 Millionen DM zu verzeichnen hatte, ist praktisch zum Erliegen gekommen. Auch in anderen Justizvollzugsanstalten wurden erhebliche Produktionseinschränkungen notwendig, weil aufgrund der restriktiven Maßnahmen beim Haushaltsvollzug die Justizbehörden des Landes, die ihren Bedarf bei den Eigenbetrieben der Justizvollzugsanstalten decken müssen, kaum noch Aufträge erteilen können. Der Justizminister ist deshalb an den Finanzminister mit der Bitte herangetreten, die Landesbehörden zumindest bei Neu- und größeren Ersatzbeschaffungsvorhaben zu verpflichten, den entstehenden Möbelbedarf über die Werkstätten in den Justizvollzugsanstalten zu decken. Der Finanzminister hat wie die Vertreter des Justizministeriums ausführten - diesem Vorschlag bisher nicht zugestimmt, und zwar wegen der nach seiner Auffassung überhöhten Preise, zu kurzen Gewährleistungsfristen und nicht seinen Ausschreibungsbedingungen entsprechenden Möbelkonstruktionen. Die endgültige Entscheidung ist noch offen, nachdem der Justizminister seine Bereitschaft zu Zugeständnissen in den genannten Punkten erklärt hat.
    Die Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle und Rechnungsprüfung unterstützen das Anliegen des Justizministers, die Arbeitsplätze für Gefangene in den Justizvollzugsanstalten nach Möglichkeit zu erhalten. Wie dieses Problem unter Berücksichtigung der erforderlichen Sparmaßnahmen gelöst werden kann, bedarf der weiteren Erörterung.
    Bildunterschrift:
    Bei einem Rundgang durch die Vollzugsanstalt Rheinbach: v. I. Herbert Dahlhof (SPD), Ausschußvorsitzender Franz Riehemann (CDU), Justizministerin Inge Donnepp (SPD), Johannes Wilde (CDU), Hans Paumen (CDU) sowie Bernd Poulheim (SPD). Foto: Gisy

    Systematik: 3330 Justizvollzug

    ID: LI82060C

  • Charakter von Heilbad erhalten: "Rummel-Angebote" verschrecken nur die potentiellen Kurgäste.
    Arbeitsgruppe fordert in Bad Oeynhausen.
    Ausschussbericht;

    S. 10 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    "Vorbildlich und nachahmenswert" nannte Günter Meyer zur Heide (SPD), Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Staatsbad Oeynhausen" des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, die schon jetzt sichtbar werdende Kooperation des im Bau befindlichen Herzzentrums mit der Diabetesklinik, dem Zweckverbandskrankenhaus und der Auguste-Viktoria-Klinik in Bad Oeynhausen.
    Diese Zusammenarbeit liege nicht nur im Interesse der Patienten, sondern sie trage dazu bei, medizinische Einrichtungen optimal zu nutzen und die Kosten in vertretbarem Rahmen zu halten, meinte der Politiker.

    Herzzentrum

    Staatssekretär Paul A. Nelles vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gab der im Staatlichen Kurhaus tagenden Arbeitsgruppe einen umfangreichen Bericht über den Bau des Herzzentrums in Bad Oeynhausen. Mit Genugtuung entnahmen die Abgeordneten diesem Bericht, daß für das Bauhauptwerk und den Umbau des Personalhauses zu einer Kinderklinik rund eine Million DM eingespart werden können.
    Unter Berücksichtigung der bereits im bisherigen Gollwitzer-Meier-Institut beschäftigten 128 Mitarbeiter, die von der Krankenhausbetriebsgesellschaft übernommen werden sollen, ist nach Mitteilung von Staatssekretär Nelles für das Herzzentrum ein zusätzlicher Personalbedarf von rund 200 Mitarbeitern erforderlich. Die Inbetriebnahme des Klinikums ist im Frühjahr 1984 vorgesehen.
    Wegen der allgemeinen Kostenentwicklung sowie der Einsparungen im Gesundheitswesen sollen nach übereinstimmender Auffassung der Arbeitsgruppe einige im Staatsbad Oeynhausen geplante Projekte "auf Wiedervorlage" genommen werden, so der Bau einer Rheumaklinik und die Verlegung des Heizkraftwerkes. Statt dessen sollen aus Gründen der Energieeinsparung Gasturbinen eingebaut werden.
    Einen breiten Raum in den Beratungen nahmen die Folgen der von der Bundesregierung beschlossenen Einsparungen im Gesundheitswesen speziell für die Heilbäder ein. Da im Staatsbad Oeynhausen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rehabilitationskliniken und Kurheimen/Pensionen von etwa 50 zu 50 besteht, wird mit keinem nachhaltigen Einbruch gerechnet. In diesem Zusammenhang wies der Abgeordnete Konrad Grundmann (CDU) auf die medizinischen Kooperationsmodelle in Bad Oeynhausen hin, die dem Bad zugute kämen:
    so beispielsweise die durchgehende Versorgung für Diabetiker vom niedergelassenen Facharzt über die neue "Kurklinik an der Schweiz" - als Rehabilitationseinrichtung - bis zur hochspezialisierten Diabetesklinik. Eine ähnliche nahtlose Kooperation müßte nach Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe nach Fertigstellung des Herzzentrums auch für Herz- und Kreislaufkranke erreicht werden.
    Das von Kurdirektor Alfons W. Dole vorgestellte Programm für das neue "Haus des Gastes", das die Abgeordneten besichtigten, fand ebenso einhellige Zustimmung wie das neue erarbeitete Marketingkonzept des Staatsbades. Auf Vorschlag der Abgeordneten Fritz Wirtz (SPD) und Heinrich Dreyer (CDU) stimmten alle darin überein, den Charakter des Heilbades unter allen Umständen zu erhalten und nicht in den Fehler zu verfallen, durch "Rummelangebote" potentielle Kurgäste zu verschrecken. Das Heilbad müsse Heilbad bleiben. Der reine Tourismus unterliege anderen Gesetzen.
    Erfreut zeigten sich deshalb Günter Meyer zur Heide (SPD) und Konrad Grundmann (CDU) über die Anstrengungen der Stadt und privater Investoren, das Gesamtbild der Badestadt ständig zu verbessern. Sowohl die Anlage von Fußgängerzonen und Fahrradwegen als auch die Einrichtung ansprechender Geschäfte vervollkommneten "das Flair des großen Bades" beträchtlich. Die offensichtlich gute Zusammenarbeit von Stadt und Staatsbad trage nun deutlich die von der Arbeitsgruppe gewünschten Früchte.
    Bildunterschrift:
    Arbeitstagung in Bad Oeynhausen: v. r. die Abgeordneten Christel Wagner, Heinrich Dreyer (beide CDU), Fritz Wirtz (SPD), am Kopfende Vorsitzender Günter Meyer zur Heide (SPD) und Staatssekretär Paul A. Nelles. Zweiter von links: Kurdirektor Alfons W. Dole. Foto: Volkmann

    Systematik: 5220 Gesundheitseinrichtungen

    ID: LI82060D

  • Sozialminister: Kirchliche Träger bisher nicht als finanzarm angesehen.
    Ausschussbericht
    S. 10 in Ausgabe 6 - 08.03.1982

    In einer Aktuellen Viertelstunde beschäftigte sich der Arbeits- und Sozialausschuß mit Sozialstationen sowie einem Gasausbruch in Leverkusen.
    Auf die Frage von Frau Abgeordnete Elsbeth Rickers (CDU), ob auch finanzarme kirchliche Träger von Sozialstationen in den Genuß einer erhöhten Förderung durch das Land kommen könnten, erwiderte Sozialminister Professor Dr. Friedhelm Farthmann (SPD), daß bisher kirchliche Träger nicht als solche angesehen worden seien. Wenn ein kirchlicher Träger als finanzarmer Träger anerkannt würde, dann müßten sicher alle kirchlichen Träger als solche anerkannt werden. Dies sei doch sicherlich nicht so gewollt.
    Zu einer Frage des Abgeordneten Karlheinz Bräuer (SPD) zum Giftgasalarm in Leverkusen-Schlebusch am 18. September 1981 erklärte Minister Farthmann, daß die Angelegenheit von der Gewerbeaufsicht inzwischen abgeschlossen sei und diese zwischenzeitlich beratend mitgewirkt habe bei den Folgerungen für die öffentliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz.
    Bei dem Gasausbruch am 18. September 1981 müßten zwölf Personen zur Behandlung oder Beobachtung in das Städtische Krankenhaus Leverkusen gebracht werden. Bereits am 23. September 1981 konnte der behandelnde Arzt erklären, daß sich in keinem Fall Anzeichen für eine ernsthafte Erkrankung ergeben hätten. Mit verbleibenden Gesundheitsschäden sei nicht zu rechnen. Diese Feststellung wurde vor einigen Tagen von der Stadt Leverkusen noch einmal bestätigt.

    ID: LI82060E

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Die Fraktionen im Landtag NRW