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  • Hagemeier, Daniel (CDU); Neumann, Josef (SPD); Lenzen, Stefan (FDP); Mostofizadeh, Mehrdad (Grüne); Dr. Vincentz, Martin (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 10 - 22.12.2020

    Der Teilhabebericht ...

    Daniel Hagemeier (CDU) ... ist eine gute Grundlage für einen neuen Aktionsplan. Er zeigt gerade zuletzt in vielen Lebensbereichen positive Veränderungen auf, weist aber auch auf weitere Herausforderungen hin. Wir wünschen uns klare inklusionspolitische Schwerpunktsetzungen dort, wo der dringlichste Handlungsbedarf ist: vor allem bei der Teilhabe an Arbeit. Dabei ist eine gute Einbindung der Behindertenverbände erforderlich.
    Josef Neumann (SPD) ... liefert erstmals eine empirische Datenlage zur Situation der Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Teilhabebericht offenbart aber auch die vorhandenen Defizite, zum Beispiel bei der gesundheitlichen Versorgung und der Barrierefreiheit. Die Landesregierung muss daher mehr tun, damit die Inklusion endlich Wirklichkeit wird.
    Stefan Lenzen (FDP) ... zeigt deutlich, dass sich in den letzten Jahren in vielen Lebensbereichen positive Veränderungen ergeben haben. Er veranschaulicht ebenso die Herausforderungen, die noch zu meistern sind. Wir wollen zusammen mit den Verbänden und Selbstorganisationen einen neuen Aktionsplan erstellen. Wir setzen auf anerkannte, bewährte und verlässliche Strukturen und wollen gleichzeitig Neues entstehen lassen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen zeigt, dass trotz einiger Fortschritte die bisherigen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um eine selbstbestimmte Teilhabe zu erreichen. Besonders dramatisch ist die Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Deren Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, ist um ein Vielfaches höher als bei Frauen und Mädchen ohne Behinderungen.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist ein wichtiges und wertvolles Werkzeug, um Benachteiligungen insbesondere für diejenigen in der Gesellschaft, die unser aller Beistand und Fürsorge bedürfen, anzugehen und abbauen zu können. Er ist sicherlich in einigen Teilen noch lückenhaft, weshalb auch künftig an seiner Weiterentwicklung gearbeitet werden muss.

    Die Datenlage ...

    Daniel Hagemeier (CDU) ... zeigt, dass jeder Fünfte in NRW mit einer Beeinträchtigung lebt. Das sind rund 3,67 Millionen Menschen - also keine Randgruppe, sondern ein großer und auch weiter wachsender Teil in unserer älter werdenden Gesellschaft. Aber es ist auch klar geworden, dass wir ein noch präziseres Datenvolumen brauchen, damit Inklusionspolitik künftig zielgenauer ansetzen kann.
    Josef Neumann (SPD) ... rund um die Situation der Menschen mit Behinderung muss stetig verbessert werden. Deswegen müssen der Aktionsplan der Landesregierung, aber auch die Statistiken der Sozialgesetzbücher gezielt weiterentwickelt werden. Unabhängig davon muss aber kontinuierlich und weiter alles getan werden, um die Teilhabechancen der Menschen zu verbessern und eine inklusive Gesellschaft zu erreichen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... zeigt auf, in welchen Bereichen besondere Herausforderungen bestehen. So ist die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung weiter angestiegen, ebenso wie die durchschnittliche Dauer ihrer Arbeitslosigkeit. Zugleich ist aber auch die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in diesem Jahrzehnt um rund 25 % angestiegen. Dies zeigt die Bedeutung der Teilhabe an Erwerbsarbeit.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... ist in vielen Bereichen noch sehr lückenhaft. Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen leben oder einen besonderen Kommunikationsbedarf haben, sind im Bericht unterrepräsentiert oder werden gar nicht erfasst. Doch gerade sie sind besonders stark von Einschränkungen in ihren Teilhabemöglichkeiten betroffen.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist in manchen Bereichen erfreulich gut, in anderen - beispielsweise, was chronisch Kranke betrifft - noch deutlich ausbaubar. Viele Entscheidungen beruhen noch auf Augenmaß und persönlichen Erfahrungen, aber nur eine wirklich evidente Datenbasis erlaubt die Erarbeitung sinnvoller politischer Maßnahmen.

    Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ...

    Daniel Hagemeier (CDU) ... ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland verbindlich. Ziel ist es und muss es bleiben, Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen. Dabei sind besonders die Themenfelder Bildung, Teilhabe an Arbeit, selbstständiges Wohnen, Mobilität und die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern.
    Josef Neumann (SPD) ... ist eine Mammutaufgabe. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft. Wir müssen alle gemeinsam und stetig daran arbeiten, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung uneingeschränkt und an allen Facetten des gesellschaftlichen Lebens möglich wird!
    Stefan Lenzen (FDP) ... hat die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zum Ziel. Wir Freie Demokraten unterstützen das Ziel und setzen dabei auf eine realistische Inklusionspolitik. Wir wollen mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt bringen und die Wahlfreiheit beim Wohnen erhalten. Die von Rot-Grün an der Lebenswirklichkeit vorbei geplante schulische Inklusion haben wir hingegen korrigiert.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... ist dringend notwendig, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und ihre Menschenrechte aktiv zu verwirklichen. Der angekündigte Aktionsplan muss unbedingt konkrete Maßnahmen inklusive Zeitplan festlegen, damit er tatsächlich umgesetzt wird und etwas bewirkt.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist in Deutschland erfreulich weit vorangeschritten, was ich sehr begrüße. Gleichwohl gibt es noch Gebiete mit deutlichem Verbesserungs- Potential. Vorrangig zu nennen ist die in dem Bericht bereits offen eingeräumte unzureichende Datenlage. Jeder Fortschritt an dieser Stelle ermöglicht die Entwicklung weiterer Konzepte auf dem Weg zu einer gerechten Teilhabepolitik.

    Die politische Debatte ...

    Daniel Hagemeier (CDU) ... sollte dazu führen, das Leben der Menschen mit Behinderungen immer weiter zu verbessern. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Niemand sollte durch seine Beeinträchtigung benachteiligt werden. Bei der inklusionspolitischen Grundsatzdebatte müssen immer die betroffenen Menschen im Vordergrund stehen. Die politische Umsetzung der Inklusion ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe.
    Josef Neumann (SPD) ... um eine gute Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen muss gemeinsam und im Konsens aller demokratischen Parteien erfolgen. Um die Teilhabechancen der Menschen zu erhöhen und ihren Bedürfnissen Rechnung zu tragen, müssen alle politisch Verantwortlichen zusammenarbeiten. Nur so können wir eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft schaffen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ist unter den demokratischen Fraktionen geprägt von dem gemeinsamen Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei streiten wir um den besten Weg sowie um die richtigen Instrumente und Schwerpunkte. Wir werden auch Anregungen aus der Anhörung aufgreifen wie gute Beispiele für die Inklusion im Arbeitsmarkt und eine verstärkte Information zum Persönlichen Budget.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... muss unter der intensiven Einbeziehung der Betroffenen geführt werden. Gesellschaftliche Teilhabe ernst nehmen heißt, Menschen mit Behinderung auch an politischen Entscheidungsprozessen ebenbürtig zu beteiligen. Dies schließt den selbstverständlichen Zugang zu Ämtern und Mandaten ein. Eine alleinige Beratung im Inklusionsbeirat reicht dabei nicht aus.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... empfinde ich an dieser Stelle als selten einig - offenkundig sind alle Parteien bemüht, die Lebensqualität der Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem Land zu verbessern. Lediglich die Perspektive des Blicks unterscheidet sich je nach politischer Betrachtungsweise; aber das erfrischt eine Debatte und hilft damit sogar, ein am Ende optimiertes Ergebnis zu erzielen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI201025

  • Kommunen in der Corona-Krise.
    Anhörung zu geplantem finanziellen Ausgleich.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 13 in Ausgabe 9 - 01.12.2020

    6. November 2020 - Die Corona-Krise reißt auch in die Haushalte der Kommunen neue Löcher. Infolge der wirtschaftlichen Einbrüche sinken u. a. die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Bund und Länder wollen gegensteuern. Zu den Plänen äußerten sich Sachverständige im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen.

    Die Expertinnen und Experten nahmen Stellung zum "Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen" (Drs. 17/11195).
    Das Gesetz wurde am 25. November 2020 mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und AfD verabschiedet. Die SPD enthielt sich. Laut Gesetz sollen die Kommunen einen pauschalen Ausgleich für die 2020 zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer erhalten. Der Ausgleich wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern finanziert.
    Der Bund stellt dazu insgesamt rund 6,13 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen rund 1,38 Milliarden auf Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit dem Anteil des Landes stehen den Kommunen an Rhein, Ruhr und Lippe laut Gesetzentwurf damit 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld soll spätestens bis 31. Dezember 2020 ausgezahlt werden.
    Zur Berechnung des Ausgleichs soll das Gewerbesteueraufkommen zwischen 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 mit dem Durchschnittsaufkommen in den ersten drei Quartalen 2017 bis 2019, jeweils ergänzt um das vierte Quartal des Vorjahres, verglichen werden.
    Die Spitzenverbände der Kommunen in Nordrhein-Westfalen betonten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Corona-Pandemie "die Haushalte der nordrhein-westfälischen Kommunen vor große Herausforderungen" stelle. Für 2020 und die Folgejahre seien "erhebliche Mindereinnahmen und damit erhebliche Spannungen" in den kommunalen Haushalten zu erwarten, so Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund NRW.
    Benjamin Holler vom Städtetag nannte die geplanten Ausgleichszahlungen "sehr begrüßenswert und notwendig". Sie seien ein "starkes Signal", dass die Kommunen in der Corona- Krise nicht alleingelassen würden. Problematisch sei, dass es sich derzeit um eine einmalige Hilfe handle. Die Probleme würden die Kommunen aber auch in den kommenden Jahren begleiten. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen voraussichtlich erst 2024 wieder die Größenordnung von 2019 erreichen wird.

    Kritik an der Berechnung

    Kritisch sehen die drei Verbände, dass bei der Berechnung des Steueraufkommens 2020 auch das vierte Quartal 2019 einbezogen werden soll. Holler erläuterte, dass dieses Quartal ein mit Blick auf das Gewerbesteueraufkommen "sehr starkes" gewesen sei. Es zu den schwachen Corona-Quartalen 2020 zuzurechnen, bedeute eine Verzerrung. Claus Hamacher vom Städte- und Gemeindebund nannte die Berechnung "systemfremd". Die Verbände forderten daher alternative Berechnungsmethoden wie eine Sondererfassung des Gewerbesteueraufkommens Ende November.
    Der Kämmerer der Stadt Oberhausen, Apostolos Tsalastras, unterstützte die Kritik der Verbandsvertreter. Seine Stadt habe im vierten Quartal 2019 bis zu 27 Prozent des gesamten Gewerbesteueraufkommens des Jahres eingenommen. Es mit in die Berechnung einzubeziehen, bedeute eine "Verzerrung" der tatsächlichen Lage 2020. Er warnte zudem wie seine Vorredner davor, dass die finanzielle Lage der Kommunen auch in den kommenden Jahren "dramatisch" bleiben werde.
    Das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" sprach in seiner Stellungnahme von "massiven fiskalischen Folgewirkungen", die die Pandemie gerade für finanzschwache Städte und Gemeinden habe. "Damit die in den letzten zehn Jahren erreichten Erfolge der Haushaltskonsolidierung nicht erneut auf einen Schlag entwertet werden, ist die im Gewerbesteuerausgleichsgesetz angelegte Unterstützung deshalb besonders wichtig", heißt es in der Stellungnahme.
    Auch das Bündnis äußerte Kritik an der Berechnungsgrundlage für den finanziellen Ausgleich. Das Bündnis forderte daher, die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2020 "möglichst spät bis Ende November zu erfassen, um daran den Einbruch besser erfassen zu können".
    Der Verein für Kommunalpolitik NRW kritisierte die Methodik zur Verteilung des Geldes auf die 396 Gemeinden als weder sachgerecht noch adäquat. Es gebe keine logische Begründung, die Ausfälle an Gewerbesteuereinnahmen in diesem Jahr mit Durchschnittswerten der Wirtschaftsjahre 2017 bis 2019 zu vergleichen. Der Verein forderte daher, dass Finanzexperten eine neue Methodik zur Geldverteilung erstellen müssten. Zudem könne das Gesetz "ohnehin nur ein Baustein" sein, die Einnahmeverluste der Kommunen auszugleichen.
    Der Fachverband der Kämmerer in NRW begrüßte das Hilfspaket von Bund und Land und sprach von einem "Kraftakt". Problematisch sei, dass das Gesetz bislang nur einmalig für 2020 Anwendung finden solle und dass unklar sei, ob die zur Verfügung stehenden 2,72 Milliarden Euro ausreichten.
    wib

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 14 und 15.

    Systematik: 8100 Abgaben; 1230 Kommunale Angelegenheiten

    ID: LI200916

  • Deus, Guido (CDU); Dahm, Christian (SPD); Höne, Henning (FDP); Mostofizadeh, Mehrdad (Grüne); Tritschler, Sven W. (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Gewerbesteuerausgleich".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 14-15 in Ausgabe 9 - 01.12.2020

    Die Corona-Krise in den Kommunen ...

    Guido Deus (CDU) ... sorgt für extreme Herausforderungen. Sie tragen in dieser schwierigen Zeit Verantwortung in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht an vorderster Front. Um die Auswirkungen der Krise auf unsere Städte und Gemeinden so gut wie möglich zu begrenzen, haben wir frühzeitig reagiert und ein umfassendes Kommunalschutz-Paket auf den Weg gebracht.
    Christian Dahm (SPD) ... bedeutet neben hoher Arbeitsbelastung auch finanzielle Konsequenzen. In unseren Gemeinden und Kreisen wird mit Hochdruck und Herzblut gearbeitet. Dabei darf das Land sie nicht im Regen stehen lassen. Die Corona- Pandemie wirkt sich doppelt auf die Kommunen aus. Zum einen entstehen höhere Kosten und gleichzeitig sinken die Einnahmen. Das betrifft insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
    Henning Höne (FDP) ... wird durch immensen Einsatz bewältigt. Dafür gebührt den helfenden Händen an den verschiedensten Stellen unser Dank. Die Kommunen stehen in vorderster Linie bei der Bewältigung der Pandemie. Deshalb bekommen sie von Bund und Land starke Unterstützung. Wir können in der Krise nur durch gemeinsame Anstrengungen bestehen. Die Kommunen brauchen jetzt vor allem Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... stellt die Menschen vor große Herausforderungen. Viele Maßnahmen - wie Nachverfolgung der Infizierten, Anordnungen von Quarantäne, umfassende Teststrategien, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind - werden vor Ort entwickelt, kontrolliert und umgesetzt. Leider wurden die Sommermonate nicht ausreichend genutzt, um effektive und handlungsfähige Strukturen aufzubauen und weiterzuentwickeln.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... führt zu sinkenden Steueraufkommen, niedrigeren Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen sowie vielerorts geringeren Erlösen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, während umgekehrt nicht unerhebliche Mehrausgaben erforderlich werden. Auch die Beschäftigten werden mit neuen Herausforderungen und teilweise enormen zusätzlichen Belastungen konfrontiert. Die Hauptlast tragen allerdings die Steuerzahler.

    Die geplanten Ausgleichszahlungen ...

    Guido Deus (CDU) ... tragen dazu bei, die durch die Pandemie betroffenen kommunalen Haushalte nachhaltig zu stützen, um die kommunale Handlungsfähigkeit und Investitionsmöglichkeit gerade in der Krise zu stärken. Die Ausgleichszahlungen wirken möglichen Belastungen von Unternehmen und privaten Haushalten durch ansonsten notwendige Erhöhungen kommunaler Realsteuern entgegen.
    Christian Dahm (SPD) ... sind glücklicherweise durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und die Landesregierung ist dadurch zum Jagen getragen worden. In eigener Zuständigkeit beschränkt sich die Landesregierung leider bisher darauf, den Kommunen nur mehr Schulden aufs Auge zu drücken.
    Henning Höne (FDP) ... betragen mehr als 2,7 Milliarden Euro. Diese umfassende Hilfe ist von den Kommunen und den Sachverständigen der Anhörung mit großer Dankbarkeit aufgenommen worden. Hinzu kommen der Corona-Rettungsschirm, weitere Soforthilfen und Konjunkturprogramme. Wir tun alles, was möglich und verantwortbar ist. Denn auch in der Krise muss in die Zukunftsfähigkeit der Kommunen investiert werden.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... sind eine Initiative des Bundes und stellen für viele Kommunen eine wichtige finanzielle Unterstützung dar. Für NRW darf das aber nicht bedeuten, dass die Regierung auf eigene Unterstützungsmaßnahmen verzichtet, da die tatsächlichen Steuerausfälle mehrere hundert Millionen Euro höher liegen als die Gewerbesteuerkompensation. Hier ist das Land gefordert, diese Finanzierungslücke zu schließen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... sind absolut erforderlich, werden aber möglicherweise nicht ausreichen, um die aus den sinkenden Einnahmen resultierenden finanziellen Einbußen zu kompensieren. Selbst wenn die Krise zeitnah überwunden werden kann (womit nach heutigen Erkenntnissen keineswegs zu rechnen ist), wird sie noch längere Zeit nachwirken und die kommunalen Haushalte zumindest in den Jahren 2021 und 2022 noch erheblich belasten.

    Der Berechnungsschlüssel ...

    Guido Deus (CDU) ... trägt dem Umstand Rechnung, dass die Gemeinden vor dem Beginn der Pandemie für 2020 mit einem deutlich über dem Durchschnittswert der Jahre 2017 bis 2019 liegenden Gewerbesteueraufkommen rechnen konnten. Zudem dient dieser dem Gesetzesziel, dass nur Effekte in die Berechnung einfließen, auf welche die Kommunen selbst keinen Einfluss nehmen können.
    Christian Dahm (SPD) ... ist leider nicht konsequent. Die Maßnahme soll Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 ausgleichen. Bei der Betrachtung der Ausfälle das 4. Quartal 2019 mit einzubeziehen, ist unsinnig. Viele Kommunen haben in diesem Quartal noch gute Steuereinnahmen zu verzeichnen gehabt, weil es ein steuerstarkes Quartal war. Es mit einzubeziehen, verzerrt die Betrachtung auf das Problem der Gewerbesteuereinnahmen.
    Henning Höne (FDP) ... soll die Hilfsgelder so fair wie möglich unter den Kommunen verteilen. Gleichzeitig muss er unkompliziert sein, um eine zeitnahe Auszahlung der Hilfen zu ermöglichen, da der Bund eine Weiterleitung noch in 2020 vorgegeben hat. Den Vorschlag der Kommunalverbände, einen Steigerungsfaktor zum Referenzzeitraum einzubeziehen, hat die NRW-Koalition aufgenommen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... ist laut Expertenmeinung problematisch, weil zur Ermittlung der Mindereinnahmen neben den ersten drei Quartalen 2020 auch das gewerbesteuerstarke vierte Quartal 2019, nicht aber die Monate Oktober und November des aktuellen Jahres herangezogen werden, so dass es zu Verzerrungen kommen kann. Wir würden daher eine Mitberücksichtigung des vierten Quartals 2020 (Stichtag 15. November) bevorzugen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... basiert auf einem Vergleich zwischen dem Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im Jahr 2020 und dem durchschnittlichen Aufkommen zwischen 2017 und 2019. So etwas ist natürlich immer nur ein Näherungswert und führt zu Ungerechtigkeiten. Das wurde berechtigterweise auch kritisiert, wir werden es aufmerksam beobachten.

    Die Perspektive ab 2021 ...

    Guido Deus (CDU) ... sollte, auch wenn Corona dann sicher noch nicht überwunden ist, wieder von einer Verbesserung der finanziellen Situation unserer kommunalen Familie geprägt sein. Wir stehen dabei fest an ihrer Seite, das galt und gilt vor, während und auch nach Corona. Denn solide Finanzen schaffen nicht nur Gestaltungsspielräume, sondern sind die Grundlage für erfolgreiche Kommunen.
    Christian Dahm (SPD) ... ist für die Kommunen keine gute. Die Gewerbesteuereinnahmen werden auch in 2021 und den Folgejahren geringer ausfallen. Gleichzeitig steigen die ohnehin schon hohen Sozialkosten. Die Landesregierung muss hier den Städten und Gemeinden Ausfälle für die finanziellen Probleme zusagen und aus dem Rettungsschirm begleichen. Der Rettungsschirm ist für die Einnahmeausfälle im Land da und nicht für den Landeshaushalt.
    Henning Höne (FDP) ... hängt davon ab, inwieweit sich die Fallzahlen, die Beschränkungen und damit die wirtschaftliche Lage entspannen. Klar ist: Die NRW-Koalition ist und bleibt starker Partner an der Seite der Kommunen. Unser aller Verantwortung ist jedoch die Perspektive nicht nur für 2021, sondern auch weit darüber hinaus und für zukünftige Generationen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... ist für die Kommunen düster. CDU und FDP stocken das GFG mit Krediten auf, ohne aber mit echtem Geld zu helfen. Es gibt weder den versprochenen Altschuldenfonds noch eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle von mindestens 1,7 Milliarden Euro oder eine faire Flüchtlings-Finanzierung. Stattdessen bedient sich das Land mit fünf Milliarden am Rettungsschirm und lässt die Kommunen im Regen stehen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... für die Städte und Gemeinden wird maßgeblich davon beeinflusst, ob sich die staatlichen Hilfen zur Sicherung der Handlungs- und Investitionsfähigkeit als wirkungsvoll erweisen. Die Durchschlagskraft des Pakets hängt ganz wesentlich von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Positiv zu bewerten ist, dass die Digitalisierung im kommunalen Bereich krisenbedingt bereits einen enormen Schub erhalten hat!

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200917

  • Konzepte für den Kinderschutz.
    Anhörung: Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 11 in Ausgabe 8 - 13.10.2020

    21. September 2020 - Die Fälle von schwerem und jahrelangem Kindesmissbrauch in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben für Entsetzen gesorgt. Was muss getan werden, um Kinder besser zu schützen? Mit dieser Frage haben sich Expertinnen und Experten in einer Anhörung der Kinderschutzkommission des Landtags befasst.
    Die Sachverständigen waren aufgefordert, Stellung zu zwölf Fragen zu nehmen, die Präventionskonzepte etwa in Kommunen, Institutionen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Polizei betreffen. Die Expertinnen und Experten sollten zudem Strategien aufzeigen, um die "Prävention von Kindeswohlgefährdungen und von sexualisierter Gewalt zu verbessern".
    Auf kommunaler Ebene gelte es, Präventionsketten weiterzuentwickeln, damit "integrierte Handlungskonzepte" entstünden, die "akteurs-, träger- und ämterübergreifend" wirkten, hieß es in einer Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Kinderschutz müsse etwa in Kitas, Schulen, im Gesundheitswesen und bei der Polizei strukturell verankert und zu einem verpflichtenden Bestandteil der Ausbildung jeweiliger Fachkräfte werden. Wünschenswert sei, dass sich Akteure besser vernetzten und eine Abstimmung der Präventionsangebote erfolge. Mit diesem Ziel richte das Land Nordrhein-Westfalen aktuell eine Landesfachstelle ein.

    Neue gesetzliche Grundlage

    Nötig ist laut Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände eine "auf Dauer angelegte Strategie" zur Bekämpfung sexueller Gewalt. Für eine umfassende Qualitätsentwicklung und -sicherung brauche es "eine zentrale und koordinierende Stelle", die in den Jugendämtern verortet sein solle. Zudem müsse die Kooperation zwischen den Jugendämtern und anderen Akteuren im Kinderschutz, auch der Polizei und Justiz, verpflichtend in einem Gesetz verankert werden.
    Eine gesetzliche Grundlage sei "dringend geboten", um die "präventive Kinder- und Jugendhilfe abzusichern, auszubauen und weiterzuentwickeln", forderte die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Nötig sei ein Landespräventionsgesetz, das beispielsweise rechtliche Voraussetzungen zur verpflichtenden Vorlage von Kinderschutzkonzepten schaffe. Bestehende Konzepte sollten in einer landesweiten Strategie zusammengeführt werden. Es brauche gemeinsame Präventionsstandards für alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
    Bislang erfolge die Prävention sexualisierter Gewalt "weitgehend trägerspezifisch", stellte der Landesjugendring NRW in seiner Stellungnahme fest. "Dieser Ansatz ist unseres Erachtens richtig und wichtig." Die neue Landesfachstelle "Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" solle bestehende Ansätze weiterentwickeln, die die Qualitätssicherung, Verbreitung und Wirksamkeit von Sensibilisierungsmaßnahmen und Schutzkonzepten sowie die Qualifizierung von Fachkräften betreffen. Die auskömmliche Förderung der Jugendarbeit durch Land und Kommunen bleibe "das wichtigste Fundament für die Prävention von Kindeswohlgefährdungen".
    Die Palette der Konzepte u. a. von Institutionen, Vereinen und Verbänden zur Prävention sexualisierter Gewalt könne man "bildlich gesprochen als bunten Flickenteppich bezeichnen - mit einigen großen Löchern", schreibt der Verein Zartbitter Köln, eine Kontakt- und Informationsstelle zu sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen. "Einige Angebote sind nur in sehr begrenztem Maße dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt dienlich, andere sogar kontraproduktiv."
    Das Land solle sich im Bund weiter für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz starkmachen und zudem drei Maßnahmen durchsetzen: Es brauche erstens unabhängige, landesweite Beschwerdestellen gegen sexuellen Missbrauch, zweitens "verbindliche Kinderschutzmaßnahmen für private Anbieter" und drittens eine gesetzliche Verankerung des Kinderschutzes/Opferschutzes für Betroffene von sexualisierter Gewalt.
    Kinderschutz müsse zudem in der Aus- und Weiterbildung stärker berücksichtigt werden, so der Landesverband NRW des Deutschen Kinderschutzbundes. "Fachwissen ist ein wesentlicher Baustein in der Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls." Es müsse u. a. ein verbindlicher Rahmen "für Personalbemessungen, fachliche Spezialisierung, Qualität und Qualitätsentwicklung" gesetzt werden.
    Insgesamt 22 Stellungnahmen haben Sachverständige aus Verbänden, Organisationen und Vereinen zur Anhörung vorlegt. Nachzulesen sind sie auf der Internetseite des Landtags unter www.landtag.nrw.de.
    Tob

    Zusatzinformationen:
    Info
    Der Landtag hat im November 2019 die Einrichtung einer Kinderschutzkommission beschlossen. Die sogenannte Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder wurde als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend eingesetzt.

    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 12 und 13.

    Systematik: 5030 Kinder/Jugendliche; 1300 Innere Sicherheit

    ID: LI200809

  • Schulze Föcking, Christina (CDU); Dr. Maelzer, Dennis (SPD); Freynick, Jörn (FDP); Paul, Josefine (Grüne); Dworeck-Danielowski, Iris (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Kinderschutz".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 8 - 13.10.2020

    Kinderschutz ...

    Christina Schulze Föcking (CDU) ... ist in erster Linie Aufgabe von uns Erwachsenen. Wir müssen hinschauen, auch das Undenkbare denken und entschlossen handeln. Deshalb ist für uns der Kampf gegen Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern ein Herzensanliegen und ganz oben auf der politischen Agenda. Wir haben viele strafrechtliche Initiativen auf den Weg gebracht, wollen aber auch mehr zur Vorbeugung tun.
    Dennis Maelzer (SPD) ... ist eine Aufgabe für den ganzen Staat und die ganze Gesellschaft. So steht es auch in unserer Landesverfassung. Es darf nicht davon abhängen, wie unterschiedlich die 186 Jugendämter in NRW aufgestellt sind, ob Kinderschutz gelingt. Und es geht um weit mehr als Jugendhilfe, es ist ein ressortübergreifendes Thema. Deshalb ist es gut, dass wir nun eine Kinderschutzkommission im Landtag haben.
    Jörn Freynick (FDP) ... ist für die FDP-Fraktion ein Herzensanliegen. Die schrecklichen Missbrauchsfälle der vergangenen Monate haben verdeutlicht, dass der Kinderschutz in NRW dringend verbessert werden muss. Reformen in Jugendämtern, Aus- und Fortbildung von Fachkräften, ein engerer Austausch zwischen den Akteuren und Aufmerksamkeit für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung können zu einem besseren Kinderschutz beitragen.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Kinder haben ein Recht auf ein gewaltloses und gesundes Aufwachsen. Dafür brauchen wir verlässliche Strukturen und nachhaltige Netzwerke.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe von höchster Priorität. Dessen ungeachtet sieht die Realität anders aus: Der Kinderschutz und insbesondere dessen Umsetzung wurde in den letzten zwei Jahrzehnten sträflich vernachlässigt! Die zum Teil wirklich sehr guten Kinderschutzkonzepte müssen in den entsprechenden Institutionen Standard werden; dazu bedarf es strenger Überwachung!

    Prävention ...

    Christina Schulze Föcking (CDU) ... ist dann wirksam, wenn Kinderschutz-Akteure vor Ort vernetzt sind und gut zusammenarbeiten: in Jugendamt, Kita, Schule, Vereinen, bei Polizei und Ärzten. Das muss verbindlich geregelt sein - zum Wohl der Kleinsten. Wichtig sind zudem passgenaue Kinderschutzkonzepte, die nicht in der Schublade landen, sondern gelebt werden. Ziel ist, dass Kinder sofort gehört werden, wenn sie sich an Erwachsene wenden.
    Dennis Maelzer (SPD) ... von Kindesmissbrauch beginnt damit, dass Kinderschutz von Anfang an vermittelt wird und fest im Bewusstsein verankert ist, beginnend mit Familie und Ausbildung in den pädagogischen Berufen. Schutzkonzepte müssen in Einrichtungen Regel und nicht Ausnahme sein. Auch Täterprävention braucht es flächendeckend. Zur Prävention gehört vor allem eine gesellschaftliche Debatte zu Missbrauch und Misshandlung.
    Jörn Freynick (FDP) ... ist der Ausgangspunkt für guten Kinderschutz. Es gibt in NRW vielversprechende Präventionsstrukturen, die es jedoch auszubauen und zu verbessern gilt. Dazu zählen flächendeckende, passgenaue Schutzkonzepte, die Sensibilisierung für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung über Aus- und Fortbildungen sowie klare rechtliche Vorgaben für Meldewege und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist ein zentraler Baustein für gelingenden Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt muss fest verankerter Bestandteil aller Institutionen sein, die mit Kindern arbeiten. Dazu gehört auch, dass Kinder ernst genommen werden, in ihren Rechten und Bedürfnisse, aber erst recht, wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ist ein wichtigster Baustein, um unsere Kinder vor jedwedem Schaden zu bewahren. Sie ist in allen Lebensbereichen der Kleinen erforderlich und hilft, Warnsignale bereits frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig müssen Kinder im häuslichen Umfeld altersgerecht über mögliche Gefahrensituationen aufgeklärt werden. All dies können starke Familien mit verlässlichen und vertrauensvollen Bindungen am besten leisten.

    Ein Landespräventionsgesetz ...

    Christina Schulze Föcking (CDU) ... ist kein Allheilmittel, aber eine Option, die wir genau prüfen. Wichtig ist, dass wir in der Praxis zu mehr Kinder- und Jugendschutz gelangen. Papier ist geduldig - aber bei diesem wichtigen Thema können wir uns Geduld nicht leisten. Jeder Missbrauchsfall ist Mord an einer Kinderseele - und jeder Fall ist einer zu viel.
    Dennis Maelzer (SPD) ... kann nur ein Schritt hin zu einem umfassenden Kinderschutzgesetz mit landeseinheitlichen Mindeststandards sein. Das hat die Anhörung deutlich gezeigt, vor allem in Bezug auf unsere Forderungen nach unabhängigen Beschwerdestellen, anonymen Beratungsmöglichkeiten und verpflichtenden Fort- und Weiterbildungen für alle Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben.
    Jörn Freynick (FDP) ... kann ein Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes in NRW sein. Sollten die Beratungen innerhalb des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der Interministeriellen Arbeitsgruppe der Landesregierung sowie der Kinderschutzkommission zu dem Schluss führen, dass ein solches Gesetz die Prävention in NRW wirksam und nachhaltig verbessern kann, sind wir für derartige Diskussionen offen.
    Josefine Paul (Grüne) ... brauchen wir, um das Netz im Kinderschutzsystem enger zu weben. Die Kooperation aller Beteiligten im Kinderschutz muss verpflichtend werden, die Koordination von Netzwerken vor Ort strukturell und finanziell abgesichert und die Beratungsstruktur flächendeckend ausgebaut werden. Wir benötigen eine/n Beauftragte/n für Fragen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, der/die u. a. sensibilisiert, Altfälle aufarbeitet und Handlungsbedarfe anzeigt.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ist vor allem symbolpolitischer Natur. Aktuell scheitert es an anderen Stellen, vor allem am Personal- und Qualitätsnotstand in unseren KiTas, in den Jugendämtern, in den sozialen Diensten. Die strukturellen Defizite, das falsche oder fehlende Wissen über Täter- und Opferverhalten, nicht ausreichend qualifiziertes Personal - all diese Missstände werden durch weitere Gesetze nicht behoben.

    Die neue Landesfachstelle ...

    Christina Schulze Föcking (CDU) ... war eine einhellige Forderung der Kinderschutzexperten nach den abscheulichen Vorfällen von Lügde. Deshalb ist es richtig, dass Landtag und Landesregierung sofort Gelder für deren Einrichtung bereitgestellt haben. Sie ist ein wichtiges Instrument, um unser Engagement für den Kinderschutz im ganzen Land voranzubringen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle gilt unser Dank.
    Dennis Maelzer (SPD) ... ist ein Motor, um die Facetten des Kinderschutzes zu thematisieren und voranzubringen. Fachstellen bergen aber die Gefahr, dass Probleme dorthin delegiert werden und sich andere für nicht zuständig halten. Der Schutz der Kinder vor Missbrauch ist aber ein Thema, das alle angeht und das in die Öffentlichkeit gehört. Daher ist uns auch die Kinderschutzkommission so wichtig.
    Jörn Freynick (FDP) ... ist ein wichtiger Baustein für bessere Prävention und damit für besseren Kinder- und Jugendschutz. Sie soll das Fachwissen von Fachverbänden und -organisationen in die Fläche bringen und alle beteiligten Akteure in Ämtern, Behörden und Gerichten in die Lage versetzen, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen sowie notwendige und angemessene Schritte in die Wege zu leiten.
    Josefine Paul (Grüne) ... kann ein sinnvoller Baustein im Gesamtsystem des Kinderschutzes sein, wenn sie auch mit den ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet wird. So kann die Landesfachstelle einen wertvollen Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe leisten und u. a. auch Ansprechpartner für Fachkräfte und Personal der Kinder- und Jugendhilfe sein.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... begrüße ich sehr, da sie einen neuerlichen Impuls zur weiteren Verbesserung des allgemeinen Kinderschutzes darstellen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sämtliche relevanten Bereiche im Auge behält und effektiv vernetzt. Unter dieser Maßgabe sollte sie ihre Arbeit möglichst zeitnah aufnehmen. Denn klar ist eines: Kinderschutz muss flächendeckend optimiert werden!

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200810

  • Eine Frage der Erreichbarkeit.
    Sachverständigenanhörung zum Dortmunder Hafen.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 7 - 22.09.2020

    2. September 2020 - Der Dortmunder Hafen ist mit rund 5.000 Mitarbeitenden und 160 Unternehmen der größte Kanalhafen Europas. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, brauche der Hafen u. a. eine zweite Schleuse, fordert die SPD-Fraktion. In einer Anhörung im Verkehrsausschuss äußerten sich Sachverständige zu diesem Vorschlag.
    Der Dortmunder Hafen sei der "verkehrstechnisch wichtigste Standort im Osten des Ruhrgebiets, der über Wasser, Schienen und Straßen mit dem gesamten europäischen Verkehrssystem verbunden und somit von internationaler Bedeutung ist", schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (Drs. 17/8782), der der Anhörung zugrunde lag. Abhängig sei der Hafen "von der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit" der rund 20 Kilometer entfernten Schleuse Henrichenburg in Waltrop, die Binnenschiffer passieren müssen, um den Hafen zu erreichen.
    Die Schleuse werde seit 2005 nur noch mit einer Kammer betrieben, die teils über Wochen gesperrt sei. Dies sei "ein weiterer Beleg für den schlechten Zustand des westdeutschen Kanalnetzes". Die Landesregierung müsse im Bund u. a. darauf hinwirken, dass Sanierungsarbeiten der Schleuse "möglichst komprimiert erfolgen und möglichst zeitnah abgeschlossen werden". Zugleich müsse der Bau einer zweiten Schleuse vorangetrieben werden.
    Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit werde der Dortmunder Hafen "durch unterlassene Gegenmaßnahmen des Bundesverkehrsministeriums regelmäßig von der Bundeswasserstraße abgeschnitten", stellte Uwe Büscher, Vorstand der Dortmunder Hafen AG, in seiner Stellungnahme fest. Im Jahr 2018 sei der Hafen an 29 Tagen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar gewesen. Im Folgejahr habe dies für 65 Tage gegolten. Den Hafen in Abhängigkeit von einer einzelnen, störanfälligen Schleuse zu halten, könne als "staatlicher Eingriff in den Markt in Form einer Wettbewerbsverzerrung" betrachtet werden.

    Zweite Schleuse

    Es bestehe "massiver Handlungsbedarf ", stellt der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt fest. Nötig sei der Bau einer zweiten Schleuse, damit der Hafen zuverlässig zu erreichen sei. Laut Stellungnahme des Vereins "Dortmunder Hafenanlieger" würde ein Neubau für eine "erhebliche Erleichterung" bei Unternehmen sorgen, die bei Sperrungen zuvor beträchtliche Umsatzeinbußen gehabt hätten.
    Die Europäische Vereinigung der Binnenschiffer verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass alle am Main gelegenen Schleusen jedes Jahr für rund vier Wochen gesperrt würden und betroffene Häfen in dieser Zeit nicht erreichbar seien, was der "dauerhaften Funktionalität" der Schleusen diene. Ein solches System sei auch andernorts umsetzbar. Ob das wirtschaftliche Aufkommen des Dortmunder Hafens letztlich den Bau einer zweiten Schleusenkammer rechtfertige, könnten nur das zuständige Bundesministerium sowie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) des Bundes beurteilen.
    Die GDWS sprach sich in der Anhörung allerdings gegen den geforderten Neubau aus. Wesentlich für die Begründung sei "die gesamtwirtschaftliche Bewertung nach der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung". Aufgrund des "aktuellen und prognostizierten Verkehrsaufkommens" lasse sich der Bau einer zweiten Schleuse für den Dortmunder Hafen "volkswirtschaftlich nicht darstellen". Die vorhandene Schleuse sei erst 1989 in Betrieb genommen worden und vergleichsweise jung. Die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit sei "längst nicht erreicht". Ein Ersatzbauwerk sei "nicht erforderlich".
    Die "üblichen Nutzen-Kostenfaktoren" dürften nicht zum "K.O.-Kriterium" werden, kritisierte die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. "Die Sperrungen des Dortmunder Hafens - teilweise ohne Ankündigung - haben das Vertrauen der Hafenbetriebe und der indirekten Kunden belastet." Der Bund müsse den Bau einer zweiten Schleuse in seine nächste Bedarfsplanüberprüfung aufnehmen.
    Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen schlug als "schnell wirkendes Mittel" vor, die zuständige Bundesbehörde und der Dortmunder Hafen sollten eine Vereinbarung treffen, die die "bestmögliche Erreichbarkeit des Hafens und eine zeitlich komprimierte und optimierte Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen garantiert". Zu begrüßen sei "jedwede Initiative, die dazu geeignet ist, den Sanierungsstau im westdeutschen Kanalnetz zu beheben".
    Es sei unstrittig, dass die Schleuse Henrichenburg und das NRW-Wasserstraßennetz ertüchtigt werden müssten, schreibt der Verband der Chemischen Industrie NRW in seiner Stellungnahme. Mit fraktionsübergreifenden Anstrengungen im Landtag NRW seien im Jahr 2019 große Erfolge erzielt worden, "die Aufmerksamkeit der zuständigen Bundesakteure auf das volkswirtschaftlich besonders bedeutsame westdeutsche Wasserstraßennetz zu lenken".
    tob

    Bildunterschrift:
    Tor zum Hafen: Im Schleusenpark Waltrop ist nur noch die Schleuse Henrichenburg aktiv

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 2660 Schifffahrt

    ID: LI200709

  • Voussem, Klaus (CDU); Löcker, Carsten (SPD); Reuter, Ulrich (FDP); Klocke, Arndt (Grüne); Vogel, Nic (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Dortmunder Hafen".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 7 - 22.09.2020

    Die Binnenschifffahrt ...

    Klaus Vossem (CDU) ... erfüllt eine Schlüsselfunktion im verkehrspolitischen Ansatz der CDU-Landtagsfraktion. Denn Binnenschifffahrt besitzt ein enormes logistisches und ressourcensparendes Potential. Ein Binnenschiff alleine ersetzt beispielsweise 105 20-Tonnen-LKW. Wenn wir Straßen und Autobahnen staufreier gestalten wollen, ist die Binnenschifffahrt ein wertvolles Instrument, welches unser volles Engagement verdient.
    Carsten Löcker (SPD) ... in Nordrhein-Westfalen ist ein schlafender Riese. Kein anderer Verkehrsträger hat derartige Kapazitätsreserven für die Beförderung von Gütern. Deshalb ist die Stärkung der Verkehre auf unseren Binnenwasserstraßen volkswirtschaftlich und umweltpolitisch dringend geboten. Auch, um unsere Straßen vom weiter wachsenden Güterverkehr zu entlasten.
    Ulrich Reuter (FDP) ... ist für NRW essentiell: 30 % der Güter werden durch diesen ökologisch sinnvollen Verkehrsträger transportiert. Für Branchen wie Chemie, Stahl, Baustoffe aber auch die Lebensmittelindustrie ist die Wasserstraße nicht zu ersetzen. Dies gilt es zu sichern und weiter auszubauen zur Realisierung von Verkehrsverlagerung auf die Wasserwege in NRW.
    Arndt Klocke (Grüne) ... ist unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrswende, um Güter zukünftig klimaschonender transportieren zu können. Dazu muss sowohl die Infrastruktur der Wasserstraßen wie Kanäle, Schleusen und Häfen saniert und ausgebaut werden, als auch an Land die Verladung von Gütern auf die Schiene (kombinierte Verkehre) gestärkt werden.
    Nic Vogel (AfD) ... kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, mehr LKW-Tonnen auf das umweltfreundlichere Schiff zu bringen und entlastet damit gleichzeitig die Stau geplagten Hauptverkehrsadern. Voraussetzung dazu ist allerdings der funktionale Zustand aller Schifffahrtswege. Zudem brauchen die in den Häfen ansässigen Firmen Verlässlichkeit, um ihre Investitionen auch langfristig planen zu können.

    Der Dortmunder Hafen ...

    Klaus Vossem (CDU) ... ist für die vielen Unternehmen in und um Dortmund ein wesentlicher Standortvorteil. Der Hafen verbindet Dortmund nicht nur mit dem größten Binnenhafen Europas, dem Duisburger Hafen, sondern auch mit den Häfen an der Nordsee. So ist der Dortmunder Hafen eine zentrale Logistikdrehscheibe für das Ruhrgebiet und Westfalen, von dem zahlreiche Arbeitsplätze abhängen.
    Carsten Löcker (SPD) ... ist der größte Kanalhafen Europas. Er hat somit verkehrspolitische Bedeutung weit über die Stadt Dortmund hinaus. Der Hafen ist Warendrehscheibe für das gesamte Ruhrgebiet, die angrenzenden Regionen sowie die niederländischen und belgischen Seehäfen Zeebrügge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam (ZARA-Häfen). Hinzu kommen die deutschen Seehäfen wie beispielsweise Wilhelmshaven.
    Ulrich Reuter (FDP) ... ist unser größter Kanalhafen. Rund 160 Unternehmen ankern hier und generieren rund 5.000 Arbeitsplätze. Darum müssen wir nicht nur die großen Häfen am Rhein, sondern auch die Kanalhäfen politisch systematisch unterstützen.
    Arndt Klocke (Grüne) ... ist Europas größter Kanalhafen und immens wichtig für die Wirtschaft und vor allem die chemische Industrie. Mehr Containertransporte können zukünftig den Rückgang beim Transport von Schüttgütern wie z. B. Kohle kompensieren, wenn dafür die Brücken an den Kanälen unter Wahrung des Denkmalschutzes angehoben werden.
    Nic Vogel (AfD) ... als größter Kanalhafen Europas diente früher hauptsächlich dem Kohlehandel, wird in heutiger Zeit aber immer mehr als Umschlagplatz von Chemiegütern genutzt; gerade der Transport von Gefahrengütern und besonders sperrigen Gütern stellt eine perfekte Alternative zum Transport auf Straßen dar. Ganz wesentlich ist auch seine Bedeutung als Wirtschaftsstandort sowie als Sport- und Freizeitrevier.

    Die Schleuse Henrichenburg ...

    Klaus Vossem (CDU) ... hat in der vergangenen Legislaturperiode und während der Zeit der rot-grünen Landesregierung nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdient hätte. Das Potential wurde verkannt. Das Resultat ist ein Sanierungsstau mit längst überfälligen Reparaturen. Die schwarzgelbe Landesregierung setzt sich nun erfolgreich dafür ein, diesen Stau in Kooperation mit der Bundesregierung anzugehen.
    Carsten Löcker (SPD) ... ist das Nadelöhr des Dortmunder Hafens. Wenn die störanfällige Einkammer-Schleuse wegen Schäden und Reparaturen gesperrt ist, ist der Hafen nicht mehr erreichbar. Das war zum Beispiel im Jahr 2013 an 109 Tagen der Fall. Deshalb ist der Bau einer zweiten Schleusenkammer notwendig, um die Erreichbarkeit des Hafens zu verbessern und die Binnenschifffahrt in NRW zu stärken.
    Ulrich Reuter (FDP) ... stellt das Nadelöhr im Zulauf zum Dortmunder Hafen dar. Ausfälle wegen Störanfälligkeit, mangelnde Information und schleppende Instandsetzung sind nicht mehr hinnehmbar. Der Druck auf die Bundeswasserstraßenverwaltung muss aus NRW erhöht werden.
    Arndt Klocke (Grüne) ... ist leider bislang der einzige Zugang zum Dortmunder Hafen und in schlechtem baulichen Zustand. Die monatelangen und zum Teil sehr kurzfristig angeordneten Schließzeiten zur Sanierung der Schleuse haben das Vertrauen in den Hafen und die Zuverlässigkeit der Binnenschifffahrt insgesamt geschwächt. Hier muss die Kommunikation zwischen dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes und dem Hafen deutlich verbessert werden.
    Nic Vogel (AfD) ... gehört wie alle anderen Schleusen im westdeutschen Kanalnetz zu unseren Sorgenkindern. Jedoch sollte Priorität auf den sechs Schleusen des Wesel-Datteln-Kanals liegen. Sollte eine dieser Schleusen ausfallen, können weder der Raum Hamm, das Industriegebiet Marl noch der Dortmunder Hafen angefahren werden. Hier ist es wichtig, die richtigen Prioritäten im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit zu setzen.

    Eine zweite Schleuse ...

    Klaus Vossem (CDU) ... wäre eine langwierige und kostenintensive Baumaßnahme. Zudem wäre eine Kosten-Nutzen-Abwägung rein spekulativ. Denn obwohl Sanierungsarbeiten ausstehen, ist die Auslastungsgrenze der bestehenden Schleuse nicht erreicht. Der Bau einer zweiten Schleuse wäre also der bekannte zweite Schritt vor dem ersten Schritt.
    Carsten Löcker (SPD) ... bedeutet eine nachhaltige Stärkung der Binnenschifffahrt in NRW. Deshalb muss sich die Landesregierung beim Bundesverkehrsminister dafür einsetzen. Die richtige politische Zielrichtung der Bundesregierung zur Stärkung der Binnenschifffahrt - Stichwort "Masterplan Binnenschifffahrt" - muss auch mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse reichen nicht.
    Ulrich Reuter (FDP) ... für Henrichenburg ist eine sinnvolle Zukunftsvision. Dazu bedarf es vieler gemeinsamer Anstrengungen und einer Zwischenlösung. Hier muss die WSV liefern. Als Parlament können wir das insbesondere über die Parlamentarische Gruppe Binnenschiff treiben. Im vergangenen Jahr hat der Landtag bereits einen umfassenden Antrag zur Binnenschifffahrt fraktionsübergreifend beschlossen, der nun kontinuierlich abgearbeitet werden muss.
    Arndt Klocke (Grüne) ... ist laut den Aussagen des Bundesamtes zurzeit nicht wirtschaftlich darstellbar. Wenn es jedoch gelingen soll, zukünftig deutlich mehr Güter von der Straße aufs Schiff zu verlagern, muss auch die Infrastruktur entsprechend mitwachsen und ein möglichst durchgängiger Betrieb von Binnenhäfen gewährleistet sein. Eine zweite Schleuse könnte dazu beitragen, diesem Ziel näherzukommen.
    Nic Vogel (AfD) ... erachten wir in Anbetracht von chronischen Engpässen an Mitteln sowie dem Defizit von Planern und Ingenieuren als zurzeit nicht realisierbar. Eine überlegenswerte Alternative wäre es, Ersatzschleusen-Tore in unmittelbarer Nähe zu lagern - bei einem Totalausfall könnten diese innerhalb weniger Wochen verbaut werden und die Funktionalität der Schleuse sicherstellen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200710

  • Sorge um die Sorgenden.
    Sachverständige äußern sich zur "Care-Arbeit".
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 9 in Ausgabe 6 - 01.09.2020

    20. August 2020 - Das Kind liegt fiebernd im Bett, die eigenen Eltern sind pflegedürftig. Dann ist da noch der Haushalt. Meist sind es Frauen, die sich kümmern. Zusätzlich zum Job. Die Ausschüsse für Gleichstellung und Frauen, für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Familie, Kinder und Jugend haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Thema "Care-Arbeit" befasst. "Care" bedeutet übersetzt "Sorge" oder "Pflege". Sachverständige äußerten sich zu einem Antrag der Grünen-Fraktion.
    Die Fraktion fordert in ihrem Antrag (Drs. 17/8765) mehr Anerkennung und Unterstützung für die sogenannte Care-Arbeit. Dazu zählen nach Angaben der Grünen u. a. Sorge- und Pflegearbeit für Kinder und andere Angehörige, Hausarbeit, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe. Besonders betroffen seien Frauen, sie leisteten die meiste "Sorgearbeit". Die Fraktion fordert u. a. einen landesweiten Care-Bericht sowie mehr Unterstützung durch "haushaltsnahe Dienstleistungen". Beim Bund solle die Landesregierung auf verbesserte Pflegezeitregelungen sowie Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegende hinwirken.

    "Umsetzungsproblem"

    "Obwohl nicht erst seit der Corona-Pandemie klar sein müsste, dass die deutsche Wirtschaft ohne die überwiegend von Frauen geleistete unbezahlte Care-Arbeit nicht überlebensfähig wäre, wird darauf nach wie vor als kostenlose, vermeintlich unversiegbare Ressource zurückgegriffen", so Prof. i. R. Dr. Uta Meier-Gräwe (bis 2018 Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und Familienwissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen) in ihrer Stellungnahme für die Ausschüsse. Die im Antrag gestellten Forderungen seien "allesamt überfällig und wurden auch von anderen Parteien, Verbänden und Kommissionen mit gewissen Nuancierungen bereits vorgebracht". Folglich gebe es bundesweit "kein Erkenntnis-, sondern ein veritables Umsetzungsproblem".
    Die Initiative der Grünen sei begrüßenswert, schreibt die Psychologin und Pädagogin Dr. Barbara Stiegler (Bonn). Veränderungen könnten jedoch nicht allein auf Landesebene umgesetzt werden. Es seien "gewaltige Korrekturen im Erwerbssystem und im Sozialsystem" erforderlich, die auf Bundesebene ansetzen müssten. Das familienbasierte Care-System führe "nicht nur zur individuellen Überforderung der Betroffenen, sondern entspricht auch generell nicht dem Interesse vieler Frauen und Männer und schon gar nicht dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit".
    Es sei notwendig, "Strukturen zu stabilisieren und zu unterstützen, die eine gleichberechtigte Aufteilung von Care‐Arbeit ermöglichen", heißt es in einer Stellungnahme der Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Westliches Westfalen. Ein "Bericht über die aktuelle Situation unter wissenschaftlichen Kriterien" sei zu begrüßen. Bei einer "kontinuierlich ansteigenden Zahl von Pflegebedürftigen" sei es "dringend notwendig, Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zu stärken und finanzielle Absicherung zu gewährleisten".
    "Care- und Sorgearbeit und ehrenamtliches Engagement machen auch in Kirche und Diakonie die professionelle entlohnte Tätigkeit in vielen Bereichen erst möglich", so die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Dabei zeige sich, dass "die unentgeltliche Seite ein eher weibliches, die entlohnte Arbeit ein eher männliches Gesicht hat". Die Diakonie sprach sich für eine bessere Unterstützung der Betroffenen durch Angebote haushaltsnaher Dienstleistungen aus.
    Care-Arbeit sei noch immer "weiblich konnotiert", schreibt Prof. Dr. Irene Gerlach vom Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (Münster). Auch innerhalb der Familien verbleibe die "Hauptlast für Kinderbetreuung, Pflege und Hausarbeit bei Frauen und Müttern". Eine mögliche Entlastung seien haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig sei, dass Förderungen nicht innerhalb zeitlich begrenzter Projekte erfolgten: "Die Nutzenden brauchen langfristige Planungssicherheit."
    Als Teil der Landesinitiative "Frau und Wirtschaft" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung trügen die Kompetenzzentren in den Wirtschaftsregionen "maßgeblich dazu bei, eine frauen- und familienfördernde Personalpolitik in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu etablieren", so das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Düsseldorf/Kreis Mettmann. Eine solche Personalpolitik stärke die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittelständischer Unternehmen und sei die "Basis der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern". Man begrüße den Antrag, insbesondere mit Blick auf flexible Arbeitszeitmodelle durch Arbeitszeitkonten, Homeoffice-Regelungen oder Teilzeitausbildungsmöglichkeiten. zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 5010 Lebensgemeinschaften; 5130 Soziale Einrichtungen; 5040 Frauen

    ID: LI200604

  • Troles, Heike (CDU); Butschkau, Anja (SPD); Schneider, Susanne (FDP); Paul, Josefine (Grüne); Dworeck-Danielowski, Iris (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Care-Arbeit".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 6 - 01.09.2020

    Care-Arbeit ...

    Heike Troles (CDU) ... ist in der internationalen Wissenschaft der gebräuchliche Begriff für Sorgearbeit und umfasst Tätigkeiten der Sorge, Betreuung und Zuwendung für sich und andere. Gemeint sind alle Arten von Sorgetätigkeiten, sowohl professioneller wie privater Art. Es geht um Pflegeleistungen, um Kinderbetreuung, um Hausarbeit, um ehrenamtliche Tätigkeiten und um viele weitere Tätigkeiten, die unverzichtbar sind und doch in den meisten Fällen unsichtbar und als selbstverständlich eingeordnet werden.
    Anja Butschkau (SPD) ... war, ist und bleibt systemrelevant. Ohne sie wäre unser Zusammenleben nicht möglich. Bis heute ist Care-Arbeit ungleich verteilt. Das gilt für unbezahlte und bezahlte Care-Arbeit und für die Verteilung der Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern. Care-Arbeit bleibt zu häufig unsichtbar.
    Susanne Schneider (FDP) ... ist ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft und ein wichtiges gleichstellungspolitisches Thema. Vorgegebene Rollenbilder sind Hürden, die wir überwinden wollen, sowohl bei der erwerbsmäßigen wie auch bei der nicht erwerbsmäßigen Care-Arbeit. Unser Ziel ist, dass sich jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht frei entfalten kann und die gleichen Verwirklichungschancen bekommt. Denn Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist gesellschaftlich unverzichtbar, sie ist mehr als eine kostenlose Ressource. Nicht zuletzt ist es die unbezahlte Sorgearbeit, die, als mehr oder weniger sichtbare Kraft, unsere Marktwirtschaft unterstützt. Care-Arbeit ist damit so etwas wie der weibliche Zwilling der oftmals männlich konnotierten Erwerbsarbeit. Trotzdem ist sie nicht nur weniger sichtbar, sie wird auch wenig wertgeschätzt und zu wenig unterstützt.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ist die Fortschreibung des veralteten Begriffs der reproduktiven Tätigkeit. War damit früher nur das häusliche Wirken der nicht erwerbstätigen Frau gemeint, umfasst er heute auch Berufszweige in der Fürsorge. Gleich bleibt, dass diese Aufgaben für unser Zusammenleben unverzichtbar sind - gleich bleibt leider auch die nach wie vor erschreckend geringe Anerkennung dieser wertvollen Arbeit.

    Frauen ...

    Heike Troles (CDU) ... erledigen sowohl im privaten, unbezahlten Bereich als auch im professionellen Bereich überwiegend die Aufgaben der Care-Arbeit. Frauen übernehmen auch heute noch oft alleine die Betreuungs- und Sorgearbeit. Das konfrontiert sie mit der Doppelbelastung von Erwerbsund Hausarbeit. Wir brauchen ein Umdenken und eine zeitpolitische Gesamtstrategie, um die systemrelevanten Aufgaben der Care-Arbeit gleichmäßiger zu verteilen.
    Anja Butschkau (SPD) ... leisten den Hauptteil der Care-Arbeit. Das gilt für unbezahlte Care-Arbeit in der Familie oder im Ehrenamt, wie für bezahlte Care-Arbeit in den unterschiedlichsten Pflegeeinrichtungen. Würden Frauen, die Care-Arbeit leisten, streiken, bräche unser gesellschaftliches Leben zusammen. Wir brauchen Anreize, um Care-Arbeit gerechter aufzuteilen und sichtbarer zu machen.
    Susanne Schneider (FDP) ... sind immer noch Hauptlastträger der erwerbslosen Sorgearbeit, also die Sorge um die Kinder, die Sorge um pflegebedürftige Personen sowie die Haushaltsführung. Jede Familie sollte sich so flexibel wie möglich selbst organisieren können und dürfen. Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen zu schaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch das neue KiBiz von FDP-Familienminister Stamp weiter verbessert.
    Josefine Paul (Grüne) ... sind die tragenden Säulen der Sorgearbeit. Die Frage der Verteilung von Care-Arbeit ist ein wichtiger Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die meiste Sorgearbeit wird von Frauen geleistet: Im Schnitt leisten sie 52,2 Prozent mehr Care-Arbeit pro Tag als Männer. Während Frauen durchschnittlich 4 Stunden und 13 Minuten für Care-Tätigkeiten aufwenden, sind es bei Männern im Durchschnitt 2 Stunden und 45 Minuten. Das muss sich ändern.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... übernehmen meist freiwillig den Löwenanteil der Fürsorge innerhalb der Familie. Die Erziehung und Versorgung der Kinder oder die Pflege älterer Angehöriger wird vorrangig von Frauen geleistet. Anstatt permanent zu beklagen, dass Frauen eindeutig mehr in diesem Bereich machen als Männer, sollte man ihnen danken und ihre Bereitschaft, sich um andere zu kümmern, höher wertschätzen.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen ...

    Heike Troles (CDU) ... sind ein ausbaufähiges Instrument. Angebote müssen gesteigert werden, um Care-Leistende zu unterstützen und zu entlasten. Die bestehenden Angebote müssen für Interessierte besser zugänglich gemacht werden. Dafür müssen bereits bestehende digitale Plattformen weiterentwickelt und Informations- und Aufklärungskampagnen genutzt werden. Hier besteht zudem noch großes Potential zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
    Anja Butschkau (SPD) ... in den Familien wären eine enorme Entlastung und ein Zugewinn an gemeinsamer Familienzeit. Das ist ein Befund aus der Enquete "Zukunft der Familie". Deshalb finden wir ein Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen unterstützenswert.
    Susanne Schneider (FDP) ... können ein Lösungsansatz sein. Die Politik kann über gute Rahmenbedingungen für moderne und flexible Arbeitszeit und eine Stärkung des digitalen Arbeitens die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Dadurch können dann auch klassische Rollenmuster aufgebrochen werden.
    Josefine Paul (Grüne) ... können, neben einer verlässlichen Betreuungsinfrastruktur für Kinder, Familien bei der Bewältigung ihres Alltags entlasten. Allerdings nehmen laut Familienbericht NRW nur 6 Prozent der Familien solche Dienstleistungen in Anspruch. Es sind insbesondere ökonomisch bessergestellte Familien, die auf die Unterstützung durch haushaltsnahe Dienstleistungen zurückgreifen (können). Doch würden weit mehr Familien sich eine derartige Unterstützung wünschen.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... können eine Entlastung sein. Wer seine Mutter pflegt und eigene Kinder zu versorgen hat, leidet unter der Last des eigenen Haushalts. Man darf dabei jedoch nicht vergessen, dass Haushaltshilfen meist Frauen sind, die auch eine eigene Familie und einen Haushalt haben. Fatal wäre hier die Zuspitzung der sozialen Kluft: die Entlastung der Privilegierten auf dem Rücken schlecht bezahlter Reinigungskräfte.

    Finanzielle Unterstützung ...

    Heike Troles (CDU) ... wird auf politischer Ebene erarbeitet. Verbesserte Pflegezeitregelungen sowie mögliche Lohnersatzleistungen für Pflegende werden geprüft. Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Unterstützungsangebote für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag hat die Landesregierung mit einer Verordnung geschaffen, die auch Beschäftigungen in den Haushalten pflegebedürftiger Menschen regelt.
    Anja Butschkau (SPD) ... für Care-Arbeit würde Anreize für eine gerechtere Aufteilung schaffen. Für die Gruppe alleinerziehender Familien, die ein erhöhtes Armutsrisiko haben, würde sie Entlastung und Unterstützung bedeuten. Darüber hinaus wäre sie auch Ausdruck von Wertschätzung der Care-Arbeit, die Tag für Tag in den Familien geleistet wird.
    Susanne Schneider (FDP) ... hilft, aber die Arbeitswelt muss sich so weiterentwickeln, dass jeder in die Lage versetzt wird, individuell darüber zu entscheiden, wer wann wie eine berufliche Karriere macht, sich um die Kinder oder um Angehörige kümmert und wer eine Auszeit nimmt, ohne im Nachhinein massive finanzielle Verluste in Kauf zu nehmen.
    Josefine Paul (Grüne) ... benötigen insbesondere Alleinerziehende. Sie könnten beispielsweise durch Gutscheine für Haushaltsnahe Dienstleistungen entlastet werden. Erste Modelle zur Unterstützung solcher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden beispielsweise über ein solches Gutscheinmodell in Baden-Württemberg erprobt.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... beispielsweise in Form eines Gutschein-Systems für haushaltsnahe Dienstleistung wie in Belgien macht wenig Sinn. Die Subventionen sollten zielführender eingesetzt werden. Elternschaft oder die Pflege Angehöriger muss sich besser im Rentenanspruch widerspiegeln. Ein Elterngehalt, wie es die AfD fordert, würde vielen Eltern in den ersten Jahren der Kindererziehung spürbare Entlastung bieten.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200610

  • Fortbildungen für den Unterricht.
    Anhörung: Expertinnen und Experten sehen Reformbedarf.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 9 in Ausgabe 5 - 30.06.2020

    17. Juni 2020 - Die Herausforderungen für Lehrerinnen und Lehrer ändern sich ständig - nicht erst seit der Corona-Pandemie. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Schule und Bildung haben sich Expertinnen und Experten dazu geäußert, welche Angebote und Strukturen notwendig seien, um Lehrkräfte besser fortzubilden.
    Das Ministerium für Schule und Bildung habe kurz nach dem Regierungswechsel eine "Evaluation der Lehrerfortbildung in NRW" in Auftrag gegeben, heißt es in dem Antrag (Drs. 17/7763) der Fraktionen von CDU und FDP. Ergebnis: Die Strukturen seien "unübersichtlich mit unklaren Zuständigkeiten", die Effekte der Fortbildungen "unbefriedigend". Die Fraktionen fordern daher die Landesregierung auf, die Fortbildung auf Grundlage der Evaluation zu reformieren und weiterzuentwickeln - besonders mit Blick auf Inklusion, Integration und digitale Medien.
    Die Lehrerfortbildung sei in Nordrhein-Westfalen breit aufgestellt, so die Bilanz des Verbands für Bildung und Erziehung NRW. Viele Angebote passten aber nicht zu den Bedürfnissen vor Ort und müssten weiterentwickelt werden. Im Zuge der Corona-Pandemie seien Schwachstellen des Bildungssystems zutage getreten, besonders beim digitalen Lernen. "Die Lehrerfortbildung muss es leisten, Lehrkräfte zu befähigen, digitales Lernen auf der Grundlage von pädagogischen Konzepten in ihr methodisches Handeln zu integrieren."
    Die Lehrkräftefortbildung befinde sich derzeit in einem "relativ desolaten Zustand", resümierte der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in seiner Stellungnahme. Der Antrag der Fraktionen sei daher zu begrüßen, er berücksichtige aber zentrale Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Evaluation nur "rudimentär" und "unspezifisch". Diese Einschätzung teilte auch Prof. Dr. Dieter Gnahs vom Institut für Berufs- und Weiterbildung der Universität Duisburg-Essen: Die Forderungen der Fraktionen an die Landesregierung wiesen nur "ungenügenden Bezug" zu den empfohlenen Maßnahmen der Expertengruppe auf.

    "Umfassende Reform" gefordert

    Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen forderte in ihrer Stellungnahme "eine alle Aspekte umfassende Reformierung der vorhandenen Strukturen, Qualitätsfragen und Verantwortlichkeiten". Eine Anpassung oder Weiterentwicklung des bestehenden Fortbildungssystems reiche nicht aus. Zudem sei der Begriff "Lehrerfortbildung" zu eng gefasst. Zutreffender sei es, von einer "Fortbildung im schulischen Bildungswesen" zu sprechen, da in Schulen multiprofessionelle Teams arbeiteten und Fortbildungen für alle im Schulwesen tätige Personen angeboten werden müssten. Auf Landesebene brauche es eine "wirksame Steuerung". Dieser Ansicht ist auch Sven Pachur, Leiter der Luisenrealschule Bielefeld. Das Fazit seiner Stellungnahme: "Wichtig sind verschlankte klare neue Strukturen, damit Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden, statt nebeneinander herzulaufen." Es solle eine neue Stelle geben, die Fortbildung "professionalisiert, steuert, koordiniert und systematisch entwickelt". Laut GEW sollte diese Aufgabe von einem eigenen Referat des Ministeriums für Schule und Bildung wahrgenommen werden, das Fortbildungen "auf der Grundlage definierter Kernaufgaben und Qualitätsstandards" steuert.
    Besonders beim digitalen Lehren und Lernen müsse nachgebessert werden, heißt es in der Stellungnahme der Medienberatung NRW des LVR-Zentrums für Medien und Bildung. Dabei dürfe nicht vergessen werden, Personal mit didaktischer Expertise sowie für den technischen Support einzubeziehen, forderte Marina Weisband, Leiterin des Projekts "aula - Schule gemeinsam gestalten" des Vereins "Politik-digital". Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen sowie Schülerinnen und Schüler sollten an der Entwicklung eines neuen Fortbildungssystems beteiligt werden.
    Besonderen Bedarf an Fortbildungen sieht Prof. Dr. Christian Huber vom Institut für Bildungsforschung der Bergischen Universität Wuppertal beim Thema Inklusion. Er empfiehlt u. a. ein "vergleichbares, wissenschaftlich fundiertes und praxisorientiertes Fortbildungsangebot für die Inklusion an allen Fortbildungsstandorten" sowie ein "zentral entwickeltes Fortbildungscurriculum ‚Inklusion‘ für Nordrhein-Westfalen". Bislang habe die Landesregierung ihre Ziele mit Blick auf die Inklusion aber nicht klar definiert.
    tob

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 4210 Lehrer; 4500 Fort- und Weiterbildung

    ID: LI200504

  • Rock, Frank (CDU); Ott, Jochen (SPD); Müller-Rech, Franziska (FDP); Beer, Sigrid (Grüne); Seifen, Helmut (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Lehrerfortbildung".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 5 - 30.06.2020

    Die Fortbildung von Lehrkräften ...

    Frank Rock (CDU) ... ist eine zentrale Bedingung dafür, dass die erfolgreiche Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen gelingt. Die bisherige Fortbildungspraxis weist gravierende Mängel auf und bedarf einer umfassenden Umsteuerung. Die NRW-Koalition hat eine Evaluation durchgeführt und wird daraus die nötigen Schlüsse ziehen und das Fortbildungssystem optimieren.
    Jochen Ott (SPD) ... ist wichtig für guten und zeitgemäßen Unterricht. Sie soll für sie eine Bereicherung sein. Das Schulsystem musste in den letzten Jahren viele neue Aufgabe übernehmen: Digitalisierung, Inklusion, heterogenere Schülerschaft ... Wenige Lehrkräfte sind dafür aus- und fortgebildet. Sie brauchen Fortbildungsangebote, die vor Ort unbürokratisch durchgeführt werden können. Das Land muss in die Fortbildung unserer Lehrkräfte investieren.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... ist ein entscheidender Faktor für ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem. Die wichtige fachliche Unterstützung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen werden wir in Regierungsverantwortung von FDP und CDU daher noch weiter ausbauen und zeitgemäß gestalten.
    Sigrid Beer (Grüne) ... ist ein zentrales Element für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und wird gerade jetzt von den Kollegien eingefordert. Dazu brauchen die Schulen auch verlässliche Zeitkontingente. Wir benötigen für die zentralen Handlungsfelder eine Fortbildungsoffensive. Die Fortbildungen müssen zudem multiprofessionell ausgestaltet werden, denn die Schulen arbeiten zunehmend so.
    Helmut Seifen (AfD) ... ermöglicht die Vertiefung erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse, führt in die Reflexion über gesammelte berufliche Erfahrungen, sichert die Weiterentwicklung der einzelnen Lehrkraft in ihrer Profession Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren, Beraten und Verwalten und stellt eine gewisse Angleichung der professionellen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lehrerschaft her.

    Qualitätsstandards ...

    Frank Rock (CDU) ... müssen in den Blick genommen werden - das fordern bereits seit vielen Jahren die schulischen Verbände. Es gilt, Zuständigkeiten der Akteure klar zu definieren und besser als bisher aufeinander abzustimmen. Dafür sind die komplexen Strukturen der Lehrerfortbildung zu überprüfen, zu vereinfachen und zu optimieren.
    Jochen Ott (SPD) ... für die Lehrerfortbildung sind unabdingbar. Wenn Lehrkräfte Freizeit in Fortbildungen investieren, haben sie ein Anrecht auf hoch qualifizierte Fortbildner, Fortbildungsinhalte und -materialien, die an den Curricula ausgerichtet sind. Gemeinsame Fortbildungen in multiprofessionellen Teams in unseren Schulen müssen hohe Standards erfüllen und Theorie und Praxis beinhalten.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... sollten immer wieder hinterfragt und angepasst werden. Wir müssen uns die Frage stellen, welche Kompetenzerwartungen an die Lehrkräfte gestellt werden und welche Unterstützung sie bei deren Erfüllung benötigen. Wir wollen Wildwuchs vermeiden und Fortbildungen wirksamer machen.
    Sigrid Beer (Grüne) ... sind notwendig, damit sich Lehrkräfte bei den Angeboten besser orientieren und passgenaue finden können. Durch die Zertifizierung von externen Anbietern können die Kapazitäten erweitert werden. Was die Fortbildung bieten soll, wird transparenter. Es sollte ein systematisiertes Feedback nach Durchführung geben. Eine zentrale Plattform könnte die Übersicht bündeln.
    Helmut Seifen (AfD) ... müssen sich ausschließlich an den Anforderungen orientieren, welche die fünf schulischen Handlungsfelder für Lehrkräfte und Schulleitungen bereithalten. Sie müssen darauf abzielen, die Teilnehmer zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Gestaltung des Schulalltags hinzuführen. Eine Implementation ideologisch hergeleiteter Vorgaben darf nicht stattfinden.

    Digitale Lehr- und Lernangebote ...

    Frank Rock (CDU) ... werden immer wichtiger und sind seit Regierungsübernahme durch die NRW-Koalition kontinuierlich gestärkt worden. Dabei ist es wichtig - wie bei allen großen Themenblöcken in der Lehrkräftefortbildung - die Bedarfe der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler sowie die Fachlichkeit in den Blick zu nehmen.
    Jochen Ott (SPD) ... hier muss das Ministerium sich selbst fortbilden lassen. Es wird z. B. erwartet, dass die Inhalte des Medienkompetenzrahmens unterrichtet werden, aber vielen Lehrkräften fehlt es an digitalen Endgeräten, um die Anforderungen zu erfüllen. Viele Lehrkräfte haben hier selbst Fortbildungsbedarf, doch es gibt kaum Fortbildungsangebote. Auch sind die Rahmenbedingungen für die schulische Praxis realitätsfern. Für uns sind digitale Endgeräte Lernmittel!
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir stärken seit der Regierungsübernahme pädagogische Konzepte mit digitalen Lernmitteln. Unsere Lehrkräfte müssen für die Vermittlung von Medienkompetenz bestmöglich aus- und fortgebildet werden. Zukünftig sollten auch mehr Fortbildungen für unsere Lehrkräfte digital oder als Blended Learning stattfinden können.
    Sigrid Beer (Grüne) ... haben durch die Corona-Krise einen Schub erhalten. Sie sind nicht nur im Fernunterricht von Bedeutung. Die Chancen, individueller lernen und fördern zu können, müssen genutzt werden. Dazu braucht es nicht nur Technik, Zugang zu Endgeräten für die Schülerinnen und Schüler sowie eine verbindliche Ausstattung und Supportstruktur für Lehrkräfte, sondern auch Medienkompetenz bei den Lehrenden und Lernenden.
    Helmut Seifen (AfD) ... sollen Bestandteil der Fortbildung im Handlungsfeld Unterricht sein. Vor allem müssen dabei die Rolle, die Möglichkeiten und die Grenzen digitaler Lehrmittel und digital gestützter Unterrichtsverfahren erfasst werden. Vermittelt werden muss, wie man den digital gestützten Unterrichtsverlauf in die immer nur analog ablaufenden Lern- und Verstehensprozesse einmünden lässt.

    Eine zentrale Steuerungsstelle ...

    Frank Rock (CDU) ... im Sinne einer stärker zielgerichteten Unterstützung der Lehrkräfte sollte bei der grundlegenden Modernisierung des Lehrerfortbildungssystems in Nordrhein-Westfalen geprüft werden. Besonders relevante Aspekte sind dabei, die schulformbezogenen Spezifika zu berücksichtigen, die sich in der Angebotsvielfalt abbilden sollten, sowie die Qualitätssicherung.
    Jochen Ott (SPD) ... ist nötig und wurde von allen Experten bestätigt. QUA-LiS ist dafür eine kompetente Institution. Fortbildungskonzepte und Strategien müssen mit Experten aus der Schule und von außerhalb zentral entwickelt werden. Das System Schule soll laut der Experten häufiger "irritiert" werden. Die jetzigen Strukturen sind weder zielführend noch zeitgemäß. Es dauert z. B. zu lange, bis ein Fortbildungsmodul freigegeben wird.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... ist ein Aspekt, über den wir bei der Reform der Lehrerfortbildung beraten. Es gilt, Bedarfe und Angebot der Lehrerfortbildung passgenauer zusammenzubringen sowie Zuständigkeiten der beteiligten Akteure klar zu definieren.
    Sigrid Beer (Grüne) ... kann die Qualitäts- und Unterstützungs- Agentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) sein. Die Strukturen müssen insgesamt überdacht werden, damit Fortbildungen systematisch angelegt werden und systemisch wirken. Verbindliche Handlungsfelder sollten konsentiert werden, damit verlässlich und kontinuierlich gearbeitet werden kann. Fortbildung muss in der Arbeitszeit anders gewichtet werden.
    Helmut Seifen (AfD) ... könnte das Institut QUA-LiS sein. Es sollte sich aber darauf beschränken, den inhaltlichen und strukturellen Rahmen festzuschreiben sowie das vom Haushalt vorgegebene finanzielle Volumen des Fortbildungswesen im Schulbereich zu steuern. Die Feinsteuerung des Fortbildungsbedarfs muss durch die schulischen Fachkonferenzen, Steuergruppen und Schulleitungen geschehen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200510

  • Spielbanken vor der Privatisierung.
    Sachverständige äußern sich zu Gesetzentwurf der Landesregierung.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 4 - 03.06.2020

    7. Mai 2020 - Die Landesregierung will die WestSpiel-Gruppe verkaufen und die derzeit vier Spielbanken in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund und Duisburg privatisieren. Zum entsprechenden Gesetzentwurf äußerten sich Sachverständige in einer gemeinsamen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses, des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
    Das "Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen" (Drs. 17/8796) sowie ein Änderungsantrag von CDU und FDP (Drs. 17/9391) wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Opposition am 28. Mai 2020 im Plenum verabschiedet. Derzeit sehe das Spielbankgesetz noch ein Monopol des Landes vor, heißt es im "Spielbankgesetz NRW". Die Genehmigung zum Betrieb einer Spielbank solle künftig im Rahmen eines Konzessionsverfahrens erfolgen. Es solle nur eine Konzession erteilt werden, "die die Erlaubnis zum Betrieb von bis zu sechs Spielbanken beinhaltet". Aktuell gibt es in NRW vier Spielbanken. Durch den wettbewerbsfreien Betrieb werde "das Risiko vermindert, dass exzessiv um Gäste geworben wird und dadurch Personen zum Glücksspiel verleitet werden, die zuvor hierzu keinen Entschluss gefasst hatten", so die Landesregierung.
    Der Gesetzentwurf gehe "grundsätzlich in die richtige Richtung", so Rechtsanwalt Rolf Karpenstein (Rechtsanwälte Blume, Ritscher, Nguyen, Rega; Hamburg) in seiner Stellungnahme für die Ausschüsse. An einigen Punkten müsse jedoch noch "geschliffen werden". So könne die Vergabe nur einer Konzession, an der dann die Betriebserlaubnis für die jeweiligen Spielbanken angehängt werde, "möglicherweise nicht ganz unproblematisch sein".
    Es sei begrüßenswert, dass die Landesregierung beabsichtige, sich auf die Rolle des "Regulierers" und Aufsehers zu beschränken und auf eine aktive Marktteilnahme zu verzichten, befand Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät). Eine private Betriebsführung und Übernahme der unternehmerischen Risiken erscheine "eindeutig vorzugswürdig".
    Eine Privatisierung der Spielbanken würde eine "Verwerfung im Bereich der Kontrolle beseitigen", so die Kölner Fachstelle Glücksspielsucht. Derzeit sei der Staat Anbieter und zugleich Kontrolleur. Die Privatisierung führe zu einer "klaren Trennung" und damit zu einem verbesserten Verbraucherschutz. Die NRW.Bank begrüßte die geplanten Änderungen. Der Gesetzentwurf enthalte wichtige Neuregelungen zur Sicherstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Spielbankangebots.
    Die Argumente der Landesregierung für eine Privatisierung seien stichhaltig und evident, so der Konzernbetriebsrat WestSpiel. Der Gesetzentwurf enthalte "grundsätzlich viele Anlagen für ein funktionierendes Casino-Spiel in Nordrhein-Westfalen. Einige bergen jedoch das Risiko, dass der Schutz der Bevölkerung und die Sicherung von Arbeitsplätzen hinter wirtschaftlichen Interessen zurückbleiben".
    Bisher habe das Land die Arbeit der "Stiftung Wohlfahrtspflege NRW" gesichert, betonte die Stiftung. Man habe soziale Projekte mit rund einer Milliarde Euro aus der Spielbankabgabe gefördert. Die Förderung müsse auch in Zukunft sichergestellt sein.
    Die "Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW" kritisierte, dass "mindestens vier Spielbanken verpflichtend und zwei weitere Spielbanken unverlangt betrieben werden können". Bei Spielhallen seien in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen worden, "um die Verfügbarkeit aus suchtpräventiven Gründen zu reduzieren". Die Forschung zeige, "dass Verfügbarkeitsbeschränkungen eine wirksame Maßnahme sind". Umso erstaunlicher sei, dass bei den Spielbanken der entgegengesetzte Weg beschritten werden solle.

    Kritik von Gewerkschaften

    Kritik am Gesetzentwurf kam auch von Gewerkschaftsseite. Der Schutz von Spielerinnen und Spielern werde nicht verbessert, so die Deutsche Steuer Gewerkschaft. Sie fürchtet zudem ein Mehr an Bürokratie. Unklar bleibe, "warum zwei weitere Spielbanken zugelassen werden sollen".
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter empfahl ebenfalls, die mögliche Eröffnung zweier weiterer Spielbanken aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Entscheidend für die Option seien offenbar "unternehmerische Entscheidungen der Gewinnmaximierung".
    Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vermisste eine "schlüssige Begründung, warum die NRW-Spielbanken privatisiert werden müssen". Die Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten finde sich "an keiner Stelle im vorliegenden Entwurf wieder". Es gebe weder eine Standort- noch eine Beschäftigungsgarantie.
    Die Städte Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund und Duisburg forderten in ihren Stellungnahmen u. a. eine gesetzliche Absicherung als Spielbankstandorte.
    zab

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    Systematik: 8700 Glücksspiel; 8320 Öffentliches Vermögen

    ID: LI200408

  • Moritz, Arne (CDU); Zimkeit, Stefan (SPD); Witzel, Ralf (FDP); Düker, Monika (Grüne); Keith, Andreas (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Spielbanken".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 4 - 03.06.2020

    Die Privatisierung der Spielbanken ...

    Arne Moritz (CDU) ... ist für uns die logische Antwort auf die Frage, ob das Land Nordrhein-Westfalen selbst Spielbanken betreiben muss - oder anders gesagt, auf die Frage: Muss der Staat mit am Roulette-Tisch sitzen? Das Land setzt auch in Zukunft einen hohen Standard beim Spielerschutz. Das Bild des Landes als Glücksspiel-Betreiber widerspricht aber unserem Staatsverständnis im Grundsatz.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... ist der falsche Weg. CDU und FDP wollen auf dem Rücken der Beschäftigten und zum Schaden des Spielerschutzes ihre "Privat vor Staat"-Ideologie durchsetzen. Zudem wurde in der Expertenanhörung die Befürchtung geäußert, dass das Gesetz der Geldwäsche Vorschub leistet.
    Ralf Witzel (FDP) ... ist richtig und notwendig. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, wie die Probleme und Verluste bei WestLB, BLB und WestSpiel- Staatscasinos zeigen. Etliche andere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU, SPD, Grünen und Linkspartei haben die Marktrisiken der im Umbruch befindlichen Glückspielbranche längst vom Steuerzahler an private Betreiber übertragen und so für die öffentliche Hand reduziert.
    Monika Düker (Grüne) ... folgt allein der Ideologie "Privat vor Staat". In der Präsenzanhörung, auf die wir als Opposition bestanden haben, wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf selbst viele gute Gründe darlegt, warum die Privatisierung abzulehnen ist. Nichts sprach dabei für eine Privatisierung. Der Gesetzentwurf wird weder den Interessen der Standortkommunen, noch den Interessen der Beschäftigten gerecht.
    Andreas Keith (AfD) ... wirft viele Fragen auf. Neben der grundsätzlichen und sorgfältig abzuwägenden Entscheidung, ob eine Privatisierung erstrebenswert ist, stellt sich angesichts der Ereignisse in den letzten Monaten die Frage des richtigen Zeitpunkts. Für eine Privatisierung bedarf es Interessenten, denen das Angebot zusagt und die das wirtschaftliche Risiko einer sich im Umbruch befindenden Branche eingehen wollen.

    Zwei weitere Spielbanken ...

    Arne Moritz (CDU) ... sind eine wirtschaftliche Option für interessierte Investoren. Aber diese müssen die hohen Kriterien der Landesregierung in den Punkten Qualität und Schutz der Spieler erfüllen. Und natürlich müssen auch diese Casinos die gesetzliche Spielbankenabgabe zur Finanzierung wohltätiger Zwecke leisten.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... sind aus Sicht der meisten Sachverständigen unnötig. Damit wird die WestSpiel für potentielle Käufer attraktiver gemacht, um das politische Ziel der Privatisierung um jeden Preis durchzusetzen. Damit werden private Betreiber gegenüber dem öffentlichen Betreiber bevorzugt. Die Gefahr, dass Standorte gegeneinander ausgespielt und damit gefährdet werden, ist enorm hoch.
    Ralf Witzel (FDP) ... können völlig unabhängig von der Frage eines öffentlichen oder privaten Betreibers helfen, eine Kundenabwanderung in andere Länder oder zu fragwürdigen Spielangeboten zu vermeiden. Eine Standortausweitung haben die Staatscasinos bereits vor Jahren angekündigt, um die drohende Insolvenz abzuwenden. Legale Casinos unter Aufsicht und vor Ort sind besser zu kontrollieren als Internetangebote im Ausland.
    Monika Düker (Grüne) ... sind aus suchtpräventiven Gründen abzulehnen. Sie dienen nicht der Kanalisierung der Spielsucht, sondern der Gewinnmaximierung des zukünftigen Investors. Nur eine Verringerung des Angebots wäre echter Spielerschutz. Darüber hinaus schaffen neue Standorte Konkurrenz zwischen den Spielbanken zum Nachteil der Mitarbeitenden. Auch dies wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich.
    Andreas Keith (AfD) ... in der geplanten Form wirken auf uns, als wolle man einem privaten Erwerber ein Angebot mit Option auf Umsatzwachstum als Zugabe machen, ohne Rücksicht auf die Beschäftigten. Denn für die bedeutet z. B. freie Standortwahl bestenfalls ein Einsatz an einem anderen Ort, schlimmstenfalls die Kündigung, wenn ein Umzug u. a. aus familiären Gründen ausscheidet. Das lehnen wir ab!

    Spielsucht-Prävention ...

    Arne Moritz (CDU) ... ist die Messlatte bei der Privatisierung und wird staatlich weiterhin streng kontrolliert. Auch private Träger haben ein Interesse an bestmöglichem Spielerschutz und guter Sucht- Prävention. In den privatisierten Spielbanken in Berlin und Sachsen-Anhalt beispielsweise ist der Schutz der Spieler deutlich verbessert worden. Der neue Glückspielstaatsvertrag wird ebenfalls weitere bundesweite Maßstäbe setzen.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... muss das leitende Motiv bei der Regulierung von Glücksspiel sein. Der vorliegende Entwurf weist hier erhebliche Mängel auf. Strikte Regulierung und Kontrolle sind nicht sichergestellt, weil ein privater Anbieter vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgt. Es ist zu befürchten, dass sich mit der Privatisierung der Spielerschutz verschlechtert.
    Ralf Witzel (FDP) ... ist ein zentrales Anliegen der FDP. Glücksspiel sollte daher größtmöglich an Orten stattfinden, die behördlich streng kontrolliert werden. Lizensierte private Spielbanken haben in Deutschland den Spielerschutz seit Jahren quantitativ und qualitativ ausgebaut und zur Suchtprävention neue Sozialkonzepte, Checklisten und Einlasskontrollsysteme zuerst eingeführt, bevor sie allgemein Standard wurden.
    Monika Düker (Grüne) ... ist das wichtigste Ziel des Spielbankgesetzes. Die Anhörung zum Spielbankgesetz hat jedoch verdeutlicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Spielerschutz eher gefährdet, als ihn zu steigern. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
    Andreas Keith (AfD) ... wird mit diesem Spielbankengesetz u. a. konterkariert durch die Idee, für den Spielerschutz Kundenbetreuer - die eigentlich völlig andere Aufgaben haben - verantwortlich zu machen. Offenbar will man vor allem privaten Betreibern entgegenkommen, indem man z. B. Zugangsmöglichkeiten deutlich erleichtert und finanziell entgegenkommende Regelungen anbietet. Hier werden völlig falsche Prioritäten gesetzt!

    Die bisherigen Standorte ...

    Arne Moritz (CDU) ... bieten ein attraktives Spielangebot an außergewöhnlichen Standorten. Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Spielinteressierte auch ein vielfältiges und sicheres Angebot in ihrer Nähe finden. Dafür sollen sie nicht auf die Spielbanken außerhalb Nordrhein-Westfalens ausweichen müssen.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... brauchen eine Garantie. Insbesondere die über tausend Beschäftigen brauchen Klarheit über ihren Arbeitsort. Aber auch für die Städte vor Ort haben die Spielbanken eine wichtige Funktion. So sichern sie den Städten wichtige Einnahmen. Der Entwurf gibt keine Garantien für die bestehenden Standorte, was auch die Kommunen scharf kritisieren.
    Ralf Witzel (FDP) ... werden auch nach neuer Gesetzeslage konzessioniert und weiter betrieben. Das erhält Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in den jeweiligen Kommunen. Es dient deren Stabilisierung, wenn sich ein privater Erwerber findet, der mit eigenem Geld notwendige Investitionen zur Modernisierung des Spielangebotes tätigt, die den Staatscasinos bislang aufgrund ihrer vielen defizitären Jahre nicht möglich sind.
    Monika Düker (Grüne) ... benötigen eine echte Standortgarantie. Diese fehlt jedoch im vorliegenden Gesetzentwurf. Die Kommunen sind auf eine unveränderte kommunale Spielbankenabgabe angewiesen und auch für die Mitarbeitenden bedeutet eine Standortgarantie Sicherheit für ihre Arbeitsplätze.
    Andreas Keith (AfD) ... werden nach einer Privatisierung durch die neuen Erwerber nach rein betriebswirtschaftlichen Prämissen überprüft und entsprechend reduziert. Für die Beschäftigten an den weniger lukrativen Standorten brechen damit äußerst unsichere Zeiten an. Für sie wird es mit dieser Fassung des Gesetzes bald heißen: "Rien ne va plus!"

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200409

  • Neue Strategie für den Rundfunk.
    Sachverständige äußern sich zu Plänen der Landesregierung.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 9 in Ausgabe 2 - 17.03.2020

    30. Januar 2020 - Die Landesregierung hat ein Konzept zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks vorgelegt. In einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien und des Hauptausschusses äußerten sich Sachverständige zur Strategie "Radio in NRW 2022" mit Plänen u. a. für die Werbezeiten des WDR-Hörfunks und einer zweiten landesweiten UKW-Kette.
    Grundlage der Anhörung war der Entwurf der Landesregierung für das "Gesetz zur Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze (18. Rundfunkänderungsgesetz)" (Drs. 17/8130). Ziel sei die Sicherung eines "vielfältigen zukunftsfähigen Hörfunks und eines wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunks im digitalen Zeitalter", so die Landesregierung in ihrem Entwurf.
    Der Entwurf sieht vor, auf eine zunächst vorgesehene weitere Reduzierung der Werbezeiten im WDR-Hörfunk zu verzichten. In der ersten Stufe war die maximal zulässige Hörfunkwerbung zum 1. Januar 2017 von 90 auf 75 Minuten (werktäglich im Jahresdurchschnitt) gekürzt worden. Werbung darf seitdem nur noch in zwei Programmen ausgestrahlt werden. In einer zweiten Stufe wäre Werbung von 2021 an nur noch im Umfang von 60 Minuten werktäglich im Monatsdurchschnitt und nur noch in einem Programm zulässig gewesen.
    Geplant ist zudem, dass bei den lokalen Radiosendern der Beitrag des Bürgerfunks in den gesetzlich bestimmten lokalen Sendeanteil einbezogen wird. Es werden zudem Kriterien für die Vergabe von landesweiten terrestrischen Übertragungskapazitäten (zweite UKW-Kette) festgelegt. Die zweite UKW-Kette wird möglich, weil die britischen Streitkräfte ihre Frequenzen zurückgeben. Anbieter für die zweite Kette müssen mit ihrem Angebot u. a. zur Sicherung des lokalen Hörfunks beitragen.
    Der Verband Lokaler Rundfunk sowie der Verband der Betriebsgesellschaften Nordrhein- Westfalen nannten die Kriterien für die Vergabe der neuen UKW-Frequenzen in einer gemeinsamen Stellungnahme "einen Schritt in die richtige Richtung". Für den Verband der Betriebsgesellschaften sagte der Vorsitzende Uwe Peltzer in der Anhörung, auf diese Weise könne der Lokalfunk bei der Frequenzvergabe berücksichtigt werden. Die Verbände sprachen sich aber dafür aus, diese Zielsetzung stärker im Gesetz zu formulieren.
    Die Anrechnung der Bürgerfunkzeiten auf die tägliche gesetzliche Mindestdauer des Programms sehen die Verbände skeptisch. "Bürgerfunk kann lokales Programm nicht ersetzen, und eine entsprechende Regelung lädt dazu ein, lokale Programme zugunsten von Bürgerfunk zu kürzen." Sie kritisierten ferner den geplanten Verzicht auf eine weitere Reduzierung der Werbezeiten im WDR-Hörfunk. Ziel der zweistufigen Reduzierung sei gewesen, "Leitplanken für fairen Wettbewerb im dualen System zu schaffen sowie den ausschließlich privat finanzierten lokalen Hörfunk wirtschaftlich zu stärken und in seiner Vielfalt zu erhalten".
    Der Deutsche Journalisten-Verband NRW sprach von einem "klaren Bekenntnis" der Landesregierung zum Lokalfunk. Er kritisierte ebenfalls die geplante Anerkennung des Bürgerfunks als lokale Sendezeit. Eine solche Verkürzung würde zwar eine wirtschaftliche Entlastung der Sender bedeuten. Allerdings dürfe nicht an den lokalen Inhalten gespart werden. Sie seien "der Markenkern" des lokalen Rundfunks.

    "Schaden für den Werbemarkt"

    Der WDR begrüßte den Verzicht auf eine weitere Reduzierung der Werbezeiten in seinen Rundfunkprogrammen. WDR-Justiziarin Eva- Maria Michel betonte, dass die erste Stufe der Reduzierung keine nennenswerten Effekte für den Lokalfunk gebracht habe und die zweite Stufe dies auch nicht erreichen werde. Vielmehr sei ein Schaden für den ganzen Hörfunk als Werbemarkt zu erwarten, beispielsweise, weil er unattraktiv werde für bundesweite Kampagnen. Nutznießer der Werbezeitenreduzierungen beim WDR sei nicht der Lokalfunk, sondern seien insbesondere Online-Medien, die ihren Sitz nicht in NRW hätten.
    Der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, Andreas Meyer-Lauber, verwies darauf, dass die Werbeeinnahmen den Rundfunkbeitrag dämpften. In der Stellungnahme des WDR heißt es dazu, die Einnahmen aus der Hörfunkwerbung stellten "eine wichtige Erlösquelle in der Mischfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" dar. Sie leisteten einen Beitrag "zur relativen Stabilität des Rundfunkbeitrags".
    Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster kommt zu dem Schluss, die Landesregierung habe überzeugend abgeleitet, dass "derzeit eine weitere Werbezeitenreduzierung" im WDR-Hörfunk nicht geboten sei. Mit der Werbezeitenreduzierung habe der Lokalfunk geschützt werden sollen. Es habe die Annahme gegeben, dass Werbegelder vom WDR zum Lokalfunk umgeschichtet würden. Die erste Stufe der Reduzierung habe aber keine nennenswerten Auswirkungen auf den Privatfunk gehabt.
    wib

    Zusatzinformation:
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    Systematik: 7720 Rundfunk/Fernsehen; 7700 Informationsgesellschaft/Medien

    ID: LI200223

  • Stullich, Andrea (CDU); Vogt, Alexander (SPD); Nückel, Thomas (FDP); Keymis, Oliver (Grüne); Tritschler, Sven W. (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Rundfunk".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 2 - 17.03.2020

    Das duale Rundfunksystem ...

    Andrea Stullich (CDU) ... aus 6 WDR-Radiosendern und 44 privaten Lokalradios stärken wir mit unserer Hörfunk-Strategie "Radio in NRW 2022". Wir wollen, dass die Menschen in NRW auch im digitalen Zeitalter so umfassend wie möglich mit einem vielfältigen, qualitätsvollen und unabhängigen Radioangebot versorgt werden. Unsere Hörfunkstrategie ist ein wichtiger Beitrag dafür, Qualitätsjournalismus zukunftsfähig zu machen.
    Alexander Vogt (SPD) ... aus öffentlich-rechtlichen Sendern und 44 privaten Lokalradios in NRW ist ein Erfolgsmodell! Es liefert ein interessantes Programm, umfassende lokale Informationen und eine große Vielfalt, die es so in keinem anderen Bundesland gibt. Wer Medien als demokratisches Kontrollorgan für Politik und Wirtschaft ernst nimmt, muss sich dafür einsetzen, dass die einzelnen Redaktionen erhalten bleiben - auch vor Ort.
    Thomas Nückel (FDP) ... ist für die Vielfalt der Berichterstattung und für Qualitätsjournalismus von großer Bedeutung. Mich sorgen Unwuchten im System zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Sender. Viel zu lange wurden Weichenstellungen für die Zukunft des privaten Angebots in digitalen Zeiten verschlafen. Das ändern wir mit der Hörfunk-Strategie "Radio in NRW 2022" auf Basis vieler Gespräche mit den Lokalfunk-Akteuren.
    Oliver Keymis (Grüne) ... wird ausdrücklich von uns GRÜNEN unterstützt. Wir sind weiterhin für eine Stärkung des Bürgerfunks durch ein Bekenntnis zum "Zwei-Säulen-Modell" und die Beibehaltung von Redaktionen mit lokalem Bezug. Gerade weil viele Printmedien ihre Lokalredaktionen aufgegeben haben, sind der Erhalt und die Weiterentwicklung von lokalen Radioprogrammen von großer Bedeutung, insbesondere auch im Hinblick auf die audiovisuelle Berichterstattung im Netz.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... hat sich in seiner bisherigen Form überlebt. Rundfunk wird zunehmend durch Online-Angebote (Streaming etc.) ersetzt. Damit ist eine neue Angebotsvielfalt entstanden, die auch die Privilegien und die üppige Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten infrage stellt. Wir möchten WDR und Co. auf echte Grundversorgung beschränken und damit den Privaten neue Marktchancen eröffnen.

    Werbezeiten im WDR-Hörfunk ...

    Andrea Stullich (CDU) ... hat ein Gutachten geprüft. Es empfiehlt: Die erste Stufe der Werbezeitenreduzierung bleibt, die geplante zweite Stufe kommt nicht. Wenn wir einerseits fordern, der WDR solle sparen, dann dürfen wir ihm andererseits nicht 28 Millionen € Werbeeinnahmen wegnehmen, die größtenteils noch nicht mal beim Lokalfunk landen, sondern im Netz und damit bei Playern, die nicht in NRW sitzen, sondern in den USA.
    Alexander Vogt (SPD) ... müssen so ausgestaltet sein, dass einerseits der WDR seinem Programmauftrag nachkommen kann und andererseits auch der private Hörfunk in NRW überleben kann. Die Werbezeiten sind aber nur eine Stellschraube, an der die Politik in NRW Rahmenbedingungen ändern kann. Die Förderung des Einstiegs in neue Verbreitungstechnologien von Audioinhalten wäre eine weitere Maßnahme, um Sender in NRW zu stärken.
    Thomas Nückel (FDP) ... waren ein strittiges Thema. Mit Hilfe der Ergebnisse eines Gutachtens wurde eine für alle Seiten gute Lösung gefunden. Die erste bereits in Kraft getretene Stufe der Werbezeitenreduzierung bleibt, weil sie zu mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen WDR und privaten Lokalfunksendern geführt hat. Auf die zweite Stufe wird verzichtet, da die Gutachter eine Schädigung der Gattung Radiowerbung befürchten.
    Oliver Keymis (Grüne) ... sollen so lange ermöglicht werden, wie es der Gattung "Radio" in NRW insgesamt mehr nutzt als schadet. Unser Fernziel Werbefreiheit im Angebot des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks generell besteht gleichwohl weiter, müsste aber in jedem Fall durch Einnahmen oder Einsparungen kompensiert werden.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... darf es nach unserer Vorstellung überhaupt nicht geben. Der WDR sollte - wie alle öffentlich-rechtlichen Anstalten - werbefrei sein und zudem nicht auch noch den privaten Anbietern auf dem Werbemarkt Konkurrenz machen. Das Argument, dass es hierdurch zu einem "Gattungsschaden" käme, der alle Anbieter träfe, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil die Privaten vernehmlich ganz anderer Meinung sind.

    Der Bürgerfunk ...

    Andrea Stullich (CDU) ... ist, wenn er gut gemacht ist, ein zusätzliches Element der lokalen Anbindung von Lokalsendern. Deshalb wird er künftig bei der Berechnung der lokalen Sendezeit miteinbezogen. Diese Anrechenbarkeit stärkt den Bürgerfunk, und gleichzeitig wird den Sendern mehr Flexibilität eingeräumt, denn viele Stationen haben darum gebeten, Sendestunden vor allem am Wochenende flexibler handhaben zu können.
    Alexander Vogt (SPD) ... ist Bestandteil des lokalen privaten Hörfunksystems. Der NRW-Bürgerfunk bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Medienkompetenzvermittlung. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler sind die praxisorientierten Angebote der Landesanstalt für Medien eine gute Möglichkeit, aktiv an der Medienwelt teilzunehmen.
    Thomas Nückel (FDP) ... wird zukünftig durch die Anrechenbarkeit seines Angebots bei der lokalen Sendezeit mehr in den Fokus rücken. Er kann wertvolle Beiträge zur Sender/Hörer-Bindung leisten. Qualifizierungsangebote der Landesanstalt für Medien ermöglichen ein gutes Programmangebot. Ergänzend werden die Lokalsender auf ihren Wunsch mehr Freiheiten bei der Verteilung der Sendestunden bzgl. des Wochenendes bekommen.
    Oliver Keymis (Grüne) ... ist und bleibt ein wichtiges Element im lokalen Angebot, da hier die Themen der Menschen vor Ort, aufbereitet von ihnen selbst, medialen Widerhall finden. Und zwar eben nicht nur im "Abrufmedium" Internet, sondern auch im "Ausstrahlmedium" Radio.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... hatte in den Frühzeiten des dualen Rundfunksystems durchaus seine Berechtigung. Er ermöglichte es erstmals Bürgern, eigenes Programm zu gestalten. Glücklicherweise ist dies heute viel einfacher geworden. Jeder mit Internetanschluss kann sein eigenes Programm mit der Welt teilen. Die bisherigen Veranstalter von Bürgerfunk sollten sich deshalb auf die Vermittlung von Medienkompetenz konzentrieren.

    Die landesweite UKW-Kette ...

    Andrea Stullich (CDU) ... kann dazu beitragen, die Vielfalt und Zukunftsfähigkeit des Hörfunksystems in NRW zu sichern. Deshalb schärfen wir die Vergabekriterien für diese freien UKW-Frequenzen: Wer sich dafür bewirbt, muss lokale bzw. regionale Inhalte liefern, einen Beitrag zum Erhalt des bestehenden Hörfunkangebots leisten und sich bestenfalls auch bei DAB+ engagieren. Das ist eine große Chance für die Lokalradios!
    Alexander Vogt (SPD) ... sollte dazu beitragen, dass der mögliche neue Radiosender die redaktionelle und inhaltliche Medienvielfalt in NRW stärkt. Hierbei ist es wichtig, dass das neue Angebot lokale und regionale Informationen aus NRW produzieren muss und das etablierte Lokalfunksystem in NRW nicht gefährden darf. Neue Medienangebote sollen die Medienvielfalt bereichern - nicht gefährden.
    Thomas Nückel (FDP) ... wird für mehr Auswahl für die Hörer sorgen und so das duale System in NRW stärken. Die private UKW-Kette ist eine Konkurrenz zum Angebot des WDR. Deshalb ist bei den Vergabekriterien die Betonung von redaktionellen Inhalten aus NRW wichtig. Ohne lokale und regionale Inhalte wäre die Vielfalt nur eine leere Worthülse. Wichtig ist, dass der Betreiber der UKW-Kette auch digitale Vertriebswege nutzt.
    Oliver Keymis (Grüne) ... für den Privatfunk halten auch wir GRÜNE für vertretbar, wenn, wie in der geplanten Novelle des NRW-Rundfunkänderungsgesetzes vorgesehen, dort lokale und regionale journalistische Inhalte ebenso Platz finden und damit mehr Vielfalt angeboten werden kann. Die heutige Medienlandschaft ist durch die Digitalisierung auch in NRW nicht mehr mit der von vor 15 Jahren vergleichbar.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... ist dem Grunde nach eine gute Idee. Leider ist die Ausschreibung so gestaltet worden, dass sie "Radio NRW" stark bevorzugt. "Radio NRW" beliefert aber schon jetzt die Lokalradios mit einem Großteil ihres Programms und gehört u. a. der FUNKE-Mediengruppe von CDU-Minister Holthoff-Pförtner und mittelbar auch der SPD. Es geht also eher darum, bisherige Machtverhältnisse zu zementieren.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200209

  • Was Kinder zum Lernen brauchen.
    Sachverständige äußern sich zu Plänen für die Grundschule.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 1 - 28.01.2020

    15. Januar 2020 - Kleinere Klassen, hochwertige Angebote im Offenen Ganztag, eine bessere Bezahlung von Lehrkräften - das forderten Sachverständige im Ausschuss für Schule und Bildung. Der Anhörung lag ein Antrag der Grünen-Fraktion zugrunde.
    Die Landesregierung habe angekündigt, sich "mit einem großen Wurf der Grundschule widmen zu wollen", heißt es im Antrag der Grünen ("Zukunftsplan Grundschule", Drs. 17/6739). Termine seien allerdings verstrichen, "ohne dass auch nur in Ansätzen deutlich wird, womit sich der sogenannte ‚Masterplan Grundschule‘ beschäftigen wird".
    In einem 14-Punkte-Plan fordern die Grünen, dass u. a. ein Konzept erarbeitet werde, wie sich Grundschulen zu "Quartiersschulen mit der entsprechenden Vernetzung" entwickeln können - ähnlich wie Kitas, die sich zu Familienzentren mit Bildungs- und Unterstützungsangeboten verändert hätten. Die Landesregierung solle zudem ein "Unterstützungskonzept" für Grundschulen erarbeiten, das einen "schulscharfen Sozialindex" beinhalte; ein solcher Index formuliert Kriterien, anhand derer Schulen mit besonderen Herausforderungen mehr Personal und Ressourcen erhalten.
    Grundschulen solle in Zukunft ermöglicht werden, in den "gebundenen Ganztag" zu wechseln, bei dem sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote am Vor- und Nachmittag durchmischen, fordern die Grünen. Bei der Bezahlung von Lehrkräften an Grundschulen sei "die erforderliche Anpassung an das Niveau der Lehrkräfte in der Sekundarstufe II vorzunehmen".
    In ihrer gemeinsamen Stellungnahme legten die Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen dar, sie seien "offen für jede Maßnahme", die das Bildungswesen stärke. Um qualitativ hochwertige Ganztagsangebote zu schaffen, bedürfe es landesweiter Standards für Personal und Räume; das Land müsse für die Mehrkosten aufkommen. Auch mit Blick auf Quartiersschulen würden sich "veränderte Raumbedarfe" ergeben.
    Der Grundschulverband NRW unterstützte die Forderungen der Grünen "in allen Punkten". Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen fehlten in Nordrhein-Westfalen "in einem bedrückenden Ausmaß". Von einer sach- und fachgerechten Ausstattung könne vielerorts nicht die Rede sein. "Die pädagogische Infrastruktur ist teilweise marode oder gar nicht vorhanden." Aufgrund einer unzureichenden Finanzierung klaffe beim Offenen Ganztag "eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit".

    Mehr Personal, kleinere Klassen

    Auch der Verband für Bildung und Erziehung begrüßte die im Antrag genannten Forderungen, "da es grundlegend notwendig ist, die Grundschule in NRW zukunftsfähig zu machen". Der Verband forderte eine Eingangsbesoldung nach A13/EG13 für alle Lehrkräfte sowie multiprofessionelle Teams in Schulklassen. Um Entlastungen für Lehrkräfte zu erreichen, solle u. a. die Klassengröße auf 24 Kinder reduziert werden, wobei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt zu zählen seien. Der VBE äußerte sich positiv zu angedachten Quartiersschulen. Die aktuelle Ausstattung von Grundschulen lasse eine solche Weiterentwicklung in der Regel aber nicht zu.
    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht mit Blick auf Grundschulen "dringenden Handlungsbedarf ". Die Gewerkschaft forderte eine Besoldung nach A13z/EG13, mehr Entlastung für Lehrkräfte und "endlich gute Standards für die Inklusion an Grundschulen". Angesichts der jetzigen Bedingungen, die durch Sparpolitik und falsche Priorisierungen herbeigeführt worden seien, könnten Grundschulen "über die klassische Bildungsarbeit hinausgehende Aufgaben nicht leisten". Daher sei das Konzept der Quartiersschulen - obwohl grundsätzlich zu begrüßen - aktuell nicht umzusetzen.
    Laut Landeselternschaft Grundschule in NRW weist der 14-Punkte-Plan der Grünen "etliche Merkmale zur Verbesserung der Situation an Grundschulen" auf. Leider nehme keine Forderung die finanzielle und "damit auch schulräumliche Situation der Städte" in den Blick. Es fehle die Aufforderung an das Land, Städte bei der Umsetzung von Quartiersschulen, der Erarbeitung eines "schulscharfen Sozialindexes" und beim Wechsel zum gebundenen Ganztag finanziell zu unterstützen. Das Thema Inklusion sei mit dem Antrag "maximal gestreift" worden. Damit werde "eine der drängendsten Herausforderungen von Grundschule aus unserer Sicht nicht angemessen berücksichtigt".
    tob

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 4200 Schulen; 4100 Bildung

    ID: LI200109

  • Rock, Frank (CDU); Ott, Jochen (SPD); Müller-Rech, Franziska (FDP); Beer, Sigrid (Grüne); Seifen, Helmut (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Zukunft der Grundschule".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 1 - 28.01.2020

    Grundschulen ...

    Frank Rock (CDU) ... sind von elementarer Wichtigkeit für eines der wichtigsten Ziele der NRW-Koalition: Wir wollen Kindern den Aufstieg unabhängig von der Herkunft der Eltern ermöglichen. Um dies zu erreichen, brauchen unsere Grundschulen vor allem deutlich mehr qualifiziertes Fachpersonal. Die Vorgängerregierung hat es versäumt, ausreichend Grundschullehrkräfte auszubilden. Wir schaffen mehr als 700 Studienplätze. Oberstufenlehrkräften werden wir es ermöglichen, Lehramt für die Schulform Grundschule zu erwerben.
    Jochen Ott (SPD) ... leisten jeden Tag Enormes. Sie leben täglich Integration und Inklusion vor. Aber das System ist auch an den Grenzen des Leistbaren. Diese Schulform braucht die größtmögliche Unterstützung und liegt uns daher besonders am Herzen. Alle Kinder besuchen die Grundschule und sie ist das Fundament für die schulische Ausbildung. Wir fordern, dass die Landesregierung endlich den lang versprochenen Masterplan vorlegt.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... schaffen das Fundament für einen erfolgreichen Bildungsweg unserer Schülerinnen und Schüler. Sie wecken die Lust am Lernen, Lesen, Schreiben und Rechnen sowie am Forschen und Entdecken. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler ein Leben lang. Deswegen stärken wir Grundschulen - etwa mit zusätzlichem, multiprofessionellem Personal und mehr Entlastung für die Lehrerinnen und Lehrer.
    Sigrid Beer (Grüne) ... sind seit 100 Jahren Schulen für alle Kinder. Sie sind Basis guter schulischer Bildung und leben Inklusion im weiten Sinne. Trotzdem gibt es hier immer noch die höchsten Unterrichtsverpflichtungen und die geringsten Entlastungen. Es wird Zeit, das System vom Kopf auf die Füße zu stellen und - nach internationalem Vorbild - mehr in Grundschulen für Kinder am Anfang der Schullaufbahn zu investieren.
    Helmut Seifen (AfD) ... sollen die Grundlagen und Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler schaffen, einen erfolgreichen und hochwertigen Bildungsweg in der jeweiligen Schullaufbahn zurückzulegen. Deshalb ist das intensive Einüben der Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Umgang mit Sprache und Rechnen deren vordringlichste Aufgabe und Ausgangspunkt für andere kreativ-ästhetische Bildungserfahrungen.

    Die Bezahlung von Lehrkräften ...

    Frank Rock (CDU) ... ist auch Teil der Wertschätzung für den Beruf. Arbeitsbelastung, Anforderungen und Belastungen in den verschiedenen Lehrämtern sind nicht gleich, aber sie sind gleichwertig. Durch die Angleichung der Lehramtsausbildung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I an die Ausbildung für Sekundarstufe II ist es notwendig geworden, die besoldungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Dies werden wir in dieser Legislaturperiode angehen. Wir arbeiten an einer rechtssicheren, haushalterisch vertretbaren und für die Lehrkräfte fairen Regelung.
    Jochen Ott (SPD) ...muss endlich neugestaltet werden. Das klare Bekenntnis für A-13 für alle ist überfällig. Grundschullehrkräfte verdienen aufgrund ihrer täglichen Leistungen und ihrer Ausbildung das gleiche Gehalt wie ihre Kolleginnen und Kollegen an weiterführenden Schulen. Die Unwucht in der Bezahlung spiegelt sich in der Verteilung der Lehrkräfte über die Schulformen wider. In den schlechter bezahlten Schulformen fehlen die meisten Lehrkräfte.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... ist eine sehr komplexe Angelegenheit und Änderungen an einer Stelle ziehen gegebenenfalls weiteren Anpassungsbedarf nach sich. Wir arbeiten an einer Lösung für die besoldungsrechtlichen Konsequenzen der veränderten Lehrerausbildung. Für uns ist klar: Das Grundschullehramt ist elementar wichtig. Denn hier werden die Grundlagen für den weiteren Bildungserfolg gelegt.
    Sigrid Beer (Grüne) ... in der Grundschule und der Sekundarstufe I muss endlich auf A13 angehoben werden. Das entspricht der Aufgabe, der Ausbildung und macht die Arbeit dann auch für andere Lehrämter (Sek. II) attraktiv. Dazu brauchen gerade die Grundschulen deutliche Entlastungen. Angesichts der guten Haushaltslage ist eine weitere Verweigerung der besseren Bezahlung und Ausstattung mutwillige Beschädigung von Bildungschancen.
    Helmut Seifen (AfD) ... ist als Thema vom linken politischen Spektrum im Rahmen seiner Gleichheitsideologie in die politische Debatte eingebracht worden. Als taktisches Ablenkungsmanöver erhitzte sie zunächst die Gemüter, indem ein "Gerechtigkeitsproblem" im Bildungswesen artifiziell erzeugt wurde. Erreicht wird dadurch effektiv eine Situation, in der die verschiedenen Schulformen gegeneinander aufgewiegelt werden.

    Der schulscharfe Sozialindex ...

    Frank Rock (CDU) ... war ein zentrales bildungspolitisches Versprechen der Vorgängerregierung, das nicht erfüllt wurde. Hier hat man versagt und klar die eigenen Ziele verfehlt, zulasten unserer Jüngsten. Wir besetzen bereits heute deutlich mehr Stellen auf Basis des Kreissozialindex, als das unter Rot-Grün passiert ist. Aktuell wird ein schulscharfer Sozialindex entwickelt, der noch in dieser Legislaturperiode zur Anwendung kommen wird. Dieser wird weitere spürbare Verbesserungen für Schulen mit besonderen Herausforderungen möglich machen.
    Jochen Ott (SPD) ...ist eine sozialdemokratische Forderung. Alle Schülerinnen und Schüler haben unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Recht auf gute Bildung. Grundschulen brauchen den schulscharfen Sozialindex, damit die finanziellen und personellen Mittel dorthin gelangen, wo sie besonders benötigt werden. Nur so können alle Kinder die gleichen Bildungschancen haben.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... wird in Regierungsverantwortung der FDP eingeführt. Damit können wir der Situation im Stadtteil und jeder einzelnen Schule besser gerecht werden und Stellen und Ressourcen dort hinbringen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Wir haben schon 1.700 Stellen für Sozialpädagoginnen und -pädagogen an Grundschulen nach Sozialindex verteilt - das Feedback der Schulen dazu ist überragend.
    Sigrid Beer (Grüne) ... muss jetzt flächendeckend kommen. Er unterstützt die Arbeit an herausfordernden Standorten und sorgt für mehr Chancengleichheit. Das Ministeriumsprojekt "Talentschulen" hilft nicht, denn es sorgt für ein Konkurrieren um die Ressourcen unter den Schulen in schwieriger Lage. Grundschulen sind zudem ausgeschlossen. Und Ergebnisse gibt es erst nach langer wissenschaftlicher Begleitung.
    Helmut Seifen (AfD) ... stellt in jedem Fall eine qualifizierte Alternative zum Kreissozialindex dar, weil damit diverse Variablen in der Beurteilung eines Standorts Berücksichtigung finden. Eine Umverteilung der Ressourcen im Bildungsbereich und eine einseitige Bevorzugung einzelner Schulen wird das Problem nicht beseitigen helfen. Dafür sind allgemeine gesellschaftliche Anstrengungen vonnöten.

    Offene Ganztagsschulen ...

    Frank Rock (CDU) ... sind mittlerweile in allen Landesteilen wichtige Institutionen an der Schnittstelle von Bildung, Betreuung und Erziehung, die von einer steigenden Zahl von Eltern als wichtig empfunden werden. Wir werden den Ausbau der Plätze weiter vorantreiben. Der im Bund angestrebte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab 2025 ist nur umsetzbar, wenn der Bund dauerhaft Mittel zur Verfügung stellt.
    Jochen Ott (SPD) ... haben eine große Bedeutung für Familien. Sie ermöglichen den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Kindern die Entwicklung ihrer Potentiale. Es müssen endlich landesweit einheitliche Qualitätsstandards aufgestellt werden und die Beschäftigten brauchen gute Arbeitsverträge. Diese Forderung haben auch die heutigen Koalitionspartner vor der Landtagswahl aufgestellt, wollen davon heute aber nichts mehr wissen.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... sind ein Erfolgsmodell, das wir weiter stärken wollen. Die OGS verbessert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie schafft auch soziale Gerechtigkeit und ist ein unverzichtbares Bildungsangebot. Im kommenden Jahr wird die Zahl der OGS-Plätze in NRW daher auf Rekordniveau ausgebaut. Diesen Weg werden wir weitergehen und gleichzeitig die hohe Bildungsqualität der OGS weiter stärken.
    Sigrid Beer (Grüne) ... brauchen Standards, wie beispielsweise eine Erzieher*innenstelle pro OGS-Gruppe und Inklusionsunterstützung nicht nur im Unterricht. Nur so kann die Qualität vergleichbar in NRW entwickelt werden. Grundschulen, die das wollen, sollen gebundene Ganztagsschule werden können. Die Landesregierung muss endlich ihr Konzept zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs und Gespräche mit dem Bund offenlegen.
    Helmut Seifen (AfD) ... stellen eine unerlässliche Ergänzung zu den als Halbtagsschule konzipierten Grundschulen dar und sind somit ein wertvolles Angebot für Eltern und Kinder. Grundschulen flächendeckend als Ganztagsschulen einzurichten, ist aus vielerlei Gründen schädlich. Stattdessen sollte das Konzept der OGS durch landesweite Standards und ein tragfähiges Finanzierungskonzept fest verankert werden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI200120

  • NRW und die Künstliche Intelligenz.
    Sachverständige äußern sich in Anhörung zu Forschung und Anwendung.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 9 in Ausgabe 10 - 27.12.2019

    12. Dezember 2019 - Nordrhein-Westfalen soll zum bundesweit führenden Standort für angewandte Künstliche Intelligenz (KI) werden und auch in Europa unter den "Top Ten" rangieren. Dieses Ziel haben die Fraktionen von CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag formuliert. In einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation haben sich Sachverständige dazu geäußert.
    Nordrhein-Westfalen verfüge bereits "über große Kompetenzen" auf dem Gebiet, heißt es im Antrag ("Künstliche Intelligenz: Forschung und Innovation für Maschinelles Lernen voranbringen", Drs. 17/7374). Als Beispiele nennen die Fraktionen u. a. das Kompetenzzentrum Maschinelles Lernen Rhein-Ruhr mit dem Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz an der TU Dortmund sowie die Fraunhofer-Institute in Sankt Augustin, Dortmund und Bonn. Weitere Forschungseinrichtungen, Netzwerke, Lehrstühle und Institute arbeiteten an der Schnittstelle zur Anwendung.
    Genau dort solle die 2018 gegründete Kompetenzplattform KI.NRW die "starke Forschungslandschaft" ergänzen, schreiben CDU und FDP. Es gelte, "die Innovationskraft der Wissenschaft und Forschung für unsere Wirtschaft - Industrie und Mittelstand gleichermaßen - nutzbar zu machen". Im Mittelpunkt sollen "Forschung und Bildung, ein erfolgreicher Technologietransfer und eine ethisch-verantwortungsvolle Umsetzung" stehen.

    "Weichenstellungen"

    Unterstützung signalisierte die Landesrektorenkonferenz in ihrer Stellungnahme für die Ausschüsse. Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Universitäten seien "erste wichtige Weichenstellungen" bereits erfolgt. Auf Landesebene fehlten aber konkrete Ausschreibungen und Programme, "über die Drittmittel im Rah-men der vor gut einem Jahr beschlossenen KI-Strategie eingeworben werden könnten". Zudem sollten den Universitäten ebenfalls Mittel zur Verfügung gestellt werden, um "die gesellschaftlichen Transformationsprozesse, die mit der Ausweitung von KI in viele Lebensbereiche einhergehen, sowie ethische Fragen in diesem Zusammenhang systematisch zu erforschen".
    Jegliche Anstrengung, NRW auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz zu stärken, sei "sinnvoll, notwendig, dringlich und äußerst begrüßenswert", schrieb Prof. Dr. Stefan Wrobel (Universität Bonn, Fraunhofer-Institut). KI biete "enorme Wachstumschancen für diejenigen Unternehmen und Volkswirtschaften, die sie sich als erste und vollumfänglich zu eigen machen". Auf der anderen Seite stünden große Risiken für diejenigen, "die dies nicht tun". NRW biete für die KI-Forschung eine exzellente Basis. "Schwerpunkte sollten auf den KI-Stärken NRWs aufbauen und darüber hinaus die Schlüsselbranchen wie Produktion, Logistik, Medizin und Medien berücksichtigen", so Wrobel. Ein besonderes Augenmerk müsse auf der Schnittstelle zwischen Forschung und Anwendung liegen.
    Prof. Dr. Helge Ritter (Universität Bielefeld) empfahl in seiner Stellungnahme u. a., "KI-Forschung à la Google & Co." nicht nur nachzulaufen, sondern eigene Akzente zu setzen und konsequent auszubauen. Universitäten müssten geeignet ausgestattet werden, damit sie in Ausbildung und Forschung mit den rasant steigenden Anforderungen" mithalten können. Bei den Gehältern seien deutsche Universitäten im KI-Bereich "nicht konkurrenzfähig". Vorhandene Ressourcen müssten durch "bestmögliche Vernetzung" gestärkt werden.
    Man unterstütze "das Vorhaben der Landesregierung, den Forschungs- und Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu stärken", heißt es in einer Stellungnahme des Chemiekonzerns Lanxess für den Ausschuss. Die Digitalisierung werde "die Prozesse und Geschäftsmodelle in der Chemieindustrie und unseren Kundenindustrien nachhaltig verändern". Lanxess habe mit einer konzernweiten Digitalisierungsstrategie reagiert, brauche aber die Unterstützung der Politik. Gerade bei der Anwendung Künstlicher Intelligenz seien hoch qualifizierte Fachkräfte "mit entsprechender technischchemischer und digitaler Expertise" erforderlich. Das neue Anforderungsprofil an Chemiker und Chemieingenieure müsse sich in einer interdisziplinären universitären Ausbildung niederschlagen.
    Zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 2300 Technologie; 4400 Wissenschaft/Forschung

    ID: LI191007

  • Braun, Florian (CDU); Kampmann, Christina (SPD); Hafke, Marcel (FDP); Bolte-Richter, Matthi (Grüne); Tritschler, Sven W. (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Künstliche Intelligenz".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 10 - 27.12.2019

    Künstliche Intelligenz ...

    Florian Braun (CDU) ... dynamisiert die Entwicklung von Innovation. Durch die Erkennung von x-fach wiederkehrenden Mustern kann KI Vorgänge zwecks Qualitätssteigerung und Ressourcenschonung auswerten. Durch den Ausbau moderner Rechnerkapazitäten ist KI nicht mehr nur noch ein Algorithmus auf dem Papier. Unser Ziel: NRW in Sachen KI in die Top-Standorte Europas führen.
    Christina Kampmann (SPD) ... ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation und wird unser Leben erheblich verändern. Gesamtwirtschaftliche Produktivitätsgewinne und digitale Dividenden durch den Einsatz von KI müssen dabei den Vielen, nicht den Wenigen zugutekommen. Technischer Fortschritt muss immer zu gesellschaftlichem und sozialem Fortschritt führen.
    Marcel Hafke (FDP) ... ist weit mehr als Daten und Zahlen. KI ist Bewegung und Entwicklung, Vernetzung und Entkopplung. Ob in der Industrie, der Verwaltung, der Mobilität oder in Wissenschaft und Forschung: KI verändert Bekanntes und wirft neue Fragestellungen und Herausforderungen auf - die Antwort kann nur eine Politik finden, die mutig und gestaltungswillig ist.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... ist keine ferne Zukunftstechnologie, sie wird schon heute in vielen Bereichen angewandt. Sie birgt große Chancen für Innovationen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, kann bei falscher Entwicklung und Anwendung aber auch Risiken bedeuten. Wir GRÜNE wollen diese Risiken verhindern, indem wir auf eine verantwortungsvolle Entwicklung durch die Wissenschaft in NRW setzen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... ist alles, was beim Menschen Intelligenz er¬fordert, aber von einer Maschine gemacht wird. An einer genauen Definition fehlt es allerdings. Häufig wird auch von "maschinellem Lernen" gesprochen. Die rasante Entwicklung der Leistungsfähigkeit von Computersystemen eröffnet dabei immer neue Möglichkeiten und lässt Forschung und Anwendung in diesem Gebiet geradezu explodieren.

    Chancen ...

    Florian Braun (CDU) ... entstehen, wenn es uns gelingt, die Innovationskraft der Wissenschaft und Forschung für unsere Wirtschaft und Bürger nutzbar zu machen. Wir erleben und erwarten Innovationssprünge bei Krankheitsbekämpfung, bei der Prognose von Verbrechen, bei der Berechnung von Energieflüssen, bei der Verwirklichung von autonomem Fahren, bei der industriellen Anwendung von Robotik und vielem mehr.
    Christina Kampmann (SPD) ... von KI liegen z. B. im Bereich der Medizin. Hier leistet sie durch Mustererkennung bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Diagnose und Forschung. Das bedeutet aber nicht, dass wir künftig auf Ärztinnen und Ärzte verzichten können, wohl aber, dass sie Künstliche Intelligenz zu nutzen wissen müssen.
    Marcel Hafke (FDP) ... sind da, um genutzt zu werden. KI kann Daten sicherer, Arbeit leichter und Bildung besser machen. So entstehen neue Branchen, neue Jobs und neue Möglichkeiten für jeden Einzelnen. Die FDP will daher erstens die richtigen Rahmenbedingungen schaffen und zweitens die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und überzeugen.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... dieser Technologie liegen darin, dass sie den Menschen viele Tätigkeiten erleichtern, sie unterstützen oder überhaupt erst ermöglichen kann: Medizinische Diagnosen, Archivieren und Finden von Wissen, Assistenzsysteme im Verkehr, Betrieb von Maschinen in Unternehmen oder beim Katastrophenschutz - die möglichen Anwendungen von Künstlicher Intelligenz sind sehr vielfältig.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... gibt es in Hülle und Fülle. Intelligente Maschinen können den Menschen von zahlreichen langweiligen, gefährlichen oder ermüdenden Arbeiten befreien und trotzdem neue Arbeitsplätze schaffen. Ein gutes Beispiel ist das autonome Fahren: Die Lebenszeit, die wir aktuell damit verbringen, das Lenkrad festzuhalten und aus dem Fenster zu schauen, könnten wir produktiv oder einfach zur Entspannung nutzen.

    Risiken ...

    Florian Braun (CDU) ... werden zumeist dann gesehen, wenn es um ethische Grundsätze und die Frage nach der Ausgestaltung der Algorithmen geht. Deshalb ist das Zertifizierungsangebot von KI.NRW für sichere und vertrauenswürdige KI ein kluger Schritt. Wir müssen über Diskriminierungsfreiheit von Algorithmen diskutieren und gemeinsam mit Forschung und Wirtschaft Standards schaffen, um Risiken zu minimieren.
    Christina Kampmann (SPD) ... beim Einsatz von KI können minimiert werden, wenn die Überprüfbarkeit der verwendeten Algorithmen stets gewährleistet ist. So können die diskriminierungsfreie Gestaltung von KI-Systemen verbessert und die Potenziale zur Reduzierung von Ungleichheiten in unserer Gesellschaft genutzt werden.
    Marcel Hafke (FDP) ... sind immer Teil der Gleichung. Das größte Risiko wäre es jedoch, aus Angst nichts zu tun. Nur wer gestaltet, kann auch die Regeln bestimmen.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... entstehen, wenn Künstliche Intelligenz nicht als Hilfsmittel für die Menschen verstanden, sondern zum Selbstzweck wird. Datenschutz, das Verbot von Diskriminierung sowie Ethik müssen Bestandteile der Entwicklung dieser Technologie sein. Vermeintliche Wirtschaftsvorteile oder der Datenhunger mancher Algorithmen dürfen keine Gründe sein, diese Aspekte zu ignorieren oder Standards abzubauen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... resultieren nicht aus der Technik selbst, sondern aus ihrem Einsatz durch Menschen. Die größte Gefahr sehe ich hier in der Automatisierung des Überwachungsstaats: China und das "Social Scoring" sind da warnende Beispiele. Auch hierzulande gibt es Bestrebungen, das Leben der Bürger immer detaillierter zu (maß-) regeln. Dabei könnte die Versuchung größer werden, die KI-Technologie zu nutzen und zu missbrauchen.

    Der Standort NRW ...

    Florian Braun (CDU) ... verfügt bereits über große Kompetenzen: z. B. das Zentrum Maschinelles Lernen Rhein-Ruhr an der TU Dortmund, die Fraunhofer-Institute für Intelligente Analyse- & Informationssysteme in Sankt Augustin und das FZ Jülich mit dem Supercomputing Centre. Das Kompetenzzentrum KI.NRW führt nun die Forschungslandschaft zusammen und schafft Schnittstellen zur Anwendung.
    Christina Kampmann (SPD) ... ist in der Spracherkennung und der Robotik international führend. Auf dieser hervorragenden Basis dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Die Grundlagenforschung im Bereich des datensparsamen Lernens von KI muss nachhaltig gesichert werden. In Kombination mit der DSGVO kann hier ein besonderes Qualitätsmerkmal von Künstlicher Intelligenz aus NRW entstehen.
    Marcel Hafke (FDP) ... verfügt über eine international anerkannte Hochschullandschaft im Herzen Europas. Wir sind überzeugt: Forschung, nicht Angst, schafft Innovation. Wir stehen für eine Politik, die nach vorne schaut! Mit dem Kompetenznetzwerk KI vernetzen wir Forschung und Wirtschaft, um NRW zum weltweit führenden KI-Standort zu machen.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... eignet sich bestens für die Entwicklung einer wissensbasierten Künstlichen Intelligenz, die keinen Menschen diskriminiert, die ethisch basiert und die daten- und ressourcensparend ist. Diese wäre ein echter wirtschaftlicher Vorsprung und würde darüber hinaus der Gesellschaft in vielen Bereichen sehr nutzen. Dafür muss die Förderung in NRW weiter ausgebaut werden.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... muss sich im Bereich der Forschung nicht verstecken - obwohl Deutschland und auch NRW vergleichsweise nur sehr geringe Summen in die Erforschung dieser Technologien investieren. Umso wichtiger wird es sein, hier ein attraktives Umfeld zu schaffen, damit aus Spitzenforschung auch Spitzentechnologie entsteht. Leider steht man sich da oft selbst im Weg, z. B. mit der unseligen Datenschutz-Grundverordnung.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI191008

  • Diskussion um Beschwerdestelle.
    Sachverständige äußern sich zu Polizeibeauftragtengesetz.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 9 - 03.12.2019

    31. Oktober 2019 - Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit Februar 2019 einen Polizeibeauftragten. Die Stelle ist beim für die Polizei zuständigen Innenministerium angesiedelt. Die Fraktion der Grünen hält dies für falsch und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Position beim Landtag anzusiedeln. In einer Anhörung des Innenausschusses äußerten sich Sachverständige zu dem Vorstoß.
    Die Polizei in Nordrhein-Westfalen genieße hohes Vertrauen, hohe Akzeptanz und große Wertschätzung, heißt es im Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ("Gesetz über die unabhängige Beauftragte oder den unabhängigen Beauftragten für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen", Drs. 17/6147). Es könne jedoch vorkommen, "dass "Bürgerinnen und Bürger im Einsatz angewendete Maßnahmen der Polizei als zu hart und unverhältnismäßig empfinden". Derzeit müssten sie sich bei Fragen oder Kritik an die Polizei selbst wenden. Es falle aber nicht allen leicht, "sich bei der Polizei über die Polizei zu beschweren".
    Doch auch Polizeibeamtinnen und -beamten sollte, so die Grünen, die Möglichkeit eröffnet werden, "sich neben den schon vorhandenen Strukturen, wie etwa den Personalräten, an eine neutrale Stelle wenden zu können" - etwa bei Unzufriedenheit mit Arbeitsabläufen oder dem Führungsverhalten von Vorgesetzten sowie bei Problemen mit Arbeitskolleginnen oder -kollegen.

    "Hilfsorgan"

    Der Gesetzentwurf stieß bei den Sachverständigen auf unterschiedliche Resonanz. Dr. Nikolaos Gazeas, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, hielt ihn für sinnvoll - gerade vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erfolgten und "zum Teil erheblichen Erweiterung der Befugnisse und Senkung der Eingriffsschwellen der Polizei in NRW". Die Einführung einer oder eines beim Parlament angesiedelten unabhängigen Polizeibeauftragten sei ein "Zeichen der Gewährleistung von Rechtstaatlichkeit", hieß es in seiner schriftlichen Stellungnahme für den Ausschuss. Die oder der Polizeibeauftragte solle jedoch "tatsächlich nur Hilfsorgan des Landtags sein", das Parlament weiterhin "in jeder Hinsicht das originäre und mit allen gebotenen Rechten ausgestattete Organ parlamentarischer Kontrolle bleiben".
    Die Polizeibeauftragten der Landtage Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz begrüßten den Gesetzentwurf ebenfalls. Unabhängige Polizeibeauftragte hätten sich in diesen Bundesländern bewährt. Barbara Schleicher- Rothmund (Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei) schrieb in ihrer Stellungnahme von einer "Erfolgsgeschichte".

    "Entbehrliche Maßnahme"

    Der Gesetzentwurf liefere einen "wichtigen Beitrag für die weitere Diskussion über die Einrichtung unabhängiger Polizei-Accountability-Stellen bei den Parlamenten der deutschen Bundesländer", so Prof. Dr. Hartmut Aden (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin). Als "Accountability-Stellen" werden, so Aden, "von der Polizei unabhängige, aber als staatliche Stellen konzipierte Beschwerdeeinrichtungen" bezeichnet. Mit der Einrichtung der Stelle einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten könne das Land Nordrhein-Westfalen "die Vorreitergruppe bei der Verbesserung der rechtsstaatlichen Qualität polizeilichen Handelns und der Etablierung einer zeitgemäßen Fehlerkultur verstärken".
    Prof. Dr. Dr. Markus Thiel (Deutsche Hochschule der Polizei) riet von der Einrichtung der Stelle ab - vor allem aus Kostengründen. Die Grünen-Fraktion habe in ihrem Gesetzentwurf 850.000 Euro im Jahr für Personal und Sachmittel veranschlagt. Als "entbehrliche Maßnahme" verstoße die Einrichtung einer oder eines Polizeibeauftragten gegen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
    Die Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband NRW, hielt die Schaffung der Stelle für "nicht zielführend". Bereits jetzt stünden zahlreiche Instrumente beispielsweise zum Beschwerdeeingang und zur Verfolgung von Amtsdelikten zur Verfügung. Intern habe sich das sogenannte Führungsfeedback, bei dem die Mitarbeiter anonym ihren unmittelbaren Vorgesetzten beurteilen, bewährt. Zudem gebe es Gleichstellungs-, Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Geheimschutzbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung. Ansprechpartner bei innerdienstlichen Konflikten, Sucht- oder psychischen Problemen und Sorgen unterschiedlichster Art seien in den Polizeibehörden ebenfalls vorhanden.
    zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 1310 Polizei

    ID: LI190910

  • Dr. Katzidis, Christos (CDU); Ganzke, Hartmut (SPD); Lürbke, Marc (FDP); Schäffer, Verena (Grüne); Wagner, Markus (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Polizeibeauftragte".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 9 - 03.12.2019

    Polizeibeauftragte ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... in der von den Grünen vorgeschlagenen Form sind überflüssige zusätzliche Kontrollinstanzen, die weder zielführend sind noch einen echten Mehrwert bringen und die Steuerzahler unnötig belasten.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... halten wir für eine sinnvolle Einrichtung. Sie sind sowohl Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst. Die in der Anhörung des Landtags dargestellten positiven Erfahrungen aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bestätigen uns in dieser Auffassung!
    Marc Lürbke (FDP) ... gibt es schon - auch in NRW. Der größte Unterschied zu Polizeibeauftragten in anderen Bundesländern ist, dass der Polizeibeauftragte in NRW nur für Anliegen der Polizei zuständig ist und diese vertrauensvoll bearbeiten kann. Für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gibt es in NRW das qualifizierte Beschwerdemanagement, das SPD und Grüne 2010 statt eines Polizeibeauftragten selbst eingeführt haben.
    Verena Schäffer (Grüne) ... sollen eine unabhängige Anlaufstelle sowohl für Polizistinnen und Polizisten als auch für Bürgerinnen und Bürger für Belange sein, die die Polizei betreffen. Sie stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat und befassen sich mit Anregungen zur Verbesserung der Polizeiarbeit, Konflikten im Dienst oder Kritik an Polizeimaßnahmen. Sie sollen bei Konflikten schlichten und Verbesserungsempfehlungen abgeben.
    Markus Wagner (AfD) ... können eine weitere Möglichkeit sein, sowohl polizeiintern als auch im Verhältnis von Bürger zur Polizei lösungsorientierter Ansprechpartner für Probleme zu sein. Sie sollten allerdings nicht einseitig gegen die Polizei gerichtet werden. Dem amtierenden Polizeibeauftragten NRW, Thorsten Hoffmann, wünsche ich in diesem Sinne viel Erfolg und wenig zu tun.

    Die Ansiedlung der Stelle ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... im nordrhein-westfälischen Innenministerium ist in der jetzigen Form genau richtig, weil dort die Erkenntnisse des Polizeibeauftragten als "Kümmerer" für unsere Polizistinnen und Polizisten direkt in die Arbeit einfließen und Veränderungen bzw. Verbesserungen schnell erzielt werden können.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... sollte nicht auf der Ebene der Exekutive stattfinden, sondern sie sollte als Hilfsorgan des Landtags etabliert werden. Denn nur so kann sie das für eine solche Stelle erforderliche Maß an Unabhängigkeit erhalten.
    Marc Lürbke (FDP) ... ist für die erfolgreiche Arbeit weniger entscheidend. Viel wichtiger ist, dass der Polizeibeauftragte unabhängig und weisungsfrei seinen Aufgaben nachgehen kann, so wie es in NRW der Fall ist. Der Landtag übt zudem seine Kontrollfunktion über die Polizei in vollem Umfang im Sinne der Gewaltenteilung aus.
    Verena Schäffer (Grüne) ... beim Landtag garantiert Unabhängigkeit und schafft Vertrauen. Das ist wichtig, wenn Polizistinnen und Polizisten wegen ihrer Anliegen berufliche Konsequenzen fürchten und Bürgerinnen und Bürger sich nicht bei der Polizei über die Polizei beschweren wollen. Der derzeitige Polizeibeauftragte beim Innenminister ist nicht gänzlich unabhängig, da er Teil des Innenministeriums ist.
    Markus Wagner (AfD) ... sehen wir völlig undogmatisch und unter rein pragmatischen Gesichtspunkten: Durch die ohnehin bestehenden Möglichkeiten des internen Beschwerdemanagements, der Dienstaufsichtsbeschwerde und der generellen rechtstaatlichen Einbettung polizeilichen Handelns, ist die Ansiedlung der Stelle beim Innenminister absolut sinnvoll.

    Das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zur Polizei ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... ist ungetrübt gut. Das wird durch die ständigen Umfragen und Vertrauenswerte unserer Polizistinnen und Polizisten regelmäßig bestätigt und ist damit ein klarer Beweis für die sehr gute Arbeit unserer nordrhein-westfälischen Polizei.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... ist in Nordrhein-Westfalen von einem hohen Maß an Vertrauen und Wertschätzung geprägt! Ein unabhängiger Polizeibeauftragter, dessen Aufgabe es ist, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern nachzugehen, würde das Vertrauen und die Wertschätzung gegenüber unserer Polizei weiter stärken. Es handelt sich dabei keinesfalls um einen Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Polizei!
    Marc Lürbke (FDP) ... ist in Nordrhein-Westfalen gut und vertrauensvoll. Die meisten Menschen wissen, was die Polizistinnen und Polizisten tagtäglich leisten und sind ihnen dafür dankbar. Trotzdem nehmen Respektlosigkeiten gegenüber Einsatzkräften zu. Das wollen wir als Freie Demokraten nicht hinnehmen und machen uns immer wieder für mehr Respekt gegenüber Polizei, Feuerwehr und allen anderen Einsatzkräften stark.
    Verena Schäffer (Grüne) ... ist zu Recht sehr gut. In Umfragen vertrauen rund 80 Prozent der Befragten der Polizei. Wir wollen, dass das so bleibt. Zudem wollen wir, dass auch die anderen 20 Prozent der Bevölkerung zukünftig der Polizei vertrauen. Die/ der unabhängige Polizeibeauftragte kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie/er bei Konflikten schlichtet und auf strukturelle Fehlentwicklungen hinweist.
    Markus Wagner (AfD) ... sollte von gegenseitigem Respekt und Achtung geprägt sein. Das gilt für die persönlich-menschliche Ebene genauso wie für die Werte des freiheitlichen Rechtsstaats. Die Polizei sollte sich als Freund und Helfer verstehen und so auch verstanden werden. Dazu gehört aber auch das notwendige Maß an Autorität, um die Regeln des Rechtsstaates auch durchzusetzen.

    Das interne Beschwerdemanagement ...

    Dr. Christos Katzidis (CDU) ... funktioniert gut und zeigt sehr deutlich, dass der äußerst geringe Anteil (0,02 %) an begründeten Beschwerden bei jährlich durchschnittlich 4,8 Millionen Einsätzen der nordrhein- westfälischen Polizei keinen objektiven Handlungsbedarf für zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kontrolle ersichtlich macht.
    Hartmut Ganzke (SPD) ... bietet wichtige Möglichkeiten im Beschwerdefall. Es ist aber intern bei der Polizei selbst angesiedelt und deshalb nicht mit der Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vergleichbar.
    Marc Lürbke (FDP) ... ist ein wichtiges Instrument. Bürger können sich unkompliziert an die Polizei wenden. Wichtig ist dabei, dass Betroffene für eine Beschwerde jede Polizeidienststelle in NRW ansprechen können. Niemand ist also in der unglücklichen Lage, sich bei den direkten Kollegen eines Beamten über diesen beschweren zu müssen. Beschwerden können auch per Mail oder Brief eingereicht werden.
    Verena Schäffer (Grüne) ... der Polizei ist wichtig, denn Verwaltung muss auch aus sich heraus auf kritische Entwicklungen oder Defizite reagieren können. Das schließt eine unabhängige Polizeibeauftragtenstelle jedoch nicht aus. Diese ist notwendig als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen zu Polizeimaßnahmen, aber auch als unabhängige Stelle, an die sich Polizistinnen und Polizisten wenden können.
    Markus Wagner (AfD) ... erbrachte im Jahr 2017 bei etwa 5 Mio. Polizeieinsätzen gerade einmal 753 begründete oder teilweise begründete Beschwerden, von denen ganze zwei zu Disziplinarmaßnahmen führten. Die aus rot-grünem Misstrauen gegen die Polizei erwachsende Einrichtung beweist damit eigentlich nur und zum wiederholten Male, dass unsere Polizisten einen hervorragenden Job machen. Dafür danke ich ihnen ganz herzlich.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190911

  • Kita-Finanzierung auf dem Prüfstand.
    Anhörung zu Gesetzentwurf der Landesregierung.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 8 - 15.10.2019

    30. September 2019 - Wie kann die Kindertagesbetreuung in NRW auskömmlich finanziert werden? Zu dieser Frage haben sich Sachverständige in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend sowie des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen geäußert. Grundlage der Anhörung waren ein Entwurf der Landesregierung und ein Entschließungsantrag der Grünen.
    Im Entwurf für das "Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung" (Drs. 17/6726) heißt es, die finanzielle Situation der Kindertagesbetreuung sei "äußerst angespannt". Die Landesregierung habe der strukturellen Unterfinanzierung zunächst mit einem Kita-Träger-Rettungsprogramm entgegengewirkt. Eine "dauerhaft tragfähige Finanzierung" bringe der vorgelegte Gesetzentwurf. Er sieht u. a. vor, dass das Land und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte rund 750 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung zusätzlich zur Verfügung stellen. Mit dem Geld sollen die Qualität der Betreuung verbessert und das zweite beitragsfreie Kita-Jahr finanziert werden; bislang ist nur das letzte Jahr in der Kita kostenfrei.
    Mit dem vorgelegten Entwurf werde eine Chance vertan, eine "dringend notwendige strukturelle und grundlegende Reform" der Kita-Finanzierung auf den Weg zu bringen, schreibt die Grünen-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag (Drs. 17/6838). Eine verbindliche "Fachkraft-Kind-Relation" müsse im Gesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung über Kindpauschalen habe "ausgedient". Einrichtungen sollten stattdessen einen festen Sockelbetrag erhalten, um Personal- und Sachkosten verlässlich finanzieren zu können.
    Alle Sachverständigen stimmten darin überein, dass in NRW mehr Geld für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden müsse. Unterschiedliche Auffassungen herrschten allerdings in der Frage, wer das zusätzliche Geld aufbringen müsse - das Land, die Kommunen oder die Eltern?
    Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW begrüßte in ihrer Stellungnahme Regelungen im Gesetzentwurf zu "qualitativen Verbesserungen" der Kinderbetreuung. Hierzu zählten u. a. die Erhöhung der Landesmittel für Familienzentren auf 20.000 Euro pro Kita-Jahr (bisher 13.000 Euro) und die finanzielle Förderung der Fachberatung. Auf Kommunen kämen mit zusätzlich rund 375 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2020/21 jedoch "erhebliche Mehrbelastungen" zu. Kritisch bewerteten die Spitzenverbände daher das zweite beitragsfreie Kita-Jahr. Zwar handle es sich aus Sicht der Familien um "eine begrüßenswerte Maßnahme". Es wäre aber sinnvoller gewesen, "diese zusätzlichen Mittel in die Qualität von Kindertageseinrichtungen zu investieren".
    Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte in ihrer Stellungnahme die Stärkung der Fachberatung sowie der Familienzentren. Personalkosten seien "gut" berechnet worden, bei den Sachkosten herrsche allerdings eine "deutliche Unterfinanzierung". Das habe zur Folge, dass Personalkosten reduziert werden müssten, "um Auskömmlichkeit zu erzielen". Der Gesetzentwurf behebe insgesamt nicht die strukturellen Mängel der Kita-Finanzierung. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sprachen sich zudem gegen die "grundsätzlich begrüßenswerte Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit" aus, da Gesamtkosten für Träger nicht auskömmlich refinanziert seien.

    Betreuungsqualität

    Ähnlich äußerten sich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Grundsätzlich sei die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kitajahres zu begrüßen. Vorrangig sei allerdings, die Betreuungsqualität in den Einrichtungen zu verbessern. "Korrespondierend dazu sollte eine landeseinheitliche soziale Staffelung der Elternbeiträge erfolgen." Weiterer Kritikpunkt: Der Gesetzentwurf halte an der bisherigen Finanzierung mit Kindpauschalen fest; eine Sockelfinanzierung sei aber zu bevorzugen, da sie Trägern mehr Planungssicherheit biete. Die Landschaftsverbände hoben positiv hervor, dass "mit der im Entwurf vorgesehenen Finanzierung die Qualität der Kindertagesbetreuung gegenüber dem Status quo verbessert werden" solle. Dies sei "ein wichtiger Schritt zur Behebung der strukturellen Unterfinanzierung".
    Der Landeselternbeirat (LEB) der Kindertageseinrichtungen NRW kritisierte in seiner Stellungnahme, der Entwurf bleibe weit hinter den Erwartungen zurück. "Wir erkennen kaum Verbesserungen hinsichtlich der Elternmitbestimmung, der finanziellen Entlastung der Familien und einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuung." Der LEB begrüßte das geplante zweite beitragsfreie Kita-Jahr, vertrat aber die Auffassung, dass "Bildung - auch die frühkindliche - grundsätzlich kostenlos sein muss". Bildung müsse "von der gesamten Gesellschaft, also über Steuern finanziert werden".
    Der Landesverband Kindertagespflege NRW äußerte sich in seiner Stellungnahme positiv dazu, dass die Kindertagespflege - in der U3 - Kinder betreut werden - im Gesetzentwurf stärker als zuvor berücksichtigt werde. Das verdeutliche die "Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur Kindertageseinrichtung". Abgelehnt werde jedoch die Erhöhung der Betreuungsverträge für derzeit maximal neun auf insgesamt 15 Kinder in der Großtagespflege.
    tob

    Zusatzinformation:
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    Systematik: 4260 Vorschulische Erziehung; 5120 Sozialleistungen; 5030 Kinder/Jugendliche

    ID: LI190810

  • Kamieth, Jens (CDU); Dr. Maelzer, Dennis (SPD); Hafke, Marcel (FDP); Paul, Josefine (Grüne); Dworeck-Danielowski, Iris (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Kinderbetreuung".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 8 - 15.10.2019

    Die Kita-Finanzierung ...

    Jens Kamieth (CDU) ... wurde von SPD und Grünen sträflich vernachlässigt. Dadurch wurden die Trägervielfalt und die Qualität der frühkindlichen Bildung in unserem Land akut gefährdet. Die NRW-Koalition macht die Kita-Finanzierung mit dem neuen Kinderbildungsgesetz zukunftsfest und investiert jährlich 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in das System der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen.
    Dennis Maelzer (SPD) ... wird auch mit der Kibiz-Revision von Schwarz-Gelb nicht auskömmlich sein. So kann Qualität nicht steigen. Es wird bestenfalls der Status quo verwaltet. Die Kritik der Träger blieb leider ebenso folgenlos wie eine Großdemo von Erzieherinnen und Erziehern oder die Übergabe von mehr als 80.000 Protestunterschriften. Das Land könnte und müsste hier eine gehörige "Schüppe" drauflegen.
    Marcel Hafke (FDP) ... wird nach jahrelangem Stillstand endlich auskömmlich gestaltet und dynamisiert. Ab dem Kitajahr 2020/21 fließt jährlich rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Damit beenden wir die strukturelle Unterfinanzierung und schaffen Rahmenbedingungen, die für die Kommunen, Träger, Fachkräfte sowie Eltern und Kinder dauerhafte Planungssicherheit bedeuten.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist nicht ausreichend. Den Kitas fehlt nach wie vor strukturell Geld. CDU und FDP berechnen vor allem die Sachkosten zu niedrig. Das kann zu Einsparungen beim Personal führen und hätte so fatale Folgen für die Qualität der frühkindlichen Bildung. Denn für die Entwicklung der Kinder sind eine gute Fachkraft- Kind-Relation und optimale Arbeitsbedingungen zentral.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ist mit der Finanzierung der Kinder-Tagespflege Dreh- und Angelpunkt des neuen Gesetzentwurfs "zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung". Das "Mehr" an Qualtität oder eine Weiterentwicklung der Bildung unserer Kleinsten bleibt die KiBitz-Reform den Bürgern NRWs schuldig.

    Kindpauschalen ...

    Jens Kamieth (CDU) ... bilden das finanzielle Fundament unserer Kindertageseinrichtungen. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz werden sie deutlich erhöht. So werden die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, damit Kita-Träger zum Beispiel mehr Fachkräfte einstellen können. Durch eine an reellen Kostensteigerungen orientierte Dynamisierung wird durch CDU und FDP außerdem echte Nachhaltigkeit geschaffen.
    Dennis Maelzer (SPD) ... wurden in Nordrhein-Westfalen von Armin Laschet eingeführt. Das System hat sich als ungeeignet erwiesen, eine verlässliche Kita-Finanzierung zu schaffen. Es sorgt vielmehr für Wettbewerbsdruck, befristete Arbeitsverträge und Buchungsmodelle, die am Bedarf von Eltern und Kindern vorbeigehen. Wofür es nicht sorgt: Qualität und Auskömmlichkeit.
    Marcel Hafke (FDP) ... sind eine geeignete Berechnungsgrundlage. Sie werden künftig automatisch den tatsächlichen Personal- und Sachkostenentwicklungen angepasst. Unter der rot-grünen Vorgängerregierung wurden die Evaluation und Reform des Gesetzes und damit die rechtzeitige Anpassung der Kindpauschalen verschleppt. Das hat zur finanziellen Schieflage der Kinderbetreuung beigetragen.
    Josefine Paul (Grüne) ... haben als Finanzierungssystem versagt. Eine nachhaltige, ausreichende Finanzierung ist durch ein Pauschalsystem nicht möglich, weil es verkennt, dass Einrichtungen auch unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder beständig Betriebskosten haben. Die Landesregierung muss die Kita-Finanzierung daher endlich vom Kopf auf die Füße stellen.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... müssen regelmäßig angepasst werden. Wenn der Aufwand realistisch abgebildet wird, können Pauschalen ein gutes Instrument zur Finanzierung sein. Ob die Träger mit dem Budget das Bildungsangebot vorhalten können, das wir uns für die Kinder wünschen, hängt von anderen Parametern ab. Die größte Herausforderung aller KiTas, der Fachkräftemangel, wird auch durch eine auskömmliche Finanzierung nicht gelöst.

    Eine Sockelfinanzierung ...

    Jens Kamieth (CDU) ... wird von den politischen Parteien am lautesten gefordert, die durch eigene Untätigkeit am meisten zur finanziellen Not beigetragen haben. Die Leidtragenden der Tatenlosigkeit: Kinder, Familien, Fachkräfte, Tagespflegepersonen und Kita-Träger in Nordrhein-Westfalen. CDU und FDP beenden den Stillstand und sorgen mit dem neuen KiBiz für Qualität und Planungssicherheit.
    Dennis Maelzer (SPD) ... wird von der Fachwelt nahezu einhellig befürwortet. Eine solche Systemumstellung würde mehr Planbarkeit für die Kita-Träger und eine bessere Fachkraft-Kind-Relation ermöglichen. Die SPD hat dem Landtag ein entsprechendes Konzept vorgelegt und die finanziell nötigen Dimensionen beschrieben. Hätte Minister Stamp den Mut bewiesen, diesen neuen Weg zu gehen, wären die Kitas heute schon weiter.
    Marcel Hafke (FDP) ... klingt charmant, ist aber nicht finanzierbar. Ein Sockel würde mindestens Mehrkosten von 400 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Zudem wäre ein Sockel nicht gerechter, denn die Größenunterschiede der Einrichtungen würden nicht ausreichend berücksichtigt.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist langfristig das bessere Finanzierungssystem. Die Fixkosten der Einrichtungen werden verlässlich finanziert. Dadurch erreicht man Planungssicherheit in den Einrichtungen, die nicht nur aus ökonomischen Gründen wichtig ist, sondern auch die Voraussetzung für pädagogische Qualität ist. Zusätzlich muss aber die individuelle Förderung der Kinder sichergestellt werden. Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege müssen inklusiv sein.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... scheint selbst die jetzigen Befürworter in der Vergangenheit nicht ausreichend überzeugt zu haben. Anders lässt sich nicht erklären, warum die vorangegangene Regierung sie nicht eingeführt hat.

    Beitragsfreiheit ...

    Jens Kamieth (CDU) ... ist der richtige Weg, um Eltern in der Mitte unserer Gesellschaft finanziell zu entlasten. Gleichzeitig investieren wir jährlich rund 1 Milliarde Euro zusätzlich in die Qualität: in Ausbildungszuschüsse, Fachberatung für Kitas und Kindertagespflege, Sprachförderung und Fachkräfte. Mit dem zweiten beitragsfreien Kita-Jahr halten wir ein zentrales Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag.
    Dennis Maelzer (SPD) ... ist den schwarz-gelben Parteien kein zusätzliches Landesgeld wert. Das zweite beitragsfreie Kita-Jahr wird eins zu eins aus Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes von Franziska Giffey bezahlt. Als SPD haben wir aufgezeigt, dass das Land mittlerweile die komplette Beitragsfreiheit stemmen könnte. Doch die Forderung nach "gebührenfreier Bildung" bleibt im Landtag ein Alleinstellungsmerkmal der SPD.
    Marcel Hafke (FDP) ... wird durch die KiBiz-Reform für ein zweites Kita-Jahr erreicht. Sie ist eine echte Entlastung für Eltern. Grundsätzlich gilt für die FDP-Fraktion, dass Qualität vor Beitragsfreiheit geht, deshalb liegt der Schwerpunkt bei der KiBiz- Reform auf Qualität - von Verbesserungen bei der Erzieherausbildung in Theorie und Praxis bis hin zur Sprachförderung im Kita-Alltag.
    Josefine Paul (Grüne) ... ist das Recht auf gebührenfreie Bildung. Aber zunächst muss die Qualität der frühkindlichen Bildung gesichert sein. Unter anderem müssen Fachkräfte gewonnen und in den Einrichtungen gehalten werden können. In einem Zwischenschritt würde eine einheitliche sozial gestaffelte Elternbeitragstabelle mit der Entlastung von Geringverdienern*innen mehr Gerechtigkeit in das Land bringen.
    Iris Dworeck-Danielowski (AfD) ... ab dem dritten Lebensjahr ist wünschenswert. Die U3-Betreuung bindet mehr Personal und stellt jede Kita vor große Herausforderungen; z. B. müssen zahlreiche Schlaf- und Wickelplätze vorhanden sein. Hier sollten Eltern an den Betreuungskosten beteiligt werden. Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen könnten durch einen einheitlichen Beitrag, der sozial gestaffelt ist, entlastet werden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190811

  • Sanierungsfall: Wasserstraßen.
    Sachverständige äußern sich im Verkehrsausschuss zu Problemen der Binnenschifffahrt.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 9 in Ausgabe 7 - 24.09.2019

    4. September 2019 - Nordrhein-Westfalen ist ein Land ohne Küsten, liegt aber an der Schnittstelle wichtiger europäischer Wasserstraßen. Wie das Kanalnetz saniert und ausgebaut werden sollte, dazu haben sich Sachverständige bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss geäußert.
    Der Anhörung lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktionen von CDU und FDP stellen in ihrem Antrag "Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen stärken - Wasserwege leistungsfähig halten" (Drs. 17/5366) fest, die Binnenschifffahrt nehme in Nordrhein-Westfalen beim Transport von Rohstoffen und Gütern eine herausragende Rolle ein. Der Wasserverkehr müsse ausgebaut und der "massive Sanierungsstau" behoben werden. Die Landesregierung solle dazu mit dem Bund und der Wasserschifffahrtsverwaltung einen Aktionsplan erarbeiten. Ziel sei, begonnene Sanierungs-, Ertüchtigungs- und Erweiterungsmaßnahmen des Bundesverkehrswegeplans bis 2025 und weitere Maßnahmen dieses Plans bis 2030 umzusetzen.
    Der Antrag der SPD-Fraktion trägt den Titel: "Verschläft die Landesregierung die Instandhaltung des Kanalnetzes in NRW? Wann kommt endlich Akut-Hilfe für den maroden Wesel-Datteln-Kanal?" (Drs. 17/5624) Es dürfe nicht abgewartet werden, bis Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans abgearbeitet seien. "Sofortiges Handeln ist erforderlich", heißt es im Antrag. Nötig sei u. a. ein Krisen- und Notfallplan, um eklatante Schäden beispielsweise am Wesel-Datteln-Kanal zu reparieren. Die Ertüchtigung der Kanäle müsse bis 2024 abgeschlossen sein.

    Verzögerungen auf Kanälen

    Dass Kanäle und Wasserstraßen dringend saniert werden müssen, darin stimmten alle Sachverständigen bei der Anhörung überein. Brücken sollten angehoben, Sohlen stabilisiert und Häfen gestärkt werden, forderten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Die Infrastruktur der Wasserstraßen - besonders der Schleusen, Wehre und Düker - solle zudem dringend verbessert werden. Falle in einem Kanalabschnitt nur eine einzige Schleuse aus, bedeute dies häufig, dass die Wasserstraße mehrere Monate lang für den Transport nicht zur Verfügung stehe.
    Im vergangenen Jahr sei es zu massiven Verzögerungen auf dem Wesel-Datteln-Kanal gekommen, da sogenannte Nischenpoller, an denen Schiffe in Schleusen festmachen, hätten gesperrt werden müssen, kritisierte der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt in seiner Stellungnahme. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes solle "schnellstmöglich" ein tragfähiges Sanierungskonzept für die Binnenschifffahrt vorlegen. Die Forderungen in beiden Anträgen der Fraktionen seien grundsätzlich zu begrüßen. Es stelle sich aber die Frage, wie die Landesregierung Einfluss nehmen könne, da für die Infrastruktur von Wasserstraßen fast ausschließlich der Bund verantwortlich sei.
    Auch der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen unterstützte die beiden Anträge der Fraktionen. Das Land NRW könne selbst zwar wenig für eine rasche Verbesserung der Infrastruktur tun, allerdings den politischen Druck auf die Bundesregierung "aufrechterhalten und noch einmal erhöhen". Wo Landesbehörden und Kommunen vor Ort an Planungs- und Umsetzungshemmnissen beteiligt seien, könne das Land diese abbauen und verringern. "Dazu bedarf es einer aktiveren Rolle und ggf. der Weisungen seitens der Landesregierung."
    Das Land solle sich beim Bund zudem für mehr Personal bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einsetzen, forderte der Verein Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort. Auch sollten Projekte des Bundesverkehrswegeplans neu priorisiert und beschleunigt werden. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erklärte, die eigene Behörde setze alles daran, den Sanierungsstau aufzulösen; sie habe beispielsweise das Problem der Nischenpoller im vergangenen Jahr in den Griff bekommen, indem sogenannte Festmacher händisch beim Anlegen der Schiffe helfen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen und offene Stellen in der eigenen Behörde zu besetzen, seien neue Studiengänge eingerichtet worden, etwa in Bochum.
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass auch mit Blick auf die Klimaverträglichkeit der Binnenschifffahrt immenser Nachholbedarf bestehe. "Besonders kritisch zu bewerten sind insbesondere die Stickoxidemissionen, da in vielen Großstädten entlang der Rheinschiene die Belastungen über den Grenzwerten der EU-Luftqualitätsrichtlinie liegen." Es müsse nachgerüstet werden - etwa durch Partikelfilter, um den Rußausstoß zu minimieren. Durch die Nachrüstung von Schiffsmotoren und Abgassystemen könnten Stickoxidemissionen um etwa 70 Prozent gesenkt werden.
    tob

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 2660 Schifffahrt; 2810 Verkehrswegebau

    ID: LI190708

  • Voussem, Klaus (CDU); Löcker, Carsten (SPD); Reuter, Ulrich (FDP); Klocke, Arndt (Grüne); Vogel, Nic Peter (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Binnenschifffahrt".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 7 - 24.09.2019

    Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen ...

    Klaus Voussem (CDU) ... haben einen Anteil von fast 30 % am Güterverkehr, darüber hinaus noch Kapazitäten, um den steigenden Güterverkehr umweltschonend aufzunehmen. Nicht umsonst sind wir Binnenschifffahrtsland Nr. 1. Wir wollen das volle Potential dieses Verkehrsträgers in Bundeszuständigkeit ausschöpfen und setzen uns für ein leistungsfähiges Wasserstraßennetz ein.
    Carsten Löcker (SPD) ... sind Bundesverkehrswege. Finanzverantwortung und Baulast liegen beim Bund. Mit 720 km Binnenwasserstraßen (240 km Rhein, 480 km Kanäle) und 123 Häfen ist Nordrhein- Westfalen das Binnenschifffahrtsland Nummer 1 in Deutschland. Leider wird das vom Bund seit Jahren nicht angemessen gewürdigt, was die finanziellen Mittel für die Erhaltung und den Ausbau dieser Verkehrsinfrastruktur angeht. Ihr Zustand ist in weiten Teilen marode.
    Ulrich Reuter (FDP) ... sind unverzichtbar für unsere Industrie, allen voran Chemie und Stahl. Wasserstraßen sind eine ökologisch sinnvolle Alternative zum LKW-Verkehr und wichtig für Gefahrguttransporte. NRW hat eine Riesenchance, durch Verkehrsverlagerungen von der Straße aufs Wasser Kapazitäten besser zu nutzen. Als Binnenschifffahrtsland Nr. 1 laufen bei uns schon jetzt 30 % des Güterverkehrs über Wasserstraßen. Das wollen wir ausbauen.
    Arndt Klocke (Grüne) ... sind neben der Schiene wichtig für eine Verkehrswende auch im Güterverkehr. Mehr Güter per Schiff bedeuten weniger LKWs auf den Straßen und damit weniger Lärm und Luftschadstoffe. Aber auch die Binnenschiffe müssen sauberer werden, durch Nachrüstung von Dieselfiltern und der Entwicklung neuer Antriebstechnologien.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... sind grundlegender Bestandteil einer funktionierenden, variablen und auch umweltschonenden Verkehrsinfrastruktur. Dennoch ist kaum eine Brücke oder Schleuse in einem zufriedenstellenden Zustand. Die partielle Rheinvertiefung ist ein notwendiger Schritt zu einer verbesserten Leistung, mehr Umweltschutz und dem Streben, die Schiffstonne gegenüber dem LKW wieder konkurrenzfähig zu machen.

    Der Bundesverkehrswegeplan ...

    Klaus Voussem (CDU) ... führt wichtige Maßnahmen auf, um die Wasserstraßeninfrastruktur zu erhalten und auszubauen. Unser Ziel ist es, die Planungs- und Bauarbeiten zu verkürzen, laufende Projekte zügig abzuarbeiten und die Planungen für die weiteren Projekte zu starten. Der Einsatz des Landes für mehr Personal ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen werden.
    Carsten Löcker (SPD) ... 2030 für die Binnenwasserstraßen sieht zahlreiche Projekte in Nordrhein-Westfalen vor. Das ist zu begrüßen und basiert auf den guten Verhandlungen der ehemaligen rot-grünen Landesregierung mit Landesverkehrsminister Mike Groschek. Um die definierten Maßnahmen im gegebenen zeitlichen Rahmen zu realisieren, bedarf es aber einer besseren Personalausstattung der Wasser- und Schifffahrtsämter und der Nutzung externer Planungsdienstleister.
    Ulrich Reuter (FDP) ... berücksichtigt endlich die vordringlichen Projekte für NRW: die "Rheinvertiefung" sowie eine Vielzahl überfälliger Maßnahmen am westdeutschen Kanalsystem, allen voran dem Wesel-Datteln-Kanal. Nun wird nachgeholt, was jahrelang versäumt wurde.
    Arndt Klocke (Grüne) ... priorisiert die verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserstraßen. Daneben gibt es aber noch viele andere Infrastrukturverbesserungen, die auch angegangen werden müssen. Zum Beispiel sollten die geplanten Rheinvertiefungen mithilfe der Digitalisierung schonender umgesetzt und für die Binnenschifffahrt überall Landstrom verfügbar gemacht werden und die Nutzung verpflichtend sein.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... berücksichtigt weder die Potentiale noch den dringenden Ertüchtigungsbedarf der angeführten Objekte. Die Landesregierung erhält zwar jetzt mehr Gelder vom Bund, doch reichen diese nicht zur Bewältigung der bevorstehenden Mammut-Aufgaben aus. Aufgrund der mangelhaften Infrastruktur wird NRW weiterhin jährlich rd. eine Milliarde Euro an Einnahmen entgehen - ein eigentlich leicht vermeidbares Versäumnis!

    Sanierungsmaßnahmen ...

    Klaus Voussem (CDU) ... sind unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Wasserstraße als Alternative zum Güterverkehr auf der Schiene und der Straße erhalten bleibt. Der Sanierungsstau ist aufgrund fehlender Investitionen in der Vergangenheit enorm. Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Erhalt der bestehenden Schleusen und Kanäle schnell angegangen wird.
    Carsten Löcker (SPD) ... sind gegenwärtig die entscheidende Aufgabe. An vielen Stellen ist der Zustand der Kanäle und der zugehörigen Infrastruktur, wie etwa Schleusen und Düker, marode. Hohe Störanfälligkeit, Kapazitätseinschränkungen und Sperrzeiten für Reparaturen beeinträchtigen deren Leistungsfähigkeit erheblich. Für viele Unternehmen am Wasser ist dieser Zustand mittlerweile existenzgefährdend. Wir haben 5 nach zwölf!
    Ulrich Reuter (FDP) ... sind gerade im Kanalsystem überfällig. Etwa die Hälfte der Anlagen ist älter als 50 Jahre, 10 % der Bauwerke sind vor 1900 entstanden. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Infrastruktur der Wasserstraßen liegt beim Bund, dennoch war NRW hier lange zu leise. Das hat sich jetzt auch dank der FDP-Fraktion geändert. Wir brauchen einen breiten politischen Konsens, um im Bund weiterzukommen. Dafür werben wir.
    Arndt Klocke (Grüne) ... sind vor allem im Kanalnetz an den Schleusen dringend notwendig. Auf wichtigen Wasserstraßen, zum Beispiel beim Wesel-Datteln- Kanal, sind aufgrund der maroden Infrastruktur Industriebetriebe gefährdet. Doch fehlt es an notwendigem Personal für die Planung und Umsetzung, hier ist der Bund als zuständige Ebene dringend gefordert, mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prioritär für die Sanierung der Wasserwege in NRW abzustellen.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... sind an fast allen Stellen unumgänglich, können allerdings lediglich den Status quo erhalten. Ein Blick auf z. B. die vielen sich in einem desolaten Zustand befindlichen Brücken macht deutlich, dass meist Komplettsanierung oder Neubau erforderlich ist. Das betrifft zahlreiche Gebäude oder sogar Verkehrswege. Es sind damit gewaltige Aufgaben für die nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen.

    Priorität ...

    Klaus Voussem (CDU) ... hat der Erhalt der Wasserstraße. Wir setzen uns darüber hinaus aber auch für den Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur ein. Beim Ausbau müssen insbesondere die ökologisch sinnvollsten und leistungsfähigsten Verkehrswege vorrangig betrachtet werden. Das bieten die Flüsse und Kanäle in unserem Land. Sie sind Lebensader für Mensch, Natur und Wirtschaft.
    Carsten Löcker (SPD) ... muss die Instandhaltung haben. Wir brauchen einen Akut-Hilfeplan für die Binnenwasserstraßen in NRW, der mit konkreten Sofortmaßnahmen und entsprechenden finanziellen Mitteln unterlegt ist. Dafür muss sich die Landesregierung beim Bund deutlich stärker ins Zeug legen. Das Abarbeiten der Maßnahmen aus dem BVWP allein ist zu wenig und dauert zu lange. Die Instandhaltung sollte dringend priorisiert werden.
    Ulrich Reuter (FDP) ... haben Instandsetzungsarbeiten, dann Ausbaumaßnahmen. Vorrang haben die Bauwerke, von denen Leib und Leben der Bevölkerung abhängen. Ein Zusammenbruch von Teilen des Systems hätte dramatischen Folgen für den Wirtschaftsstandort NRW. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass alle für unsere Wirtschaft erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden.
    Arndt Klocke (Grüne) ... muss eine ökologisch verträgliche Gestaltung der Binnenschifffahrt und die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur an den vorhandenen Wasserwegen haben. Dazu müssen alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, um Eingriffe in die Natur weitgehend zu verhindern, entsprechend hochwertige Ausgleiche geschaffen und mehr Nachdruck in die Planung und Umsetzung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen gesteckt werden.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... ... müssen die Knotenpunkte haben, an denen der Sanierungsstau die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses akut gefährdet. Grundsätzlich ist allerdings zu berücksichtigen, dass unsere Wasserwege ein synergetisch in sich greifendes System darstellen und jeder Engpass und jede Baumaßnahme die andere tangiert - Sanierungsbedarf besteht an fast jeder Brücke, Schleuse oder den Wasserverkehrswegen generell.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190709

  • Deus, Guido (CDU); Kämmerling, Stefan (SPD); Höne, Henning (FDP); Mostofizadeh, Mehrdad (Grüne); Beckamp, Roger (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Straßenbaubeiträge".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 6 - 16.07.2019

    Straßenausbaubeiträge ...

    Guido Deus (CDU) ... sind in den letzten Jahren durch den rasanten Anstieg der Straßenbaukosten überproportional gestiegen. Die erbrachte Leistung ist aber immer noch die gleiche. Dieses Missverhältnis bringt die NRW-Koalition durch die Halbierung der bisherigen Höchstsätze für Anlieger wieder ins Gleichgewicht. Darüber hinaus vereinfachen wir die Regelung deutlich, wollen über eine Härtefallregelung wirtschaftliche Überforderung ausschließen und schaffen einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, der sich am Basiszinssatz orientiert.
    Stefan Kämmerling (SPD) ... sind ungerecht, bürokratisch und gehören abgeschafft. Bei den Beiträgen wird die Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt. Nicht selten fordern die Bescheide Beiträge in fünfstelliger Höhe. Das bringt Menschen teilweise in existenzielle Nöte. Besonders junge Familien oder Rentnerinnen und Rentner können sich die Beiträge häufig nicht leisten und bekommen zum Teil keine Kredite.
    Henning Höne (FDP) ... haben sich als ausgleichendes Finanzierungssystem zwischen der allgemeinen Nutzung und dem Sondervorteil für Grundstückseigentümer grundsätzlich bewährt. In den letzten Jahren ist jedoch das Verhältnis zwischen der Belastung der Anlieger und dem Mehrwert aus dem Gleichgewicht geraten. Wir steuern daher nun bei der Beitragshöhe sowie bei Härte- und Sonderfällen zugunsten der Bürger nach.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... sind eine bedeutende Finanzierungsquelle der Kommunen für die Sanierung der Infrastruktur. Monatelang wurden Betroffene von CDU und FDP im Unklaren über künftige Gebühren gelassen. Wir werden die Vorschläge intensiv prüfen. Für uns ist wichtig, dass dabei soziale Härten abgefedert, ökologische Aspekte beachtet werden und der Verwaltungsaufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag steht.
    Roger Beckamp (AfD) ... treffen zwar nur vergleichsweise wenige Bürger im Laufe ihres Lebens und das selten - aber dann mit brutaler Heftigkeit. Insbesondere für Rentner und junge Familien können die von den Kommunen einzufordernden Beiträge existenzbedrohend werden. Die scheinbar großzügige Option von möglichen Ratenzahlungen ändert nichts an der massiven Belastung, die den Betroffenen aufgebürdet wird.

    Kommunen ...

    Guido Deus (CDU) ... erhalten durch eine Förderung des Landes eine Erstattung der für sie ausfallenden Anliegerbeiträge. Dazu stellen wir jährlich 65 Mio. Euro im Haushalt bereit und schaffen die Möglichkeit zur überjährigen Bewirtschaftung dieses Haushaltstitels. Die Fördermittel können in einem stark vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.
    Stefan Kämmerling (SPD) ... haben hohen Aufwand für die Erhebung der Beiträge und mit möglichen Klageverfahren. Dieser Aufwand steht meist in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag. Die Erhebung der Beiträge bindet viele Kapazitäten, die sinnvoller eingesetzt werden könnten. Die SPD-Landtagsfraktion will die Kommunen daher von dieser Bürokratie entlasten und die Mindereinnahmen durch den Landeshaushalt ausgleichen.
    Henning Höne (FDP) ... sind auf die Einnahmen angewiesen. Eine vollständige Abschaffung der KAG-Beiträge würde viele Kommunen zwingen, die Grundsteuer anzuheben und alle Bürgerinnen und Bürger über andere Wege zu belasten. Die angestoßene Reform berücksichtigt daher auch die berechtigten Interessen unserer Städte und Gemeinden in NRW. Mindereinnahmen der Kommunen werden durch das Land ersetzt.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... hängen bei diesem Thema in der Luft und setzten Bauprojekte vorläufig aus. Statt schnell eine klare, politische Linie zu finden, hat sich die Landesregierung vom Verkehrsminister zeitweise spalten lassen, als dieser eine vollständige Abschaffung der Gebühren forderte. Ministerin Scharrenbach muss erklären, wie hoch der neue bürokratische Aufwand wird und ob neue Härtefälle produziert werden, sobald die Fördermittel des Landes aufgebraucht sind.
    Roger Beckamp (AfD) ... beanspruchen ein alleiniges Entscheidungsrecht über das "Ob" und "Wie" des Ausbaus von sog. Anliegerstraßen; hier wäre es jedoch unabdingbar, auch die betroffenen Bürger mit einzubeziehen. Es ist zudem unrichtig, dass die Erhebung der Straßenausbaubeiträge einen maßgeblichen Eckpfeiler der finanziellen Existenz der Gemeinden darstellt, da der hohe Verwaltungsaufwand deren Einnahmen erheblich schmälert.

    Das Land Nordrhein-Westfalen ...

    Guido Deus (CDU) ... leistet mit dem Förderprogramm seinen Beitrag, um einen fairen Ausgleich zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Kommunen und dem Land herzustellen.
    Stefan Kämmerling (SPD) ... muss die Hängepartie beenden. Es braucht eine einheitliche, klare Regelung für das ganze Land. Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, jeder einzelnen Kommune zu überlassen, schafft einen Flickenteppich. Nur starke Kommunen werden sich einen Verzicht auf die Beiträge leisten können. Das würde die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen weiter vergrößern.
    Henning Höne (FDP) ... stellt ab 2020 jährlich 65 Millionen Euro als Förderprogramm bereit, nicht abgerufene Mittel werden in das nächste Jahr übertragen. Dieses Geld kommt unmittelbar den Beitragszahlern zugute, für die Kommunen bleibt es beim bisherigen Anteil. Die Fördermittel können für Baumaßnahmen beantragt werden, die seit dem 1.1.2018 beschlossen wurden und für die die verminderten Anliegerbeiträge erhoben werden.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... muss dafür Sorge tragen, dass die Finanzierung der Straßensanierung nicht von der finanziellen Situation der Kommunen abhängig ist. Optionale Regelungen führen dazu, dass reiche Kommunen sich bei ihren Bürger*innen durch einen Verzicht beliebt machen können, während arme Kommunen entweder Gebühren erheben oder auf wichtige Sanierungsmaßnahmen komplett verzichten müssen.
    Roger Beckamp (AfD) ... steht in der Pflicht, das Kommunalabgabengesetz in einer Form anzupassen, die sowohl den Bürgern als auch den Kommunen eine gerechte und nachvollziehbare Lösung anbietet. Es ist zudem unverständlich und für die AfD-Fraktion nicht hinnehmbar, dass das eigentlich selbstverständliche Recht auf Bürgerbeteiligung in Planungsprozessen ausgerechnet bei dieser Entscheidung ausgehebelt werden soll.

    Betroffene Bürgerinnen und Bürger ...

    Guido Deus (CDU) ... können sich auf die NRW-Koalition verlassen. Durch eine frühe verpflichtende Bürgerbeteiligung werden wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse vor Ort einbinden. Sie sollen selbst mitbestimmen, was sie vor der Haustür wirklich brauchen, und können so direkt Einfluss auf die Kosten nehmen. So wollen wir größere Akzeptanz vor Ort für die notwendigen Maßnahmen herstellen.
    Stefan Kämmerling (SPD) ... wollen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft sehen. Die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler hat bereits über 460.000 Unterschriften für die Abschaffung gesammelt und ist damit die erfolgreichste Volksinitiative in NRW. Über 60 Stadt- und Gemeinderäte haben sich ebenfalls für die Abschaffung ausgesprochen, häufig auch auf Antrag von CDU- und/ oder FDP-Fraktionen.
    Henning Höne (FDP) ... werden durch die Reform erheblich entlastet. Die neue Staffelung der Anliegerbeiträge sieht eine Halbierung der bisherigen Höchstsätze vor, die Anliegerbeiträge liegen dann zwischen 10 und maximal 40 Prozent. Verpflichtende Bürgerbeteiligungen sorgen für Transparenz und schaffen konkrete Mitsprachemöglichkeit. Zudem werden ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und eine Härtefallregelung vorgesehen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... können zu Recht erwarten, dass sie in Härtefällen nicht alleine gelassen werden. Deshalb fordern wir ein Transparenzregister für anstehende Straßenbaumaßnahmen, eine stärkere Verankerung von Härtefallregelungen (Stundung, Tilgung, Ratenzahlungen) und die Einführung eines Höchstbetrags, um unzumutbare und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Eigentümer*innen übersteigende Belastungen zu verhindern.
    Roger Beckamp (AfD) ... protestieren zu Recht gegen eine für sie nicht nachvollziehbare Verfahrensweise. Ihnen wird ein "Sondervorteil" durch den Ausbau suggeriert, der aber in der Regel nicht nachvollziehbar ist. Demgegenüber sind sie vielfach gezwungen, sich zu hohen Kosten fachrechtlich beraten zu lassen, um sich gegen ungerechtfertigte Bescheide zu wehren. Bürgerbeteiligung ist gerade hier absolute Pflicht!

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190612

  • Ankommen in Deutschland.
    Änderungen bei NRW-Integrationskursen - Expertenrat gefragt.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 9 in Ausgabe 5 - 28.05.2019

    8. Mai 2019 - Wer nach Deutschland flieht, fängt hier in der Regel bei Null an. Integrationskurse sollen denjenigen mit Bleibeperspektive von Anfang an die deutsche Sprache vertraut machen und Orientierung im deutschen Lebensalltag ermöglichen. In NRW haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Integrationskurse auf den Prüfstand gestellt und fordern Verbesserungen. Der Fachausschuss hörte dazu die Meinung von Sachverständigen.
    Integrationskurse seien ein "unverzichtbares Instrument für eine gelingende Integration", heißt es im Antrag (Drs. 17/4445). Um sie zu verbessern, solle die Landesregierung u. a. die Chancen für Mütter erhöhen, indem sie kursbegleitende Kinderbetreuung ermögliche, und Module der Kurse auf dem Smartphone verfügbar machen. Im Bund solle die Landesregierung dafür werben, die Kurse zu verkleinern, sie allen Flüchtlingen aus nicht sicheren Herkunftsländern zu ermöglichen - auch berufsbegleitend -, den Deutschkurs bei Bedarf von 600 auf 900 Stunden zu erhöhen und die Wertevermittlung stärker zu berücksichtigen.
    Der Forderung nach mehr Deutschstunden stimmten die meisten Sachverständigen zu. Dabei hielten einige eine flexiblere Handhabung des Stundenkontingents für sinnvoll: "Wenn die Voraussetzungen bei Teilnehmern erschwert sind, empfiehlt sich eine Erhöhung der Unterrichtsstunden", argumentierte etwa Arndt Paykowski, Geschäftsführer des Bildungsunternehmens WIPA und Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Privatschulen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwies auf ausdifferenzierte Kursangebote für spezielle Zielgruppen, auch berufsbegleitend. In bestimmten Fällen würden bis zu 1.200 Deutschstunden gewährt. Der Soziologe Prof. Dr. Hans Neuhoff vermisste im Antrag "eine Bringschuld von Migranten, sich auch außerhalb der Unterrichtszeiten und von sich aus um das Erlernen der deutschen Sprache zu bemühen".
    Auch die Forderung, die Kurse zu verkleinern, fand bei vielen Sachverständigen Zustimmung. Dies sei "ganz entscheidend für die Qualität der Kurse und ein gelungenes Miteinander", erklärte etwa die Bénédict School Köln. "Je geringer die Teilnehmerzahl, desto schneller kommen die Kurse zustande", ergänzte der Landesverband der Volkshochschulen NRW.
    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah hingegen "nur einen geringen Einfluss der Gruppengröße auf den Lernerfolg". Kinderbetreuung während der Kurszeit, ebenfalls eine Forderung des Antrags, werde bereits seit 2007 gefördert.
    Einige Sachverständige wiesen auf Mängel beim Betreuungsangebot hin. So fehle eine Eingewöhnungsphase, die in öffentlichen Kitas Standard sei. "Wenn dieser Ablöseprozess nicht verantwortungsvoll gesteuert und gestaltet wird, wird das Kindeswohl dabei außer Acht gelassen", gab WIPA-Sprecher Paykowski zu bedenken. Die VHS im Kreis Wesel forderte zudem eine Kinderbetreuung für schulpflichtige Kinder, da Eltern sonst in den Ferienzeiten im Kurs fehlten.

    Zugang für alle

    Die Industrie- und Handelskammer NRW warb dafür, auch den übrigen Geduldeten und Gestatteten den Zugang zu Integrationskursen zu ermöglichen. Die vielen afghanischen Auszubildenden etwa würden von den Kursen ausgeschlossen, weil sie keine Bleibeperspektive hätten. Von einer Abschiebung sei mittelfristig aber nicht auszugehen - weil sie sich in Ausbildung befänden. Die IHK begrüßte zudem die Idee der Digitalisierung: Auszubildende mit Fluchthintergrund seien in der Regel internetaffin und gerade in ländlichen Räumen, wo Kurse oft nicht zustandekämen, seien Online-Angebote wertvoll. Jedoch argumentierte Paykowski: "Der kommunikative Austausch in der Gruppe, verbunden mit sozialem Lernen, das Lernen der Schriftsprache, das Training des Hör- und Leseverstehens sind die zentralen Aufgaben."
    Bei der Forderung nach berufsbegleitenden Integrationskursen gingen die Meinungen auseinander. Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf bereits bestehende Kursformate verwies, problematisierte die Freie Wohlfahrtspflege die Mehrfachbelastung Geflüchteter, die parallel eine berufliche Qualifizierung durchlaufen, abends im Deutschkurs sitzen und zudem familiären Verpflichtungen nachkommen sollten.
    CDU und FDP fordern in ihrem Antrag, den Orientierungsteil des Integrationskurses von 100 auf 150 Schulstunden zu erhöhen. Eine Werte- und Kulturvermittlung finde allerdings auch schon im Rahmen des handlungs- und alltagsorientierten Sprachkurses statt, hieß es in der Stellungnahme des Begegnungs- und Fortbildungszentrums muslimischer Frauen Köln. Auch aus Sicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge genügen 100 Unterrichtsstunden - eine weitere Erhöhung laufe zudem dem Ziel einer schnellen Integration zuwider. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege NRW forderten zusätzliches sozialpädagogisches Personal und ein Zusatzbudget für soziale Aktivitäten: "Nur Integration im Klassenraum zu betreiben, das ist, wie im Wohnzimmer schwimmen zu lernen."
    sow

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 10 und 11.

    Systematik: 5070 Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler; 4100 Bildung

    ID: LI190504

  • Wermer, Heike (CDU); Yetim, Ibrahim (SPD); Lenzen, Stefan (FDP); Aymaz, Berivan (Grüne); Walger-Demolsky, Gabriele (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Integrationskurse".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 5 - 28.05.2019

    Integrationskurse ...

    Heike Wermer (CDU) ... sind ein unverzichtbares Instrument für eine gelingende Integration. Die Kurse sollen Menschen, die zu uns kommen, die Grundzüge unserer Sprache, Rechtsordnung, Kultur und Geschichte vermitteln. Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit der Integrationskurse sind deshalb zentral für eine erfolgreiche Eingliederung in unsere Gesellschaft. Dafür setzen wir uns als NRW-Koalition mit Nachdruck ein.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... sind das Fundament für eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft. Sie führen Neuzugewanderte an die deutsche Sprache und Gesellschaft heran. Den damaligen Gastarbeitern standen keinerlei Integrationsmaßnahmen von staatlicher Seite zur Verfügung. Wenn wir aus der Vergangenheit lernen wollen, müssen die Integrationskurse ausnahmslos allen Neuzugewanderten kostenlos bereitgestellt werden.
    Stefan Lenzen (FDP) ... sind Grundpfeiler einer erfolgreichen Integration und erster Schritt zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die Freien Demokraten wollen Qualität, Effizienz und Verbindlichkeit der Kurse verbessern. Durch eine Verringerung der Gruppengrößen, flexiblere Handhabung der Stundenkontingente und eine bessere Verknüpfung mit Angeboten zur Kinderbetreuung wollen wir den Lernerfolg deutlich steigern.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... müssen flächendeckend angeboten werden. Sie bieten den ersten Zugang zu Sprache und Orientierung in Deutschland. Deshalb ist es so wichtig, dass sie für alle Zugewanderten geöffnet werden - unabhängig von sogenannter Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... sind essenziell für ein gedeihliches Miteinander mit anerkannten Asylbewerbern und legalen, qualifizierten Zuwanderern. Zentrales Element dabei ist ein effizienter Deutschunterricht als Basis für erfolgreiche Wertevermittlung und dem Verständnis der Anforderungen in diesem Land sowie als Voraussetzung für eine gute Beschulung und Ausbildung zur Teilnahme an einem selbstbestimmten Erwerbsleben.

    Der Deutschunterricht muss ...

    Heike Wermer (CDU) ... fester und verbindlicher Bestandteil der Integrationskurse bleiben. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der entscheidende Schlüssel zum An- und Weiterkommen. Gleichzeitig ist es die Voraussetzung, um unsere Rechtsordnung, Kultur, Geschichte und unsere Werte zu verstehen und zu verinnerlichen. Das ist es, was wir wollen.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... zielgruppenspezifischer ausgerichtet werden. Bisher zeichnen sich die Gruppen durch eine zu hohe Heterogenität der Kursteilnehmer aus. Es zeigt sich aber, dass der Lernerfolg größer ist, wenn die Teilnehmer ähnliche Voraussetzungen mitbringen und die Gruppengröße maximal 18 Teilnehmer aufweist. Zudem müssen mehr berufsbegleitende Kurse angeboten werden, die die konkrete Berufsfachsprache fördern.
    Stefan Lenzen (FDP) ... verbindlicher ausgestaltet werden, da nur ungefähr die Hälfte aller Teilnehmer das Ziel der Deutschprüfung (Sprachniveau B 1) erreicht. Zwischentests, Feedbackgespräche und obligatorische Auffangmodule sollen die Teilnehmer unterstützen. Mit dem Einsatz von ehemaligen Berufsschullehrern, Ausbildern und Prüfern könnte darüber hinaus das Angebot an Kursen für Berufsfachsprache ausgeweitet werden.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... sich mehr an den individuellen Bedürfnissen und Lebenswirklichkeiten der Teilnehmenden orientieren. Dies erfordert flexiblere Stundenkontingente, bessere Kinderbetreuung und kleinere Gruppen. Besonders mit Blick auf Nachhaltigkeit muss praxisorientiertes Projektlernen in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, kommunalen Akteuren, Ehrenamtlichen und Verbraucherzentralen gewährleistet werden.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... auf die oft sehr unterschiedlichen Vorqualifikationen und auch die gesamte Lebenssituation der Kursteilnehmer abgestimmt werden, was auch Auswirkungen auf die jeweilige Teilnehmerzahl haben wird. Damit kann zudem die katastrophale Abbruchquote deutlich verringert werden, was dringend geboten ist. Für Gestattete oder abgelehnte Asylbewerber sind Deutschkurse geringerer Intensität ausreichend.

    Wertevermittlung ...

    Heike Wermer (CDU) ... ist für eine offene und demokratische Gesellschaft wichtig, weil sie für Wertschätzung und Zusammenhalt unverzichtbar ist. Wir wollen die Wertevermittlung im Rahmen der Integrationskurse stärken. Der Kursinhalt soll überarbeitet und erweitert werden. Wir wollen ein Netzwerk für einen integrativen Austausch etablieren, um Kontakt von Flüchtlingen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zu ermöglichen.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... hat wenig Erfolg, wenn es bei einem reinen Frontalunterricht bleibt. Werte müssen erlebbar gemacht werden und dies kann nur im Austausch gelingen. Es müssen mehr Angebote bereitgestellt werden, die auf Begegnung, Dialog, geschichtliche, politische und kulturelle Bildung setzen. Die Wertevermittlung muss wieder obligatorischer Bestandteil der Integrationskurse werden.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ist neben der Sprache zentrale Säule der Integration. Wir wollen Menschen, die zu uns kommen, mit unserer Kultur und Rechtsordnung vertraut machen, damit sie Teil der Gesellschaft werden können. Deshalb wollen wir beim Bund erreichen, dass möglichst allen Geflüchteten - mit Ausnahme derer aus sicheren Herkunftsstaaten - frühzeitig die Chance gegeben wird, an einem Integrationskurs teilzunehmen.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... findet am ehesten stadtteilnah und im direkten Umgang mit dem sozialen Umfeld statt. Werte werden gelebt und erfahren. Orientierungs- und Integrationskurse sollten zusammengeführt und mit Inhalten gefüllt werden, die den Teilnehmenden im Alltag helfen. Dazu gehört, Besuche an externen Orten und den Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen immer mit einzubeziehen.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... ist wesentlicher Bestandteil eines Integrationskurses und daher obligatorisch für alle Teilnehmer des Kurses, da eine Integration und erfolgreiche Teilnahme an einem selbstbestimmten Erwerbsleben ohne Kenntnis und Anerkennung der Werte des Gastlandes unmöglich sind. Dazu gehört auch eine Abschlussprüfung, ggfs. mit anschließender Wiederholung des Kurses.

    Sanktionsmöglichkeiten ...

    Heike Wermer (CDU) ... sind nie die erste Wahl, sondern immer Ultima Ratio. Fördern und Fordern sind aber zwei Seiten einer Medaille. Wenn wir als Aufnahmegesellschaft alle Anstrengungen unternehmen, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen, erwarten wir das auch von den Menschen, die zu uns kommen, um mit uns zu leben und zu arbeiten. Das ist fair und gerecht.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... helfen oft nicht wirklich weiter und treffen eher die Träger statt die Betroffenen. Stattdessen sollten Anreize geschaffen und Erfolgsmeilensteine gesetzt werden, die einer Nichtteilnahme vorbeugen. Motivation erzielt im Gegensatz zu Sanktionen einen höheren Lernerfolg.
    Stefan Lenzen (FDP) ... können dazu dienen, die Verbindlichkeit der Kurse zu erhöhen und eine unentschuldigte Nicht-Teilnahme zu vermeiden. Die Durchsetzung von Sanktionen sollte aber nicht zu unnötiger Bürokratie für die Integrationskursträger führen. Vielmehr sollten Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Ausländerbehörden und Sozialleistungsträgern wie z. B. Jobcentern verbessert werden.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... müssen sinnvoll und umsetzbar sein. Auf die Bildungseinrichtungen, die sowieso selber keine Sanktionsmöglichkeiten haben, dürfen die finanziellen Folgen bei Nichtteilnahme nicht abgewälzt werden. Ohnehin brauchen wir nicht etwa mehr Sanktionen, sondern mehr Positivanreize und bessere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Begleitung der Kurse von Sozialarbeiter*innen, um die Erfolgschancen zu steigern.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Die Verbindlichkeit wird immer erst als solche empfunden, wenn Sanktionen realer Teil einer Maßnahme sind. Unentschuldigte Fehlstunden müssen Folgen haben. Nach Auswertung von verbindlichen Zwischentests ist auf Defizite zu reagieren. Erforderlich ist eine Kombination aus Sanktionen auf der einen und Anerkennung auf der anderen Seite.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190511

  • Fluglärm sorgt für Unmut.
    Sachverständige zu nächtlichen Starts und Landungen in Düsseldorf.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 7 in Ausgabe 4 - 16.04.2019

    27. März 2019 - Der Flughafen Düsseldorf zählte im vergangenen Jahr eigenen Angaben zufolge rund 24,3 Millionen Passagiere und mehr als 218.000 Flugbewegungen. Für Unmut sorgen Starts und Landungen außerhalb der regulären Betriebszeiten. Im Verkehrsausschuss haben sich Sachverständige zum Antrag der Grünen-Fraktion "Nächtliche Lärmbelastungen durch Verspätungen am Flughafen Düsseldorf wirksam reduzieren" geäußert.
    In Düsseldorf dürften Flugzeuge, von Ausnahmen abgesehen, zwischen 23 und 6 Uhr weder landen noch starten, heißt es in dem Antrag (Drs. 17/4105). Die Ausnahmeregeln würden jedoch immer häufiger in Anspruch angenommen - im Jahr 2017 seien es 2.032 Fälle gewesen. "Im Gegensatz zum Land NRW treten andere Bundesländer wie Hessen und Hamburg den dort auftretenden Verspätungen und Verletzungen der Nachtruhe an den Flughäfen weit entschiedener entgegen", so die Grünen. Sie fordern u. a., die "lärmabhängigen Landeentgelte" drastisch zu erhöhen.
    So sei 2017 in Hamburg der Zuschlag für Starts und Landungen nach 23 Uhr auf bis zu 700 Prozent angehoben und in fünf Stufen gestaffelt worden. Für häufig verkehrende Flugzeuge der Lärmklasse 4 (z. B. Airbus 320 oder Boeing 737) wird in der Hansestadt nach Angaben der Grünen zwischen 0 und 5.59 Uhr ein Zuschlag von 854 Euro berechnet. In Düsseldorf seien für ein vergleichbares Flugzeug zwischen 0 und 4.59 Uhr 329 Euro, zwischen 5 und 5.59 Uhr 312,55 Euro fällig.
    Man habe gemeinsam mit den Airlines viel getan, um "die Pünktlichkeitsperformance zu steigern", teilte der Flughafen Düsseldorf dem Ausschuss mit. Die Zahl der nächtlichen Starts und Landungen sei "seit Anfang November trotz eines deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens spürbar zurückgegangen". Beim Lärmschutz nehme Düsseldorf eine "Vorreiterrolle unter den deutschen Flughäfen" ein. Verspätungen seien kein standortspezifisches Problem, sie kämen in ganz Europa vor.

    "Sie planen zu eng"

    Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" bezeichnete den Düsseldorfer Flughafen in seiner Stellungnahme als "Verspätungsmeister Deutschlands". Hauptverursacher seien die Fluggesellschaften selbst: "Sie planen zu eng, um - auf Biegen und Brechen - einen Umlauf mehr (oder einen deutlich längeren Umlauf) zu schaffen als die Konkurrenz." Diese Praxis sei in Düsseldorf mit den geringsten Mehrkosten verbunden. Der Verein forderte, die Zahl der Nachtflüge "mindestens zu halbieren", sonst gebe es "keinen Frieden mit den Nachbarn".
    Der Flughafen Düsseldorf sei "unverzichtbar für den Luftverkehrsstandort Deutschland", befand der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Der Verband wies auf die nahe gelegenen Flughäfen Amsterdam-Schiphol und Brüssel-Zaventem als "zwei große und erfolgreiche Wettbewerber" hin. Sie verfügten über deutlich großzügigere Regelungen: "Weitere Einschränkungen am Flughafen Düsseldorf würden unweigerlich einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringen." Dass Düsseldorf bei Verspätungen an der Spitze liege, stimme nicht, hieß es im Ausschuss. Der Flughafen liege "im Mittelfeld".
    Thomas Goßen, Bürgermeister der Stadt Tönisvorst und Vorsitzender der Fluglärmkommission, wies darauf hin, dass die Zahl der nächtlichen Starts und Landungen seit Jahren steige. Er sprach von einem "strukturellen Problem" in Düsseldorf.
    Bei den Landungen nach 22 Uhr sei in Düsseldorf die Zeit zwischen 22 und 23 Uhr die "Spitzenstunde", so die Initiative "Kaarster gegen Fluglärm". 2018 habe die Zahl der Landungen nach 23 Uhr mit 2.436 einen "Allzeit- Rekord" erreicht. Flugpläne, klagte die Initiative, würden offenbar "von keiner Stelle" auf Realisierbarkeit hin geprüft.
    Um die Leistungsfähigkeit der Flughäfen zu erhalten, seien Nachtflugregelungen und Betriebsgenehmigungen "so zu gestalten, dass neben den Schutzinteressen der Bevölkerung auch die logistischen Anforderungen von Industrie und Handel, die Anforderungen der Airlines an einen wirtschaftlichen Flugbetrieb sowie der hohe regionalwirtschaftliche Nutzen von Flughäfen angemessen berücksichtigt werden", hieß es in einer Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Nordrhein-Westfalen. Eine restriktivere Handhabung der Tagesrandzeiten, so die IHK, würde die Wettbewerbsfähigkeit schwächen: "Dies hätte negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen."
    zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.

    Systematik: 2650 Luftverkehr; 6160 Immissionen und Emissionen

    ID: LI190409

  • Voussem, Klaus (CDU); Löcker, Carsten (SPD); Middeldorf, Bobo (FDP); Klocke, Arndt (Grüne); Vogel, Nic Peter (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Nächtlicher Fluglärm".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 4 - 16.04.2019

    Der Flughafen Düsseldorf ...

    Klaus Voussem (CDU) ... ist eine wichtige Mobilitätsdrehscheibe für unseren Wirtschaftsstandort und eine der größten Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung ist aber auch seine Rolle als Vermittler zwischen diesen Interessen auf der einen Seite und denen der Anwohner für den Lärm- und damit Gesundheitsschutz auf der anderen Seite zentral.
    Carsten Löcker (SPD) ... ist der größte und bedeutendste Flughafen in Nordrhein-Westfalen. Er bietet rund 21.600 Menschen einen Arbeitsplatz und ist Teil eines modernen und weltoffenen Nordrhein-Westfalens in einer globalisierten Welt. Aus seiner besonderen Lage, mitten in einem verstädterten Ballungsraum, ergibt sich zugleich eine besondere Verantwortung für die betroffenen Menschen, die in seiner Umgebung leben.
    Bodo Middeldorf (FDP) ... ist elementarer Bestandteil der nordrhein-westfälischen Verkehrsinfrastruktur und das mit Abstand größte Luftdrehkreuz in unserem Land. Sowohl für Geschäftsreisende als auch für Privatreisende ist er unverzichtbar. Auch als Arbeitgeber hat er eine herausgehobene Bedeutung, rund 56.000 Arbeitsplätze hängen direkt und indirekt vom Flughafen ab. Damit gehört er zu den wichtigsten Standortfaktoren in NRW.
    Arndt Klocke (Grüne) ... muss unbedingt dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Nachtruhezeiten von den Airlines eingehalten werden. Nicht nur für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch für die Passagierinnen und Passagiere sind Landungen nach 22 bzw. 23 Uhr eine Zumutung. Andere Flughäfen wie Hamburg oder Frankfurt machen es vor, wie sich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Flugverkehr zum Wohle aller effektiv steigern lassen.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... ist als zentrales Verkehrsdrehkreuz ein wesentliches Element der nordrhein-westfälischen und damit der gesamtdeutschen Infrastruktur. Er verbindet nicht nur NRW mit Europa und der ganzen Welt, sondern schafft auch eine Vielzahl an Arbeitsplätzen, eine hohe Wertschöpfung und trägt insgesamt entscheidend bei zur Attraktivität der gesamten Region.

    Nächtliche Starts und Landungen ...

    Klaus Voussem (CDU) ... sind in der Betriebsgenehmigung des Flughafens von 2005 eindeutig geregelt. Nur in absoluten Ausnahmefällen sind diese durch die Bezirksregierung nach Ende der Betriebszeit des Flughafens überhaupt genehmigungsfähig. In den letzten beiden Jahren haben die Landungen in den Tagesrandzeiten in erheblichem Maße zugenommen. Dies darf sich nicht wiederholen. In der Anhörung wurden einige bereits vorhandene Maßnahmen vorgestellt, über andere wird noch eine Diskussion zu führen sein.
    Carsten Löcker (SPD) ... sind für die vom Lärm betroffenen Menschen eine ständige und zunehmende Belastung. Die Zahl der verspäteten Landungen hat erheblich zugenommen. Dem muss entgegengewirkt werden. Darum müssen die Start- und Landeentgelte, die der Flughafen von den Airlines erhebt, deutlich stärker gespreizt werden, als dies bislang der Fall ist (s. Hamburg). Zuspätkommen muss sehr viel teurer werden.
    Bodo Middeldorf (FDP) ... müssen die Ausnahme sein; insbesondere die Zahl verspäteter Landungen nach 23 Uhr nimmt allerdings kontinuierlich zu. Der Vorsitzende der Fluglärmkommission spricht von einem "strukturellen Problem". Für die Akzeptanz für den Flughafen und den Schutz der Bevölkerung in einem dicht besiedelten Umfeld müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um einem Missbrauch der Ausnahmeregelungen entgegenzuwirken.
    Arndt Klocke (Grüne) ... außerhalb der vereinbarten Nachtruhezeiten sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. In Düsseldorf ist jedoch die Ausnahme die Regel: Von den 365 Tagen im Jahr 2018 fanden in über 300 Nächten Landungen nach 23 Uhr statt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, im Grünen Antrag und auch in der Anhörung sind verschiedene Maßnahmen dazu genannt.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... sind ständiger Streitpunkt zwischen Flughafenbetreibern, die in einem internationalen Wettbewerb stehen und sich dort behaupten müssen, und den Anwohnern, die ihre Nachtruhe gesichert sehen wollen. Es ist auch Aufgabe der Politik, hier für gerechten Interessenausgleich zu sorgen: Nächtlicher Flugbetrieb ist aktuell nur unter strengen Regularien möglich und sollte auch künftig eher Ausnahme bleiben.

    Die Airlines ...

    Klaus Voussem (CDU) ... stehen in der Verantwortung, Umläufe mit realistischen Wartungszeiten und genügend Puffer zu planen, um Verspätungen zu vermeiden, die sich bis in die Nacht hinein ziehen können. In Zusammenarbeit mit ihnen, den Flughäfen und den Aufsichtsbehörden sind im Oktober 2018 in Berlin Vereinbarungen getroffen worden, die für eine deutliche Verbesserung der Anwohnerinnen und Anwohner umgesetzt und eingehalten werden müssen.
    Carsten Löcker (SPD) ... haben Mitverantwortung, was die Lärmbelastung der Anwohner angeht. Sie müssen sich an die Betriebszeiten des Flughafens halten. Es kommt auch darauf an, dass sie durch Einsatz von modernen Flugzeugen die Lärmentwicklung minimieren. Das kann durch die Gestaltung von Start- und Landeentgelten unterstützt werden. Luftverkehr kann sich nur fortentwickeln, wenn er die Akzeptanz der Bevölkerung hat.
    Bodo Middeldorf (FDP) ... sind in der Verantwortung, ihre Flugpläne so aufzustellen, dass auch bei kleineren Störungen des Flugbetriebs in aller Regel eine rechtzeitige Landung in Düsseldorf vor 23 Uhr möglich ist. Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, die Einführung eines erweiterten Anreiz- und Kontrollsystems nach dem Hamburger Modell zu prüfen, mit dem regelmäßige Verstöße gegen das Nachtflugverbot eingedämmt werden können.
    Arndt Klocke (Grüne) ... müssen ihre Umläufe so planen, dass genügend Pufferzeiten und Maschinen zur Verfügung stehen, um den Flugplan einhalten zu können. Die Situation in Düsseldorf erweckt den Eindruck, dass Airlines bewusst die Nachtruhezeiten verletzen, um möglichst viele Flugbewegungen zu absolvieren. Diese Entwicklung muss endlich gestoppt werden, die Verletzung der Nachtruhe eng kontrolliert und empfindlich bestraft werden.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... betreiben Flugstrecken ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien, es wird kaum reichen, an ihre Verantwortung zu appellieren, denn sie müssen im freien Wettbewerb bestehen. Vielmehr benötigen sie entsprechende Anreize, um aktiv zur positiven Wahrnehmung des Flughafens beizutragen, z. B. durch Einsatz leiser und möglichst verbrauchsarmer Flugzeuge - die allerdings meist etwas teurer sind.

    Die Anwohnerinnen und Anwohner ...

    Klaus Voussem (CDU) ... haben in der Vergangenheit viel Verständnis für den Luftverkehr aufgebracht. Damit die Akzeptanz nach den Verspätungssommern 2017 und insbesondere 2018 nicht weiter abnimmt und ein fairer Ausgleich möglich ist, werben wir für einen offenen Dialog.
    Carsten Löcker (SPD) ... haben ein Recht auf einen angemessenen Lärmschutz. Dazu zählt vor allem der Anspruch auf die Einhaltung der Betriebszeiten. Verstöße dagegen müssen durch entsprechende Start- und Landeentgelte viel stärker geahndet werden. Die Herausforderung besteht darin, zu einem Interessensausgleich aller Beteiligten zu kommen.
    Bodo Middeldorf (FDP) ... haben ein berechtigtes Interesse an einer Einhaltung der Nachtruhe. Umgekehrt nehmen wir eine große Bereitschaft wahr, den Flughafen in seiner herausgehobenen luftverkehrlichen Bedeutung grundsätzlich zu akzeptieren. Das begrüßen wir außerordentlich.
    Arndt Klocke (Grüne) ... haben ein Recht auf ungestörte Nachtruhe, zumindest in den vereinbarten Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr. In den vergangenen Jahren hat es in Düsseldorf immer mehr verspätete Starts und Landungen gegeben, viele auch noch nach Mitternacht. Die Landesregierung muss jetzt unbedingt eingreifen, um den Nachtschlaf der Betroffenen und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen.
    Nic Peter Vogel (AfD) ... haben die berechtigte Forderung von ungestörter Nachtruhe, die allerdings mit den Ansprüchen des Airportbetreibers kollidiert. Zwar entschärft die Lärmreduktion moderner Flugzeuge das Problem nach und nach, dennoch bleibt als Kernforderung an die Politik, den Dialog zwischen Wirtschaft und Bürgern aufrechtzuerhalten und einen Ausgleich zwischen den widerstrebenden Interessen zu gewährleisten.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190410

  • Schule einmal anders.
    Projekttag: Rund 400 junge Leute stimmen sich auf die Europawahl ein.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 11 in Ausgabe 4 - 16.04.2019

    1. April 2019 - Schule einmal anders: Fünf Düsseldorfer Berufskollegs hatten ihren Unterricht wegen der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament in den Landtag verlegt. Auf dem "Stundenplan" stand nur ein Thema, das aber in vielen Variationen - Europa. Landtag und Landesregierung hatten den Projekttag gemeinsam organisiert.
    André Kuper, der Präsident des Landtags Nordrhein- Westfalen, begrüßte die Gäste gemeinsam mit Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales, im Plenarsaal. Ein Großteil der jungen Leute sei erstmals zu einer Wahl aufgerufen, sagte der Landtagspräsident und sprach von einer "Riesenchance zur Mitgestaltung". Freie, gleiche und geheime Wahlen seien ursprünglich hart erkämpft worden, erinnerte Kuper. In vielen Ländern seien sie nicht selbstverständlich. Verfolgung und Unterdrückung gingen einher mit der Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts. Der Präsident warb für das "großartige Projekt eines geeinten Europa" und ein "70 Jahre währendes Friedensprojekt". "Engagieren Sie sich, es ist Ihr Land, Ihre Zukunft. Es kommt auf jeden an", sagte er.
    Minister Holthoff-Pförtner freute sich über das große Interesse an der Veranstaltung. Er selbst gehöre einer Generation an, die Europa nur im Frieden erlebt habe. Das sei nicht selbstverständlich. Der Minister berichtete von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, von der auch Schulen, Kommunen und Vereine profitierten. Er berichtete vom problemlosen Einkaufen in den Niederlanden und dem Studium im europäischen Ausland. Auf den Straßen gebe es keine Grenzen mehr, dies sollte auch für die Herzen gelten.
    Zu Gast waren Schülerinnen und Schüler des Leo-Statz-Berufskollegs, des Albrecht-Dürer-Berufskollegs, des Berufskollegs Bachstraße, des Heinrich-Hertz-Berufskollegs und der Elly-Heuss-Knapp-Schule, alle aus der Landeshauptstadt Düsseldorf. Im Besucherzentrum des Landtags erfuhren sie zunächst allerhand über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landesparlaments.
    Schon vor der offiziellen Eröffnung sahen sich viele Gäste auf dem "Markt der Möglichkeiten" in der Bürgerhalle um. Dort war u. a. die Landeszentrale für politische Bildung mit ihrem Stand vertreten. Das Team der Landeszentrale fragte die jungen Leute, was sie an Europa schätzen. Die Schülerinnen und Schüler schrieben ihre Antworten auf ein großes Plakat: "Frieden" war dort zu lesen, aber auch "Schule", "Landschaft", "Reisen", "offene Grenzen" und "Menschenrechte". An anderen Ständen standen die Themen "Jugendarbeit und Jugendpolitik für Europa", der Euro und die Europäische Zentralbank, Demokratie und die Europawahl im Mittelpunkt.

    "Poetry Slam" zum Abschluss

    Das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland informierte die Besucherinnen und Besucher später im Plenarsaal unter dem Motto "Europawahl 2019 - Diesmal wähle ich". Bei einem "Poetry Slam" zum Abschluss ging es dann noch einmal richtig zur Sache. Die jungen Besucherinnen und Besucher hatten mächtig Spaß an den humorvollen Texten von Rebecca Heims, Oskar Malinowski und Marco Jonas Jahn zum Thema "Europa" und bei den ernsten, nachdenklichen Beiträgen war es mucksmäuschenstill. Eine der Botschaften: "Eine Grenze ist etwas, das im Kopf entsteht."
    zab

    Bildunterschriften:
    "Markt der Möglichkeiten" in der Bürgerhalle
    André Kuper, der Präsident des Landtags (rechts), und Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner eröffneten den Projekttag.

    Zusatzinformation:
    Ein Video zum Projekttag finden Sie unter www.landtag. nrw.de (Aktuelles & Presse/Parlaments-TV/Videoportal). Mehr zum Thema Europa lesen Sie auf den Seiten 12 und 13.

    Systematik: 1540 Europapolitik; 1080 Wahlen; 4200 Schulen

    ID: LI190412

  • Wer? Was? Wie? - Fakten rund um die Europawahl 2019.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 4 - 16.04.2019

    Aufruf der Landesparlamente zur Europawahl
    Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags unter Beteiligung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft rufen gemeinsam zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019 auf. Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, André Kuper, sagte: "Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eine Schicksalswahl: Im Mai entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Stärke unserer Demokratie. Wir brauchen mehr Europa, nicht weniger. Und wir brauchen weniger Extreme in Europa, nicht mehr."

    "Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
    am Sonntag, dem 26. Mai 2019, sind Sie aufgerufen, Ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Damit nehmen Sie direkt Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, das den Präsidenten der Europäischen Kommission wählt und über den Haushalt und wichtige Gesetze entscheidet, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen.
    Dem gemeinsamen europäischen Projekt verdanken wir die längste Friedensperiode in unserer Geschichte. Nie zuvor hat der europäische Kontinent eine vergleichbare Phase der Freiheit, des Wohlstandes und auch der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger erlebt. All diese Errungenschaften sind wie wohl nie zuvor dem Druck von außen und von innen ausgesetzt. Die Europäische Union muss ihre Rolle im 21. Jahrhundert daher neu ausrichten.
    Zentrale Zukunftsfragen, wie die Wahrung europäischer Sicherheits- und Handelsinteressen, der Klimawandel, die Migration nach Europa, die Digitalisierung die Zukunft des Euro oder der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus, können nur von einer starken und handlungsfähigen Union gemeistert werden, nicht von jedem Mitgliedstaat allein. Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.
    Als Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente rufen wir Sie - und insbesondere diejenigen, die erstmals an den Wahlen teilnehmen dürfen - deshalb auf, am 26. Mai 2019 zur Wahl zu gehen. Nutzen Sie Ihre Chance und bringen Sie Ihre Stimme zu Gehör."

    Bildunterschrift:
    Der Präsident des Landtags NRW, André Kuper (vorn/2.v.r.), und die Präsidentinnen und Präsidenten der anderen Parlamente rufen die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Europawahl auf.

    Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Für Deutschland wurde der Wahltag für Sonntag, 26. Mai 2019, festgelegt.
    Die wichtigsten Fragen und Antworten:

    Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?
    Das Europäische Parlament ist das einzige direkt demokratisch gewählte Organ der Europäischen Union. Das Parlament vertritt die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Es wählt die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission, entscheidet über den Haushalt der EU und weitere wichtige Gesetze und kontrolliert die anderen EU-Institutionen. Seinen Sitz hat es in Brüssel und Straßburg.
    Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. 2019 findet die neunte Direktwahl statt.

    Wie viele Menschen dürfen an der Wahl teilnehmen?
    Insgesamt sind rund 400 Millionen Wahlberechtigte in den - nach einem Austritt Großbritanniens (Brexit) - 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu wählen.
    In Deutschland sind 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter 3,9 Millionen nicht-deutsche EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland leben. Die meisten Wahlberechtigten leben im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen: Hier sind 13,8 Millionen Menschen aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu wählen, darunter rund 800.000 nicht-deutsche Unionsbürgerinnen und -bürger.

    Wer darf wählen?
    Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

    Wie wird gewählt?
    Die Europawahl ist - anders als beispielsweise die Bundestags- oder die Landtagswahl - eine reine Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Jede Wählerin/ jeder Wähler hat eine Stimme. Wahlkreise, in denen Kandidatinnen und Kandidaten direkt gewählt werden können, gibt es bei der Europawahl nicht.
    Das Europäische Parlament zählt derzeit 751 Abgeordnete. Nach einem Brexit wären es 705. Mit 96 entfallen die meisten Mandate auf Deutschland. Zum Vergleich: Luxemburg, Malta und Zypern stellen jeweils nur sechs Abgeordnete.

    Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versendet?
    Die Gemeindeverwaltungen versenden die Wahlbenachrichtigungen etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung erhalten haben.

    Ist eine Briefwahl möglich?
    Ja, auch bei der Europawahl ist eine Briefwahl möglich. Die Unterlagen können - wie bei Landtags- und Bundestagswahlen auch - bei der Gemeinde des Hauptwohnorts beantragt werden.

    Wahlbeteiligung bei Europawahlen seit 1979 in Deutschland in Prozent
    Diagramm siehe Originalseite.

    Zusatzinformationen:
    Weitere Informationen unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html
    Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung



    Systematik: 1540 Europapolitik; 1080 Wahlen

    ID: LI190413

  • Integration und Arbeit.
    Sachverständige äußern sich zur Beschäftigung Geflüchteter.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 7 in Ausgabe 3 - 26.03.2019

    13. März 2019 - Das Thema "Integration und Arbeit" stand im Mittelpunkt einer gemeinsamen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Integrationsausschusses. Grundlage waren zwei gemeinsame Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sowie ein Antrag der SPD-Fraktion.
    Die Fraktionen weisen in ihren Anträgen auf die Bedeutung von Arbeit und Ausbildung für die Integration geflüchteter Menschen, aber auch auf den Fachkräftemangel im Land hin. Unabhängig voneinander setzen sie sich für eine Verbesserung der Berufsanerkennungsverfahren ein. CDU und FDP fordern u. a., "dass bestehende Probleme bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beseitigt werden". Die SPD-Fraktion sieht "Optimierungsbedarf im Bereich der Verfahrensdauer und der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Qualifizierungen".
    Ein Teil der Geflüchteten verfüge nicht über die für eine Ausbildung erforderliche Grundbildung, schreiben die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern (IHK) in ihrer Stellungnahme für die Ausschüsse. Wer das 18. Lebensjahr vollendet habe, sei jedoch nicht mehr schulpflichtig. Die Landesregierung habe sich deshalb zu Recht vorgenommen, eine "Schulpflicht für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge" einzuführen. Die Kammern halten zumindest ein "Schulbesuchsrecht" für Geflüchtete bis zum 25. Lebensjahr für sinnvoll. Von größter Bedeutung seien "vertiefte Sprachkenntnisse". Es fehle insbesondere an "Angeboten zur Förderung der berufsspezifischen Fachsprache". Bei der Anerkennung beruflicher Kenntnisse würde, so die IHK, ein Ausbau der Beratungsstrukturen zu einer Verbesserung beitragen.
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hob ebenfalls die Bedeutung der Sprachförderung hervor. Sie gehöre zu den "Grundsteinen einer erfolgreichen Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft". Der DGB empfiehlt u. a., einen Zugang zur Berufsausbildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten und eine Berufsorientierung als Regelangebot für Geflüchtete einzuführen. Außerdem: "Sofern eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation sowie ggf. einschlägige Berufserfahrungen vorliegen, jedoch in einem Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt worden sind, sollen diese durch bedarfsgerechte Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden."

    "Integrationsmanagement"

    Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen ("Unternehmer nrw") hält ein "systematisches Integrationsmanagement vor Ort" für sinnvoll. Angebote und Maßnahmen müssten sinnvoll verzahnt sein - "auch über thematische und behördliche Zuständigkeiten hinweg". Für junge Geflüchtete, denen es an Grundbildung fehle, sollten die Internationalen Förderklassen der Berufskollegs "von vornherein auf zwei Jahre mit einem gezielten Förderkonzept" angelegt werden. Ebenso müssten die Anstrengungen für junge Geflüchtete über 18 Jahre verstärkt werden.
    Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion NRW) ist die "Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ein Instrument zur schnelleren Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Fachkräftesicherung". Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den "zu langen Verfahrensdauern".
    Die Bertelsmann-Stiftung schreibt in ihrer Stellungnahme vom großen Potenzial "informell erworbener Kompetenzen". Diese Kenntnisse und Fähigkeiten würden in den meisten Ländern nicht im Berufsausbildungssystem erworben, sondern in der beruflichen Praxis ("on-the-job"). Durch "Kompetenzfeststellungsverfahren" müsse geprüft werden, ob diese Kompetenzen mit den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vergleichbar seien.
    zab

    Zusatzinformation:
    Drei Anträge Die Anträge, die der Sachverständigenanhörung zugrunde lagen, lauteten: "Sie sind in Nordrhein-Westfalen willkommen! - Berufsanerkennungsverfahren verbessern und im Sinne der antragstellenden Menschen weiterentwickeln" (Drs. 17/3805), "Integration beginnt mit Ausbildung und Arbeit - Bewährtes bewahren, Ideen entwickeln, Unterstützung leisten" (Drs. 17/4113, beide von den Fraktionen von CDU und FDP) sowie "Die Landesregierung muss die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt vorantreiben" (Drs. 17/3011, SPD-Fraktion). Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.

    Systematik: 5070 Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler; 4100 Bildung; 2410 Arbeitsmarkt

    ID: LI190309

  • Gebauer, Katharina (CDU); Yetim, Ibrahim (SPD); Lenzen, Stefan (FDP); Aymaz, Berivan (Grüne); Dr. Vincentz, Martin (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zu "Integration und Arbeit".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 3 - 26.03.2019

    Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ...

    Katharina Gebauer (CDU) ... muss dringend in einem angemessenen Zeitrahmen stattfinden, damit sich die Menschen schneller am Arbeitsleben beteiligen können und so ihren Lebensunterhalt selbständig erwirtschaften. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Dies gilt sowohl für handwerkliche wie akademische Berufe und Ausbildungen.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... ist ein wichtiges Instrument zur schnelleren Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Fachkräftesicherung. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bietet Bewerberinnen und Bewerbern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und unterstützt die Wirtschaft bei der Deckung des Fachkräftebedarfs. Es besteht allerdings noch Optimierungsbedarf im Bereich der Verfahrensdauer und der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Qualifizierungen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ist eine entscheidende Frage für die Integration in den Arbeitsmarkt. Ausländische Qualifikationen dürfen keine Berufsabschlüsse zweiter Klasse sein. Dabei geht es nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern z. B. auch um Grenzgänger, die in NRW arbeiten möchten. Wir wollen schnelle und unbürokratische Verfahren, aber gleichzeitig die Wahrung fachlicher Standards sicherstellen.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... ist weiterhin zu kompliziert. Wir brauchen klare, einheitliche und transparente Verfahren und zentrale Ansprechpartner*innen, die eine kostengünstige und verlässliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ermöglichen - auch aus dem Ausland heraus. Alle Menschen sollten ermutigt werden, ihre beruflichen Potenziale zu nutzen und weiter auszubauen. Es gilt, bestehende Hürden endlich abzubauen.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... darf nicht generell infrage gestellt werden und insbesondere nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Abstriche bei den qualitativen Anforderungen hingegen sind unter keinen Umständen in Kauf zu nehmen: Eine volle Anerkennung setzt zwingend eine tatsächliche Gleichwertigkeit voraus. Deutsche Abschlüsse dürfen auf dem internationalen Markt nicht durch politische Kurzschlussaktionen langfristig abgewertet werden.

    Wer Berufserfahrung, aber keinen formalen Abschluss hat ...

    Katharina Gebauer (CDU) ... hat die Möglichkeit, in Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit durch eine Vielzahl von Qualifzierungsmaßnahmen und Schulungen den für ihn geeigneten - auch niederschwelligen - Abschluss zu erreichen. Geeignete Kompetenzfeststellungsverfahren und flexible Wege zur Nachqualifizierung unter Einbeziehung von informell erworbenen Kompetenzen müssen weiter gestärkt werden.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... hat die Möglichkeit, durch das Bundesqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) andere Verfahren zur Kompetenzfeststellung zu nutzen, beispielsweise durch Arbeitsproben. Diese alternativen Verfahren müssen jedoch praxistauglicher und weniger bürokratisch ausgestaltet werden, damit die geflüchteten Menschen so schnell wie möglich in Ausbildung und Arbeit gelangen können.
    Stefan Lenzen (FDP) ... muss trotzdem eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Wir wollen Verfahren zur besseren Berücksichtigung informell erworbener Kompetenzen nutzen, um die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermitteln. Teilqualifikationen bieten für diese Menschen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Mithilfe modularer Nachqualifizierungen können dann arbeitsbegleitend Abschlüsse erreicht werden.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... profitiert leider auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum von diesen über Jahre erworbenen Fähigkeiten. Deutschland hinkt anderen Ländern in der Anerkennung informeller Kompetenzen deutlich hinterher. Die schnelle Identifizierung und Anerkennung von individuellen Kompetenzen muss weiter gefördert werden. Unser Ausbildungssystem sollte etwa durch Teilzeitausbildungen und Teilqualifizierungen flexibilisiert werden.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... sollte die Möglichkeit erhalten, den formalen Abschluss durch entsprechende Prüfungsverfahren nachzuholen. Praktische Berufserfahrung ist in vielen Branchen wichtiger als theoretisches Wissen, kann eine fundierte Ausbildung aber nicht vollständig ersetzen. Hier gilt es, den Menschen faire Chancen zu geben; niemand darf benachteiligt werden, aber eine einseitige Bevorzugung ist ebenso abzulehnen.

    Grundbildung ...

    Katharina Gebauer (CDU) ... ist für jeden Menschen die Voraussetzung für ein erfolgreiches, eigenständiges Leben. Für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft für Menschen mit Migrationshintergrund ist sie unabdingbar. Hierzu gehören in erster Linie das Erlernen der Sprache, das Interesse an unserer westlichen Kultur, unseren Werten und natürlich auch die berufliche Befähigung für den ersten Arbeitsmarkt.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... ist ein wesentlicher Baustein dafür, dass geflüchtete Menschen sich möglichst rasch integrieren und einen guten Platz in unserer Gesellschaft finden können. Dabei sind Deutschkenntnisse ein entscheidender Schlüssel nicht nur für den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch zum beruflichen Aufstieg. Deswegen ist ein breites Angebot an Maßnahmen zur Alphabetisierung und zur intensiven Sprachförderung in Verbindung mit arbeitspraktischen Erprobungen dringend notwendig und weiter auszubauen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ist Voraussetzung, um eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können. Deshalb hat die NRW-Koalition die Einstiegsqualifizierung in den Erlass zur Ausbildungsduldung aufgenommen. Daneben brauchen wir bessere berufsbezogene Sprachförderung z. B. mithilfe von Kursen in Teilzeit neben einer Ausbildung oder direkt im Unternehmen sowie mehr Differenzierung im Hinblick auf die jeweiligen Teilnehmer.
    Berivan Aymaz (Grüne)... ist ein Menschenrecht. Wir müssen Kindern und jungen Erwachsenen den Zugang zu Bildung gewähren, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wichtig ist, Spracherwerb und berufliche Bildung aufeinander abzustimmen. Der Übergang von Ausbildung in den Beruf muss möglichst fließend erfolgen und gemeinsam gedacht werden. Für Geflüchtete müssen die Internationalen Förderklassen am Berufskolleg ausgebaut werden.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist das Fundament, das eine Teilhabe an unserer Gesellschaft überhaupt ermöglicht. Umfang und Inhalt dieses Guts werden allerdings in unterschiedlichen Teilen der Welt unterschiedlich vermittelt. Bei Nachholbedarf sollten wir daher denjenigen, die sich anstrengen, immer die Möglichkeit geben, diese wichtige Voraussetzung für Erfolg in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen.

    Fachkräftemangel ...

    Katharina Gebauer (CDU) ... resultiert in Deutschland primär aus der demografischen Entwicklung. Ausländische Arbeitskräfte sind für uns eine Chance, diesen Mangel etwas zu begrenzen. Unser Ziel muss es weiter sein, dass jeder Jugendliche einen Schul- und Ausbildungsabschluss erreicht, mit dem er eigenverantwortlich und auskömmlich sein Leben gestalten kann.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... kann durch erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt gelindert werden. Längst ist absehbar, dass inländische Potenziale nicht ausreichen, um die Lücke bei den Fachkräften in der Zukunft zu schließen. Menschen mit Flucht- und (jüngerer) Migrationsgeschichte sind für Deutschland deshalb vor allem eine Chance. Unterstützt durch Integrationsangebote können die Menschen einen Beitrag dazu leisten, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ist eine Herausforderung für Industrie, Mittelstand und Handwerk. Ohne qualifizierte Einwanderung werden wir diesen nicht bewältigen können. Wir setzen aber auch auf die Talente, die aus anderen Gründen zu uns gekommen sind, und wollen ihnen einen Spurwechsel ermöglichen. Mit dem Erlass zur 3+2-Ausbildungsduldung wird für Rechtssicherheit bei Betroffenen und Unternehmen gesorgt.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... resultiert aus unattraktiven Arbeitsbedingungen, zu hohen Anforderungen und einer alternden Gesellschaft. Die Ausbildung muss attraktiver und die Berufsorientierung gefördert werden. Die Interessen und Talente der Menschen gehören in den Mittelpunkt, und gleichzeitig brauchen wir ein innovatives Einwanderungsgesetz, um den Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland auch in Zukunft zu decken.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist ein Problem, das sich in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach weiter verschärfen wird. Die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte kann bei der Lösung helfen, doch gilt es, eine sorgfältige Auswahl zu treffen. Gemäß des Vorbilds erfolgreicher Einwanderungsländer sollten wir uns genau aussuchen, wer zu uns kommt, wer zu uns passt und wen wir auch langfristig in unsere Gesellschaft aufnehmen wollen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190310

  • Strukturwandel im Rheinischen Revier - Was kommt nach der Braunkohle?
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 2 - 26.02.2019

    13. Februar 2019 - Die Stromgewinnung aus Kohle soll bis spätestens 2038 in Deutschland beendet werden. Dies empfiehlt eine Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt worden war. Das Rheinische Braunkohlerevier steht damit vor einem Strukturwandel. Was der Kohleausstieg für die Region bedeutet, dazu äußerten sich Sachverständige in einer umfangreichen Anhörung.
    Rund 40 Expertinnen und Experten u. a. von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften und Kommunen waren auf Einladung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie des Verkehrsausschusses in den Plenarsaal des Landtags gekommen. Über mehrere Stunden standen sie den Abgeordneten Rede und Antwort und konnten zuvor auch schriftliche Stellungnahmen einreichen. Der Anhörung lagen Anträge von allen fünf Fraktionen zugrunde (siehe Kasten).
    Der Energieversorger und Kraftwerksbetreiber RWE Power AG nannte die Empfehlungen der Kohlekommission zur Stilllegung von Kraftwerken "sehr ambitioniert", zumal Deutschland bis Ende 2022 aus der Kernenergie aussteige. Studien zeigten, dass es bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung "zu einem deutlichen Strompreisanstieg kommen kann, der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erheblich belasten könnte", heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Es sei daher folgerichtig, dass es ein Monitoring mit den "Haltepunkten" 2023, 2026, 2029 und 2032 geben solle, das auch die Auswirkungen auf die Versorgungsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beinhalte.

    Forderung nach Moratorium

    Die RWE Power AG betonte, dass die bereits laufenden Umsiedlungen für den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier "planmäßig und vollständig" zu Ende geführt werden müssten. "Das gilt auch für die laufende Umsiedlung im Tagebauvorfeld Garzweiler, da die Kohle schon in den 2020er-Jahren benötigt wird."
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW sprach sich hingegen für einen "sofortigen Stopp" der Umsiedlungen aus. Die Landesregierung müsse einen Kabinettsbeschluss für eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik fassen und mit RWE ein Moratorium vereinbaren, "welches das Schaffen irreversibler Fakten ausschließt".
    In der Stellungnahme des BUND-Landesverbandes heißt es: "Aus der geplanten Abschaltung von 3,1 Gigawatt an Kraftwerksleistung bis 2022 und dem damit verbundenen Kohle-Minderbedarf ergibt sich zwingend, dass sowohl der Hambacher Wald als auch die Dörfer Kerpen-Manheim, Merzenich-Morschenich, Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath vom Tagebau ausgespart werden können und folglich ausgespart werden müssen."
    Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) forderte einen kontinuierlichen Ausbau von Windkraft im Binnenland und Sonnenergie von jährlich 4 bis 5 Gigawatt, um das Ziel der Bundesregierung zu realisieren, einen Anteil der Erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Stromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Dies sei "angesichts dramatisch einbrechender Ausbauzahlen bei der Windkraft und weiterer geplanter Restriktionen (erhöhte Abstandsvorgaben, Aufhebung der Privilegierung im Außenbereich)" nur möglich, wenn es einen Kurswechsel "zu einem gewollten Ausbau der Erneuerbaren Energien" komme.
    Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg (WFG) fällt die Bewertung des Kommissionsberichts zum Kohleausstieg "zwiegespalten" aus. So seien einerseits die "gravierenden Probleme der Umsiedler und Menschen, die am Tagebaurand Garzweiler II leben", nicht ausreichend gewürdigt worden. Dies habe zur Folge, dass konkrete Planungen für die Zukunft dieser Betroffenen immer noch nicht möglich seien.
    Andererseits biete der Kompromiss "auch eine Chance für eine zukunftsorientierte regionale Wirtschafts-, Struktur- und Infrastrukturentwicklung (...) - und damit für Wachstum und Beschäftigung in der Region". Die Gesellschaft fordert: "Es muss jetzt darauf ankommen, dass eine rasche Umsetzung in Gesetzgebung und Vertragswerke erfolgt, um Rechtsverbindlichkeit zu schaffen und klare Entwicklungsperspektiven. Dies ist entscheidend für die Menschen vor Ort, ebenso aber auch für Investitionsentscheidungen von Unternehmen."
    Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Michael Kreuzberg, warnte vor einem "wesentlichen Arbeitsplatzabbau" in der Region. Betroffen sein könnten rund 3.900 direkt Beschäftigte sowie weitere mittelbar betroffene Arbeitsplätze. Er forderte: "Dies abzufedern bedarf dringend zusätzlicher Anreize für Firmenneuansiedlungen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Rheinische Revier weiterhin ein attraktiver Standort für alle Beteiligten bleibt."
    Kreuzberg mahnte zugleich, dass die Kommunen für die Unternehmensansiedlung und die Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze ausreichend Gewerbeflächen benötigten. Er forderte ein Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden für die von RWE nicht mehr benötigten Flächen "zu den marktüblichen Preisen". Zudem sei ein Sonderverkehrswegeplan "unbedingt notwendig". Kreuzberg: "Ein Szenario, welches nicht eintreten darf, ist, dass der Strukturwandel wegen fehlender Infrastruktur verzögert oder gar negativ beeinflusst wird."
    Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Hans-Jürgen Petrauschke, verwies darauf, dass die Wirtschaft im Rheinischen Revier und im Rhein-Kreis Neuss stark von energieerzeugenden und energieintensiven Unternehmen geprägt sei Rund 93.000 Menschen im Revier seien in energieintensiv produzierenden Unternehmen tätig. Daher sei es unabdingbar, dass bei der Umsetzung der Beschlüsse der Kohlekommission einer "dauerhaft verfügbaren und sicheren Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen eine hohe Priorität eingeräumt wird".
    Petrauschke betonte: "Der Rhein-Kreis Neuss erwartet von der Bundes- und Landesregierung, dass die zur Gewährleistung der zukünftigen Versorgungssicherheit vorgesehenen Maßnahmen zeitnah und konsequent umgesetzt werden." Sollte sich zu den geplanten Monitoring-Terminen zeigen, dass Maßnahmen nicht oder nur unzureichend griffen, müsse nachgesteuert werden. "Dies bedeutet auch, dass entsprechende Kraftwerkskapazitäten erhalten bleiben müssen, damit eine Nachsteuerung auch möglich ist."

    Vermittlung und Qualifizierung

    Nach Angaben der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sind in der nordrhein-westfälischen Braunkohlewirtschaft zwischen 9.000 und 10.000 Menschen beschäftigt. Die Regionaldirektion kündigte an, ihre Strukturen und Ressourcen im Revier "bedarfsgerecht anzupassen", um Beratungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote flexibel vorzuhalten.
    In Zusammenarbeit mit RWE könnten Angebote zu Vermittlung, Weiterbildung und Qualifizierung entwickelt werden. Solche Angebote seien die interne Vermittlung zwischen verschiedenen Standorten der Braunkohleunternehmen, externe Vermittlungen sowie berufliche Weiterbildungen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW mahnte in seiner Stellungnahme, dass die Menschen im Rheinischen Revier "langfristige und verlässliche Perspektiven" benötigten. "Ein gerechter Strukturwandel und das Ende der Kohleverstromung müssen Hand in Hand gehen." Die Region benötige neue und zusätzliche Arbeitsplätze - und zwar für hoch-, mittel- und niedrigqualifizierte Beschäftigte. Dabei sei darauf zu achten, dass es sich um tarifgebundene Arbeit in mitbestimmten Unternehmen handele.
    Mit dem Ausstieg aus der Kohleförderung und -verstromung müsse "ein Einstieg in eine wirtschaftlich zukunftsfähige, sozial sichere und kulturell lebenswerte Region" möglich sein. "Dies kann nur gelingen, wenn gut bezahlte Arbeitsplätze in dem Maße geschaffen werden, wie sie an anderer Stelle wegfallen. Im Vordergrund stehen hierbei tarifliche und mitbestimmte Arbeitsplätze in allen Wertschöpfungsstufen, insbesondere in der Industrie und im Dienstleistungssektor."
    Das Forschungszentrum Jülich sprach sich dafür aus, die Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen im Rheinischen Revier besser miteinander zu vernetzen. Dafür sei es auch notwendig, die Verkehrsinfrastruktur "spürbar zu verbessern". Das Zentrum regt die Gründung eines "Koordinierungskreises Innovation durch Wissenschaft" an. Es unterstützt zudem die Forderung nach Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone, "um bürokratische Hemmnisse abzubauen und freie Bahn für Innovationen zu schaffen".
    wib/sow

    Zusatzinformationen:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 3, 10 und 11.
    Eine Übersicht über alle eingegangenen Stellungnahmen der Anhörung finden Sie unter www.landtag.nrw.de (Parlament & Wahlen -> Ausschüsse & Gremien -> Ausschussübersicht der 17. Wahlperiode -> A18 Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung -> Anhörungen)

    Die Anträge
    Der Sachverständigenanhörung lagen insgesamt sechs Anträge und ein Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen zugrunde.
    Die SPD fordert, das Rheinische Revier als Sonderfördergebiet auszuweisen, um mehr Fördermöglichkeiten zu erhalten, und will den Fokus auf präventiven Strukturwandel legen (Drs. 17/3811). Sie nennt smarte Energie, digitale Infrastruktur sowie spezialisierte Bildung und Forschung als Zukunftsperspektiven (Drs. 17/4117). Die Landesregierung soll außerdem neue Flächen für Wohnraum-, Gewerbe- und Industrieentwicklung ausweisen (Drs. 17/4118) und für zahlreiche Verbesserungen im Verkehr sorgen (Drs. 17/4292).
    Die Grünen setzen u. a. auf zentrale Strukturen, die Raumplanung, Flächenmanagement, Wirtschaftsförderung und Verkehrsinfrastruktur für die ganze Region steuern sollen, damit diese zusammenwachse. Besondere Schwerpunkte im Rheinischen Revier sollen "Autonome Mobilität" und die "digitale Energiewende" werden (Drs. 17/4104).
    Anstatt "von oben herab" vorzuschreiben, was zu tun sei, wollen CDU und FDP laut Antrag die Akteure vor Ort unterstützen (Drs. 17/4446). Für die Zukunft erachte die "Zukunftsagentur Rheinisches Revier" richtigerweise eine Fokussierung auf Energieforschung, eine vorausschauende Raumentwicklung und gute Infrastruktur, Innovation und Bildung wie auch eine regionale Bioökonomie für wichtig. Der Bund müsse für ausreichende Finanzierung im Strukturwandel sorgen, so die Koalitionsfraktionen weiter.
    Im Entschließungsantrag "Rheinisches Revier stärken und Wachstum generieren - Arbeitsplätze sichern und Versorgungssicherheit gewährleisten" spricht sich die AfD-Fraktion dafür aus, "allen geforderten, beschleunigten Ausstiegspfaden eine Absage zu erteilen, insbesondere kein festes Ausstiegsdatum zu akzeptieren" (Drs. 17/4609).

    Systematik: 2200 Bergbau/Bodenschätze; 2110 Herkömmliche Energien

    ID: LI190209

  • Schnelle, Thomas (CDU); Sundermann, Frank (SPD); Bombis, Ralph (FDP); Brems, Wibke (Grüne); Loose, Christian (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 2 - 26.02.2019

    Der Strukturwandel ...

    Thomas Schnelle (CDU) ... ist für Menschen und Unternehmen eine Herausforderung, gleichzeitig aber auch eine große Chance, die als gemeinsame kontinuierliche, regionale Gestaltungsaufgabe genutzt werden kann. Strukturbrüche gilt es zu vermeiden. Die Region soll weiterhin Energie- und Industriestandort bleiben; zukunftsfähige innovative Ansätze sind bereits mit Unterstützung der NRW-Koalition erarbeitet und werden nun konsequent umgesetzt.
    Frank Sundermann (SPD) ... kann nun auf Grundlage der Empfehlungen des Berichts der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" geordnet und verlässlich gestaltet werden.
    Ralph Bombis (FDP) ... ist eine große Aufgabe, die mit vereinten Kräften angegangen werden muss. Das Rheinische Revier verdient jede Unterstützung. Wir erwarten vom Bund, dass die Vorschläge der WSBK für die Unterstützung des Strukturwandels zeitnah und ohne Abstriche realisiert werden. Nun geht es darum, die aus der Region selbst entwickelten Projektideen umzusetzen und das Revier als Zukunftsregion aufzustellen.
    Wibke Brems (Grüne) ... muss klare Leitlinien haben. Zwar hat die Landesregierung bisher Einzelprojekte für die Region vorgestellt, für ein Gelingen des Strukturwandels reicht das aber nicht. Wir GRÜNE wollen die Region als Ganzes weiterentwickeln, indem wir sie fit für die digitale Zukunft machen, Kompetenzen bündeln, Infrastruktur neu denken und dabei den Naturschutz nicht vergessen.
    Christian Loose (AfD) ... im Rheinischen Braunkohlerevier und in der Lausitz ist ein rein ideologisches Projekt, mit dem eine funktionierende, über Jahrzehnte gewachsene Industriekultur mutwillig und ohne Not zerschlagen wird. Die dort beschäftigten Menschen haben kaum Gelegenheit, sich dem anzupassen und adäquate Alternativen zu finden, die ihrer Ausbildung und ihrem Berufsbild entsprechen. Wir müssen uns für deren Interessen einsetzen.

    Neue Arbeitsplätze ...

    Thomas Schnelle (CDU) ... werden im Rahmen der vorhandenen Stärken des Rheinischen Reviers - wie exzellente Wissenscluster, starke Kommunen, innovative Unternehmen sowie geschlossene, industrielle Wertschöpfungsketten - entstehen. Das Rheinische Zukunftsrevier wird durch Innovationskraft und als Modellregion erfolgreich neue Potenziale erschließen.
    Frank Sundermann (SPD) ... werden im Rahmen des Ausstiegspfads nur in ausreichender Zahl und Qualität geschaffen werden, wenn Beschäftigte und ihre Qualifikationen stärker als bisher berücksichtigt und die Landesregierung mit den Akteuren vor Ort eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Strukturwandels übernimmt.
    Ralph Bombis (FDP) ... können die Region zu einem "Hotspot der Zukunft" machen. Die ambitionierten Ideen aus der Region bieten das Potenzial für eine starke wirtschaftliche Zukunft - und zwar gerade in den Zukunftsfeldern wie Energie, Mobilität oder Bioökonomie. Dem schmerzhaften Verlust der durch den Kohleausstieg wegfallenden Arbeitsplätze gilt es, mit allen Anstrengungen für neue, attraktive Jobs zu begegnen.
    Wibke Brems (Grüne) ... können u. a. im Bereich der Energiewende und Mobilität geschaffen werden. Die Erneuerbaren sind ein größerer Jobmotor als die Braunkohle. Durch Modellprojekte im Bereich der Digitalisierung und der autonomen Elektromobilität, einem nachhaltigen Flächenmanagement und einer vernetzten Wirtschafts- und Forschungsförderung wollen wir die Region zu einem attraktiven Ort für Unternehmen machen.
    Christian Loose (AfD) ... entstehen zu lassen ist im Sinne einer funktionierenden Volkswirtschaft selbstverständliche Aufgabe der Politik. Mit dem übereilten und wenig durchdachten Ausstieg, wie er nun vorgenommen werden soll, werden bestehende Arbeitsplätze jedoch vorsätzlich abgebaut. Das ist volkswirtschaftlich - wie auch menschlich - nicht vertretbar und birgt unkalkulierte Risiken für die Zukunft unseres Landes.

    Die Energieversorgung ...

    Thomas Schnelle (CDU) ... wird einen ambitionierten Transformationsprozess durchlaufen. Dabei muss sie stets sicher und bezahlbar bleiben. Für den Wirtschafts- und Industriestandort NRW ist dies essentiell. Die Revisionsklauseln, die als eine zentrale Forderung der Landesregierung NRW Eingang in den Beschluss der Strukturkommission auf Bundesebene gefunden haben, sind ein entscheidendes Instrument, um dies zu garantieren.
    Frank Sundermann (SPD) ... ist mittelfristig gesichert und wird langfristig sicher, sauber und bezahlbar, wenn Staat, Wissenschaft, Bürger und Unternehmen die Herausforderung der Energiewende ernst nehmen und ihren Beitrag - nicht zuletzt für die nötigen Innovationen und Investitionen - leisten.
    Ralph Bombis (FDP) ... muss sicher und bezahlbar bleiben. Elementarer Bestandteil des Abschlussberichts der WSBK sind deshalb die Revisionszeitpunkte, an denen die Umsetzbarkeit des Ausstiegpfads jeweils geprüft wird. Das Industrieland Nordrhein- Westfalen ist auf Versorgungssicherheit angewiesen. Wir unterstützen vor allem auch die Vorschläge der Kommission zur Senkung der Stromkosten für die Verbraucher.
    Wibke Brems (Grüne) ... muss erneuerbarer und digitaler werden, denn nur so gelingt es, das Klima zu schützen, die Strompreise stabil zu halten und die Energieversorgung sicherzustellen. Helfen soll ein Regionalbüro "Digitale Energiewende", das von intelligenter Erzeugungs- und Netzsteuerung bis hin zu digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung tätig wird. Das Ziel ist es, ein klimaneutrales Revier zu schaffen.
    Christian Loose (AfD) ... muss jederzeit absolut zuverlässig gesichert sein als Grundlage des Funktionierens des privaten, gewerblichen und öffentlichen Lebens und damit unseres Wohlstands: Wir alle leben davon, dass in energieintensiven Wertschöpfungsprozessen Leistungen erzeugt werden. Dies wird nun riskiert zugunsten einer ideologisch motivierten Deindustrialisierung - mit unabsehbaren Folgen in allen Bereichen.

    Die Menschen im Rheinischen Revier ...

    Thomas Schnelle (CDU) ... werden auch in Zukunft in einer lebenswerten und starken Region leben und arbeiten. Ihr Engagement für ihre Heimat in den Kommunen, in Vereinen und in Tagebauumfeldinitiativen wird von der NRW-Koalition unterstützt. Auf die Menschen kommt es an, darauf richtet sich das politische Handeln der NRW-Koalition aus.
    Frank Sundermann (SPD) ... werden in dem nun klar vor uns liegenden Strukturwandel in den nächsten 20 Jahren viele neue Perspektiven und Chancen bekommen, wenn es gelingt, sie und die gewählten Vertreter ihrer Kommunen direkt und umfassend einzubinden.
    Ralph Bombis (FDP) ... verdienen eine echte Perspektive und die gemeinsame Anstrengung aller Akteure in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Sie wollen und können ihre Zukunft selbst maßgeblich gestalten. Umso wichtiger ist, sie nun im Prozess des Strukturwandels mitzunehmen, ihnen klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu geben und damit den Weg des Rheinischen Reviers in eine gute Zukunft zu ebnen.
    Wibke Brems (Grüne) ... haben Planungssicherheit verdient. Der Ministerpräsident darf sich nicht hinter anderen verstecken und muss in Dialog mit den Betroffenen gehen. Den Erhalt des Hambacher Waldes darf er nicht gegen die Menschen in den Umsiedlungsstandorten ausspielen. Mit dem Kohlekompromiss ist klar, dass weniger Kohle gefördert wird und daher auch die Zukunft der Umsiedlungsstandorte neu diskutiert werden muss.
    Christian Loose (AfD) ... haben deutliche Anerkennung für ihre harte Arbeit verdient und keine Missachtung. Wir dürfen daher nicht zulassen, dass die im Wesentlichen aus fachfremden Organisationen, wie z. B. Ökoverbänden, Klima-NGOs, Bürgerinitiativen und Kleinstwählergruppen bestehenden Vertreter der Kohlekommission, auf deren Kosten über das Schicksal der deutschen Energieversorgung entscheiden.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190210

  • Mietwohnungen als Ferienapartments.
    Anhörung zur Zweckentfremdung in Ballungsräumen.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 7 in Ausgabe 1 - 29.01.2019

    18. Januar 2019 - Entziehen Online-Vermittler wie "Airbnb" dem Markt dringend benötigten Wohnraum? Um diese Frage ging es bei einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Über Online-Vermittler können Mietwohnungen als Ferienapartments gemietet werden.
    Hintergrund der Anhörung war ein Antrag der SPD-Fraktion: "Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen: Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln" (Drs. 17/3596). Die Nachfrage nach Wohnraum werde in Ballungsräumen immer größer. Besorgniserregend sei die Entwicklung von Online-Vermittlern, "da diese mit ihrem Geschäftsmodell dem Mietwohnungsmarkt zusätzlich potentiellen Wohnraum für die ansässige Bevölkerung entziehen". Aus Mietwohnungen würden Ferienapartments. Allein in Düsseldorf würden fast 7.000 Wohnungen über das Reiseportal "Airbnb" an Kurzzeitgäste vermietet. Kommunen müssten deshalb in den Stand versetzt werden, wirkungsvoller gegen die Zweckentfremdung vorgehen zu können. Die Fraktion fordert u. a., das Wohnungsaufsichtsgesetz nach Berliner Vorbild fortzuentwickeln. Wer dort Wohnraum vermieten wolle, brauche die Genehmigung der Kommune. Diese wiederum könne bei akutem Wohnraummangel die Zweckentfremdung untersagen. Die Registrierung biete zudem "die Gelegenheit, die Steuerpflicht bei solchen Einkünften besser durchzusetzen".
    Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hielt das Vorgehen in Berlin für sinnvoll. Hamburg habe ähnlich reagiert. Es sei erforderlich, "den Städten, Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens bei ihren Bemühungen zum Schutz des vorhandenen Wohnraumes in angespannten Märkten Rechtsinstrumente zur Seite zu stellen, die ein vergleichbares Vorgehen zu den Beispielen Berlin und Hamburg ermöglichen". Das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW und der zugehörige Leitfaden "bedürfen dafür einer entsprechenden Klarstellung oder sogar erweiterten Ermächtigung hinsichtlich der - wie in Berlin und Hamburg vorgenommenen - Regelungstiefe".

    "Gesetz erhalten”

    "Die Landesregierung habe im Koalitionsvertrag angekündigt, "Regelungen über die Zweckentfremdung aufzuheben bzw. das Wohnungsaufsichtsgesetz zu überprüfen", hieß es in der Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes für den Ausschuss. Er forderte den Erhalt des Gesetzes und einen "bedarfsgerechten Ausbau der Regelungen". Man habe nichts dagegen, wenn einzelne Zimmer einer Wohnung zeitweise vermietet würden. Problematisch sei es aber, wenn "ganze Wohnungen zur Ferienvermietung vorgehalten und damit der Daseinsversorgung entzogen werden". Der Landesverband Rheinisch-Westfälischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer (Haus & Grund) empfahl, den Antrag abzulehnen. Im Dezember 2015 sei ein vom damals SPD-geführten NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in Auftrag gegebenes Gutachten zur Evaluierung der Zweckentfremdungsregelung veröffentlicht worden. Das Ergebnis sei "mehr als eindeutig" gewesen: Nur Bonn, Dortmund, Köln und Münster hätten Satzungen erlassen, um die Nutzung von Wohnraum vorzuschreiben. In Düsseldorf unterliege die "anderweitige Nutzung von Wohnraum" seit Januar 2007 keinen rechtlichen Beschränkungen mehr, teilte die Landeshauptstadt in ihrer Stellungnahme mit. Obwohl der Rat eine Satzung ablehne, handle es sich um "ein wichtiges Thema für eine zukunftsfähige Stadt- und Wohnungsmarktentwicklung in Düsseldorf ". Der "relevanteste Tatbestand" der Zweckentfremdung sei derzeit die gewerbliche Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung. Nur: Eine verlässliche Datenbasis fehle. "Unzutreffende Analyse" Die Stadt Köln begrüßte die Forderung nach einer Überprüfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Die steigende Überlassung von Wohnraum zu touristischen Zwecken verschlechtere den ohnehin schon sehr angespannten Kölner Wohnungsmarkt und sei in einigen Stadtvierteln bereits zu einem großen Problem geworden. Der Online-Vermittler "Airbnb" bezeichnete die "Problemanalyse" der SPD-Fraktion als "unzutreffend". Für die These, dass Mieten stiegen, weil viele Wohnungen in Metropolen über "Airbnb" und andere Anbieter an Touristen vermarktet würden, liege "keine Evidenz" vor. Die für Düsseldorf genannten Zahlen entsprächen zudem nicht der Realität. Zum Stichtag 1. Oktober 2018 seien über das Portal rund 3.400 Unterkünfte auffindbar gewesen. "Die professionalisierte, kontinuierliche Vermietung von Wohnraum über Homesharing-Plattformen wie Airbnb kann dem Markt Wohnraum entziehen und lokal existierende Wohnraumknappheit verschärfen", befand das Institut der deutschen Wirtschaft. Für Nordrhein-Westfalen lasse sich jedoch "kein empirischer Beleg" dafür erbringen. zab

    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.

    Systematik: 2830 Wohnungswesen

    ID: LI190108

  • Schrumpf, Fabian (CDU); Baran, Volkan (SPD); Paul, Stephen (FDP); Klocke, Arndt (Grüne); Beckamp, Roger (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zur "Zweckentfremdung von Wohnraum".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 1 - 29.01.2019

    Wohnraum in Ballungsgebieten ...

    Fabian Schrumpf (CDU) ... ist knapper geworden. Die enorme Nachfrage führt dazu, dass Mieten steigen. Menschen, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, fällt es so zunehmend schwerer, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Mit der neuen Landesbauordnung und der modernisierten öffentlichen Wohnraumförderung hat die NRW-Koalition die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau bereits erheblich verbessert.
    Volkan Baran (SPD) ... wird durch Zuzug und weniger mietpreisgebundene Wohnungen immer knapper. Die Preisspirale dreht sich schneller. Für immer mehr Menschen wird Wohnen in der Stadt unbezahlbar. Das fördert Verdrängung in Außenbereiche der Städte. Räumliche Trennung von Arm und Reich ist sozial ungerecht, belastet den sozialen Frieden und ist langfristig Sprengstoff für unsere Gesellschaft.
    Stephen Paul (FDP) ... ist heiß begehrt und vielerorts teuer geworden. Nachdem Rot-Grün dieser Entwicklung jahrelang tatenlos zugesehen hat, handeln wir jetzt. Mit der Reform des Baurechts und der Landesplanung sowie unserer Wohnraumförderung erleichtern wir die Modernisierung und den Neubau von Immobilien in den Großstädten und den sie umgebenden Landkreisen.
    Arndt Klocke (Grüne) ... ist ein knappes Gut. Viele Menschen sind auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum, jede neu gebaute oder wieder zur Verfügung stehende Wohnung trägt mit zur Linderung der Wohnungsnot bei. Ganze Wohnungen dauerhaft an Touristen zu vermieten, um dadurch höhere Einnahmen zu erzielen, sollte in Städten mit Wohnraummangel nicht erlaubt sein. Unproblematisch ist das sogenannte Homesharing, da dabei nur einzelne Räume in Wohnungen an Touristen vermietet werden.
    Roger Beckamp (AfD) ... kann weder beliebig vermehrt noch in ausreichendem Umfang kostengünstig bereitgestellt werden. Die Wohnungsfrage ist allein mit "mehr öffentlichem Geld" nicht zu lösen - zumal immer mehr Haushalte preisgünstigen Wohnraum nachfragen. Dies betrifft Studenten, Rentner, einkommensschwache Haushalte, aber auch Personen, die über die massive Zuwanderung aus dem Ausland in die Städte kommen.

    Mietwohnungen als Ferienapartments ...

    Fabian Schrumpf (CDU) ... können Tourismus und lokale Wirtschaft fördern. An vielen Messestandorten und in Ferienregionen haben sie eine lange Tradition und sind für Vermieter eine Nebenverdienstmöglichkeit. Dort, wo Wohnraum knapp ist, dürfen sie aber nicht dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Wer gewerblich vermietet, muss sich an bestehende Regeln halten, um nicht in unfaire Konkurrenz zu Pensionen zu treten.
    Volkan Baran (SPD) ... gewerblich zu vermieten, hat mit dem ursprünglichen Gedanken von AirBnB und anderen Home-Sharing-Anbietern nichts zu tun. Vor allem in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt und attraktiven touristischen Angeboten nimmt dieser Wirtschaftszweig Überhand. Letztlich wird dem knappen Angebot vor Ort zusätzlich Wohnraum durch gewerbliche Ferienvermietung entzogen.
    Stephen Paul (FDP) ... wird es mit den Freien Demokraten in Nordrhein- Westfalen auch in Zukunft geben. In den meisten Fällen teilen hier Privatpersonen einzelne Zimmer oder ihre vorübergehend nicht selbst genutzte Wohnung mit anderen Leuten, die für ein paar Tage eine Bleibe suchen. Das ist wohnungspolitisch sinnvoll, zeitgemäß und gerade bei jungen Leuten und Familien beliebt.
    Arndt Klocke (Grüne) ... sind in vielen touristischen Regionen in NRW kein Problem, da vor allem in ländlichen Gebieten kein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht und damit auch Leerstand verhindert werden kann. Aber in Städten wie beispielsweise Köln oder Düsseldorf verschärfen sie die Wohnungsnot und sorgen für Konflikte mit der Nachbarschaft durch Lärm, Verschmutzung und rücksichtsloses Verhalten der Kurzzeitmieterinnen und -mieter.
    Roger Beckamp (AfD) ... haben in den letzten Jahren - insbesondere für kurzfristige Übernachtungen über Internetportale - zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bisher verursacht diese sog. sharing-economy in keiner Stadt in NRW ein wirkliches Wohnungsmarktproblem. Entscheidend ist, dass die Vermietung zulässig, eine Untervermietung durch den Eigentümer genehmigt ist und dass fällige Gebühren oder Steuern gezahlt werden.

    Die Kommunen ...

    Fabian Schrumpf (CDU) ... kennen die Lage vor Ort am besten. Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung können sie in Zusammenarbeit und unter Mithilfe des Landes die Rahmenbedingungen für mehr Wohnraum und einen attraktiven Wohnungsmarkt schaffen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan und Initiativen zur Mobilisierung von Bauland hat die NRW-Koalition sie hierbei bereits tatkräftig unterstützt.
    Volkan Baran (SPD) ... müssen diese Fehlentwicklung aufhalten können. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden. Kommunale Praktiker und Mieterschützer sind sich einig, dass neben der Verknappung von Wohnraum die Belastung angestammter Mieter durch Partylärm der Urlauber sowie die steuerrechtliche Problematik ernstzunehmende Gründe sind, um hier Grundlagen zu schaffen.
    Stephen Paul (FDP) ... erkennen zunehmend, dass eine Überregulierung des Homesharings ihre Probleme am lokalen Wohnungsmarkt nicht lösen wird. Denn selbst in den Großstädten unseres Landes sind ganze, regelmäßig von privat an privat vermietete Unterkünfte eine vernachlässigbare statistische Größe. Vielmehr profitieren der örtliche Einzelhandel und die Gastronomie von zusätzlichen Gästen in der Stadt.
    Arndt Klocke (Grüne) ... sollten in die Lage versetzt werden, Zweckentfremdung von Wohnraum konsequent unterbinden zu können, wo dies notwendig ist. Dazu gehört bspw. die Einführung einer Registrierungs- und Genehmigungspflicht für die touristische Vermietung von Wohnungen. Außerdem sollten Regelungen erlassen werden können, damit komplette Wohnungen gar nicht oder nur wenige Wochen im Jahr vermietet werden dürfen.
    Roger Beckamp (AfD) ... sollten nur dann tätig werden, wenn durch solche Vermietungen negative Folgen für die Wohnungsversorgung entstehen. Dies scheint bisher nur in Einzelfällen und insbesondere bezogen auf bestimmte Stadtquartiere in attraktiven Großstädten des Landes der Fall zu sein. Entsprechend haben deshalb bislang erst vier Städte von einer Zweckentfremdungssatzung Gebrauch gemacht.

    Das Wohnungsaufsichtsgesetz ...

    Fabian Schrumpf (CDU) ... soll den Städten und Gemeinden auch dabei helfen, dass Wohnraum in angemessenem und bewohnbarem Zustand erhalten wird. Zudem ermächtigt es die Kommunen, eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, zum Beispiel um das sogenannte "Homesharing" zu reglementieren. Als NRW-Koalition wollen wir das Wohnungsaufsichtsgesetz gemeinsam mit den Kommunen effizient weiterentwickeln.
    Volkan Baran (SPD) ... enthält in § 10 solche Regelungen. Diese sind aber nicht mehr ausreichend und müssen dieser Entwicklung angepasst werden. Große Städte wie Berlin, Hamburg oder Wien weisen den Weg. Home-Sharing-Angebote müssen bei Kommunen und Finanzämtern angezeigt werden. So erhält man auch eine verlässliche Datenbasis und mehr Kontrolle, um Wohnungsmärkte und Mieter zu schützen.
    Stephen Paul (FDP) ... wird überprüft - wie von FDP und CDU im Koalitionsvertrag vereinbart. Unser Ziel ist es, in NRW ein gutes gesellschaftliches Klima fürs Bauen und Vermieten zu schaffen und zu helfen, das Angebot an verfügbarem Wohnraum zu erhöhen. Nur so wird die Preisentwicklung gedämpft werden können und immer mehr Menschen in unserem Land ermöglicht, nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu wohnen.
    Arndt Klocke (Grüne) ... muss dauerhaft erhalten und ergänzt werden. Den Kommunen sollte weiterhin ermöglicht werden, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Onlineplattformen zur Zusammenarbeit und zum Datenabgleich mit den Kommunen angehalten werden, damit die Finanz-, Bauaufsichts- und Ordnungsämter die Einhaltung der entsprechenden Regelungen vor Ort auch wirksam kontrollieren können.
    Roger Beckamp (AfD) ... genügt in seiner bestehenden Ausfertigung den gegenwärtigen Anforderungen ohne Einschränkung. Die bisherigen Erfahrungen der mit einer Zweckentfremdungssatzung aktiv gewordenen Kommunen zeigen, dass das bestehende Regelwerk ausreichende Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI190109

  • Wenn Hausärzte knapp werden.
    Sachverständige äußern sich zur Versorgung auf dem Land.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 11 in Ausgabe 11 - 18.12.2018

    21. November 2018 - In ländlichen Regionen werden die Hausärzte knapp. Um gegenzusteuern, hat die Landesregierung ein "Landarztgesetz" auf den Weg gebracht. Es sieht u. a. eine Vorabquote bei der Zulassung zum Medizinstudium vor. Das heißt: Maximal zehn Prozent der Medizinstudienplätze sollen an vorab ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Die wiederum verpflichten sich, nach der Ausbildung zehn Jahre lang in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gegenden zu arbeiten. Halten sie sich nicht daran, droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro.
    Bei der Studienplatzvergabe soll zudem nicht nur eine sehr gute Abiturnote entscheidend sein. Die "Orientierung an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz" seien ebenfalls "wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs", heißt es in dem Gesetzentwurf ("Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen", Drs. 17/3037). In einer gemeinsamen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Wissenschaftsausschusses haben sich Sachverständige dazu geäußert.
    Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund unterstützten das Ziel "vollumfänglich", wie es in einer Stellungnahme für die Ausschüsse hieß. Sie empfahlen jedoch, das Gesetz auf die "ärztliche Versorgung allgemein" zu erweitern. Es mangele auch an Fachärztinnen und -ärzten sowie an Bewerbungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
    Der Gedanke, bereits bei der Studienplatzvergabe anzusetzen, sei "prinzipiell sinnvoll" so der Städtetag. Eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung werde sich aber durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung "alleine nicht realisieren lassen". Die vorab vergebenen Studienplätze stünden anderen nicht mehr zur Verfügung, das Angebot werde "verknappt". Zu spürbaren Verbesserungen werde es nur kommen, "wenn deutlich mehr Medizinstudienplätze vom Land geschaffen werden". Zudem beschränke sich das Problem nicht allein auf den ländlichen Raum. Auch städtische Gebiete seien von Ärztemangel betroffen - "insbesondere Stadtgebiete mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Menschen und einem niedrigen Anteil von Privatversicherten".
    Man unterstütze die Initiative der Landesregierung, schrieb die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in ihrer Stellungnahme: "Insbesondere in ländlichen Regionen kann ein Teil der hausärztlichen Sitze nicht nachbesetzt werden." Dies zeichne sich mittelfristig jedoch auch in Ballungsräumen ab. Zwar lege das geplante "Landarztgesetz" den Bewerberinnen und Bewerbern um einen Studienplatz Einschränkungen für deren individuelle Lebensplanung auf, dennoch sei die im Gesetzentwurf vorgenommene Abwägung "sachgerecht und verhältnismäßig". Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe sah im Gesetzentwurf ein "zusätzliches Instrument, dem prognostizierten Hausärztemangel auf lange Sicht entgegenzutreten". Sie empfahl zudem, an den Medizinischen Fakultäten in NRW eine "Landarztquote" einzuführen. Dies würde unmittelbar zu einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen.
    Die ersten Studenten, die im Rahmen der Landarztquote den Studienplatz erhalten, können nicht vor Wintersemester 2019/2020 ihr Studium beginnen", gab die Ärztekammer Nordrhein zu bedenken. Eine Verbesserung der hausärztlichen Versorgung würde also erst von 2031 an eintreten. Die Kammer empfahl, den Ausbau der Telemedizin (zum Beispiel Online- Sprechstunden) zu fördern und dies in die Digitalisierungsstrategie des Landes aufzunehmen. Möglicherweise könne die Situation so schneller verbessert werden.

    "Weiterer Mosaikstein"

    Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe begrüßte die Gesetzesinitiative. Gleichwohl könne die Landarztquote "nur ein weiterer Mosaikstein im Ganzen" sein. Allerdings berge die Regelung auch Risiken: "Bessergestellte Studierende könnten sich nach ihrem Studium freikaufen und entsprechend eine andere Facharztrichtung als die Allgemeinmedizin einschlagen."
    Das Ärzte-Netzwerk "Medizin und Mehr" bewertete den Gesetzentwurf positiv und schlug außerdem vor, die Budgetierung medizinischer Leistungen in schlecht versorgten Regionen individuell auszusetzen, so dass "kein negativer Anreiz" für Hausärzte bestehe, gegen Ende des Quartals keine Leistungen mehr anzubieten.
    Als "verfassungsrechtlich unproblematisch" bezeichnete der Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler (Münster) die Einführung einer Landarztquote. Er sah jedoch Probleme bei der Studienplatzvergabe. Die Unterschiede bei den Abiturdurchschnittsnoten in den Bundesländern würden nicht berücksichtigt. "Eine Landarzt- als Vorabquote kann durch das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in zulässiger Weise eingeführt werden", befand Prof. Dr. Stefan Huster (Juristische Fakultät der Ruhr- Universität Bochum).
    Der Landtag hat dem Gesetzentwurf am 12. Dezember 2018 mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD zugestimmt.
    zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 12 und 13.

    Systematik: 5230 Medizinische Berufe; 5200 Gesundheit; 4310 Universitäten

    ID: LI181103

  • Preuß, Peter (CDU); Neumann, Josef (SPD); Schneider, Susanne (FDP); Mostofizadeh, Mehrdad (Grüne); Dr. Vincentz, Martin (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum "Landarztgesetz".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 12-13 in Ausgabe 11 - 18.12.2018

    Die medizinische Versorgung auf dem Land ...

    Peter Preuß (CDU) ... ist aufgrund des drohenden Ärztemangels ein akutes Problem. Die Bürgerinnen und Bürger haben, unabhängig davon, ob sie in einem Ballungsraum oder auf dem Land leben, das Recht auf eine wohnortnahe und gute medizinische Versorgung. Mit dem Landarztgesetz und verstärkten Anstrengungen bei der Telemedizin legt die NRW-Koalition wichtige Grundsteine dafür, das Problem nachhaltig zu lösen.
    Josef Neumann (SPD) ... muss ebenso wie in den Städten für alle Menschen gleichermaßen auf einem hohen Niveau sichergestellt werden. Dabei muss Gesundheit bezahlbar bleiben und die medizinische Versorgung für jeden erreichbar sein. Dazu gehört auch, dass die finanziellen Rahmenbedingungen von Krankenhäusern in NRW weiter verbessert und die Investitionen in die Substanz der Krankenhäuser deutlich erhöht werden.
    Susanne Schneider (FDP) ... ist durch einen Ärztemangel bedroht. Deshalb brauchen wir eine stärkere Anerkennung der hausärztlichen Tätigkeit und Entlastung von bürokratischer Regulierung. Die NRW-Koalition fördert die Niederlassung im ländlichen Raum und unterstützt Quereinsteiger aus der Klinik z. B. durch Qualifizierung. Die Studienplatz- Quote ist ein weiteres wichtiges Instrument, um künftig mehr Landärzte zu gewinnen.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... muss sichergestellt werden! Wir brauchen überall eine wohnortnahe ärztliche, pflegerische und psychosoziale Betreuung. Das Problem ist die Verteilung der Arztpraxen mit einer Unterversorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen. Um hier eine bessere ärztliche Versorgung sicherzustellen, müssen sich Land, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhäuser deutlich stärker abstimmen. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen in NRW.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist bereits heute in vielen Bereichen bedroht und längst nicht mehr lückenlos gewährleistet. Sie wird nur durch den überragenden Einsatz besonders engagierter Kolleginnen und Kollegen überhaupt noch durchgeführt. Es muss daher vordringliche Aufgabe der Politik sein, einen systemischen Paradigmenwechsel einzuleiten, also überparteilich Lösungsansätze zu liefern, statt sich an unbedeutenden Details abzuarbeiten.

    Eine frühe Festlegung der Studierenden ...

    Peter Preuß (CDU) ... muss kein Problem sein. Es gibt hochmotivierte junge Menschen, die schon früh wissen, dass sie Hausärztin/Hausarzt werden möchten. Sie sollen durch die Landarztquote die Möglichkeit zu einem Studium erhalten, zu dem sie ansonsten gar nicht oder erst später einen Zugang erhalten würden. Für alle anderen stehen nach wie vor Studienplätze im Rahmen des regulären Auswahlverfahrens zur Verfügung.
    Josef Neumann (SPD) ..., sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in einer unterversorgten ländlichen Region zu verpflichten, ist sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht ein problematisches Zugangskriterium für junge Studierende. Niemand weiß mit Anfang 20, wie sich die persönliche und berufliche Situation zwölf Jahre später nach Abschluss eines Medizinstudiums darstellt. Wichtiger als eine starre Quote ist daher, dass das Studium der Allgemeinmedizin und der Beruf der Allgemeinmediziner attraktiver ausgestaltet werden.
    Susanne Schneider (FDP) ... kommt gerade für die Studienbewerber in Betracht, die schon von klein auf eine spätere Tätigkeit als Landarzt angestrebt haben. Mit der Vorab-Quote eröffnen wir denen Chancen, die eine hohe Motivation mitbringen, aber in dem bisherigen Auswahlverfahren mit Numerus clausus nicht zum Zuge kommen. Erfahrungen wie bei Bundeswehr-Ärzten zeigen, dass frühe Festlegungen durchaus praktikabel sind.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... ist schlecht. Es muss ihnen möglich sein, sich im Laufe des Studiums ihre Schwerpunkte selbst zu suchen. Gleichzeitig muss die Attraktivität der Allgemeinmedizin gestärkt werden. Dazu brauchen Ärztinnen und Ärzte gute Rahmenbedingungen für ihren Beruf und ein auch persönliche Belange erfüllendes Arbeitsumfeld. Familie und Beruf müssen besser zu vereinbaren sein.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... ist sicher wünschenswert, aber aller Erfahrung nach weder realistisch noch zielführend: Erst im Verlauf des Medizinstudiums kristallisieren sich individuelle Interessen und persönliche Fähigkeiten heraus, nicht nur rein fachlich, sondern auch im Hinblick auf Wirkungsgebiete. Hier muss die Politik allerdings adäquate Anreize schaffen, um die Spezialisierung zum "Landarzt" wieder attraktiv zu machen.

    Hochschulen ...

    Peter Preuß (CDU) ... müssen eine ausreichende Anzahl an Studienplätzen für Humanmedizin vorhalten, denn wir brauchen mehr Ärzte. Aus diesem Grund wird in Bielefeld eine medizinische Fakultät für bis zu 300 zusätzliche Medizinstudentinnen und -studenten pro Jahr eingerichtet. Zudem sollen alle medizinischen Fakultäten in Nordrhein- Westfalen einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin erhalten, um diese Fachrichtung zu stärken.
    Josef Neumann (SPD) ... kommt bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten eine hohe Verantwortung zu. NRW verfügt über ein effektives und differenziertes Gesundheitssystem. Vor dem Hintergrund des demographischen und digitalen Wandels werden künftig neue Anforderungen an die Medizin der Zukunft herangetragen. Trotz Hochschulfreiheit müssen die Hochschulen ihrem Lehrauftrag im Bereich der Medizinerausbildung gerecht werden und die vorhandenen Strukturen und Personalressourcen für die Lehre effizienter nutzen.
    Susanne Schneider (FDP) ... können mit ihrem Lehrangebot dazu beitragen, dass Absolventen sich für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und eine hausärztliche Tätigkeit entscheiden. Deshalb werden wir eine medizinische Fakultät in Bielefeld einrichten und die Studienplätze an der Universität Witten-Herdecke verdoppeln. Diese zusätzlichen Studienangebote zielen verstärkt auf die Tätigkeit in einer Hausarztpraxis.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... und Universitätskliniken können durch eine attraktive Studiengestaltung und Weichenstellungen beim Personal wie beispielsweise mehr unbefristete Arbeitsverträge und mehr patientenbezogene Ausbildungskapazität dazu beitragen, dass mehr Menschen Medizin studieren und sich für die Allgemeinmedizin entscheiden. Das Land muss dafür die angemessenen Rahmenbedingungen bieten, aber auch Möglichkeiten einfordern und überprüfen.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... müssen vonseiten der Politik angehalten werden, das mittlerweile etwas angestaubte Bild des Hausarztes entsprechend den offenkundigen Erfordernissen neu zu definieren. Nach wie vor steht die Ausbildung zu Spezialisten viel zu dominant im Fokus der universitären Agenda, während die Allgemeinmedizin als "uncool" in den Hintergrund gedrängt wurde. Hier ist ein Umdenken und -steuern dringend geboten.

    Telemedizin ...

    Peter Preuß (CDU) ... ist ein wichtiger Baustein, der die medizinische Versorgung zukünftig unterstützend sichern kann. Digitale Technologien wie telemedizinische Diagnostik, Telenotarzt und digitale Rezepte können Aufwand verringern und behalten dennoch das vertrauensvolle, direkte Verhältnis zwischen Arzt und Patient im Fokus.
    Josef Neumann (SPD) ... ist ein Instrument, das es zu nutzen gilt, um Ärztinnen und Ärzte in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Telemedizin kann dabei helfen, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Die Potentiale der Digitalisierung des Gesundheitswesens müssen daher konsequent genutzt werden. Deswegen muss die Telematikinfrastruktur weiter ausgebaut werden und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten eingeführt werden.
    Susanne Schneider (FDP) ... kann den persönlichen Kontakt nicht völlig ersetzen, aber z. B. mithilfe von Online-Sprechstunden und einer Fernüberwachung von Vitalwerten Ärzte entlasten und so die Versorgung in der Fläche verbessern. Entsprechende Leistungen müssen aber auch angemessen vergütet werden. Telematik-Anwendungen benötigen zudem den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur.
    Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) ... kann die medizinische Arbeit vor Ort unterstützen, aber nicht ersetzen. Sie ermöglicht eine qualifizierte Unterstützung und eine bessere sektorübergreifende Zusammenarbeit der medizinischen Behandlung, gerade in sehr spezifischen Bereichen wie der Diabetes oder der Blutdruckkontrolle. Sie sollte aber nur dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich die Patientenversorgung verbessert und die Arbeit erleichtert.
    Dr. Martin Vincentz (AfD) ... scheint vielen Befürwortern einer technikorientierten Medizinversorgung die selig machende Lösung eines allerdings äußerst komplexen Problems. Natürlich kann Telemedizin helfen, in ländlichen Gebieten zumindest in einigen Fragestellungen der mangelnden Versorgung entgegenzutreten. Allerdings ersetzt am Ende keine Technik der Welt den persönlichen Kontakt zum Arzt - das muss unmissverständlich klargestellt sein!

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI181113

  • Eine Frage der Zeit.
    Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 7 in Ausgabe 10 - 20.11.2018

    31. Oktober 2018 - Kommunen sollen sich bei der Integration von Flüchtlingen künftig grundsätzlich auf Asylsuchende mit Bleiberecht konzentrieren können. Dies betont die Landesregierung in einem Gesetzentwurf. Um die Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, will sie andere Personen, "die nach einer Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt sind", noch aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes heraus in ihre Heimatländer zurückführen lassen. Sie sollen den Kommunen nicht mehr zugewiesen werden. Im Gegenzug ist eine Ausdehnung der maximalen Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen von derzeit sechs auf 24 Monate vorgesehen.
    In einer gemeinsamen Sitzung des Integrationsausschusses sowie des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend äußerten sich Sachverständige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung ("Ausführungsgesetz zu § 47 I b AsylG", Drs. 17/2993). Das Asylrecht sehe "eine Öffnungsklausel vor, bestimmte Asylsuchende zum längeren Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen zu verpflichten (bis zu 24 Monate)", heißt es in dem Entwurf. Dabei handle es sich um Flüchtlinge, über deren Asylantrag noch nicht entschieden oder deren Antrag abgelehnt wurde. Familien mit minderjährigen Kindern sollen den Kommunen weiterhin nach sechs Monaten zugewiesen werden, "auch wenn noch kein Erstbescheid ergangen ist".
    Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund) unterstützt den Gesetzentwurf. Er entspreche einer langjährigen eigenen Forderung. Es sei zu begrüßen, "dass das Land von der bundesgesetzlichen Ermächtigung umfänglich Gebrauch machen will", hieß es in einer Stellungnahme für die Ausschüsse. Man gehe davon aus, "dass die entsprechenden Einrichtungen des Landes für eine längerfristige Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Menschen baulich und organisatorisch geeignet sind".

    "Ohne Bleibeperspektive"

    Zustimmend äußerte sich auch die Stadt Essen. Zu bedenken sei jedoch, "dass die vorgesehene Regelung nur dann sinnvoll ist, wenn der betroffene Personenkreis ohne Bleibeperspektive nach 24 Monaten auch wirklich das Land verlassen hat". Eine Zuweisung an die Kommunen nach zwei Jahren "dürfte sich im Hinblick auf die ohnehin problematischere Integration der Personen verstärkt ungünstig auswirken".
    Das Ziel, die Kommunen entlasten zu wollen, sei nachvollziehbar, befand der Landesintegrationsrat NRW in seiner Stellungnahme. Den Gesetzentwurf lehne man aber ab: "Anstelle von Wartelagern braucht es Konzepte zur dezentralen Unterbringung in überschaubaren Einheiten." Allen Flüchtlingen müssten die gleichen Chancen auf Integration eingeräumt und der Aufenthalt in den Landeseinrichtungen "so kurz wie möglich" gestaltet werden.

    "Lediglich verzögert"

    Die Landesregierung argumentiere mit Flüchtlingszahlen aus dem Jahr 2015, hieß es in der Stellungnahme des beim Paritätischen angesiedelten Gesundheitszentrums für Migrantinnen und Migranten (Köln). 2015 habe Deutschland 890.000 Flüchtlinge aufgenommen, 2017 seien es 186.444 gewesen. Außerdem würden die Zuweisungen an die Kommunen durch die neue Regelung "nicht verringert, sondern lediglich verzögert". Das Zentrum sprach auch gesundheitliche Aspekte an: "Fehlende Selbstbestimmung sowie der eingeschränkte Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Funktionsbereichen gelten als Bedingungen, die insbesondere bei bereits psychisch belasteten Personen zu einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustands führen können."
    Es sei "inhuman, Geflüchtete, deren Asylanträge als unzulässig erklärt wurden oder die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit ‚offensichtlich unbegründet‘ abgelehnt wurden, bis zu 24 Monate in Landesunterkünften zu isolieren, lagerähnlich unterzubringen und von dort aus zur Ausreise anzuhalten bzw. ansonsten abzuschieben", hieß es in der Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Insbesondere bei einer bis zu 24-monatigen Wohnverpflichtung entstünden "Orte der Entrechtung, der Verzweiflung und der Perspektivlosigkeit", an denen auch die Gewalt zunehmen werde. Die "mangelnde Öffnung zur Zivilgesellschaft" könne dazu beitragen, "dass Vorurteile und Hass auf Flüchtlinge zunehmen werden".
    Der Flüchtlingsrat NRW und die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) lehnten eine längere Wohnverpflichtung ebenfalls ab. Sie führe zu Desintegration und Isolation und berge "hohes Konfliktpotenzial", so der Flüchtlingsrat. Bereits die jetzige Höchstdauer von sechs Monaten sei "in der Regel schädlich für die soziale Integration und das individuelle Wohlbefinden". Die GGUA sprach von "Abschottungs- und Abschreckungspolitik".
    zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.

    Systematik: 5070 Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler

    ID: LI181009

  • Wermer, Heike (CDU); Yetim, Ibrahim (SPD); Lenzen, Stefan (FDP); Aymaz, Berivan (Grüne); Walger-Demolsky, Gabriele (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zu "Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 10 - 20.11.2018

    Bei der Integration von Flüchtlingen sind Kommunen ...

    Heike Wermer (CDU) ... der Dreh- und Angelpunkt. Sie haben bei der Flüchtlingsaufnahme unter enormen Anstrengungen wirklich Großes geleistet. CDU und FDP haben daher schon im Koalitionsvertrag versprochen, die Kommunen stärker zu entlasten - und das halten wir auch. Zum Beispiel mit dem Stufenplan zur Steuerung des staatlichen Asylsystems und zusätzlichen Finanzmitteln.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... die wichtigsten Akteure, denn Integration findet vor Ort statt. Sie tragen damit aber auch die größte Last. Dabei geht es u. a. um die Bereiche Unterbringung, Sprachkurse, Kita und Schule, Arbeits- und Ausbildungsmarkt und gesundheitliche Versorgung. Die Kosten dafür stemmen die Kommunen bisher zum größten Teil selbst. Das Land lässt die Kommunen im Stich, da die Integrationspauschale des Bundes nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet wird.
    Stefan Lenzen (FDP) ... ein wichtiger Akteur. Deshalb will die NRW-Koalition die Städte und Gemeinden spürbar entlasten, indem Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Die Kommunen sollen ihr Engagement bei der Integration vor Ort auf die Menschen konzentrieren können, die voraussichtlich in unserem Land bleiben werden.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... unverzichtbare Partner für die Landespolitik. Dafür gilt es, sie noch stärker zu unterstützen. Sie müssen die Integrationspauschale vollständig weitergeleitet bekommen und dauerhaft von den Aufwendungen für Geduldete entlastet werden. Der Asylstufenplan von Minister Stamp dagegen trägt nicht zur Entlastung der Kommunen bei, denn durch die späte Zuweisung der Geflüchteten entstehen enorme Folgekosten.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... die direkten Ansprechpartner vor Ort, womit ihnen neben einer umfangreichen und komplexen Aufgabenstellung auch eine besonders hohe Verantwortung zukommt. So müssen sich die zuständigen Behörden und ebenso ihre ehrenamtlichen Helfer vor Ort ganz besonders auf die Menschen konzentrieren, die absehbar länger oder sogar dauerhaft in unserem Land bleiben werden.

    Abgelehnte Asylsuchende ...

    Heike Wermer (CDU) ... müssen möglichst konsequent und schnell bereits aus den Landeseinrichtungen heraus in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Unser Ziel ist es, nach Möglichkeit nur noch anerkannte Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen. Das ist nur fair, denn so können die Kommunen sich bei der Integration auf diejenigen konzentrieren, die auch wirklich in unserem Land bleiben.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... sind bis zu ihrem Ausreisetermin so zu behandeln wie anerkannte Flüchtlinge. Das Land muss sich für einen dauerhaften Aufenthaltsstatus für Geduldete einsetzen, der ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Verfahren des Bundes müssen optimiert und beschleunigt werden, um klare Perspektiven für die Asylsuchenden, aber auch die aufnehmenden Kommunen zu schaffen.
    Stefan Lenzen (FDP) ... wollen wir möglichst direkt aus den Landeseinrichtungen zurückführen. Allerdings stehen hier auch die Bundesminister Seehofer und Maas sowie das BAMF in der Verantwortung. Die Dauer der Asylverfahren muss weiter verkürzt und ihre Qualität verbessert werden. Ebenso müssen Rückführungen beschleunigt werden zum Beispiel durch Abkommen mit den Herkunftsländern und die Beschaffung von Passersatzpapieren.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... sind erst einmal ausreisepflichtig. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass viele von ihnen letztlich doch aus berechtigten Gründen länger oder teilweise dauerhaft hier bleiben dürfen. Daher ist es wichtig, unabhängig von der sogenannten Bleibeperspektive, dass alle Geflüchteten von Anfang an die Möglichkeit bekommen, an Integrationsmaßnahmen teilnehmen zu können.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... müssen so schnell wie möglich wieder in ihr Herkunftsland oder in das Land zurückkehren, welches für ihr Asylbegehren verantwortlich ist. Je kürzer die Bleibezeit, desto geringer die Kosten, die dem Steuerzahler ungerechtfertigt aufgebürdet werden. Und auch die unbestreitbare Verantwortung, unerfüllbare Hoffnungen aufseiten der Asylsuchenden weitestgehend zu vermeiden, gebietet eine möglichst rasche Rückführung.

    Eine längere Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen ...

    Heike Wermer (CDU) ... wird die Kommunen nachhaltig entlasten. Wir erhoffen uns davon auch, die Rückführungen derjenigen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, zu beschleunigen. Ausgenommen davon sind natürlich Familien mit minderjährigen Kindern, die einen besonderen Schutzbedarf haben. Sie sollen spätestens nach 6 Monaten den Kommunen zugewiesen werden, unabhängig davon, ob schon ein Bescheid vom BAMF vorliegt.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... wird in den Kommunen zu unabsehbaren Folgekosten führen, denn sie verzögert lediglich die Zuweisung und Integration der Geflüchteten um zwei Jahre. Dann müssen sich die Kommunen auf die "Nachholende Integration" einstellen, die vor allem die Bereiche des Gesundheitssystems oder der sozialen Eingliederung betrifft. Faktisch findet also keine Entlastung der Kommunen statt.
    Stefan Lenzen (FDP) ... für nicht schutzberechtigte Asylsuchende ist erforderlich, um Rückführungen leichter organisieren zu können als bei einer Verteilung in der Fläche. Damit werden wir künftig auch die Zahl derjenigen Geduldeten deutlich reduzieren, die ohne Perspektive von den Kommunen versorgt werden müssen.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... wie sie Flüchtlingsminister Stamp mit seinem Asylstufenplan durchsetzen will, befördert durch die isolierte Unterbringung von bis zu 24 Monaten massive Probleme. Für Erwachsene besteht ein Arbeitsverbot, Kinder und Jugendliche können weder in die Kita noch zur Schule gehen. Wir fordern eine menschenwürdige und integrative Unterbringung von Geflüchteten, statt sie abzuschotten und abzuhängen.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... sorgt nicht nur für Entlastung der Kommunen, sondern ist sinnvoll im Hinblick auf eine schnelle Verfahrensabwicklung. Nur eine sorgfältige Prüfung mit adäquatem Zeitrahmen sichert eine gerechte, menschenwürdige und den Bedürfnissen aller Beteiligten angemessene Behandlung, die die Individualität der einzelnen Fälle berücksichtigt; Zeitdruck hingegen verursacht Fehlentscheidungen.

    Die persönliche Situation der Betroffenen ...

    Heike Wermer (CDU) ... haben wir dabei immer im Blick. Wir sind überzeugt davon, dass eine bessere Steuerung bei der Zuweisungspraxis denjenigen hilft, die schutzberechtigt sind. Es gilt, die Integrationschancen derjenigen mit Bleibeperspektive nachhaltig zu verbessern.
    Ibrahim Yetim (SPD) ... wird durch den längeren Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen drastisch verschlechtert. Der Lebensalltag in den Landesunterkünften führt zu Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Konfliktpotenziale sind vorprogrammiert. Der Schutz der Kinder muss unbedingt gewährleistet werden. Spätestens nach drei Monaten müssen Kinder in den Regelschulen beschult werden, und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
    Stefan Lenzen (FDP) ... berücksichtigen wir, indem wir differenzieren zwischen nicht schutzberechtigten Asylsuchenden und Menschen mit Bleibeperspektive, bei denen wir auf eine schnelle Integration in unsere Gesellschaft setzen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern achten wir deren Schutzbedürfnis, indem nach 6 Monaten eine Zuweisung an die Kommunen erfolgt, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
    Berivan Aymaz (Grüne) ... wird durch die Kasernierung geprägt sein von Perspektivlosigkeit und Frustration. Experten warnen davor, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit zunimmt, an psychischen Störungen zu erkranken. Insbesondere für Kinder ist die Situation besonders prekär. Hier geht nicht nur wertvolles Integrationspotenzial verloren, es ist auch ein klarer Bruch von international verankerten Kinderrechten.
    Gabriele Walger-Demolsky (AfD) ... ist ein zu berücksichtigender Faktor, kann aber nur in Ausnahmefällen Maßstab für die Verteilung der Flüchtlinge auf bestimmte Unterbringungseinrichtungen sein. An vorderster Stelle muss die Effizienz bei der Abarbeitung von Asylverfahren stehen, insbesondere auch unter zeitlichen Aspekten: Schnelle Verfahren kommen nicht nur den Haushalten, sondern nicht zuletzt auch den Betroffenen zugute.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI181010

  • Haushalt 2019 im Blickpunkt.
    Sachverständige äußern sich zum Etatentwurf der Landesregierung.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 7 in Ausgabe 9 - 16.10.2018

    4. Oktober 2018 - Im September-Plenum hatte die Landesregierung den Haushaltswurf 2019 eingebracht. Er hat ein Gesamtvolumen von rund 77,1 Milliarden Euro und sieht nach Angaben der Landesregierung erstmals seit 1973 einen Überschuss in Höhe von rund 30 Millonen Euro vor. In einer Sachverständigenanhörung des Haushalts- und Finanzausschusses äußerten sich Expertinnen und Experten zum Entwurf.
    Im Mittelpunkt der Anhörung standen das Haushaltsgesetz 2019 (Drs. 17/3300), das Haushaltsbegleitgesetz 2019 (Drs. 17/3303) und das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 (Drs. 17/3400).
    Die Haushaltsentwicklung des Landes NRW könne "aktuell durchaus positiv beschrieben werden", befand die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund) in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss. Der Abbau der "beträchtlichen Landesverschuldung" sei grundsätzlich richtig: "Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Kommunen in NRW eine Schuldenlast von 82 Milliarden zu tragen haben." Dies sei vor allem auf bundesrechtlich veranlasste Sozialleistungen zurückzuführen. Das Land solle die sich "nun ergebenden finanziellen Spielräume" nutzen, "um auch den Kommunen einen Abbau ihrer erdrückenden Altschuldenlast zu ermöglichen". Positiv hoben die kommunalen Spitzenverbände u. a. die geplante Erhöhung der Kulturförderung hervor.

    "Unterstützung des Bundes"

    Die Politik der Landesregierung sei "sehr kurzfristig auf das Ziel der schwarzen Null ausgerichtet, ohne die Rolle der Konjunktur für den Landeshaushalt in den Blick zu nehmen", kritisierte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung. Sie habe "noch keine Strategie für den Fall eines Abschwungs" und setze sich "nicht ausreichend mit der Problematik einer nach wie vor deutlichen Unterfinanzierung des Landes NRW - auf der Landes- wie auf der Gemeindeebene - auseinander". Das Land müsse nachdrücklich weitere Unterstützung des Bundes einfordern.
    Die Haushaltsführung im Land gehe "zumindest in kleinen Schritten in die richtige Richtung", so der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seiner Stellungnahme. Es fehlten aber u. a. "strukturell wirkende Einsparungen bei Personal- und Sachausgaben", eine "kapitalgedeckte Vorsorge zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen" sowie "der verbindliche Schuldenabbaupfad für das Land und Ansätze zur Entschuldung der Kommunen". Zudem forderte der BdSt Entlastungen der Steuerzahler, etwa bei der Grunderwerbsteuer und den Straßenbaubeiträgen.
    "Der Rückgang der Nettoneuverschuldung seit 2009 und die Ausweisung des Überschusses für das Haushaltsjahr 2019 sind insbesondere auf die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen und Zinsausgaben zurückzuführen", hieß es in der Stellungnahme des Landesrechnungshofs NRW. Der hohe Schuldenstand berge "das Risiko zunehmender Zinsausgaben bei einer Erhöhung des Zinsniveaus". Zur Schuldentilgung müssten deshalb "größere Anstrengungen unternommen werden". Die in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen Überschüsse sollten, so der Landesrechnungshof, "konsequent zum Schuldenabbau verwendet werden". Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte er zur geplanten Bildung einer allgemeinen Rücklage mit Einnahmeüberschüssen aus 2018, um sie im Haushaltsjahr 2019 zu verwenden.

    "Investitionslücke"

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies auf eine "in NRW vorhandene riesige Investitionslücke bei der öffentlichen Infrastruktur" und eine "Finanzierungslücke beim Personal" hin. Um sie zu stopfen, bedürfe es "größerer Anstrengungen", als von der Landesregierung vorgesehen. Auch der DGB wies auf die Situation der Kommunen hin. Sie bräuchten "dringend Unterstützung, um wieder finanziell handlungsfähig zu werden". Beim Personal bestehe ebenfalls "erheblicher Aufholbedarf ", die Sparpotenziale seien "ausgereizt".
    Von einem "guten Haushaltsentwurf, der in Details nachbesserungsbedürftig" sei, sprach die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Bei der Investitionsquote müsse nachgesteuert werden. Wichtig sei zudem, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Die 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte sei in diesem Zusammenhang ein "Anachronismus". Die Gewerkschaft fordert eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche.
    Zab

    Zusatzinformationen:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.
    Eine Übersicht über die Stellungnahmen finden Sie unter www.landtag.nrw.de (Parlament & Fraktionen Ausschüsse und Gremien Ausschussübersicht der 17. Wahlperiode A07 Haushalts- und Finanzausschuss Anhörungen).

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt; 1220 Landesregierung

    ID: LI180904

  • Moritz, Arne (CDU); Zimkeit, Stefan (SPD); Witzel, Ralf (FDP); Düker, Monika (Grüne); Strotebeck, Herbert (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Haushaltsentwurf 2019".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 9 - 16.10.2018

    Der Haushaltsentwurf 2019 ...

    Arne Moritz (CDU) ... ist ein historischer Haushaltsentwurf. Er weist erstmals seit 1973 einen Haushaltsüberschuss aus. Wir setzen unseren haushaltspolitischen Dreiklang fort: konsolidieren, modernisieren und investieren.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... ist unsozial und unsolide. Die Landesregierung scheitert damit an ihren eigenen Ansprüchen. Stattdessen: viel Geld - wenig Ideen. Trotz Rekordüberschüssen wird ausgerechnet im Sozialen gekürzt, z. B. bei den Wohlfahrtsverbänden. Das zeigt die soziale Kälte dieser Regierung. Es fehlen klare Impulse für die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, gebührenfreie Kitas und die Stärkung des Strukturwandels in NRW.
    Ralf Witzel (FDP) ... tilgt Schulden des Landes - erstmals seit über vier Jahrzehnten. Die Trendwende hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik ist also geschafft. Im Finanzplanungszeitraum bis 2021 sind Tilgungsleistungen in Milliardenhöhe vorgesehen. Dabei stärken wir gleichzeitig vermehrt wichtige Zukunftsbereiche wie Schule und Bildung, Polizei und Justiz sowie Kultur und Sport.
    Monika Düker (Grüne) ... lässt kein nachhaltiges Zukunftsprogramm für NRW erkennen. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen gibt es zu wenige Investitionen und der Schuldenabbau erfolgt nur in homöopathischen Dosen. Dafür gibt es weitere Millionen für überflüssige Heimatprojekte und die Ministerialbürokratie wird weiter aufgebläht. Dafür attestierte der Landesrechnungshof zurecht ein Mangelhaft.
    Herbert Strotebeck (AfD) ... sollte ein finanzpolitischer Dreiklang sein: Wir konsolidieren, wir modernisieren und wir investieren. Der hier vorliegende jedoch ist (mit Ausnahme der geplanten Schaffung zusätzlicher Stellen bei Polizei und Gerichten) nicht nur völlig ambitionslos, sondern kann erst durch einen Rückgriff auf Einnahmen des Jahres 2018 ausgeglichen werden - eine verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Maßnahme.

    Investitionen ...

    Arne Moritz (CDU) ... sind ein wichtiger Bestandteil unseres haushaltspolitischen Dreiklangs. Daher steigern wir die Investitionsausgaben im Haushaltsentwurf 2019 um mehr als 800 Mio. Euro im Vergleich zum Haushalt 2018. Durch Steigerung der Investitionsquote sind noch mehr Investitionen in die Zukunft unseres Landes möglich.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... in die Zukunft werden versäumt. Angesichts des Investitionsstaus bei Schulen, Straßen und Sportanlagen in NRW ist es unverantwortlich, dass mittelfristig die Investitionsquote des Landes sinken soll. Das ist kurzsichtig und gefährdet die Entwicklung von NRW. Versprochen hatte Schwarz-Gelb aber etwas ganz Anderes.
    Ralf Witzel (FDP) ... hat die rot-grüne Vorgängerregierung sträflich vernachlässigt. Deshalb gibt es auch nach Feststellungen des Landesrechnungshofes einen großen Nachholungsbedarf. Wir haben nach dem Politikwechsel bereits ein Krankenhaus- Investitionsprogramm aufgelegt und die Verkehrsinfrastruktur mit zusätzlichen Mitteln für Erhalt, Umbau und Ausbau von Straßen verbessert.
    Monika Düker (Grüne) ... vernachlässigt die Landesregierung sträflichst. Dass Schwarz-Gelb mittelfristig sogar mit einer sinkenden Investitionsquote plant, schadet der Entwicklung unseres Landes. Wann, wenn nicht jetzt, will die Landesregierung den Investitionsstau in NRW angehen? Nachhaltige Investitionen etwa in Schulen und Hochschulen und in den ÖPNV sind dringend geboten.
    Herbert Strotebeck (AfD) ... sind erwartungsgemäß bei weitem zu niedrig. Das ist exemplarisch zu beobachten im Bereich der Krankenhäuser, wo sich über mehrere Jahrzehnte ein Investitionsstau von bis zu 12,5 Milliarden Euro aufgebaut hat. Und nicht weniger dramatisch wird sich das Fehlen der versprochenen Investitionen in die Infrastruktur auswirken, mit Folgen für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung.

    Schuldenabbau ...

    Arne Moritz (CDU) ... ist erst möglich, wenn man sich einen Haushaltsentwurf nicht nur ohne Nettoneuverschuldung wie im Jahr 2018, sondern auch mit einem Haushaltsüberschuss erarbeitet. Das haben wir mit dem Haushaltsentwurf 2019 erstmals seit 1973 geschafft!
    Stefan Zimkeit (SPD) ... erreicht die Landesregierung nur durch Taschenspielertricks, die nach Ansicht des Landesrechnungshofes sogar verfassungswidrig sind. Ohne Bilanztricks beim BLB und Rückstellungen im Nachtrag 2018 müsste die Landesregierung fast eine Milliarde neue Schulden machen. Und selbst der schöngerechnete Schuldenabbau liegt weit hinter dem Saarland.
    Ralf Witzel (FDP) ... ist ein zentrales Thema für die FDP-Fraktion. Nachdem in den letzten beiden Haushalten viele Reparaturmaßnahmen stattfinden mussten, um Versäumnisse der Vergangenheit aufzuholen, ist nun in den Jahren einer guten Einnahmesituation die Wende gelungen. Die Erfahrung zeigt: Ein sparsamer Haushaltsvollzug kann zu weiteren Überschüssen führen, die zusätzlich für Schuldenabbau genutzt werden können.
    Monika Düker (Grüne) ... ist ein Schlagwort, mit dem die Regierung gerne wirbt - allerdings ohne es in reale Politik umzusetzen. Trotz zusätzlicher Steuereinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro seit Regierungsübernahme schafft die Landesregierung keinen echten Schuldenabbau. Selbst die winzigen 0,04 Prozent des Haushaltsvolumens, die die Regierung zur Schuldentilgung einplant, schafft sie nur durch Haushaltstricks.
    Herbert Strotebeck (AfD) ... wäre angesichts historisch niedriger Zinsen das Gebot der Stunde. Während der Bürger die Nullzins-Politik mit dem allmählichen Schwinden von Sparguthaben und seiner Altersversorgung bezahlen muss, wäre es mindeste Pflicht der Landesregierung, diese Phase zumindest für einen zügigen Schuldenabbau zu nutzen. In erschreckender Verantwortungslosigkeit wird diese Chance jedoch wieder einmal vertan.

    Die Kommunen ...

    Arne Moritz (CDU) ... erhalten nach dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 eine verteilbare Finanzausgleichsmasse von insgesamt 12.067,4 Mio. Euro. Das sind rund 364,6 Mio. Euro mehr als 2018 und damit so viel wie nie zuvor! Zusammen mit dem Wegfall der Solidaritätsumlage und der Abschmelzung des Vorwegabzugs stärken wir damit die kommunalen Haushalte in noch nie da gewesener Weise.
    Stefan Zimkeit (SPD) ... sind für die Landesregierung keine gleichberechtigten Partner. Bei Fragen wie der Krankenhausfinanzierung werden sie übergangen. Mit dem GFG werden v. a. Städte mit hohen Sozialkosten benachteiligt und so die Erfolge des Stärkungspaktes gefährdet. Die versprochene Durchleitung der Integrationspauschale ist im Haushalt nicht enthalten. Stattdessen werden die Bundesmittel aus 2018 sogar für 2019 einkassiert.
    Ralf Witzel (FDP) ... haben von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit profitiert. Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen steigen im kommenden Jahr um rund eine halbe Milliarde Euro. Im laufenden Jahr sind die Zuweisungen bereits um eine Milliarde Euro gestiegen. Mehr als jeder dritte Euro der bereinigten Landesausgaben kommt mittlerweile direkt den Kommunen zugute.
    Monika Düker (Grüne) ... bleiben auf ihren teils immensen Altschulden sitzen und warten nach großspurigen Ankündigungen der Regierungsfraktionen im Wahlkampf auf ernsthafte Taten der Landesregierung. Diese entlastet Monheim mit 35 Millionen und lässt die anderen mit einer Milliarde Euro zusätzlichen Kosten bei den Geduldeten trotz rückläufiger Zahlen alleine.
    Herbert Strotebeck (AfD) ... leiden immer noch unter der Herabsetzung des Verbundsatzes in den 80er-Jahren - Beleg dafür, wie langfristig politische Fehlentscheidungen wirken können. Doch statt aus Fehlern zu lernen, werden sehenden Auges neue, noch folgenschwerere gemacht. Als Beispiel seien die weiter stetig steigenden Belastungen für die sog. Flüchtlinge genannt, nicht zuletzt für die ausreisepflichtigen, aber nicht ausgewiesenen.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    Systematik: 8300 Öffentlicher Haushalt; 1220 Landesregierung

    ID: LI180909

  • Ideen und Impulse.
    Konferenz diskutiert Konzept zum "Haus der Geschichte NRW".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 14 in Ausgabe 9 - 16.10.2018

    5. Oktober 2018 - Der Beschluss steht, nun nimmt die Idee Form an: Nordrhein-Westfalen soll ein "Haus der Geschichte" bekommen, das die Landesgeschichte schwerpunktmäßig von der Gründung des Bundeslandes im Jahr 1946 an erlebbar machen soll. Die Planungsgruppe im Landtag hat erste Ideen für ein Museumskonzept vorgestellt und in einer Konferenz mit rund 150 Sachverständigen im Landtag diskutiert.
    "Das künftige Haus der Landesgeschichte soll nicht nur Museum, sondern auch ein Lernort der Demokratie und ein Ort der Begegnung, der Diskussion werden - ein ‚Mitmach-Museum‘ im besten und weitesten Sinne", unterstrich André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, zu Beginn der Konferenz.
    Nordrhein-Westfalen verfüge zwar über eine Vielzahl und Vielfalt von Museen und Gedenkstätten. Diese thematisierten jedoch entweder bestimmte Regionen, Orte oder Sachthemen, begründete Dr. Guido Hitze, Leiter der Planungsgruppe "Geschichte, Politik und Demokratie" im Landtag, den Charme eines umfassenden, bündelnden Museums zur Landesgeschichte. Prof. Dr. Stefan Goch, stellvertretender Leiter der Planungsgruppe, erklärte, es gehe nun darum, die wertvolle nordrhein-westfälische Museumslandschaft zu vernetzen, verbunden mit der Hoffnung, von der Expertise und auch von Sammlungen zu profitieren, möglicherweise durch Leihgaben.
    Eine Dauerausstellung könnte die Besucherinnen und Besucher chronologisch durch die Landesgeschichte führen, entlang der politischen, alltagsgeschichtlichen und sozialkulturellen Entwicklungen, erläuterte Goch erste Ideen für ein Konzept. Es gehe um die Rahmenbedingungen fürs Zusammenleben. Mit dem Landesmuseum wolle man die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf den Alltag der Menschen erlebbar machen. Daneben sollen Querschnittsthemen beleuchtet werden. Denkbar seien dafür z. B. der Strukturwandel, der Steinkohlenbergbau oder auch die Migration. Außerdem sind separate Räume zu Einzelthemen der Politik oder des alltäglichen Lebens geplant wie etwa die Kommunale Neugliederung, die Entwicklung des Urlaubs oder die kulinarischen Vorlieben in NRW.
    Neben einer Dauerausstellung sieht das Konzept für das Landesmuseum auch Wechselausstellungen vor. Bereits 2021 soll anlässlich von 75 Jahren Nordrhein-Westfalen eine erste Ausstellung zu sehen sein. Nach Vorstellung der Planungsgruppe ist das "Haus der Geschichte NRW" nicht nur als Museum, sondern auch als Forschungsinstitut konzipiert, um Lücken in der Landesgeschichtsschreibung zu schließen.
    In reger Diskussion gaben die Gäste aus Wissenschaft und Praxis den Planern im Landtag noch zahlreiche wertvolle Hinweise, Ideen und Erfahrungen für die weitere Arbeit mit auf den Weg. Lob gab es für den Landtagsbeschluss, das Museum nicht an die Landesregierung anzubinden, sondern überparteilich zu tragen - auch wenn auf Dauer ein Museum nicht von einem Parlament betrieben werden könne.
    Wie viele Museen steht das Haus der Geschichte NRW am Anfang ohne viele Exponate da. Prof. Dr. Hans Walter Hütter erläuterte, im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dessen Präsident er ist, stammten die heute etwa 1,2 Millionen Objekte etwa zu je einem Drittel vom Markt, aus öffentlichen Einrichtungen und von Privatpersonen.
    sow

    Zusatzinformation:
    Hintergrund
    Der Landtag hat am 18. Januar 2018 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen beschlossen, die Geschichte des Landes NRW für die Menschen greifbar und erlebbar zu machen (Drs. 17/1662). Dazu hat er eine parteiübergreifende Planungsgruppe "Geschichte, Politik und Demokratie in Nordrhein-Westfalen" mit historischer Expertise eingesetzt. Sie soll laut Beschluss u. a. ein Konzept für ein "Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen" entwickeln. Ein Kuratorium aus Landtagsmitgliedern von CDU, SPD, FDP und Grünen begleitet die Planungsgruppe.
    Die Idee eines Landesmuseums war in den letzten Jahrzehnten immer wieder aufgekommen, etwa von einzelnen Fraktionen oder Politikern. Bereits im Jahr 2012 hatte sich eine Konferenz mit Perspektiven für ein solches Haus befasst. Eine gemeinsame Zielvorstellung, getragen von einer breiten und überparteilichen Mehrheit des Landtags, hatte es bisher nicht gegeben.
    Im Oktober 2016 hat der Landtag das "Haus der Parlamentsgeschichte" eröffnet. Dort gehen Gäste auf eine Zeitreise durch mehr als 70 Jahre der nordrhein-westfälischen Landtagsgeschichte - ein zentraler Baustein auch der Landesgeschichte.

    Systematik: 7100 Kunst/Kultur

    ID: LI180915

  • Lehrer, Rechner, Schülerdaten.
    Sachverständige zur digitalen Ausstattung von Pädagogen.
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 7 in Ausgabe 8 - 25.09.2018

    5. September 2018 - Brauchen Lehrerinnen und Lehrer Dienstcomputer? Mit dieser Frage haben sich die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung sowie für Digitalisierung und Innovation befasst. In einer gemeinsamen Anhörung der beiden Fachausschüsse äußerten sich Sachverständige zum Thema.
    Im Mittelpunkt stand ein Antrag der SPD-Fraktion: "Landesregierung muss kurzfristig ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern vorlegen" (Drs. 17/2560). Seit Januar 2018 liege eine Dienstanweisung des Ministeriums für Schule und Bildung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor, heißt es in dem Antrag: "Diese sichert die Position des Landes in Bezug auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung und schiebt damit die Verantwortung an die Schulen, in diesem Fall an die Schulleitungen." Es könne aber "auf Dauer nicht angehen", dass Lehrkräfte auf private Rechner angewiesen seien, um Schülerdaten zu verarbeiten, und dafür eine Richtlinie unterzeichnen müssten. Die nötige IT-Ausstattung müsse Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt werden. Erforderlich sei zudem eine Plattform, "damit sie die sensiblen Schülerinnen- und Schülerdaten auch sicher weiterverarbeiten können".
    Die kommunalen Spitzenverbände boten ihre Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzepts an, wiesen aber darauf hin: Für die informationstechnische Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern seien die Schulträger nach derzeitiger Rechtslage nicht zuständig. Viele Schulen hätten feste Bildschirmarbeitsplätze fürs Lehrpersonal eingerichtet: "In der Regel ist ein solcher Arbeitsplatz für mehrere Lehrkräfte ausreichend." Bei der Nutzung privater Endgeräte sei bereits in der Vergangenheit eine Genehmigung der Schulleitung erforderlich gewesen. Es sei lediglich ein Formular hinzugekommen: "Die darin enthaltenen Vorgaben erscheinen aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht unzumutbar."
    Der Verband "lehrer nrw" ist anderer Ansicht. Es sei "dringend notwendig, den Lehrkräften für ihre Arbeit Computer, Tablets oder andere Endgeräte zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich dienstlich genutzt werden", und ein "Gebot der Selbstverständlichkeit, dass sich die Schulträger an den Kosten für die digitale Ausstattung beteiligen". Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Dass Lehrkräfte "auf ihre privaten Endgeräte zurückgreifen und darüber hinaus Genehmigungen unterzeichnen müssen, um ihren Beruf überhaupt ausüben zu können", sei nicht hinnehmbar.
    Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hielt die im Antrag genannten Forderungen für "längst überfällig". Landesregierungen könnten spätestens seit Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht voraussetzen, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre privaten Geräte für dienstliche Zwecke einsetzten. Auch die geforderten Schutzvorkehrungen seien aufgrund unterschiedlicher IT-Kenntnisse "nicht generell einforderbar". Fazit des VBE: Die Bereitstellung dienstlicher Endgeräte sei "zwingend erforderlich, damit Lehrkräfte ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen können".

    "Ein Gerät für beide Aufgaben"

    Lehrerinnen und Lehrer bräuchten digitale Technik im Unterricht und zur Verarbeitung personenbezogener Daten, so die "Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft" in ihrer Stellungnahme. Die Ausstattung, die dafür zur Verfügung gestellt werde, sei nicht ausreichend: "Eine zukünftige Ausstattungskonzeption muss es Lehrkräften erlauben, mit einem einzigen Gerät beide Aufgaben zu erledigen." Eine Ausstattung mit Dienstgeräten sei "grundsätzlich zu befürworten". Erforderlich seien zudem IT-Fachkräfte in den Schulen.
    Detlef Schubert, Referent für Medienbildung der Bezirksregierung Detmold, berichtete über das Projekt "Lernstatt 2020" der Stadt Paderborn. Jedem Lehrer der teilnehmenden Schulen stehe für die pädagogische Arbeit ein personifiziertes Tablet zur Verfügung. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssten sie jedoch Arbeitsplätze in der Verwaltung nutzen. "Pädagogische und verwaltungstechnische Aufgaben sollten nur mit einem Gerät erledigt werden", so Schubert. Er empfahl die Einrichtung von Arbeitskreisen, "in denen Vertreter der Schulverwaltung, Techniker, Pädagogen und der Datenschutzbeauftragte gemeinsam an einem Tisch sitzen".
    Es reiche nicht, Dienstgeräte zur Verfügung zu stellen, befand Dr. Andreas Engel (Stadt Köln, Amt für Informationsverarbeitung). Erforderlich sei zudem ein "integriertes Betriebs- und Supportmodell".
    Zab

    Zusatzinformation:
    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9.

    Systematik: 7740 Informations- und Kommunikationstechnologien; 4210 Lehrer

    ID: LI180804

  • Rock, Frank (CDU); Ott, Jochen (SPD); Müller-Rech, Franziska (FDP); Beer, Sigrid (Grüne); Seifen, Helmut (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Digitale Ausstattung von Lehrkräften".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 8 - 25.09.2018

    Die digitale Ausstattung an Schulen ...

    Frank Rock (CDU) ... ist eine wichtige Komponente für guten Unterricht. Bereits heute gibt es an vielen Schulen innovative Konzepte, den digitalen Wandel positiv zu nutzen. Kreative und gut funktionierende Ansätze, die für eine technische Unterstützung auf regionaler Ebene entwickelt worden sind, dienen dabei als "best practice"- Vorbilder.
    Jochen Ott (SPD) ... lässt in Deutschland zu wünschen übrig! Viele Schulen verfügen weder über schnelle Internetverbindungen noch über die technische Ausstattung. Dies widerspricht unserem Anspruch, unseren Schülerinnen und Schülern Zugang zu einer Schlüsselkompetenz dieser Zeit zu ermöglichen. Die Medienkompetenz entscheidet auch im internationalen Vergleich über die Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler. Ein Verzicht auf digitale Medien im Schulunterricht entspricht nicht den Anforderungen zeitgemäßen Lehrens und Lernens.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... muss verbessert werden. Die Infrastruktur ist aber nicht die alleinige Bedingung für das Gelingen digitaler Bildung. Wir brauchen Breitbandanschlüsse an den Schulen, gute digitale Unterrichtskonzepte und eine zeitgemäße Aus- und Fortbildung als Unterstützung für die Lehrkräfte. Auch muss die Ausstattung in ein schulisches Medienkonzept eingebettet werden, um erfolgreich zu sein.
    Sigrid Beer (Grüne) ... ist vielerorts noch unzureichend. Selbst dort, wo es bereits eine schnelle Internetverbindung gibt, fehlen Endgeräte oder es mangelt den Lehrkräften an Fortbildungen zur Nutzung im Unterricht. Kommunen müssen Schulen ans Netz bringen, Bund und Land sie dabei unterstützen. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie muss eingebettet sein in beziehungsreiche pädagogische Arbeit.
    Helmut Seifen (AfD) ... muss sich in das pädagogisch-didaktische Gesamtkonzept einfügen. Gemäß der Ergebnisse lernpsychologischer Forschung hat der Einsatz digitaler Medien keinen verstärkenden Einfluss auf die Leistung und Motivation der Schüler. Eher verzeichnet man bei exzessiver Anwendung digitaler Medien im Unterricht abnehmende Motivation und Lernleistung vor allem bei Schülern mit unterdurchschnittlichem Leistungsvermögen.

    Dass Lehrerinnen und Lehrer private Geräte dienstlich nutzen ...

    Frank Rock (CDU) ..., ist eine Entwicklung der letzten Jahre, die im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung kritisch gesehen werden muss. Nicht selten fehlen an Schulen ausreichend PC-Arbeitsplätze. Die NRW-Koalition hat es sich vorgenommen, eine praktikable Lösung zu erarbeiten, die eine bisherige schwammige Formulierung im Schulgesetz ablöst.
    Jochen Ott (SPD) ... müssen, ist nicht in Ordnung! Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten auszustatten, allerdings nicht nur, um auf ihnen personenbezogene Daten zu verwalten. Nur auf solch einer Grundlage kann ein funktionaler Einsatz eines digitalen Lernangebots in Form von digitalen Schulbüchern, Lern-Spielen oder Recherchemöglichkeiten lernwirksam genutzt werden.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ..., wird gegenwärtig intensiv und vielschichtig diskutiert. Mittelfristig brauchen wir an Schulen auch Dienstgeräte.
    Sigrid Beer (Grüne) ..., ist bereits gängige Praxis und sollte denen, die es wünschen, weiterhin möglich sein. Denn das Arbeiten am vertrauten Gerät erleichtert die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Der Umgang mit Schülerdaten sollte in einer datenschutzgemäßen Umgebung über einen gesicherten Webzugang erfolgen. Darüber hinaus sind rechtliche Fragen wie das Haftungsrisiko zu klären.
    Helmut Seifen (AfD) ..., ist sowohl nach der geltenden Rechtslage erlaubt als auch im Schulalltag durchaus üblich und bisher in vielen Schulen unverzichtbar. Bei zentraler IT-Administration durch z. B. die Stadtverwaltung wird sich der Einsatz privater Geräte zu dienstlichen Zwecken erübrigen.

    Die Vorgaben der EU-Datenschutz- Grundverordnung ...

    Frank Rock (CDU) ... müssen wir mit ihren Auswirkungen auf die Arbeit in den Schulen im Auge behalten. Der dort bereits hohe Datenschutzstandard muss erhalten bleiben. Zusätzliche Bürokratie durch neue Anforderungen wollen wir jedoch vermeiden.
    Jochen Ott (SPD) ... und die von der Landesregierung daraufhin erstellte Verordnung haben in vielen Kollegien für massive Verärgerung gesorgt. Wer das "Licht anmacht", muss auch bereit sein, die dann sichtbaren Probleme anzugehen. Eine sichere Nutzung von personenbezogenen Daten ist zwingend durch das Land zu gewährleisten und kann nicht auf die einzelne Lehrkraft umgewälzt werden.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... müssen selbstverständlich auch im Schulbereich berücksichtigt werden. Im deutschen Schulwesen herrschte aber schon vor dem 25. Mai 2018 ein sehr hohes Datenschutzniveau. Durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich daher keine wesentlichen Änderungen und die praktischen Auswirkungen für den Schulbereich sind eher gering.
    Sigrid Beer (Grüne) ... gewährleisten einen Persönlichkeitsschutz vor allem der Schülerinnen und Schüler. Das ist zu begrüßen. Allerdings stellt das die Lehrerinnen und Lehrer vor zusätzliche Herausforderungen. Der Erlass des Schulministeriums vom Frühjahr hat viele Fragen in der Praxis neu aufgeworfen. Weitere Klärungen unter anderem in der Handhabung sind dringend nötig.
    Helmut Seifen (AfD) ... stellen angesichts der durch die Digitalisierung vieler Lebensbereiche generierten Datenfülle eine immense datenschutzrechtliche Herausforderung dar. Das Schulministerium hat eine Dienstanweisung für die Bearbeitung von personengebundenen Daten erlassen. Es sind insbesondere nach der durchgeführten Anhörung zu diesem Sachverhalt Zweifel ob der Zumutbarkeit und Zweckmäßigkeit der angedachten Umsetzung entstanden.

    Die Kosten der digitalen Ausstattung für Lehrkräfte ...

    Frank Rock (CDU) ... und vor allem die Klärung der Frage, ob diese von Schulträgerseite oder durch den Dienstherrn, also das Land, zu tragen sind, wurde von der Vorgängerregierung sträflich vernachlässigt. Gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern ist es unser Ziel, moderne Arbeitsbedingungen für Schulleitungen und Lehrkräfte zu schaffen.
    Jochen Ott (SPD) ... muss umgehend und umfassend geklärt werden, um die Digitalisierung in Schule voranzutreiben und die Medienkompetenz unserer Kinder zu fördern. Die Ausstattung der Schulen und damit das Angebot für die Schülerinnen und Schüler ist Sache der Kommunen, aber die Landesbeamten müssen auch vom Land finanziell und technisch ausgestattet werden.
    Franziska Müller-Rech (FDP) ... sind auch eine zentrale Frage für eine gelingende Digitalisierung an Schulen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass sich das Schulministerium zu diesen Fragen in konstruktiven Gesprächen mit den Vertretern der Schulträger befindet, um hier gemeinsam bestmögliche Lösungen zu finden.
    Sigrid Beer (Grüne) ... darf nicht ständige Streitfrage zwischen Land und Kommunen sein, die auf dem Rücken der Lehrkräfte und Schulen ausgetragen wird. Es geht nicht nur um digitale Endgeräte, sondern auch um eine Implementierung in Verbindung mit Fortbildung, die Klärung des Supports, der Geräteerneuerung, der Urheberrechte und Software. Es geht eben nicht nur um einmalige Investitionen.
    Helmut Seifen (AfD) ... sind nicht deutlich zu prognostizieren. Die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern mit digitalen Endgeräten ist eher für Verwaltungsaufgaben notwendig, damit die Erledigung administrativer Aufgaben datenschutzrechtlich unbedenklich erfolgen kann. Hier wäre jedoch als kostengünstige Alternative die Erledigung der Aufgaben in der Schule an dafür eingerichteten Arbeitsplätzen zumutbar.

    ID: LI180808

  • Auf dem Weg in die Zukunft.
    Sachverständige äußern sich zum Thema "Digitalisierung".
    Titelthema / Schwerpunkt;

    S. 7 in Ausgabe 7 - 17.07.2018

    18. Juni 2018 - Städte werden zu "Smart Citys", Autos fahren autonom, Energiesysteme sind vernetzt und intelligent: Die Digitalisierung macht alles das und noch viel mehr möglich. Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation haben sich Sachverständige in einer rund sechsstündigen Anhörung mit dem Thema befasst.
    Grundlage war ein Antrag der Fraktionen von CDU und FDP ("Chancen der Digitalisierung erkennen und nutzen", Drs. 17/2058). Die digitale Transformation sei "der größte und tiefgreifendste Veränderungshorizont seit der Industrialisierung", heißt es in dem Antrag. Die Digitalisierung umfasse alle gesellschaftlichen Bereiche und werde "die Grundlagen des Wirtschaftens und Arbeitens, der Information und Kommunikation sowie der Mobilität und Urbanität in Wandel stellen". Der Landtag müsse deshalb eine Debatte anstoßen. Sie müsse "mit allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren sowie der Öffentlichkeit" geführt werden.
    "Die Digitalisierung findet vor Ort statt", befand die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss. Sie könne nur erfolgreich gestaltet werden, wenn die Kommunen eng eingebunden würden. Kommunen sollten die Digitalisierung dazu nutzen, "ihre Entwicklung sozial verträglich, gerecht, energie- und ressourceneffizient zu gestalten". Dabei müssten Bund und Land helfen. Große Chancen sehe man für den Öffentlichen Personennahverkehr. Fahrgäste sollten zum Beispiel künftig eine "aktuelle und optimierte Routenplanung für Reisen im ÖPNV" abrufen können - wie beim Navigationsgerät im Auto.
    Der "VDV eTicket Service", ein Dienstleister für Verkehrsunternehmen und -verbünde, geht davon aus, dass sich "On-Demand-Verkehre etablieren, die eine Fortentwicklung bekannter Angebote wie ‚Rufbus‘ oder ‚Anruf-Sammel-Taxi‘ sind". Die Fahrzeuge würden in Zukunft voraussichtlich autonom unterwegs sein. Fahrgäste könnten etwa über eine Smartphone-App einen bestimmten Fahrtwunsch anmelden. Ein System errechne dann optimale Routen. Feste Haltestellen, Linien und Fahrpläne wären nicht erforderlich. Wichtig sei eine bundesweite Vernetzung der Auskunfts- und Ticketsysteme: "Lokal oder regional begrenzte Eigenentwicklungen führen IT-technisch in die Sackgasse." Bei der Finanzierung des digitalen Wandels sei der kommunale ÖPNV auf die Unterstützung durch Bund und Land angewiesen.
    Eine besondere Chance bei der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse biete sich in der "Metropole Ruhr" als größtem Ballungsraum Deutschlands, so die Fakultät für Kommunikation und Umwelt der Hochschule Rhein-Waal. Das Thema "Smart City" betreffe alle Kommunen in Deutschland, heißt es in der Stellungnahme des "SmartCity.institute". "Smart" stehe dabei u. a. für Ressourcen- und Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Kooperationen sowie soziale und technische Vernetzung. Entscheidend seien die Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen und der Verzicht auf fossile Brennstoffe. NRW solle die Smart-City-Entwicklung neben der Digitalisierung als Chance begreifen: "Angesichts der Veränderungen durch die Industrie 4.0, die in jedem Fall zum Verlust von Arbeitsplätzen führen (...) wird, gilt es, die von den Veränderungsprozessen betroffenen Menschen gezielt und würdevoll in neue Aufgaben zu überführen".

    "Chancen und Risiken"

    "Die Chancen und Risiken von Digitalisierung müssen politisch gestaltet werden", so die IG Metall in ihrer Stellungnahme für den Ausschuss. "Ökonomische Markt- und Konkurrenzzwänge" müssten ebenso Beachtung finden wie die "Bedarfe von Arbeit, Gesellschaft und Natur". Man stehe dafür "allen demokratischen Parteien beratend zur Seite".
    Das Energieunternehmen "innogy" sieht das größte Entwicklungspotenzial "bei Breitbandanschlüssen und der Online-Interaktion zwischen Bürgern und Behörden". Deutschland hänge seit Jahren beim Breitbandausbau hinterher. Auch die Bedeutung der Elektromobilität nehme zu. "Größte Herausforderung" sei aber die "erhebliche Dynamik der Digitalisierung". Sie zeichne sich durch "extrem kurze Innovationszyklen aus, die auf die extrem langfristigen Planungen treffen".
    zab

    Zusatzinformationen:
    Drei Blöcke
    Die Sachverständigenanhörung war in drei Blöcke aufgeteilt: Stadtentwicklung, Mobilität und Energie; Datensicherheit, rechtlicher und ethischer Rahmen in Verwaltung und Wirtschaft; Schulische Bildung und Weiterbildung. Landtag Intern beschränkt sich in der Berichterstattung auf den Themenkomplex "Stadtentwicklung, Mobilität und Energie". Eine Übersicht über sämtliche eingegangenen Stellungnahmen finden Sie im Internet unter www.landtag.nrw.de (Parlament & Wahlen / Ausschüsse & Gremien / Ausschussübersicht / A20 / Anhörungen).

    Mehr zum Thema lesen Sie auf den Seiten 8 und 9

    Systematik: 2820 Städtebau; 2100 Energie; 2600 Verkehr

    ID: LI180704

  • Braun, Florian (CDU); Kampmann, Christina (SPD); Hafke, Marcel (FDP); Bolte-Richter, Matthi (Grüne); Tritschler, Sven W. (AfD)
    Standpunkte: Meinungen zum Thema "Digitalisierung".
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 8-9 in Ausgabe 7 - 17.07.2018

    Digitalisierung ...

    Florian Braun (CDU) ... braucht definitiv einen flächendeckenden Gigabitausbau, aber sie ist auch so viel mehr: Egal, ob Wirtschaft, Gesundheit, Energie, Bildung, Mobilität, Forschung, Verwaltung oder Landwirtschaft...: Die digitale Evolution hält überall Einzug und verändert unsere Lebensund Arbeitswelt. Als Antwort auf diese Herausforderung hat die NRW-Koalition nach der Regierungsübernahme eine Digitaloffensive gestartet.
    Christina Kampmann (SPD) ... muss den Menschen nützen und ihr Leben konkret erleichtern, nicht umgekehrt. An dieser Leitlinie muss sich eine Politik, die Digitalisierung nicht als Selbstzweck, sondern als gestaltbaren Prozess betrachtet, der mittlerweile alle Bereiche der Gesellschaft umfasst, messen lassen.
    Marcel Hafke (FDP) ... ist eine Gestaltungs-, keine Bewältigungsaufgabe. Es muss darum gehen, den technischen Fortschritt zum Wohl der Gesellschaft zu nutzen. Die digitale Transformation kann es den Menschen ermöglichen, ihr Leben einfacher, sicherer und den individuellen Neigungen gemäß zu gestalten. Die Grundlagen hierzu werden heute gelegt und verlangen eine optimistische und gestaltungsfreudige Haltung.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... ist für uns Grüne das Werkzeug für die soziale und ökologische Modernisierung unserer Gesellschaft. Sie wird uns helfen, die Jahrhundertaufgabe des Klimaschutzes und die Energiewende zu gestalten, unsere Wirtschaft zukunftsfähig aufzustellen und die Demokratie neu zu beleben. Diese Chancen gibt es aber nicht einfach so, sondern sie sind eine politische Gestaltungsaufgabe.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... verändert seit Jahren unsere Lebens- und Arbeitswelt und nimmt nun richtig Fahrt auf. Innovationen wie Blockchain, autonomes Fahren oder künstliche Intelligenz werden niemanden unberührt lassen. Die deutsche Politik war hier lange zu zaghaft und visionslos, man denke nur an das berühmte Merkel-"Neuland". Inzwischen wird zumindest die Tragweite dieser neuen industriellen Revolution erkannt.

    Chancen und Risiken ...

    Florian Braun (CDU) ... wägen wir im Sinne der Menschen ab. Das darf aber nicht zu Stillstand führen, Unsicherheiten dürfen nicht die Sicht auf die Vorteile verstellen. Mit Hilfe digitaler Innovationen können knappe Ressourcen effizienter genutzt, Kosten verringert, Prozesse beschleunigt und Teilhabemöglichkeiten ausgebaut werden. Neue Geschäftsmodelle bieten enormes Wachstumspotential für Arbeitsplätze und Wohlstand.
    Christina Kampmann (SPD) ... des digitalen Wandels müssen sorgsam abgewogen werden. Fest steht: Die Digitalisierung ist von Menschen gemacht. Wir haben es also selbst in der Hand, eine chancenorientierte Politik zu forcieren, die gegenüber möglichen Risiken nicht blind ist und Bedenken ernst nimmt.
    Marcel Hafke (FDP) ... müssen analysiert und entsprechend bearbeitet werden. Die Digitalisierung ist aber nichts Schicksalhaftes, sondern wird von uns gestaltet. Leiten lassen sollten wir uns von den schier unendlichen Chancen. Risiken - etwa bei Datensouveränität und -sicherheit, in der Arbeitswelt oder bei der Künstlichen Intelligenz - müssen mit kluger Regulierung und (Weiter-) Bildungsangeboten minimiert werden.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... wägen wir klug ab. Wir stellen die Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt. Unsere optimistische Haltung ist aber keine blinde Technikgläubigkeit. Im Gegenteil: Eine Digitalisierung, die den Menschen und dem Planeten dient, ist höchst voraussetzungsvoll. Wir wollen beste Bedingungen für Innovation erreichen und setzen starke Bürgerrechte gegenüber Staat und Konzernen durch.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... stehen in einem guten Verhältnis. Digitale Innovation steigert schon heute unsere Lebensqualität in vielen Bereichen erheblich. Ein Risiko ist die Digitalisierung nur für den, der die entscheidenden Trends verschläft und sich nicht für die neue Zeit ertüchtigt. Hier gibt es allerdings in Deutschland und NRW noch viele Baustellen, weil die Verantwortlichen lange geschlafen haben.

    Die Einbeziehung der Bevölkerung ...

    Florian Braun (CDU) ... nehmen wir ernst, denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Das Knowhow von Experten und Unternehmen lassen wir in unsere Politik einfließen. Dort, wo die Bürger selbst anpacken, helfen wir. Zum Beispiel, indem wir nun Bürgerbreitbandprojekte finanziell unterstützen. Schüler und Arbeitnehmer werden wir durch Aus- und Fortbildung zur Teilhabe qualifizieren.
    Christina Kampmann (SPD) ... ist von elementarer Bedeutung, um Nutzen und Akzeptanz digitaler Veränderungsprozesse sicherstellen zu können. Mitbestimmung, Qualifizierung und Teilhabe sind der Schlüssel für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung.
    Marcel Hafke (FDP) ... ist elementar für ein positives Gelingen der digitalen Transformation. Beteiligung wird gerade durch die Digitalisierung erleichtert. Im Rahmen von Open Data, bei Smart-City-Projekten oder auch in politischen Prozessen: Für die Bürgerinnen und Bürger wird es ganz neue Chancen der Teilhabe geben. Ängste und Sorgen können erörtert, Visionen einer digitalen Zukunft gemeinsam entworfen werden.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... ist bei allen ethischen Fragen, z. B. beim Einsatz künstlicher Intelligenz oder der Gestaltung eines zukunftsfähigen Datenschutzes, enorm wichtig. Andererseits läuft die gesellschaftliche Diskussion über die Digitalisierung inzwischen seit zwei Jahrzehnten. Dialog darf nicht als Ausrede für politische Untätigkeit dienen.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... kommt leider oft zu kurz. Statt die Menschen im Land für die ungeheuren Chancen der Digitalisierung zu begeistern, wird ihnen oft nur Angst gemacht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unternehmer und Arbeitnehmer im Land ihr Potenzial auch unter den Vorzeichen einer modernen, digitalen Wirtschaft zur Geltung bringen können, wenn die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schafft.

    Die Finanzierung ...

    Florian Braun (CDU) ... stellen wir durch Mehrinvestitionen in Höhe von sieben Milliarden Euro bis 2025 sicher. Fünf Milliarden Euro sollen davon in den Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen fließen. Weitere 91 Millionen investieren wir in digitalen Modellregionen für eine erlebbar moderne Verwaltung. Klare Prioritätenverschiebungen in Richtung digitaler Zukunft.
    Christina Kampmann (SPD) ... der Digitalisierung vor Ort, etwa beim Breitbandausbau, muss erweitert und vereinfacht werden. Damit stellen wir sicher, dass sowohl Ballungsgebiete als auch der ländliche Raum gut für die Herausforderungen des digitalen Wandels gewappnet sind und diesen aktiv mitgestalten können.
    Marcel Hafke (FDP) ... wird von Politik und Wirtschaft getragen werden. Staatliche Förderung ist an klare Bedingungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur zu knüpfen - etwa was die Netz- Bandbreite und flächendeckende Verfügbarkeit - Stichwort "Glasfaser first" - sowie den Aufbau von 5G angeht. Die NRW-Koalition hat, etwa mit dem Gigabit Masterplan und den Digitalen Modellkommunen, die Weichen Richtung Zukunft gestellt.
    Matthi Bolte-Richter (Grüne) ... ist eine Herausforderung, die wir politisch lösen müssen. Der Aufbau einer tragfähigen digitalen Infrastruktur wird Milliarden kosten, die digitale Modernisierung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft erfordert erhebliche Mittel und auch die Schulen und Hochschulen brauchen mehr Unterstützung. Von der Landesregierung gibt es hier zu wenig Engagement.
    Sven W. Tritschler (AfD) ... ist ein wichtiger Knackpunkt. Gerade beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im ländlichen Raum ist der Staat gefragt, da er sich für die Netzbetreiber häufig nicht rentiert. Auch im Bildungsbereich geschieht zu wenig. Dabei geht es weniger darum, den Unterricht mit digitalen Medien vollzustopfen. Vielmehr braucht es intelligente Konzepte, um Schüler und Studenten auf den digitalen Wandel vorzubereiten.

    ID: LI180708

  • Der Landtag am Rhein wird 30 - Feiern Sie mit!
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 10-11 in Ausgabe 7 - 17.07.2018

    28./29. September 2018 - Anfang Oktober jährt sich zum 30. Mal der Umzug des nordrhein-westfälischen Landtags vom Düsseldorfer Ständehaus in das neu gebaute Parlamentsgebäude am Rhein. Aus diesem Anlass lädt der Präsident des Landtags, André Kuper, die Bürgerinnen und Bürger zu zwei "Parlamentsnächten" ein - am Freitag, 28., und Samstag, 29. September 2018.
    Jeweils von 17 bis 23 Uhr öffnet der Landtag seine Türen für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie erwartet eine Geburtstagsfeier mit einem bunten Programm aus Information und Unterhaltung. So werden sich auch alle fünf Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD im Landtag mit eigenen umfangreichen Programmen von Lesungen über Musik bis zu Illuminationen präsentieren.
    Die Landtagsverwaltung bietet Führungen in ihrer Artothek an - der Kunstsammlung des Landtags. Denn das moderne Parlamentsgebäude am Rhein war von Anfang an auch als politischer Raum für Kunst und Kultur geplant. In der Bürgerhalle können Besucherinnen und Besucher Platz auf der "Roten Couch" des Fotokünstlers Horst Wackerbarth nehmen, auf der auch schon Prominente wie Peter Ustinov und Michail Gorbatschow gesessen haben. Der Düsseldorfer Fotograf reist seit Jahren mit der Couch um die Welt und setzt sie an verschiedenen Orten in Szene.
    Bei Talkrunden bietet sich die Gelegenheit für Fragen u. a. an den Präsidenten des Landtags und Abgeordnete.
    Der Petitionsausschuss, der "Kummerkasten" für alle Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit einer Behörde haben, stellt seine Arbeit vor. Und eine Ausstellung zeigt die Geschichte und den Bau des Landtagsgebäudes am Rhein. "30 werden" - angelehnt an den runden Geburtstag des Landtags werden sich Literaten einen "Poetry Slam" in der Bibliothek des Landtags liefern. Und der Besucherdienst wird im Plenarsaal einen historischen Rückblick auf "30 Jahre Debatten im Plenum" geben.
    Geburtstagsgäste können aber auch nur so ihr "Haus der Bürgerinnen und Bürger" besuchen und im Plenarsaal auf den Plätzen von Präsidium, Abgeordneten oder Ministerpräsident und Ministern Platz nehmen. Auch das Besucherzentrum mit seiner 240-Grad-Panorama-Leinwand ist geöffnet - genauso wie der Empfangsraum, in dem der Präsident Staatspräsidenten, Botschafter oder gekrönte Häupter begrüßt.
    Für die musikalische Untermalung der "Parlamentsnächte" werden u .a. die WDR "Big Band" und die WDR-Blechbläser sorgen.
    wib

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    das Landtagsgebäude am Düsseldorfer Rheinufer steht wie kaum ein anderes für die demokratischen Prinzipien der Transparenz und der Bürgernähe. Der Architekt Prof. Fritz Eller schuf mit seinen Kollegen ein visionäres und zeitloses Gebäude, das durch seine runde Form und seine großen Glasflächen besticht. Insbesondere der kreisrunde Plenarsaal - das Herz der Demokratie in Nordrhein-Westfalen - sucht seinesgleichen.

    Seit 30 Jahren tagen die nordrhein-westfälischen Abgeordneten in diesem modernen Gebäude. Hier werden die wichtigen landespolitischen Debatten geführt. Und hier werden Entscheidungen getroffen, die Ihr Leben ganz konkret betreffen.

    Der Landtag am Rhein war von Anfang an aber auch das "Haus der Bürgerinnen und Bürger". Jedes Jahr besuchen rund 70.000 Menschen das Gebäude, nehmen an den Besuchsprogrammen teil und informieren sich über die Funktionsweisen des Landesparlaments und die Arbeit seiner Abgeordneten.

    Auch zum 30. Geburtstag wird der Landtag natürlich ein offenes Haus sein. Ich lade Sie ganz herzlich zu den beiden "Parlamentsnächten" am 28. und 29. September 2018 ein.

    Feiern Sie mit uns den runden Landtagsgeburtstag. Informieren Sie sich, lassen Sie sich unterhalten und kommen Sie mit uns ins Gespräch: Das Präsidium des Landtags, die Abgeordneten aller fünf Fraktionen und ich ganz persönlich - wir freuen uns auf Ihren Besuch.

    Herzlichst
    Ihr
    André Kuper
    Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen



    Systematik: 1100 Parlament

    ID: LI180709

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Die Fraktionen im Landtag NRW