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01.12.2023

Debatte um Verkehrspolitik

Der Landtag hat sich in einer Aktuellen Stunde mit der Reform des Straßenverkehrsrechts befasst. Grundlage der Debatte war ein Antrag der SPD-Fraktion.

Ziel sei u. a. gewesen, Städten und Gemeinden „mehr Spielraum, etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen“ zu geben, heißt es im Antrag der SPD (18/7011). Ein entsprechendes Gesetz habe allerdings am 24. November 2023 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden, auch weil die nordrhein-westfälische Landesregierung nicht zugestimmt habe. Das wiederum habe für „Unbehagen“ bei den Grünen gesorgt, was ein „bezeichnendes Licht auf die Uneinigkeit der Landesregierung beim Thema Verkehrspolitik“ werfe.

Zu Beginn der Debatte zitierte Alexander Vogt (SPD) aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Grünen. Darin hätten sie vereinbart, den Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen. Nun hätten sie genau das mit ihrer Enthaltung im Bundesrat verhindert und damit den Koalitionsvertrag gebrochen. Inhaltlich gehe es etwa um Zebrastreifen vor Kitas, Tempo-30-Zonen und Ladezonen für Paketdienste. All das könnten Kommunen nun nicht einfacher einrichten. Vogt sprach von einer „katastrophalen Entscheidung“: „CDU und Grüne haben sich gegen die Interessen von Kindern, älteren Menschen, Radfahrenden und vieler Kommunen entschieden.“

Oliver Krauß (CDU) verteidigte die Enthaltung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat. Denn die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf – „unbeeindruckt“ von einiger Kritik seitens Verbänden und Kommunen – unverändert im Bundestag abstimmen lassen. Verkehrssicherheit dürfe aber nicht unberücksichtigt bleiben: Die Leistungsfähigkeit von Straßen des überörtlichen Verkehrs entscheide zum Beispiel darüber, ob eine für Menschen gefährlichere Abkürzung durch Wohngebiete genommen werde. So würde die Novelle das Gegenteil von mehr Sicherheit bringen, so Krauß. Die NRW-Koalition setze nun darauf, im Vermittlungsausschuss einen Konsens zu erzielen. Sie arbeite mit Sorgfalt.

„Tiefe Gräben“ 

„Uneinigkeit und Streit“ innerhalb der Koalition von CDU und Grünen seien stark ausgeprägt, sagte Christof Rasche (FDP). Das zeige sich in der Verkehrspolitik u. a. an konträren Positionen zum Deutschlandticket, zu Flughäfen, Umgehungsstraßen und zur Einführung einer Landeseisenbahngesellschaft. „Tiefe Gräben“ zwischen Schwarz-Grün gebe es auch über die Verkehrspolitik hinaus, wenn es etwa um Rohstoffabgaben für Kies und Sand, den Nationalpark Egge sowie den Umgang mit der Schuldenbremse gehe. Untereinander werde zwischen den Koalitionspartnern „nett und fröhlich“ kommuniziert. Aber: „Ich glaube nicht, dass das fünf Jahre hält.“
 
Im vergangenen Jahr seien 101 Radfahrinnen und Radfahrer in NRW tödlich verunglückt, sagte Grünen-Fraktionsvorsitzende Wibke Brems. Laut Straßenverkehrsgesetz müsse erst ein Gefahrennachweis erbracht werden, bevor Schutzmaßnahmen eingeleitet werden könnten. „Diese Logik ist so veraltet wie die Ursprünge des Straßenverkehrsrechts selbst.“ Das sei „Ausdruck einer autozentrierten Verkehrspolitik von vorgestern“. Nötig sei „Prävention statt Reaktion“. Es sei „bedauerlich“, dass der Entwurf für ein neues Straßenverkehrsgesetz im Bundesrat keine Mehrheit gefunden habe. Zu hoffen sei, dass eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werde. 

"Gesetz gut gemeint, aber nicht gut gemacht“

Er sei „überrascht, aber auch ein wenig amüsiert“, dass für das neue Straßenverkehrsgesetz „über Nacht“ keine Mehrheit im Bundesrat mehr vorhanden war, sagte Klaus Esser (AfD). Wenige Tage vor der betreffenden Bundesratssitzung habe seine Fraktion im Landtag in einem Antrag „sachlich, ohne Vorhaltungen“ auf „offenkundig strittige Punkte“ in der Gesetzesnovelle hingewiesen, die keine Mehrheit im Bundesrat finden würden. Der Landtag habe den Antrag der AfD-Fraktion jedoch „in die Tonne getreten“. Für die Bürgerinnen und Bürger sei es gut, dass das neue Gesetz vorerst nicht in Kraft trete, sagte Esser. 

„Das Gesetz war gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, sagte Nathanael Liminski (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei. Acht Bundesländer, unter ihnen Nordrhein-Westfalen, aber auch die SPD-geführten Länder Brandenburg und Hamburg, hätten nicht zugestimmt. Die Landesregierung unterstütze zwar einmütig die grundsätzliche Zielsetzung – mehr Spielräume für die Kommunen, mehr Klimaschutz. An erster Stelle müsse aber immer die Sicherheit stehen. Die Landesregierung sei bereit, im Vermittlungsausschuss an der Verbesserung des Gesetzes mitzuwirken. 

sow, tob, zab

Die Fraktionen im Landtag NRW