Detailansicht des Abgeordneten Oliver Krauß

Foto von Oliver Krauß (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
CDU
Beruf
Rechtsanwalt & Mediator
Geburtstag
13.05.1969
Telefon (dienstlich)
(0211)884-2715
(0228)90846900
Fax (dienstlich)
(0228)90846902
E-Mail (dienstlich)
oliver.krauss@landtag.nrw.de
Internet
www.oliver-krauss.nrw
Postanschrift
Wahlkreisbüro
Wesselstr. 10

53113 Bonn
Wahlkreis/Landesliste
Rhein-Sieg-Kreis III - Euskirchen III

Abgeordnetenprofil

Ausschuss Funktion
Ausschuss für Europa und Internationales ordentl. Mitglied
Innenausschuss stv. Mitglied
Verkehrsausschuss Sprecher
Verkehrsausschuss ordentl. Mitglied
Sportausschuss stv. Mitglied

Geboren am 13. Mai 1969 in Bad Harzburg; verheiratet, zwei Kinder.
Abitur 1988. Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Erstes juristisches Staatsexamen 2007. Zweites juristisches Staatsexamen 2010. Volljurist 2010. 1994 bis 2004 Mitarbeiter/Referent eines CDU-Bundestagsabgeordneten. 2010 bis 2011 Assessor in einer Anwaltskanzlei, seit 2011 selbstständiger Rechtsanwalt. 2011 bis 2017 Syndikusanwalt bei der Regionalverkehr Köln GmbH, seit 2015 Mediator.
Mitglied der CDU seit 1987. 2004 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Alfter. 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender und seit Oktober 2021 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rhein-Sieg. Mitglied des Kreistages Rhein-Sieg-Kreis seit 1999.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1. Juni 2017.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

Selbständiger Rechtsanwalt / Mediator, Alfter

 

2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

go.Rheinland GmbH (ab 01.01.2023; vorher Nahverkehr Rheinland GmbH), Köln; Mitglied des Aufsichtsrates

 

3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

Heinrich Hertz-Stiftung, Düsseldorf; Stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums (bis 21.09.2022)

Kreissparkasse Köln, Köln; Mitglied des Verwaltungsrates, Mitglied des Risikoausschusses und des Sparkassenausschusses
     Juni 2022 - 3.252,87 €
     August 2022 - 2.323,48 €
     September 2022 - 929,39 €
     November 2022 - 1.858,78 €
     Dezember 2022 - 929,39 €

     Februar 2023 - 3.252,87 €
     März 2023 - 1.858,78 €
     April 2023 - 2.323,48 €
     Juni 2023 - 1.858,78 €
     August 2023 - 2.478,18 €
     September 2023 - 991,27 €
     Oktober 2023 - 5.947,22 €
     November 2023 - 991,27 €
     Dezember 2023 - 1.982,54 €

     Januar 2024 - 991,27 €
     Februar 2024 - 2.476,18 €
     März 2024 - 9.847,25 €

Zweckverband go.Rheinland (ab 01.01.2023; vorher Zweckverband Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur –Rheinland (ZV NVR)), Köln; Mitglied der Verbandsversammlung

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS), Köln; Mitglied der Verbandsversammlung

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

Internationaler Demokratiepreis Bonn e.V., Bonn; Mitglied des Kuratoriums (ehrenamtlich)

Stiftung Entwicklung und Frieden, Bonn; Vorsitzender

 

5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Oliver Krauß, MdL: www.oliver-krauss.nrw.

 

 

Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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