Änderung zahlreicher §§ des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70); Modernisierung des Kommunalwahlrechts unter Berücksichtigung der Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht, der Erfahrungen in der Verwaltungspraxis und der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere: Erhöhung der maximal möglichen Anzahl der Beisitzer für den Wahlvorstand, Erhöhung der Möglichkeit der Gemeinden und Kreise, die Anzahl der Vertreter durch Satzung zu reduzieren, Absenkung der höchstmöglichen Abweichung der einzelnen Wahlbezirke von der durchschnittlichen Größe im Wahlgebiet, Abstellung der Größe der Wahlbezirke und der Stimmbezirke auf die Anzahl der Wahlberechtigten, Modifizierung von Regelungen hinsichtlich der Einreichung von Wahlvorschlägen, u.a. Vorverlegung von Stichtagen, Aufnahme einer appellativen Regelung zur Geschlechterparität, Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Strafzahlungen bei unrichtigen Angaben von Wählergruppen auf die jeweiligen Gebietskörperschaften, Übergangsregelungen für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2025 (§ 52 neu);
Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 2);
Änderung der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 3);
Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (Artikel 4);
Änderung des Wählergruppentransparenzgesetzes (Artikel 5)
Systematik: Wahlen * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Kommunalwahlgesetz * Wahlrecht * Wahlverfahren * Wahlbezirk * Wahlvorschlag * Gleichstellung der Geschlechter * Kommunalvertretung * Wählergruppe * Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen * Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen * Gesetz über den Regionalverband Ruhr * Wählergruppentransparenzgesetz