Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Fraktionsgesetz - FraktG NRW) sowie des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NRW)
Gesetzentwurf SPD, CDU, FDP, GRÜNE
Moron; Gödecke u.a. SPD , Dr. Rüttgers; Stahl u.a. CDU , Dr. Wolf; Thomann-Stahl FDP , Löhrmann; Remmel GRÜNE Drucksache 13/6024 29.09.2004 20 S.
Artikel 1: Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Fraktionsgesetz - FraktG NRW) vom 18. Dezember 2001; Änderungen in Abschnitt 1 - Status und Organisation: Definition der Fraktionen als Faktor des politisch-parlamentarischen Willensbildungsprozesses sowie als mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen im Landtag, die ihre Mitglieder bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit unterstützen; Befugnis der Fraktionen zur eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit ohne thematische und zeitliche Beschränkung, die Öffentlichkeitsarbeit unterliegt nicht dem Gebot der politischen Neutralität; Recht der Fraktionen, mit Fraktionen anderer Parlamente regional, überregional und international zusammenzuarbeiten; Fraktionen unterliegen in ihrer Personalbewirtschaftung nicht dem Recht des öffentlichen Dienstes; Änderungen in Abschnitt 2 - Änderung der Überschrift in "Leistungen an Fraktionen": Erhalt von Geld-, Dienst- und Sachleistungen, Ersetzen des dem Zuwendungsrecht entliehenen Begriffs "Zuschuss" durch den Begriff "Leistung"; Möglichkeit der Fraktionen, auch über die Wahlperiode hinaus Rücklagen zu bilden; Eröffnung der Möglichkeit für die Fraktionen, neben der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnung ihrer Rechnung die Regeln der kaufmännischen Buchführung zu Grunde zu legen; Verpflichtung für den aufzustellenden Nachweis über die aus Geldleistungen beschafften Gegenstände, diese Gegenstände zu kennzeichnen und soweit sie den Wert von 410,00 Euro übersteigen, sie mit ihrem nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten Zeitwert in dem Vermögensnachweis aufzuführen; Konkretisierung, dass die von Wirtschaftsprüfern geprüften Rechnungen fristgerecht bei dem Präsidenten/der Präsidentin des Landtags vorzulegen sind; Berechtigung des Landesrechnungshofs, diese, dem Präsidenten/der Präsidentin vorliegenden Rechnungen der Fraktionen zu prüfen, wobei die politische Erforderlichkeit und die politische Zweckmäßigkeit von Maßnahmen der Fraktionen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nicht Gegenstand der Prüfung sind; nach Anhörung der betroffenen Fraktionen fasst der Landesrechnungshof die Prüfungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht an den Präsidenten/die Präsidentin zusammen, nach der Gelegenheit zur Stellungnahme durch die Fraktionen mit einer Frist von 3 Monaten entscheidet der Präsident/die Präsidentin abschließend und veröffentlicht einen zusammenfassenden Bericht zu den Entscheidungen als Landtagsdrucksache; Änderungen in Abschnitt 3 - Schlussbestimmungen: Verweis auf die im Abgeordnetengesetz erfolgende Regelung der Leistungen an fraktionslose Abgeordnete; Artikel 2: Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NRW) vom 24. April 1979; Einfügung § 38a mit Regelung der Leistungen an Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten und an fraktionslose Abgeordnete; Artikel 3: In-Kraft-Treten
Systematik: Parlament
Schlagworte: Fraktionsgesetz * Fraktion * Landtagsabgeordneter/Landtagsabgeordnete * Landtag Nordrhein-Westfalen * Personalbewirtschaftung * Öffentlichkeitsarbeit * Geldleistung * Sachleistung * Buchführung * Rechnungsprüfung * Landtagspräsident/Landtagspräsidentin * Bericht * Landesrechnungshof * Abgeordnetengesetz
1. Lesung Plenarprotokoll 13/132 06.10.2004 S.12929
Beschluss: Seite 12929 - Überweisung Drs 13/6024 einstimmig an den HPA
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 13/1345 14.10.2004 53.HPA S.2-3
Zwischenbericht HPA Drucksache 13/6674 01.03.2005 2 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 13/1494 10.03.2005 59.HPA S.3-6
Beschlussempfehlung und Bericht HPA Drucksache 13/6727 10.03.2005 29 S.
Neuer Titel: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Fraktionsgesetz - FraktG NRW)
2. Lesung Plenarprotokoll 13/148 17.03.2005 S.14361-14364
Beschluss: Seite 14364 - Annahme Drs 13/6024 entsprechend der BeschlEmpf Drs 13/6727, einstimmig
Gesetz vom 05.04.2005 - GV.NRW 2005 Nr. 16 S.259-261
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 13/3027 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen 07.10.2004
Vorlage 13/3204 Pieroth, Bodo; Neukamm, Katrin 14.02.2005
Vorlage 13/3248 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen 24.02.2005