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WDR-Gesetz

Gesetz über die Offenlegung von Parteimitgliedschaften in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks Köln (Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz NRW)

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 28.02.2024 an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
  • Beratungsvorgang

"Das vorliegende Gesetz verfolgt das Ziel, die bereits geltenden Programmgrundsätze des WDR, die für eine (partei-)politische Ausgewogenheit sorgen sollen, weiter zu vertiefen und eine höhere Transparenz im Hinblick auf die Parteimitgliedschaften der Personen zu schaffen, die in den Angeboten des WDR auftreten. Künftig muss der WDR diese unter bestimmten Voraussetzungen offenlegen. Vor dem Hintergrund dessen, dass jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes), wird hierdurch auch die Urteilsfähigkeit des Publikums sowie die Fähigkeit zur quellenkritischen Einordnung der Inhalte des WDR gestärkt." (S. 11)

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