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  5. Ergebnis

Straßenausbaubeitrag (Abschaffung)

Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW)

Beratungsstand

  • Nach der 2. Lesung am 28.02.2024 ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Fachausschusses (s. Drucksache 18/8139) mit den Stimmen von CDU, Grünen und AfD bei Enthaltung von SPD und FDP angenommen und verabschiedet worden. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Beratungsvorgang

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen Straßenausbaubeiträge nun auch rechtlich abgeschafft werden, nachdem sie für beitragspflichtige Maßnahmen ab dem 1.1.2018 de facto bereits abgeschafft sind.
Für die sogenannten Anliegerbeiträge wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen eingeräumt.

Die Fraktionen im Landtag NRW