Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen Straßenausbaubeiträge nun auch rechtlich abgeschafft werden, nachdem sie für beitragspflichtige Maßnahmen ab dem 1.1.2018 de facto bereits abgeschafft sind.
Für die sogenannten Anliegerbeiträge wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen eingeräumt.