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Ruhrverbandsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes

Das Ruhrverbandsgesetz regelt die Organisation und Aufgaben des Ruhrverbands als Vereinigung des Ruhrverbands und des Ruhrtalsperrenvereins.
Der Ruhrverband hat insbesondere die Aufgabe, die Wasserversorgung von 4,6 Millionen Menschen im Ruhrgebiet, im Münsterland und im Sauerland sicherzustellen. Zu seinen Hauptaufgaben gehört auch die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung betreibt der Ruhrverband ein System von insgesamt 8 Talsperren mit einem Gesamtvolumen von 463 Millionen Kubikmetern. Die Abflussmenge der Ruhr ist gesetzlich geregelt.

Zur Begründung der Gesetzesänderung führt der Referentenentwurf u. a. aus:
"Die Erfahrungen der vergangenen Niedrigwasserjahre haben allerdings gezeigt, dass während langanhaltender Trockenphasen zur Wahrung der Vorgaben hohe Wasserabgaben aus den Talsperren zur Erhöhung der Niedrigwasserabflüsse in der Ruhr erforderlich waren. Diese haben zeitweise zu sehr niedrigen Füllständen in den Talsperren geführt. (...)
Die Änderung des Ruhrverbandsgesetzes ist notwendig, um die Klimaresilienz des Ruhr-Talsperrensystems zur langfristigen Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung zu erhöhen. Dazu ist es erforderlich die Bewirtschaftung der Talsperren weiter zu flexibilisieren. Nur durch die Möglichkeit, die Abflussmengen in der Ruhr zu reduzieren, können Wasservorräte in den Talsperren geschont und langanhaltende Trockenphasen überbrückt werden. Gleichzeitig können die bestehenden Hochwasserschutzräume der Talsperren erhalten bleiben, so dass Hochwasserrisiken gemindert werden." (S. 5)

Dem Referentenentwurf sind verschiedene Anlagen beigefügt, u. a. eine Untersuchung der geplanten Änderungen auf naturschutzrechtliche Verträglichkeit gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richlinie der EU (FFH-Richtlinie).

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