Beratungsstand:
Zuletzt aktualisiert:
  1. Einbringung
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2. Lesung
  5. Ausschuss
  6. 3. Lesung
  7. Ergebnis

Landesverfassung

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 20.09.2023 an den Hauptausschuss - federführend -, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales überwiesen
  • Beratungsvorgang

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vor:

Artikel 72 Absatz 1 bestimmt, dass die Gerichte im Namen des Deutschen Volkes urteilen. Das Wort "Deutschen" soll gestrichen werden, da die Regelung verfassungsrechtlich überholt ist.
Künftig soll die Eingangsformel von Gerichtsurteilen lauten: "Im Namen des Volkes".

Artikel 78 Absatz 1 enthält eine Sperrklausel für Kommunalwahlen, die der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW mit seinem Urteil vom 21.11.2017 für verfassungswidrig erachtet hat, soweit sie für Gemeinderäte und Kreistage gilt.
Der Gesetzentwurf schlägt vor, die Regelung über die Sperrklausel aufzuheben.

Die Fraktionen im Landtag NRW