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Landesplanung / Raumordnung

Viertes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 24.01.2024 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie - federführend -, an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung überwiesen.
  • Beratungsvorgang

Am 28. September 2023 trat die Änderung des Raumordnungsgesetzes vom 22. März 2023 in Kraft. Ziel der Novelle ist die Vereinfachung, Modernisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen. 
Aufgrund des geänderten Bundesrechts sind Anpassungen im Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen erforderlich.

"Mit den Anpassungen im Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen gilt es im Sinne von Rechtsklarheit und Rechtsvereinfachung, landesrechtliche Regelungen, die in den neuen bundesrechtlichen Regeln aufgehen, einzusparen (digitale Beteiligung und Planerhaltung) und einen einheitlichen Sprachgebrauch von Bundes- und Landesrecht sicherzustellen („Raumverträglichkeitsprüfung“ statt „Raumordnungsverfahren“). Darüber hinaus sind landesspezifische Anforderungen durch abweichendes Landesrecht zu wahren (Zielabweichungsverfahren und Definition in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung).

Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich zudem aufgrund des Auslaufens des Regionalen Flächennutzungsplans als Raumordnungsplan." (S. 1) 

Die Fraktionen im Landtag NRW