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Landeshaushaltsordnung

Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 24.01.2024 an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Haushaltskontrolle überwiesen.
  • Beratungsvorgang

Mit dem Gesetzentwurf sollen Empfehlungen des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden, eine hohe Transparenz bei den sogenannten Selbstbewirtschaftungsmitteln des Landeshaushalts zu erreichen (vgl. Drucksache 17/3600, Ziffer 8).
Selbstbewirtschaftungsmittel sind Haushaltsmittel, die - im Haushaltsplan eines Jahres als Ausgaben veranschlagt - über das laufende Haushaltsjahr hinaus unbegrenzt zur Verfügung stehen.

"Die Landeshaushaltsordnung wird zur Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs dahingehend ergänzt, dass zukünftig dem Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel beizufügen ist, in den Erläuterungen die Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel bei den jeweiligen Haushaltsstellen auszuweisen sind und der Haushaltsrechnung eine Übersicht über die Bestände der Selbstbewirtschaftungsmittel beizufügen ist." (S. 1)

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