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Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst

Durch vorliegenden Gesetzentwurf sollen Aufgaben und Kompetenzen des bisherigen Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und des bisherigen Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in einem neuen Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen gebündelt werden. Die bisher bei den Bezirksregierungen verortete Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden soll auf das Landesamt übertragen werden.

"Zugleich wird mit der Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst eine wesentliche Grundlage geschaffen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst bedarfsgerecht und orientiert am Leitbild für einen modernen öffentlichen Gesundheitsdienst weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, neuen Herausforderungen und gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung, z. B. gesundheitliche Folgen des Klimawandels, frühzeitig und effizient zu begegnen." (S. 4)

Die Fraktionen im Landtag NRW