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Kommunalwahlrecht

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 25.01.2024 an den Innenausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Hauptausschuss überwiesen.
  • Beratungsvorgang

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden im Herbst 2025 stattfinden. Am 31. Oktober 2025 läuft die Wahlperiode der 2020 gewählten Gemeinderäte, Kreistage, Bezirksvertretungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ab.

"Vor jeder Kommunalwahl ist das Kommunalwahlrecht zu überprüfen und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Landtags- und Bundestagswahlrecht sowie der Erfahrungen in der Verwaltungspraxis fortzuschreiben. Darüber hinaus sind die Vorschriften an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen." (S. 1)

Neben der Änderung des Kommunalwahlgesetzes werden die Gemeindeordnung und die Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Gesetz über den Regionalverband Ruhr und das Wählergruppentransparenzgesetz geändert. 

Die Fraktionen im Landtag NRW