Das Sozialgesetzbuch 8 beinhaltet Vorschriften des Bundes über die Kinder- und Jugendhilfe.
"Am 10. Juni 2021 ist das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)" zur Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII – in Kraft getreten (...). Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben." (S. 20)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die landesrechtliche Umsetzung und Konkretisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen.
Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, die Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe oder den aktuellen Stand fachlicher Diskussionen aufgreifen oder ausschließlich redaktioneller Natur sind.