Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere, voneinander unabhängige Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz aufgegriffen werden.
Unter anderem sollen Kirchenaustrittsverfahren bei den Amtsgerichten künftig ganzheitlich von den Urkundsbeamtinnen und -beamten durchgeführt werden.