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Justizgesetz, Schiedsamtsgesetz

Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 24.04.2024 an den Rechtsausschuss überwiesen.
  • Beratungsvorgang

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere, voneinander unabhängige Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz aufgegriffen werden.

Unter anderem sollen Kirchenaustrittsverfahren bei den Amtsgerichten künftig ganzheitlich von den Urkundsbeamtinnen und -beamten durchgeführt werden. 

Die Fraktionen im Landtag NRW