Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind zum einen die Aufnahme einer Regelung über das duale Studium in das Hochschulgesetz (§ 60 Absatz 3 neu) und zum anderen die Einführung des integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung (§ 66 Absatz 1a neu).
Außerdem sollen über die bestehenden Regelungen hinaus digitale Sitzungen des Senats und der Fachbereichsräte ermöglicht werden.
Schließlich werden einige Änderungen im Juristenausbildungsgesetz vorgenommen.