Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt.
Die Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer senkt die Kosten beim Erwerb von Wohneigentum.