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Bürgerenergiegesetz

Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG)

Beratungsstand

  • Nach der 3. Lesung am 15.12.2023 ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und Grünen gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD in der Fassung der Beschlussdrucksache 18/7435 angenommen und verabschiedet worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Beratungsvorgang

Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW wird die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen geschaffen.
Dadurch soll die Akzeptanz der Windenergie gesteigert und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden.

"Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Daher soll das Gesetz auch dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern." (Artikel 1 des Entwurfs)

"Mit der Einrichtung einer Online-Transparenzplattform werden Bürgerinnen und Bürger sowie Standortgemeinden in die Lage versetzt, angewandte Beteiligungsmodelle zu vergleichen, um zu sachgerechten Beteiligungsvereinbarungen zu kommen. Zudem wird damit ein Instrument dafür geschaffen, die Öffentlichkeit über die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Beteiligungsformate zu informieren." (S. 2) 

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktionen im Landtag NRW