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Besoldung / Sonderzahlung / Inflationsausgleich

Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesministergesetzes

Beratungsstand

  • Nach der 2. Lesung am 20.03.2024 einstimmig unverändert angenommen und verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 9. Dezember 2023 in Kraft.
  • Beratungsvorgang

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung zum Inflationsausgleich eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden.

"Der Tarifvertrag sieht für die Tarifbeschäftigten für das Jahr 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 800 Euro sowie für den Zeitraum von Januar 2024 bis Oktober 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro vor.
Auszubildende erhalten für das Jahr 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro und für den Zeitraum von Januar 2024 bis Oktober 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 50 Euro. (...)

Auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen entsprechende Sonderzahlungen zur Abmilderung der Auswirkungen gestiegener Verbraucherpreise erhalten. (...)

Darüber hinaus soll die Gewährung entsprechender Sonderzahlungen an die Mitglieder der Landesregierung, ehemalige Mitglieder der Landesregierung sowie Hinterbliebener von Mitgliedern der Landesregierung geregelt werden." (S. 1-2)

Die Fraktionen im Landtag NRW