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Berufsrecht / Verhältnismäßigkeitsprüfung

Gesetz zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes

Beratungsstand

  • Nach der 2. Lesung am 24.04.2024 ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der AfD unverändert angenommen und verabschiedet worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Beratungsvorgang

Das Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz dient der Umsetzung von EU-Recht.
Es regelt die Pflicht, vor Erlass neuer und Änderung bestehender Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in dem durch die EU-Richtlinie 2018/958 vorgegebenen inhaltlichen Rahmen durchzuführen.
Berufsreglementierungen sind Vorschriften, die die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs oder eine bestimmte Art seiner Ausübung beschränken, einschließlich des Führens einer Berufsbezeichnung und der im Rahmen dieser Berufsbezeichnung erlaubten beruflichen Tätigkeiten.

Die Europäische Kommission erachtet Teile der mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz vom 30. Juni 2020 in NRW erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie als nicht ausreichend und als ungenau.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur ergänzenden Umsetzung der EU-Richtlinie dient insbesondere dem Ziel, den Bedenken der Europäischen Kommission abzuhelfen.

Die Fraktionen im Landtag NRW