Beratungsstand:
Zuletzt aktualisiert:
  1. Einbringung
  2. 1. Lesung
  3. Ausschuss
  4. 2. Lesung
  5. Ergebnis

Landesverfassung / Berufsbildung / Fachkräftemangel

Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischen Landesverfassung betreffend Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung

Beratungsstand

  • Nach der 1. Lesung am 15.06.2023 an den Hauptausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Wissenschaftsausschuss überwiesen.
  • Beratungsvorgang

"Der Fachkräftemangel hat sich zu einem zentralen Problem für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes entwickelt. Um dem entgegenzuwirken, reichen politische Einzelmaßnahmen nicht länger aus. Erforderlich ist vielmehr ein grundsätzlicher Sinneswandel, dass berufliche und hochschulische Bildung eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden und stärker durchlässig werden." (S. 4)

Vor diesem Hintergrund ist mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt, die Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zu ändern und um folgenden neuen Absatz in Artikel 16 zu ergänzen:

Das Land wirkt darauf hin, dass die hochschulische und die berufliche Bildung eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden und stärker durchlässig werden. (S. 3)

Durch Aufnahme einer Bestimmung zur Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung in die Landesverfassung soll darauf hingewirkt werden, dass staatliches und politisches Handeln in unterschiedlichen Politikbereichen diese Gleichwertigkeit stärker beachtet und von vornherein mitberücksichtigt.

Die Fraktionen im Landtag NRW