"Der Fachkräftemangel hat sich zu einem zentralen Problem für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes entwickelt. Um dem entgegenzuwirken, reichen politische Einzelmaßnahmen nicht länger aus. Erforderlich ist vielmehr ein grundsätzlicher Sinneswandel, dass berufliche und hochschulische Bildung eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden und stärker durchlässig werden." (S. 4)
Vor diesem Hintergrund ist mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt, die Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zu ändern und um folgenden neuen Absatz in Artikel 16 zu ergänzen: