Mit der vorgesehenen Änderung der Landesbauordnung 2018 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien
- Ausbau der Windenergie
- Ausbau von Solarenergieanlagen
- Ausbau von Wärmepumpen
- Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Bauens (u.a. Gestaltung von Gartenflächen, "Bauen mit Holz")
- Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des weiteren Mobilfunkausbaus
- Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
- Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung
Darüber hinaus sind Änderungen im Hinblick auf eine Anpassung an die Musterbauordnung geplant. (Vgl. S. 119 ff.)