Beratungsstand:
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Landesbauordnung

Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018

Beratungsstand

  • Nach der 3. Lesung am 26.10.2023 mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex in der Fassung nach der 2. Lesung (s. Drucksache 18/6587) angenommen und verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Beratungsvorgang

Mit der vorgesehenen Änderung der Landesbauordnung 2018 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien
    • Ausbau der Windenergie
    • Ausbau von Solarenergieanlagen
    • Ausbau von Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Bauens (u.a. Gestaltung von Gartenflächen, "Bauen mit Holz")
  • Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des weiteren Mobilfunkausbaus
  • Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
  • Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung

Darüber hinaus sind Änderungen im Hinblick auf eine Anpassung an die Musterbauordnung geplant. (Vgl. S. 119 ff.)

Die Fraktionen im Landtag NRW