Detailansicht der Abgeordneten Anja von Marenholtz

Foto von Anja von Marenholtz (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
GRÜNE
Beruf
Kaufmännische Angestellte
Geburtsjahr
1971
Telefon (dienstlich)
0172/2924495
(0211)884-2694
E-Mail (dienstlich)
anja.von.marenholtz@landtag.nrw.de
Postanschrift
Postfach 101143
Platz des Landtags 1

40002 Düsseldorf
Wahlkreis/Landesliste
LL Nr. 033

Abgeordnetenprofil

Ausschuss Funktion
Haushalts- und Finanzausschuss stv. Mitglied
Ausschuss für Kultur und Medien ordentl. Mitglied
Rechtsausschuss ordentl. Mitglied
Ausschuss für Schule und Bildung stv. Mitglied

Geboren 1971 in Köln; verheiratet, drei Kinder.
Höhere Handelsschule, Fachhochschulreife 1998. 1989 bis 1992 kaufmännische Ausbildung bei der Siemens AG. 1992 bis 2005 Vertriebskauffrau bei der Siemens AG.
Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit 2010. 2011 bis 2022 Ortsvereins-Sprecherin. 2017 bis 2018 Kreisverbands-Sprecherin. Seit 2018 Landesschatzmeisterin im geschäftsführenden Vorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Seit 2014 Stadträtin in Pulheim, bis 2022 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 1. Juni 2022.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

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3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

Film- und Medienstiftung NRW GmbH, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrates (ab 01.05.2023)

Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf; Mitglied der Medienkommission (ab 01.09.2022)
     November 2022 - 1.850,00 €

     August 2023 - 750,00 €
     Oktober 2023 - 750,00 €
     November 2023 - 750,00 €
     Dezember 2023 - 750,00 €

     Januar 2024 - 750,00 €
     Februar 2024 - 750,00 €
     April 2024 - 950,00 €
     September 2024 - 750,00 €

Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg, Düsseldorf; Mitglied der Vertreterversammlung (ab 31.08.2022)

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:

Landesschatzmeisterin der GRÜNEN NRW, Düsseldorf

Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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