Ausschuss | Funktion |
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Ausschuss für Heimat und Kommunales | ordentl. Mitglied |
Ausschuss für Haushaltskontrolle | Sprecher |
Ausschuss für Haushaltskontrolle | ordentl. Mitglied |
Wissenschaftsausschuss | stv. Mitglied |
Verkehrsausschuss | ordentl. Mitglied |
Ausschuss für Schule und Bildung | stv. Mitglied |
Detailansicht des Abgeordneten Frank Börner
Wie sind Sie in die Politik gekommen?
Willy Brandt und Helmut Schmidt haben mich mit ihren sehr unterschiedlichen, aber jeweils beeindruckenden Persönlichkeiten inspiriert, mich für Frieden und soziale Gerechtigkeit einzusetzen.
Was sind Ihre politischen Grundsätze?
Handeln mit Augenmaß! Wichtig ist kein blinder Aktionismus, sondern eine realistische und nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen. Kurz gesagt: Wichtig ist, dass am Ende was Gutes für die Menschen heraus kommt!
Was schätzen Sie besonders an NRW?
NRW ist ein schönes Land mit grünen Lungen und einem starken industriellen Herzen. Hier ist alles möglich.
Welcher Erfolg ist Ihnen besonders wichtig?
Politischer Erfolg sollte immer ein Erfolg für die Menschen sein!
Was machen Sie gerne in Ihrer Freizeit?
Ich entspanne gerne in der Niederrhein Therme Mattlerbusch und verbringe Zeit im Garten - das erdet.
Abgeordnetenprofil
Geboren am 23. Januar 1966 in Duisburg; verheiratet, ein Kind.
Abitur 1985. Studium der Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Psychologie an der Universität Duisburg, 1991 Abschluss als Diplom-Ökonom. Seit 1992 Angestellter bei einem Logistikunternehmen im Bereich der See- und Binnenschifffahrt, dort Leiter EDV/Organisation sowie Leiter Rechnungswesen und Administration und aktuell Umwelt- und Qualitätsbeauftragter.
Mitglied der SPD seit 1984. Seit 2000 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Röttgersbach und seit 2004 Kassierer des SPD-Unterbezirks Duisburg. 1994 bis 2004 Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg-Hamborn. 2004 bis 2012 Mitglied des Rates der Stadt Duisburg.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 31. Mai 2012.
(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)
1. Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten
Rhenus Transport GmbH & Co KG, Duisburg; Kaufmännischer Angestellter
Jahr 2022 - Stufe 6
Jahr 2023 - Stufe 6
2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens
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3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften
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4. Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene
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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung
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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen
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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird
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Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Frank Börner, MdL: www.frankboerner.de.
Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.