Detailansicht des Abgeordneten Bodo Löttgen

Foto von Bodo Löttgen (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
CDU
Beruf
Kriminalhauptkommissar a. D., Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Geburtstag
05.05.1959
Telefon (dienstlich)
(0211)884-2261
Fax (dienstlich)
(0211)884-2367
E-Mail (dienstlich)
bodo.loettgen@landtag.nrw.de
Internet
www.bodo-loettgen.de
Postanschrift
Postfach 101143
Platz des Landtags 1

40002 Düsseldorf
Wahlkreis/Landesliste
Oberbergischer Kreis II

Abgeordnetenprofil

Ausschuss Funktion
Sportausschuss ordentl. Mitglied

Geboren am 5. Mai 1959 in Elsenroth (Oberbergischer Kreis); verheiratet.
Abitur 1979. 1979 bis 1981 Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten. 1981 bis 1984 Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Abschluss 1984 als Diplom-Verwaltungswirt. 1984 bis 2005 tätig als Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt.
Mitglied der CDU seit 1999. 2002 bis 2007 Vorsitzender des Gemeindeverbandes Nümbrecht der CDU, 2005 bis 2015 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Oberbergischer Kreis und 2006 bis 2011 Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Oberbergischer Kreis. Generalsekretär des Landesverbandes NRW der CDU 2012 bis 2017, seither Mitglied des Landesvorstandes. Seit 2015 Beisitzer im CDU-Bezirksvorstand Bergisches Land. 1999 bis 2010 Mitglied des Gemeinderates Nümbrecht, 2009 bis 2014 Mitglied im Kreistag des Oberbergischen Kreises. Juni 2017 bis Juni 2022 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2005 bis 14. März 2012 und seit 1. Juni 2017.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund; Mitglied des Aufsichtsrates
     November 2022 - 24.000,00 €

     Oktober 2023 - 24.000,00 €

 

3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

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4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

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5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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