Detailansicht des Abgeordneten Rainer Schmeltzer

Foto von Rainer Schmeltzer (MdL)
Fraktionszugehörigkeit
SPD
Beruf
Vizepräsident des Landtags; Gewerkschaftssekretär, Staatsminister a.D.
Geburtstag
07.01.1961
Telefon (dienstlich)
(02306)1529
(0211)884-2916
Fax (dienstlich)
(02306)1589
(0211)884-3062
E-Mail (dienstlich)
rainer.schmeltzer@landtag.nrw.de
Internet
www.rainer-schmeltzer.de
Postanschrift
Wahlkreisbüro
Stadttorstr. 5

44532 Lünen
Wahlkreis/Landesliste
Unna II

Abgeordnetenprofil

Geboren am 7. Januar 1961 in Lünen; verheiratet, ein Kind.
Mittlere Reife 1977. 1977 bis 1980 Ausbildung zum Wohnungswirt. Abschlüsse Wohnungswirt 1980 und Wohnungsfachwirt 1985. 1980 bis 1992 Wohnungswirt bei der Dortmunder Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH. 1992 bis 1995 Gewerkschaftssekretär der ÖTV im Büro des Hauptvorstandes in Berlin. 1995 bis 2000 Gewerkschaftssekretär der ÖTV in der Kreisverwaltung Unna. Oktober 2015 bis Juni 2017 Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2022 Vizepräsident des Landtags.
Mitglied der SPD seit Februar 1977. Seit 1996 Mitglied im Vorstand des SPD-Ortsvereins Lünen-Niederaden, 1998 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender. 2002 bis 2006 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)-Landesverband NRW. Seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Unna. Seit 2018 Mitglied des SPD-Landesvorstandes NRW. Seit 1979 Mitglied der Gewerkschaft ÖTV/ver.di. 2001 bis 2005 Sprecher des Arbeitskreises der SPD-Landtagsfraktion für die Enquetekommission "Zukunft der Städte", 2005 bis 2015 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Mitglied des Ständigen Ausschusses nach vorzeitiger Beendigung der 15. Wahlperiode infolge Selbstauflösung des Landtags.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen seit 2. Juni 2000.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

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2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

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3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Mitglied des Kuratoriums

Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg, Düsseldorf; Stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung (ab 31.08.2022)

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

August-Schmidt-Stiftung, Bochum; Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich)

SBG-Zentralausschuss - Zentralausschuss der Soz. Bildungsgemeinschaften e.V., Köln; Stellvertretender Vorsitzender (ehrenamtlich)

 

5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

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6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

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7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

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Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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