Recht auch für Kinder und Jugendliche

Am Anfang steht der Ärger

Hast Du Dich über eine Entscheidung in Deiner Stadt oder an Deiner Schule geärgert? Oder empfindest Du etwas als ungerecht? In solchen Fällen hast Du auch als Kind oder Jugendlicher das Recht, Dich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden. Das ist die gewählte Volksvertretung von Nordrhein-Westfalen. Du kannst dann eine Petition schreiben.

Petition – eine Beschwerde an den Landtag

Das Wort „Petition“ kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt so viel wie „Bitte“ oder „Gesuch“. Mit einer Petition können sich alle beim Landtag beschweren, die sich von einer öffentlichen Einrichtung ungerecht behandelt fühlen. Oder die glauben, dass ein Fehler passiert ist. Ämter, Städte oder Schulen sind zum Beispiel solche öffentlichen Einrichtungen.

Hilfe vom Petitionsausschuss

Im Landtag gibt es eine Gruppe von Politikern, die sich mit diesen Beschwerden befasst und versucht zu helfen. Das ist der Petitionsausschuss. Jeder kann an diese Menschen schreiben – egal, wie alt er ist oder ob er Deutscher ist oder nicht. Man kann alleine eine Beschwerde schreiben oder als Gruppe, wenn sich viele über dasselbe Problem geärgert haben.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben ganz besondere Rechte, die wichtig für ihre Arbeit sind. So dürfen sie jederzeit alle wichtigen Informationen von den Stellen anfordern, über die eine Beschwerde vorliegt, und Unterlagen dazu lesen. Der Ausschuss kann sich auch vor Ort ein Bild machen. Haben die Mitglieder die Beschwerde beraten, dann empfehlen sie beispielsweise, wie ein Problem gelöst werden kann.

Ein Beispiel

Wegen einer Computerpanne hatte ein Gymnasium in Nordrhein-Westfalen seinen Abiturientinnen und Abiturienten falsche Abschlussnoten mitgeteilt, die für das Abiturzeugnis korrigiert wurden. Dies führte dazu, dass einige Schülerinnen und Schüler schlechtere Noten erhielten als ihnen zuvor mitgeteilt worden war. Eine Abiturientin und ihre Eltern beschwerten sich beim Petitionsausschuss: Sie kritisierten, dass die Schule sich nicht entschuldigt habe, und wollte verhindern, dass sich ein solcher Fehler wiederholt. Der Petitionsausschuss konnte erreichen, dass sich das Gymnasium für den Fehler entschuldigte. Die Schule stellte zudem sicher, dass sich eine solche Panne nicht wiederholen kann.

Und so geht es

Wenn Du eine Petition schreiben willst, musst Du dabei keine besonderen Regeln beachten. Du musst nur Deine Bitte oder Deine Beschwerde erklären, Deinen Namen und Deine Adresse angeben und unterschreiben. Bei einer Petition von mehreren Menschen reicht ein Name mit Adresse. Die Petition kannst Du mit der Post oder per E-Mail schicken. Sie kann aber auch direkt online verfasst werden. Das Formular findest Du hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss

Per Post:
Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

E-Mail:
petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Telefon:
0211 884 -4248 oder -2757

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