Änderung §§ 1 (Absatz 2), 2, 3, 4 und 4a des Gesetzes vom 28.02.2003 (GV. NRW. S. 93) als Artikel 1; Artikel 2: Weitere Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Änderung § 3 Absatz 5; Artikel 3: Weitere Änderung des § 3 Absatz 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG); Artikel 4: Inkrafttreten;
Umstellung des Verfahrens zur Auszahlung der FlüAG-Pauschale, Ersetzung der bisherigen quartalsweisen Auszahlung durch eine monatliche Auszahlung pro zugewiesenem und noch anwesendem Flüchtling, Einführung eines neuen elektronischen Meldesystems für die monatlichen Bestandsmeldungen der Gemeinden und die Abwicklung der Auszahlung; Einführung einer Regelung zur Aussetzung der Zuweisung von Flüchtlingen zur Entlastung derjenigen Gemeinden, die kurzfristig ihre Aufnahmeverpflichtungen nicht erfüllen können; Änderung der Anrechnungsregeln für Plätze in Landeseinrichtungen im Sinne einer schrittweisen Absenkung der Anrechnungswerte; präzisere Festlegung des Personenkreises, für den die Pauschale zukünftig gezahlt wird
Systematik: Ausländer/Vertriebene/Aus- und Übersiedler * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Flüchtlingsaufnahmegesetz * Kostenerstattung * Flüchtlingsunterbringung * Flüchtling * Asylbewerber * Landesmittel * Gemeindefinanzen