Inhalt: Allgemeines, Gesamtübersicht, Erläuterungen zum Sachhaushalt:
Kapitel 20 010 - Steuern,
Kapitel 20 020 - Allgemeine Bewilligungen (u.a. Einnahmen aus dem Betrieb der Spielbanken, Lotterien und Glücksspielen, Zinseinnahmen, Kompensationszahlungen aufgrund des Übergangs der Ertragshoheit für die Kfz-Steuer auf den Bund, Erstattungen der Krankenkassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Pauschale für die Erhebung von Kirchensteuer, Globale Mehreinnahmen in allen Einzelplänen, Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, Zuweisungen des Bundes;
Verstärkungsansätze für Personalausgaben, Entrichtung von Beiträgen zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds, weitere Verstärkungsansätze, Zinsen für Kassenkredite, Zuweisungen an die Spielbankgemeinden, Anteile der Rennvereine an der Totalisatorsteuer und an der Buchmachersteuer, Zuschüsse im Zusammenhang mit der geordneten Stilllegung des THTR 300 in Hamm-Uentrop, Globale Mehrausgaben, Globale Minderausgaben in allen Einzelplänen, Miet- und Baumaßnahmen, Automationsunterstützung für verschiedene Bereiche, übrige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen),
Kapitel 20 021 - Maßnahmen nach dem Strukturhilfegesetz,
Kapitel 20 030 - Gemeindeanteil am Steueraufkommen/Finanzausgleich (Gemeindefinanzierungsgesetz 2015, Steuerverbund, Mittelverteilung, Kompensation Familienleistungsausgleich, Kompensation Steuervereinfachungsgesetz 2011, Einheitslasten, Stärkungspakt Stadtfinanzen),
Kapitel 20 100 - Zukunftsinvestitionen (Konjunkturpaket II),
Kapitel 20 610 - Kapitalvermögen (u.a. Erträge aus landeseigenem Vermögen, mit Kapitalvermögen zusammenhängende Ausgaben, Zahlungen des Landes für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Garantien),
Kapitel 20 630 - Liegenschaftsvermögen,
Kapitel 20 640 - Sondervermögen,
Kapitel 20 641 - Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen,
Kapitel 20 650 - Schuldenverwaltung,
Kapitel 20 900 - Versorgung
Systematik: Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Landeshaushaltsgesetz 2015 * Landeshaushalt * Landeshaushaltsgesetz: Epl 20 - Allgemeine Finanzverwaltung