Gesetz zu dem Vierten Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Nordrhein-Westfalen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Gesetzentwurf LRg Drucksache 16/3625 24.07.2013 13 S.
Anlage: Vierter Änderungsvertrag vom 17. Juli 2013
Notwendigkeit einer Anpassung des Vertrages zwischen dem Land und den jüdischen Vertragspartnern durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06), nunmehr Ausschüttung der Landesleistung an die Vertragspartner und an die nicht verbandsangehörigen Gemeinden nach ihrer Mitgliederzahl; Bestimmung der Kriterien, die eine jüdische Gemeinde ausmachen; Protokollerklärung zu Artikel 3, Klarstellung, dass die liberalen, nicht verbandsangehörigen jüdischen Gemeinden bis 2017 einen Betrag von 1 % der Landesleistungen erhalten; Protokollerklärung zu Artikel 6, Ergänzung der bisherigen Regelung, nach der sich das Land zur Mitfinanzierung der Sicherheitsmaßnahmen an den jüdischen Einrichtungen im notwendigen Umfang verpflichtet hat, Festlegung dieses Betrags auf bis zu 2 Mio. Euro jährlich und konkrete Bestimmung als Aufwendungsersatz für aufgewandte Mittel zur Ersatzbeschaffung und Wartung im Bereich Sicherheit sowie für Sachleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten
Systematik: Religionsgemeinschaften
Schlagworte: Jüdische Gemeinde * Landeszuschuss * Haushaltsmittel
1. Lesung Plenarprotokoll 16/39 25.09.2013 S.3633-3641
Beschluss: Seite 3633 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/3625 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/354 10.10.2013 20.HPA S.1-3, 15
Beschlussempfehlung und Bericht HPA Drucksache 16/4170 10.10.2013 1 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 16/41 16.10.2013 S.3870-3871
Beschluss: Seite 3871 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/3625 - wurde entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 16/4170 - einstimmig in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 16/61 16.10.2013 3 S.
Gesetz vom 05.11.2013 - GV.NRW 2013 Nr. 35 S.627-628
Gesetz verkündet