Zur veröffentlichten Fassung der Sitzungseinladung / Tagesordnung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode

 

E  18/767

 

19.04.2024

 

 

 

Enquetekommission II

 

 

 

11. Sitzung (öffentlich, Livestream/nichtöffentlich)
der Enquetekommission II
am Freitag, dem 26. April 2024,
10.00 Uhr, Raum E1 D05

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

 

Tagesordnung

 

A Öffentlicher Teil

1.

Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Pandemie (vulnerable Gruppen)

 

Stellungnahme 18/1435

Stellungnahme 18/1449

Stellungnahme 18/1451

 

Anhörung von Sachverständigen

 

 

B Nichtöffentlicher Teil

2.

Beschlussfassung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen

 

 

3.

Auswertung der Anhörungen vom 1. März 2024 und 18. März 2024

 

 

 

4.

Verschiedenes

 

 

gez. Dr. Hartmut Beucker
- Vorsitzender -

Verteiler

Fragenkatalog


 

 

Anhörung von Sachverständigen

der Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“

 

zu Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Pandemie

(vulnerable Gruppen)

 

Am Freitag, dem 26. April 2024

10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 D05, Livestream

 

Verteiler

 

 

 

 

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung und der Patientinnen und Patienten

Claudia Middendorf

Düsseldorf

 

Goethe-Universität Frankfurt am Main

Professorin Dr. Sabine Andresen

Frankfurt am Main

 

StädteRegion Aachen

A 38 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst

und Bevölkerungsschutz

Andreas Dovern

Aachen

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stabsstelle Sozialplanung und Statistik

Jörg Marx
Mülheim an der Ruhr

 

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Dr. Sascha Rolf Lüder

Düsseldorf

 

Hausärzteverband Westfalen-Lippe e.V.

Lars Rettstadt

Unna

 

Dr. Gunter Frank

Heidelberg

 

 

 

 

 

***


 

Anhörung von Sachverständigen

Enquetekommission II

Krisen- und Notfallmanagement im Kontext von Pandemie

(vulnerable Gruppen)

am 26. April 2024

10.00 Uhr bis (max.) 12.30 Uhr, Raum E1 D05, Livestream

 

 

Fragenkatalog

 

 

„Vulnerabilität findet sich dort, wo die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, deren volle Teilhabe an der Gesellschaft prekär oder beschädigt ist, besteht.“ (Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2007).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Grundlagen

 

1.     Welche vulnerablen Gruppen identifizieren Sie für das Gesundheitssystem?

2.     Welche Personengruppen gehören diesen vulnerablen Gruppen an?

3.     Welche Anforderungen ergeben sich in kritischen Lagen an das Gesundheitssystem im Hinblick auf diese Gruppen?

4.     Wie wird diesen derzeit entsprochen?

5.     Welche Defizite gibt es aus Ihrer Sicht derzeit für den Schutz von Personen, die einer vulnerablen Gruppe angehören, im Hinblick auf Krisenszenarien im Gesundheitssystem?

6.     Gibt es noch weitere Defizite, die Sie für relevant halten?

7.     Wie kann diesen Defiziten begegnet werden? Welche konkreten Schritte sind hier nötig?

8.     Welche weiteren Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach nötig, um Personen aus vulnerablen Gruppen zu schützen (Stichworte: Kommunikation, Fortbildungen, Übungen, Resilienz, Selbsthilfe)

9.     Wie kann ein Prozess aussehen, diese Maßnahmen umzusetzen? Welche Akteure sehen Sie hier in der Pflicht?

10.   Wie können Gesundheitssysteme auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene besser auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen eingehen und sie in ihre Planung und Reaktion auf Pandemien einbeziehen?

11.   Wie können die Bedenken und Bedürfnisse von vulnerablen Gruppen besser in die politische Entscheidungsfindung und Planung von Gesundheitsmaßnahmen einbezogen werden?

12.   Welche Rolle können Technologie und digitale Innovationen bei der Unterstützung und Erreichung von vulnerablen Gruppen spielen, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung und -information?



 

Umgang mit vulnerablen Personengruppen

 

13.   Wie wurden die Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auf den Umgang mit vulnerablen Gruppen während der Corona-Pandemie vorbereitet und welche Maßnahmen sind hier konkret hervorzuheben, die sich von dem Umgang mit nichtvulnerablen Personengruppen unterscheiden?

14.   Welche Handlungsempfehlungen lassen sich konkret auf den Umgang mit vulnerablen Personengruppen ableiten?

15.   Welche Herausforderungen ergaben sich für die Einsatzkräfte in Bezug auf ihre potentielle Eigenbetroffenheit hinsichtlich einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus und/oder einer möglichen Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Personengruppe? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dieses Risiko zu minimieren und ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen?

16.   Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Hinweise, die Sie uns mitgeben möchten?

 

Die Fraktionen im Landtag NRW