LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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E 18/188
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18.01.2023
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Neudruck
Kommission zur Wahrnehmung der
Belange der Kinder
2. Sitzung (öffentlich -
Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
am Donnerstag, dem 19. Januar 2023,
13.30 Uhr, Raum E3 D01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
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Cybergewalt und Cybermobbing
- Anhörung von Sachverständigen
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gez. Dr. Nadja Büteführ
- Vorsitz -
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Anlage:
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange
der Kinder
Cybergewalt und
Cybermobbing
am Donnerstag, dem 19. Januar 2023
13.30 bis (max.) 16.30 Uhr, Raum E3 D01,
Livestream
Dr. Tobias Schmid
Landesanstalt für Medien NRW
Düsseldorf
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Ingo Wünsch
Landeskriminalamt NRW
Düsseldorf
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Betroffenenrat beim UBSKM
c/o Unabhängiger Beauftragter
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Berlin
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Jutta Croll
Stiftung Digitale Chancen
Berlin
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Bündnis gegen Cybermobbing e.V.
Karlsruhe
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Deutsches Jugendinstitut e.V.
München
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Arbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V.
Köln
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Dr. Catarina Katzer
Cyberpsychologie, Medien- und
Jugendforschung
Köln
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Prof. Dr. Marc Liesching
HTWK Leipzig
Leipzig
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Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange
der Kinder
Cybergewalt und
Cybermobbing
am Donnerstag, dem 19. Januar 2023
13.30 bis (max.) 16.30 Uhr, Raum E3 D01,
Livestream
Fragenkatalog
A Definition und
Formen von digitaler Gewalt
1. Wie
definiert sich Gewalt im digitalen Kontext? Welche Ausprägungsformen gibt es?
Wie unterscheiden sich die Ausprägungen und welche Besonderheiten lassen sich
Ihrer Meinung nach feststellen?
2. Wie viele
Kinder und Jugendlichen sind von Cybergewalt und ihren verschiedenen
Ausprägungsformen betroffen?
3. Gibt es
Unterschiede zwischen den Geschlechtern?
4. Lassen sich
Unterschiede bei den Opfern von digitaler und nicht-digitaler Gewalt ausmachen?
5. Lassen sich
Unterschiede bei den Täter*innen und ihrer Strategien in Bezug auf digitale und
nicht-digitale Gewalt ausmachen?
6. Wie
erklären sie sich diese möglichen Unterschiede?
7. Welche
Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Unterschiede der Tätergruppen vor?
8. Wie können
Kinder besser vor Gewalt durch Erwachsene im Netz geschützt werden?
B Beratungs- und Präventionsstrukturen
1. Welche
(Fach-)Beratungsstellen und Hilfsangebote gibt es und wie gestaltet sich die
Angebotsstruktur?
2. Ab welcher
Altersstufe beginnt die Präventionsarbeit und wann müsste sie Ihrer Meinung
nach einsetzen, damit Kinder und Jugendliche besser vor der Ausübung und den
Erfahrungen von digitaler Gewalt geschützt werden?
3. Rund 21
Prozent der 6- bis 9-jährigen Kinder in Deutschland besitzen bereits ein
eigenes Smartphone. In der Altersgruppe der 10- bis 12-Jährigen sind es dann 86
Prozent, bei den 13- bis 15-Jährigen 95 Prozent. Die Kommunikation in Form von
Mobbing oder der Austausch von Bildmaterial kann schwere Folgen haben. Wie
können Kinder und Jugendliche mit Blick auf digitale Beziehungskompetenz
gefördert werden (Kita, Schule, Familie, Verein) und wie muss die Förderung
ineinander greifen?
4. Welche
Formen der Prävention und Intervention gibt es in Bezug auf Gewalt durch
Erwachsene im digitalen Raum?
5. Wie werden
Beschäftigte und Sorgeberechtigte auf diese Form der Gewalt durch Erwachsene
vorbereitet?
C Elternarbeit
1. Welche
Rolle spielen Eltern bei Medienerziehung und der Prävention von Cybergewalt?
2. Wie kann Elternarbeit
in Bezug auf digitale Kompetenz gestärkt werden?
3. Welche
Rolle spielt der Konsum von digitalen Medien und seine Reflektion bei der
Gefährdung der eigenen Kinder?
4. Welche
Möglichkeiten gibt es, um die Erziehungspartnerschaft zwischen Institution und
Eltern/Sorgeberechtigten zu stärken?
5. Wie kann
man Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung unterstützen und sie für das
Thema digitale Gewalt sensibilisieren?
6. Wie kann
diesem Phänomen seitens Eltern, pädagogischen Fachkräften, Anbietern und weiteren
Akteuren effektiv entgegengewirkt werden?
D Rechtliche und technologische Grundlagen zum Schutz
1. Welche
Möglichkeiten gibt es Cybergewalt einzudämmen? Wie können Kinder und
Jugendliche besser im digitalen Raum geschützt werden?
2. In welcher
Form sind technologische und rechtliche Schutzmaßnahmen bereits etabliert?
Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig?
E Auswirkungen
1. Welche
(psychologischen) Folgen können die unterschiedlichen Ausprägungen von
Cybergewalt auf Kinder und Jugendliche haben?
2. Gibt es
valide Aussagen über geschlechterbezogene Unterschiede?
3. Gibt es
valide Aussagen über unterschiedliche Auswirkung aufgrund unterschiedlicher
Tätergruppen?
F Ausblick
1. Welche
zivilgesellschaftlichen Schritte sind notwendig, um Prävention und auch
Intervention in Bezug auf digitale Gewalt leisten zu können?
2. Welche
Handlungsbedarfe sehen Sie auf Europa-, Bundes- und Landesebene?
3. Welche
Änderungen wünschen Sie sich darüber hinaus von der Landesebene?