*) Die Einberufung des Landtags erfolgt
gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Landesverfassung der Fraktion der CDU und der
Fraktion der FDP. Die erforderliche Anzahl von Unterschriften liegt vor.
Im Anschluss an die Plenarsitzung
findet für geladene Gäste ein Empfang im Landtags-
restaurant statt.