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Europa-Lexikon

A

Acquis Communautaire

Der „Acquis Communautaire”, französisch für „gemeinsamer Besitzstand“, bezeichnet die Summe aller Rechte und Pflichten, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Dies umfasst sowohl die Gründungsverträge und völkerrechtliche Ergänzungen (z.B. Vertrag von Lissabon) als auch sämtliche EU-Gesetze, vor allem Richtlinien und Verordnungen. Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind Teil des Acquis. Beitrittskandidaten zur Europäischen Union müssen den Acquis im Hoheitsgebiet in Kraft setzen.

 

AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gehört zum Primärrecht der EU. Grundlage war der EWG-Vertrag von 1957 aus den Römischen Verträgen, der zahlreiche Änderungen – u.a. durch die Verträge von Maastricht und Nizza – erfahren hat. Der AEUV in seiner aktuellen Fassung gilt seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009. Der AEUV legt unter anderem die Kompetenzen der Organe und Institutionen sowie die Handlungsbereiche der Europäischen Union fest und ist neben dem allgemein gehaltenen Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (EUV) das wichtigste Vertragswerk der EU.

 

Agenturen

Agenturen übernehmen Aufgaben technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Art sowie Regulierungsaufgaben. Die europäischen Organe, insbesondere die Europäische Kommission, werden entlastet. Die Agenturen fördern durch die Bündelung des in den EU-Institutionen und den Behörden der Mitgliedstaaten vorhandenen Fach- und Expertenwissens die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten. Zu den Agenturen gehören beispielsweise das Europäische Polizeiamt (Europol) mit Sitz in Den Haag und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit Sitz im italienischen Parma. Auch in Nordrhein-Westfalen ist eine Agentur der EU zu finden: In Köln sitzt die Europäische Agentur für Flugsicherheit, die europaweit für Sicherheits- und Umweltstandards im Luftverkehr sorgt.

 

Amtssprachen

Die EU als demokratische Organisation muss gewährleisten, dass jede Privatperson, Organisation und jedes Gericht, die von den EU-Institutionen verabschiedeten Gesetze verstehen können. Mit dem Beitritt neuer Länder in die EU erhöhte sich jedes Mal die Zahl der Amtssprachen. Derzeit gibt es offiziell 24 Amtssprachen in der EU: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

 

Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren ist ein besonderes Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union. In dem Verfahren kann das Europäische Parlament eine Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Rechtsakt der Europäischen Kommission abgeben, bevor der Rat der EU (Ministerrat) darüber entscheidet. Je nach Politikfeld erhalten auch der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Parlament kann dem Vorschlag der Kommission zustimmen, ihn ablehnen oder Änderungen fordern. Die Stellungnahme des Parlaments ist im Anhörungsverfahren für die endgültige Entscheidung über den Rechtsakt jedoch nicht verbindlich und für Abstimmung im Rat nicht verpflichtend. Das Anhörungsverfahren wird beispielsweise angewendet in der wettbewerbsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesetzgebung.

 

AStV
Siehe "Coreper".

 

Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) setzt sich aus 329 Vertreterinnen und Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der 27 EU-Staaten zusammen. Die Mitglieder müssen demokratisch gewählt und/oder ein politisches Mandat in ihrem Heimatland innehaben. Der AdR bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten („Stellungnahmen“) zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission. Auch kann er eigeninitiativ Stellungnahmen zu europäischen Themen erarbeiten. Seine Mitglieder sind auf vier Jahre von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer sowie der kommunalen Spitzenverbände und hat 24 Mitglieder. Aktuell stellt Nordrhein-Westfalen zwei Vollmitglieder und zwei Stellvertreter.

B

Benelux-Union

Zu den Benelux-Staaten gehören Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Die Union, bereits 1944 als Zollunion gegründet, steht für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der drei benachbarten Staaten. Nordrhein-Westfalen kooperiert als Nachbarregion und erster Gliedstaat mit der Benelux-Union. Die Zusammenarbeit betrifft die Themenfelder polizeiliche Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Feinstaubproblematik, Landesentwicklung sowie Tierseuchenbekämpfung und Nahrungsmittelsicherheit.

 

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess hat zum Ziel, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum, beispielsweise durch europaweit vergleichbare Bachelor- und Master-Studienabschlüsse, zu schaffen und die Qualität der Hochschullehre zu sichern. Im Juni 1999 unterzeichneten die Bildungsministerinnen und -minister aus 30 europäischen Staaten im italienischen Bologna eine entsprechende Willenserklärung („Bologna-Erklärung“).

 

Bürgerinitiaitve

Bürgerinnen und Bürger können die Europäische Kommission auffordern, einen Gesetzentwurf zu einem bestimmten Thema vorzulegen und das europäische Recht entsprechend zu ändern. Für die europäische Bürgerinitiative sind eine Million Unterschriften aus sieben von 28 Mitgliedstaaten notwendig. Ein Beispiel für eine erfolgreiche abgeschlossene Bürgerinitiative ist die Initiative aus dem Jahr 2012 „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“ oder auch die abgelehnte Bürgerinitiative „STOP TTIP“ aus dem Jahr 2014.

 

Bundesrat

Der Bundesrat mit Sitz in Berlin ist die Kammer der 16 deutschen Bundesländer. Über ihn sind die Bundesländer an der Gesetzgebung auf Bundesebene beteiligt. Das Grundgesetz sieht vor, dass über den Bundesrat die Länder auch in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Der Bundesrat erarbeitet Stellungnahmen zu europäischen Rechtsetzungsvorhaben und leitet diese an die Bundesregierung beziehungsweise an die Europäische Kommission weiter. Um die Beteiligung des Bundesrats an der europäischen Willensbildung sicherzustellen, muss die Bundesregierung den Bundesrat frühestmöglich über europäische Rechtsetzungsvorhaben informieren. Im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle stellt die Europäische Kommission die zu prüfenden Dokumente dem Bundesrat direkt zu. Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat sechs Stimmen; die Anzahl der Sitze orientiert sich an der Bevölkerungsgröße der Bundesländer. Die jeweiligen Landesregierungen entsenden ihre Mitglieder zu den Sitzungen.

C

CALRE

CALRE ist die 1997 im spanischen Oviedo gegründete Konferenz der Präsidenten der regionalen gesetzgebenden Versammlungen in der Europäischen Union ("Conférence des Assemblées Législatives Régionales Européenne"/"Conference of European Regional Legislative Assemblies"). Ihre Mitglieder vertreten 74 Regionen aus acht Staaten der Europäischen Union. Sie kommen mindestens einmal im Jahr zu einer Generalversammlung zusammen, unter anderem um die Rolle der regionalen Parlamente im europäischen Entscheidungsgefüge zu stärken und die Mitwirkung der Regionen in Europa zu fördern. Auch der Landtag Nordrhein-Westfalen ist durch seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten in der Konferenz vertreten.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

„Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“ So steht es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, für die sich die Staats- und Regierungschefs 1999 in Köln aussprachen. Die Charta fasst die gemeinsamen Werte der Mitgliedsstaaten und die in der EU geschützten Menschenrechte zusammen. Hierzu gehören Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte (wie zum Beispiel das Wahlrecht) und justizielle Rechte (wie zum Beispiel das Recht auf unparteiische Gerichte). Mit dem Vertrag von Lissabon hat die Charta Rechtsverbindlichkeit erlangt.

CoR

Abkürzung für "Committee of the Regions". Siehe "Ausschuss der Regionen".

Coreper

Coreper ist der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (französisch: Comité des représentants permanents). Der Ausschuss ist ein Gremium des Rates der Europäischen Union (Ministerrat). Er hat unter anderem die Aufgabe, die Sitzungen des Rates vorzubereiten. In ihm sitzen die Ständigen Vertreter der 28 Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Union. Sie werden unterstützt von Beamten der nationalen Verwaltungen.

COSAC

COSAC mit Sitz in Paris ist die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente („Conférence des Organes spécialisés en Affaires communautaire“). Sie tritt halbjährlich zusammen und vertritt die Parlamentsausschüsse, die sich mit europäischen Themen befassen. Die Konferenz findet stets in dem Land statt, das gerade die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union stellt. Für Deutschland nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestags und des Bundesrats an den Konferenzen teil.

D

Kein Eintrag

E

EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung)

Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der fünf Strukturfonds der Europäischen Union. Aufgabe ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Der Fonds verfolgt drei Ziele. So soll er das Wachstum und die Beschäftigung in den am wenigsten entwickelten Regionen fördern (Ziel 1: Konvergenz), die regionale Wettbewerbsfähigkeit von Regionen stärken (Ziel 2) und die territoriale Zusammenarbeit von Regionen durch die Unterstützung grenzüberschreitender Programme vorantreiben. Das Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 351,8 Milliarden Euro – rund ein Drittel des gesamten EU-Haushalts. Für das Land NRW stehen rund 2,4 Milliarden Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird auch als Montanunion bezeichnet. Als europäischer Wirtschaftsverband wurde sie im Jahr 1951 als supranationale Organisation von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und Deutschland gegründet, um den Mitgliedsstaaten zollfreien Zugang zu Kohle und Stahl zu ermöglichen und den friedlichen Handel zu sichern. Sie geht zurück auf einen Vorschlag des französischen Außenminister Robert Schuman („Schuman-Erklärung“) und gilt als Vorläufermodell der Europäischen Union. Der befristete Vertrag der Montanunion lief im Jahr 2002 aus, und der Montansektor wurde in den Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft überführt.

EGV (Vertrag zur Gründung der EG)

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist der Vorgänger des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in Kraft getreten mit dem Vertrag von Lissabon). Ursprünglich handelt es sich beim EGV um den EWG-Vertrag (siehe „EWG“), der jedoch durch den Vertrag von Maastricht umbenannt und geändert wurde.

EMK (Europaministerkonferenz)

In der Europaministerkonferenz sind die jeweiligen, für Europa zuständigen Ministerinnen bzw. Minister der deutschen Bundesländer vertreten. Eingerichtet wurde die EMK 1992, um die Zusammenarbeit der deutschen Länder in Europa_Fragen koordinieren zu können. Außerdem ist es Aufgabe der EMK, die Interessen der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber den Organen des Bundes und der Europäischen Union zu vertreten. Die Europaministerkonferenz tagt dreimal im Jahr. Der Vorsitz wechselt jährlich.

EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit)

Unter dem Begriff der Europäischen Politischen Zusammenarbeit wurde die Kooperation der Mitgliedsstaaten der EG seit den 1970er Jahren, besonders in der Außenpolitik, bezeichnet. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die EPZ vor allem durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Gemeinschaft abgelöst.

Erasmus+

Erasmus ist das Hochschulprogramm der Europäischen Union. Seit 1987 fördert es mit Stipendien und finanziellen Zuschüssen die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Dozenten und weiterem Hochschulpersonal. Die Europäischen Bildungsprogramme sind 2014 unter den Bezeichnung Erasmus+ neu gestaltet worden. Bis 2020 stehen 14,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern sowie dazu beitragen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit zu modernisieren. Das Programm erstreckt sich auf folgende Bereiche: allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen im Sinne des lebenslangen Lernens, einschließlich Schulbildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), internationale Hochschulbildung (Erasmus Mundus), berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig).

ESF (Europäischer Sozialfonds)

Mit dem Europäischen Sozialfonds fördert die Europäische Union die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in ihren Mitgliedsstaaten. Beispielsweise sollen über die Finanzierung von Weiterbildungsprogrammen die Berufschancen der Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Die aktuelle Förderperiode läuft von 2014 bis 2020. Für diesen Zeitraum hat die EU-Kommission das Operationelle Programm für Deutschland mit einem finanziellen Volumen von rund 2,7 Milliarden Euro angenommen. Der Europäische Sozialfonds wurde 1957 mit den Römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben gerufen.

EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union)

Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg (bestehend aus dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Gericht und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der EU) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er hat zur Aufgabe, das rechtmäßige Handeln der EU-Organe zu überprüfen, die einheitliche Erfüllung der Vertragspflichten durch die EU-Mitgliedsstaaten zu überwachen und auf Ersuchen nationaler Gerichte das Recht der Europäischen Union auszulegen. Der Europäische Gerichtshof ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Dieser wacht über die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ist kein Organ der Europäischen Union.

Euratom/EAG

Mit "Euratom" wird die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet, die im Jahr 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und Deutschland gegründet wurde. Die Organisation mit Sitz in Brüssel ist in die Europäische Union integriert und hat zum Ziel, die Atomprogramme der Mitgliedsstaaten zu koordinieren.

Euregios

Euregios (Europaregionen) sind grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Städten, Gemeinden und Kreisen in Grenzregionen. So ist beispielsweise für Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit mit westlichen Nachbarstädten in Belgien und den Niederlanden von besonderer Bedeutung. Bereits 1958 gründeten nordrhein-westfälische und niederländische Gemeinden und Landkreise die erste Euregio mit Sitz in Gronau/Westfalen (auch EUREGIO genannt). Heute gibt es insgesamt fünf für Nordrhein-Westfalen bedeutende Euregios (EUREGIO, Euregio Rhein-Waal, Euregio Rhein-Mass Nord, Euregio Maas-Rhein und Ems-Dollart-Region).

Europa 2020

Europa 2020 steht für die europäische Wachstumsstrategie, auf die sich Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verständigt haben. Die Strategie hat zum Ziel, „ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ in der Europäischen Union zu schaffen. Intelligent durch wirksamere Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation; nachhaltig durch eine Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft; integrativ durch die vorrangige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut.

Europäische Kommission

Die Kommission mit Sitz in Brüssel ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat unter Leitung ihres Präsidenten weitreichende Initiativ-, Ausführungs- und Kontrollbefugnisse. So kann sie Entwürfe zu europäischen Rechtsakten ausarbeiten, ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament an der Haushaltsgesetzgebung beteiligt und wacht über die Einhaltung sowie Umsetzung des europäischen Rechts durch die Mitgliedstaaten. Die Kommission setzt sich aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren zusammen, die für jeweils ein Themenfeld zuständig sind. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder trifft Beschlüsse gemeinsam und ist gegenüber dem Europäischen Parlament gemeinsam verantwortlich. Die Mitglieder und der Präsident der Kommission werden von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten nominiert und nach Anhörungen durch das Europäische Parlament für fünf Jahre ernannt.

Europäischer Bürgerbeauftragter

An den Europäischen Bürgerbeauftragten in Straßburg können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die sich über Missstände in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union beschweren wollen. Auch Unternehmen und Organisationen können Beschwerden äußern. Der Bürgerbeauftragte geht diesen Beschwerden nach und kann auch aus eigener Initiative Missstände in den Behörden der EU untersuchen. Im Kontakt mit den jeweiligen Behörden sucht er nach Lösungen, kann Handlungsempfehlungen abgeben und Sonderberichte an das Europäische Parlament verfassen. Der Bürgerbeauftragte wird durch das Europäische Parlament gewählt.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel ist die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten. Diese tagen gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, um die politischen Leitlinien der EU zu beschließen. Für jeweils zweieinhalb Jahre wählen die Mitglieder einen Präsidenten des Europäischen Rates, der die inhaltliche Kontinuität der Ratsarbeit wahren soll und den Rat nach außen vertritt. Aktuell ist Donald Tusk Präsident des Europäischen Rats. Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Fachministerinnen und Fachminister der 28 Regierungen Entscheidungen zu europapolitisch bedeutenden Ressortfragen treffen.

Europäisches Semester

Das europäische Semester ist ein Koordinierungsinstrument der europäischen Finanz- und Wirtschaftspolitik, das 2011 zum ersten Mal angewendet wurde. Das Semester erstreckt sich über die ersten sechs Monate eines Jahres, und in dessen Verlauf sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen. Das Semester ermöglicht einen ständigen Austausch zwischen der Kommission und den nationalen Regierungen über die Haushaltsplanung. Ziele des Europäischen Semesters sind es, drohende Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verhindern und den Zielen der „Strategie Europa 2020“ näher zu kommen.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Stimme der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Europa. Alle fünf Jahre entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen, freien und direkten Wahlen, welche Abgeordneten in der Volksvertretung sitzen. Das Parlament hat die gesetzgebende Gewalt, kontrolliert die Europäische Kommission und entscheidet über den Haushalt der Europäischen Union. Nach der Europawahl im Mai 2014 wurden 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. 19 Mitglieder kommen aus NRW.

Europarat

Der Europarat mit Sitz in Straßburg (Frankreich) ist kein Organ der Europäischen Union und nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (Versammlung der Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Der Europarat ist eine eigenständige Organisation mit 47 europäischen Mitgliedsstaaten. Seit 1949 setzt er sich für die Wahrung und Entwicklung demokratischer Prinzipien und für den Schutz der Menschenrechte in Europa ein. Die Parlamente der Mitgliedstaaten entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung. Dort ist die Bundesrepublik Deutschland mit 18 Mitgliedern vertreten.

Europe Direct

Um den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler Ebene zu verbessern, hat die Europäische Union ein Informationsnetzwerk eingerichtet. In ganz Europa helfen 480 Informationsstellen den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Europäischen Union. Sie informieren über die allgemeine Arbeitsweise der Europäischen Union und geben in allen Amtssprachen Auskunft beispielsweise über Förderprogramme und Mitwirkungsmöglichkeiten. In Nordrhein-Westfalen gibt es, neben dem Büro der Kommissionsvertretung in Bonn, elf Informationszentren: Aachen, Bocholt, Detmold, Dortmund, Duisburg, Essen, Gütersloh, Hagen, Köln, Neuss und Steinfurt.

EUV (Vertrag über die Europäische Union)

Siehe "Vertrag von Maastricht".

EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde 1957 in Rom durch Frankreich, Italien, die Beneluxstaaten und Deutschland gegründet. Zum Ziel hatte die EWG den Aufbau eines gemeinsamen Wirtschaftsmarktes, die Verbesserung der Lebensbedingungen in Europa, die Förderung einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Später wurde die EWG durch den Vertrag von Maastricht in EG (Europäische Gemeinschaft) umbenannt und Teil der EG im Drei-Säulen-Modell. Die EG ist im Jahr 2009 mit dem Vertrag von Lissabon in der Europäischen Union aufgegangen.

EWSA (Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss berät die Europäische Union als Gremium in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Er setzt sich zusammen aus 344 Mitgliedern, die für vier Jahre vom Ministerrat ernannt werden und Interessengruppen wie Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie spezifische Berufsgruppen (beispielsweise Landwirte und Freiberufler) vertreten. Der Ausschuss hat seine Arbeit 1957 mit den Römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgenommen. Für die Bundesrepublik Deutschland sitzen 24 Mitglieder im Ausschuss. Die Zahl der Mitglieder berechnet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes.

EZB (Europäische Zentralbank)

Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main sorgt als unabhängige Bank für die Preisstabilität der europäischen Gemeinschaftswährung Euro. Sie ist für die Währungspolitik der Europäischen Union verantwortlich und hat zur Aufgabe, über die Festlegung des Leitzinses für den Euro das Inflationsrisiko zu minimieren. Präsident der 1998 gegründeten Zentralbank ist seit 2011 Mario Draghi aus Italien.

F

Kein Eintrag

G

GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)

Mit dem Vertrag von Maastricht verständigten sich die Mitgliedsstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als zweite Säule der Europäischen Union. Inzwischen ist die GASP mit dem Vertrag von Lissabon Bestandteil der neu geschaffenen Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union. Die GASP hat zum Ziel, gemeinsame Interessen zu wahren, die Sicherheit Europas zu stärken und die internationale Zusammenarbeit sowie die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Sie ergänzt die Außenpolitik der EU-Mitgliedsstaaten, ersetzt diese jedoch nicht. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die GASP unter anderem durch das Amt Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik sowie durch die Einführung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) aufgewertet.

Generaldirektionen

Die Verwaltung der Europäischen Kommission übernimmt die administrativen Aufgaben und ist in über 40 Generaldirektionen (GD) oder Dienststellen aufgeteilt. Generaldirektionen sind die organisatorischen Arbeitseinheiten der Kommission, an der Spitze jeder GD steht ein Generaldirektor. Aktuell arbeiten etwa 23.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen 28 Mitgliedstaaten bei der Kommission.

Grünbuch

In einem Grünbuch veröffentlicht die Europäische Kommission erste, unverbindliche Vorschläge zu politischen Lösungsansätzen in aktuellen europapolitischen Fragen. Die Grünbücher sollen Anlass zur öffentlichen (Fach-)Diskussion und zur Konsulation geben. Auf Grünbücher und die anschließenden Debatten folgen oft Weißbücher, die konkrete Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene enthalten.

H

Hoher Vertreter

Das Amt des Hohen Vertreters wurde mit dem Vertrag Amsterdam für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen, um die Außenpolitik der EU zu stärken. Es existierte in dieser Form bis 2009. Während dieser Zeit hatte der Spanier Javier Solana das Amt inne. Er vertrat die EU zusammen mit dem Ratspräsidenten und der Kommission gegenüber Drittstaaten. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Amtierende Hohe Vertreterin ist EU-Kommissarin Federica Mogherini aus Italien.

Hymne

Die Neunte Symphonie von Ludwig van Beethoven ist seit 1985 offiziell die Hymne der EU. Der Europarat hatte sie bereits 1972 zu seiner Hymne erklärt. Sie wir bei offiziellen Anlässen und Veranstaltungen der EU gespielt. Beethoven schrieb die Symphonie 1823 als Vertonung der von Friedrich Schiller 1785 verfassten „Ode an die Freude“.

I

Kein Eintrag

J

Kein Eintrag

K

KGRE

Der KGRE versteht sich als Stimme der Regionen und Gemeinden im Europarat. Er hat die Aufgabe, den Rat in Fragen der Regional- und Kommunalpolitik auf europäischer Ebene zu beraten. Dies geschieht über Anhörungen, Stellungnahmen und Berichte zum Zustand der kommunalen und regionalen Verwaltung in den Mitgliedsländern. Der Kongress setzt sich aus einer Kammer der Regionen und einer Kammer der Gemeinden mit jeweils 318 Mitgliedern zusammen, darunter 18 Mitglieder aus Deutschland. Sie alle sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter in regionalen beziehungsweise kommunalen Gebietskörperschaften. Mitglied aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen ist Josef Neumann.

Kohäsionspolitik

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union hat zum Ziel, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt insbesondere über regionale Förderprogramme zu stärken und somit die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen den Regionen zu minimieren. Regelmäßig, alle drei Jahre, legt die Europäische Kommission einen Kohäsionsbericht vor, in dem sie über die Fortschritte der europäischen Integration berichtet. Mit einem Kohäsionsfonds fördert die Europäische Union solche Regionen, deren Pro-Kopf-Einkommen unter 90 Prozent des EU-weiten Durchschnitts liegt.

Kulturhauptstadt

Jährlich verleiht die Europäische Union mindestens zwei Städten in Europa den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt. An der Auswahl sind der Ministerrat, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und eine unabhängige Expertenjury beteiligt. Im Jahr 2010 trug die nordrhein-westfälische Ruhrmetropole Essen gemeinsam mit dem Ruhrgebiet den Titel der Kulturhauptstadt, ebenso wie die ungarische Stadt Pécs und die türkische Großstadt Istanbul.

L

Länderbeobachter

Der Beobachter der Länder bei der Europäischen Union (Länderbeobachter) informiert als gemeinsame Einrichtung der deutschen Bundesländer den Bundesrat über aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene. Regelmäßig nimmt der Beobachter vor Ort in Brüssel an den Tagungen des Rates der Europäischen Union teil und verfasst über die Sitzungen Berichte, die er den Ländern zukommen lässt. Der Länderbeobachter arbeitet eng mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union zusammen. Sitz des Länderbeobachters ist Brüssel.

Landesvertretung

Um am Sitz der europäischen Institutionen präsent zu sein und die landespolitischen Interessen gegenüber europäischen Akteuren zu artikulieren, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen eine Landesvertretung in Brüssel. Die fachpolitisch spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, meist abgeordnet aus Landesministerien, beobachten vor Ort die aktuellen europapolitischen Entwicklungen. Die Vertretung ist eine Außendienststelle der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei. Als erstes deutsches Flächenland eröffnete Nordrhein-Westfalen seine Landsvertretung in Brüssel bereits 1986.

M

Ministerrat

Siehe "Rat der Europäischen Union".

Mitentscheidungsverfahren

Das Mitentscheidungsverfahren ist seit dem Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union und wird in den meisten Politikfeldern angewendet. Dabei entscheidet das Europäische Parlament gleichberechtigt neben dem Rat der EU (Ministerrat) über Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission. Beurteilen Parlament und Rat den Entwurf der Kommission unterschiedlich, versucht ein Vermittlungsausschuss Einvernehmen zwischen Parlament und Rat herzustellen. Gelingt dies nicht und lehnt das Parlament beziehungsweise der Rat den Vorschlag der Kommission weiterhin ab, ist das Verfahren gescheitert. Das Mitentscheidungsverfahren umfasst bis zu drei Lesungen des Gesetzesentwurfs.

N

Kein Eintrag

O

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Siehe "Mitentscheidungsverfahren".

OSZE

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist aus der 1975 mit der Schlussakte von Helsinki zu Ende gegangenen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hervorgegangen. Die OSZE hat 57 Mitglieder: alle europäischen Länder, die Türkei, Russland, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die USA, Kanada und die Mongolei. Zu den wichtigsten Zielen der OSZE gehören: die Schaffung von Sicherheit, Konfliktverhütung und Konfliktmanagement, der Schutz von Menschenrechten, demokratischen und rechtsstaatlichen Standards und Abrüstung. Alle 57 OSZE-Teilnehmerstaaten genießen einen gleichberechtigten Status.

P

Petition

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union sowie jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat das Recht, alleine oder zusammen mit anderen eine Petition, also eine Beschwerde oder ein Ersuchen, an das Europäische Parlament zu richten. Die Petition muss eine Angelegenheit behandeln, die in den Tätigkeitsbereich des Europäischen Parlaments fällt. Sie wird im Europäischen Parlament durch einen Petitionsausschuss bearbeitet.

PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen)

Vorrangiges Ziel der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ist es, ein hohes Maß an Sicherheit in Europa zu gewährleiten – und zwar durch die Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung von Kriminalität, Drogenhandel, Korruption, Betrug, Menschenhandel und Straftaten gegenüber Kindern. Die PJZS bildete seit dem Vertrag von Maastricht die dritte Säule der EU. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde diese Kompetenznorm in den Bereich der ehemaligen ersten Säule integriert, die nun den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beinhaltet. Zudem trat am 1. Januar 2010 der Beschluss des Europäischen Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes (Europol) in Kraft.

Primärrecht

Siehe "Recht der EU".

Q

Kein Eintrag

R

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union wird auch Ministerrat genannt, da er sich aus je einem Minister der jeweiligen Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Welche Minister die Staaten im Rat vertreten, ist abhängig vom zu behandelnden Themenfeld. So tagen beispielsweise zu Fragen der europäischen Verkehrspolitik die 28 Verkehrsministerinnen und -minister. Zu Fragen der Justizpolitik sind es folglich die 28 Justizministerinnen und -minister. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet der Ministerrat im Mitentscheidungsverfahren über europäische Rechtsvorschriften, genehmigt den Haushalt und sorgt dafür, dass die Staaten ihre Wirtschaftspolitik in den Grundzügen abstimmen. Jeder Mitgliedstaat übernimmt für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft und entwirft ein Programm mit Schwerpunkten. In dieser Zeit haben auch die Fachminister des jeweiligen Landes bei ihren Ministertreffen den Vorsitz inne.

Recht der EU

Generell zu unterscheiden sind das Primärrecht und das Sekundärrecht der Europäischen Union. Das Primärrecht umfasst die Verträge, Protokolle und rechtlichen Grundsätze, die als Basis zur Handlungsfähigkeit der Europäischen Union dienen. Das Sekundärrecht umfasst dagegen alle Rechtsakte, also die von den Organen der Europäischen Union getroffenen Rechtsentscheidungen. Hier sind zu unterscheiden Verordnungen (Gesetze), Richtlinien, Beschlüsse (Verwaltungsakte) und Empfehlungen. Verordnungen sind unmittelbar und für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig. Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten innerhalb einer vorgeschriebenen Frist durch eigene Gesetze in nationales Recht umzusetzen. Beschlüsse richten sich als verbindliche Einzelfallentscheidungen an einzelne Staaten, Organisationen oder Personen. Empfehlungen sind unverbindlich und für die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtend zu berücksichtigen.

REGLEG

REGLEG ist die Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis. In dem 2001 gegründeten Netzwerk haben sich 73 europäische Regionen, darunter auch Nordrhein-Westfalen, zusammengeschlossen, um Erfahrungen über die Zusammenarbeit in Europa auszutauschen.

RGRE

52 Kommunalverbände aus 38 Ländern vertreten im Rat der Regionen und Gemeinden Europas rund 100.000 kommunale Gebietskörperschaften. Der Rat hat seinen Hauptsitz in Paris und ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigenständige Organisation. Er wurde bereits im Jahr 1951 in Genf auf Initiative von deutschen und französischen Bürgermeistern gegründet.

Römische Verträge

Die Römischen Verträge sind die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Außerdem wurde ein Abkommen über Organe für die Europäische Gemeinschaft geschlossen, das eine gemeinsame parlamentarische Versammlung, einen Gerichtshof und einen Wirtschafts- und Sozialausschuss für vorsah. Die Verträge wurden am 25. März 1957 in Rom von den Vertretern der sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Sie traten iim darauffolgenden Jahr in Kraft.

S

Schengener Abkommen

Mit dem Schengener Abkommen sind die Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten entfallen. Das Abkommen wurde 1985 im luxemburgischen Schengen geschlossen (Schengen I) und trat 1995 mit einem Durchführungsabkommen (Schengen II) in Kraft. Folgende Staaten gehören dem Abkommen an: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Schuman-Erklärung

Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Regierungserklärung vor, die Kohle- und Stahlproduktion in Deutschland und Frankreich zukünftig grenzübergreifend durch eine Behörde zu regulieren. Die aus dieser Idee hervorgegangene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gilt als einer der Grundpfeiler für die Entwicklung der Europäischen Union. Daher wird der 9. Mai heute als Europa-Tag gefeiert.

Sekundärrecht

Siehe "Recht der EU".

Staatenverbund

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund, in dem die Mitgliedstaaten ihre staatliche Souveränität behalten, der gleichzeitig aber auf vertraglicher Grundlage für alle bindende Entscheidungen trifft. Das Bundesverfassungsgericht entwickelte den Begriff 1993 im Maastricht-Urteil, in dem das Gericht entschied, dass die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Strukturpolitik

Die Strukturpolitik ist eines der bedeutendsten Aufgabenfelder der Europäischen Union. Sie hat zum Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung in Europa strukturell zu fördern und insbesondere das Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen Europas über Förderprogramme zu minimieren. Aktuell gibt es in der Europäischen Union vier Strukturfonds, nämlich den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).

Subsidiaritätsverfahren

Das Subsidiaritätsprinzip besagt allgemein, dass eine Aufgabe immer von der kleinstmöglichen Organisationseinheit übernommen werden sollte. Eine größere Organisationseinheit ist nur dann zur Übernahme der Aufgabe befugt, wenn die kleinere Einheit diese nicht angemessen erfüllen kann. Übertragen auf die EU bedeutet dies: Es ist zu überprüfen, ob das gesetzgeberische Handeln der EU im Einzelfall tatsächlich erforderlich ist oder nicht auch von den Nationalstaaten oder den Regionen übernommen werden kann. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Subsidiaritätsprinzip in der EU an Bedeutung gewonnen, da nun auch die nationalen Parlamente Gesetzesvorhaben auf Einhaltung des Subsidiaritätsgedankens hin überprüfen können (Frühwarnsystem). Sieht mindestens ein Drittel der Parlamente das Subsidiaritätsprinzip nicht erfüllt, muss sich der Initiator des Vorhabens erneut mit dem Vorschlag befassen (Subsidiaritätsrüge). Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren kann ein Rechtsakt mit 55 Prozent der Stimmen im Rat der EU oder mit einfacher Mehrheit im Europäischen Parlament gestoppt werden, wenn die Mehrzahl der nationalen Parlamente zuvor Bedenken angemeldet und der Initiator des Rechtsakts am Entwurf festgehalten hat. Unabhängig von diesem Verfahren können die nationalen Regierungen und der Ausschuss der Regionen eine Subsidiaritätsklage am Europäischen Gerichtshof einbringen.

T

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U

Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 eingeführt. Jede Person, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzt, erhält auch die Unionbürgerschaft, die dann die Staatsbürgerschaft ergänzt. Damit wird EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Wahlrecht für das europäische Parlament in der gesamten EU zugesichert.

V

Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam ist ein Reformvertrag der Europäischen Union, der 1997 von den Staats- Regierungschefs beschlossen wurde und 1999 in Kraft trat. Durch die Reform sollte die EU nach ihrer Ost-Erweiterung unter anderem durch eine Stär-kung der Rechte des Europäischen Parlaments handlungsfähig bleiben. Zudem wurde das Schengener Abkommen (Öffnung der Binnengrenzen) in den EU-Vertrag eingegliedert und Vereinbarungen über bessere Kooperation in Fragen der Asyl- und Einwandererpolitik getroffen.

Vertrag von Lissabon

Mit dem Vertrag von Lissabon stellten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Zusammenarbeit auf eine neue rechtliche Grundlage. Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 nach der Zustimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten in Kraft. Mit ihm wurde die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit mit neuen Kompetenzen, transparenteren Entscheidungsverfahren, gestärkten Institutionen und neuen europäischen Akteuren (EU-Ratspräsident, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik). Unter anderem schreibt der Vertrag fest, dass der Rat der EU und das Europäische Parlament zukünftig in vielen Politikfeldern gleichberechtigt über europäische Rechtsetzung entscheiden. Zudem erhalten die nationalen Parlamente und die Regionen in Europa über das Verfahren der Subsidiaritätskontrolle neue Möglichkeiten der Mitbestimmung. Auch die Bürgerinnen und Bürger können nun über ein Bürgerbegehren Einfluss auf EU-Entscheidungen ausüben.

Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht ist der Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (EUV - EU-Vertrag). Er wurde am 07. Februar 1992 von den Staats- und Regierungschefs in Maastricht (Niederlande) unterzeichnet und trat im darauffolgenden Jahr in Kraft. Durch den Vertrag wurde die Bildung einer Europäischen Union einer Dreisäulenstruktur beschlossen. Die erste Säule enthielt die Fortführung der bisherigen Europäischen Gemeinschaft (EG) und die Ausdehnung auf weitere Politikfelder (z.B. Verbraucherschutz). In der zweiten Säule wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verankert und die dritte Säule bezog die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres mit ein. Außerdem waren die Beschlüsse über die Einführung einer gemeinsamen Währung (Euro) und der Unionsbürgerschaft wichtige Vertragsinhalte. Seit dem Vertrag von Lissabon gehört der EUV gemeinsam mit dem AEUV (Vertrag für die Arbeitsweise der Europäischen Union) die primärrechtliche Grundlage der Europäischen Union.

Vertrag von Nizza

Mit dem Vertrag von Nizza wurden der Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geändert. Er wurde im Jahr 2001 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet und trat am 1.Februar 2003 in Kraft. Wichtige Neuerungen waren u.a. die Stärkung des Kommissionspräsidenten und der Beschluss, dass es nur noch einen Kommissar pro Mitgliedsland geben solle. Außerdem orientiert sich die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament seit dem Vertrag von Nizza stärker an der Bevölkerungsgröße der Mitgliedsstaaten, und die Entscheidung per qualifizierter Mehrheit im Ministerrat wurde auf zahlreiche Politikfelder ausgeweitet.

VRE (Versammlung der Regionen Europas)

Die Versammlung der Regionen Europas ist mit mehr als 270 Regionen aus 33 Ländern und darüber hinaus 16 interregionalen Organisationen die größte ihrer Art. Die unabhängige Versammlung mit Generalsekretariat in Straßburg wurde 1985 gegründet und versteht sich als Sprachrohr der europäischen Regionen und als Plattform zu deren Austausch.

W

Weißbuch

In Weißbüchern fasst die Europäische Kommission konkrete Gesetzgebungsvorschläge zu aktuellen europapolitischen Fragen zusammen. Sie sind das Resultat von Grünbüchern, die zuvor einen öffentlichen Konsultationsprozess zum jeweiligen Handlungsfeld angestoßen haben.

Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion vollzog sich seit 1990 in mehreren Schritten – vom Wegfall der Beschränkungen im Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten über eine eng koordinierte Finanz-, Wirtschafts- und Geldpolitik bis hin zur Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung. Mit dem Vertrag von Maastricht schufen die Staats- und Regierungschefs 1992 die Grundlage für den Euro, und 1998 wurde die Umsetzung beschlossen, so dass elf Mitgliedsländer die neue Währung einführen konnten. 1999 wurde der Euro für diese Länder gesetzliches Zahlungsmittel, zunächst „auf dem Papier“ und ab dem Jahr 2002 auch durch den Umtausch des Bargelds. Im Jahr 2010 hatten bereits 15 Länder ihre Währung auf den Euro umgestellt und gehören damit zur „Euro-Gruppe“. Die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst davon unabhängig alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

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Zustimmungsverfahren

Das Zustimmungsverfahren ist ein besonderes Rechtsetzungsverfahren in der Europäischen Union. Es wird unter anderem angewandt bei Ergänzungen im europäischen Vertragsrecht und bei internationalen Abkommen. Hier muss der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen. Das Parlament kann einem Vorschlag des Rates mit absoluter Mehrheit zustimmen oder diesen ablehnen, jedoch keine Änderungen am Entwurf fordern.

Die Fraktionen im Landtag NRW