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Aufgaben

Der Ausschuss hat den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 sowie im Hinblick auf die Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Anschlag zu untersuchen. Der Ausschuss soll sich ein Gesamtbild des Zusammenwirkens der Kommunal- und Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen zu Bundesbehörden und Landesbehörden anderer Bundesländer verschaffen.

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 6. Juli 2015, dem Tag der Erstfeststellung des Aufenthalts von Amri in Deutschland durch die Polizei Freiburg, bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses, dem 1. Juni 2017.


Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages soll der Untersuchungsausschuss insbesondere verschiedene Fragekomplexe klären, die sich aus dem Einsetzungsbeschluss (Drs.17/17) ergeben.

Die Fraktionen im Landtag NRW