Parlamentarischer Untersuchungsausschuss IV („Kindesmissbrauch“) der 17. Wahlperiode

In seiner Sitzung am 26. Juni 2019 hat der Landtag auf Antrag von 65 Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Abgeordneten der Fraktion der SPD, von 26 Abgeordneten der Fraktion der FDP und der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/6660) mit den Stimmen der anwesenden Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV „Kindesmissbrauch“ beschlossen (Plenarprotokoll vom 26.06.2019 (17/60), S. 25 ff.).

Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung, insbesondere der Staatskanzlei, der Ministerien des Inneren und Justiz sowie des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und der Behörden des Kreises Lippe hinsichtlich der sexuellen Übergriffe auf Kinder und Jugendliche auf einem Campingplatz in Lügde und ggf. an anderen Orten zu untersuchen und aufzuklären. 

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2002 bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 26. Juni 2019.

Die Mitglieder, der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende wurden am 10. Juli 2019 gewählt (Plenarprotokoll 17/62, S. 146f.).

Am 01. April 2020 wurde Martin Börschel als Nachfolger von Andreas Kossiski als Vorsitzender gewählt (Plenarprotokoll 17/86, S. 73).

Der Ausschuss traf sich zu insgesamt 76 Sitzungen und vernahm über 120 Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige.

Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/14935) stellte der Landtag am 08. September 2021 fest, dass ihm ein Schlussbericht bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden kann und forderte den Untersuchungsausschuss einstimmig auf, einen Zwischenbericht vorzulegen.

Der Landtag hat den Zwischenbericht (Drs. 17/16770) in seiner 166. Sitzung am 24. März 2022 zur Kenntnis genommen (Plenarprotokoll17/166, S. 33ff.). Ein den Bericht ergänzender Beschluss wurde am 7. April 2022 im Ausschuss gefasst und noch am gleichen Tag durch den Landtag zur Kenntnis genommen (Vorlage 17/6734).
 

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