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Parlamentarischer Untersuchungsausschuss IV (PUA IV) der 16. Wahlperiode

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss IV (PUA IV) der 16. Wahlperiode hatte den Auftrag, vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Sexual- und Eigentumsdelikten in der Silvesternacht 2015/2016, insbesondere im Bereich Kölner Dom/Hauptbahnhof, zu klären, ob es Fehler und Versäumnisse von Landesbehörden, insbesondere der Polizei, auch im Zusammenwirken mit der Bundespolizei gegeben hatte.

Der Einsetzungsbeschluss bezog sich auf die Planung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes der Landespolizei, die Abstimmung mit der Bundespolizei, den Umgang mit den Opfern sexualisierter Gewalt, die Auswertung und Analyse des Einsatzes, Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und innerministerielle Informationsflüsse sowie die diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss sollte den genannten Sachverhaltskomplex auf Missstände untersuchen und dabei auch durch Vergleiche mit anderen Polizeieinsätzen vergleichbarer Größenordnung klären, inwieweit solche Missstände auf rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende (politische) Kontrolle oder strukturelle Defizite zurückzuführen waren. Laut Einsetzungsbeschluss sollte im Einzelnen untersucht werden, inwieweit die Ereignisse der Kölner Silvesternacht durch

  1. die Personalsituation der Polizei Nordrhein-Westfalen,
  2. möglicherweise fehlende Lehren aus den Erfahrungen mit den Polizeieinsätzen bei der HoGeSa-Demonstration in Köln 2014 und der Loveparade in Duisburg 2010,
  3. die Entwicklung von Gewalt gegenüber Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen,
  4. die Entwicklung sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen in Nordrhein-Westfalen,
  5. rechtsfreie Räume („No-Go-Areas“) in Nordrhein-Westfalen und
  6. die Entwicklung und Behandlung von Kleinkriminalität in Nordrhein-Westfalen

begünstigt worden waren.

Der Untersuchungsauftrag erstreckte sich vom Dezember 2010 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses (Drs. 16/10798 Neudruck) hat der Landtag am 27. Januar 2016 mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Fraktion der Piraten, angenommen.

Die Mitglieder sind vom Landtag in derselben Sitzung und am 2. März 2016 auf der Grundlage der jeweiligen Wahlvorschläge (Drs. 16/10869 und Drs. 16/11192) gewählt worden.

Der PUA IV hat sich am 18. Februar 2016 konstituiert und seine Tätigkeit mit der Beratung des Schlussberichts in seiner 61. Sitzung am 23. März 2017 beendet.

Der Landtag hat in seiner 141. Sitzung am 5. April 2017 den Schlussbericht (Drs. 16/14450) zur Kenntnis genommen.

Die Fraktionen im Landtag NRW