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Ausschüsse und Gremien

Die Abgeordneten kommen nicht nur zu ihrer Vollversammlung zusammen, sondern arbeiten daneben in Ausschüssen und Gremien an Detailfragen. Es gibt es Ausschüsse, deren Einsetzung die Verfassung vorsieht. Darunter fallen die Untersuchungsausschüsse und der Petitionsausschuss. Die Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Landtag setzt Fachausschüsse ein, die für die Arbeit des Parlaments mit ihrer beratungs- und gesetzesvorbereitenden Funktion wichtig sind. Die Ausschüsse werden nach der Konstituierung des Landtags in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Die Fraktionen sind dort jeweils entsprechend ihres Stärkeverhältnisses vertreten. Die Ausschüsse können Anhörungen mit Sachverständigen durchführen, wenn ein Viertel der Ausschussmitglieder oder eine Fraktion dies verlangt.

Der Landtag kann darüber hinaus Enquetekommissionen, Untersuchungsausschüsse oder, nach einer entsprechenden Empfehlung des Ältestenrates, weitere Gremien einsetzen.

Die Fraktionen im Landtag NRW