Aufgaben des Rechtsausschusses

Haushalt

Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung berät der Rechtsausschuss über den Haushalt des Einzelplans 04, d.h. über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie über den Einzelplan 16, d.h. über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Verfassungsgerichtshofs. Nach Abschluss seiner Beratungen legt der Rechtsausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zu Einzelplan 04 und Einzelplan 16 vor.

Kontrolle der Landesregierung im Bereich der Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Dazu zählen Justizverwaltungsangelegenheiten (neben dem bereits erwähnten Haushalt auch z.B. die Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften), öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtspolitik, Justizforschung, Rechtsinformation, Fortbildung und Statistik, Strafrechtspflege und Strafvollzug. Zum Strafvollzug wird aus den Reihen des Rechtsausschusses eine so genannte Vollzugskommission gebildet, die Justizvollzugsanstalten im Lande aufsucht und Beschwerden von Strafgefangenen nachgeht.

Immunitätsangelegenheiten nach § 86 der Geschäftsordnung des Landtags

Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten werden von dem Präsidenten des Landtags unmittelbar an den hierfür zuständigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, weitergeleitet. Der Rechtsausschuss bereitet dem Landtag in einem besonderen Verfahren eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung darüber enthält, ob die Immunität der oder des betroffenen Abgeordneten aufgehoben werden soll.

Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit nach § 87 der Geschäftsordnung des Landtags

Sofern das Bundesverfassungsgericht oder der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag in verfassungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gibt, überweist der Präsident derartige Vorlagen unmittelbar an den Rechtsausschuss und an die fachlich zuständigen Fachausschüsse. Bei Angelegenheiten, die den Landtag unmittelbar betreffen und die von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll eine Stellungnahme zur Vorlage erfolgen. Der Rechtsausschuss bereitet federführend für das Plenum eine Beschlussempfehlung zu verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vor.

Die Fraktionen im Landtag NRW