Aufgaben des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

Der Unterausschuss Personal bereitet die Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses zum Personaletat im Rahmen der Haushaltsberatungen und der Wahrnehmung haushaltsgesetzlicher Mitwirkungsrechte vor. Zu dieser Vorbereitung gehört es, den Personalbedarf in der Landesverwaltung kritisch zu überprüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Personalausgleichs bzw. -Abbaus, einer optimalen Aufgabenerledigung und einer sparsamen Haushaltsführung.

Ein Aufgabenschwerpunkt des Unterausschusses wird die Fortentwicklung neuer und moderner Steuerungsinstrumente im Sinne eines Parlamentscontrollings sein. Damit soll bei zunehmender Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Haushaltsgesetzgebers gewährleistet bleiben.

Bei der Erledigung seiner Arbeit wird der Unterausschuss Personal vom Referat Finanzen/Budgetbüro unterstützt. 

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