Aufgaben der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission)

Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen hat den Unterausschuss „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission)“ eingesetzt.

Dem Thema Kinderschutz soll ein herausragender Stellenwert gegeben werden – gesellschaftlich, politisch und parlamentarisch. 
Der Kinderschutz, die Rechte und die Interessen aller Kinder- und Jugendlichen sollen gestärkt werden. 
Die Kinderschutzkommission hebt sich von der aktuellen Tagespolitik ab. 
Für die Klärung von Einzelfällen ist die Kinderschutzkommission nicht zuständig. Hierfür sind der Petitionsausschuss des Landtags bzw. die Gerichte zuständig. 
Die Mitglieder der Kinderschutzkommission befassen sich eigenständig mit Themen zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Dabei sind der Kinderschutz und das Kindeswohl für sie handlungsleitend.
Die Kinderschutzkommission berichtet zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode an den Landtag.

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