Detailansicht des Abgeordneten Thomas Nückel

Fraktionszugehörigkeit
FDP
Beruf
Journalist
Geburtstag
20.12.1962
E-Mail (dienstlich)
thomas.nueckel@landtag.nrw.de
Internet
www.thomas-nueckel.de
Postanschrift
Postfach 101143
Platz des Landtags 1
40002 Düsseldorf

Abgeordnetenprofil

Geboren am 20. Dezember 1962 in Herne.
1983 bis 1989 journalistische Tätigkeiten im Print-Bereich, zunächst als freier Mitarbeiter, anschließend ab 1984 als Redaktionsleiter. 1989 bis 1990 Referent in der FDP-Landesgeschäftsstelle NRW. 1990 bis 1992 Referent für Bundestagsabgeordnete. 1992 bis 2012 verschiedene Tätigkeiten im Bereich des Journalismus, in der Medienbranche und im Kulturbereich, u.a. Gründung eines Redaktionsbüros für Kultureinrichtungen, Sprecher, freie PR-Arbeit für Veranstalter und freier Journalist für verschiedene Printmedien und private Fernsehsender sowie 1999 bis 2008 freier Autor beim WDR.
Mitglied der FDP seit 1979. Seit 1982 Vorstandsmitglied des FDP-Kreisverbandes Herne, dort seit 1990 Schatzmeister und Vorstandsmitglied des FDP-Bezirksverbandes Ruhr, hier seit 1992 Schatzmeister. Mitglied des FDP-Landesvorstandes NRW seit 2006. Seit 2008 Vorsitzender des Landesfachausschusses (LFA) für Kultur und Medien. Seit 2010 stellvertretender Landesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker NRW (VLK). Mitglied des Rates der Stadt Herne 2009 bis 2014. 2005 bis 2014 Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, dort FDP-Fraktionsvorsitzender. Seit 2008 Mitglied der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW. Seit 2017 Vorsitzender des Verkehrsausschusses.
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 2012 bis 1. Juni 2022 und seit 21. Oktober 2025.
Nachfolger für Marc Lürbke.

(Die Kurzbiografien werden überwiegend anhand von Selbstauskünften erstellt.)

1.  Gegenwärtig ausgeübte Berufe und Tätigkeiten

 

2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens

 

3. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Mandate in Gebietskörperschaften

 

4.  Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene

 

5. Sonstige Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandates bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, wie z.B. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen mit lokaler Bedeutung

         

6. Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen

 

7. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf das Unternehmen begründet wird

 

 

Zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit: 

Für die Höhe der Entgelte sind nach den Verhaltensregeln die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Entgelte nach den Nummern 1, 4 und 5 werden in Höhe der jährlichen Einkünfte angezeigt und in Stufen veröffentlicht. Entgelte nach den Nummern 2, 3 und 6 werden in Höhe der monatlichen Einnahmen angezeigt und veröffentlicht. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte oder Einnahmen aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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