Geltende Regelungen ab dem 26.08.2024

 

Fahrtkostenzuschuss

Informationen zum Antrag auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses

Besuchergruppen aus Nordrhein-Westfalen, die nicht aus der Landeshauptstadt kommen, können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Strecke vom Abfahrtsort bis zum Landtag NRW beantragen. Es werden ausschließlich Fahrtkosten für die eintägige Informationsfahrt zum Landtag NRW bezuschusst. In Ausnahmefällen sind Schulklassen, die aus weiter Entfernung zu einem Informationsprogramm anreisen, ebenfalls zuschussberechtigt, wenn die Anreise am Tag vor oder die Abreise am Tag nach dem Besuch stattfindet.Darüber hinausgehende Fahrtkosten, beispielsweise durch ein erweitertes Rahmenprogramm, das nicht im Zusammenhang mit dem Besuch des Landtags NRW steht, werden nicht übernommen. Die Gewährung des Zuschusses setzt eine ordnungsgemäße und von der Landtagsverwaltung bestätigte Anmeldung des Landtagsbesuchs sowie die Teilnahme am vorgesehenen Programm des Besucherdienstes voraus.

Zuschussfähige Beförderungsmittel

1. Für Schulklassen

75% der Fahrtkosten werden erstattet, wenn die Anreise per ÖPNV oder Bus erfolgt. 

Busfahrten 
Bei der Anreise mit dem Bus sind dem Fahrtkostenantrag zwei Angebote von Busunternehmen sowie die Rechnung des gewählten Unternehmens beizufügen. Bezuschusst wird ausschließlich das günstigere Angebot. 

Bahnfahrten
Erstattet werden 75 Prozent des Gruppenfahrpreises. Grundsätzlich wird die günstigste Anreise bezuschusst. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Deutschen Bahn (www.bahn.de). 

Bei der Anreise mit dem ÖPNV erstattet der Landtag NRW ausschließlich die Fahrtkosten der 2. Klasse, die vom Abfahrtsort (innerhalb Nordrhein-Westfalens) nach Düsseldorf und zurück tatsächlich entstanden sind. Kosten für Fahrten mit Zügen des Fernverkehrs werden nicht übernommen.

Sollte eine Anreise mit dem SchönerTagTicket NRW nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte. 

2. Für andere Gruppen

Busfahrten 
Erstattet werden pro Bus 2,15 € für den gefahrenen Kilometer vom Abfahrtsort nach Düsseldorf (einfache Strecke); jedoch grundsätzlich nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtfahrpreises. 

Bei der Anreise mit einem speziellen, behindertengerechten Bus werden 75 Prozent der Kosten erstattet. Ein entsprechender Hinweis auf der Busrechnung ist erforderlich. 

Bahnfahrten
Erstattet werden 75 Prozent des Gruppenfahrpreises. Grundsätzlich wird die günstigste Anreise bezuschusst. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Deutschen Bahn (www.bahn.de). 

Bei der Anreise mit der Bahn erstattet der Landtag NRW ausschließlich die Fahrtkosten der 2. Klasse, die vom Abfahrtsort (innerhalb Nordrhein-Westfalens) nach Düsseldorf und zurück tatsächlich entstanden sind.
Kosten für Buchungs- bzw. Servicegebühren, Platzkarten und Fahrten mit dem IC/EC bzw. ICE werden nicht übernommen. 

Sollte eine Anreise mit SchönerTagTicket NRW nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte. 

PKW
Kosten für die Anreise mit einem Pkw, Taxi oder Mietwagen werden nicht erstattet.

Die Fraktionen im Landtag NRW